261154-03 · Mitteilungsvorlage
Sachstandsbericht zum Beschluss: Sperrung der Nordbrücke: Erste Maßnahmen zur Förderung des ÖPNV, Sicherung des Fuß- und Radverkehrs sowie Erhöhung des Durchflusses für den KFZ- und Schwerlastverkehr
Kerndaten
- Nummer
- 261154-03
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 10.09.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Hermann-Wandersleb-Ring Hauptort
- Markt
- Siegburger Straße
- Oberkasseler Straße
- Olof-Palme-Allee
- Sportpark Nord
- Auf den Steinen
- Baunscheidtstraße
- Hardtbergbad
- Basketsring
- Beueler Straße
- Landgrabenweg
- Pecher Straße
- Endenicher Straße
- Euskirchener Straße
- Steinweg
- Auf dem Hügel
- Kölnstraße
- Bornheimer Straße
- Am Alten Friedhof
- Kasernenstraße
- Budapester Straße
- Oxfordstraße
- Wilhelmstraße
- Sterntorbrücke
- Friedensplatz
- Stadthaus
- Friedrichstraße
- Adenauerallee
- Weberstraße
- Zweite Fährgasse
- Rheinufer
- Am Hofgarten
- Lennéstraße
- Willy-Brandt-Allee
- Hans-Böckler-Straße
- Moltkestraße
- Husarenstraße
- Am Hauptbahnhof
- Konrad-Adenauer-Platz
- Friedrich-Ebert-Brücke
- Sankt Augustiner Straße
- Vilich
- Ramersdorf
- Pützchen
- Pennenfeld
- Graurheindorf
- Tannenbusch
- Auerberg
- Buschdorf
- Beuel
- Bonn
- Bad Godesberg
- Rheinaue
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage öffentlich 261154-03 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: Dezernat III Dezernat: Dez. III Sachstandsbericht zum Beschluss: Sperrung der Nordbrücke: Erste Maßnahmen zur Förderung des ÖPNV, Sicherung des Fuß- und Radverkehrs sowie Erhöhung des Durchflusses für den KFZ- und Schwerlastverkehr Beratungsfolge Rat 24.09.2026 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Verwaltung berichtet im Weiteren zum Sachstand der in der Ratssitzung vom 11.06.2026 beschlossenen Maßnahmen zur Förderung des ÖPNV, Sicherung des Fuß- und Radverkehrs sowie Erhöhung des Durchflusses für den Kfz- und Schwerlastverkehr im Kontext der Nordbrücken-Sperrung (DS-Nr. 261154). Allgemeine Vorbemerkung: Zu jeder Maßnahme wird die Verwaltung schnellstmöglich eine Kostenangabe definieren. Die Verwaltung wird eine interne Refinanzierung z. B. durch die Verschieben von Baumaßnahmen prüfen. Gespräche mit dem Bund zur Beteiligung an der Refinanzierung werden auf oberster Ebene geführt und den politischen Gremien über die Ergebnisse berichtet. Alle Maßnahmen sind so zu buchen / zu erfassen, dass eine Auswertung der Kosten jederzeit/zeitnah möglich ist und zur Refinanzierung durch den Bund vorgelegt werden kann. Bzgl. weiterer / kommender Maßnahmen werden die politischen Gremien hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen und Entscheidungen beteiligt und eine Befassung des Finanzausschuss erfolgt zwingend. 1.1. Shuttle-Bus-Verkehr zwischen der Pützchens Markt Wiese und der Linie 66, Haltestelle Vilich bis zum 19.07.2026 (Beginn Aufbau Pützchens Markt): Der aktuelle P+R-Platz auf der Festwiese von Pützchens Marktsteht bis einschließlich Sonntag, 19. Juli 2026, zur Verfügung. Ab 20. Juli beginnen die Aufbauarbeiten für Pützchens Markt. Für die Zeit der Sommerferien stellt die Stadtverwaltung von Montag, 20. Juli, bis einschließlich Sonntag, 30. August 2026, den Parkplatz der Gesamtschule Beuel an der Siegburger Straße alsSeite 1 von 13 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) P+R-Fläche zur Verfügung. Dort kann in die Buslinien 516 und 603 umgestiegen werden. Nach Abbau von Pützchens Markt kann die Festwiese ab Montag, 21. September, wieder als P+R-Standort genutzt werden. Dort ist ein Umstieg in die Buslinien 516, 603, 608 und 609 zur Stadtbahn bzw. dem Beueler Bahnhof oder der Bonner Innenstadt möglich. In der Zeit vom 31. August bis einschließlich 20. September 2026 wird es keine P+R-Fläche geben. Der Shuttle-Bus Verkehr wurde aufgrund geringer Nachfrage ab 22. Juni auf die Hauptverkehrszeiten (nur Mo-Fr, täglich 6-9 Uhr und 15-18 Uhr) reduziert und wird am Freitag, 17. Juli, auslaufen. Aufgrund der geringen Auslastung hat die städtische Taskforce entschieden, das Angebot nicht zu verlängern. Durch die Buslinien 516, 603, 608 und 609 ist ein Umstieg zum Busverkehr durchgängig möglich. 