261063-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Erneuerung und Weiterentwicklung des Spielplatzes im Brandengarten in Bonn-Lengsdorf
Kerndaten
- Nummer
- 261063-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 24.08.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Im Brandengarten Hauptort
- Lengsdorf
- Hardtberg
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261063-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Erneuerung und Weiterentwicklung des Spielplatzes im Brandengarten in Bonn- Lengsdorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 22.09.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung wird gebeten mitzuteilen, an welchen Standorten zusätzliche Spielgeräte möglich sind, wie viele Spielgeräte errichtet werden können und welche technischen beziehungsweise sicherheitsrelevanten Vorgaben hierbei zu beachten sind. Es ist auf dem Spielplatz ausschließlich möglich im Bereich von zurückgebauten Spielgeräten neue Spielgeräte zu errichten. (Fallschutz) Eine Ergänzung mit zusätzlichen Ausstattungsgegenständen, wie z.B. weiteren Sitzbänken, im Bereich außerhalb der Fallschutzflächen ist möglich. Die Verwaltung wird gebeten mitzuteilen, ob das entfernte Kleinkindspielgerät im Sandkastenbereich – wie angekündigt – noch im laufenden Jahr ersetzt wird. Die Sandbaustelle kann noch in diesem Jahr ersetzt werden. Geprüft wird zudem der Austausch eines Schaukelsitzes gegen einen Kleinkindsitz und der Tausch zweier kleiner Wipptiere gegen eine Doppelwippe. Die Verwaltung wird gebeten, die Bürgerinitiative beratend bei Sponsoring, Fördermitteln und der Umsetzung des Vorhabens zu unterstützen. Die Verwaltung steht in Kontakt mit der Bürgerinitiative. Es hat bereits ein Ortstermin stattgefunden, bei dem die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit erörtert wurden. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, in welchem Umfang sich die Stadt Bonn aufgrund der intensiven Nutzung des Spielplatzes durch städtische Einrichtungen finanziell an der Erneuerung beteiligen kann.Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Allgemein werden Bedarfe für Spielplätze durch die Spielplatzbedarfsplanung festgelegt. In Abstimmungen zwischen den zuständigen Ämtern werden anstehende Projekte geprüft und in eine Reihenfolge zur Bearbeitung gebracht. Es stehen dabei für die Unterhaltung von Spielflächen und Ersatzbeschaffung von Spielgeräten immer nur begrenzt Mittel zur Verfügung. Selbst wenn zusätzliche Mittel bereit stehen, müssten zunächst die Projekte abgearbeitet werden, die in der Bedarfsplanung Vorrang haben, da auch das Personal durch die bereits gelisteten Maßnahmen ausgelastet ist. Die Verwaltung wird gebeten sicherzustellen, dass zukünftige Instandhaltung, Wartung und TÜV-Prüfungen weiterhin aus städtischen Mitteln übernommen werden. Kosten für die Unterhaltung, Ersatzbeschaffung, Sanierung und Neugestaltung von Spielplätzen für das gesamte Bonner Stadtgebiet sind im kommenden Doppelhaushalt angemeldet. Inwiefern sich Auswirkungen durch die Haushaltskonsolidierung insbesondere bei den konsumtiven Mitteln ergeben, kann erst nach Freigabe des nächsten Doppelhaushalts festgestellt werden. Die Verkehrssicherungspflicht ist und bleibt oberste Maßgabe. Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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