261121-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zu Grüne-Antrag auf mehrsprachige Information, transparente Beteiligung beim geplanten Ausbau der A565/A59 in Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 261121-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 17.09.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261121-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 05 Amt für Integration und Vielfalt Dezernat: Dez. OB Stellungnahme zu Grüne-Antrag auf mehrsprachige Information, transparente Beteiligung beim geplanten Ausbau der A565/A59 in Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 01.10.2026 Kenntnisnahme Hauptausschuss 05.11.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Nach Prüfung der Verwaltung fallen die folgenden von den Antragsstellenden vorgeschlagenen Maßnahmen in die Zuständigkeit der Verwaltung: 1. Mehrsprachige Information Die Stadt Bonn stellt Informationen zu den Planungen in verständlicher und barrierearmer Form bereit. Wesentliche Informationen sollen mindestens in deutscher, türkischer, arabischer, englischer, russischer und farsi/persischer Sprache verfügbar gemacht werden. Die Informationen sollen insbesondere enthalten: • Auswirkungen der Planungen auf Wohnraum und Umfeld, • Rechte von Mieterinnen und Eigentümerinnen, • Ablauf möglicher Beteiligungs- und Enteignungsverfahren, • bestehende Beratungs- und Unterstützungsangebote. Mehrsprachige Informationen können i.d.R. auf der Internetseite bonn.de eingestellt werden. Die Internetseite kann neben Deutsch in weiteren zehn Fremdsprachen genutzt werden. Dazu verweist die Verwaltung auf die Mitteilungsvorlage 252684 (im Integrationsausschuss am 1. April 2025). 2. Niedrigschwellige Beteiligung Die Verwaltung organisiert frühzeitige Informations- und Beteiligungsveranstaltungen in den betroffenen Stadtteilen. Dabei soll bei Bedarf eine sprachliche Unterstützung durch Dolmetscher*innen gewährleistet werden. Planungsunterlagen und relevante Informationen sollen öffentlich, digital zugänglich und in verständlicher Sprache bereitgestellt werden. Die Verwaltung stellt bei Bedarf und individueller Prüfung eine sprachliche Unterstützung im Rahmen des Sprachenpools des Amtes für Integration undSeite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Vielfalt zur Verfügung. Die übrigen Maßnahmen liegen nach Einschätzung der Verwaltung in der Verantwortung des Bundes/der Autobahn GmbH. 3. Prüfung alternativer und flächensparender Lösungen Vor dem Hintergrund aktueller verkehrs- und klimapolitischer Zielsetzungen wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, • ob flächensparendere Varianten gegenüber einem umfassenden Autobahnausbau möglich sind, • welche Maßnahmen des Lärmschutzes und der Verkehrslenkung Alternativen zu zusätzlichen Fahrspuren darstellen können, • wie die Planungen mit den Klimaschutzzielen der Stadt Bonn vereinbar sind, • welche Auswirkungen die Vorhaben auf Wohnraum, Grünflächen und die Lebensqualität in den betroffenen Stadtteilen haben. Dabei sollen auch moderne Mobilitätskonzepte, insbesondere die Förderung des öffentlichen Nahverkehrs, des Radverkehrs und barrierefreier Mobilität, berücksichtigt werden. Die Maßnahmen liegen nach Einschätzung der Verwaltung in der Verantwortung des Bundes/der Autobahn GmbH. Ergänzend weist die Verwaltung auf die Drucksachengruppe 241968 hin. 4. Sozialverträgliche Umsetzung Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, • welche Maßnahmen zur Vermeidung sozialer Härten möglich sind, • wie betroffene Mieter*innen besser unterstützt werden können, • wie Verdrängungseffekte minimiert werden können, • wie bestehender Wohnraum in den betroffenen Stadtteilen geschützt werden kann. Die kommunale Wohnraumschutz- bzw. Zweckentfremdungssatzung kann den Abriss oder Verlust von Wohnraum im Rahmen einer solchen öffentlichen Großmaßnahme in der Regel nicht verhindern. Zwar schützt eine solche Satzung Wohnraum grundsätzlich vor Abriss und Leerstand, jedoch greifen bei übergeordneten Infrastrukturprojekten wie dem Neubau einer Brücke rechtliche Mechanismen, die der kommunalen Satzung übergeordnet sind. Auch bestünde bei einer beantragten Zweckentfremdung (Leerstand und späterer Abriss) ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Maßnahme. Aus Sicht der Verwaltung liegt die Verantwortung beim Vorhabenträger (bei der Nordbrücke die Autobahn GmbH des Bundes), sich gemeinsam mit den Eigentümern und den betroffenen Mieterinnen und Mietern um sozialverträgliche Lösungen zu bemühen. Dazu gehören häufig Unterstützung bei der Wohnungssuche, Umzugshilfen oder freiwillige Entschädigungsvereinbarungen. Solche Leistungen könnten sich aus dem Grunderwerb und den Verhandlungen ergeben. 5. Beratungsangebote Die Verwaltung prüft gemeinsam mit geeigneten Stellen die Einrichtung eines niedrigschwelligen Beratungsangebots für betroffene Bewohner*innen, insbesondere zu mietrechtlichen, sozialen und verfahrensbezogenen Fragen.Seite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Wenn der Verwaltung nähere Informationen vorliegen, können die Bewohnerinnen und Bewohner informiert und sensibilisiert werden, um den Vorhabenträger zu unterstützen. Die Beratungsangebote der städtischen Wohnungsvermittlung stehen allen betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern zur Verfügung. Hierbei ist allerdings zu bedenken, dass für ein Wohnungsangebot aus dem der Stadt zur Verfügung stehenden ohnehin zu geringem Bestand in der Regel die Voraussetzungen für den Erwerb eines Wohnberechtigungsscheins vorliegen müssen. Sofern von dem geplanten Ausbauvorhaben der A565/A59 Menschen mit Behinderung oder ältere und pflegebedürftige Bürgerinnen und Bürger betroffen sind, besteht zudem sowohl durch die Koordinierungsstelle für die Belange von Menschen mit Behinderung als auch durch die Fachstelle Alter und Pflege die niedrigschwellige Möglichkeit, Betroffene ergänzend bedarfsspezifisch zu beraten. Die Behindertengemeinschaft als unsere Behindertenbeauftragte sollte bei den Planungen einer städtischen Veranstaltung hinzugezogen werden, damit eine barrierefreie Veranstaltung die Teilhabe aller Menschen in Bonn ermöglicht und alle Menschen die Chance auf Information haben. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de