261072 · Beschlussvorlage
Entlastung des Betriebsausschusses SGB für das Wirtschaftsjahr 2025
Kerndaten
- Nummer
- 261072
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 12.06.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 261072 Der Oberbürgermeister Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Entlastung des Betriebsausschusses SGB für das Wirtschaftsjahr 2025 Beratungsfolge Rat 09.07.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Dem Betriebsausschuss SGB wird für das Wirtschaftsjahr 2025 Entlastung er- teilt. Begründung Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2025 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn ist vom Rat der Stadt gemäß § 4 c) Eigenbetriebsverordnung und § 4 der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn (SGB) festzustellen. Der Wirtschaftsprüfer hat den Jahresabschluss zum 31.12.2025 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu kei- ner Beanstandung geführt. Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, der Anhang und der Lagebericht sind dem Bericht des Wirtschaftsprüfers nexia GmbH zu entnehmen, der dem Rat in gleicher Sitzung vorgelegt wird (DS-Nr. 261068). Aus terminlichen Grün- den liegt der vollständige Jahresabschlussbericht der nexia GmbH noch nicht vor und wird, wenn möglich, rechtzeitig zur Sitzung nachgereicht. Bei dem Jahresfehlbetrag handelt es sich um ein handelsrechtliches Ergebnis. Die Höhe des Jahresfehlbetrages ergibt sich daraus, dass dem SGB über den reinen Betriebskostenzuschuss hinaus die Liquidität zur Tilgung der Darlehen nicht zugeführt wird. Die Mittel für Tilgungen der dem SGB zugeordneten Kredi- te bei der Stadt werden über eine Kapitalerhöhung (über den investiven Haus- halt) bereitgestellt. Zur Beurteilung der Lage des Städtischen Gebäudemanagements Bonn sind für den Jahresabschluss 2025 folgende Angaben wesentlich:Seite 1 von 2 Seite 2 • Im Wirtschaftsjahr 2025 waren entsprechend der Ratsbeschlüsse vom 9.12.2004, 25.10.2006 und 18.6.2008 (DS-Nr.: 0412414, DS-Nr.: 0612320, DS-Nr.: 0811213) alle städtischen Schulgebäude, Immobilien des Jugend- amtsbereiches (Kindertageseinrichtungen, Jugendzentren und dgl.), Im- mobilien der Feuerwehren, Immobilien der Sportstätten (Umkleiden, Sport- hallen und dgl.) sowie die übrigen Verwaltungs- und Betriebsgebäude (so- weit sie nicht bestehenden Betrieben gewerblicher Art oder Sondervermö- gen zugeordnet sind) dem SGB zugeordnet bzw. übertragen. • Weitere Objekte wurden zum 01.01.2024 mit Ratsbeschluss vom 12.12.2023 (DS-Nr.: 231946 von der Stadt an das SGB übertragen. • Das handelsrechtliche Jahresergebnis des SGB weist zum 31.12.2025 einen Fehlbetrag in Höhe von 7.060 TEUR aus. • Die Umsatzerlöse betragen 152.271 TEUR. Sie resultieren im Wesentli- chen in Höhe von 128.036 TEUR aus dem Betriebskostenzuschuss der Stadt Bonn, in Höhe von 11.839 TEUR aus Landeszuweisungen und aus Kostenerstattungen Dritter in Höhe von 7.648 TEUR. • Der Betriebskostenzuschuss beträgt 128.036 EUR. Er dient im Wesentli- chen zur Finanzierung von Aufwendungen für die Bauunterhaltung von 40.368 TEUR, Personalkosten von 40.333 TEUR, Kosten für Anmietungen in Höhe von 26.135 TEUR und Aufwendungen für Energie und Wasser in Höhe von 26.192 TEUR. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de