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261085 · Beschlussvorlage

Ziel- und vorbehaltlicher Zustimmungsbeschluss gemäß § 36a BauGB über die Entwicklung der Fläche „Godesberger Allee / Dreizehnmorgenweg“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf (Bau-Turbo)

Nummer
261085
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
30.06.2026
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Godesberger Allee Straße· Friesdorf, Bad Godesberg Hauptort
  • Dreizehnmorgenweg Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Hausdorffstraße Straße· Kessenich, Bonn
  • Friesdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Kessenich Ortsteil· Bonn
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  • Rheinaue siedlung· Hochkreuz, Bad Godesberg
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Empfehlung
  2. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 15.07.2026 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
261085
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Ziel- und vorbehaltlicher Zustimmungsbeschluss
gemäß § 36a BauGB über die Entwicklung der
Fläche „Godesberger Allee / Dreizehnmorgenweg“
im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf
(Bau-Turbo)
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
15.07.2026 Empfehlung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Empfehlung
Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz
29.09.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Dem Vorhaben mit dem Ziel einer vornehmlich wohnbaulichen Entwicklung
der Liegenschaft Godesberger Alle 171 / Dreizehnmorgenweg 38 im
Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf wird zugestimmt. Es wird in die
Kategorie 2 gemäß der „Bonner Leitlinien zur Anwendung des „Bau-Turbo“ und
zur Zustimmung nach § 36a Baugesetzbuch“ eingeordnet. Die Zustimmung
nach § 36a Baugesetzbuch ist unter der Bedingung erteilt, dass insbesondere
hinsichtlich der Lärmimmissionen und Freiflächenqualität bei dem Vorhaben
„Godesberger Alle / Dreizehnmorgenweg“ gesunde Wohnverhältnisse
geschaffen bzw. in der Nachbarschaft erhalten werden und die verkehrlichen
Auswirkungen verträglich sind.
2. Der in Kategorie 2 notwendigen Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6818-
2 „Godesberger Allee / Dreizehnmorgenweg“ wird zugestimmt. Als Maßnahme
der Innenentwicklung erfolgt das Bebauungsplanverfahren auf Grundlage des §
13a BauGB (Beschleunigtes Verfahren).
3. Der Antragsteller hat städtebauliche Varianten (mind. drei) zu erstellen. Nach
Vorberatung in der Verwaltung werden die Qualitäten durch die Beratung im
Städtebau- und Gestaltungsbeirat sichergestellt.
4. Aufgrund der gesamtstädtischen Bedeutung des Vorhabens liegt die
Zuständigkeit für den Beschluss über das Verfahren der frühzeitigenSeite 1 von 15
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB beim Ausschuss für Planen,
Bauen und Denkmalschutz.
5. Für das Vorhaben „Godesberger Allee / Dreizehnmorgenweg) wird eine
Öffentlichkeitsbeteiligung analog zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 (1) BauGB durchgeführt.
Begründung
Anlass
Für das Areal Godesberger Allee 171 und Dreizehnmorgenweg 38 wurde im
Jahr 2018 ein Hochbauwettbewerb für eine Bürobebauung durchgeführt. Auf
Grundlage des Siegerentwurfes "Green Canyon" wurde der vorhabenbezogene
Bebauungsplan Nr. 6818-1 „Dreizehnmorgenweg“ im Stadtbezirk Bad
Godesberg, Ortsteil Friesdorf, am 09.06.2022 durch den Rat beschlossen (DS-
Nr. 220732) und erlangte am 20.07.2022 Rechtskraft.
Seit einigen Jahren ist jedoch ein deutlicher Rückgang der Nachfrage nach
Büroflächen, auch in Bonn, zu verzeichnen. Der ursprünglich vorgesehene
Büroentwurf ist aufgrund seiner Gebäudestruktur und -tiefe für eine
Wohnnutzung nicht geeignet.
Vor diesem Hintergrund hat die Vorhabenträgerin am 05.05.2026 die erneute
Änderung des Planungsrechts zugunsten einer wohnbaulichen Nutzung
beantragt.
Beschreibung des Plangebiets
Das ca. 7.100 m² große Plangebiet, Parzelle Gemarkung Friesdorf, Flur 16,
Flurstück 1231, liegt im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf und
erstreckt sich auf die Grundstücke Godesberger Allee 171 und
Dreizehnmorgenweg 38 in unmittelbarer Nähe zur Autobahnanschlussstelle
Bonn-Rheinaue und dem Platz des Grundgesetzes. Die Liegenschaft war mit
einem zusammenhängenden Bürokomplex aus den 1960iger Jahren bebaut.
