261091 · Große Anfrage
SPD-Große Anfrage: Leerstand in der Hicog-Siedlung Muffendorf/Pennenfeld sanktionieren
Kerndaten
- Nummer
- 261091
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 02.06.2026
- Letzte Änderung
- 28.10.2026
Orte
- Röntgenstraße Hauptort
- Muffendorf
- Pennenfeld
- Bad Godesberg
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.559 Zeichen)
Große Anfrage öffentlich 261091 Fragesteller/in: SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg Dr. Uli Barth 02.06.2026, gez. BBM Yildiz SPD-Große Anfrage: Leerstand in der Hicog- Siedlung Muffendorf/Pennenfeld sanktionieren Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 24.06.2026 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Handelt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben („BImA“) ordnungswidrig im Sinne der Zweckentfremdungssatzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum der Stadt Bonn, indem sie Wohnungen in der Hicog-Siedlung Muffendorf/Pennenfeld (Röntgenstraße, Bad Godesberg) seit längerer Zeit nicht vermietet? 2. Gibt es eine Anzeige der BImA gemäß § 10 der Satzung? 3. Falls Frage 1 mit „nein“ beantwortet wird, warum handelt die BImA nicht ordnungswidrig? Begründung Die Zweckentfremdungssatzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum im Gebiet der Bundesstadt Bonn (https://www.bonn.de/service-bieten/stadtpolitik- ortsrecht/ortsrecht/soziales-gesundheit-sport/zweckentfremdungssatzung.php) dient der Sicherstellung der Wohnraumversorgung der Bevölkerung und dem Schutz von Wohnraum vor ungenehmigter Zweckentfremdung. Eine Zweckentfremdung liegt gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 5 der Satzung insbesondere dann vor, wenn Wohnraum länger als sechs Monate leer steht. Es ist öffentlich dokumentiert, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) in der Hicog-Siedlung seit längerer Zeit Wohnungen leer stehen lässt (vgl. u. a. https://www.spd-bonn-im-rat.de/2013/01/21/kelber-brief-an-die-bima- mieter-in-pennenfeld/). Als Begründung werden Sanierungsrückstände sowie fehlende Kapazitäten angeführt. Unabhängig von der Plausibilität dieser Gründe ist die Dauer des Leerstands in der Hicog-Siedlung nicht mehr akzeptabel. Auch im Falle einer genehmigten Zweckentfremdung ist die Dauer der Leerstandsphase an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden. Eine zeitlich unbegrenzte oder übermäßig lange Hinnahme von Leerstand im Zusammenhang mit angekündigten oder verzögerten Baumaßnahmen würde dem Regelungszweck der Satzung zuwiderlaufen und missbräuchliche Umgehungen begünstigen.Seite 1 von 2 Seite 2 Vor diesem Hintergrund hält die SPD-Fraktion ein konsequentes Einschreiten der Stadt Bonn für erforderlich, um den bestehenden Leerstand in der Hicog- Siedlung zeitnah zu reduzieren und Wohnraum wieder der Nutzung zuzuführen. Zugleich würde ein entsprechendes Vorgehen gegenüber der BImA eine wichtige Signalwirkung entfalten und die konsequente Durchsetzung der Zweckentfremdungssatzung gegenüber allen Eigentümerinnen und Eigentümern erleichtern. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de