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261154-03 · Mitteilungsvorlage

Sachstandsbericht zum Beschluss: Sperrung der Nordbrücke: Erste Maßnahmen zur Förderung des ÖPNV, Sicherung des Fuß- und Radverkehrs sowie Erhöhung des Durchflusses für den KFZ- und Schwerlastverkehr

Nummer
261154-03
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
10.09.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Hermann-Wandersleb-Ring Straße· Endenich, Bonn Hauptort
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Siegburger Straße Straße· Vilich, Beuel
  • Oberkasseler Straße Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Olof-Palme-Allee Straße· Gronau, Bonn
  • Sportpark Nord Straße· Castell, Bonn
  • Auf den Steinen Straße· Röttgen, Bonn
  • Baunscheidtstraße Straße· Gronau, Bonn
  • Hardtbergbad Straße· Hardthöhe, Hardtberg
  • Basketsring Straße· Lengsdorf, Hardtberg
  • Beueler Straße Straße· Vilich-Müldorf, Beuel
  • Landgrabenweg Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Pecher Straße Straße· Pennenfeld, Bad Godesberg
  • Endenicher Straße Straße· Weststadt, Bonn
  • Euskirchener Straße Straße· Endenich, Bonn
  • Steinweg Straße· Endenich, Bonn
  • Auf dem Hügel Straße· Endenich, Bonn
  • Kölnstraße Straße· Castell, Bonn
  • Bornheimer Straße Straße· Weststadt, Bonn
  • Am Alten Friedhof Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Kasernenstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Budapester Straße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Oxfordstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Wilhelmstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Sterntorbrücke Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Friedensplatz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Stadthaus Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Friedrichstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Adenauerallee Straße· Südstadt, Bonn
  • Weberstraße Straße· Südstadt, Bonn
  • Zweite Fährgasse Straße· Südstadt, Bonn
  • Rheinufer Straße· Mehlem, Bad Godesberg
  • Am Hofgarten Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Lennéstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Willy-Brandt-Allee Straße· Gronau, Bonn
  • Hans-Böckler-Straße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Moltkestraße Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Husarenstraße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Am Hauptbahnhof Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Konrad-Adenauer-Platz Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Friedrich-Ebert-Brücke Straße· Graurheindorf, Bonn
  • Sankt Augustiner Straße Straße· Vilich, Beuel
  • Vilich Ortsteil· Beuel
  • Ramersdorf Ortsteil· Beuel
  • Pützchen Ortsteil· Beuel
  • Pennenfeld Ortsteil· Bad Godesberg
  • Graurheindorf Ortsteil· Bonn
  • Tannenbusch Ortsteil· Bonn
  • Auerberg Ortsteil· Bonn
  • Buschdorf Ortsteil· Bonn
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bonn Stadtbezirk
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Rheinaue siedlung· Hochkreuz, Bad Godesberg
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  1. 261154 Sperrung der Nordbrücke: Erste Maßnahmen zur Förderung des ÖPNV, Sicherung des Fuß- und Radverkehrs sowie Erhöhung des Durchflusses für den KFZ- und Schwerlastverkehr

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
261154-03
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
Dezernat III
Dezernat:
Dez. III
Sachstandsbericht zum Beschluss: Sperrung der
Nordbrücke: Erste Maßnahmen zur Förderung des
ÖPNV, Sicherung des Fuß- und Radverkehrs
sowie Erhöhung des Durchflusses für den KFZ-
und Schwerlastverkehr
Beratungsfolge
Rat 24.09.2026 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Verwaltung berichtet im Weiteren zum Sachstand der in der Ratssitzung
vom 11.06.2026 beschlossenen Maßnahmen zur Förderung des ÖPNV,
Sicherung des Fuß- und Radverkehrs sowie Erhöhung des Durchflusses für
den Kfz- und Schwerlastverkehr im Kontext der Nordbrücken-Sperrung (DS-Nr.
261154).
Allgemeine Vorbemerkung:
Zu jeder Maßnahme wird die Verwaltung schnellstmöglich eine Kostenangabe
definieren. Die Verwaltung wird eine interne Refinanzierung z. B. durch die
Verschieben von Baumaßnahmen prüfen. Gespräche mit dem Bund zur
Beteiligung an der Refinanzierung werden auf oberster Ebene geführt und den
politischen Gremien über die Ergebnisse berichtet. Alle Maßnahmen sind so zu
buchen / zu erfassen, dass eine Auswertung der Kosten jederzeit/zeitnah
möglich ist und zur Refinanzierung durch den Bund vorgelegt werden kann.
Bzgl. weiterer / kommender Maßnahmen werden die politischen Gremien
hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen und Entscheidungen beteiligt und
eine Befassung des Finanzausschuss erfolgt zwingend.