Dieser wurde niedergelegt, sodass die Liegenschaft aktuell brach liegt. Die
Godesberger Allee ist nördlich und südlich der Fläche bis zum
Dreizehnmorgenweg von Bürobebauung bestimmt. Entlang des
Dreizehnmorgenweges auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindet sich
eine ein- bis zweigeschossige Wohnbebauung.
Das Grundstück befindet sich unverändert im Eigentum der Landmarken Bonn
Green Canyon GmbH, die bereits Vorhabenträgerin für denSeite 2 von 15
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6818-1 war.
Planungsziel / Vorhaben
Die Vorhabenträgerin beabsichtigt eine Wohnbebauung zu errichten, welche
sich aufgrund der geänderten Nutzung bezüglich der Kubatur und der
Freiflächenqualitäten von der bisher geplanten Bürobebauung unterscheiden
muss. Insgesamt ist von einem höheren Freiflächenanteil und geringeren
Gebäudehöhen auszugehen.
Der Charakter des ursprünglichen Entwurfs „Green Canyon“ mit seiner starken
Durchgrünung soll dabei aufgegriffen und in zeitgemäßer Form weiterentwickelt
werden. Vorgesehen sind unter anderem erdgebundene
Fassadenbegrünungen, Dachbegrünungen sowie die Integration von
Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen. Auch Balkonanlagen sollen in das
Begrünungskonzept eingebunden werden.
Die Außenanlagen sollen darüber hinaus Kinderspielflächen und hochwertige
Aufenthaltsbereiche für die Bewohnerinnen und Bewohner umfassen. Durch die
Verringerung der überbauten Flächen und den deutlich reduzierten
Versiegelungsgrad können größere zusammenhängende Grünflächen
geschaffen werden.
Die oberirdischen Freiräume des Quartiers sollen weitgehend vom
motorisierten Individualverkehr freigehalten werden. Die Erschließung erfolgt
über Tiefgaragenzufahrten sowohl von der Godesberger Allee als auch vom
Dreizehnmorgenweg.
Es ist die Einrichtung eines Mobilitätshubs vorgesehen, der unter anderem
Carsharing-Angebote mit Elektrofahrzeugen sowie gemeinschaftlich nutzbare
E-Bikes bereitstellt. Die Angebote sollen die nachhaltige Mobilität fördern und
damit auch dem Klimaschutz dienen.
Vorgesehen ist die Entwicklung eines Wohnquartiers mit über 200
Wohneinheiten in unterschiedlichen Wohnformen und Wohnungsgrößen.
Das Bonner Baulandmodell findet Anwendung, sodass mind. 50% der BGF
Wohnen als geförderter Wohnraum hergestellt werden muss.
Es ist nicht zu erwarten, dass das Vorhaben einen Bedarf der Errichtung einer
Kindertagesstätte am Standort auslöst.
Abgesehen von einer wohnortbezogenen, kleinteiligen Nutzung entlang der
Godesberger Allee wie z.B. Café oder Bäcker, ist kein Einzelhandel am
Standort vorgesehen.
Planungsrechtliche Vorgaben
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln (September 2025) legt für das
Plangebiet Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) fest. Die Godesberger Allee (BSeite 3 von 15
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
9) ist als Straße und als Schienenweg für den vorwiegend überregionalen und
regionalen Verkehr festgelegt. Die Entwicklung von Wohnbebauung entspricht
den Festlegungen des Regionalplans.
Der Flächennutzungsplan (FNP) der Bundesstadt Bonn stellt das Plangebiet als
Sonderbaufläche mit der näheren Zweckbestimmung Dienstleistung und
Verwaltung dar.
Sofern im Bedarfsfall ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im
beschleunigten Verfahren aufgestellt werden muss, ist der FNP entsprechend
zu berichtigen (§ 13a (2) Nr. 2 BauGB). Bei der Genehmigung des Vorhabens
auf Grundlage der §§ 31 (3) bzw. 246e BauGB stellen die Darstellungen des
FNP einen öffentlicher Belang dar, welcher im Rahmen der Zustimmung nach §
36a BauGB zu prüfen ist. Maßstab dabei ist die Frage, ob das Vorhaben den
städtebaulichen Vorstellungen für das Gemeindegebiet entspricht. Im Regelfall
dürften einem Vorhaben widersprechende Darstellungen im FNP nicht
entgegenzuhalten sein. Im konkreten Fall wird das Vorhaben als vereinbar mit
den städtebaulichen Vorstellungen für das Gemeindegebiet angesehen, da nur
sehr untergeordnet eine von den Darstellungen des FNP abweichende Nutzung
realisiert werden soll und dies die Zielvorstellungen des FNP nicht in in Frage
stellt.