1.2. P+R Flächen in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen in der Nähe des ÖPNV im Bonner Stadtgebiet und im Rhein-Sieg-Kreis: (61-St) Die Verwaltung hat auf Basis eigener Analysen, den Gesprächen mit den 19 Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises sowie Hinweises von Bürgerinnen und Bürgern aktuell 77 Flächen in eine Liste potenzieller P+R-Flächen in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis zur Prüfung aufgenommen. Im ersten Schritt wurden Flächen überprüft, die sich in der Nähe von Autobahn-Anschlussstellen und/oder in der Nähe des SPNV befinden. Seit der Sperrung der Nordbrücke wurden in Bonn fast 500 zusätzliche Stellplätze für Park + Ride ausgewiesen: · P+R-Pützchens Markt, 100+ Stellplätze, Haltestelle Marktschule, Linien 516, 603, 608 und 609 · Oberkasseler Straße 2, 70 Stellplätze, Haltestelle Ramersdorf, Linien 62,66, 529, 606,607,633, 636 · Landesbehördenhaus, 240 Stellplätze, Haltestelle Olof-Palme- Allee, 16,63,66,67 · Sportpark Nord, 182 Stellplätze (6-17 Uhr), Haltestelle An der Josefshöhe, Linien 61, 65, 601, 552 Folgende Flächen wurden verworfen/zurückgestellt: Bonn-linksrheinisch • Auf den Steinen (Nähe Telekom Dome) • Baunscheidtstraße Nord • Baunscheidtstraße Süd • Hardtbergbad • Im Rosenfeld • Miesengelände • Parkplatz Basketsring • Parkplatz Telekom Dome • Rigal'sche WieseSeite 2 von 13 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) • RKG Gelände Pützchen • SGL Carbon • Sportpark Nord, Stadion • Sportplatz Pennenfeld Bonn-rechtsrheinisch • Bauhaus Vilich • Beueler Straße direkt neben A59 • Evonik (an Sportfabrik) • Parkplatz Rheinaue • Telekom Landgrabenweg RSK-linksrheinisch • Burg Adendorf • Ehemaliges Collo-Gelände, Haltestelle Bornheim-Hersel • Kesselsfeldweg • Parkplatz Beckers Kreuz • Parkplatz Stadtbahn Alfter, Alanus-Hochschule • Pecher Straße / Schotterparkplatz Schneiders Obsthof • S-Bahn Alfter-Witterschlick • S-Bahn Impekoven RSK-rechtsrheinisch • Bahnhof Niederdollendorf • HUMA • P&R Bad Honnef Stadtbahn • P&R Königswinter • P&R Rhöndorf • P+R Sankt Augustin Hangelar-Ost • Sankt Augustin, HBRS • Sankt Augustin, neben Vögeli • Siegburg • Troisdorf, DB-Parkhaus • Troisdorf, DB-Parkplatz P1 1.3. Prüfung einer Nutzung der Straßenbahntrasse auf der Kennedybrücke (B56) für Linienbusse wird: Die Zustimmung der Technischen Aufsichtsbehörde wurde erteilt. Die Maßnahme befindet sich in der Angebotsabfrage im Rahmen einer Freihändigen Vergabe. Frist zur Angebotsabgabe ist der 14.9.26. Die Bauzeit ist vom 20.9. bis 16.10.26 definiert. 1.4 Kostenfreier ÖPNV im Stadtgebiet Bonn für die Nutzung von Bussen, Straßen- und Stadtbahnen bis Ende Juni: Maßnahme wurde umgesetzt. 1.5. Umwandlung Umweltspuren auf dem Hermann-Wandersleb-Ring in Busspuren umgewandelt und priorisierte Weiterentwicklung parallelerSeite 3 von 13 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Radverkehrsführungen: Für die Umleitung des Radverkehrs wurden erste Maßnahmen verwaltungsintern abgestimmt, weitere Maßnahmen werden aktuell noch diskutiert. Die Parallelrouten verlaufen im Süden über die Endenicher Straße und weiter über die Euskirchener Straße und im Norden über den Steinweg und weiter über das Meßdorfer Feld. Die Verbindungsstraßen (z.B. Auf dem Hügel) werden mitbetrachtet. Eine Umsetzung der Maßnahmen für die sichere, attraktive und durchgängige Führung des Radverkehrs erfolgt gemeinsam mit der Umwandlung der Umweltspuren auf dem Hermann-Wandersleb-Ring. 1.6. Umgestaltung B56 im Abschnitt Kölnstraße bis Bornheimer Straße und in der Verlängerung bis zum Kreisverkehr Am Alten Friedhof (Fahrtrichtung Westen) für zwei MIV-Spuren auf größtmöglicher Länge: Die Maßnahme wurde umgesetzt. 