1.1. Shuttle-Bus-Verkehr zwischen der Pützchens Markt Wiese und der
Linie 66, Haltestelle Vilich bis zum 19.07.2026 (Beginn Aufbau
Pützchens Markt):
Der aktuelle P+R-Platz auf der Festwiese von Pützchens Marktsteht bis
einschließlich Sonntag, 19. Juli 2026, zur Verfügung. Ab 20. Juli beginnen die
Aufbauarbeiten für Pützchens Markt. Für die Zeit der Sommerferien stellt die
Stadtverwaltung von Montag, 20. Juli, bis einschließlich Sonntag, 30. August
2026, den Parkplatz der Gesamtschule Beuel an der Siegburger Straße alsSeite 1 von 13
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
P+R-Fläche zur Verfügung. Dort kann in die Buslinien 516 und 603
umgestiegen werden.
Nach Abbau von Pützchens Markt kann die Festwiese ab Montag, 21.
September, wieder als P+R-Standort genutzt werden. Dort ist ein Umstieg in
die Buslinien 516, 603, 608 und 609 zur Stadtbahn bzw. dem Beueler Bahnhof
oder der Bonner Innenstadt möglich. In der Zeit vom 31. August bis
einschließlich 20. September 2026 wird es keine P+R-Fläche geben.
Der Shuttle-Bus Verkehr wurde aufgrund geringer Nachfrage ab 22. Juni auf
die Hauptverkehrszeiten (nur Mo-Fr, täglich 6-9 Uhr und 15-18 Uhr) reduziert
und wird am Freitag, 17. Juli, auslaufen. Aufgrund der geringen Auslastung hat
die städtische Taskforce entschieden, das Angebot nicht zu verlängern. Durch
die Buslinien 516, 603, 608 und 609 ist ein Umstieg zum Busverkehr
durchgängig möglich.
1.2. P+R Flächen in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen in der Nähe
des ÖPNV im Bonner Stadtgebiet und im Rhein-Sieg-Kreis: (61-St)
Die Verwaltung hat auf Basis eigener Analysen, den Gesprächen mit den 19
Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises sowie Hinweises von Bürgerinnen und
Bürgern aktuell 77 Flächen in eine Liste potenzieller P+R-Flächen in Bonn und
dem Rhein-Sieg-Kreis zur Prüfung aufgenommen. Im ersten Schritt wurden
Flächen überprüft, die sich in der Nähe von Autobahn-Anschlussstellen
und/oder in der Nähe des SPNV befinden.
Seit der Sperrung der Nordbrücke wurden in Bonn fast 500 zusätzliche
Stellplätze für Park + Ride ausgewiesen:
· P+R-Pützchens Markt, 100+ Stellplätze, Haltestelle
Marktschule, Linien 516, 603, 608 und 609
· Oberkasseler Straße 2, 70 Stellplätze, Haltestelle Ramersdorf,
Linien 62,66, 529, 606,607,633, 636
· Landesbehördenhaus, 240 Stellplätze, Haltestelle Olof-Palme-
Allee, 16,63,66,67
· Sportpark Nord, 182 Stellplätze (6-17 Uhr), Haltestelle An der
Josefshöhe, Linien 61, 65, 601, 552
Folgende Flächen wurden verworfen/zurückgestellt:
Bonn-linksrheinisch
• Auf den Steinen (Nähe Telekom Dome)
• Baunscheidtstraße Nord
• Baunscheidtstraße Süd
• Hardtbergbad
• Im Rosenfeld
• Miesengelände
• Parkplatz Basketsring
• Parkplatz Telekom Dome
• Rigal'sche WieseSeite 2 von 13
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
• RKG Gelände Pützchen
• SGL Carbon
• Sportpark Nord, Stadion
• Sportplatz Pennenfeld
Bonn-rechtsrheinisch
• Bauhaus Vilich
• Beueler Straße direkt neben A59
• Evonik (an Sportfabrik)
• Parkplatz Rheinaue
• Telekom Landgrabenweg
RSK-linksrheinisch
• Burg Adendorf
• Ehemaliges Collo-Gelände, Haltestelle Bornheim-Hersel
• Kesselsfeldweg
• Parkplatz Beckers Kreuz
• Parkplatz Stadtbahn Alfter, Alanus-Hochschule
• Pecher Straße / Schotterparkplatz Schneiders Obsthof
• S-Bahn Alfter-Witterschlick
• S-Bahn Impekoven
RSK-rechtsrheinisch
• Bahnhof Niederdollendorf
• HUMA
• P&R Bad Honnef Stadtbahn
• P&R Königswinter
• P&R Rhöndorf
• P+R Sankt Augustin Hangelar-Ost
• Sankt Augustin, HBRS
• Sankt Augustin, neben Vögeli
• Siegburg
• Troisdorf, DB-Parkhaus
• Troisdorf, DB-Parkplatz P1
1.3. Prüfung einer Nutzung der Straßenbahntrasse auf der
Kennedybrücke (B56) für Linienbusse wird:
Die Zustimmung der Technischen Aufsichtsbehörde wurde erteilt. Die
Maßnahme befindet sich in der Angebotsabfrage im Rahmen einer
Freihändigen Vergabe. Frist zur Angebotsabgabe ist der 14.9.26. Die Bauzeit
ist vom 20.9. bis 16.10.26 definiert.
