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261127 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitungsbeschluss für das Projekt „Kinderspielplatzkontrolle–Digitales Spielplatzmanagement“

Nummer
261127
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
03.07.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
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  2. Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
261127
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. OB
Einleitungsbeschluss für das Projekt
„Kinderspielplatzkontrolle–Digitales
Spielplatzmanagement“
Beratungsfolge
Ausschuss für Digitalisierung, Dienstleistung
und Verwaltungsmodernisierung
22.09.2026 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
08.10.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens gem. Ziffer 3.5 der Vergabeordnung der
Bundesstadt Bonn zur Einleitung des Verhandlungsvergabeverfahrens zur
Ausschreibung/Vergabe/Beschaffung einer Softwarelösung im Kontext der Kin-
derspielplatzkontrolle - Digitales Spielplatzmanagement wird zugestimmt.
Beschreibung des Vorhabens
Die Bundesstadt Bonn als Betreiber der Spielflächen ist im Rahmen der
Verkehrssicherung verpflichtet, alle notwendigen und zumutbaren
Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung von Leib und Leben zu
verhindern. Die Verpflichtung ergibt sich aus dem BGB § 823 und ist in
verschiedenen Normen konkretisiert. Die Kontrolle von Spielflächen und
Spielgeräten haben für das Amt 67 höchste Priorität. Ein zuverlässiges
Management und die rechtssichere Dokumentation sind unerlässlich.
Amt 67 unterhält 289 öffentliche Spielplätze, 68 Flächen in Kindertagesstätten
und 105 Schulhofspielplätze. Insgesamt werden 3240 Spielgeräte gewartet,
gepflegt und kontinuierlich durch Kontrolleure auf Sicherheit geprüft (Stand Mai
2026).
Das Kinderspielplatzkontrollsystem dient zur Wahrung der gesetzlichen
Verkehrssicherungspflicht und Unterhaltung der von Amt 67 betreuten
Spielgeräte auf öffentlichen Spielplätzen, in Kindertagesstätten, auf Schulhöfen
und vereinzelt auf nicht städtischen Flächen.
Begründung und derzeitiger Sachstand
Bei der aktuell verwendeten Anwendung KISPIKO
(Kinderspielplatzkontrollsystem) handelt es sich um eine mobileSeite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Softwarelösung, die von Amt 62 selbst entwickelt wurde. Das System muss
altersbedingt überarbeitet und auf den neusten technischen Stand gebracht
werden. Darüber hinaus gibt es auch inhaltlichen Anpassungsbedarf.
Da eine erforderliche Aktualisierung und Weiterentwicklung des vorhandenen
Systems durch Amt 62 nicht mehr erfolgt, ist eine Neuaufstellung mit Migration
der vorhandenen Daten auf ein neu anzuschaffendes Softwareprogramm
erforderlich. Momentan greift das Kinderspielplatzkontrollsystem auf die Daten
des Geoinformationssystems zu. Die neue Software sollte zukünftig einen
Datenaustausch mit einem noch zu erstellenden
Grünflächenmanagementsystem zulassen können.
Die Anbieter der Dienstleistung sollen im Wege einer öffentlichen
Ausschreibung gemäß § 9 UVgO zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Das RPA wird im Rahmen der internen Genehmigung des Verfahrens beteiligt.
Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle
Auswirkungen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des
laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-
Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung.
Vergabeart
x öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
VOB x UVgO VgV 2026 43.375,50 Euro
jährlich
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
1.01.26
Produktgruppenbezeichnung
IT-Betrieb
IT-Betrieb
Produkt
1.01.26
Produktbezeichnung
IT-Betrieb
IT-Betrieb
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Einmalige konsumtive Kosten der Maßnahme zur Implementierung in
2026Seite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Brutto Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
43.375,50€ /
Jahr
110200126/721000 2026 sowie in
den
Folgejahren
2027 und
2028
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
43.375,50€ /
Jahr
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von
Haushaltsresten
Mittel
ja
x
nein ja x nein freigegeben x vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 17:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de