1.7.Umgestaltung der Straße vom Kreisverkehr Am Alten Friedhof und im weiteren Verlauf die B56 von der Einmündung Bornheimer Straße bis zur Kasernenstraße (Fahrtrichtung Osten) für zwei MIV-Spuren auf größtmöglicher Länge: Die Planung wurde erstellt; Die erforderliche Anordnung ist in Bearbeitung. Maßnahmen / Pläne befinden sich im Abstimmungsprozess, ebenso wird gerade an einer rechtssicheren Anordnung gearbeitet. Vom Kreisel am „Alten Friedhof“ bis zur Budapester Straße sind keine Veränderungen vorgesehen. Das entspricht auch den Anforderungen der Feuerwehr, die bei Einsätzen aus der Bornheimer Straße in Richtung Budapester Straße ungehinderter fahren können muss. Dazu verhilft ihr auf diesem Stück die Bus- und Radspur, die deshalb dort verbleiben soll. Abschnittsweise wird die Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 geprüft. Der Linksabbieger von der Oxfordstraße in die Wilhelmstraße wird testweise herausgenommen. Sollte sich diese Maßnahme als verträglich mit dem Verkehrsfluss erweisen, wird er dauerhaft entfallen, um für den Radverkehr auch zwischen der Sterntorbrücke und der Wilhelmstraße einen Fahrradschutzstreifen auf der Fahrbahn einrichten zu können. Aktuell vorgesehen ist es, ab der Budapester Straße den Radverkehr in Richtung Friedensplatz und weiter über die Wilhelmstraße auf die Busspur auf der Oxfordstrasse umzuleiten. Von der Budapester Straße bis kurz vor die Wilhelmstraße können dann zwei MIV-Spuren eingerichtet werden. Gerade die Ampel am Stadthaus (zur Sterntorbrücke) besitzt eine geringe Grünzeit für den MIV-Verkehr, da der Fußgängerverkehr und der ÖPNV an dieser Stelle sehr stark ist. Mit der Zweispurigkeit vor und hinter dieser Ampel wird der Abfluss und damit die Leistungsfähigkeit verbessert. Ab der Einmündung Wilhelmstraße gibt es keine weitere Veränderung. Sollte sich die Sperrung des Linksabbieger von der Oxfordstraße in die Wilhelmstraße nicht als verträglich herausstellen,Seite 4 von 13 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) soll der Radverkehr -anstelle des Schutzstreifens auf der Oxfordstraße- aus der Altstadt über die Sterntorbrücke und die Wilhelmstraße auf die Busspur auf der Oxfordstraße umgeleitet. Diese Umleitung wäre leider erforderlich, da die Fahrbahnbreite zwischen der Sterntorbrücke und der Wilhelmstraße zu gering für zwei MIV-Spuren und einem Schutzstreifen ist, wenn die erforderliche Fahrbahnbreite von 6,50 m nicht durch bauliche Maßnahmen und die Herausnahme des Linksabbiegers Oxfordstraße - Wilhelmstraße erzielt werden kann. Die Sterntorbrücke ist schon für viele Jahre für den Radverkehr freigegeben. Die Friedrichstraße bleibt für unsicheren Radverkehr für die Umfahrung des Bertha-von-Suttner-Platzes offen. Die Maßnahme wurde umgesetzt. Kurzfristig soll der Linksabbieger in die Wilhelmstraße eingekürzt werden. Dadurch ergibt sich die erforderliche Fahrbahnbreite, um einen Schutzstreifen markieren zu können. Nach der Umsetzung wird der Radverkehr zwischen der Sterntorbrücke und der Wilhelmstraße (FR Kennedybrücke) wieder zugelassen. 