261085 · Beschlussvorlage
Ziel- und vorbehaltlicher Zustimmungsbeschluss gemäß § 36a BauGB über die Entwicklung der Fläche „Godesberger Allee / Dreizehnmorgenweg“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf (Bau-Turbo)
Kerndaten
- Nummer
- 261085
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 30.06.2026
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Godesberger Allee Hauptort
- Dreizehnmorgenweg
- Hausdorffstraße
- Friesdorf
- Alt-Godesberg
- Kessenich
- Bad Godesberg
- Bonn
- Rheinaue
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Empfehlung
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 261085 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Ziel- und vorbehaltlicher Zustimmungsbeschluss gemäß § 36a BauGB über die Entwicklung der Fläche „Godesberger Allee / Dreizehnmorgenweg“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf (Bau-Turbo) Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 15.07.2026 Empfehlung Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Empfehlung Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz 29.09.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Dem Vorhaben mit dem Ziel einer vornehmlich wohnbaulichen Entwicklung der Liegenschaft Godesberger Alle 171 / Dreizehnmorgenweg 38 im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf wird zugestimmt. Es wird in die Kategorie 2 gemäß der „Bonner Leitlinien zur Anwendung des „Bau-Turbo“ und zur Zustimmung nach § 36a Baugesetzbuch“ eingeordnet. Die Zustimmung nach § 36a Baugesetzbuch ist unter der Bedingung erteilt, dass insbesondere hinsichtlich der Lärmimmissionen und Freiflächenqualität bei dem Vorhaben „Godesberger Alle / Dreizehnmorgenweg“ gesunde Wohnverhältnisse geschaffen bzw. in der Nachbarschaft erhalten werden und die verkehrlichen Auswirkungen verträglich sind. 2. Der in Kategorie 2 notwendigen Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6818- 2 „Godesberger Allee / Dreizehnmorgenweg“ wird zugestimmt. Als Maßnahme der Innenentwicklung erfolgt das Bebauungsplanverfahren auf Grundlage des § 13a BauGB (Beschleunigtes Verfahren). 3. Der Antragsteller hat städtebauliche Varianten (mind. drei) zu erstellen. Nach Vorberatung in der Verwaltung werden die Qualitäten durch die Beratung im Städtebau- und Gestaltungsbeirat sichergestellt. 4. Aufgrund der gesamtstädtischen Bedeutung des Vorhabens liegt die Zuständigkeit für den Beschluss über das Verfahren der frühzeitigenSeite 1 von 15 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB beim Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz. 5. Für das Vorhaben „Godesberger Allee / Dreizehnmorgenweg) wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung analog zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB durchgeführt. Begründung Anlass Für das Areal Godesberger Allee 171 und Dreizehnmorgenweg 38 wurde im Jahr 2018 ein Hochbauwettbewerb für eine Bürobebauung durchgeführt. Auf Grundlage des Siegerentwurfes "Green Canyon" wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6818-1 „Dreizehnmorgenweg“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf, am 09.06.2022 durch den Rat beschlossen (DS- Nr. 220732) und erlangte am 20.07.2022 Rechtskraft. Seit einigen Jahren ist jedoch ein deutlicher Rückgang der Nachfrage nach Büroflächen, auch in Bonn, zu verzeichnen. Der ursprünglich vorgesehene Büroentwurf ist aufgrund seiner Gebäudestruktur und -tiefe für eine Wohnnutzung nicht geeignet. Vor diesem Hintergrund hat die Vorhabenträgerin am 05.05.2026 die erneute Änderung des Planungsrechts zugunsten einer wohnbaulichen Nutzung beantragt. Beschreibung des Plangebiets Das ca. 7.100 m² große Plangebiet, Parzelle Gemarkung Friesdorf, Flur 16, Flurstück 1231, liegt im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf und erstreckt sich auf die Grundstücke Godesberger Allee 171 und Dreizehnmorgenweg 38 in unmittelbarer Nähe zur Autobahnanschlussstelle Bonn-Rheinaue und dem Platz des