261061-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Optimierung der Parksituation im Bereich Maarstraße
Kerndaten
- Nummer
- 261061-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 29.07.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Röhfeldstraße Hauptort
- Königswinterer Straße
- Maarstraße
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261061-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Optimierung der Parksituation im Bereich Maarstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 02.09.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Aus verkehrsplanerischer Sicht ist die Parksituation in vielen Bereichen der Stadt angespannt. Eine Parkraumbewirtschaftung kann hierbei grundsätzlich zur Verbesserung der Situation vor Ort beitragen, jedoch sind dafür diverse Voraussetzungen zu erfüllen (vgl. u.a. DS 212060). Zu den einzelnen Aspekten des Antrages kann Folgendes mitgeteilt werden: Einrichtung ausgewiesener Bewohnerparkplätze Der Bereich Maarstraße ist bisher nicht in der gesamtstädtischen Parkraumstrategie berücksichtigt. Die Prüfung, Entwicklung und ggf. Umsetzung eines Parkraumkonzeptes sind daher auf absehbare Zeit nicht geplant. Somit scheidet die Ausweisung von Bewohnerparkplätzen zunächst aus. Überdies gilt es hierbei zu berücksichtigen, dass die Straßenraumgestaltung im Bereich der Maarstraße zwischen Königswinterer Straße und Röhfeldstraße keine öffentlichen Parkplätze vorsieht, die für Bewohner reserviert werden könnten. Sonderregelungen über Bewohnerparkausweise hinaus sind der Verwaltung nicht bekannt. Dort abgestellte KFZ handeln ordnungswidrig. Schaffung zusätzlicher, legaler Stellflächen Die aktuelle Straßenraumgestaltung bietet keine Möglichkeit zur Ausweisung zusätzlicher Parkplätze. Die Fahrbahnbreite beträgt zwischen 6,50 – 6,95m. Für einen Begegnungsverkehr von LKW sind mindestens 6,50m erforderlich. Eine Unterschreitung dieses Maßes würde zwangsläufig zu Verkehrsbehinderungen führen. Da sich die Maarstraße in einem ausgewiesenen Gewerbegebiet befindet, in dem mit einem erhöhtem Schwerverkehrsanteil zu rechnen ist, kann eine Ausweisung von Parkplätzen auf der Fahrbahn nicht empfohlen werden. Die Seitenbereiche sind ebenfalls nicht ausreichend bemessen, als dass eine Anordnung von zusätzlichen Parkplätzen ohne Behinderung des Fuß- und Radverkehrs möglich wäre.Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Andere geeignete Maßnahmen, um ein rechtssicheres und zumutbares Parken in Wohnnähe zu ermöglichen Grundsätzlich besteht das Ziel, z.B. über eine Mehrfachnutzung von Stellplätzen in Privatbesitz Verbesserungen für Bewohner in Gebieten mit hohem Parkdruck zu erzielen. Allerdings befindet sich im Umfeld der Maarstraße zurzeit kein Standort, welcher in naher Zukunft realisiert werden könnte. Dem Anliegen im Bürgerantrag kann aus o.g. Gründen nicht entsprochen werden, so dass die Verwaltung empfiehlt den Bürgerantrag abzulehnen. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Beuel ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de