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261077 · Mitteilungsvorlage

Jahresabschluss 2025 der Stadtentwicklungsgesellschaft Bonn (SEG)

Nummer
261077
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
08.06.2026
Letzte Änderung
01.11.2026
  • F Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 13.07.2026 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 25.06.2026 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
261077
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
Co-Dezernat
Dezernat:
Dez. OB
Jahresabschluss 2025 der
Stadtentwicklungsgesellschaft Bonn (SEG)
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
25.06.2026 Kenntnisnahme
Rat 09.07.2026 Kenntnisnahme
Jahresabschluss 2025 der Stadtentwicklungsgesellschaft mbH (SEG)
Die Prüfung des Jahresabschlusses der SEG und des Lageberichts hat zu
keinen Einwänden geführt. Es wurde ein uneingeschränkter
Bestätigungsvermerk von EversheimStuible Treuberater erteilt.
Der Aufsichtsrat der SEG hat am 12.05.2026 den Prüfungsbericht beraten und
die Beschlüsse zur Feststellung des Jahresabschlusses 2025 in der
vorgelegten Form, zur Ergebnisverwendung und zur Entlastung der
Geschäftsführung gefasst.
Der Vertreter der Stadt Bonn in der Gesellschafterversammlung der SEG ist
diesen Beschlüssen am 12.05.2026 gefolgt, hat den Bericht des Aufsichtsrates
zur Kenntnis genommen, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025
Entlastung erteilt sowie den Bericht mit Entsprechenserklärung zum Public
Corporate Governance Kodex der Stadt Bonn genehmigt.
Das Jahresergebnis der SEG liegt bei rd. 11.947 € (Vj. 2.064 €). Der
Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Zur Ertragslage
Im Geschäftsjahr 2025 erzielte die SEG erstmals Umsatzerlöse i.H.v. rd.
178.805 €. Diese resultieren aus Dienstleistungsverträgen mit der Bundesstadt
Bonn. Darüber hinaus erhielt die Gesellschaft einen Betriebskostenzuschuss
der Bundesstadt Bonn i.H.v. 235.000 € (sonstige Betriebliche Erträge), der auf
der Grundlage des Ratsbeschlusses 221550-08 ST gewährt wurde.
Der planmäßige Aufbau der Gesellschaft zeigt sich im Anstieg des
Personalaufwandes auf rd. 306.089 € (Vj. Rd. 68.162 €). Im Berichtsjahr
wurden weitere Mitarbeiter eingestellt, um die wachsenden Projektaufgaben der
SEG wahrnehmen zu können.Seite 1 von 43
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Zur Vermögens- und Finanzlage
Die SEG weist zum 31. Dezember 2025 eine Bilanzsumme von rd. 619.889 €
(Vj. Rd. 588.632 €) aus. Das Eigenkapital beträgt rd. 514.011 € und entspricht
einer Eigenkapitalquote von 82,9 % (Vj. 85,3 %). Der Kassenbestand und die
Bankguthaben betragen rd. 582.407 €. Die Gesellschaft hat keine Kredite
aufgenommen.
Ausblick
Die SEG befindet sich weiterhin im Aufbau. Auf Basis der Mittelfristplanung für
die Jahre 2026-2030 stehen der Gesellschaft Betriebskostenzuschüsse i.H.v.
insgesamt 675 T€ zur Verfügung. Ab 2029 erscheinen diese Mittel auf
Grundlage der aktuellen Planungen nicht auskömmlich, so dass weitere
Maßnahmen im Rahmen des Doppelhaushaltes 2027/28 einzuplanen sind.
Hinweis: Die Mitteilung über den Jahresabschluss der SEG erfolgt im
öffentlichen Teil, da die enthaltenen Informationen auch – wie gesetzlich
vorgeschrieben – im elektronischen Unternehmensregister einsehbar sind.
Anlagen
1. Veröffentlichung SEG JA 2025
2. Schnellmitteilung AR SEG vom 12.05.2026
Anlage/n
1 Schnellmeldung AR SEG 12.05.2026 (öffentlich)
2 JA 2025 SEG (öffentlich)Seite 2 von 43
Schnellmeldung
Sitzung des Aufsichtsrates der Stadtentwicklungsgesellschaft Bonn
mbH
am Dienstag, 12.05.2026, 09:00 Uhr
Tagesordnung
TOP Betreff Beschluss
1. Anerkennung der form- und fristgerecht zugestellten
Tagesordnung
mehrheitlich geändert
beschlossen bei Enthaltung und
Gegenstimme
2. Genehmigung der Niederschriften
2.1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom
09.10.2025
einstimmig geändert
beschlossen bei Enthaltung
2.2. Genehmigung der Niederschrift der Beschlüsse im
Schriftlichen Verfahren vom 12.11.2025
einstimmig geändert
beschlossen bei Enthaltung
2.3. Genehmigung der Niederschrift des Beschlusses im
Schriftlichen Verfahren vom 10.12.2025
einstimmig geändert
beschlossen bei Enthaltung
3. Beschlüsse
3.1. Wahl des/der Vorsitzenden und der stellvertretenden
Vorsitzenden des Aufsichtsrates der SEG
mehrheitlich beschlossen bei
Enthaltung und Gegenstimme
3.2. Jahresabschluss 2025 der SEG einstimmig beschlossen
3.3. Benennung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für den
Jahresabschluss 2026 der SEG
einstimmig beschlossen
3.4. Feststellung Individuelles Jahresziel 2025 für die
Geschäftsführung der SEG Bonn GmbH, Frau Elke
Vlaminck
einstimmig beschlossen bei
Enthaltung
4. Mitteilungen
4.1. 1.Quartalsergebnis 2026 der SEG Zur Kenntnis genommenSeite 3 von 43
4.2. Risikobericht 1.26 der SEG Zur Kenntnis genommen
4.3. Sachstand Projekte Zur Kenntnis genommen
4.4. Sachstand Zusammenarbeit mit der Kernverwaltung Zur Kenntnis genommen
5. VerschiedenesSeite 4 von 43
W i r t s c h a f t s p r ü f u n g s g e s e l l s c h a f t S t e u e r b e r a t u n g s g e s e l l s c h a f t
EversheimStuible Treuberater GmbH Fritz-Vomfelde-Straße 6, 40547 Düsseldorf
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Telefon (0211) 5235-01
Steuerberatungsgesellschaft Telefax (0211) 5235-100
www.ES-Treuberater.de E-Mail: Duesseldorf@ES-Unternehmensgruppe.de
Prüfungsbericht
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025
Stadtentwicklungsgesellschaft Bonn mit
beschränkter Haftung (SEG), BonnSeite 5 von 43
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_____________________________________________ ES Treuberater ___________
I N H A L T
Seite
A. Prüfungsauftrag 3
B. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 4
C. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 7
I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 7
1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 7
2. Jahresabschluss 7
II. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses 8
1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses 8
2. Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderungen 8
D. Feststellungen aus der Erweiterung des Prüfungsauftrags 9
I. Feststellungen gemäß § 53 HGrG 9
II. Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrags zur Beurteilung
der Ordnungsmäßigkeit der Berichterstattung gemäß dem Public Corporate
Governance Kodex (PCGK) der Bundesstadt Bonn 9
F. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 10
Anlagen
1: Bilanz zum 31. Dezember 2025
2: Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum
31. Dezember 2025
3: Rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Verhältnisse
4: Aufgliederung und Erläuterung der Posten des Jahresabschlusses zum
31. Dezember 2025
5: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG
6: Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer
und WirtschaftsprüfungsgesellschaftenSeite 6 von 43
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_____________________________________________ ES Treuberater ___________Seite 7 von 43
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A. Prüfungsauftrag
1 In der Aufsichtsratssitzung der
Stadtentwicklungsgesellschaft Bonn mit beschränkter Haftung (SEG), Bonn
- nachstehend auch kurz „SEG“ oder „Gesellschaft“ genannt -
vom 16. Mai 2025 sind wir zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 gewählt
worden. Die Geschäftsführung erteilte uns demzufolge mit Schreiben vom 1. August
2025 den Auftrag, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 unter Einbeziehung
der Buchführung für das Geschäftsjahr 2025 zu prüfen. Der Auftrag erstreckt sich auch
auf die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen
Verhältnisse gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG).