Rahmenplanung und Grünrahmenplan Bundesviertel
Das Vorhaben liegt innerhalb des Plangebietes der vom Rat beschlossenen
Rahmenplanung Bundesviertel (DS-Nr: 210819). Die Rahmenplanung
Bundesviertel, gegliedert in ein Struktur-, Nutzungs-, Mobilitäts-, Hochhaus-
und Umsetzungskonzept, definiert als strategisches Entwicklungskonzept die
Ziele und strategischen Ausrichtungen für die künftige Entwicklung des
Bundesviertels.
Im Nutzungskonzept, in dem entwicklungsperspektivisch für jeden Baublock ein
Nutzungsspektrum aufgezeigt wird, ist das Plangebiet als „Hybrid Büro“
definiert. Hierunter ist ein Nutzungsmix aus Büronutzung und mindestens einer
weiteren Nutzung zu verstehen. Dabei soll der Anteil der Nicht-Wohnnutzung
ca. 60 % betragen. Ca. 40 % sind in dieser Kategorie für ein Wohnen bestimmt,
wobei die Rahmenplanung Ziele definiert, die standort- und projektbezogen zu
überprüfen sind. Für das Erdgeschoss strebt die Rahmenplanung möglichst
eine öffentlich zugängliche Nutzung an.
Da nicht an allen Standorten die programmatisch definierten Nutzungen
möglich sind, wird in der Rahmenplanung auch darauf hingewiesen, dass diese
Werte standort- und projektbezogen zu prüfen sind.
Im Jahre 2023 beschloss der Rat zur Ergänzung der Rahmenplanung
Bundesviertel den Grünrahmenplan Bundesviertel (GRP). Danach soll bei
Bauvorhaben im Bundesviertel die Freiraum- und Grünplanung den Zielen des
Grünrahmenplans Bundesviertel entsprechen und das Stadtgrün, die
Klimaanpassung und die biologische Vielfalt „auf Augenhöhe“ mitentwickelt
werden. Auch verfolgt die Bundesstadt Bonn die Zielsetzung der mehrfachen
Innenentwicklung. Danach bedarf es, wenn eine Stadt verdichtet wird,Seite 4 von 15
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
gleichzeitig einer Strategie, wie blau-grüne Infrastruktur entwickelt werden
kann. Jedes städtebauliche Verfahren wird daher als ein Motor gesehen, um
auf den Grundstücken selbst oder im Umfeld neue Grünqualitäten zu
entwickeln.
Bebauungsplan Nr. 6818-1
Verbindliches Planungsrecht besteht für das Areal in Form
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6818-1, der im Jahre 2022
Rechtskraft erlangt hat. Dieser setzt das gesamte Plangebiet als Sondergebiet
mit der besonderen Zweckbestimmung Büro und Verwaltung fest. Zulässig
sind allgemein Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude. Weiter sind
ausschließlich im Erdgeschoss Schank- und Speisewirtschaften, Läden, die
dem Verkauf von Verzehrfertigen Waren dienen, Kioske und Kindertagesstätten
zulässig. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan setzt zwei separate
Baukörper fest, ein siebengeschossiger Solitär an der Godesberger Allee sowie
ein fünfgeschossiger Atriumbau am Dreizehnmorgenweg. Eine optionale
Brücke in Höhe des 2. und 3. Obergeschosses verbindet die beiden
Solitärbauwerke miteinander. Weiter setzt der Bebauungsplan das Maß der
baulichen Dichte (GRZ, GFZ), Fassadenbegrünung und eine Wegeverbindung
durch das Plangebiet fest. Notwendige Stellplätze für den Kfz-Verkehr sind in
einer Tiefgarage auf zwei Ebenen vorgesehen worden. Die Andienung der
Tiefgarage erfolgt während des Tagzeitraumes (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) über
eine Zufahrt von der Godesberger Allee sowie über eine Zu- und Ausfahrt am
Dreizehnmorgenweg. Im Nachzeitraum (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) wird die
Tiefgarage in Richtung Dreizehnmorgenweg geschlossen. Ein- und Ausfahrten
sind dann nur über die Godesberger Allee möglich.
Verfahrensvorschlag
Das Vorhaben wird gemäß den Leitlinien zum Bauturbo (DS-Nr.260201) in
Kategorie 2 eingeordnet.
