261137 · Beschlussvorlage
Wahl von Mitgliedern in den Vorstand der Hoesch-Stiftung
Kerndaten
- Nummer
- 261137
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 15.06.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 261137 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Wahl von Mitgliedern in den Vorstand der Hoesch- Stiftung Beratungsfolge Rat 09.07.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Als Mitglieder in den Vorstand der Hoesch-Stiftung werden gewählt: 1. 2. 3. 4. Die Amtszeit des neugewählten Vorstandes beginnt am 17.12.2026 und endet am 16.12.2032. Begründung Die Hoesch-Stiftung ist eine rechtlich selbstständige Sitzung, deren Zweck die Förderung bedürftiger Schüler (innen) im Stadtbezirk Bad Godesberg ist. Dieser Zweck wird verwirklicht durch Maßnahmen der gezielten Förderung einzelner Schüler und durch die Unterstützung schulischer Maßnahmen und Einrichtungen, die solchen Schülern zugutekommen. Nach der zurzeit gültigen Stiftungssatzung wird die Stiftung durch ihren Vorstand gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Der Vorstand besteht aus • dem/ der jeweiligen Oberbürgermeister (in) der Bundesstadt Bonn als Vorsitzende (r) sowie • vier Mitgliedern, die gemäß § 7 der Stiftungssatzung vom Rat der Bundesstadt Bonn zu wählen sind.Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Die Wahlzeit der Vorstandsmitglieder beträgt laut Satzung sechs Jahre. Eine Wiederwahl ist statthaft. Nach der Stiftungssatzung ist es nicht erforderlich, dass die vom Rat zu wählenden Vorstandsmitglieder Stadtverordnete sind. Neben dem Oberbürgermeister, ständig im Vorstand vertreten durch Frau Dezernentin Zürn, gehören dem Vorstand der Hoesch-Stiftung bis zum 16.12.2026 folgende Mitglieder an: 1. Frau Stv. Feyza Yildiz (CDU) 2. Frau Stv. Anja Lamodke (Grüne) 3. Frau Gieslint Grenz (SPD) 4. Frau Stv. Jutta Acar (BBB) Für die Wahl der vier Vorstandsmitglieder ist das Wahlverfahren gemäß § 50 Abs. 3 GO (D´Hondtsche Höchstzahlverfahren) anzuwenden. Demnach würden die Sitzung auf die Fraktionen CDU, Grüne, SPD und Linke entfallen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de