Grundgesetzes. Die Liegenschaft war mit einem zusammenhängenden Bürokomplex aus den 1960iger Jahren bebaut. Dieser wurde niedergelegt, sodass die Liegenschaft aktuell brach liegt. Die Godesberger Allee ist nördlich und südlich der Fläche bis zum Dreizehnmorgenweg von Bürobebauung bestimmt. Entlang des Dreizehnmorgenweges auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindet sich eine ein- bis zweigeschossige Wohnbebauung. Das Grundstück befindet sich unverändert im Eigentum der Landmarken Bonn Green Canyon GmbH, die bereits Vorhabenträgerin für denSeite 2 von 15 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6818-1 war. Planungsziel / Vorhaben Die Vorhabenträgerin beabsichtigt eine Wohnbebauung zu errichten, welche sich aufgrund der geänderten Nutzung bezüglich der Kubatur und der Freiflächenqualitäten von der bisher geplanten Bürobebauung unterscheiden muss. Insgesamt ist von einem höheren Freiflächenanteil und geringeren Gebäudehöhen auszugehen. Der Charakter des ursprünglichen Entwurfs „Green Canyon“ mit seiner starken Durchgrünung soll dabei aufgegriffen und in zeitgemäßer Form weiterentwickelt werden. Vorgesehen sind unter anderem erdgebundene Fassadenbegrünungen, Dachbegrünungen sowie die Integration von Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen. Auch Balkonanlagen sollen in das Begrünungskonzept eingebunden werden. Die Außenanlagen sollen darüber hinaus Kinderspielflächen und hochwertige Aufenthaltsbereiche für die Bewohnerinnen und Bewohner umfassen. Durch die Verringerung der überbauten Flächen und den deutlich reduzierten Versiegelungsgrad können größere zusammenhängende Grünflächen geschaffen werden. Die oberirdischen Freiräume des Quartiers sollen weitgehend vom motorisierten Individualverkehr freigehalten werden. Die Erschließung erfolgt über Tiefgaragenzufahrten sowohl von der Godesberger Allee als auch vom Dreizehnmorgenweg. Es ist die Einrichtung eines Mobilitätshubs vorgesehen, der unter anderem Carsharing-Angebote mit Elektrofahrzeugen sowie gemeinschaftlich nutzbare E-Bikes bereitstellt. Die Angebote sollen die nachhaltige Mobilität fördern und damit auch dem Klimaschutz dienen. Vorgesehen ist die Entwicklung eines Wohnquartiers mit über 200 Wohneinheiten in unterschiedlichen Wohnformen und Wohnungsgrößen. Das Bonner Baulandmodell findet Anwendung, sodass mind. 50% der BGF Wohnen als geförderter Wohnraum hergestellt werden muss. Es ist nicht zu erwarten, dass das Vorhaben einen Bedarf der Errichtung einer Kindertagesstätte am Standort auslöst. Abgesehen von einer wohnortbezogenen, kleinteiligen Nutzung entlang der Godesberger Allee wie z.B. Café oder Bäcker, ist kein Einzelhandel am Standort vorgesehen. Planungsrechtliche Vorgaben Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln (September 2025) legt für das Plangebiet Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) fest. Die Godesberger Allee (BSeite 3 von 15 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 9) ist als Straße und als Schienenweg für den vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr festgelegt. Die Entwicklung von Wohnbebauung entspricht den Festlegungen des Regionalplans. Der Flächennutzungsplan (FNP) der Bundesstadt Bonn stellt das Plangebiet als Sonderbaufläche mit der näheren Zweckbestimmung Dienstleistung und Verwaltung dar. Sofern im Bedarfsfall ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden muss, ist der FNP entsprechend zu berichtigen (§ 13a (2) Nr. 2 BauGB). Bei der Genehmigung des Vorhabens auf Grundlage der §§ 31 (3) bzw. 246e BauGB stellen die Darstellungen des FNP einen öffentlicher Belang dar, welcher im Rahmen der Zustimmung nach § 36a BauGB zu prüfen ist. Maßstab dabei ist die Frage, ob das Vorhaben den städtebaulichen Vorstellungen für das Gemeindegebiet entspricht. Im Regelfall dürften einem Vorhaben widersprechende Darstellungen im FNP nicht entgegenzuhalten sein. Im konkreten Fall wird das Vorhaben als vereinbar mit den städtebaulichen