261068 · Beschlussvorlage
Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Gebäudemanagements Bonn (SGB) für das Wirtschaftsjahr 2025; Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung sowie über die Entlastung der Betriebsleitung
Kerndaten
- Nummer
- 261068
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 03.06.2026
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Empfehlung
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 261068 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Gebäudemanagements Bonn (SGB) für das Wirtschaftsjahr 2025; Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung sowie über die Entlastung der Betriebsleitung Beratungsfolge Betriebsausschuss SGB 18.06.2026 Empfehlung Rat 09.07.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Rat nimmt von dem Prüfungsergebnis der bestellten Wirtschaftsprü- fungsgesellschaft nexia GMBH Kenntnis und stellt den Jahresabschluss 2025 des SGB nebst Testat mit einer Bilanzsumme von ca. 1,15 MRD EUR und einem handelsrechtlichen Jahresfehlbetrag von 7.060 TEUR fest. 2. Der handelsrechtliche Jahresfehlbetrag 2025 in Höhe von 7.060 TEUR wird mit der allgemeinen Rücklage des SGB verrechnet. 3. Der Betriebsleitung des SGB wird für das Jahr 2025 Entlastung erteilt. Begründung Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2025 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn ist vom Rat der Stadt gemäß § 4 c) Eigenbetriebsverordnung und § 4 der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn (SGB) festzustellen. Der Wirtschaftsprüfer hat den Jahresabschluss zum 31.12.2025 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu keiner Beanstandung geführt. Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht sowie das Testat sind als Anlage beigefügt. Aus terminlichen Gründen liegt der vollständige Jahresabschlussbericht der nexia GmbH noch nicht vor und wird, wenn möglich, rechtzeitig zur Sitzung nachgereicht.Seite 1 von 28 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Bei dem Jahresfehlbetrag handelt es sich um ein handelsrechtliches Ergebnis. Die Höhe des Jahresfehlbetrages ergibt sich daraus, dass dem SGB über den reinen Betriebskostenzuschuss hinaus die Liquidität zur Tilgung der Darlehen nicht zugeführt wird. Die Mittel für Tilgungen der dem SGB zugeordneten Kredite bei der Stadt werden über eine Kapitalerhöhung (im investiven Haushalt) bereitgestellt. Zur Beurteilung der Lage des Städtischen Gebäudemanagements Bonn sind für den Jahresabschluss 2025 folgende Angaben wesentlich: • Im Wirtschaftsjahr 2025 waren entsprechend der Ratsbeschlüsse vom 9.12.2004, 25.10.2006 und 18.6.2008 (DS-Nr.: 0412414, DS-Nr.: 0612320, DS-Nr.: 0811213) alle städtischen Schulgebäude, Immobilien des Jugendamtsbereiches (Kindertageseinrichtungen, Jugendzentren und dgl.), Immobilien der Feuerwehren, Immobilien der Sportstätten (Umkleiden, Sporthallen und dgl.) sowie die übrigen Verwaltungs- und Betriebsgebäude (soweit sie nicht bestehenden Betrieben gewerblicher Art oder Sondervermögen zugeordnet sind) dem SGB zugeordnet bzw. übertragen. • Weitere Objekte wurden zum 01.01.2024 mit Ratsbeschluss vom 12.12.2023 (DS-Nr.: 231946 von der Stadt an das SGB übertragen. • Das handelsrechtliche Jahresergebnis des SGB weist zum 31.12.2025 einen Fehlbetrag in Höhe von 7.060 TEUR aus. • Die Umsatzerlöse betragen 152.271 TEUR. Sie resultieren im Wesentlichen in Höhe von 128.036 TEUR aus dem Betriebskostenzuschuss der Stadt Bonn, in Höhe von 11.839 TEUR aus Landeszuweisungen und aus Kostenerstattungen Dritter in Höhe von 7.648 TEUR. • Der Betriebskostenzuschuss beträgt 128.036 EUR. Er dienst im Wesentlichen zur Finanzierung von Aufwendungen für die Bauunterhaltung von 40.368 TEUR, Personalkosten von 40.333 TEUR, Kosten für Anmietungen in Höhe von 26.135 TEUR und Aufwendungen für Energie und Wasser in Höhe von 26.192 TEUR. Anlage/n 1 Testat SGB (nichtöffentlich) 2 Anhang 2025 (öffentlich) 3 Lagebericht 2025 (öffentlich)Seite 2 von 28 Seite 3 von 28 Seite 4 von 28 Seite 5 von 28 Seite 6 von 28 Seite 7 von 28 Seite 8 von 28 Seite 9 von 28 Seite 10 von 28 Seite 11 von 28 Seite 12 von 28 Seite 13 von 28 Seite 14 von 28 Seite 15 von 28 Seite 16 von 28 Seite 17 von 28 Seite 18 von 28 Seite 19 von 28 Seite 20 von 28 Seite 21 von 28 Seite 22 von 28 Seite 23 von 28 Seite 24 von 28 Seite 25 von 28 Seite 26 von 28 Seite 27 von 28 Seite 28 von 28
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de