In diese Kategorie fallen all die Vorhaben, welche sich zu Beginn zwischen
eingeschränkter Genehmigungsfähigkeit und echter Planungsbedürftigkeit
bewegen. Da keine sichere Prognose über das Verfahren gegeben werden
kann, soll dieses flexibel gestaltet werden. Optionen und
Korrekturmöglichkeiten bleiben im weiteren Verlauf offen. Das heißt: In der
Kategorie 2 soll der Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz sowohl
den hier vorliegenden Zielbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans
fassen als auch die Ermächtigung zu einer späteren, dann möglicherweise
doch sachgerechten Anwendung des „Bau-Turbo-Verfahrens“. Im Rahmen der
Zustimmung definiert der Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz
zudem die Bedingungen, unter denen die „Abkürzung“ zum „Bau-Turbo“ im
konkreten Einzelfall möglich wäre (sh. Beschlusspunkt 2 dieser
Zielbeschlussvorlage). Zeigt sich das Vorhaben im Laufe des eingeleiteten
Bebauungsplanverfahrens als planungsbedürftig, so wird dieses Verfahren wie
gewohnt und ohne Einsatz des „BauTurbo“ fortgeführt. Erweist sich im
Fortgang der Planung und der entsprechenden Beteiligungsverfahren analog
zu § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB jedoch, dass die durch das Projekt
ausgelösten städtebaulichen Folgen und die Beeinträchtigung öffentlicher
Belange überschaubar sind und somit eine Verkürzung des Verfahrens überSeite 5 von 15
Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
den „BauTurbo“ doch möglich und sinnvoll ist, so wird das
Bebauungsplanverfahren nicht fortgeführt und die Baugenehmigung auf Basis
der bis dato erarbeiteten Grundlagen und gewonnenen Erkenntnisse nach
Sicherstellung aller öffentlichen und privaten Belange sowie der städtischen
Interessen ohne weitere Einbindung des Stadtrats wie in Kategorie 1 auf der
Grundlage des § 246e BauGB erteilt.
Sofern die Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlich bleibt, wird ein
vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB in Verbindung mit §
13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten
Verfahren aufgestellt. Der Flächennutzungsplan ist im Rahmen der
Berichtigung anzupassen.
In jedem Fall wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung
analog zu § 3 Abs. 1 BauGB und eine frühzeitige Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange analog zu § 4 Abs. 1 BauGB erfolgen.
Das aufgrund des vorherigen Bebauungsplanverfahrens vorliegende
Verkehrsgutachten wird aktualisiert. Es ist von einer reduzierten Anzahl an
notwendigen PKW-Stellplätzen im Vergleich zur vorher geplanten Büronutzung
auszugehen.
Vor diesem Hintergrund bedarf es auch der Prüfung, ob es, wie bislang, einer
zeitlichen Regulierung der Ein- und Ausfahrtzeiten der Tiefgaragenzufahrten
sowie einer Geschwindigkeitsreduzierung auf dem Dreizehnmorgenweg auf
Tempo 30 km / h bedarf.
Weiter sind die Lärmimmisionen auf das Gebiet im Hinblick auf die geplante
Wohnnutzung gutachterlich zu untersuchen. Das Plangebiet ist verschiedenen
Geräuscheinwirkungen ausgesetzt. Neben Gewerbelärm durch Betriebe in der
Umgebung des Plangebiets, ist der Standort vor allem durch die Lage an der
Bahntrasse Köln – Koblenz der Deutschen Bahn AG vorbelastet. In diesem
Zusammenhang sind auch die aus den Zusatzverkehren zu erwartenden
Geräuschimmissionen auf die der angrenzenden Straßen (hier insbesondere
der Dreizehnmorgenweg) zu ermitteln und zu bewerten.
Einschätzung des Vorhabens
Quantität
Mit dem Vorhaben können über 200 Wohneinheiten (WE) geschaffen werden,
womit die städtischen Dichtezielwerte von 60-100+ WE/ha Bruttobauland erfüllt
werden. Eine genauere Zahl der WE wird sich durch das Ergebnis der
Qualifizierung (Variantenbetrachtung) ergeben.
Modellcharakter oder Fördermittel und Befristungen
Nein.
Bedeutung für die GesamtstadtSeite 6 von 15
Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Es handelt sich, gemäß Zuständigkeitsordnung, um ein Vorhaben von
gesamtstädtischer Bedeutung (vgl. DS-Nr. 231744).
Infrastruktur
Art und Ausmaß der Auswirkungen des Vorhabens auf die technische, soziale
und sonstige Infrastruktur sind im weiteren Verfahren zu prüfen.