2 Die Gesellschaft ist im Sinne des § 267a Abs. 1 HGB eine Kleinstkapitalgesellschaft. Der
Jahresabschluss ist nach § 325 HGB der das Unternehmensregister führenden Stelle
elektronisch zur Einstellung in das Unternehmensregister zu übermitteln.
3 Über Gegenstand, Art und Umfang sowie über das Ergebnis der von uns gemäß
§§ 316 ff. HGB durchgeführten Prüfung erstatten wir den nachfolgenden Bericht, der
nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten des Instituts
der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf, (IDW PS 450 n.F. (10.2021)) er-
stellt wurde. Der Prüfungsbericht ist an die geprüfte Gesellschaft gerichtet.
Auftragsgemäß haben wir zusätzlich einen Erläuterungsteil mit Aufgliederungen und
Hinweisen zu einzelnen Posten des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025 er-
stellt, der diesem Bericht als Anlage 4 beigefügt ist.
4 Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die
anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.
5 Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhält-
nis zu Dritten, die vereinbarten und diesem Bericht als Anlage 6 beigefügten Allgemei-
nen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschafts-
prüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2024 maßgebend.Seite 8 von 43
4 25424/yi
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B. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
Gegenstand der Prüfung
6 Wir haben den Jahresabschluss der Gesellschaft unter Einbeziehung der Buchführung
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 geprüft.
7 Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen han-
delsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschafts-
vertrages, die dazu eingerichteten internen Kontrollen sowie die uns gegenüber gemach-
ten Angaben liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Un-
sere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung unter Ein-
beziehung der Buchführung und der gemachten Angaben ein Urteil über den Jahresab-
schluss abzugeben.
8 Die Prüfung erstreckte sich ferner gemäß § 53 HGrG auf die Ordnungsmäßigkeit der
Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse.
9 Gemäß § 317 Abs. 4a HGB hat sich eine Abschlussprüfung nicht darauf zu erstrecken,
ob der Fortbestand des geprüften Unternehmens oder die Wirksamkeit und Wirtschaft-
lichkeit der Geschäftsführung zugesichert werden kann.
10 Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften gehört nur insoweit zu den
Aufgaben der Abschlussprüfung, als sich aus diesen anderen Vorschriften üblicherweise
Rückwirkungen auf den Jahresabschluss ergeben. Die Abschlussprüfung ist nicht auf
die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände (z.B. Unterschlagungen
oder sonstige Untreuehandlungen) und außerhalb der Rechnungslegung begangener
Ordnungswidrigkeiten ausgerichtet.Seite 9 von 43
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Art und Umfang der Prüfung
11 Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung unter Beachtung der Vorschriften der
§§ 316 ff. HGB und der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung
so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die
Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungs-
mäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage we-
sentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der
Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das
wirtschaftliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler be-
rücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen rechnungs-
legungsbezogenen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung
und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung
umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungs-
grundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung sowie die Wür-
digung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass
unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unser Prüfungsurteil bildet.
12 Unsere Prüfungsstrategie wurde auf der Grundlage des risikoorientierten Prüfungsan-
satzes entwickelt. Danach ist die Abschlussprüfung darauf auszurichten, dass Prüfungs-
aussagen mit hinreichender Sicherheit getroffen werden können. Ziel der Prüfung ist die
Entdeckung wesentlicher Fehler. Ausgehend von Auskünften der Geschäftsführung über
die wesentlichen Ziele, Strategien und Geschäftsrisiken, der Beurteilung der Unterneh-
mens- und Branchenrisiken und des rechnungslegungsbezogenen Kontrollumfeldes ha-
ben wir das Fehlerrisiko (Gefahr des Auftretens wesentlicher Fehler) für jede Jahresab-
schlussposition (Prüffeld) bestimmt. Unter Berücksichtigung dieses Risikoprofils wurde
für jedes Prüffeld ein Prüfprogramm entwickelt, das die Art der durchzuführenden Prü-
fungshandlungen (Systemprüfungen, analytische Prüfungshandlungen und/oder einzel-
fallbezogene Prüfungshandlungen) festlegt sowie die zeitliche Abfolge der Prüfung und
den Mitarbeitereinsatz plant. Soweit wir aufgrund funktionsfähiger Kontrollsysteme von
der Richtigkeit der zu prüfenden Daten ausgehen konnten, wurde die Untersuchung von
Einzelvorgängen eingeschränkt.
13 Die in unserer Prüfungsstrategie identifizierten kritischen Prüfungsziele führten zu fol-
genden Schwerpunkten der Prüfung:
 Ansatz und Bewertung des Sachanlagevermögens
 Bewertung der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen UnternehmenSeite 10 von 43
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14 Ausgangspunkt der Prüfung war der von uns geprüfte Jahresabschluss zum 31. Dezem-
ber 2024. Der Vorjahresabschluss wurde mit dem uneingeschränkten Bestätigungsver-
merk versehen und von der Gesellschafterversammlung am 16. Mai 2025 festgestellt.
15 Uns lagen lückenlos Bankbestätigungen, sowie Steuerberaterbestätigungen zum Bilanz-
stichtag vor.
16 Bei der Auswahl der zu prüfenden Elemente zur Erlangung von Prüfungsnachweisen im
Rahmen von Funktions- und Einzelfallprüfungen haben wir überwiegend das bewusste
Auswahlverfahren angewandt.
17 Der Prüfung gemäß § 53 HGrG liegt der IDW Prüfungsstandard 720 (Berichterstattung
über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG) zugrunde.
18 Wir haben die Prüfung in den Monaten Januar bis März 2026 in den Geschäftsräumen
der Gesellschaft und in unserem Büro in Düsseldorf durchgeführt.