1.8. Beendung Verkehrsversuch Adenauerallee und Herstellung einer rechtskonformen vierspurigen Kfz-Führung inklusive Radverkehrsführung: Die Planung wurde erstellt; Die erforderliche Anordnung ist in Bearbeitung. Eine nach Auffassung der Straßenverkehrsbehörde rechtssichere Anordnung wurde erarbeitet und befindet sich in den finalen Abstimmungsprozessen kurz vor Anordnung. Sie wird noch mit der Bezirksregierung Köln abgestimmt. Zusammengefasst soll in Fahrtrichtung Bad Godesberg demnach der MIV auf 2 Fahrspuren geführt werden, für den Radverkehr ist ein Fahrradschutzstreifen vorgesehen. Der Radverkehr wird im späteren Verlauf in die Weberstraße umgeleitet. In Fahrtrichtung Norden werden ca. 100 Meter Borde versetzt, damit eine durchgängig ausreichende Breite vorhanden ist. Auch dort soll der MIV auf 2 Fahrspuren geführt werden. Ab der Einmündung Zweite Fährgasse ist ein Fahrradschutzstreifen vorgesehen. Im Abschnitt zwischen Bundesviertel und Zweiter Fährgasse steht für den Radverkehr der Radweg am Rheinufer zur Verfügung. Abschnittsweise wird die Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 geprüft. Mit Anordnung wird der bestehende Verkehrsversuch beendet. Die Umsetzung erfolgt ab dem 14.9.2026.Seite 5 von 13 Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 1.9. Umsetzung eines testweisen zweispurigen Rechtsabbiegers aus der Straße Am Hofgarten unter Entfall des Linksabbiegers in Richtung Koblenzer Tor auf die Adenauerallee: Die Planung ist erstellt; Die erforderliche Anordnung ist in Bearbeitung. Die verwaltungsinterne Abstimmung hat ergeben, dass man zunächst den MIV über eine Spur in Richtung Süden abführt und den Linksabbieger für reinen Radverkehr belässt. Eine Führung für den MIV aus Am Hofgarten über zwei Rechtsabbiegespuren lässt sich ohne Ausschluss des Radverkehrs nicht realisieren. Thematisiert wird aktuell auch, ob der Entfall des Linksabbiegers für den MIV schädlich sein könnte, da dies zu einer Verdrängung der Verkehre in die Wohngebiete (z.B. Lennéstraße nach Ende der Baustelle), oder zu Umwegfahrten auf der Adenauerallee führen könnte. Die Verwaltung beobachtet die Verkehrsentwicklung und wird bei Bedarf geeignete Maßnahmen prüfen. Das Vorhaben wurde zurückgestellt und zunächst wird der Verkehrsfluss nach der Ummarkierung beobachtet. Mit dem Wegfall des Linksabbiegers aus der Straße „Am Hofgarten“ in Richtung Koblenzer Tor, würde sich die Fahrbeziehung in Richtung Norden verschlechtern. 2.1. Verschiebung der Fahrbahnerneuerung auf der Willy-Brandt-Allee Maßnahme ist bereits erfolgt. 2.2. Prüfung einer Verschiebung der Wartungsarbeiten des Godesberger Straßentunnels Die Prüfung ist erfolgt. Die Maßnahme wird wegen zu großer Risiken, welche zu einer Vollsperrung beider Tunnelröhren führen könnten, durchgeführt. 2.3. Ausweitung der Home-Office Regelungen für die städtischen Mitarbeitenden Die Führungskräfte wurden gebeten, die bestehenden Möglichkeiten des mobilen Arbeitens für betroffene Mitarbeitende verstärkt zu nutzen und entsprechende Abstimmungen zu ermöglichen. Ergänzend wurden die Mitarbeitenden auf die Möglichkeiten des flexiblen Arbeitens, insbesondere die Nutzung des Gleitzeitrahmens (6:00 bis 21:00 Uhr) sowie des mobilen Arbeitens, hingewiesen. Eine Anpassung der Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten ist nicht erforderlich, da diese bereits einen umfangreichen Rahmen für mobiles Arbeiten (bis zu 80 %) vorsieht. 2.4. Bereitstellung zusätzlicher Desk-Sharing-Arbeitsplätze an dezentralen Standorten in Beuel und Bad Godesberg für städtische Mitarbeitende An den Standorten Hans-Böckler-Straße und Moltkestraße (Lindeblock) wurdenSeite 6 von 13 Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) zusätzliche Desk-Sharing-Arbeitsplätze eingerichtet. Diese können bei steigendem Bedarf auch noch aufgestockt werden. 2.5. Anpassung der Einsatzkonzepte und probeweise Vorverlegung der Wachwechsel-Zeiten bei Feuerwehr und Rettungsdienstes sowie des kommunalen Ordnungsdienstes Der Wachwechsel bei Feuerwehr und Rettungsdienst wurde zum 5. Juli wieder auf die übliche Zeit zurückverlegt (7 Uhr). Die Entwicklung wird hier weiter beobachtet. 