261083 · Beschlussvorlage
Gewährung eines Zuschusses an den Kinder- und Jugendring Bonn e.V. zur Erweiterung und Professionalisierung des Aufgabenprofils (Partizipation, Demokratiebildung)
Kerndaten
- Nummer
- 261083
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 09.06.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Medinghoven Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 261083 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Gewährung eines Zuschusses an den Kinder- und Jugendring Bonn e.V. zur Erweiterung und Professionalisierung des Aufgabenprofils (Partizipation, Demokratiebildung) Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 01.07.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Kinder- und Jugendring Bonn e.V. erhält für Personal und Sachkos- ten zur Erweiterung und Professionalisierung des Aufgabenprofils (Par- tizipation, Demokratiebildung) für das Jahr 2026 (1.9.-31.12.2026) einen Zuschuss aus Mitteln des Kinder- und Jugendförderplans in Höhe von bis zu 36.200 Euro. 2. Zur Erstausstattung einer neu-anzumietenden Geschäftsstelle erhält der Kinder- und Jugendring Bonn e.V. einen einmaligen Investitionskosten- zuschuss in Höhe von bis zu 10.000 Euro zur Verwendung im Jahr 2026. 3. Für das Haushaltsjahr 2027 und die Folgejahre wird eine jährliche För- derung in Höhe von bis zu 108.500 Euro (laufend) angestrebt. Die Ver- waltung wird beauftragt, die entsprechenden Mittel im Haushaltsplan- entwurf 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung zu hinterle- gen und die Förderung im Rahmen der Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans zu verstetigen. Die Förderung ab 2027 erfolgt vorbe- haltlich der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel durch den Rat der Bundesstadt Bonn. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, zur bestehenden Fördervereinbarung mit dem Kinder- und Jugendring für das Jahr 2026 eine Ergänzung zum erweiterten Aufgabenprofil zu vereinbaren und abzuschließen. Begründung 1. Ausgangslage und Antragstellung Der Kinder- und Jugendring Bonn e.V. (im Folgenden: Jugendring) ist die Interessenvertretung der Bonner Jugendverbände und gemäß § 75 SGB VIII anerkannter Träger der freien Jugendhilfe. Er erfüllt gemäß § 12 Abs. 2 SGB VIII den gesetzlichen Auftrag, Interessen von Kindern und Jugendli- chen in Bonn zu vertreten. Der Jugendring erhält für seine bisherige ArbeitSeite 1 von 6 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) im Jahr 2026 eine institutionelle Förderung in Höhe von bis zu 52.574,78 Euro (vgl. DS 253099). Zur Gewährleistung des Kinderschutzes hat der Träger mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie eine Vereinbarung nach § 72a SGB VIII geschlossen und setzt diese eigenverantwortlich um. Mit Schreiben vom 30. April 2026 beantragt der Jugendring eine Erweite- rung seiner institutionellen Förderung. Beantragt wird die Einrichtung einer vollzeitäquivalenten Fachkraftstelle (Eingruppierung S11b TVöD, 39 Stun- den/Woche), die als eigenständige „Bildungsstelle Demokratie" beim Ju- gendring angesiedelt werden soll. Die Stelle soll zum 1. September 2026 besetzt werden. 