Vorstellungen für das Gemeindegebiet angesehen, da nur sehr untergeordnet eine von den Darstellungen des FNP abweichende Nutzung realisiert werden soll und dies die Zielvorstellungen des FNP nicht in in Frage stellt. Rahmenplanung und Grünrahmenplan Bundesviertel Das Vorhaben liegt innerhalb des Plangebietes der vom Rat beschlossenen Rahmenplanung Bundesviertel (DS-Nr: 210819). Die Rahmenplanung Bundesviertel, gegliedert in ein Struktur-, Nutzungs-, Mobilitäts-, Hochhaus- und Umsetzungskonzept, definiert als strategisches Entwicklungskonzept die Ziele und strategischen Ausrichtungen für die künftige Entwicklung des Bundesviertels. Im Nutzungskonzept, in dem entwicklungsperspektivisch für jeden Baublock ein Nutzungsspektrum aufgezeigt wird, ist das Plangebiet als „Hybrid Büro“ definiert. Hierunter ist ein Nutzungsmix aus Büronutzung und mindestens einer weiteren Nutzung zu verstehen. Dabei soll der Anteil der Nicht-Wohnnutzung ca. 60 % betragen. Ca. 40 % sind in dieser Kategorie für ein Wohnen bestimmt, wobei die Rahmenplanung Ziele definiert, die standort- und projektbezogen zu überprüfen sind. Für das Erdgeschoss strebt die Rahmenplanung möglichst eine öffentlich zugängliche Nutzung an. Da nicht an allen Standorten die programmatisch definierten Nutzungen möglich sind, wird in der Rahmenplanung auch darauf hingewiesen, dass diese Werte standort- und projektbezogen zu prüfen sind. Im Jahre 2023 beschloss der Rat zur Ergänzung der Rahmenplanung Bundesviertel den Grünrahmenplan Bundesviertel (GRP). Danach soll bei Bauvorhaben im Bundesviertel die Freiraum- und Grünplanung den Zielen des Grünrahmenplans Bundesviertel entsprechen und das Stadtgrün, die Klimaanpassung und die biologische Vielfalt „auf Augenhöhe“ mitentwickelt werden. Auch verfolgt die Bundesstadt Bonn die Zielsetzung der mehrfachen Innenentwicklung. Danach bedarf es, wenn eine Stadt verdichtet wird,Seite 4 von 15 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) gleichzeitig einer Strategie, wie blau-grüne Infrastruktur entwickelt werden kann. Jedes städtebauliche Verfahren wird daher als ein Motor gesehen, um auf den Grundstücken selbst oder im Umfeld neue Grünqualitäten zu entwickeln. Bebauungsplan Nr. 6818-1 Verbindliches Planungsrecht besteht für das Areal in Form des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6818-1, der im Jahre 2022 Rechtskraft erlangt hat. Dieser setzt das gesamte Plangebiet als Sondergebiet mit der besonderen Zweckbestimmung Büro und Verwaltung fest. Zulässig sind allgemein Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude. Weiter sind ausschließlich im Erdgeschoss Schank- und Speisewirtschaften, Läden, die dem Verkauf von Verzehrfertigen Waren dienen, Kioske und Kindertagesstätten zulässig. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan setzt zwei separate Baukörper fest, ein siebengeschossiger Solitär an der Godesberger Allee sowie ein fünfgeschossiger Atriumbau am Dreizehnmorgenweg. Eine optionale Brücke in Höhe des 2. und 3. Obergeschosses verbindet die beiden Solitärbauwerke miteinander. Weiter setzt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Dichte (GRZ, GFZ), Fassadenbegrünung und eine Wegeverbindung durch das Plangebiet fest. Notwendige Stellplätze für den Kfz-Verkehr sind in einer Tiefgarage auf zwei Ebenen vorgesehen worden. Die Andienung der Tiefgarage erfolgt während des Tagzeitraumes (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) über eine Zufahrt von der Godesberger Allee sowie über eine Zu- und Ausfahrt am Dreizehnmorgenweg. Im Nachzeitraum (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) wird die Tiefgarage in Richtung Dreizehnmorgenweg geschlossen. Ein- und Ausfahrten sind dann nur über die Godesberger Allee möglich. Verfahrensvorschlag Das Vorhaben wird gemäß den Leitlinien zum Bauturbo (DS-Nr.260201) in Kategorie 2 eingeordnet. In diese Kategorie fallen all die Vorhaben, welche sich zu Beginn zwischen eingeschränkter