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261072 · Beschlussvorlage

Entlastung des Betriebsausschusses SGB für das Wirtschaftsjahr 2025

Nummer
261072
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
12.06.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 09.07.2026 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
261072
Der Oberbürgermeister
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Entlastung des Betriebsausschusses SGB für das
Wirtschaftsjahr 2025
Beratungsfolge
Rat 09.07.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Dem Betriebsausschuss SGB wird für das Wirtschaftsjahr 2025 Entlastung er-
teilt.
Begründung
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2025 der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn ist vom Rat der Stadt
gemäß § 4 c) Eigenbetriebsverordnung und § 4 der Betriebssatzung für die
eigenbetriebsähnliche Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn
(SGB) festzustellen.
Der Wirtschaftsprüfer hat den Jahresabschluss zum 31.12.2025 geprüft und
einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu kei-
ner Beanstandung geführt.
Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, der Anhang und der Lagebericht
sind dem Bericht des Wirtschaftsprüfers nexia GmbH zu entnehmen, der dem
Rat in gleicher Sitzung vorgelegt wird (DS-Nr. 261068). Aus terminlichen Grün-
den liegt der vollständige Jahresabschlussbericht der nexia GmbH noch nicht
vor und wird, wenn möglich, rechtzeitig zur Sitzung nachgereicht.
Bei dem Jahresfehlbetrag handelt es sich um ein handelsrechtliches Ergebnis.
Die Höhe des Jahresfehlbetrages ergibt sich daraus, dass dem SGB über den
reinen Betriebskostenzuschuss hinaus die Liquidität zur Tilgung der Darlehen
nicht zugeführt wird. Die Mittel für Tilgungen der dem SGB zugeordneten Kredi-
te bei der Stadt werden über eine Kapitalerhöhung (über den investiven Haus-
halt) bereitgestellt.
Zur Beurteilung der Lage des Städtischen Gebäudemanagements Bonn sind
für den Jahresabschluss 2025 folgende Angaben wesentlich:Seite 1 von 2
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• Im Wirtschaftsjahr 2025 waren entsprechend der Ratsbeschlüsse vom
9.12.2004, 25.10.2006 und 18.6.2008 (DS-Nr.: 0412414, DS-Nr.: 0612320,
DS-Nr.: 0811213) alle städtischen Schulgebäude, Immobilien des Jugend-
amtsbereiches (Kindertageseinrichtungen, Jugendzentren und dgl.), Im-
mobilien der Feuerwehren, Immobilien der Sportstätten (Umkleiden, Sport-
hallen und dgl.) sowie die übrigen Verwaltungs- und Betriebsgebäude (so-
weit sie nicht bestehenden Betrieben gewerblicher Art oder Sondervermö-
gen zugeordnet sind) dem SGB zugeordnet bzw. übertragen.
• Weitere Objekte wurden zum 01.01.2024 mit Ratsbeschluss vom
12.12.2023 (DS-Nr.: 231946 von der Stadt an das SGB übertragen.
• Das handelsrechtliche Jahresergebnis des SGB weist zum 31.12.2025
einen Fehlbetrag in Höhe von 7.060 TEUR aus.
• Die Umsatzerlöse betragen 152.271 TEUR. Sie resultieren im Wesentli-
chen in Höhe von 128.036 TEUR aus dem Betriebskostenzuschuss der
Stadt Bonn, in Höhe von 11.839 TEUR aus Landeszuweisungen und aus
Kostenerstattungen Dritter in Höhe von 7.648 TEUR.
• Der Betriebskostenzuschuss beträgt 128.036 EUR. Er dient im Wesentli-
chen zur Finanzierung von Aufwendungen für die Bauunterhaltung von
40.368 TEUR, Personalkosten von 40.333 TEUR, Kosten für Anmietungen
in Höhe von 26.135 TEUR und Aufwendungen für Energie und Wasser in
Höhe von 26.192 TEUR.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 19:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de