2. Kommunalpolitischer Kontext: Bonn als Kinderfreundliche Kommun Demokratiebildung und Partizipation sind keine Angebote für bestimmte Zielgruppen, sie sind Grundlage des gesellschaftlichen Zusammenhalts und richten sich an alle jungen Menschen in Bonn, unabhängig von Herkunft, Milieu oder Bildungsweg. Der Jugendring versteht sich als gesamtstädti- scher Akteur, der über seine Mitgliedsverbände alle Teile der Stadtgesell- schaft erreicht. Die Bundesstadt Bonn schafft dafür den institutionellen Rahmen: Sie ist seit 2025 als Kinderfreundliche Kommune anerkannt, hat mit der Kinder- und Jugendbeauftragten eine eigenständige Struktur zur Wahrung der Interes- sen junger Menschen geschaffen und verfügt mit dem Beteiligungskonzept vom 8. Dezember 2022 (DS 222026) über einen verbindlichen Rahmen für die Beteiligung junger Menschen im Verwaltungshandeln. Das Vorhaben des Jugendrings ergänzt diese kommunalen Strukturen auf zivilgesell- schaftlicher Ebene. Aufsuchend, niedrigschwellig und unabhängig. Dass dieser Rahmen mit Leben gefüllt werden muss, belegt auch die aktu- elle Studie des UNICEF-Forschungsinstituts Innocenti „Report Card 20: Unequal Chances" (Mai 2026): Deutschland belegt im internationalen Ver- gleich des kindlichen Wohlbefindens nur Platz 25 von 37 bewerteten Län- dern. UNICEF empfiehlt ausdrücklich, Partizipationsstrukturen für junge Menschen zu stärken und Programme wie „Kinderfreundliche Kommunen" konzeptionell zu nutzen. Als anerkannte Kinderfreundliche Kommune ist Bonn hier bereits vorbildlich aufgestellt. Das Vorhaben des Jugendrings übersetzt diesen Anspruch in gelebte zivilgesellschaftliche Praxis. 3. Fachliche Begründung – drei Arbeitsschwerpunkte Das vom Jugendring vorgelegte Konzept „Demokratie verstehen, erleben, gestalten" benennt drei aufeinander bezogene Arbeitsschwerpunkte, die mit der bestehenden personellen Ausstattung nicht mehr abgedeckt werden können: 3.1. Demokratiebildung bei Wahlen Der Jugendring führt seit Jahren Wahlarenen, U16-/U18-Wahlen und weitere Formate zur politischen Bildung durch. Die Wahlarenen errei-Seite 2 von 6 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) chen regelmäßig rund 1.000 junge Besucher*innen und werden per Li- vestream weiter verbreitet. Der damit verbundene Aufwand übersteigt die bestehenden hauptamtlichen und ehrenamtlichen Kapazitäten dau- erhaft. Eine kontinuierliche Kommunalpolitikarbeit zwischen den Wahlen sowie eine gleichwertige Bearbeitung der Europawahl sind im bestehenden Förderrahmen nicht leistbar. Die neue Fachkraftstelle soll die Organisation und Durchführung dieser Formate hauptamtlich absi- chern und Fortbildungsangebote für haupt- und ehrenamtliche Fach- kräfte auf Grundlage der Frankfurter Erklärung zur Politischen Bildung (2015) entwickeln. 3.2. Bottom-Up-Partizipation junger Menschen Das städtische Beteiligungskonzept (DS 222026) regelt die Top-Down- Beteiligung junger Menschen durch die Stadtverwaltung. Die Bottom- Up-Beteiligung, bei der Kinder und Jugendliche eigene Themen setzen und vorantreiben, bleibt im städtischen Konzept bewusst offen. Diese Lücke zu schließen ist gesetzlicher Auftrag des Jugendrings (§ 12 Abs. 2 SGB VIII) und korrespondiert unmittelbar mit der UNICEF- Empfehlung, die Perspektiven von Kindern in der politischen Willens- bildung stärker zu verankern. Das laufende aufsuchende Beteiligungs- projekt MEDING:VOICE in Medinghoven zeigt, dass dieser Ansatz wirkt. Insbesondere bei jungen Menschen mit Armutserfahrung, die in ihrem Alltag weniger Zugänge zu Partizipation haben. Die neue Stelle soll diese Erfahrungen in eine stadtweite, verstetigte Bottom-Up- Beteiligungsstruktur überführen: durch Jugendforen in Stadtteilen, mo- bile aufsuchende Arbeit und Beteiligungsformate nach dem Vorbild der Jugendringe Dortmund und Düsseldorf. 