Genehmigungsfähigkeit und echter Planungsbedürftigkeit bewegen. Da keine sichere Prognose über das Verfahren gegeben werden kann, soll dieses flexibel gestaltet werden. Optionen und Korrekturmöglichkeiten bleiben im weiteren Verlauf offen. Das heißt: In der Kategorie 2 soll der Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz sowohl den hier vorliegenden Zielbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans fassen als auch die Ermächtigung zu einer späteren, dann möglicherweise doch sachgerechten Anwendung des „Bau-Turbo-Verfahrens“. Im Rahmen der Zustimmung definiert der Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz zudem die Bedingungen, unter denen die „Abkürzung“ zum „Bau-Turbo“ im konkreten Einzelfall möglich wäre (sh. Beschlusspunkt 2 dieser Zielbeschlussvorlage). Zeigt sich das Vorhaben im Laufe des eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens als planungsbedürftig, so wird dieses Verfahren wie gewohnt und ohne Einsatz des „BauTurbo“ fortgeführt. Erweist sich im Fortgang der Planung und der entsprechenden Beteiligungsverfahren analog zu § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB jedoch, dass die durch das Projekt ausgelösten städtebaulichen Folgen und die Beeinträchtigung öffentlicher Belange überschaubar sind und somit eine Verkürzung des Verfahrens überSeite 5 von 15 Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) den „BauTurbo“ doch möglich und sinnvoll ist, so wird das Bebauungsplanverfahren nicht fortgeführt und die Baugenehmigung auf Basis der bis dato erarbeiteten Grundlagen und gewonnenen Erkenntnisse nach Sicherstellung aller öffentlichen und privaten Belange sowie der städtischen Interessen ohne weitere Einbindung des Stadtrats wie in Kategorie 1 auf der Grundlage des § 246e BauGB erteilt. Sofern die Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlich bleibt, wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der Flächennutzungsplan ist im Rahmen der Berichtigung anzupassen. In jedem Fall wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung analog zu § 3 Abs. 1 BauGB und eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange analog zu § 4 Abs. 1 BauGB erfolgen. Das aufgrund des vorherigen Bebauungsplanverfahrens vorliegende Verkehrsgutachten wird aktualisiert. Es ist von einer reduzierten Anzahl an notwendigen PKW-Stellplätzen im Vergleich zur vorher geplanten Büronutzung auszugehen. Vor diesem Hintergrund bedarf es auch der Prüfung, ob es, wie bislang, einer zeitlichen Regulierung der Ein- und Ausfahrtzeiten der Tiefgaragenzufahrten sowie einer Geschwindigkeitsreduzierung auf dem Dreizehnmorgenweg auf Tempo 30 km / h bedarf. Weiter sind die Lärmimmisionen auf das Gebiet im Hinblick auf die geplante Wohnnutzung gutachterlich zu untersuchen. Das Plangebiet ist verschiedenen Geräuscheinwirkungen ausgesetzt. Neben Gewerbelärm durch Betriebe in der Umgebung des Plangebiets, ist der Standort vor allem durch die Lage an der Bahntrasse Köln – Koblenz der Deutschen Bahn AG vorbelastet. In diesem Zusammenhang sind auch die aus den Zusatzverkehren zu erwartenden Geräuschimmissionen auf die der angrenzenden Straßen (hier insbesondere der Dreizehnmorgenweg) zu ermitteln und zu bewerten. Einschätzung des Vorhabens Quantität Mit dem Vorhaben können über 200 Wohneinheiten (WE) geschaffen werden, womit die städtischen Dichtezielwerte von 60-100+ WE/ha Bruttobauland erfüllt werden. Eine genauere Zahl der WE wird sich durch das Ergebnis der Qualifizierung (Variantenbetrachtung) ergeben. Modellcharakter oder Fördermittel und Befristungen Nein. Bedeutung für die GesamtstadtSeite 6 von 15 Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Es handelt sich, gemäß Zuständigkeitsordnung, um ein Vorhaben von gesamtstädtischer Bedeutung (vgl. DS-Nr. 231744). Infrastruktur Art und Ausmaß der Auswirkungen des Vorhabens auf die technische, soziale und sonstige Infrastruktur sind im weiteren Verfahren zu prüfen. Das Vorhaben liegt