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261063-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Erneuerung und Weiterentwicklung des Spielplatzes im Brandengarten in Bonn-Lengsdorf

Nummer
261063-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
24.08.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Im Brandengarten Straße· Lengsdorf, Hardtberg Hauptort
  • Lengsdorf Ortsteil· Hardtberg
  • Hardtberg Stadtbezirk
  • Bonn Stadtbezirk
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Übergeordnet

  1. 261063 Bürgerantrag: Erneuerung und Weiterentwicklung des Spielplatzes im Brandengarten in Bonn-Lengsdorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261063-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Erneuerung und Weiterentwicklung
des Spielplatzes im Brandengarten in Bonn-
Lengsdorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 22.09.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung wird gebeten mitzuteilen, an welchen Standorten
zusätzliche Spielgeräte möglich sind, wie viele Spielgeräte errichtet
werden können und welche technischen beziehungsweise
sicherheitsrelevanten Vorgaben hierbei zu beachten sind.
Es ist auf dem Spielplatz ausschließlich möglich im Bereich von
zurückgebauten Spielgeräten neue Spielgeräte zu errichten. (Fallschutz)
Eine Ergänzung mit zusätzlichen Ausstattungsgegenständen, wie z.B. weiteren
Sitzbänken, im Bereich außerhalb der Fallschutzflächen ist möglich.
Die Verwaltung wird gebeten mitzuteilen, ob das entfernte
Kleinkindspielgerät im Sandkastenbereich – wie angekündigt – noch im
laufenden Jahr ersetzt wird.
Die Sandbaustelle kann noch in diesem Jahr ersetzt werden. Geprüft wird
zudem der Austausch eines Schaukelsitzes gegen einen Kleinkindsitz und der
Tausch zweier kleiner Wipptiere gegen eine Doppelwippe.
Die Verwaltung wird gebeten, die Bürgerinitiative beratend bei
Sponsoring, Fördermitteln und der Umsetzung des Vorhabens zu
unterstützen.
Die Verwaltung steht in Kontakt mit der Bürgerinitiative. Es hat bereits ein
Ortstermin stattgefunden, bei dem die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit
erörtert wurden.
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, in welchem Umfang sich die Stadt
Bonn aufgrund der intensiven Nutzung des Spielplatzes durch städtische
Einrichtungen finanziell an der Erneuerung beteiligen kann.Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Allgemein werden Bedarfe für Spielplätze durch die Spielplatzbedarfsplanung
festgelegt.
In Abstimmungen zwischen den zuständigen Ämtern werden anstehende
Projekte geprüft und in eine Reihenfolge zur Bearbeitung gebracht.
Es stehen dabei für die Unterhaltung von Spielflächen und Ersatzbeschaffung
von Spielgeräten immer nur begrenzt Mittel zur Verfügung.
Selbst wenn zusätzliche Mittel bereit stehen, müssten zunächst die Projekte
abgearbeitet werden, die in der Bedarfsplanung Vorrang haben, da auch das
Personal durch die bereits gelisteten Maßnahmen ausgelastet ist.
Die Verwaltung wird gebeten sicherzustellen, dass zukünftige
Instandhaltung, Wartung und TÜV-Prüfungen weiterhin aus städtischen
Mitteln übernommen werden.
Kosten für die Unterhaltung, Ersatzbeschaffung, Sanierung und Neugestaltung
von Spielplätzen für das gesamte Bonner Stadtgebiet sind im kommenden
Doppelhaushalt angemeldet. Inwiefern sich Auswirkungen durch die
Haushaltskonsolidierung insbesondere bei den konsumtiven Mitteln ergeben,
kann erst nach Freigabe des nächsten Doppelhaushalts festgestellt werden.
Die Verkehrssicherungspflicht ist und bleibt oberste Maßgabe.
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Verwaltung
und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in §
24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene
Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 06:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de