1.4 Kostenfreier ÖPNV im Stadtgebiet Bonn für die Nutzung von Bussen,
Straßen- und Stadtbahnen bis Ende Juni:
Maßnahme wurde umgesetzt.
1.5. Umwandlung Umweltspuren auf dem Hermann-Wandersleb-Ring in
Busspuren umgewandelt und priorisierte Weiterentwicklung parallelerSeite 3 von 13
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Radverkehrsführungen:
Für die Umleitung des Radverkehrs wurden erste Maßnahmen
verwaltungsintern abgestimmt, weitere Maßnahmen werden aktuell noch
diskutiert. Die Parallelrouten verlaufen im Süden über die Endenicher Straße
und weiter über die Euskirchener Straße und im Norden über den Steinweg und
weiter über das Meßdorfer Feld. Die Verbindungsstraßen (z.B. Auf dem Hügel)
werden mitbetrachtet. Eine Umsetzung der Maßnahmen für die sichere,
attraktive und durchgängige Führung des Radverkehrs erfolgt gemeinsam mit
der Umwandlung der Umweltspuren auf dem Hermann-Wandersleb-Ring.
1.6. Umgestaltung B56 im Abschnitt Kölnstraße bis Bornheimer Straße
und in der Verlängerung bis zum Kreisverkehr Am Alten Friedhof
(Fahrtrichtung Westen) für zwei MIV-Spuren auf größtmöglicher Länge:
Die Maßnahme wurde umgesetzt.
1.7.Umgestaltung der Straße vom Kreisverkehr Am Alten Friedhof und im
weiteren Verlauf die B56 von der Einmündung Bornheimer Straße bis zur
Kasernenstraße (Fahrtrichtung Osten) für zwei MIV-Spuren auf
größtmöglicher Länge:
Die Planung wurde erstellt; Die erforderliche Anordnung ist in Bearbeitung.
Maßnahmen / Pläne befinden sich im Abstimmungsprozess, ebenso wird
gerade an einer rechtssicheren Anordnung gearbeitet. Vom Kreisel am „Alten
Friedhof“ bis zur Budapester Straße sind keine Veränderungen vorgesehen.
Das entspricht auch den Anforderungen der Feuerwehr, die bei Einsätzen aus
der Bornheimer Straße in Richtung Budapester Straße ungehinderter fahren
können muss. Dazu verhilft ihr auf diesem Stück die Bus- und Radspur, die
deshalb dort verbleiben soll. Abschnittsweise wird die Reduzierung der
Geschwindigkeit auf Tempo 30 geprüft.
Der Linksabbieger von der Oxfordstraße in die Wilhelmstraße wird testweise
herausgenommen. Sollte sich diese Maßnahme als verträglich mit dem
Verkehrsfluss erweisen, wird er dauerhaft entfallen, um für den Radverkehr
auch zwischen der Sterntorbrücke und der Wilhelmstraße einen
Fahrradschutzstreifen auf der Fahrbahn einrichten zu können. Aktuell
vorgesehen ist es, ab der Budapester Straße den Radverkehr in Richtung
Friedensplatz und weiter über die Wilhelmstraße auf die Busspur auf der
Oxfordstrasse umzuleiten. Von der Budapester Straße bis kurz vor die
Wilhelmstraße können dann zwei MIV-Spuren eingerichtet werden. Gerade die
Ampel am Stadthaus (zur Sterntorbrücke) besitzt eine geringe Grünzeit für den
MIV-Verkehr, da der Fußgängerverkehr und der ÖPNV an dieser Stelle sehr
stark ist. Mit der Zweispurigkeit vor und hinter dieser Ampel wird der Abfluss
und damit die Leistungsfähigkeit verbessert. Ab der Einmündung Wilhelmstraße
gibt es keine weitere Veränderung. Sollte sich die Sperrung des Linksabbieger
von der Oxfordstraße in die Wilhelmstraße nicht als verträglich herausstellen,Seite 4 von 13
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
soll der Radverkehr -anstelle des Schutzstreifens auf der Oxfordstraße- aus der
Altstadt über die Sterntorbrücke und die Wilhelmstraße auf die Busspur auf der
Oxfordstraße umgeleitet. Diese Umleitung wäre leider erforderlich, da die
Fahrbahnbreite zwischen der Sterntorbrücke und der Wilhelmstraße zu gering
für zwei MIV-Spuren und einem Schutzstreifen ist, wenn die erforderliche
Fahrbahnbreite von 6,50 m nicht durch bauliche Maßnahmen und die
Herausnahme des Linksabbiegers Oxfordstraße - Wilhelmstraße erzielt werden
kann. Die Sterntorbrücke ist schon für viele Jahre für den Radverkehr
freigegeben. Die Friedrichstraße bleibt für unsicheren Radverkehr für die
Umfahrung des Bertha-von-Suttner-Platzes offen.