19 Die Geschäftsführung und die beauftragten Mitarbeiter erteilten uns alle verlangten Auf-
klärungen und Nachweise. Die Geschäftsführung bestätigte uns die Vollständigkeit von
Buchführung und Jahresabschluss in einer schriftlichen Erklärung.Seite 11 von 43
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C. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
20 Die Buchführung, das Belegwesen und der Jahresabschluss sind nach unseren Fest-
stellungen ordnungsgemäß und entsprechen in allen wesentlichen Belangen den ge-
setzlichen Vorschriften einschließlich der ergänzenden Bestimmungen des Gesell-
schaftsvertrags. Die aus den geprüften Unterlagen entnommenen Informationen wurden
in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß in Buchführung und Jahresabschluss
abgebildet.
Die Finanzbuchhaltung wird EDV-gestützt unter Verwendung des Programms „DATEV“
durchgeführt.
21 Bei der Prüfung ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die von der Gesellschaft
getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen die Sicherheit der rech-
nungslegungsrelevanten Daten und der hierfür eingesetzten IT-Systeme nicht gewähr-
leisten.
22 Die Prüfung des internen Kontrollsystems und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäfts-
führung erfolgte insoweit, als dies zur Beurteilung des Jahresabschlusses erforderlich
ist. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist nach unseren Feststel-
lungen grundsätzlich dazu geeignet, die vollständige und richtige Erfassung, Verarbei-
tung und Dokumentation des Buchungsstoffes zu gewährleisten.
2. Jahresabschluss
23 Der uns zur Prüfung vorgelegte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 wurde in allen
wesentlichen Belangen entsprechend den für die Rechnungslegung geltenden gesetzli-
chen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufge-
stellt. Größenabhängige, rechtsformgebundene und wirtschaftszweigspezifische Rege-
lungen sowie die Normen des Gesellschaftsvertrages wurden beachtet.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden ordnungsmäßig aus der Buch-
führung und den weiteren geprüften Unterlagen unter Beachtung des Bewertungsstetig-
keitsgebotes sowie der Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften in allen wesentli-
chen Belangen abgeleitet.Seite 12 von 43
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II. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
24 Unsere Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss insgesamt, d. h. aus dem Zu-
sammenwirken von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen ent-
sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
2. Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderungen
25 Die wesentlichen Bewertungsgrundlagen (Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden,
wertbestimmende Parameter, Ausübung von Ermessensspielräumen) blieben gegen-
über dem Vorjahr unverändert.Seite 13 von 43
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D. Feststellungen aus der Erweiterung des Prüfungsauftrags
I. Feststellungen gemäß § 53 HGrG
26 Die gesetzlich und nach den berufsständischen Verlautbarungen geforderten Angaben
aus der Erweiterung des Prüfungsauftrages haben wir in Anlage 5 („Berichterstattung
über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG [IDW PS 720]“) zusammen-
gestellt.
Nach unserem Ermessen wurden die Geschäfte mit der erforderlichen Sorgfalt und in
Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und des Ge-
sellschaftsvertrages geführt.
Unsere Prüfung hat keine Anhaltspunkte ergeben, die nach unserer Auffassung Zweifel
an der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung begründen könnten.
Ferner hat die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse nach unserem Ermessen keinen
Anlass zu Beanstandungen ergeben.
II. Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrags zur Beurteilung
der Ordnungsmäßigkeit der Berichterstattung gemäß dem Public
Corporate Governance Kodex (PCGK) der Bundesstadt Bonn
27 Der Public Corporate Governance Kodex der Bundesstadt Bonn findet für die Gesell-
schaft für das Geschäftsjahr 2025 Anwendung. Grundlage ist ein Beschluss der Gesell-
schafterversammlung. Die Geschäftsführung hat den Corporate Governance Bericht und
die Entsprechenserklärung für 2025 abgegeben. Der Bericht und die Entsprechenser-
klärung wurden am 2. Januar 2026 durch die Geschäftsführung und dem Aufsichtsrats-
vorsitzenden unterzeichnet. Die Veröffentlichung des Berichtes und der Entsprechens-
erklärung auf der Internetseite ist am 10. Februar 2026 erfolgt.
Bei der Durchführung der Jahresabschlussprüfung sind keine Tatsachen festgestellt
worden, die nicht zu einer ordnungsgemäßen Erstellung der von der Geschäftsführung
und den Gesellschaftsvertretern abgegebenen Erklärung zum PCGK geführt haben.Seite 14 von 43
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F. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
28 Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir den uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk wie folgt erteilt:
„Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Stadtentwicklungsgesellschaft Bonn mit beschränkter Haftung (SEG), Bonn
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Stadtentwicklungsgesellschaft Bonn mit beschränk-
ter Haftung (SEG), Bonn – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2025 und der
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezem-
ber 2025 einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden –
geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ent-
spricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen,
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Inan-
spruchnahme der Erleichterung für Kleinstkapitalgesellschaften gemäß § 264 Abs. 1
Satz 5 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-
und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2025 sowie ihrer Ertragslage für
das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwen-
dungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung
nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Ab-
schlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstim-
mung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und ha-
ben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anfor-
derungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnach-
weise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss zu dienen.Seite 15 von 43
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Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahres-
abschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlus-
ses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vor-
schriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss
unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tat-
sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ord-
nungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines
Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen
aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Ver-
mögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verant-
wortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu
beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber
hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrund-
satzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tat-
sächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozes-
ses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresab-
schluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser
Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass
eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirt-
schaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschluss-
prüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Fal-
sche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und wer-
den als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.Seite 16 von 43
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Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kriti-
sche Grundhaltung. Darüber hinaus
 identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im
Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und
führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für un-
ser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen re-
sultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das
Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht
aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschun-
gen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Au-
ßerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
 erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses rele-
vanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Um-
ständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirk-
samkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft abzugeben.
 beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewand-
ten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzli-
chen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden
Angaben.
 ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzli-
chen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnach-
weise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft
zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem
Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflich-
tet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss
aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser je-
weiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf
der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prü-
fungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu
führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann.Seite 17 von 43
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 beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt
einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Be-
achtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der In-
anspruchnahme der Erleichterung für Kleinstkapitalgesellschaften gemäß
§ 264 Abs. 1 Satz 5 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplan-
ten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während un-
serer Prüfung feststellen.“
Düsseldorf, den 17. März 2026
EversheimStuible Treuberater GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Engel Semelka
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prü-
fungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe
des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zu-
vor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf
unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.Seite 18 von 43
AnlagenSeite 19 von 43
Anlage 1
AKTIVA
31.12.2025 31.12.2024
€ €
A. Anlagevermögen 29.284,00 15.527,00
B. Umlaufvermögen 590.142,49 573.104,87
C. Rechnungsabgrenzungsposten 462,60 0,00
619.889,09 588.631,87
31.12.2025 31.12.2024
€ €
A. Eigenkapital 514.010,70 502.064,11
B. Rückstellungen 47.561,19 19.219,76
C. Verbindlichkeiten 58.317,20 67.348,00
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 58.317,20 (EUR 67.348,00)
619.889,09 588.631,87
PASSIVA
Stadtentwicklungsgesellschaft Bonn mit beschränkter Haftung (SEG), Bonn
Bilanz zum 31. Dezember 2025Seite 20 von 43
Anlage 2
2025 2024
€ €
1. Umsatzerlöse 178.805,00 0,00
2. Sonstige Erträge 235.599,00 140.000,00
3. Materialaufwand 31.109,48 35.513,00
4. Personalaufwand 306.089,42 68.162,45
5. Abschreibungen 10.352,10 3.096,85
6. Sonstige Aufwendungen 48.596,82 30.083,52
7. Steuern 6.309,59 1.080,07
8. Jahresüberschuss 11.946,59 2.064,11
Stadtentwicklungsgesellschaft Bonn mit beschränkter Haftung (SEG), Bonn
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025Seite 21 von 43
25494/yi Anlage 3 / 1
_________________________________________________ ES Treuberater ____________
Rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Verhältnisse
Firma Stadtentwicklungsgesellschaft Bonn mit beschränkter Haftung
(SEG)
Sitz Bonn
Gründung 17. Januar 2024
Gesellschaftsvertrag vom 17. Januar 2024, zuletzt geändert am 13. Dezember 2024
Größe § 267a Abs. 1 HGB Kleinstkapitalgesellschaft
Handelsregister HRB 28940, Amtsgericht Bonn, letzte Eintragung vom 06. Februar
2025
Gegenstand Förderung der wirtschaftlichen, nachhaltigen und klimaverträglichen
Entwicklung von städtischen Liegenschaften (Grundstücke und bau-
licher Bestand) auf dem Gebiet der Bundesstadt Bonn zwecks
Schaffung von nachhaltigem, klimaverträglichem und barrierefreiem
Wohnraum bzw. entsprechender Grundstücksflächen zur gewerb-
lichen Nutzung im Rahmen zulässiger Wirtschaftsförderung. Hierzu
übernimmt die Gesellschaft für die Bundesstadt Bonn insbesondere
für geeignete im Eigentum der Bundesstadt Bonn stehende Grund-
stücke gegen Entgelt die Projektentwicklung, insbesondere Planung,
Erschließung, Hochbau und Vermarktung des Grundstücks im
Rahmen zulässiger wirtschaftlicher Betätigung. Die Gesellschaft ist
auch berechtigt, die Aufgaben eines Sanierungs- oder Entwicklungs-
trägers zu übernehmen, Grundstücke im eigenen Namen zu
erwerben und zu veräußern und Aufgaben der energetischen
Sanierung für städtische Liegenschaften zu übernehmen.
Geschäftsjahr Kalenderjahr
Stammkapital 500.000,00 €
Gesellschafter/-in Bundesstadt Bonn (74,9 %)
Stadtwerke Bonn GmbH (SWB) (25,1 %)
Organe Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Gesellschafterversammlung
Aufsichtsrat Bundesstadt Bonn (8 Sitze)
Stadtwerke Bonn GmbH (2 Sitze)Seite 22 von 43
Anlage 3 / 2 25494/yi
_________________________________________________ ES Treuberater ____________
Geschäftsführung Elke Vlaminck
Prokura Barbara Kirst
Gesellschafterver-
sammlung
§ 14 Gesellschaftervertrag: Aufgaben der Gesellschafterversamm-
lung
Wesentlicher
Beschluss
16. Mai 2025 Gesellschafterversammlung
- Feststellung des Jahresabschlusses 31. Dezember 2024
- Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2024
- Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025
Offenlegung Jahresabschluss 2024 im elektronischen Unternehmensregister am
25. September 2025
Steuerliche
Verhältnisse
Finanzamt Bonn-Innenstadt
Steuernummer 205/5778/3305
Die Gesellschaft unterliegt auf Grund der Tätigkeit der Körper-
schaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer.
Die Gesellschaft unterliegt der Regelbesteuerung gemäß den
§§ 16-18 des UStG.
Wirtschaftliche Verhältnisse
Wichtige Verträge
Geschäftsbesor-
gungsvertrag mit
der SWB
Am 20. November 2024 wurde zwischen der SEG und der SWB ein
Geschäftsbesorgungsvertrag geschlossen. Der Vertrag trat am
1. September 2024 in Kraft und wurde auf unbestimmte Zeit ge-
schlossen.Seite 23 von 43
25424/yi Anlage 4 / 1
Erläuterungen zur Bilanz
AKTIVA
31.12.2025 31.12.2024 Veränderung
€ € €
A. Anlagevermögen 29.284,00 15.527,00 13.757,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 24.437,00 15.526,00 8.911,00
II. Sachanlagen 3.847,00 1,00 3.846,00
III. Finanzanlagen 1.000,00 0,00 1.000,00
29.284,00 15.527,00 13.757,00
31.12.2025 31.12.2024 Veränderung
€ € €
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 24.437,00 15.526,00 8.911,00
Entgeltlich erworbene Konzessionen,
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte
und Werte sowie Lizenzen an solchen
Rechten und Werten 24.437,00 15.526,00 8.911,00
31.12.2025 31.12.2024 Veränderung
€ € €
II. Sachanlagen 3.847,00 1,00 3.846,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.847,00 1,00 3.846,00
31.12.2025 31.12.2024 Veränderung
€ € €
II. Finanzanlagen 1.000,00 0,00 1.000,00
31.12.2025 31.12.2024 Veränderung
€ € €
B. Umlaufvermögen 590.142,49 573.104,87 17.037,62
I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände 7.735,00 0,00 7.735,00
II. Kassenbestand, Guthaben bei
Kreditinstituten 582.407,49 573.104,87 9.302,62
590.142,49 573.104,87 17.037,62
Aufgliederung und Erläuterung der Posten des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025
_________________________________________________ ES Treuberater ___________Seite 24 von 43
Anlage 4 / 2 25424/yi
_________________________________________________ ES Treuberater ___________
31.12.2025 31.12.2024 Veränderung
€ € €
I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände 7.735,00 0,00 7.735,00
I Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen
ein Beteiligungsverhältnis besteht 7.735,00 0,00 7.735,00
II. Sonstige Vermögensgegenstände 0,00 11.001,32 -11.001,32
7.735,00 11.001,32 -3.266,32
31.12.2025 31.12.2024 Veränderung
€ € €
I. Kassenbestand, Guthaben bei
Kreditinstituten 582.407,49 573.104,87 9.302,62
