261146-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Umsetzungsstand der Projekte Endenicher Burg und Sportanlagen Endenicher Park - Stellungnahme der Verwaltung
Kerndaten
- Nummer
- 261146-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 24.06.2026
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Endenich Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261146-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Umsetzungsstand der Projekte Endenicher Burg und Sportanlagen Endenicher Park - Stellungnahme der Verwaltung Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme Rat Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Endenicher Burg: Am Gebäude der Endenicher Burg wurde ein Sanierungsbedarf festgestellt, eine erste Entwurfsplanung ist bereits erfolgt. Diese bezieht sich vorrangig auf die Gebäudehülle, das Schieferdach, Fassade und Fenster. Zurzeit werden die Kosten ermittelt. Das vom SGB beauftragte Architekturbüro hat derzeit die Be- arbeitung der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) übernommen. Neben der Endenicher Burg befindet sich das Gebäude der Freiwilligen Feuer- wehr Endenich, welches ebenfalls einen Sanierungsbedarf aufweist. Zum Teil werden die Räumlichkeiten im Erdgeschoss der Endenicher Burg von der Frei- willigen Feuerwehr genutzt und das Feuerwehrgebäude grenzt unmittelbar an die denkmalgeschützte Endenicher Burg an. Um beiden Gebäuden und Nutzungsanforderungen gerecht zu werden, sind Gespräche mit den unterschiedlichen Nutzerämtern erforderlich. Nach aktuel- lem Planungsstand ist mit einer Fertigstellung der Sanierung Endenicher Burg voraussichtlich im Jahr 2028 zu rechnen. Sportanlagen Endenicher Park: Die Entwurfsplanung sowie die Einleitung des Vergabeverfahrens wurden be- schlossen (DS 242008). Der Bauantrag wurde im Dezember 2025 eingereicht, jedoch noch nicht genehmigt. Geplanter Baubeginn ist das 4. Quartal 2026. Da das Projekt im Rahmen des Sanierungsprogramms kommunaler Sportstätten (SKS) vom Bund mit knapp 1 Mio. € gefördert wird, muss vor einer Ausschrei- bung der Bauleistungen der Förderbescheid vorliegen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de