261064 · Mitteilungsvorlage
Rahmenterminplan für die Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2027/2028 sowie des Finanz- und Investitionsprogramms 2026 bis 2031
Kerndaten
- Nummer
- 261064
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 08.06.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 261064 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 20 Stadtkämmerei Dezernat: Dez. II Rahmenterminplan für die Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2027/2028 sowie des Finanz- und Investitionsprogramms 2026 bis 2031 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 25.06.2026 Kenntnisnahme Rat 09.07.2026 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Verwaltung hat die von ihr vorgesehenen Termine zur Aufstellung des Doppelhaushaltes 2027/2028 verwaltungsintern abgestimmt und gibt sie dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe sowie dem Rat frühzeitig zu Kenntnis. Der vorstehende Terminplan berücksichtigt folgende Vorgaben. Für die Aufstellung eines genehmigungsfähigen Haushaltsplanentwurfs und der Vermeidung eines Haushaltssicherungskonzepts ist ein strenger Konsolidie- rungskurs unverzichtbar. Dafür hat der Verwaltungsvorstand im Rahmen der anstehenden Haushaltsplanung neben dem Projekt zur Aufgabenkritik einen Eckwertebeschluss gefasst. Darüber hinaus wurde entschieden, mit dem sogenannten Zero-Based- Budgeting-Ansatz (ZBB) das Verfahren für die Haushaltsanmeldungen umzu- stellen. ZBB ist eine Budgetierungsmethode, bei der die Erträge und Aufwen- dungen für jedes Planjahr vollständig begründet werden müssen, ausgehend von einer „Nullbasis“. Durch das Neuüberdenken der einzelnen Ansätze soll eine Weiterführung bestehender, aber nicht notwendiger Positionen reduziert bzw. vermieden werden. Um den Gesamteckwert einhalten und damit eine Genehmigungsfähigkeit des Haushaltsplanes sicherstellen zu können, dürfen sich die Anmeldungen der Ämter im Saldo ausschließlich im Rahmen der vorgegebenen Eckwerte des jeweiligen Amtes/Dezernates bewegen. Notwendige Mehrbedarfe sind inner- halb des Dezernates auszugleichen. Höhere Bedarfe im Bereich der Aufwen- dungen, die über dieses Maß hinausgegen, sind durch zusätzliche Ertragsver- besserungen oder Aufwandsreduzierungen zu kompensieren. Es ist vorgesehen, den Verwaltungsvorstand im Juni 2026 über den Stand derSeite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzplanung zu informieren. Im Anschluss dar- an werden in einer VV-Klausurtagung die Härtefälle in den einzelnen Dezerna- ten besprochen und eine eventuell notwendige Verschiebung der Eckwerte vorgenommen. Nach den in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen wird für die Etatbera- tungen 2027/2028 Folgendes vorgeschlagen: • Das Verfahren der Etatberatungen wird auf eine Beratung je Fachaus- schuss/Bezirksvertretung begrenzt. • Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe als vorberei- tendes Gremium für den Rat sollte erst nach den Sitzungen der Fach- gremien/Bezirksvertretungen tagen, um dort alle Haushaltsveränderun- gen beraten zu können. • Der Zeitraum zwischen der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Be- teiligungen und Vergabe sowie der Ratssitzung sollte zwei Wochen be- tragen, um auf kurzfristige oder umfangsreiche Beschlüsse angemes- sen reagieren zu können. Abschlussbemerkungen: Nach Beschluss der Haushaltssatzung durch den Rat wird sie unmittelbar an die Kommunalaufsicht gesendet. Der Haushaltsplan wird nach Fertigstellung elektronisch nachgereicht. Anlage/n 1 Terminplan Haushalt 2027/2028 (öffentlich)Seite 2 von 3 Datum 27.02.2026 29.05.2026 13./14.07. 24.09. anschließend nach Ratssitzung Im Anschluss Okt/Nov November Dezember 2026 Ende Januar/Anfang Februar 2027 März 2027 Übersicht der notwendigen Arbeitsschritte zur Erstellung des HH-Planentwurfs 2027/2028 Sommerferien 20.07.-01.09.2026 Rückmeldung der Ämteranmeldungen im Rahmen der vorgegebenen Eckwerte VV-Klausurtagung zum Haushalt Herbstferien 17.10.-31.10.2026 erwartete Haushaltsgenehmigung der BezReg Erlass der Verfügung zur Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes Was ist zu tun? Einbringung des Haushaltsplanentwurfs Versendung eines Druckexemplars an die Bezirksregierung Köln und Versand der Pflichtexemplare Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe als vorberatendes Gremium für den Rat Ratssitzung mit Verabschiedung des Haushaltes (nach Bedarf Sondersitzung) Anzeige der Haushaltssatzung bei der Kommunalaufsicht - Fertigstellung der Haushaltsbände und Planungsunterlagen ggf. aber auch schon Umsetzung des elektronischen (digitalen) Haushaltes Bereitstellung der HH-Entwurfsunterlagen für die Ausschussmitglieder in IKVS Haushaltsberatungen der Fachausschüsse/BV´s Gespräch mit Kommunalaufsicht # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de