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261059 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Einführung eines Glasflaschenverbots in der Bonner Altstadt und Innenstadt

Nummer
261059
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
29.05.2026
Letzte Änderung
28.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Einreichung erledigt · 29.05.2026
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 23.06.2026

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 23.06.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 95,9 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 261059-01 ST Stellungnahme zum Bürgerantrag: Einführung eines Glasflaschenverbots in der Bonner Altstadt und Innenstadt

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Anregungen und Beschwerden
öffentlich
261059
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Co-Dezernat
Dezernat:
Dez. OB
24.05.2026
Bürgerantrag: Einführung eines
Glasflaschenverbots in der Bonner Altstadt und
Innenstadt
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 23.06.2026 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
hiermit beantrage ich die Einführung eines zeitlich begrenzten
Glasflaschenverbots sowie eines Verkaufsverbots für Getränke in
Glasbehältnissen in der Bonner Altstadt und angrenzenden
Innenstadtbereichen.
Das Verbot soll gelten:
- freitags und samstags jeweils ab 20:00 Uhr bzw. 21 Uhr in Supermärkten bis
6:00 Uhr,
- sowie ganztägig an Weiberfastnacht und Rosenmontag.
Insbesondere soll sich das Verkaufsverbot auf Kioske und ähnliche
Verkaufsstellen innerhalb der betroffenen Bereiche beziehen.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 2
Betreff
Glasflaschenverbot Altstadt und Innenstadt
Ihr Antrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Einführung eines zeitlich begrenzten Glasflaschenverbots sowie eines Verkaufsverbots
für Getränke in Glasbehältnissen in der Bonner Altstadt und angrenzenden Innenstadtbereichen.
Das Verbot soll gelten:
- freitags und samstags jeweils ab 20:00 Uhr bzw. 21 Uhr in Supermärkten bis 6:00 Uhr,
- sowie ganztägig an Weiberfastnacht und Rosenmontag.
Insbesondere soll sich das Verkaufsverbot auf Kioske und ähnliche Verkaufsstellen innerhalb der betroffenen
Bereiche beziehen.
Begründung des Antrags
Vor allem in den Sommermonaten sind Straßen, Plätze und Aufenthaltsbereiche in der Altstadt und Innenstadt
regelmäßig voller Glasscherben. Besonders an Wochenenden bleibt morgens häufig zerbrochenes Glas auf
Gehwegen, Plätzen und Grünflächen zurück.
Betroffen sind dabei viele Orte, an denen sich Kinder aufhalten. Der Frankenbadplatz, der angrenzende Schulhof
der Marienschule, sowie insbesondere auch der neue Spielplatz am Budafokpark sind am Wochenende teilweise
kaum nutzbar, weil dort zahlreiche Scherben liegen. Das stellt eine erhebliche Verletzungsgefahr für Kinder,
PassantInnen und Tiere dar. Auch Radfahrende haben häufig Platte Reifen, da die Scherben im Kopfsteinpflaster
der Altstadt hängen bleiben.
Ein zeitlich begrenztes Glasflaschen- und vor allem Verkaufsverbot – insbesondere mit Blick auf den nächtlichen
Verkauf durch Kioske – würde dazu beitragen, die Vermüllung und Gefährdung im öffentlichen Raum deutlich zu
reduzieren und die Aufenthaltsqualität für Anwohnende und Familien zu verbessern. Es könnten Kapazitäten bei
der Stadtreinigung gespart werden und das Verbot müsste überwiegend stichprobenartig in den Verkaufsstellen
kontrolliert werden, sodass Personenkontrollen nur in Ausnahmefällen nötig wären.
Mit freundlichen Grüßen
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
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Erstellt mit MACH formsolutions
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de