31.12.2025 31.12.2024 Veränderung
€ € €
C. Rechnungsabgrenzungsposten 462,60 0,00 462,60Seite 25 von 43
25424/yi Anlage 4 / 3
_________________________________________________ ES Treuberater ___________
PASSIVA
31.12.2025 31.12.2024 Veränderung
€ € €
A. Eigenkapital 514.010,70 502.064,11 11.946,59
I. Gezeichnetes Kapital 500.000,00 500.000,00 0,00
II. Gewinnvortrag 2.064,11 0,00 2.064,11
III. Jahresüberschuss 11.946,59 2.064,11 9.882,48
514.010,70 502.064,11 11.946,59
31.12.2025 31.12.2024 Veränderung
€ € €
B. Rückstellungen 47.561,19 19.219,76 28.341,43
I. Steuerrückstellungen 6.889,59 1.080,07 5.809,52
II. Sonstige Rückstellungen 40.671,60 18.139,69 22.531,91
47.561,19 19.219,76 28.341,43
31.12.2025 31.12.2024 Veränderung
€ € €
C. Verbindlichkeiten 58.317,20 67.348,00 -9.030,80
I. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 67.348,00 -67.348,00
II. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 20.847,22 0,00 20.847,22
III. Sonstige Verbindlichkeiten 37.469,98 0,00 37.469,98
58.317,20 67.348,00 -9.030,80
31.12.2025 31.12.2024 Veränderung
€ € €
I. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen 0,00 67.348,00 -67.348,00
31.12.2025 31.12.2024 Veränderung
€ € €
II. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 20.847,22 0,00 20.847,22
31.12.2025 31.12.2024 Veränderung
€ € €
III. Sonstige Verbindlichkeiten 37.469,98 0,00 37.469,98Seite 26 von 43
Anlage 4 / 4 25424/yi
_________________________________________________ ES Treuberater ___________
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
2025 2024 Veränderung
€ € €
1. Umsatzerlöse 178.805,00 0,00 178.805,00
2025 2024 Veränderung
€ € €
2. Sonstige betriebliche Erträge 235.599,00 140.000,00 95.599,00
2025 2024 Veränderung
€ € €
3. Materialaufwand 31.109,48 35.513,00 -4.403,52
Aufwendungen für bezogene Leistungen 31.109,48 35.513,00 -4.403,52
2025 2024 Veränderung
€ € €
4. Personalaufwand 306.089,42 68.162,45 237.926,97
2025 2024 Veränderung
€ € €
5. Abschreibungen 10.352,10 3.096,85 7.255,25
2025 2024 Veränderung
€ € €
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 48.596,82 30.083,52 18.513,30
Zusammensetzung:
Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten 15.144,55 16.469,72 -1.325,17
Raummiete 8.647,93 2.099,04 6.548,89
Versicherungen 5.685,82 3.150,00 2.535,82
Wartungskosten für Hard- und Software 5.440,44 1.394,40 4.046,04
Werbekosten 52,81 3.788,00 -3.735,19
Sonstige betriebliche Aufwendungen 13.625,27 3.182,36 10.442,91
48.596,82 30.083,52 18.513,30
2025 2024 Veränderung
€ € €
7. Steuern vom Einkommen und Ertrag 6.309,59 1.080,07 5.229,52
2025 2024 Veränderung
€ € €
8. Jahresüberschuss 11.946,59 2.064,11 9.882,48Seite 27 von 43
25424/yi Anlage 5 / 1
_________________________________________________ ES Treuberater ___________
Stadtentwicklungsgesellschaft Bonn mit beschränkter Haftung (SEG), Bonn
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025
Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG
A. ORDNUNGSMÄßIGKEIT DER GESCHÄFTSFÜHRUNGSORGANISATION
Fragenkreis 1 Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie
individualisierte Offenlegung der Organbezüge
a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die
Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche Wei-
sungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für die
Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen
des Unternehmens bzw. des Konzerns?
Die Gesellschaft wurde Anfang 2024 gegründet und befindet sich seitdem im Aufbau. Ne-
ben der Geschäftsführung, Elke Vlaminck, waren in 2025 zwei weitere Mitarbeitende in der
Gesellschaft angestellt.
b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden
Niederschriften hierüber erstellt?
Es haben insgesamt jeweils zwei Aufsichtsratssitzungen und Gesellschafterversammlun-
gen stattgefunden. Niederschriften wurden erstellt.
c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Absatz 1 Satz 5 des
Aktiengesetzes sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?
Frau Vlaminck war in keinen Aufsichtsräten oder anderen Kontrollgremien tätig.
d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individu-
alisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, er-
folgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausge-
wiesen? Falls nein, wie wird dies begründet?
Nein, die Gesellschaft stellt aufgrund der handelsrechtlichen Erleichterung keinen Anhang
auf. Neben dem Jahresgrundgehalt erhält Frau Vlaminck eine variable Vergütung mit Be-
zug auf Mehrjahres- und Jahreszielen sowie individuellen Zielen.Seite 28 von 43
Anlage 5 / 2 25424/yi
_________________________________________________ ES Treuberater ___________
B. ORDNUNGSMÄßIGKEIT DES GESCHÄFTSFÜHRUNGSINSTRUMENTARIUMS
Fragenkreis 2 Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen
a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan,
aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungsbefugnisse
ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren
wird?
c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumen-
tiert?
zu a) bis c): Die Gesellschaft befindet sich weiterhin im Aufbau. Der organisatorische Auf-
bau wird derzeit entwickelt. Dazu zählen auch ggf. notwendige Vorkehrungen zur Korrupti-
onsprävention.
d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungspro-
zesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditauf-
nahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten
werden?
Die Gesellschaft befindet sich weiterhin im Aufbau. Geeignete Richtlinien und Arbeitsan-
weisungen müssen noch entwickelt werden.
Daneben hat die Gesellschaft festgelegt, die PCGK-Richtlinie der Bundesstadt Bonn in
2025 freiwillig anzuwenden. Der von der Geschäftsführung am 2. Januar 2026 unterzeich-
nete PCGK-Bericht und die Entsprechenserklärung für das Jahr 2025 lagen uns vor.
Die Veröffentlichung des Berichts und der Entsprechenserklärung für das Geschäftsjahr
2025 erfolgte auf der Internetseite der Gesellschaft am 10. Februar 2026.
e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwaltung,
EDV)?
Die von der Gesellschaft geschlossenen Verträge wurden entweder durch die Gesellschaft
direkt oder mittels Geschäftsbesorgungsvertrag mit den Stadtwerken in den jeweils zustän-
digen Fachbereichen verwaltet.Seite 29 von 43
25424/yi Anlage 5 / 3
_________________________________________________ ES Treuberater ___________
Fragenkreis 3 Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Con-
trolling
a) Entspricht das Planungswesen - auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung
der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten den Bedürf-
nissen des Unternehmens?
Nach unseren Feststellungen entspricht das Planungswesen der Gesellschaft in sachlicher
und zeitlicher Hinsicht den Bedürfnissen des Unternehmens.
b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht?
Die Gesellschaft befindet sich weiterhin im Aufbau. Systematische Untersuchungen von
Planabweichungen werden im Rahmen monatlicher Abweichungsanalysen untersucht (sh.
auch Fragenkreis 10a)).
c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den
besonderen Anforderungen des Unternehmens?
Die Gesellschaft verfügt über eine der Größe und den Anforderungen des Unternehmens
entsprechende Finanzbuchhaltung, die über eine externe Steuerberatungsgesellschaft ab-
gewickelt wird.
d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquiditäts-
kontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet?