Das Vorhaben liegt außerhalb des räumlichen Standortgefüges des Bonner
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (DS-Nr.: 252458). Zukünftige
Bewohner*innen können über das Nahversorgungszentrum Friesdorf, das
Quartierszentrum Kessenich sowie das perspektivische
Nahversorgungszentrum Landesbehördenhaus versorgt werden. Ergänzend
findet eine Nahversorgung durch den Nahversorgungsstandort
Hausdorffstraße, den Nahversorgungsstandort Pleimestraße sowie einen
perspektivischen Nahversorger im Bebauungsplanverfahren Nr. 6719-5
„Christian-Miesen und Lubig Gelände“ statt. Eine ergänzende Nahversorgung
innerhalb des Plangebietes sowie weitere Einzelhandelsansiedlung sind
entsprechend nicht notwendig und zum Schutz der zentralen
Versorgungsbereiche sowie der Nahversorgungsstrukturen in Bonn
entsprechend des BEZK im Planverfahren nicht vorzusehen.
Städtisches Interesse
Aufgrund des hohen Wohnflächenbedarfes in der Stadt Bonn besteht an der mit
der Planung verbundenen Möglichkeit zur Schaffung von Wohnbauflächen –
insbesondere auch für öffentlich geförderten Wohnungsbau – ein hohes
städtisches Interesse. Gleichzeitig ist das Vorhaben eine Entwicklung einer
Brachfläche im Innenbereich.
Kosten für die Stadt Bonn
Über den Personalaufwand hinaus fallen der Verwaltung keine zusätzlichen
Kosten an.
Umwelt, Natur- und Artenschutz
Gemäß § 31 Abs. 3 und § 246e BauGB sind die durch das Vorhaben zu
erwartenden Umweltauswirkungen überschlägig zu prüfen.
Das Plangebiet ist im aktuellen Zustand unbebaut bzw. brachliegend. In der
Vergangenheit umfasste es bereits Bebauung. Es liegt außerhalb von Natur-
und Landschaftsschutzgebieten, gesetzlich geschützten oder schutzwürdigen
Biotopen. Im Jahr 2024 hat der Bonner Freiraumplan das integrierte
Freiraumsystem der Stadt Bonn von 2012 abgelöst. Der Freiraumplan sieht auf
der Fläche neben der Aktivierung Blau-Grüner Straßen (Förderung autofreier/-
armer Viertel; Anwendung des Schwammstadtprinzips) die Entwicklung eines
„klimaresilienten Viertels“ vor (sh. DS-Nr. 231965).
Innerhalb des brachliegenden Plangebiets befindet sich kein Baum und sehr
geringer Gehölzbestand. Sowohl entlang der Godesberger Allee als auch des
Dreizehnmorgenwegs befinden sich z.T. satzungsgeschützte Platanen im
angrenzenden öffentlichen Raum.Seite 7 von 15
Seite 8Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Das Plangebiet ist nach vorliegenden Informationen von einer Altablagerung
(ehem. Kiesgrube - Altlastenkataster der Stadt Bonn Ziffer 8018-007) betroffen.
Im Zuge der Baumaßnahme wird gemäß vorliegendem Aushubkonzept der das
Plangebiet betreffende Teilbereich der Altablagerung entfernt. Begleitend wird
fachgutachterlich nachgewiesen, dass kein von der Altablagerung
ausgehendes nutzungs- und planungsbezogenes Gefährdungspotential
ausgeht. Das Plangebiet liegt außerhalb von gesetzlich festgesetzten
Überschwemmungsgebieten oder Hochwasserrisikogebieten.
Im Zuge der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6818-1
„Dreizehnmorgenweg“ wurden sowohl eine Artenschutzprüfung I sowie eine
vertiefende Artenschutzprüfung II durchgeführt. Im Ergebnis sind folgende
Festsetzungen in den Bebauungsplan aufgenommen worden, die auch im
Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6818-2 berücksichtigt
werden müssen:
￿ Zur Stützung und Stärkung des Bestandes der Mauersegler, Fledermäuse
und höhlenbrütenden Vogelarten wird im Bebauungsplan festgesetzt, dass im
Dachtraufbereich je 20m Trauflänge ein geeigneter Nistkasten für Mauersegler
mit 2-3fachem Brutraum und insgesamt 5 wartungsfreie Fledermauskästen zu
installieren sind.
Eine Aktualisierung der im Zeitraum 2019 bis 2022 durchgeführten
Artenschutzuntersuchungen ist aufgrund des brachliegenden Geländes nicht
erforderlich.
Bei der Freiflächengestaltung ist auf die Anlage von Grünflächen mit Anschluss
an gewachsenen Boden zwingend zu achten. Der Versiegelungsgrad ist
möglichst gering zu halten. Die Gestaltung sollte unter den Aspekten des Natur-
und Artenschutzes, der Biodiversitätsförderung sowie des
Niederschlagsmanagements erfolgen.