2.6. Prüfung der Abbindung von Buslinien Aufgrund fehlender Wendemöglichkeiten in Beuel und der aktuell verringerten Kapazität der Linie 66 kann eine Abbindung von Buslinien in Beuel nicht empfohlen werden. Durch die Freigabe des eigenen Gleiskörpers auf der Kennedybrücke für den Busverkehr wird es auf diesem Abschnitt zu einer Beschleunigung des Busverkehrs kommen, sodass eine Abbindung nicht notwendig ist.. 2.7. Zeitliche Verlagerung der Einsatzzeiten der Müllabfuhr Eine Ausnahmegenehmigung nach § 9 LImSchG für Zeiten zwischen 05:00 und 06:30 Uhr wurde beantragt und bewilligt. Ferner wurde die Abfallsatzung der bonnorange AöR durch Beschluss des Verwaltungsrats vom 26.06.2026 entsprechend angepasst. 2.8. Umsetzung von Maßnahmen aus dem Betrieblichen Mobilitätsmanagement sowie Kommunikation an die Arbeitgebenden im Rahmen des Programms moveBonn sowie über die Wirtschaftsförderung moveBonn erreicht über seine 50 Arbeitgebenden ca. 80.000 Beschäftigte, seit der Sperrung der Nordbrücke ist zudem eine Zunahme an Anfragen durch weitere interessierte Arbeitgebende festzustellen. Es ist also davon auszugehen, dass sich die Zahl der Partner*innen weiter erhöhen wird. Bereits jetzt lässt sich feststellen, dass Schulungs- und Beratungsmaßnahmen sowie Testmöglichkeiten für die Beschäftigten aus den letzten Jahren ihre Wirkung zeigen. Die Maßnahmen tragen messbar dazu bei, Verkehr zu vermeiden, zu verringern und zu verlagern, um so die Nutzung des MIV zu reduzieren. Viele Arbeitgebende verfügen über die nötigen Werkzeuge, um flexibel zu reagieren. In einem ersten Workshop am 09.07.26 wird nun geprüft, wie die Kapazitäten gebündelt und gemeinsame Lösungen innerhalb der moveBonn-Gemeinschaft erarbeitet und umgesetzt werden können, zb. Die Einrichtung von Co-Working Spaces oder Initiativen für mehr Homeoffice. Eine hohe Zahl der Anmeldungen bestätigt den Bedarf an solchen Formaten. Neben den teilnehmenden Arbeitgebenden werden auch regionale Stakeholder und verschiedene Fachbereiche der Verwaltung anwesend sein. Es ist vorgesehen, dass die hier gesammelten Ideen in folgenden Runden weiterentwickelt und die so erarbeiteten Maßnahmen allen moveBonn-Partner*innen zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist eine weitere Reduzierung der Verkehrsbelastung in den Hauptverkehrszeiten.Seite 7 von 13 Seite 8Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) In der Krisensituation bewährt sich moveBonn außerdem als zuverlässige Informationsquelle und Ansprechstelle für die Arbeitgebenden, die aktuell einen sehr hohen Informationsbedarf haben. Dass diese Anfragen bei moveBonn eingehen, trägt zur Entlastung der restlichen Verwaltung bei. Ergänzend informiert die Wirtschaftsförderung über ihren Verteiler die Unternehmen in der Stadt Bonn bei Bedarf über die Maßnahmen. 2.9. Gespräche zur Ausweitung der Fährverkehre Die Verwaltung steht mit allen Fährbetreibern in Kontakt. Dort wo es möglich und sinnvoll war, wurde der Fährbetrieb ausgeweitet. Die Betreiber passen die Angebote kontinuierlich an die Nachfrage an. Mit einem Schreiben vom 21. Juli hat der VRS mitgeteilt, dass eine kostenlose Fährnutzung mit einem ÖPNV-Ticket nicht durch den VRS finanziert werden kann. Die Finanzierung einer solchen Maßnahme müsste daher über die Stadt Bonn erfolgen. Aufgrund der angespannten Haushaltslage kann die Maßnahme nicht umgesetzt werden. 