261059 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Einführung eines Glasflaschenverbots in der Bonner Altstadt und Innenstadt
Kerndaten
- Nummer
- 261059
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 29.05.2026
- Letzte Änderung
- 28.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Anregungen und Beschwerden öffentlich 261059 Der Oberbürgermeister Federführung: Co-Dezernat Dezernat: Dez. OB 24.05.2026 Bürgerantrag: Einführung eines Glasflaschenverbots in der Bonner Altstadt und Innenstadt Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 23.06.2026 Entscheidung Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Antrag lautet: hiermit beantrage ich die Einführung eines zeitlich begrenzten Glasflaschenverbots sowie eines Verkaufsverbots für Getränke in Glasbehältnissen in der Bonner Altstadt und angrenzenden Innenstadtbereichen. Das Verbot soll gelten: - freitags und samstags jeweils ab 20:00 Uhr bzw. 21 Uhr in Supermärkten bis 6:00 Uhr, - sowie ganztägig an Weiberfastnacht und Rosenmontag. Insbesondere soll sich das Verkaufsverbot auf Kioske und ähnliche Verkaufsstellen innerhalb der betroffenen Bereiche beziehen. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 2 Betreff Glasflaschenverbot Altstadt und Innenstadt Ihr Antrag Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich die Einführung eines zeitlich begrenzten Glasflaschenverbots sowie eines Verkaufsverbots für Getränke in Glasbehältnissen in der Bonner Altstadt und angrenzenden Innenstadtbereichen. Das Verbot soll gelten: - freitags und samstags jeweils ab 20:00 Uhr bzw. 21 Uhr in Supermärkten bis 6:00 Uhr, - sowie ganztägig an Weiberfastnacht und Rosenmontag. Insbesondere soll sich das Verkaufsverbot auf Kioske und ähnliche Verkaufsstellen innerhalb der betroffenen Bereiche beziehen. Begründung des Antrags Vor allem in den Sommermonaten sind Straßen, Plätze und Aufenthaltsbereiche in der Altstadt und Innenstadt regelmäßig voller Glasscherben. Besonders an Wochenenden bleibt morgens häufig zerbrochenes Glas auf Gehwegen, Plätzen und Grünflächen zurück. Betroffen sind dabei viele Orte, an denen sich Kinder aufhalten. Der Frankenbadplatz, der angrenzende Schulhof der Marienschule, sowie insbesondere auch der neue Spielplatz am Budafokpark sind am Wochenende teilweise kaum nutzbar, weil dort zahlreiche Scherben liegen. Das stellt eine erhebliche Verletzungsgefahr für Kinder, PassantInnen und Tiere dar. Auch Radfahrende haben häufig Platte Reifen, da die Scherben im Kopfsteinpflaster der Altstadt hängen bleiben. Ein zeitlich begrenztes Glasflaschen- und vor allem Verkaufsverbot – insbesondere mit Blick auf den nächtlichen Verkauf durch Kioske – würde dazu beitragen, die Vermüllung und Gefährdung im öffentlichen Raum deutlich zu reduzieren und die Aufenthaltsqualität für Anwohnende und Familien zu verbessern. Es könnten Kapazitäten bei der Stadtreinigung gespart werden und das Verbot müsste überwiegend stichprobenartig in den Verkaufsstellen kontrolliert werden, sodass Personenkontrollen nur in Ausnahmefällen nötig wären. Mit freundlichen Grüßen Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. Seite 2 von2 Erstellt mit MACH formsolutions Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 2
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