Die Maßnahme wurde umgesetzt.
Kurzfristig soll der Linksabbieger in die Wilhelmstraße eingekürzt werden.
Dadurch ergibt sich die erforderliche Fahrbahnbreite, um einen Schutzstreifen
markieren zu können. Nach der Umsetzung wird der Radverkehr zwischen der
Sterntorbrücke und der Wilhelmstraße (FR Kennedybrücke) wieder zugelassen.
1.8. Beendung Verkehrsversuch Adenauerallee und Herstellung einer
rechtskonformen vierspurigen Kfz-Führung inklusive
Radverkehrsführung:
Die Planung wurde erstellt; Die erforderliche Anordnung ist in Bearbeitung.
Eine nach Auffassung der Straßenverkehrsbehörde rechtssichere Anordnung
wurde erarbeitet und befindet sich in den finalen Abstimmungsprozessen kurz
vor Anordnung. Sie wird noch mit der Bezirksregierung Köln abgestimmt.
Zusammengefasst soll in Fahrtrichtung Bad Godesberg demnach der MIV auf 2
Fahrspuren geführt werden, für den Radverkehr ist ein Fahrradschutzstreifen
vorgesehen. Der Radverkehr wird im späteren Verlauf in die Weberstraße
umgeleitet.
In Fahrtrichtung Norden werden ca. 100 Meter Borde versetzt, damit eine
durchgängig ausreichende Breite vorhanden ist. Auch dort soll der MIV auf 2
Fahrspuren geführt werden. Ab der Einmündung Zweite Fährgasse ist ein
Fahrradschutzstreifen vorgesehen. Im Abschnitt zwischen Bundesviertel und
Zweiter Fährgasse steht für den Radverkehr der Radweg am Rheinufer zur
Verfügung.
Abschnittsweise wird die Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 30
geprüft.
Mit Anordnung wird der bestehende Verkehrsversuch beendet.
Die Umsetzung erfolgt ab dem 14.9.2026.Seite 5 von 13
Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
1.9. Umsetzung eines testweisen zweispurigen Rechtsabbiegers aus der
Straße Am Hofgarten unter Entfall des Linksabbiegers in Richtung
Koblenzer Tor auf die Adenauerallee:
Die Planung ist erstellt; Die erforderliche Anordnung ist in Bearbeitung. Die
verwaltungsinterne Abstimmung hat ergeben, dass man zunächst den MIV über
eine Spur in Richtung Süden abführt und den Linksabbieger für reinen
Radverkehr belässt.
Eine Führung für den MIV aus Am Hofgarten über zwei Rechtsabbiegespuren
lässt sich ohne Ausschluss des Radverkehrs nicht realisieren.
Thematisiert wird aktuell auch, ob der Entfall des Linksabbiegers für den MIV
schädlich sein könnte, da dies zu einer Verdrängung der Verkehre in die
Wohngebiete (z.B. Lennéstraße nach Ende der Baustelle), oder zu
Umwegfahrten auf der Adenauerallee führen könnte. Die Verwaltung
beobachtet die Verkehrsentwicklung und wird bei Bedarf geeignete
Maßnahmen prüfen.
Das Vorhaben wurde zurückgestellt und zunächst wird der Verkehrsfluss nach
der Ummarkierung beobachtet. Mit dem Wegfall des Linksabbiegers aus der
Straße „Am Hofgarten“ in Richtung Koblenzer Tor, würde sich die
Fahrbeziehung in Richtung Norden verschlechtern.
2.1. Verschiebung der Fahrbahnerneuerung auf der Willy-Brandt-Allee
Maßnahme ist bereits erfolgt.
2.2. Prüfung einer Verschiebung der Wartungsarbeiten des Godesberger
Straßentunnels
Die Prüfung ist erfolgt. Die Maßnahme wird wegen zu großer Risiken, welche
zu einer Vollsperrung beider Tunnelröhren führen könnten, durchgeführt.
2.3. Ausweitung der Home-Office Regelungen für die städtischen
Mitarbeitenden
Die Führungskräfte wurden gebeten, die bestehenden Möglichkeiten des
mobilen Arbeitens für betroffene Mitarbeitende verstärkt zu nutzen und
entsprechende Abstimmungen zu ermöglichen. Ergänzend wurden die
Mitarbeitenden auf die Möglichkeiten des flexiblen Arbeitens, insbesondere die
Nutzung des Gleitzeitrahmens (6:00 bis 21:00 Uhr) sowie des mobilen
Arbeitens, hingewiesen.