Die Belange des Lärmschutzes und die Anforderungen an
Immissionsschutzmaßnahmen werden im weiteren Verfahren untersucht.
Für das Plangebiet ist eine topographische Gefährdungsanalyse sowie ein
hydrogeologisches Gutachten zur Prüfung der Versickerungsfähigkeit von
Niederschlagswasser im Plangebiet zu erstellen.
Es ist in den weiteren Planungen zu berücksichtigen, dass die im Zuge der
Niederlegung der Bestandsgebäude gefällten satzungsgeschützten Bäume
innerhalb des Plangebietes ausgeglichen werden müssen. Der Bebauungsplan
Nr. 6818-1 setzte 27 Einzelbäume zum Anpflanzen fest, davon 12 Bäume mit
Bodenanschluss.
Klimaschutz, Klimaanpassung und Stadtklima
Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, sich
kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabilitäten
im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese Zielsetzungen
wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und
Klimaanpassung (DS-Nr. 190114), welches sich als Teil der
Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat beschlossen.Seite 8 von 15
Seite 9Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Vor diesem Hintergrund werden Anforderungen und Maßgaben zu Klimaschutz
(z.B. CO2-Bilanzierung, Suffizienz-Strategien, Energieeffizienzstandard,
Energieversorgung, solarenergetische Optimierung) und Klimaanpassung (z.B.
Optimierung der Durchlüftung, Gebäudebegrünung, Umgang mit Starkregen)
formuliert, die im weiteren Verfahren zu berücksichtigen sind.
Die am 13.02.2025 beschlossenen Energieleitlinien „Bonner Standards für
klimafreundlichen Neubau" (DS-Nr. 242211) werden berücksichtigt.
Mit dem Zielbeschluss zur Klimaanpassung (vgl. DS-Nr. 231893) bestätigte der
Rat der Stadt Bonn im Dezember 2023 die Notwendigkeit, die Aktivitäten der
Stadt Bonn zur Klimaanpassung weiter zu verstärken, insbesondere die
Zielsetzungen für die Hitze-, Trockenheits- und Starkregenvorsorge sowie zur
Reduktion von Hitze-Vulnerabilität, sowie die Nutzung von Synergien mit den
Bereichen Klimaschutz und Biodiversität.
Auf Basis der Variantenbetrachtung wird ein qualifizierter Freianlagenplan inkl.
Fassaden und Dachbegrünung zur Darstellung der Aufenthaltsmöglichkeiten
und Grünkulisse für die zukünftige Bewohnerschaft erarbeitet.
Nachhaltigkeitscheckliste
Nachhaltige Entwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller an der
Bauleitplanung beteiligten Akteure. Einzelne Belange sollen insbesondere im
Hinblick auf die Ziele der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie (DS-Nr. 1812770)
sowie das Leitbild zu Klimaschutz und Klimaanpassung (das das Ziel hat, bis
zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden) in der Bauleitplanung bestmöglich in
Einklang gebracht werden bzw. bei Interessenskonflikten abgewogen werden.
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen wird entsprechend der Mehrstufigkeit
von Planverfahren ein ebenfalls mehrstufiger Nachhaltigkeitscheck
durchgeführt (DS-Nr. 220501).
Für den vorliegenden Zielbeschluss wurden zum frühestmöglichen Zeitpunkt
zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifiziert und soweit möglich
bereits zu diesem frühen Planungsstadium geprüft. Die erste Stufe der
Checkliste „Nachhaltiges Planen“ (DS-Nr. 220501) wurde für diesen Beschluss
angewendet und ist als Anlage beigefügt.
Hinweis: Die angehängte Übersicht des Nachhaltigkeitschecks Stufe I stellt
keine „Nachhaltigkeitsbescheinigung“ dar, sondern stellt das beabsichtigte
Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie dar.
Priorität
Die erhebliche Anzahl von parallellaufenden Verfahren und Projekten mit einer
unterschiedlichen Bedeutung für die Gesamtstadt erfordern eine
Prioritätensetzung. Das Verfahren wird, aufgrund der hohen Anzahl an
entstehenden Wohneinheiten, mit hoher Priorität eingestuft.Seite 9 von 15
Seite 10Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anlage/n
1 Übersichtsplan 6818-2 (öffentlich)
2 NaPla_Checkliste_GodesbergerAllee (öffentlich)Seite 10 von 15
Bebauungsplan Nr. 6818-2
Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Bebauungsplans
Stadtbezirk Bad Godesberg
Ortsteil Friesdorf
Maßstab 1: 2500 Datum: 28.05.2026
100 mSeite 11 von 15
Zum Zielbeschluss
Prüffragencheckliste Nachhaltige Planung
Bauleitplanverfahren:
Gebiet:
Planungsziele:
Stufe 1
Zielbeschluss (entwickelt aus den strategischen Zielen der BNHS)
Fragestellung: Lassen sich bereits zu diesem frühen Zeitpunkt zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifizieren? Welche Themenfelder sind durch das Vorhaben berührt?