Die Gesellschaft befindet sich weiterhin im Aufbau. Die Finanzbuchhaltung erfolgt über die
externe Steuerberatungsgesellschaft. Zudem besteht ein Liquiditätsplan der Gesellschaft,
der monatlich überprüft und fortgeschrieben wird. Kredite wurden weder gewährt noch in
Anspruch genommen.
e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich
Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden
sind?
Die Gesellschaft nimmt nicht an einem zentralen Cash-Management teil.
f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist
durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah
und effektiv eingezogen werden?
Die Gesellschaft befindet sich weiterhin im Aufbau. Geeignete Instrumente müssen noch
entwickelt werden und kommen ab 2026 z.B. durch geeignete Software zur Anwendung.Seite 30 von 43
Anlage 5 / 4 25424/yi
_________________________________________________ ES Treuberater ___________
g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und umfasst
es alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche?
Im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrag erfolgt das Controlling durch die SWB. Inso-
fern entspricht es den Anforderungen des Unternehmens und umfasst alle wesentlichen
Unternehmensbereiche.
h) Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung
der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung be-
steht?
Die Gesellschaft hält keine wesentlichen Beteiligungen. Daher entfällt eine Beantwortung
dieser Frage.
Fragenkreis 4 Risikofrüherkennungssystem
a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und
Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt
werden können?
b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich
Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden?
c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?
d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem ak-
tuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt
und angepasst?
zu a) bis d): Die Einrichtung des Risikomanagementsystems befindet sich derzeit im Auf-
bau. Die erste Berichterstattung wird im 1. Halbjahr 2026 erwartet.Seite 31 von 43
25424/yi Anlage 5 / 5
_________________________________________________ ES Treuberater ___________
Fragenkreis 5 Finanzierungsinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und
Derivate
a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzinstru-
menten sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten schriftlich festge-
legt? Dazu gehört:
 Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden?
 Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen einge-
setzt werden?
 Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert und in welchem Um-
fang dürfen offene Posten entstehen?
 Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z.B. ob bestimmte Strategien ausschließlich
zulässig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen (z.B. antizi-
patives Hedging)?
b) Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkonditio-
nen und zur Risikobegrenzung?
c) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instrumen-
tarium zur Verfügung gestellt insbesondere in Bezug auf:
 Erfassung der Geschäfte
 Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse
 Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung
 Kontrolle der Geschäfte?
d) Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedging) dienende Derivat-
geschäfte und werden Konsequenzen auf Grund der Risikoentwicklung gezogen?
e) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen?
f) Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäfts-/Konzernleitung im Hinblick auf die offenen
Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt?
Zu a) bis f):
Im Berichtsjahr erfolgte kein Einsatz der vorbezeichneten Finanzinstrumente.Seite 32 von 43
Anlage 5 / 6 25424/yi
_________________________________________________ ES Treuberater ___________
Fragenkreis 6 Interne Revision
a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne Revi-
sion/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion
durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen?
b) Wie ist die Anbindung der Internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/Konzern?
Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten?
c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/Konzern-
revision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander unvereinbare
Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt sind?
Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet? Liegen
hierüber schriftliche Revisionsberichte vor?
d) Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abge-
stimmt?
e) Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um wel-
che handelt es sich?
f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Internen
Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision/Konzernrevi-
sion die Umsetzung ihrer Empfehlungen?
zu a) bis f): Eine interne Revision besteht nicht.Seite 33 von 43
25424/yi Anlage 5 / 7
_________________________________________________ ES Treuberater ___________
C. ORDNUNGSMÄßIGKEIT DER GESCHÄFTSFÜHRUNGSTÄTIGKEIT
Fragenkreis 7 Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz,
Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden
Beschlüssen des Überwachungsorgans
a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsor-
gans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt wor-
den ist?
Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die vor-
herige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäf-
ten und Maßnahmen nicht eingeholt worden ist.
b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwa-
chungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?
Im Berichtsjahr sind keine entsprechenden Kreditgewährungen erfolgt.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen
ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen wor-
den sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)?
Anhaltspunkte dafür, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähnliche, aber
nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen worden sind, ha-
ben sich im Rahmen unserer Prüfung nicht ergeben.
d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz,
Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Über-
wachungsorgans übereinstimmen?
Anhaltspunkte dafür, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz, Satzung, Ge-
schäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans übereinstim-
men, haben sich nach unserer Prüfung nicht ergeben.Seite 34 von 43
Anlage 5 / 8 25424/yi
_________________________________________________ ES Treuberater ___________
Fragenkreis 8 Durchführung von Investitionen
a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen und imma-
terielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabili-
tät/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?
Die Gesellschaft befindet sich weiterhin im Aufbau. Notwendige Investitionen werden an-
gemessen geplant und auf Rentabilität/ Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken ge-
prüft.
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung
nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermögli-
chen (z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)?
Anhaltspunkte dafür haben sich im Rahmen unserer Prüfung nicht ergeben.
c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend über-
wacht und Abweichungen untersucht?
Die Gesellschaft befindet sich im Aufbau. Die Einführung entsprechender Investitionstools
ist geplant.
d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben?
Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen?
Für 2025 wurde ein Vermögensplan erstellt. Überschreitungen haben sich nicht ergeben.
Der Vermögensplan 2025 sah Investitionen von rund 21 T€ vor. Die tatsächlichen Investiti-
onen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen beliefen sich auf 23,1 T€
sowie in Finanzanlagen auf 1 T€. Somit haben sich geringfügige Überschreitungen erge-
ben.
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Aus-
schöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden?
Derartige Anhaltspunkte haben sich im Rahmen unserer Prüfung nicht ergeben.
Fragenkreis 9 Vergaberegelungen
a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z.B. VOB,
VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben?
Alle Maßnahmen im Unterschwellenbereich und Oberschwellenbereich werden gemäß der
internen Beschaffungsrichtlinie der SWB und/ oder den städtischen Vorgaben und den ge-
setzlichen Vorgaben durchgeführt. Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhalts-
punkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen ergeben.Seite 35 von 43
25424/yi Anlage 5 / 9
_________________________________________________ ES Treuberater ___________
b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote
(z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt?
Bei Geschäften, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, werden von der Gesellschaft
grundsätzlich Konkurrenzangebote eingeholt und berücksichtigt. Größere Geldbeschaffun-
gen werden in der Regel im Vier-Augen-Prinzip mit dem Einkauf abgewickelt.
Fragenkreis 10 Berichtserstattung an das Überwachungsorgan
a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet?
Die Geschäftsführung stellt dem Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung regelmä-
ßig schriftliche Berichte des Controllings über die Entwicklung der Ertragslage der Gesell-
schaft - einschließlich ggf. erforderlicher Steuerungsmaßnahmen - in Form von Ist-Plan-
Vergleichen vor. Wenn keine turnusmäßigen Sitzungen stattfinden, werden die Unterlagen
zur Berichterstattung an die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrates übermittelt. Auf Anfor-
derung können Berichte auch bedarfsweise zur Verfügung gestellt werden.
b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unter-
nehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche?