2.10. Sicherstellung der Schülerverkehre Bisheriger Schulverkehr über die Nordbrücke wird über die Kennedybrücke umgeleitet. Am 24. Juli 2026 hat die Verwaltung die bislang einzige Nachricht einer Schule erreicht, in der auf verlängerte Fahrzeiten und damit auf die Notwendigkeit einer Freigabe der Bahntrasse auf der Kennedybrücke für Busse sowie die Vorteile einer Verlängerung der Linie 818 bis zur Fähre zwischen Graurheindorf und Mondorf hingewiesen wurde. Die Freigabe der Bahntrasse wird mit Priorität bearbeitet (s. 1.3). Eine Verlängerung der Linie 818 kann aus finanziellen Gründen aktuell nicht realisiert werden. 2.11. Umleitung der Buslinien 600/601 durch die Husarenstraße Maßnahme ist umgesetzt. Zu nachfolgenden Prüfaufträgen an die Task Force nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 1. Die Task Force wird um die Behindertengemeinschaft, Radentscheid- Bonn und ADAFC erweitert. Die Task Force hat über eine Erweiterung des Gremiums beraten und entschieden, dass keine Erweiterung erfolgt. Selbstverständlich werden Politik wie auch zivilgesellschaftliche Akteure und Bürgerschaft über die Arbeit der Task Force laufend informiert. 2. Der Oberbürgermeister entwickelt schnellstmöglich ein Konzept, das den durch eine dauerhafte Schließung der Nordbrücke veränderten Rahmenbedingungen u.a. durch · Wiederherstellung der Mehrspurigkeit von Straßen (z.B. Adenauerallee, Hermann-Wandersleb-Ring etc.) und gekappten Verkehrsbeziehungen (z.B. Rheinuferstraße, Cityring etc.),Seite 8 von 13 Seite 9Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Umsetzung ist erfolgt, s. Ziffer 1 · Anpassungen im ÖPNV-Angebot (Leistungsveränderungen, Zusatzangebote, Kappung von Durchmesserlinien wie z.B. Linien 603, 608,609,610 u. 611 am Hauptbahnhof und Konrad-Adenauer-Platz etc.), Eine Kappung am ZOB ist aufgrund des Mangels an Haltepunkten und Pausenplätzen nicht möglich. In Beuel fehlen Wendemöglichkeiten. Für eine frühzeitige Inbetriebnahme einer SB 85 fehlen notwendige Haltepunkte in Ramersdorf (auch aufgrund rechtsrheinischem SEV). Verlängerung Linie 818 bis Mondorf Fähre ist geprüft und könnte betrieblich umgesetzt werden. Aus finanziellen Gründen kann die Maßnahme jedoch aktuell nicht realisiert werden (s. 2.10). Für eine Taktverdichtung auf der Linie 66 führen die SWB derzeit die betriebliche Prüfung durch. · Stärkung oder Schaffung von Fährverbindungen über den Rhein siehe Antwort unter 2.9. sowie weitere geeignet erscheinende Maßnahmen, insbesondere im Zusammenhang mit den zu erwartenden Mehrverkehren auf der Südbrücke und deren Auswirkungen auf die Stadtbezirke Bad Godesberg und Beuel, Rechnung trägt und legt dies dem Rat in seiner Sitzung am 9. Juli 2026 zur Beschlussfassung vor. 3. Unabhängig von Prüfziffer 2 wird der Oberbürgermeister beauftragt, · unverzüglich die technischen, verkehrsrechtlichen und sicherheitsrelevanten Voraussetzungen für eine temporäre Führung von jeweils zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung auf der Kennedybrücke zu prüfen Die Maßnahme ist nur möglich, wenn der eigene Gleiskörper aufgegeben wird. Hinweis: Da der eigene Gleiskörper durch das Land gefördert wurde und hier noch eine Zweckbindung besteht, wären hier ggf. Fördermittel bei der Aufgabe des eigenen Gleiskörpers für die Stadtbahn verzinst zurückzuzahlen. · hierbei insbesondere die Möglichkeit zu untersuchen, die zwischen Fahrbahn und Stadtbahngleiskörper vorhandenen Schrammborde bzw. sonstigen Trennelemente zu entfernen, zu verschmälern oder durch alternative Sicherungseinrichtungen zu ersetzen Siehe 1.3 · soweit die Voraussetzungen vorliegen, die Maßnahme als temporäre Entlastung für die Dauer der Vollsperrung der Friedrich-Ebert-Brücke unmittelbar umzusetzen; · den Rat über die Ergebnisse der Prüfung und die eingeleiteten Maßnahmen zu unterrichten. Siehe 1.3 4. Die Autobahn GmbH des Bundes ist umgehend zur Sitzung des RatesSeite 9 von 13 Seite 10Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) der Bundesstadt Bonn am 09. Juli 2026 einzuladen, damit diese über die Ergebnisse der Untersuchungen an der Nordbrücke sowie die kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen zur Bewältigung der aktuellen Situation sowie zur Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit der Rheinquerung berichtet. Wie beschlossen wurde die Autobahn GmbH des Bundes gebeten, an der Sitzung des Rates der Bundesstadt Bonn am 09. Juli 2026 teilzunehmen und über die Ergebnisse der Untersuchungen an der Nordbrücke sowie die kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen zur Bewältigung der aktuellen Situation sowie zur Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit der Rheinquerung zu berichten. 5. Der ÖPNV ist zu priorisieren und konkrete Maßnahmen hierfür einzuleiten. Auf dem Abschnitt der Sankt Augustiner Straße in Höhe Combahnviertel ist der Stadtbahnverkehr vom MIV-Verkehr getrennt worden, indem die Schutzstreifen für den Radverkehr demarkiert wurden, um die Stadtbahn zu beschleunigen. In diesem Abschnitt besteht ein Verbot für den Radverkehr. 6. Die Umsetzung von sicheren und leistungsfähigen Fahrradrouten durch das Stadtgebiet ist weiter voranzutreiben. Die Velorouten sollen kurzfristig provisorisch ausgeschildert und kommuniziert werden (z.B. Ströer-Flächen). Außerdem ist das Angebot der Leihräder Welo kurzfristig bedarfsgerecht auszuweiten. Maßnahmen hierzu befinden sich derzeit in Prüfung und Abstimmung. 7. die Verkehrspolizei wird gebeten, an kritischen Knotenpunkten (z.B. Kölnstraße/Oxfordstraße) den Verkehr zu regeln, so dass KfZ nicht die Kreuzung blockieren. Die Verwaltung hat die Bitte an die Polizei weitergeleitet. 8. die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen ist sicherzustellen. Zudem soll ein besonderes Augenmerk auf die Bewältigung und Sicherung von alltäglichen Wegen, beispielsweise Schulwegen, bei der Müllabholung etc. gelegt werden. Aufgrund zahlreicher Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern sowie der BV Beuel über Geschwindigkeitsüberschreitungen auf den Ausweichstrecken besteht ein erhöhter Bedarf am Einsatz von semistationären Messanlagen. Die derzeit verfügbaren fünf Anlagen sind bereits für mehrere Monate vollständig ausgelastet. Daher sollen zeitnah die vier politisch beschlossenen zusätzlichen Anlagen ausgeschrieben werden. Hierfür würde die Bereitstellung weiteren Personals erforderlich. Ergänzend werden benötigt: - 8 Stellen in der Sachbearbeitung Bußgeldstelle (E 7 / A 7 TVöD) - 1 Stelle in der Datenerfassung (E 4 TVöD) - 1 Stelle in der Geschäftsstelle (E 5 TVöD)Seite 10 von 13 Seite 11Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) - 1 Stelle zur Betreuung der Messanlagen (E 6 TVöD Die entstehenden Personalkosten würden vollständig durch die Einnahmen aus den Verfahren refinanziert. Die Beschaffung der zusätzliche Anlagen ist nur mit gleichzeitiger Personalisierung möglich und sinnvoll. Es wird daher eine Beschlussvorlage zur Einrichtung der genannten Stellen für den nächsten Sitzungslauf vorbereitet. 9. Die Verwaltung wird beauftragt, zusätzlich kurzfristige Maßnahmen umzusetzen, um insbesondere die gesellschaftliche und wirtschaftliche Funktionsfähigkeit während der Dauer der Vollsperrung der Nordbrücke sicherzustellen. Die Verwaltung prüft sämtliche infrage kommenden Möglichkeiten, um die gesellschaftliche und wirtschaftliche Funktionsfähigkeit während der Sperrung bestmöglich sicherzustellen. Darüber hinaus prüft die Verwaltung auch alle Vorschläge, die aus Politik und Bürgerschaft an sie herangetragen werden auf ihre Umsetzbarkeit. 