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261093-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Sanierungskosten bei der Stadthalle Bad Godesberg - Stellungnahme der Verwaltung

Nummer
261093-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
30.07.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Stadthalle Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg Hauptort
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 81,9 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 261093 CDU-Große Anfrage: Sanierungskosten bei der Stadthalle Bad Godesberg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261093-02 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Sanierungskosten bei der Stadthalle Bad
Godesberg - Stellungnahme der Verwaltung
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
1.Welche Gründe führen zu der enormen Steigerung der
Sanierungskosten der Bad Godesberger Stadthalle von ursprünglich
veranschlagten 65 Millionen Euro bis zu fast 150 Millionen Euro?
Die Kostenprognose in Höhe von ca. 65 Mio. EUR beruhte auf den ersten
Ergebnissen des Workshops zum Raumprogramm und auf Grund von
Annahmen aus Kostenkennwerten, erstellt durch das Büro ZARINFAR im
Sommer 2022.
Mit der Vollendung der Vorplanung (Leistungsphase 2) steht zum ersten Mal
eine inhaltlich ausgearbeitete Planung zur Verfügung, die sich an dem
präzisierten Raumprogramm auf Basis des Ratsbeschlusses vom 23.3.2023
orientiert. Die Höhe der Kostenschätzung beläuft sich auf 101 Mio. EUR brutto,
einschließlich der Kosten für die Ausstattung. Die Summe ist auf Vollständigkeit
und Plausibilität geprüft. Zusätzlich ist ein Risikozuschlag in Höhe von 37 Mio.
EUR benannt. Diese Höhe berücksichtigt zum einen das Objekt und die
Baukonstruktionen (hier 21,5% der Kostenschätzungssumme), zum anderen
die Preissteigerung bis zur Bauzeit (hier 3,5 % pro Jahr). Auch die frühe
Planungsphase (LP2) geht in den Risikozuschlag ein.
Insgesamt stehen nicht 150 Mio. EUR, sondern 138 Mio. EUR zur Debatte.
2. Welche vorher nicht eingeplante Maßnahmen wie ein präzisiertes
Raumprogramm, statische Sicherheitsmaßnahmen oder fehlende Mittel
für eine größere Schadstoffsanierung tragen hauptsächlich zu der großen
Verteuerung der Maßnahme bei?
Der Grund für die Höhe der Kostenschätzung ist vor allem die präzise
Ausarbeitung der genau definierten Planungsgrundlagen mit allen
einhergehenden Ansprüchen auf Funktionalität, Modernität, Wirtschaftlichkeit
und Nachhaltigkeit.
3. Haben die jetzt zusätzlich zu erbringenden Leistungen, die mit der
Kostensteigerung verbunden sind, Auswirkungen auf den gesamten
Zeitplan der Sanierung für die Bad Godesberger Stadthalle?Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Vor dem Hintergrund der derzeitigen Haushaltslage muss auch dieses Projekt
im Rahmen einer Gesamtpriorisierung aller städtischen Maßnahmen neu
bewertet und priorisiert werden. Hierzu wird der Verwaltungsvorstand einen
Vorschlag verabschieden und den Gremien vorlegen. Anschließend kann eine
Aussage zu einem möglichen Zeitplan getroffen werden.
4. Gibt es bereits konkrete Überlegungen für mögliche
Kostenreduktionen?
Es gibt bislang nur konkrete Überlegungen in Bezug auf die Beibehaltung des
fertigen Vorentwurfs. Einsparungen in den Ausstattungen sind bereits während
der Planung erfolgt. Bei Beibehaltung der Planungsgrundlage sind
möglicherweise Einsparungen in niedriger, einstelliger Millionenhöhe möglich.
5. Wie sieht die Priorisierung der Verwaltung für die Sanierung der
Stadthalle im Rahmen des gesamten städtischen Investitionsprofils aus
und könnten die enormen Kostensteigerungen die Sanierung der
Stadthalle gefährden?
Die Abstimmungen hierzu finden aktuell statt. Der Verwaltungsvorstand wird im
Rahmen einer erneuten Haushaltsklausur hierüber entscheiden und einen
Vorschlag vorlegen.
6. Welche Summen müssen im Doppelhaushalt 2027/2028 für die
Sanierung der Stadthalle voraussichtlich zur Verfügung gestellt werden?
Sobald eine finale Entscheidung über die Priorisierung aller Maßnahmen
getroffen wurde, kann die Frage beantwortet werden.
Anlage/n
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