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261137 · Beschlussvorlage

Wahl von Mitgliedern in den Vorstand der Hoesch-Stiftung

Nummer
261137
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
15.06.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 09.07.2026 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
261137
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Wahl von Mitgliedern in den Vorstand der Hoesch-
Stiftung
Beratungsfolge
Rat 09.07.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Als Mitglieder in den Vorstand der Hoesch-Stiftung werden gewählt:
1.
2.
3.
4.
Die Amtszeit des neugewählten Vorstandes beginnt am 17.12.2026 und endet
am 16.12.2032.
Begründung
Die Hoesch-Stiftung ist eine rechtlich selbstständige Sitzung, deren Zweck die
Förderung bedürftiger Schüler (innen) im Stadtbezirk Bad Godesberg ist.
Dieser Zweck wird verwirklicht durch Maßnahmen der gezielten Förderung
einzelner Schüler und durch die Unterstützung schulischer Maßnahmen und
Einrichtungen, die solchen Schülern zugutekommen.
Nach der zurzeit gültigen Stiftungssatzung wird die Stiftung durch ihren
Vorstand gerichtlich und außergerichtlich vertreten.
Der Vorstand besteht aus
• dem/ der jeweiligen Oberbürgermeister (in) der Bundesstadt Bonn als
Vorsitzende (r) sowie
• vier Mitgliedern, die gemäß § 7 der Stiftungssatzung vom Rat der
Bundesstadt Bonn zu wählen sind.Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die Wahlzeit der Vorstandsmitglieder beträgt laut Satzung sechs Jahre. Eine
Wiederwahl ist statthaft. Nach der Stiftungssatzung ist es nicht erforderlich,
dass die vom Rat zu wählenden Vorstandsmitglieder Stadtverordnete sind.
Neben dem Oberbürgermeister, ständig im Vorstand vertreten durch Frau
Dezernentin Zürn, gehören dem Vorstand der Hoesch-Stiftung bis zum
16.12.2026 folgende Mitglieder an:
1. Frau Stv. Feyza Yildiz (CDU)
2. Frau Stv. Anja Lamodke (Grüne)
3. Frau Gieslint Grenz (SPD)
4. Frau Stv. Jutta Acar (BBB)
Für die Wahl der vier Vorstandsmitglieder ist das Wahlverfahren gemäß § 50
Abs. 3 GO (D´Hondtsche Höchstzahlverfahren) anzuwenden.
Demnach würden die Sitzung auf die Fraktionen CDU, Grüne, SPD und Linke
entfallen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 03:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de