10. In der aktuellen Ausnahmesituation sind insbesondere folgende systemrelevante und gesellschaftlich notwendige Verkehre prioritär zu behandeln: · Rettungsdienste, · Pflege- und Sozialdienste, · Schüler- und Schulbusverkehr, · ÖPNV, · Handwerks- und Servicedienste, · Wirtschafts- und Lieferverkehr. Die aktuell getroffenen sowie weitere noch in Prüfung befindliche Maßnahmen zielen darauf ab, den Kfz-Verkehr vor allem für dringend erforderliche Fahrten so flüssig wie möglich zu halten. Die Belange von Feuerwehr und Rettungsdienst werden bei allen Vorschlägen prioritär behandelt. 11. Die Verwaltung wird beauftragt, auf besonders belasteten Verkehrsachsen zusätzliche kurzfristige Maßnahmen zur gezielten Beschleunigung und Entlastung systemrelevanter Verkehre zu prüfen und umzusetzen. Die Verwaltung prüft sämtliche infrage kommenden Möglichkeiten, um die besonders belasteten Verkehrsachsen während der Sperrung gezielt zu beschleunigen und entlasten. Darüber hinaus prüft die Verwaltung auch alle Vorschläge, die aus Politik und Bürgerschaft an sie herangetragen werden auf ihre Umsetzbarkeit.Seite 11 von 13 Seite 12Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Hierzu sind insbesondere folgende Maßnahmen zu prüfen: · kurzfristige Optimierung von Ampelschaltungen, Die Optimierung der LSA-Schaltung erfolgt fortlaufend. Da geringe personelle Kapazitäten vorhanden sind, werden Fremdvergaben geprüft. Zusätzlich wird versucht Fördergelder des Bundes für den Austausch von Signaltechnik beantragen zu können. Momentan läuft eine Grundsatzprüfung im Ministerium. · priorisierte Verkehrsführungen für notwendige Verkehre, Im Rahmen der Prüfung von Maßnahmen findet auch grundsätzlich eine Abstimmung z.B. mit der Feuerwehr und den SWB statt, um diese Verkehre in besonderer Weise zu berücksichtigen. Aufgrund der vorhandenen Straßenbreiten bzw. Verkehrsflächen sind aber weitere Priorisierungen häufig komplex. · pragmatische Übergangs- und Umstiegslösungen für besonders belastete Stadtteile, s. 1.2 Stellungnahme zu P+R · zusätzliche wohnortnahe Pendler- und Übergangsparkflächen in unmittelbarer Nähe zu leistungsfähigen Bus-, Straßenbahn- und Stadtbahnanschlüssen, s. 1.2 Stellungnahme zu P+R · insbesondere die Prüfung geeigneter Flächen in linksrheinischen Stadtteilen wie Tannenbusch, Bonn-Nord, Auerberg und Buschdorf, damit Bürgerinnen und Bürger ihr Fahrzeug wohnortnah abstellen und ohne zusätzliche Belastung auf den ÖPNV umsteigen können, s. 1.2 Stellungnahme zu P+R · die zeitlich befristete und möglichst kostenfreie oder kostengünstige Bereitstellung solcher Übergangsparkflächen während der außergewöhnlichen Verkehrslage, s. 1.2 Stellungnahme zu P+R · sowie weitere kurzfristig wirksame Maßnahmen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des täglichen Lebens. s. Antwort zu Ziffer 11 13. Bei sämtlichen kurzfristigen Maßnahmen sind die Auswirkungen auf Barrierefreiheit, Teilhabe sowie die praktische Nutzbarkeit für Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen sowie mobilitätseingeschränkte Personen besonders zu berücksichtigen.Seite 12 von 13 Seite 13Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Die Barrierefreiheit und die Nutzbarkeit für die genannten Personenkreise werden grundsätzlich immer angestrebt. Dies ist aber insbesondere bei kurzfristigen und provisorischen Maßnahmen nicht immer vollständig umsetzbar. 14. Die Öffentlichkeit ist weiterhin regelmäßig und transparent über Maßnahmen, Verkehrsführungen und aktuelle Entwicklungen zu informieren. Die Stadtverwaltung wird weiterhin eng und umfangreich über alle Maßnahmen und aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Sperrung der Nordbrücke sowie dem Abriss und Neubau der rechtsrheinischen Vorlandbrücke informieren. Anlage/n KeineSeite 13 von 13
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