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Mobilität Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Verkehr: Welche voraussichtlichen verkehrlichen Auswirkungen
des Vorhabens auf das Umfeld des Plangebietes wird
es geben?
Die verkehrlichen Auswirkungen werden im weiteren Verfahren geprüft.
Ist eine Verkehrsvermeidung durch Nutzungsmischung
im Projekt / für das Quartier möglich?
Überwiegend ist eine Wohnnutzung geplant, diese kann mit gewerblichen
Nutzungen wie Café oder Bäcker ergänzt werden. Eine weitergehende Mischung
ist nicht vorgesehen, aber aufgrund des Umfeldes vorhanden.
Kann im weiteren Verfahren voraussichtlich ein
zielführendes Mobilitätskonzept vereinbart/realisiert
werden, um Verkehre nach Möglichkeit auf den
Umweltverbund zu verlagern?
ja.
Umweltverbund: Ist die Erschließung des Plangebietes durch den
Umweltverbund (Fuß-, Radverkehr und ÖPNV/SPNV)
grundsätzlich gegeben?
ja, u.a. ist eine sehr gute ÖPNV Anbindung bereits vorhanden.
Godesberger Allee 171, Dreizehnmorgenweg 36, Bad Godesberg, Friesdorf
Nr. 6818-2 "Godesberger Allee / Dreizehnmorgenweg"
Wohnen + ergänzende Nutzung
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 12 von 15
Zum Zielbeschluss
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Klima und Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Allgemein Wurde dem Vorhabenträger das Leitbild der Stadt
Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung
kommuniziert? ja.
Wurde der Vorhabenträger über öffentlich
zugängliche Informationen für das Handlungsfeld
informiert? Bspw. über Planungshinweiskarten Hitze,
Starkregengefahrenkarten, kommunale Wärmeplanung
(sobald vorliegend). ja.
Klimaanpassung: Wurde dem Vorhabenträger der Zielbeschluss zur
Klimaanpassung kommuniziert (DS 231893)?
ja.
Ist eine Ersteinschätzung des Vorhabens unter
klimarelevanten Aspekten insbesondere unter der
Berücksichtigung folgender Fragestellung erfolgt:
ja. Gemäß Planungshinweiskarte von 2023 liegt das Gebiet in Handlungspriorität
5, d.h. klimaökologische Standards zur baulichen Entwicklung sind bei allen
baulichen Entwicklungen
einzuhalten (Bäume, Dachbegrünung, geringe
Versiegelung, etc.).
Wird das Ziel des Freihaltens von
Kaltluftleitbahnen beachtet?
ja.
Ist eine Bestandsaufnahme der allgemeinen
Rahmenbedingungen zu den Themen Gewässer,
Niederschlagswasser und Starkregen erfolgt mit
Berücksichtigung folgender Fragestellungen:
erfolgt im Verfahren bzw. wurde im Verfahren Nr. 6818-1 geprüft.
Gibt es Starkregengefährdung im Gebiet? Die Starkregen-Gefahrenkarten weist das Grundstück als durch Sturzfluten und
Starkregen nicht gefährderten Bereich aus.
Gibt es Hochwassergefährdung im Gebiet? →
Hochwassergefahren- und
Hochwasserrisikokarten geben darüber
Aufschluss
zu prüfen.
Gibt es Fließgewässer im Gebiet? nein.
Besteht Pflicht der Offenlegung/Renaturierung im
Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie?
nein.
Welche Bereiche deckt das gesetzlich festgelegte
/vorläufige gesicherte Überschwemmungsgebiet
ab?
keine Bereiche im Plangebiet
Sind für die Planung relevante
Wasserschutzzonen betroffen?
Das Grundstück befindet sich außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten sowie
von geplanten Heilquellenschutzgebieten.
Klimaschutz und Energie: Sind dem Vorhabenträger zu beachtende
Ratsbeschlüsse aus den Bereichen Klimaschutz/Energie
(Bsp.: DS 9500876NV2,
DS 252928, DS 242211) kommuniziert worden?
ja.
