261078 · Beschlussvorlage
Überplanmäßige Auszahlung in Höhe von € 2.385.341,96 € zur Begleichung der Schlussrechnung der Fa. STRABAG für die Baumaßnahme Bornheimer Straße im Rahmen des Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0.
Kerndaten
- Nummer
- 261078
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 23.06.2026
- Letzte Änderung
- 26.10.2026
Orte
- Bornheimer Straße Hauptort
- Rheinufer
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 261078 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Überplanmäßige Auszahlung in Höhe von € 2.385.341,96 € zur Begleichung der Schlussrechnung der Fa. STRABAG für die Baumaßnahme Bornheimer Straße im Rahmen des Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0. Beratungsfolge Rat 09.07.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Der überplanmäßigen Mittelbereitstellung für die Zahlung der Schlussrechnung der Fa. Strabag in Höhe von 2.385.341,96 € für die Baumaßnahme Bornheimer Straße im Rahmen des Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 wird zugestimmt. Finanzstelle: 5610009028000 Bezeichnung: Masterplan Innere Stadt Bonn Städtebauförderung Finanzposition: 78.5200 Deckung aus Finanzstelle: 5610009028021 Bezeichnung: Rheinufer 2. BA Städtebauförderung Finanzposition: 78.5200 Betrag: 2.385.341,96 € Begründung Die Baumaßnahme Bornheimer Straße ist Bestandteil des Stadterneuerungsprogramms 2022 (Städtebauförderung, STEP 2022). Mit Zuwendungsbescheid 05/46/22 vom 19.09.2022 wurden für die Bornheimer Straße zuwendungsfähige Ausgaben in Höhe von 3.834.800 EUR bewilligt.Seite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Von den ursprünglich beantragten zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 5.119.000 EUR wurden KAG-Beiträge in Höhe von 1.284.000 EUR in Abzug gebracht. Die für das STEP 2022 geltende Förderquote liegt bei 70%, sodass sich eine Zuwendung in Höhe von 2.684.360 EUR ergibt. Die letzte Kassenwirksamkeit in Höhe von 622.325,00 EUR aus dem o.g. Zuwendungsbescheid wird Ende Juli 2026 abgerufen. Die Fördergelder werden sodann zum 15.12.2026 an die Stadt Bonn ausgezahlt. Die bewilligte Zuwendung für das STEP 2022 in Gesamthöhe von 4.127.580 EUR ist zu diesem Zeitpunkt vollständig ausgezahlt. Im Rahmen der Projektumsetzung ist es aufgrund vorgefundener hochliegender Leitungstrassen, Mehrstärkenasphalt, Bodenentsorgungs-maßnahmen Z2/ DK I (Z2 deutlich belasteter Boden, DK I Deponieklasse I) sowie durch Massenmehrung infolge von Anpassungsarbeiten in der Örtlichkeit zu erforderlichen Nachträgen gekommen. Die nun vorliegende Schlussrechnung der Fa. STRABAG, die derzeit der sachlichen und rechnerischen Prüfung unterliegt, weist eine Schlussrechnungssumme in Höhe von 6.652.746 EUR auf. Aufgrund dieser Schlussrechnungssumme sind die zu erwartenden KAG- Beiträge auf ca. 1.700.000 EUR anzupassen. Ein Antrag auf Anerkennung der Mehrkosten für die Bornheimer Straße wurde bei der Bezirksregierung Köln gestellt, allerdings ist dieser noch nicht beschieden. Im Falle einer positiven Bescheidung würden die Mehrkosten mit 70% gefördert. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen konnte nicht rechtzeitig erreicht werden. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.09.02 bes. Städtebaurecht 1.09.02.05 Masterplan Innere Stadt Bonn Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 2.385.341,96 EUR 5610009028000, 78.5200 2026 2.385.341,96 EUR 5610009028021, 78.5200 Einzahlungen* 1.669.739,37 EUR 5610009028000, 68.1100 2026 Investiver Finanzsaldo 715.602,59 EUR 2026 * Der Antrag auf Anerkennung der Mehrkosten ist bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / AufwendungenSeite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de