261127 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitungsbeschluss für das Projekt „Kinderspielplatzkontrolle–Digitales Spielplatzmanagement“
Kerndaten
- Nummer
- 261127
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 03.07.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
- Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 261127 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. OB Einleitungsbeschluss für das Projekt „Kinderspielplatzkontrolle–Digitales Spielplatzmanagement“ Beratungsfolge Ausschuss für Digitalisierung, Dienstleistung und Verwaltungsmodernisierung 22.09.2026 Empfehlung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 08.10.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens gem. Ziffer 3.5 der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn zur Einleitung des Verhandlungsvergabeverfahrens zur Ausschreibung/Vergabe/Beschaffung einer Softwarelösung im Kontext der Kin- derspielplatzkontrolle - Digitales Spielplatzmanagement wird zugestimmt. Beschreibung des Vorhabens Die Bundesstadt Bonn als Betreiber der Spielflächen ist im Rahmen der Verkehrssicherung verpflichtet, alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung von Leib und Leben zu verhindern. Die Verpflichtung ergibt sich aus dem BGB § 823 und ist in verschiedenen Normen konkretisiert. Die Kontrolle von Spielflächen und Spielgeräten haben für das Amt 67 höchste Priorität. Ein zuverlässiges Management und die rechtssichere Dokumentation sind unerlässlich. Amt 67 unterhält 289 öffentliche Spielplätze, 68 Flächen in Kindertagesstätten und 105 Schulhofspielplätze. Insgesamt werden 3240 Spielgeräte gewartet, gepflegt und kontinuierlich durch Kontrolleure auf Sicherheit geprüft (Stand Mai 2026). Das Kinderspielplatzkontrollsystem dient zur Wahrung der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht und Unterhaltung der von Amt 67 betreuten Spielgeräte auf öffentlichen Spielplätzen, in Kindertagesstätten, auf Schulhöfen und vereinzelt auf nicht städtischen Flächen. Begründung und derzeitiger Sachstand Bei der aktuell verwendeten Anwendung KISPIKO (Kinderspielplatzkontrollsystem) handelt es sich um eine mobileSeite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Softwarelösung, die von Amt 62 selbst entwickelt wurde. Das System muss altersbedingt überarbeitet und auf den neusten technischen Stand gebracht werden. Darüber hinaus gibt es auch inhaltlichen Anpassungsbedarf. Da eine erforderliche Aktualisierung und Weiterentwicklung des vorhandenen Systems durch Amt 62 nicht mehr erfolgt, ist eine Neuaufstellung mit Migration der vorhandenen Daten auf ein neu anzuschaffendes Softwareprogramm erforderlich. Momentan greift das Kinderspielplatzkontrollsystem auf die Daten des Geoinformationssystems zu. Die neue Software sollte zukünftig einen Datenaustausch mit einem noch zu erstellenden Grünflächenmanagementsystem zulassen können. Die Anbieter der Dienstleistung sollen im Wege einer öffentlichen Ausschreibung gemäß § 9 UVgO zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Das RPA wird im Rahmen der internen Genehmigung des Verfahrens beteiligt. Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle Auswirkungen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH- Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung. Vergabeart x öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto VOB x UVgO VgV 2026 43.375,50 Euro jährlich Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe 1.01.26 Produktgruppenbezeichnung IT-Betrieb IT-Betrieb Produkt 1.01.26 Produktbezeichnung IT-Betrieb IT-Betrieb Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Einmalige konsumtive Kosten der Maßnahme zur Implementierung in 2026Seite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 43.375,50€ / Jahr 110200126/721000 2026 sowie in den Folgejahren 2027 und 2028 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 43.375,50€ / Jahr Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de