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261091 · Große Anfrage

SPD-Große Anfrage: Leerstand in der Hicog-Siedlung Muffendorf/Pennenfeld sanktionieren

Nummer
261091
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
02.06.2026
Letzte Änderung
28.10.2026
  • Röntgenstraße Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg Hauptort
  • Muffendorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Pennenfeld Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 24.06.2026 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 261091-01 ST Stellungnahme zu SPD-Große Anfrage: Leerstand in der Hicog-Siedlung Muffendorf/Pennenfeld sanktionieren

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Große Anfrage
öffentlich
261091
Fragesteller/in:
SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg
Dr. Uli Barth
02.06.2026, gez. BBM Yildiz
SPD-Große Anfrage: Leerstand in der Hicog-
Siedlung Muffendorf/Pennenfeld sanktionieren
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 24.06.2026 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Handelt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben („BImA“) ordnungswidrig
im Sinne der Zweckentfremdungssatzung zum Schutz und Erhalt von
Wohnraum der Stadt Bonn, indem sie Wohnungen in der Hicog-Siedlung
Muffendorf/Pennenfeld (Röntgenstraße, Bad Godesberg) seit längerer Zeit
nicht vermietet?
2. Gibt es eine Anzeige der BImA gemäß § 10 der Satzung?
3. Falls Frage 1 mit „nein“ beantwortet wird, warum handelt die BImA nicht
ordnungswidrig?
Begründung
Die Zweckentfremdungssatzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum im
Gebiet der Bundesstadt Bonn (https://www.bonn.de/service-bieten/stadtpolitik-
ortsrecht/ortsrecht/soziales-gesundheit-sport/zweckentfremdungssatzung.php)
dient der Sicherstellung der Wohnraumversorgung der Bevölkerung und dem
Schutz von Wohnraum vor ungenehmigter Zweckentfremdung. Eine
Zweckentfremdung liegt gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 5 der Satzung insbesondere
dann vor, wenn Wohnraum länger als sechs Monate leer steht.
Es ist öffentlich dokumentiert, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(BImA) in der Hicog-Siedlung seit längerer Zeit Wohnungen leer stehen lässt
(vgl. u. a. https://www.spd-bonn-im-rat.de/2013/01/21/kelber-brief-an-die-bima-
mieter-in-pennenfeld/). Als Begründung werden Sanierungsrückstände sowie
fehlende Kapazitäten angeführt. Unabhängig von der Plausibilität dieser
Gründe ist die Dauer des Leerstands in der Hicog-Siedlung nicht mehr
akzeptabel.
Auch im Falle einer genehmigten Zweckentfremdung ist die Dauer der
Leerstandsphase an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden. Eine
zeitlich unbegrenzte oder übermäßig lange Hinnahme von Leerstand im
Zusammenhang mit angekündigten oder verzögerten Baumaßnahmen würde
dem Regelungszweck der Satzung zuwiderlaufen und missbräuchliche
Umgehungen begünstigen.Seite 1 von 2
Seite 2
Vor diesem Hintergrund hält die SPD-Fraktion ein konsequentes Einschreiten
der Stadt Bonn für erforderlich, um den bestehenden Leerstand in der Hicog-
Siedlung zeitnah zu reduzieren und Wohnraum wieder der Nutzung zuzuführen.
Zugleich würde ein entsprechendes Vorgehen gegenüber der BImA eine
wichtige Signalwirkung entfalten und die konsequente Durchsetzung der
Zweckentfremdungssatzung gegenüber allen Eigentümerinnen und
Eigentümern erleichtern.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 18:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de