Aufgrund der uns vorliegenden Protokolle gewannen wir den Eindruck, dass die Berichte
zum Zeitpunkt der Berichterstattung einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage
des Unternehmens vermittelten.
c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah un-
terrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß
abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Un-
terlassungen vor und wurde hierüber berichtet?
Die Unterrichtung des Überwachungsorgans erfolgt durch vorliegende Protokolle im Rah-
men von Gremiensitzungen.
d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf des-
sen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)?
Aus den uns vorliegenden Unterlagen sind keine besonderen Berichtsanforderungen zu
entnehmen.
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach § 90 AktG oder
unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war?
Anhaltspunkte dafür haben sich im Rahmen unserer Prüfung nicht ergeben.Seite 36 von 43
Anlage 5 / 10 25424/yi
_________________________________________________ ES Treuberater ___________
f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wur-
den Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert?
Die SEG hat eine D&O-Versicherung bei der Markel Insurance SE abgeschlossen. Zu der
versicherten Tätigkeit gehören alle Tätigkeiten als Organe und leitende Angestellte von ju-
ristischen Personen.
Gemäß Geschäftsführungsvertrag wurde ein Selbstbehalt in Höhe von 10 % des Schadens,
maximal in Höhe des 1,5-fachen der Jahresgrundvergütung, vereinbart.
Da die bestehende D&O-Versicherung im Grundsatz dem allgemeinen Versicherungsstan-
dard einer D&O-Versicherung entspricht, wurde es diesseits nicht als erforderlich erachtet,
eine allgemeine Erörterung über konkrete Inhalte mit dem Überwachungsorgan durchzu-
führen. Soweit hierzu ein außerordentlicher Bedarf festgestellt wird, kann eine Erörterung
flexibel und kurzfristig erfolgen.
g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsor-
gans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offen gelegt wor-
den?
Meldungen über Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwa-
chungsorgans sind uns nicht bekannt geworden.Seite 37 von 43
25424/yi Anlage 5 / 11
_________________________________________________ ES Treuberater ___________
D. VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE
Fragenkreis 11 Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven
a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir kein offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermö-
gen festgestellt.
b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig?
Aus der Analyse der Vermögenslage ergeben sich keine weiteren Anhaltspunkte für auffal-
lend hohe oder niedrige Bestände.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den
bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegen-
stände wesentlich beeinflusst wird?
Konkrete Anhaltspunkte für wesentliche Unter- bzw. Überbewertungen mit Einfluss auf die
Vermögenslage haben sich im Rahmen unserer Prüfung nicht ergeben.
Fragenkreis 12 Finanzierung
a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusam-
men? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflich-
tungen finanziert werden?
Die Gesellschaft weist eine Eigenkapitalquote von 82,9 % (VJ 85,3%) aus. Die Finanzie-
rung der Gesellschaft erfolgt aus den durch die Gesellschafter erbrachten Bareinlagen so-
wie aus der Bereitstellung eines Betriebskostenzuschusses durch die Bundesstadt Bonn.
Am Abschlussstichtag bestehen keine wesentlichen Investitionsverpflichtungen, die nach
§ 285 Nr. 3a HGB im Anhang unter den sonstigen finanziellen Verpflichtungen anzugeben
wären.
b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditauf-
nahmen wesentlicher Konzerngesellschaften?
Entfällt, da die Gesellschaft keine Konzernobergesellschaft ist.Seite 38 von 43
Anlage 5 / 12 25424/yi
_________________________________________________ ES Treuberater ___________
c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien
der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit ver-
bundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden?
Die Gesellschaft hat in 2025 von der Bundesstadt Bonn einen Betriebskostenzuschuss
i.H.v. 235.000 € erhalten. Grundlage hierfür bildet der Ratsbeschluss Nr. 221550-08 ST.
Fragenkreis 13 Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung
a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstat-
tung?
Anhaltspunkte für evtl. Finanzierungsprobleme haben sich im Rahmen der Prüfung nicht
ergeben.
b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der
wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar?
Ja. Das Unternehmen befand sich auch 2025 noch im Aufbau. Der Jahresüberschuss von
11.946,59 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.Seite 39 von 43
25424/yi Anlage 5 / 13
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Fragenkreis 14 Rentabilität/Wirtschaftlichkeit
a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/Kon-
zernunternehmen zusammen?
Eine Aufteilung des Betriebsergebnisses auf Segmente entfällt, da die Gesellschaft nur in
einem Geschäftsfeld tätig ist. Das Betriebsergebnis beläuft sich auf 18.256,18 €.
b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt?
Das Jahresergebnis ist nicht entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbezie-
hungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unan-
gemessenen Konditionen vorgenommen werden?
Anhaltspunkte dafür haben sich im Rahmen unserer Prüfung nicht ergeben.
d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet?
Entfällt.
Fragenkreis 15 Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen
a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeu-
tung waren und was waren die Ursachen der Verluste?
Die Gesellschaft wurde in 2024 gegründet und befindet sich weiterhin im Aufbau. Erste
Erträge aus Dienstleistungstätigkeiten konnten in diesem Jahr verzeichnet werden. Des
Weiteren wurden notwendige Ausgaben durch den Betriebskostenzuschuss gedeckt (sh.
12 c).
b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maß-
nahmen handelt es sich?
Vgl. 15 a).Seite 40 von 43
Anlage 5 / 14 25424/yi
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Fragenkreis 16 Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesse-
rung der Ertragslage
a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages?
Entfällt, da die Gesellschaft einen Jahresüberschuss erwirtschaftet hat.
b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des Un-
ternehmens zu verbessern?
Die Gesellschaft befindet sich weiterhin im Aufbau. Es konnten verbindliche Dienstleis-
tungsaufträge mit der Bundesstadt Bonn abgeschlossen werden. Notwendige Mitarbeiter
wurden unterjährig eingestellt, um die Projekte abwickeln zu können. Ein Betriebskosten-
zuschuss in Höhe von 675 T€ steht der Gesellschaft in den Folgejahren zur Verfügung. Auf
Basis der Mittelfristplanung für die Jahre 2026-2030 erscheint dies ab 2029 nicht auskömm-
lich, es wären weitere Maßnahmen einzuleiten.Seite 41 von 43
1. Geltungsbereich
(1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschafts-
prüferinnen, Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
(im Nachstehenden zusammenfassend „Wirtschaftsprüfer“ genannt) und
ihren Auftraggebern über Prüfungen, Steuerberatung, Beratungen in wirt-
schaftlichen Angelegenheiten und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas
anderes ausdrücklich in Textform vereinbart oder gesetzlich zwingend
vorgeschrieben ist.
(2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirt-
schaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies vereinbart ist oder
sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf
solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten
gegenüber. Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit
dem Auftraggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten
zu.
2. Umfang und Ausführung des Auftrags
(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein
bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsät-
zen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer
übernimmt im Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben
der Geschäftsführung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder
Umsetzung der Ergebnisse seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der
Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sach-
verständiger Personen zu bedienen.
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf – außer bei
betriebswirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrücklichen Vereinbarung in
Textform.
(3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschlie-
ßenden beruÀichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpÀich-
tet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folge-
rungen hinzuweisen.
3. MitwirkungspÀichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer
alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weite-
ren Informationen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vor-
gängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung
des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterla-
gen und weiteren Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst wäh-
rend der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftragge-
ber wird dem Wirtschaftsprüfer geeignete Auskunftspersonen benennen.
(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Voll-
ständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen
sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirt-
schaftsprüfer formulierten Erklärung in gesetzlicher Schriftform oder einer
sonstigen vom Wirtschaftsprüfer bestimmten Form zu bestätigen.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
(1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit
der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer
des Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder
Übernahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene
Rechnung zu übernehmen.
(2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirt-
schaftsprüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netz-
werkunternehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf
die die Unabhängigkeitsvorschriften in gleicher Weise Anwendung ¿nden
wie auf den Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beein-
trächtigen, ist der Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des
Auftrags berechtigt.
5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte
Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des
Auftrags in gesetzlicher Schriftform oder Textform darzustellen hat, ist al-
lein diese Darstellung maßgebend. Entwürfe solcher Darstellungen sind
unverbindlich. Sofern nicht anders gesetzlich vorgesehen oder vertraglich
vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des Wirtschafts-
prüfers nur dann verbindlich, wenn sie in Textform bestätigt werden. Er-
klärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten
Auftrags sind stets unverbindlich.
6. Weitergabe einer beruÀichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers
(1) Die Weitergabe beruÀicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers
(Arbeitsergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen – sei es im Ent-
wurf oder in der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden
des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der
in Textform erteilten Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der
Auftraggeber ist zur Weitergabe oder Information aufgrund eines Geset-
zes oder einer behördlichen Anordnung verpÀichtet.
(2) Die Verwendung beruÀicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers und
die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auf-
traggeber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig.
7. Mängelbeseitigung
(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfül-
lung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw.
unberechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der
Nacherfüllung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurück-
treten; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann
der Auftraggeber wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktre-
ten, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung,
Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Inte-
resse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt
Nr. 9.
(2) Ein Nacherfüllungsanspruch aus Abs. 1 muss vom Auftraggeber un-
verzüglich in Textform geltend gemacht werden. Nacherfüllungsansprü-
che nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, ver-
jähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(3) Oႇenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und
formelle Mängel, die in einer beruÀichen Äußerung (Bericht, Gutachten
und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom
Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkei-
ten, die geeignet sind, in der beruÀichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers
enthaltene Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äuße-
rung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fäl-
len ist der Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.
8. SchweigepÀicht gegenüber Dritten, Datenschutz
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1
HGB, § 43 WPO, § 203 StGB) verpÀichtet, über Tatsachen und Umstän-
de, die ihm bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden,
Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von
dieser SchweigepÀicht entbindet.
(2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezo-
genen Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Da-
tenschutz beachten.
9. Haftung
(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers,
insbesondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen
Haftungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des
§ 323 Abs. 2 HGB.
(2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung
¿ndet noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist der
Anspruch des Auftraggebers aus dem zwischen ihm und dem Wirtschafts-
prüfer bestehenden Vertragsverhältnis auf Ersatz eines fahrlässig verur-
sachten Schadens, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von
Leben, Körper und Gesundheit sowie von Schäden, die eine ErsatzpÀicht
des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen, gemäß § 54a Abs. 1
Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt. Gleiches gilt für Ansprüche, die Dritte
aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gegenüber dem
Wirtschaftsprüfer geltend machen.
Allgemeine Auftragsbedingungen
für
Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
vom 1. Januar 2024
Alle Rechte vorbehalten. Ohne Genehmigung des Verlages ist es nicht gestattet, die Vordrucke ganz oder teilweise
nachzudrucken bzw. auf fotomechanischem oder elektronischem Wege zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten.
© IDW Verlag GmbH · Tersteegenstraße 14 · 40474 Düsseldorf. 50341/1
50341
01/2024
Anlage 6
Lizenziert f¸r/Licensed to: EversheimStuible Treuberater GmbH | 4334382 | 348Seite 42 von 43
(3) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer be-
stehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen PÀichtver-
letzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag
für die betreႇenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt.
(4) Der Höchstbetrag nach Abs. 2 bezieht sich auf einen einzelnen Scha-
densfall. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus mehreren
PÀichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der ein-
zelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer PÀichtverletzung ohne
Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfol-
genden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder
gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche
PÀichtverletzung, wenn die betreႇenden Angelegenheiten miteinander in
rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall
kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch ge-
nommen werden.
(5) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs
Monaten nach der in Textform erklärten Ablehnung der Ersatzleistung Klage
erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies
gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zu-
rückzuführen sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Kör-
per oder Gesundheit sowie bei Schäden, die eine ErsatzpÀicht des Herstellers
nach § 1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung gel-
tend zu machen, bleibt unberührt.
(6) § 323 HGB bleibt von den Regelungen in Abs. 2 bis 5 unberührt.
10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge
(1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsprüfer
geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder
Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden.
Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist
ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im
Lagebericht oder an anderer für die Öႇentlichkeit bestimmter Stelle nur mit
in gesetzlicher Schriftform erteilter Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und
mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig.
(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der
Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber
den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des
Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.
(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weite-
re Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.
11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuer-
lichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftrag-
geber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und
vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er
hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte wesentliche Unrichtig-
keiten hinzuweisen.
(2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen
erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu
ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftrag-
geber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen
Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass
dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung
steht.
(3) Mangels einer anderweitigen Vereinbarung in Textform umfasst die lau-
fende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten:
a) Ausarbeitung und elektronische Übermittlung der Jahressteuererklärun-
gen, einschließlich E-Bilanzen, für die Einkommensteuer, Körperschaft-
steuer und Gewerbesteuer, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber
vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger für die Besteuerung
erforderlichen Aufstellungen und Nachweise
b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern
c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den
unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von
Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern
e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der
unter a) genannten Steuern.
Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die
wesentliche veröႇentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauႇassung.
(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein
Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger Vereinbarungen in Text-
form die unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert
zu honorieren.
(5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuer-
beratervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwen-
den ist, kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in
Textform vereinbart werden.
(6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Kör-
perschaftsteuer, Gewerbesteuer und Einheitsbewertung sowie aller Fragen
der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf
Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für
a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf
dem Gebiet der Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer,
b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der
Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen,
c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit
Umwandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung,
Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung,
Liquidation und dergleichen und
d) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentations-
pÀichten.
(7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als
zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung
etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob
alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen
wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung
der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht über-
nommen.
12. Elektronische Kommunikation
Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber
kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunika-
tion per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen
stellt, wie etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber den
Wirtschaftsprüfer entsprechend in Textform informieren.
13. Vergütung
(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforde-
rung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zu-
sätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und
Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vol-
len Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber
haften als Gesamtschuldner.
(2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen
Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur
mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
14. Streitschlichtungen
Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbei-
legungsgesetzes teilzunehmen.
15. Anzuwendendes Recht
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden
Ansprüche gilt nur deutsches Recht.
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Datenstand: 02.11.2026, 20:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de