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261083 · Beschlussvorlage

Gewährung eines Zuschusses an den Kinder- und Jugendring Bonn e.V. zur Erweiterung und Professionalisierung des Aufgabenprofils (Partizipation, Demokratiebildung)

Nummer
261083
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
09.06.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Medinghoven siedlung· Duisdorf, Hardtberg Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 01.07.2026 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
261083
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Gewährung eines Zuschusses an den Kinder- und
Jugendring Bonn e.V. zur Erweiterung und
Professionalisierung des Aufgabenprofils
(Partizipation, Demokratiebildung)
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 01.07.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Kinder- und Jugendring Bonn e.V. erhält für Personal und Sachkos-
ten zur Erweiterung und Professionalisierung des Aufgabenprofils (Par-
tizipation, Demokratiebildung) für das Jahr 2026 (1.9.-31.12.2026) einen
Zuschuss aus Mitteln des Kinder- und Jugendförderplans in Höhe von
bis zu 36.200 Euro.
2. Zur Erstausstattung einer neu-anzumietenden Geschäftsstelle erhält der
Kinder- und Jugendring Bonn e.V. einen einmaligen Investitionskosten-
zuschuss in Höhe von bis zu 10.000 Euro zur Verwendung im Jahr
2026.
3. Für das Haushaltsjahr 2027 und die Folgejahre wird eine jährliche För-
derung in Höhe von bis zu 108.500 Euro (laufend) angestrebt. Die Ver-
waltung wird beauftragt, die entsprechenden Mittel im Haushaltsplan-
entwurf 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung zu hinterle-
gen und die Förderung im Rahmen der Fortschreibung des Kinder- und
Jugendförderplans zu verstetigen. Die Förderung ab 2027 erfolgt vorbe-
haltlich der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel durch den
Rat der Bundesstadt Bonn.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, zur bestehenden Fördervereinbarung
mit dem Kinder- und Jugendring für das Jahr 2026 eine Ergänzung zum
erweiterten Aufgabenprofil zu vereinbaren und abzuschließen.
Begründung
1. Ausgangslage und Antragstellung
Der Kinder- und Jugendring Bonn e.V. (im Folgenden: Jugendring) ist die
Interessenvertretung der Bonner Jugendverbände und gemäß § 75 SGB
VIII anerkannter Träger der freien Jugendhilfe. Er erfüllt gemäß § 12 Abs. 2
SGB VIII den gesetzlichen Auftrag, Interessen von Kindern und Jugendli-
chen in Bonn zu vertreten. Der Jugendring erhält für seine bisherige ArbeitSeite 1 von 6
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
im Jahr 2026 eine institutionelle Förderung in Höhe von bis zu 52.574,78
Euro (vgl. DS 253099). Zur Gewährleistung des Kinderschutzes hat der
Träger mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie eine Vereinbarung nach
§ 72a SGB VIII geschlossen und setzt diese eigenverantwortlich um.
Mit Schreiben vom 30. April 2026 beantragt der Jugendring eine Erweite-
rung seiner institutionellen Förderung. Beantragt wird die Einrichtung einer
vollzeitäquivalenten Fachkraftstelle (Eingruppierung S11b TVöD, 39 Stun-
den/Woche), die als eigenständige „Bildungsstelle Demokratie" beim Ju-
gendring angesiedelt werden soll. Die Stelle soll zum 1. September 2026
besetzt werden.
2. Kommunalpolitischer Kontext: Bonn als Kinderfreundliche Kommun
Demokratiebildung und Partizipation sind keine Angebote für bestimmte
Zielgruppen, sie sind Grundlage des gesellschaftlichen Zusammenhalts und
richten sich an alle jungen Menschen in Bonn, unabhängig von Herkunft,
Milieu oder Bildungsweg. Der Jugendring versteht sich als gesamtstädti-
scher Akteur, der über seine Mitgliedsverbände alle Teile der Stadtgesell-
schaft erreicht.
