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261060-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zum Bürgerantrag: Aufnahme der Blücherstraße in Poppelsdorf in das „Bonner Baumkonzept“ und Prüfung zusätzlicher Straßenbäume

Nummer
261060-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
03.09.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Blücherstraße Straße· Südstadt, Bonn Hauptort
  • Poppelsdorf Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 261060 Bürgerantrag: Aufnahme der Blücherstraße in Poppelsdorf in das „Bonner Baumkonzept“ und Prüfung zusätzlicher Straßenbäume

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261060-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahme zum Bürgerantrag: Aufnahme der
Blücherstraße in Poppelsdorf in das „Bonner
Baumkonzept“ und Prüfung zusätzlicher
Straßenbäume
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
23.09.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat unter der DS-Nummer 230524 – „Zielbeschluss
zum Stadtbaumkonzept“ im Juni 2023 die Weiterentwicklung und Umsetzung des
Konzeptes einstimmig beschlossen.
Die Blücherstraße, sowie weitere umliegende Straßenabschnitte im Ortsteil
Poppelsdorf sind bereits Bestandteil des Stadtbaumkonzeptes und von daher für
die priorisierte eingehende Prüfung und Planung vorgesehen. Für die Umsetzung
und Planung ist der verwaltungsinterne Abstimmungsbedarf hierbei sehr hoch und
so konnte bisher noch keine weitergehende Untersuchung des Stadtteils
Poppelsdorf vorgenommen oder gar Neupflanzungen realisiert werden. Über die
Ergebnisse aus den Prüfungen wird die jeweilige Bezirksvertretung informiert.
Die Verwaltung nimmt aber gerne Kontakt zum Antragsteller auf, um über den
fachlichen Austausch hinaus weitere Anregungen und Wünsche in der direkten
Diskussion zu evaluieren, sowie die notwendigen Prüfungsparameter zu erläutern.
Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet die Stellungnahme finanzielle
Auswirkungen und ein möglicher Beschluss erfolgt vorbehaltlich der weiteren
Prüfung im Rahmen des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der
Aufstellung des HH-Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen
Finanzplanung.
Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und
Bürger:
Der Ausschuss nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet die von der Verwaltung
vorgeschlagene Vorgehensweise. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für
die formelle Beratung von Anregungen und Beschwerden der Einwohnerinnen und
Einwohner vorgesehene Verfahren abgeschlossen.Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de