außerhalb des räumlichen Standortgefüges des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (DS-Nr.: 252458). Zukünftige Bewohner*innen können über das Nahversorgungszentrum Friesdorf, das Quartierszentrum Kessenich sowie das perspektivische Nahversorgungszentrum Landesbehördenhaus versorgt werden. Ergänzend findet eine Nahversorgung durch den Nahversorgungsstandort Hausdorffstraße, den Nahversorgungsstandort Pleimestraße sowie einen perspektivischen Nahversorger im Bebauungsplanverfahren Nr. 6719-5 „Christian-Miesen und Lubig Gelände“ statt. Eine ergänzende Nahversorgung innerhalb des Plangebietes sowie weitere Einzelhandelsansiedlung sind entsprechend nicht notwendig und zum Schutz der zentralen Versorgungsbereiche sowie der Nahversorgungsstrukturen in Bonn entsprechend des BEZK im Planverfahren nicht vorzusehen. Städtisches Interesse Aufgrund des hohen Wohnflächenbedarfes in der Stadt Bonn besteht an der mit der Planung verbundenen Möglichkeit zur Schaffung von Wohnbauflächen – insbesondere auch für öffentlich geförderten Wohnungsbau – ein hohes städtisches Interesse. Gleichzeitig ist das Vorhaben eine Entwicklung einer Brachfläche im Innenbereich. Kosten für die Stadt Bonn Über den Personalaufwand hinaus fallen der Verwaltung keine zusätzlichen Kosten an. Umwelt, Natur- und Artenschutz Gemäß § 31 Abs. 3 und § 246e BauGB sind die durch das Vorhaben zu erwartenden Umweltauswirkungen überschlägig zu prüfen. Das Plangebiet ist im aktuellen Zustand unbebaut bzw. brachliegend. In der Vergangenheit umfasste es bereits Bebauung. Es liegt außerhalb von Natur- und Landschaftsschutzgebieten, gesetzlich geschützten oder schutzwürdigen Biotopen. Im Jahr 2024 hat der Bonner Freiraumplan das integrierte Freiraumsystem der Stadt Bonn von 2012 abgelöst. Der Freiraumplan sieht auf der Fläche neben der Aktivierung Blau-Grüner Straßen (Förderung autofreier/- armer Viertel; Anwendung des Schwammstadtprinzips) die Entwicklung eines „klimaresilienten Viertels“ vor (sh. DS-Nr. 231965). Innerhalb des brachliegenden Plangebiets befindet sich kein Baum und sehr geringer Gehölzbestand. Sowohl entlang der Godesberger Allee als auch des Dreizehnmorgenwegs befinden sich z.T. satzungsgeschützte Platanen im angrenzenden öffentlichen Raum.Seite 7 von 15 Seite 8Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Das Plangebiet ist nach vorliegenden Informationen von einer Altablagerung (ehem. Kiesgrube - Altlastenkataster der Stadt Bonn Ziffer 8018-007) betroffen. Im Zuge der Baumaßnahme wird gemäß vorliegendem Aushubkonzept der das Plangebiet betreffende Teilbereich der Altablagerung entfernt. Begleitend wird fachgutachterlich nachgewiesen, dass kein von der Altablagerung ausgehendes nutzungs- und planungsbezogenes Gefährdungspotential ausgeht. Das Plangebiet liegt außerhalb von gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten oder Hochwasserrisikogebieten. Im Zuge der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6818-1 „Dreizehnmorgenweg“ wurden sowohl eine Artenschutzprüfung I sowie eine vertiefende Artenschutzprüfung II durchgeführt. Im Ergebnis sind folgende Festsetzungen in den Bebauungsplan aufgenommen worden, die auch im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6818-2 berücksichtigt werden müssen: Zur Stützung und Stärkung des Bestandes der Mauersegler, Fledermäuse und höhlenbrütenden Vogelarten wird im Bebauungsplan festgesetzt, dass im Dachtraufbereich je 20m Trauflänge ein geeigneter Nistkasten für Mauersegler mit 2-3fachem Brutraum und insgesamt 5 wartungsfreie Fledermauskästen zu installieren sind. Eine Aktualisierung der im Zeitraum 2019 bis 2022 durchgeführten Artenschutzuntersuchungen ist aufgrund des brachliegenden Geländes nicht erforderlich. Bei der Freiflächengestaltung ist auf die Anlage von Grünflächen mit Anschluss an gewachsenen Boden zwingend zu achten. Der Versiegelungsgrad ist möglichst gering zu halten. Die Gestaltung sollte unter den Aspekten des Natur- und