Eine Anpassung der Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten ist nicht
erforderlich, da diese bereits einen umfangreichen Rahmen für mobiles
Arbeiten (bis zu 80 %) vorsieht.
2.4. Bereitstellung zusätzlicher Desk-Sharing-Arbeitsplätze an dezentralen
Standorten in Beuel und Bad Godesberg für städtische Mitarbeitende
An den Standorten Hans-Böckler-Straße und Moltkestraße (Lindeblock) wurdenSeite 6 von 13
Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
zusätzliche Desk-Sharing-Arbeitsplätze eingerichtet. Diese können bei
steigendem Bedarf auch noch aufgestockt werden.
2.5. Anpassung der Einsatzkonzepte und probeweise Vorverlegung der
Wachwechsel-Zeiten bei Feuerwehr und Rettungsdienstes sowie des
kommunalen Ordnungsdienstes
Der Wachwechsel bei Feuerwehr und Rettungsdienst wurde zum 5. Juli wieder
auf die übliche Zeit zurückverlegt (7 Uhr). Die Entwicklung wird hier weiter
beobachtet.
2.6. Prüfung der Abbindung von Buslinien
Aufgrund fehlender Wendemöglichkeiten in Beuel und der aktuell verringerten
Kapazität der Linie 66 kann eine Abbindung von Buslinien in Beuel nicht
empfohlen werden. Durch die Freigabe des eigenen Gleiskörpers auf der
Kennedybrücke für den Busverkehr wird es auf diesem Abschnitt zu einer
Beschleunigung des Busverkehrs kommen, sodass eine Abbindung nicht
notwendig ist..
2.7. Zeitliche Verlagerung der Einsatzzeiten der Müllabfuhr
Eine Ausnahmegenehmigung nach § 9 LImSchG für Zeiten zwischen 05:00 und
06:30 Uhr wurde beantragt und bewilligt. Ferner wurde die Abfallsatzung der
bonnorange AöR durch Beschluss des Verwaltungsrats vom 26.06.2026
entsprechend angepasst.
2.8. Umsetzung von Maßnahmen aus dem Betrieblichen
Mobilitätsmanagement sowie Kommunikation an die Arbeitgebenden im
Rahmen des Programms moveBonn sowie über die Wirtschaftsförderung
moveBonn erreicht über seine 50 Arbeitgebenden ca. 80.000 Beschäftigte, seit
der Sperrung der Nordbrücke ist zudem eine Zunahme an Anfragen durch
weitere interessierte Arbeitgebende festzustellen. Es ist also davon
auszugehen, dass sich die Zahl der Partner*innen weiter erhöhen wird. Bereits
jetzt lässt sich feststellen, dass Schulungs- und Beratungsmaßnahmen sowie
Testmöglichkeiten für die Beschäftigten aus den letzten Jahren ihre Wirkung
zeigen. Die Maßnahmen tragen messbar dazu bei, Verkehr zu vermeiden, zu
verringern und zu verlagern, um so die Nutzung des MIV zu reduzieren. Viele
Arbeitgebende verfügen über die nötigen Werkzeuge, um flexibel zu reagieren.
In einem ersten Workshop am 09.07.26 wird nun geprüft, wie die Kapazitäten
gebündelt und gemeinsame Lösungen innerhalb der moveBonn-Gemeinschaft
erarbeitet und umgesetzt werden können, zb. Die Einrichtung von Co-Working
Spaces oder Initiativen für mehr Homeoffice. Eine hohe Zahl der Anmeldungen
bestätigt den Bedarf an solchen Formaten. Neben den teilnehmenden
Arbeitgebenden werden auch regionale Stakeholder und verschiedene
Fachbereiche der Verwaltung anwesend sein. Es ist vorgesehen, dass die hier
gesammelten Ideen in folgenden Runden weiterentwickelt und die so
erarbeiteten Maßnahmen allen moveBonn-Partner*innen zur Verfügung gestellt
werden. Ziel ist eine weitere Reduzierung der Verkehrsbelastung in den
Hauptverkehrszeiten.Seite 7 von 13
Seite 8Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
In der Krisensituation bewährt sich moveBonn außerdem als zuverlässige
Informationsquelle und Ansprechstelle für die Arbeitgebenden, die aktuell einen
sehr hohen Informationsbedarf haben. Dass diese Anfragen bei moveBonn
eingehen, trägt zur Entlastung der restlichen Verwaltung bei.
Ergänzend informiert die Wirtschaftsförderung über ihren Verteiler die
Unternehmen in der Stadt Bonn bei Bedarf über die Maßnahmen.