Die Bundesstadt Bonn schafft dafür den institutionellen Rahmen: Sie ist seit
2025 als Kinderfreundliche Kommune anerkannt, hat mit der Kinder- und
Jugendbeauftragten eine eigenständige Struktur zur Wahrung der Interes-
sen junger Menschen geschaffen und verfügt mit dem Beteiligungskonzept
vom 8. Dezember 2022 (DS 222026) über einen verbindlichen Rahmen für
die Beteiligung junger Menschen im Verwaltungshandeln. Das Vorhaben
des Jugendrings ergänzt diese kommunalen Strukturen auf zivilgesell-
schaftlicher Ebene. Aufsuchend, niedrigschwellig und unabhängig.
Dass dieser Rahmen mit Leben gefüllt werden muss, belegt auch die aktu-
elle Studie des UNICEF-Forschungsinstituts Innocenti „Report Card 20:
Unequal Chances" (Mai 2026): Deutschland belegt im internationalen Ver-
gleich des kindlichen Wohlbefindens nur Platz 25 von 37 bewerteten Län-
dern. UNICEF empfiehlt ausdrücklich, Partizipationsstrukturen für junge
Menschen zu stärken und Programme wie „Kinderfreundliche Kommunen"
konzeptionell zu nutzen. Als anerkannte Kinderfreundliche Kommune ist
Bonn hier bereits vorbildlich aufgestellt. Das Vorhaben des Jugendrings
übersetzt diesen Anspruch in gelebte zivilgesellschaftliche Praxis.
3. Fachliche Begründung – drei Arbeitsschwerpunkte
Das vom Jugendring vorgelegte Konzept „Demokratie verstehen, erleben,
gestalten" benennt drei aufeinander bezogene Arbeitsschwerpunkte, die mit
der bestehenden personellen Ausstattung nicht mehr abgedeckt werden
können:
3.1. Demokratiebildung bei Wahlen
Der Jugendring führt seit Jahren Wahlarenen, U16-/U18-Wahlen und
weitere Formate zur politischen Bildung durch. Die Wahlarenen errei-Seite 2 von 6
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
chen regelmäßig rund 1.000 junge Besucher*innen und werden per Li-
vestream weiter verbreitet. Der damit verbundene Aufwand übersteigt
die bestehenden hauptamtlichen und ehrenamtlichen Kapazitäten dau-
erhaft. Eine kontinuierliche Kommunalpolitikarbeit zwischen den
Wahlen sowie eine gleichwertige Bearbeitung der Europawahl sind im
bestehenden Förderrahmen nicht leistbar. Die neue Fachkraftstelle soll
die Organisation und Durchführung dieser Formate hauptamtlich absi-
chern und Fortbildungsangebote für haupt- und ehrenamtliche Fach-
kräfte auf Grundlage der Frankfurter Erklärung zur Politischen Bildung
(2015) entwickeln.
3.2. Bottom-Up-Partizipation junger Menschen
Das städtische Beteiligungskonzept (DS 222026) regelt die Top-Down-
Beteiligung junger Menschen durch die Stadtverwaltung. Die Bottom-
Up-Beteiligung, bei der Kinder und Jugendliche eigene Themen setzen
und vorantreiben, bleibt im städtischen Konzept bewusst offen. Diese
Lücke zu schließen ist gesetzlicher Auftrag des Jugendrings (§ 12
Abs. 2 SGB VIII) und korrespondiert unmittelbar mit der UNICEF-
Empfehlung, die Perspektiven von Kindern in der politischen Willens-
bildung stärker zu verankern. Das laufende aufsuchende Beteiligungs-
projekt MEDING:VOICE in Medinghoven zeigt, dass dieser Ansatz
wirkt. Insbesondere bei jungen Menschen mit Armutserfahrung, die in
ihrem Alltag weniger Zugänge zu Partizipation haben. Die neue Stelle
soll diese Erfahrungen in eine stadtweite, verstetigte Bottom-Up-
Beteiligungsstruktur überführen: durch Jugendforen in Stadtteilen, mo-
bile aufsuchende Arbeit und Beteiligungsformate nach dem Vorbild der
Jugendringe Dortmund und Düsseldorf.
3.3. Stärkung der Jugendverbandsarbeit
Jugendverbände sind anerkannte Werkstätten demokratischer Praxis
und bilden das Rückgrat der Bonner Jugendarbeit. Der Bedarf an Ju-
LeiCa-Aufbau-Schulungen sowie Fortbildungen zu psychischen Belas-
tungen bei Kindern und Jugendlichen, Inklusion und Umgang mit Ge-
walt übersteigt die derzeitigen Kapazitäten des Jugendrings erheblich.