Artenschutzes, der Biodiversitätsförderung sowie des Niederschlagsmanagements erfolgen. Die Belange des Lärmschutzes und die Anforderungen an Immissionsschutzmaßnahmen werden im weiteren Verfahren untersucht. Für das Plangebiet ist eine topographische Gefährdungsanalyse sowie ein hydrogeologisches Gutachten zur Prüfung der Versickerungsfähigkeit von Niederschlagswasser im Plangebiet zu erstellen. Es ist in den weiteren Planungen zu berücksichtigen, dass die im Zuge der Niederlegung der Bestandsgebäude gefällten satzungsgeschützten Bäume innerhalb des Plangebietes ausgeglichen werden müssen. Der Bebauungsplan Nr. 6818-1 setzte 27 Einzelbäume zum Anpflanzen fest, davon 12 Bäume mit Bodenanschluss. Klimaschutz, Klimaanpassung und Stadtklima Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, sich kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabilitäten im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese Zielsetzungen wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung (DS-Nr. 190114), welches sich als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat beschlossen.Seite 8 von 15 Seite 9Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Vor diesem Hintergrund werden Anforderungen und Maßgaben zu Klimaschutz (z.B. CO2-Bilanzierung, Suffizienz-Strategien, Energieeffizienzstandard, Energieversorgung, solarenergetische Optimierung) und Klimaanpassung (z.B. Optimierung der Durchlüftung, Gebäudebegrünung, Umgang mit Starkregen) formuliert, die im weiteren Verfahren zu berücksichtigen sind. Die am 13.02.2025 beschlossenen Energieleitlinien „Bonner Standards für klimafreundlichen Neubau" (DS-Nr. 242211) werden berücksichtigt. Mit dem Zielbeschluss zur Klimaanpassung (vgl. DS-Nr. 231893) bestätigte der Rat der Stadt Bonn im Dezember 2023 die Notwendigkeit, die Aktivitäten der Stadt Bonn zur Klimaanpassung weiter zu verstärken, insbesondere die Zielsetzungen für die Hitze-, Trockenheits- und Starkregenvorsorge sowie zur Reduktion von Hitze-Vulnerabilität, sowie die Nutzung von Synergien mit den Bereichen Klimaschutz und Biodiversität. Auf Basis der Variantenbetrachtung wird ein qualifizierter Freianlagenplan inkl. Fassaden und Dachbegrünung zur Darstellung der Aufenthaltsmöglichkeiten und Grünkulisse für die zukünftige Bewohnerschaft erarbeitet. Nachhaltigkeitscheckliste Nachhaltige Entwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller an der Bauleitplanung beteiligten Akteure. Einzelne Belange sollen insbesondere im Hinblick auf die Ziele der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie (DS-Nr. 1812770) sowie das Leitbild zu Klimaschutz und Klimaanpassung (das das Ziel hat, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden) in der Bauleitplanung bestmöglich in Einklang gebracht werden bzw. bei Interessenskonflikten abgewogen werden. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen wird entsprechend der Mehrstufigkeit von Planverfahren ein ebenfalls mehrstufiger Nachhaltigkeitscheck durchgeführt (DS-Nr. 220501). Für den vorliegenden Zielbeschluss wurden zum frühestmöglichen Zeitpunkt zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifiziert und soweit möglich bereits zu diesem frühen Planungsstadium geprüft. Die erste Stufe der Checkliste „Nachhaltiges Planen“ (DS-Nr. 220501) wurde für diesen Beschluss angewendet und ist als Anlage beigefügt. Hinweis: Die angehängte Übersicht des Nachhaltigkeitschecks Stufe I stellt keine „Nachhaltigkeitsbescheinigung“ dar, sondern stellt das beabsichtigte Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie dar. Priorität Die erhebliche Anzahl von parallellaufenden Verfahren und Projekten mit einer unterschiedlichen Bedeutung für die Gesamtstadt erfordern eine Prioritätensetzung. Das Verfahren wird, aufgrund der hohen Anzahl an entstehenden Wohneinheiten, mit hoher Priorität eingestuft.Seite 9 von 15 Seite 10Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Anlage/n 1 Übersichtsplan 6818-2 (öffentlich) 2 