2.9. Gespräche zur Ausweitung der Fährverkehre
Die Verwaltung steht mit allen Fährbetreibern in Kontakt. Dort wo es möglich
und sinnvoll war, wurde der Fährbetrieb ausgeweitet. Die Betreiber passen die
Angebote kontinuierlich an die Nachfrage an.
Mit einem Schreiben vom 21. Juli hat der VRS mitgeteilt, dass eine kostenlose
Fährnutzung mit einem ÖPNV-Ticket nicht durch den VRS finanziert werden
kann. Die Finanzierung einer solchen Maßnahme müsste daher über die Stadt
Bonn erfolgen. Aufgrund der angespannten Haushaltslage kann die Maßnahme
nicht umgesetzt werden.
2.10. Sicherstellung der Schülerverkehre
Bisheriger Schulverkehr über die Nordbrücke wird über die Kennedybrücke
umgeleitet. Am 24. Juli 2026 hat die Verwaltung die bislang einzige Nachricht
einer Schule erreicht, in der auf verlängerte Fahrzeiten und damit auf die
Notwendigkeit einer Freigabe der Bahntrasse auf der Kennedybrücke für Busse
sowie die Vorteile einer Verlängerung der Linie 818 bis zur Fähre zwischen
Graurheindorf und Mondorf hingewiesen wurde. Die Freigabe der Bahntrasse
wird mit Priorität bearbeitet (s. 1.3). Eine Verlängerung der Linie 818 kann aus
finanziellen Gründen aktuell nicht realisiert werden.
2.11. Umleitung der Buslinien 600/601 durch die Husarenstraße
Maßnahme ist umgesetzt.
Zu nachfolgenden Prüfaufträgen an die Task Force nimmt die Verwaltung wie
folgt Stellung:
1. Die Task Force wird um die Behindertengemeinschaft, Radentscheid-
Bonn und ADAFC erweitert.
Die Task Force hat über eine Erweiterung des Gremiums beraten und
entschieden, dass keine Erweiterung erfolgt. Selbstverständlich werden Politik
wie auch zivilgesellschaftliche Akteure und Bürgerschaft über die Arbeit der
Task Force laufend informiert.
2. Der Oberbürgermeister entwickelt schnellstmöglich ein Konzept, das
den durch eine dauerhafte Schließung der Nordbrücke veränderten
Rahmenbedingungen u.a. durch
· Wiederherstellung der Mehrspurigkeit von Straßen (z.B.
Adenauerallee, Hermann-Wandersleb-Ring etc.) und gekappten
Verkehrsbeziehungen (z.B. Rheinuferstraße, Cityring etc.),Seite 8 von 13
Seite 9Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Umsetzung ist erfolgt, s. Ziffer 1
· Anpassungen im ÖPNV-Angebot (Leistungsveränderungen,
Zusatzangebote, Kappung von Durchmesserlinien wie z.B. Linien 603,
608,609,610 u. 611 am Hauptbahnhof und Konrad-Adenauer-Platz etc.),
Eine Kappung am ZOB ist aufgrund des Mangels an Haltepunkten und
Pausenplätzen nicht möglich. In Beuel fehlen Wendemöglichkeiten. Für eine
frühzeitige Inbetriebnahme einer SB 85 fehlen notwendige Haltepunkte in
Ramersdorf (auch aufgrund rechtsrheinischem SEV). Verlängerung Linie 818
bis Mondorf Fähre ist geprüft und könnte betrieblich umgesetzt werden. Aus
finanziellen Gründen kann die Maßnahme jedoch aktuell nicht realisiert werden
(s. 2.10). Für eine Taktverdichtung auf der Linie 66 führen die SWB derzeit die
betriebliche Prüfung durch.
· Stärkung oder Schaffung von Fährverbindungen über den Rhein
siehe Antwort unter 2.9.
sowie weitere geeignet erscheinende Maßnahmen, insbesondere im
Zusammenhang mit den zu erwartenden Mehrverkehren auf der
Südbrücke und deren Auswirkungen auf die Stadtbezirke Bad Godesberg
und Beuel, Rechnung trägt und legt dies dem Rat in seiner Sitzung am 9.
Juli 2026 zur Beschlussfassung vor.
3. Unabhängig von Prüfziffer 2 wird der Oberbürgermeister beauftragt,
· unverzüglich die technischen, verkehrsrechtlichen und
sicherheitsrelevanten Voraussetzungen für eine temporäre Führung
von jeweils zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung auf der Kennedybrücke
zu prüfen
Die Maßnahme ist nur möglich, wenn der eigene Gleiskörper aufgegeben wird.
Hinweis: Da der eigene Gleiskörper durch das Land gefördert wurde und hier
noch eine Zweckbindung besteht, wären hier ggf. Fördermittel bei der Aufgabe
des eigenen Gleiskörpers für die Stadtbahn verzinst zurückzuzahlen.