3.3. Stärkung der Jugendverbandsarbeit Jugendverbände sind anerkannte Werkstätten demokratischer Praxis und bilden das Rückgrat der Bonner Jugendarbeit. Der Bedarf an Ju- LeiCa-Aufbau-Schulungen sowie Fortbildungen zu psychischen Belas- tungen bei Kindern und Jugendlichen, Inklusion und Umgang mit Ge- walt übersteigt die derzeitigen Kapazitäten des Jugendrings erheblich. Hinzu kommt ein gesellschaftliches Klima, das ehrenamtliches Enga- gement zunehmend belastet: Jugendleitende berichten von wachsen- den Anfeindungen, politischer Polarisierung im Vereinsumfeld und ei- nem gestiegenen Bedarf an Orientierung im Umgang mit demokratie- feindlichen Haltungen innerhalb und außerhalb ihrer Gruppen. Die neue Fachkraftstelle soll bedarfsorientierte Schulungen organisieren und den Jugendverbänden fachliche Begleitung und Handlungssicher- heit in einem schwieriger werdenden gesellschaftlichen Umfeld geben. 4. Finanzielle Auswirkungen Der Jugendring hat zur Umsetzung dieser Maßnahmen einen vorläufigen Kosten- und Finanzierungsplan (Stand 30. Januar 2026) vorgelegt: - siehe Anlage -Seite 3 von 6 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) • Personalkosten: Die Eingruppierung S11b TVöD ist für eine Fachkraft mit einschlägigem Hochschulabschluss sachgerecht. Der Ansatz ent- spricht den Arbeitgebergesamtkosten inkl. Sozialversicherungsanteile. • Sachkosten: Der Ansatz von 20 % der Personalkosten orientiert sich an der OT-Förderrichtlinie und deckt stellenbezogene Ausgaben für Veran- staltungen, Materialien, Referentenhonorare und Öffentlichkeitsarbeit ab • Raumkosten: 22 Euro/qm Gesamtbelastung (16 Euro Kaltmiete + 4 Eu- ro NK + 2 Euro Reinigung) für ca. 70 qm sind für den Bonner Büromarkt marktüblich. Ein Mietnachweis ist vor Mittelfreigabe vorzulegen. Einmalig erfolgt für 2026 eine Förderung der Erstausstattung in Höhe von bis zu 10.000 € für die Ausstattung der Räumlichkeiten. Demgegenüber steht die bisherige Förderung des Kinder- und Jugendrings und die wegfallenden Kosten für die Miete der bisherigen Räume in Höhe von rund 2.500 € p.a.. Die Mittel für 2026 stehen über die pauschalen Mittel des Kinder- und Ju- gendförderplans im Haushalt 2025/2026 des Amtes 51 zur Verfügung. Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle Auswir- kungen über das Jahr 2026 hinaus und erfolgt daher vorbehaltlich der wei- teren Prüfung im Rahmen des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung. Finanzielle Auswirkungen: 2026: Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.03 Jugendarbeit 1.06.03.02 Kinder- u. Jugendarbeit außerhalb von Einrichtungen freier Träger Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 46.200,00 EUR 151000603/ 731000 2026 46.200,00 EUR 151000604/ 731000 (De- ckungsring) Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung 46.200,00 EURSeite 4 von 6 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) jährlich 2027: Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.03 Jugendarbeit 1.06.03.02 Kinder- u. Jugendarbeit außerhalb von Einrichtungen freier Träger Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 108.500,00 EUR 151000603/ 731000 2027/2028 (HH- Anmeldung Amt 51) Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 108.500,00 EUR Anlage/n 1 vorläufiger Kosten- und Finanzierungsplan KJRB (öffentlich)Seite 5 von 6 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Kostenposition Volljahr (p.a.) Anteilig 2026 (01.09.–31.12) Personalkosten (AG-Brutto, S11b TVöD, 39 Std./Woche) 75.000 € 25.000 € Sachkosten (20 % der Personalkosten) 15.000 € 5.000 € Raumkosten (ca. 70 qm, inkl. NK und Reinigung) 18.500 € 6.200 € Gesamtkosten laufend 108.500 € 36.200 € Erstausstattung (einmalig, nur 2026) — 10.000 € Gesamtförderbedarf 108.500 € 46.200 €Seite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de