NaPla_Checkliste_GodesbergerAllee (öffentlich)Seite 10 von 15 Bebauungsplan Nr. 6818-2 Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplans Stadtbezirk Bad Godesberg Ortsteil Friesdorf Maßstab 1: 2500 Datum: 28.05.2026 100 mSeite 11 von 15 Zum Zielbeschluss Prüffragencheckliste Nachhaltige Planung Bauleitplanverfahren: Gebiet: Planungsziele: Stufe 1 Zielbeschluss (entwickelt aus den strategischen Zielen der BNHS) Fragestellung: Lassen sich bereits zu diesem frühen Zeitpunkt zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifizieren? Welche Themenfelder sind durch das Vorhaben berührt? Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Mobilität Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Verkehr: Welche voraussichtlichen verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens auf das Umfeld des Plangebietes wird es geben? Die verkehrlichen Auswirkungen werden im weiteren Verfahren geprüft. Ist eine Verkehrsvermeidung durch Nutzungsmischung im Projekt / für das Quartier möglich? Überwiegend ist eine Wohnnutzung geplant, diese kann mit gewerblichen Nutzungen wie Café oder Bäcker ergänzt werden. Eine weitergehende Mischung ist nicht vorgesehen, aber aufgrund des Umfeldes vorhanden. Kann im weiteren Verfahren voraussichtlich ein zielführendes Mobilitätskonzept vereinbart/realisiert werden, um Verkehre nach Möglichkeit auf den Umweltverbund zu verlagern? ja. Umweltverbund: Ist die Erschließung des Plangebietes durch den Umweltverbund (Fuß-, Radverkehr und ÖPNV/SPNV) grundsätzlich gegeben? ja, u.a. ist eine sehr gute ÖPNV Anbindung bereits vorhanden. Godesberger Allee 171, Dreizehnmorgenweg 36, Bad Godesberg, Friesdorf Nr. 6818-2 "Godesberger Allee / Dreizehnmorgenweg" Wohnen + ergänzende Nutzung # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 12 von 15 Zum Zielbeschluss Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Klima und Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Allgemein Wurde dem Vorhabenträger das Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung kommuniziert? ja. Wurde der Vorhabenträger über öffentlich zugängliche Informationen für das Handlungsfeld informiert? Bspw. über Planungshinweiskarten Hitze, Starkregengefahrenkarten, kommunale Wärmeplanung (sobald vorliegend). ja. Klimaanpassung: Wurde dem Vorhabenträger der Zielbeschluss zur Klimaanpassung kommuniziert (DS 231893)? ja. Ist eine Ersteinschätzung des Vorhabens unter klimarelevanten Aspekten insbesondere unter der Berücksichtigung folgender Fragestellung erfolgt: ja. Gemäß Planungshinweiskarte von 2023 liegt das Gebiet in Handlungspriorität 5, d.h. klimaökologische Standards zur baulichen Entwicklung sind bei allen baulichen Entwicklungen einzuhalten (Bäume, Dachbegrünung, geringe Versiegelung, etc.). Wird das Ziel des Freihaltens von Kaltluftleitbahnen beachtet? ja. Ist eine Bestandsaufnahme der allgemeinen Rahmenbedingungen zu den Themen Gewässer, Niederschlagswasser und Starkregen erfolgt mit Berücksichtigung folgender Fragestellungen: erfolgt im Verfahren bzw. wurde im Verfahren Nr. 6818-1 geprüft. Gibt es Starkregengefährdung im Gebiet? Die Starkregen-Gefahrenkarten weist das Grundstück als durch Sturzfluten und Starkregen nicht gefährderten Bereich aus. Gibt es Hochwassergefährdung im Gebiet? → Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten geben darüber Aufschluss zu prüfen. Gibt es Fließgewässer im Gebiet? nein. Besteht Pflicht der Offenlegung/Renaturierung im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie? nein. Welche Bereiche deckt das gesetzlich festgelegte /vorläufige gesicherte Überschwemmungsgebiet ab? keine Bereiche im Plangebiet Sind für die Planung relevante Wasserschutzzonen betroffen? Das Grundstück befindet sich außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten sowie von geplanten Heilquellenschutzgebieten. Klimaschutz und Energie: Sind dem Vorhabenträger zu beachtende Ratsbeschlüsse aus den Bereichen Klimaschutz/Energie (Bsp.: DS 9500876NV2, DS 252928, DS 242211) kommuniziert worden? ja. Wurde dem Vorhabenträger kommuniziert, dass Bestandsschutz eine hohe Bedeutung hat und überprüft werden muss? Der Bestand ist bereits niedergelegt. # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 13 von 15 Zum Zielbeschluss Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Natürliche Ressourcen und Umwelt, kulturelles Erbe und graue Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Flächeninanspruchnahme: Ist zu erwarten, dass die Planung/das Vorhaben Auswirkungen auf Natur und Umwelt hat? ja, aber geringfügig. Ist die Planung / das Vorhaben mit erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden? nein Finden Flächeninanspruchnahmen von Schutzgebieten statt oder können Auswirkungen auf Schutzgebiete nicht ausgeschlossen werden? (FFH-Gebiete, NSG, LSG, geschützte oder schutzwürdige Biotope, Naturdenkmale, geschützte LS-Bestandteile z.B. Alleen) nein Ist der Planungsraum bislang unversiegelt? Die brachliegende Liegenschaft ist nach Niederlegung der Bestandsbebauung aktuell unversiegelt. Sind schützenswerte Böden vorhanden? nein Welche Entscheidung über die Art des B-Plan Verfahrens wurde getroffen? § 13a BauGB ohne Eingriffsermittlung und ohne Kompensationsmaßnahmen oder im Vollverfahren mit Eingriffskompensation? § 13a BauGB ohne Eingriffsermittlung und ohne Kompensationsmaßnahmen Wird dem Primat der Innenentwicklung gefolgt? ja Handelt es sich um eine Arrondierung? nein Handelt es sich um Konversion bzw. Abriss und Neubau statt erstmaliger baulicher Inanspruchnahmen? ja Handelt es sich um eine Intensivierung der Nutzung derzeit bebauter Flächen? nein Vegetation: Ist im Plan- / Vorhabengebiet Baumbestand vorhanden, der ggf. satzungsgeschützt sein kann? Auf dem Vorhabengebiet ist kein Baumbestand vorhanden. Kulturelles Erbe: Sind die Belange von Baukultur, Denkmalschutz, erhaltenswerten Gebäuden / Ortsteilen, Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes allgemein angesprochen? ja Arbeit und Wirtschaft Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Arbeitsplätze: Lässt sich im Plangebiet Arbeiten und Wohnen vereinbaren? Im Plangebiet sind Wohnungen geplant, das Umfeld ist von Bürobebauung geprägt, sodass die Wege kurz sein können. Gewerbeansiedlung und Bestand: Werden Möglichkeiten für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben geschaffen? Über dem Wohnen zugeordnete kleinere gewerbliche Nutzungen wie Café, Bäcker werden keine socher Möglichkeiten geschaffen. Gesellschaftliche Teilhabe und Gender Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Soziale Infrastruktur: Führt das Vorhaben zu einer Stärkung oder Ergänzung sozialer Infrastruktur, z.B. durch Bau einer Kita oder eines öffentlichen Spielplatzes? nein Trägt das Vorhaben zum bedarfsgerechten Ausbau des Bildungsbereichs bei (Elementarbereichs, Ganztagsschule und außerschulische Bildungseinrichtungen)? nein Strukturen: Wird eine kleinteilige Nutzungsmischung (Wo/Arbeit/Versorgung/Freizeit) angestrebt? Zur Godesberger Allee soll eine dem Wohnen zugeordnete kleinere gewerbliche Nutzung wie Café, Bäcker entstehen. Hat das Vorhaben Innovations- und Modellcharakter? Nein Welchen Bonner Bedarfen dient das Vorhaben? Wohnen (50% gefördert), Innenentwicklung Inwiefern besteht eine Adaptabilität der Gebäude für eine Aussage hierzu ist zum frühzeitigen Planungsstand noch nicht möglich. Wohnungsbau Kommt das Bonner Baulandmodell zur Anwendung? ja # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 14 von 15 Zum Zielbeschluss Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Globale Verantwortung und Eine Welt Bewusstsein für globale Verantwortung auch bei der kommunalen Bauleitplanung durch Berücksichtigung von Zielen der anderen Handlungsfelder Ein Beitrag zu den SDG's : Nachhaltigkeitscheck im Sinne der BNHS Stufe I # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 15 von 15
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