261094-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Grünen-Antrag: Ablehnung der Entfristung der Nachtflugbeschränkungen am Flughafen Köln/Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 261094-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 09.07.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261094-02 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Grünen-Antrag: Ablehnung der Entfristung der Nachtflugbeschränkungen am Flughafen Köln/Bonn Beratungsfolge Rat 09.07.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Flughafen Köln/Bonn verfügt aufgrund der Zulassungsentscheidungen vom 03.01.1959 und dem 16.03.1961 über eine unbefristete Betriebsgenehmigung, auch für den Nachtflugverkehr. Befristet bis zum 31.10.2030 sind allein die verfügten Beschränkungen des nächtlichen Flugbetriebs. Sie würden mit Ablauf der Befristung entfallen. Die Flughafen Köln/Bonn GmbH (FKB) hat im März 2026 beim Verkehrsministerium NRW einen Antrag auf unbefristete Verlängerung der noch bis 2030 verfügten Beschränkungen der Nachtflugregelung gestellt. Der Antrag des Flughafens zielte eben darauf ab, die bisherige Befristung der Auflagen der Nachtflugregelungen zu entfristen, um Investoren am Flughafen eine gewisse Planungssicherheit zu geben. Es gibt Unternehmen am Standort, die weiter investieren wollen, brauchen dazu aber Planungssicherheit. Diese Investitionen in den Standort sind für die Weiterentwicklung des Standorts von wesentlicher Bedeutung. In der Sitzung am 23.03.2026 der Fluglärmkommission (FLK) wurde beschlossen, zu diesem Antrag eine gemeinsame Stellungnahme der Kommission zu erarbeiten. Der entsprechende Entwurf der Stellungnahme wurde den Mitgliedern der FLK zur Prüfung vorgelegt. Die FLK tagte hierzu in einer außerordentlichen Sitzung am 02.07.2026. Die vorgelegte Stellungnahme berücksichtigt nach Auffassung der Mehrheit der FLK sowohl die Belange des Lärmschutzes der betroffenen Bevölkerung als auch die wirtschaftlichen und verkehrlichen Rahmenbedingungen des Flughafens in angemessener Weise. In dieser Sitzung wurde über den Entwurf abgestimmt (Ja:9; Enthaltungen: 5; Nein: 5). Dem Entwurf wurde mehrheitlich zugestimmt, sodass dieser nun dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein- Westfalen übermittelt wird. Die Vertretung der Stadt Bonn hat sich bei der Abfrage enthalten. Unabhängig von der gemeinsamen Stellungnahme der FLK ist die Stadt BonnSeite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) aufgefordert, bis zum 17.07.2026 eine eigene Stellungnahme zu dem Antrag des Flughafens Köln/Bonn abzugeben. Vor diesem Hintergrund und im Sinne des im AUKLA beschlossenen Antrags schlägt die Verwaltung vor, folgende Stellungnahme der Stadt Bonn nachzureichen: Der Flughafen Köln/Bonn ist ein bedeutender Wirtschafts- und Beschäftigungsstandort der Region. Bei der FKB und den Flughafenunternehmen sind ca. 14.000 Personen unmittelbar beschäftigt. Hinzukommen etwa 31.000 weitere Arbeitsplätze, die indirekt oder induziert vom Flughafen abhängen. Allein rd. 470 Bonnerinnen und Bonner sowie 3.142 Personen aus dem Rhein-Sieg-Kreis sind unmittelbar am Flughafen Köln/Bonn beschäftigt. Die Wertschöpfung am Standort beträgt ca. 1,3 Mrd. Euro, hinzukommen weitere 2.2 Mrd. Euro indirekter und induzierter Wertschöpfung. Darüber hinaus hat der FKB v.a. für die in Bonn ansässigen DAX- Unternehmen, UN-Organisationen und Regierungsorganisationen eine besondere Bedeutung für den Standort und mit der durchgängigen Erreichbarkeit, auch im Passagierflugverkehr, ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal für Bonn. Bereits heute dürfen zwischen 22:00 – 06:00 Uhr nur besonders lärmarme zugelassene Flugzeugtypen landen. Der Flughafen hat in den vergangenen Jahren bereits rd. 78,2 Mio. € an über 32.000 Wohneinheiten in der Region ausbezahlt, um zusätzliche individuelle Lärmschutzinvestitionen zu unterstützen. Die „Neuregelung der Nachflugbeschränkungen auf dem Verkehrsflughafen Köln/Bonn“ vom 26.08.1997, unverändert übernommen im Bescheid vom 07.02.2008, ist unter Berücksichtigung der nachfolgenden Forderungen der Stadt Bonn neu zu fassen: 1. In der erneuten Nachtflugregelung sind verbindliche, dynamische und überprüfbare Lärmminderungsvorschriften zu integrieren. Wie maximal zulässige Lärmkontingente, Obergrenzen für Maximalpegel und eine zeitgemäße Kategorisierung der Flugzeugtypen in Lärmklassen. Es bedarf behördlich vorgegebene, zumutbare und messbare Lärmgrenzen. 2. Eine Nachtflugregelung mit unbefristeten Beschränkungen sollte weiterhin die Möglichkeit enthalten, auch künftig entschädigungsfrei Anpassungen an neue technische Entwicklungen und Erkenntnisse zu ermöglichen, sowie Anreize für Lärmminderungen zu verankern. 3. Ein neuer Bescheid muss eindeutige Formulierungen im Hinblick auf die erforderliche weitere Verminderung von Nachtfluglärm beinhalten. Unklarheiten und Auslegungsspielräume wie etwa im Rahmen der Definition des Begriffs „signifikante Lärmminderung“ in den bisherigen Regelungen sind zu vermeiden. 4. Das Erfordernis einer belastbaren und rechtssicheren Aktualisierung der Studie zur Gesundheitsgefährdung durch Nachtfluglärm im Umfeld des Flughafens Köln/Bonn im Antrag des Umweltbundsamtes ist die Grundlage für eine zukünftige Absenkung der Grenzwerte im Rahmen einer neuen Nachtflugregelung zu verankern.Seite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de