Wurde dem Vorhabenträger kommuniziert, dass
Bestandsschutz eine hohe Bedeutung hat und
überprüft werden muss?
Der Bestand ist bereits niedergelegt.
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 13 von 15
Zum Zielbeschluss
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Natürliche Ressourcen und
Umwelt, kulturelles Erbe und
graue Energie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Flächeninanspruchnahme: Ist zu erwarten, dass die Planung/das Vorhaben
Auswirkungen auf Natur und Umwelt hat?
ja, aber geringfügig.
Ist die Planung / das Vorhaben mit erheblichen
Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden?
nein
Finden Flächeninanspruchnahmen von
Schutzgebieten statt oder können Auswirkungen
auf Schutzgebiete nicht ausgeschlossen werden?
(FFH-Gebiete, NSG, LSG, geschützte oder
schutzwürdige Biotope, Naturdenkmale,
geschützte LS-Bestandteile z.B. Alleen)
nein
Ist der Planungsraum bislang unversiegelt? Die brachliegende Liegenschaft ist nach Niederlegung der Bestandsbebauung
aktuell unversiegelt.
Sind schützenswerte Böden vorhanden? nein
Welche Entscheidung über die Art des B-Plan
Verfahrens wurde getroffen?
§ 13a BauGB ohne Eingriffsermittlung und ohne
Kompensationsmaßnahmen oder im
Vollverfahren mit Eingriffskompensation?
§ 13a BauGB ohne Eingriffsermittlung und ohne Kompensationsmaßnahmen
Wird dem Primat der Innenentwicklung gefolgt? ja
Handelt es sich um eine Arrondierung? nein
Handelt es sich um Konversion bzw. Abriss und Neubau
statt erstmaliger baulicher Inanspruchnahmen?
ja
Handelt es sich um eine Intensivierung der Nutzung
derzeit bebauter Flächen?
nein
Vegetation: Ist im Plan- / Vorhabengebiet Baumbestand
vorhanden, der ggf. satzungsgeschützt sein kann?
Auf dem Vorhabengebiet ist kein Baumbestand vorhanden.
Kulturelles Erbe: Sind die Belange von Baukultur, Denkmalschutz,
erhaltenswerten Gebäuden / Ortsteilen, Gestaltung
des Orts- und Landschaftsbildes allgemein
angesprochen?
ja
Arbeit und Wirtschaft Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Arbeitsplätze: Lässt sich im Plangebiet Arbeiten und Wohnen
vereinbaren?
Im Plangebiet sind Wohnungen geplant, das Umfeld ist von Bürobebauung
geprägt, sodass die Wege kurz sein können.
Gewerbeansiedlung und
Bestand:
Werden Möglichkeiten für die Ansiedlung von
Gewerbebetrieben geschaffen?
Über dem Wohnen zugeordnete kleinere gewerbliche Nutzungen wie Café,
Bäcker werden keine socher Möglichkeiten geschaffen.
Gesellschaftliche Teilhabe und
Gender
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Soziale Infrastruktur: Führt das Vorhaben zu einer Stärkung oder Ergänzung
sozialer Infrastruktur, z.B. durch Bau einer Kita oder
eines öffentlichen Spielplatzes?
nein
Trägt das Vorhaben zum bedarfsgerechten Ausbau des
Bildungsbereichs bei (Elementarbereichs,
Ganztagsschule und außerschulische
Bildungseinrichtungen)?
nein
Strukturen: Wird eine kleinteilige Nutzungsmischung
(Wo/Arbeit/Versorgung/Freizeit) angestrebt?
Zur Godesberger Allee soll eine dem Wohnen zugeordnete kleinere gewerbliche
Nutzung wie Café, Bäcker entstehen.
Hat das Vorhaben Innovations- und Modellcharakter? Nein
Welchen Bonner Bedarfen dient das Vorhaben? Wohnen (50% gefördert), Innenentwicklung
Inwiefern besteht eine Adaptabilität der Gebäude für eine Aussage hierzu ist zum frühzeitigen Planungsstand noch nicht möglich.
Wohnungsbau Kommt das Bonner Baulandmodell zur Anwendung? ja
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 14 von 15
Zum Zielbeschluss
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Globale Verantwortung und Eine
Welt
Bewusstsein für globale Verantwortung auch bei der
kommunalen Bauleitplanung durch Berücksichtigung
von Zielen der anderen Handlungsfelder
Ein Beitrag zu den SDG's :
Nachhaltigkeitscheck im Sinne
der BNHS Stufe I
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 15 von 15

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Datenstand: 02.11.2026, 21:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de