Hinzu kommt ein gesellschaftliches Klima, das ehrenamtliches Enga-
gement zunehmend belastet: Jugendleitende berichten von wachsen-
den Anfeindungen, politischer Polarisierung im Vereinsumfeld und ei-
nem gestiegenen Bedarf an Orientierung im Umgang mit demokratie-
feindlichen Haltungen innerhalb und außerhalb ihrer Gruppen. Die
neue Fachkraftstelle soll bedarfsorientierte Schulungen organisieren
und den Jugendverbänden fachliche Begleitung und Handlungssicher-
heit in einem schwieriger werdenden gesellschaftlichen Umfeld geben.
4. Finanzielle Auswirkungen
Der Jugendring hat zur Umsetzung dieser Maßnahmen einen vorläufigen
Kosten- und Finanzierungsplan (Stand 30. Januar 2026) vorgelegt:
- siehe Anlage -Seite 3 von 6
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
• Personalkosten: Die Eingruppierung S11b TVöD ist für eine Fachkraft
mit einschlägigem Hochschulabschluss sachgerecht. Der Ansatz ent-
spricht den Arbeitgebergesamtkosten inkl. Sozialversicherungsanteile.
• Sachkosten: Der Ansatz von 20 % der Personalkosten orientiert sich an
der OT-Förderrichtlinie und deckt stellenbezogene Ausgaben für Veran-
staltungen, Materialien, Referentenhonorare und Öffentlichkeitsarbeit ab
• Raumkosten: 22 Euro/qm Gesamtbelastung (16 Euro Kaltmiete + 4 Eu-
ro NK + 2 Euro Reinigung) für ca. 70 qm sind für den Bonner Büromarkt
marktüblich. Ein Mietnachweis ist vor Mittelfreigabe vorzulegen.
Einmalig erfolgt für 2026 eine Förderung der Erstausstattung in Höhe von
bis zu 10.000 € für die Ausstattung der Räumlichkeiten.
Demgegenüber steht die bisherige Förderung des Kinder- und Jugendrings
und die wegfallenden Kosten für die Miete der bisherigen Räume in Höhe
von rund 2.500 € p.a..
Die Mittel für 2026 stehen über die pauschalen Mittel des Kinder- und Ju-
gendförderplans im Haushalt 2025/2026 des Amtes 51 zur Verfügung.
Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle Auswir-
kungen über das Jahr 2026 hinaus und erfolgt daher vorbehaltlich der wei-
teren Prüfung im Rahmen des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und
der Aufstellung des HH-Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen
Finanzplanung.
Finanzielle Auswirkungen:
2026:
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.03 Jugendarbeit 1.06.03.02 Kinder- u. Jugendarbeit außerhalb
von Einrichtungen freier Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
46.200,00 EUR 151000603/
731000
2026 46.200,00 EUR 151000604/
731000 (De-
ckungsring)
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung 46.200,00 EURSeite 4 von 6
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
jährlich
2027:
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.03 Jugendarbeit 1.06.03.02 Kinder- u. Jugendarbeit außerhalb
von Einrichtungen freier Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
108.500,00
EUR
151000603/
731000
2027/2028
(HH-
Anmeldung
Amt 51)
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
108.500,00
EUR
Anlage/n
1 vorläufiger Kosten- und Finanzierungsplan KJRB (öffentlich)Seite 5 von 6
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Kostenposition Volljahr (p.a.) Anteilig 2026
(01.09.–31.12)
Personalkosten (AG-Brutto,
S11b TVöD, 39
Std./Woche)
75.000 € 25.000 €
Sachkosten (20 % der
Personalkosten)
15.000 € 5.000 €
Raumkosten (ca. 70 qm,
inkl. NK und Reinigung)
18.500 € 6.200 €
Gesamtkosten laufend 108.500 € 36.200 €
Erstausstattung (einmalig,
nur 2026)
— 10.000 €
Gesamtförderbedarf 108.500 € 46.200 €Seite 6 von 6

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Datenstand: 02.11.2026, 23:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de