· hierbei insbesondere die Möglichkeit zu untersuchen, die zwischen
Fahrbahn und Stadtbahngleiskörper vorhandenen Schrammborde bzw.
sonstigen Trennelemente zu entfernen, zu verschmälern oder durch
alternative Sicherungseinrichtungen zu ersetzen
Siehe 1.3
· soweit die Voraussetzungen vorliegen, die Maßnahme als temporäre
Entlastung für die Dauer der Vollsperrung der Friedrich-Ebert-Brücke
unmittelbar umzusetzen;
· den Rat über die Ergebnisse der Prüfung und die eingeleiteten
Maßnahmen zu unterrichten.
Siehe 1.3
4. Die Autobahn GmbH des Bundes ist umgehend zur Sitzung des RatesSeite 9 von 13
Seite 10Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
der Bundesstadt Bonn am 09. Juli 2026 einzuladen, damit diese über die
Ergebnisse der Untersuchungen an der Nordbrücke sowie die kurz-,
mittel- und langfristigen Maßnahmen zur Bewältigung der aktuellen
Situation sowie zur Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit der
Rheinquerung berichtet.
Wie beschlossen wurde die Autobahn GmbH des Bundes gebeten, an der
Sitzung des Rates der Bundesstadt Bonn am 09. Juli 2026 teilzunehmen und
über die Ergebnisse der Untersuchungen an der Nordbrücke sowie die kurz-,
mittel- und langfristigen Maßnahmen zur Bewältigung der aktuellen Situation
sowie zur Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit der Rheinquerung zu
berichten.
5. Der ÖPNV ist zu priorisieren und konkrete Maßnahmen hierfür
einzuleiten.
Auf dem Abschnitt der Sankt Augustiner Straße in Höhe Combahnviertel ist der
Stadtbahnverkehr vom MIV-Verkehr getrennt worden, indem die Schutzstreifen
für den Radverkehr demarkiert wurden, um die Stadtbahn zu beschleunigen. In
diesem Abschnitt besteht ein Verbot für den Radverkehr.
6. Die Umsetzung von sicheren und leistungsfähigen Fahrradrouten
durch das Stadtgebiet ist weiter voranzutreiben. Die Velorouten sollen
kurzfristig provisorisch ausgeschildert und kommuniziert werden (z.B.
Ströer-Flächen). Außerdem ist das Angebot der Leihräder Welo kurzfristig
bedarfsgerecht auszuweiten.
Maßnahmen hierzu befinden sich derzeit in Prüfung und Abstimmung.
7. die Verkehrspolizei wird gebeten, an kritischen Knotenpunkten (z.B.
Kölnstraße/Oxfordstraße) den Verkehr zu regeln, so dass KfZ nicht die
Kreuzung blockieren.
Die Verwaltung hat die Bitte an die Polizei weitergeleitet.
8. die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen ist sicherzustellen.
Zudem soll ein besonderes Augenmerk auf die Bewältigung und
Sicherung von alltäglichen Wegen, beispielsweise Schulwegen, bei der
Müllabholung etc. gelegt werden.
Aufgrund zahlreicher Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern sowie
der BV Beuel über Geschwindigkeitsüberschreitungen auf den
Ausweichstrecken besteht ein erhöhter Bedarf am Einsatz von semistationären
Messanlagen. Die derzeit verfügbaren fünf Anlagen sind bereits für mehrere
Monate vollständig ausgelastet. Daher sollen zeitnah die vier politisch
beschlossenen zusätzlichen Anlagen ausgeschrieben werden. Hierfür würde
die Bereitstellung weiteren Personals erforderlich. Ergänzend werden benötigt:
- 8 Stellen in der Sachbearbeitung Bußgeldstelle (E 7 / A 7 TVöD)
- 1 Stelle in der Datenerfassung (E 4 TVöD)
- 1 Stelle in der Geschäftsstelle (E 5 TVöD)Seite 10 von 13
Seite 11Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
- 1 Stelle zur Betreuung der Messanlagen (E 6 TVöD
Die entstehenden Personalkosten würden vollständig durch die Einnahmen aus
den Verfahren refinanziert.
Die Beschaffung der zusätzliche Anlagen ist nur mit gleichzeitiger
Personalisierung möglich und sinnvoll. Es wird daher eine Beschlussvorlage
zur Einrichtung der genannten Stellen für den nächsten Sitzungslauf
vorbereitet.
9. Die Verwaltung wird beauftragt, zusätzlich kurzfristige Maßnahmen
umzusetzen, um insbesondere die gesellschaftliche und wirtschaftliche
Funktionsfähigkeit während der Dauer der Vollsperrung der Nordbrücke
sicherzustellen.
Die Verwaltung prüft sämtliche infrage kommenden Möglichkeiten, um die
gesellschaftliche und wirtschaftliche Funktionsfähigkeit während der Sperrung
bestmöglich sicherzustellen. Darüber hinaus prüft die Verwaltung auch alle
Vorschläge, die aus Politik und Bürgerschaft an sie herangetragen werden auf
ihre Umsetzbarkeit.
