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261068 · Beschlussvorlage

Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Gebäudemanagements Bonn (SGB) für das Wirtschaftsjahr 2025; Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung sowie über die Entlastung der Betriebsleitung

Nummer
261068
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
03.06.2026
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 09.07.2026 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 18.06.2026 Empfehlung
  3. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 08.09.2026 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 261068-01 ST Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Gebäudemanagements Bonn (SGB) für das Wirtschaftsjahr 2025; Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung sowie über die Entlastung der Betriebsleitung - vollständiger Jahresabschlussbericht

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Beschlussvorlage
öffentlich
261068
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Feststellung des Jahresabschlusses des
Städtischen Gebäudemanagements Bonn (SGB)
für das Wirtschaftsjahr 2025; Beschlussfassung
über die Ergebnisverwendung sowie über die
Entlastung der Betriebsleitung
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB 18.06.2026 Empfehlung
Rat 09.07.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Rat nimmt von dem Prüfungsergebnis der bestellten Wirtschaftsprü-
fungsgesellschaft nexia GMBH Kenntnis und stellt den Jahresabschluss
2025 des SGB nebst Testat mit einer Bilanzsumme von ca. 1,15 MRD EUR
und einem handelsrechtlichen Jahresfehlbetrag von 7.060 TEUR fest.
2. Der handelsrechtliche Jahresfehlbetrag 2025 in Höhe von 7.060 TEUR wird
mit der allgemeinen Rücklage des SGB verrechnet.
3. Der Betriebsleitung des SGB wird für das Jahr 2025 Entlastung erteilt.
Begründung
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2025 der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn ist vom Rat der Stadt
gemäß § 4 c) Eigenbetriebsverordnung und § 4 der Betriebssatzung für die
eigenbetriebsähnliche Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn
(SGB) festzustellen.
Der Wirtschaftsprüfer hat den Jahresabschluss zum 31.12.2025 geprüft und
einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu
keiner Beanstandung geführt.
Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht sowie
das Testat sind als Anlage beigefügt. Aus terminlichen Gründen liegt der
vollständige Jahresabschlussbericht der nexia GmbH noch nicht vor und wird,
wenn möglich, rechtzeitig zur Sitzung nachgereicht.Seite 1 von 28
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Bei dem Jahresfehlbetrag handelt es sich um ein handelsrechtliches Ergebnis.
Die Höhe des Jahresfehlbetrages ergibt sich daraus, dass dem SGB über den
reinen Betriebskostenzuschuss hinaus die Liquidität zur Tilgung der Darlehen
nicht zugeführt wird. Die Mittel für Tilgungen der dem SGB zugeordneten
Kredite bei der Stadt werden über eine Kapitalerhöhung (im investiven
Haushalt) bereitgestellt.
Zur Beurteilung der Lage des Städtischen Gebäudemanagements Bonn sind
für den Jahresabschluss 2025 folgende Angaben wesentlich:
• Im Wirtschaftsjahr 2025 waren entsprechend der Ratsbeschlüsse vom
9.12.2004, 25.10.2006 und 18.6.2008 (DS-Nr.: 0412414, DS-Nr.: 0612320,
DS-Nr.: 0811213) alle städtischen Schulgebäude, Immobilien des
Jugendamtsbereiches (Kindertageseinrichtungen, Jugendzentren und dgl.),
Immobilien der Feuerwehren, Immobilien der Sportstätten (Umkleiden,
Sporthallen und dgl.) sowie die übrigen Verwaltungs- und Betriebsgebäude
(soweit sie nicht bestehenden Betrieben gewerblicher Art oder
Sondervermögen zugeordnet sind) dem SGB zugeordnet bzw. übertragen.
• Weitere Objekte wurden zum 01.01.2024 mit Ratsbeschluss vom
12.12.2023 (DS-Nr.: 231946 von der Stadt an das SGB übertragen.
• Das handelsrechtliche Jahresergebnis des SGB weist zum 31.12.2025
einen Fehlbetrag in Höhe von 7.060 TEUR aus.
• Die Umsatzerlöse betragen 152.271 TEUR. Sie resultieren im
Wesentlichen in Höhe von 128.036 TEUR aus dem
Betriebskostenzuschuss der Stadt Bonn, in Höhe von 11.839 TEUR aus
Landeszuweisungen und aus Kostenerstattungen Dritter in Höhe von 7.648
TEUR.
• Der Betriebskostenzuschuss beträgt 128.036 EUR. Er dienst im
Wesentlichen zur Finanzierung von Aufwendungen für die Bauunterhaltung
von 40.368 TEUR, Personalkosten von 40.333 TEUR, Kosten für
Anmietungen in Höhe von 26.135 TEUR und Aufwendungen für Energie
und Wasser in Höhe von 26.192 TEUR.
Anlage/n
1 Testat SGB (nichtöffentlich)
2 Anhang 2025 (öffentlich)
3 Lagebericht 2025 (öffentlich)Seite 2 von 28
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Datenstand: 02.11.2026, 17:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de