10. In der aktuellen Ausnahmesituation sind insbesondere folgende
systemrelevante und gesellschaftlich notwendige Verkehre prioritär zu
behandeln:
· Rettungsdienste,
· Pflege- und Sozialdienste,
· Schüler- und Schulbusverkehr,
· ÖPNV,
· Handwerks- und Servicedienste,
· Wirtschafts- und Lieferverkehr.
Die aktuell getroffenen sowie weitere noch in Prüfung befindliche Maßnahmen
zielen darauf ab, den Kfz-Verkehr vor allem für dringend erforderliche Fahrten
so flüssig wie möglich zu halten.
Die Belange von Feuerwehr und Rettungsdienst werden bei allen Vorschlägen
prioritär behandelt.
11. Die Verwaltung wird beauftragt, auf besonders belasteten
Verkehrsachsen zusätzliche kurzfristige Maßnahmen zur gezielten
Beschleunigung und Entlastung systemrelevanter Verkehre zu prüfen und
umzusetzen.
Die Verwaltung prüft sämtliche infrage kommenden Möglichkeiten, um die
besonders belasteten Verkehrsachsen während der Sperrung gezielt zu
beschleunigen und entlasten. Darüber hinaus prüft die Verwaltung auch alle
Vorschläge, die aus Politik und Bürgerschaft an sie herangetragen werden auf
ihre Umsetzbarkeit.Seite 11 von 13
Seite 12Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Hierzu sind insbesondere folgende Maßnahmen zu prüfen:
· kurzfristige Optimierung von Ampelschaltungen,
Die Optimierung der LSA-Schaltung erfolgt fortlaufend. Da geringe personelle
Kapazitäten vorhanden sind, werden Fremdvergaben geprüft.
Zusätzlich wird versucht Fördergelder des Bundes für den Austausch von
Signaltechnik beantragen zu können. Momentan läuft eine Grundsatzprüfung
im Ministerium.
· priorisierte Verkehrsführungen für notwendige Verkehre,
Im Rahmen der Prüfung von Maßnahmen findet auch grundsätzlich eine
Abstimmung z.B. mit der Feuerwehr und den SWB statt, um diese Verkehre in
besonderer Weise zu berücksichtigen. Aufgrund der vorhandenen
Straßenbreiten bzw. Verkehrsflächen sind aber weitere Priorisierungen häufig
komplex.
· pragmatische Übergangs- und Umstiegslösungen für besonders
belastete Stadtteile,
s. 1.2 Stellungnahme zu P+R
· zusätzliche wohnortnahe Pendler- und Übergangsparkflächen in
unmittelbarer Nähe zu leistungsfähigen Bus-, Straßenbahn- und
Stadtbahnanschlüssen,
s. 1.2 Stellungnahme zu P+R
· insbesondere die Prüfung geeigneter Flächen in linksrheinischen
Stadtteilen wie Tannenbusch, Bonn-Nord, Auerberg und Buschdorf, damit
Bürgerinnen und Bürger ihr Fahrzeug wohnortnah abstellen und ohne
zusätzliche Belastung auf den ÖPNV umsteigen können,
s. 1.2 Stellungnahme zu P+R
· die zeitlich befristete und möglichst kostenfreie oder kostengünstige
Bereitstellung solcher Übergangsparkflächen während der
außergewöhnlichen Verkehrslage,
s. 1.2 Stellungnahme zu P+R
· sowie weitere kurzfristig wirksame Maßnahmen zur Sicherstellung
der Funktionsfähigkeit des täglichen Lebens.
s. Antwort zu Ziffer 11
13. Bei sämtlichen kurzfristigen Maßnahmen sind die Auswirkungen auf
Barrierefreiheit, Teilhabe sowie die praktische Nutzbarkeit für Menschen
mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen sowie
mobilitätseingeschränkte Personen besonders zu berücksichtigen.Seite 12 von 13
Seite 13Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die Barrierefreiheit und die Nutzbarkeit für die genannten Personenkreise
werden grundsätzlich immer angestrebt. Dies ist aber insbesondere bei
kurzfristigen und provisorischen Maßnahmen nicht immer vollständig
umsetzbar.
14. Die Öffentlichkeit ist weiterhin regelmäßig und transparent über
Maßnahmen, Verkehrsführungen und aktuelle Entwicklungen zu
informieren.
Die Stadtverwaltung wird weiterhin eng und umfangreich über alle Maßnahmen
und aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Sperrung der
Nordbrücke sowie dem Abriss und Neubau der rechtsrheinischen
Vorlandbrücke informieren.
Anlage/n
KeineSeite 13 von 13

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Datenstand: 03.11.2026, 01:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de