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261057 · Beschlussvorlage

Förderung der Frauenberatungsstelle, des Frauenhauses und „Wohnraum finden“ von Frauen helfen Frauen e.V. im Jahr 2026

Nummer
261057
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
02.06.2026
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren 07.07.2026 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
261057
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Förderung der Frauenberatungsstelle, des
Frauenhauses und „Wohnraum finden“ von Frauen
helfen Frauen e.V. im Jahr 2026
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration,
Gesundheit, Wohnen und Senioren
07.07.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Verein Frauen helfen Frauen e.V. erhält zu den nachgewiesenen,
anerkannten und ungedeckten Personal- und Sachkosten seiner
Frauenberatungsstelle eine Förderung in Höhe von maximal:
101.650 EUR im Jahr 2026
und
zu den nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten Personal- und
Sachkosten seines Frauenhauses (inklusive „Wohnraum finden“) eine
Förderung in Höhe von maximal:
329.450 EUR im Jahr 2026
Begründung
1. Frauenberatungsstelle
Die Frauenberatungsstelle des Vereins Frauen helfen Frauen e.V. ist eine in
Bonn zentral gelegene, fest etablierte Anlaufstelle für Frauen mit
Gewalterfahrungen. Sie bietet allen betroffenen Frauen, völlig unabhängig von
Faktoren, wie Alter, Herkunft, soziale Zugehörigkeit oder finanzieller
Hintergrund einen geschützten Raum, in dem parteilich, kostenlos und auf
Wunsch anonym beraten wird. Dieses niedrigschwellige, qualifizierte Angebot
steht zweimal pro Woche in Form von offenen Beratungsstunden zur
Verfügung, ansonsten nach Terminabsprache.
Gemäß Gewaltschutzgesetz kann die Polizei für gewalttätige Mitbewohner eine
zeitlich befristete Ausweisung aus der gemeinsamen Wohnung veranlassen.
Für diese Fälle besteht eine Kooperation mit der Bonner Polizei, dieSeite 1 von 5
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Beratungsstelle per Fax zu informieren, damit diese (bei Einverständnis der
Betroffenen) proaktiv auf die betroffenen Frauen zugehen kann. Dies ist von
entscheidender Bedeutung, da in der 10-Tages-Frist dann von den Betroffenen
beim Familiengericht die Überlassung der gemeinsamen Wohnung und/oder
ein Kontakt- und Näherungsverbot gegen den Gewalttäter erwirkt werden kann.
Bei stetig steigenden Zahlen von häuslicher Gewalt allgemein, wie auch in
Bonn (von 2020 bis 2024 sind die Zahlen um knapp 30% gestiegen), fällt auf,
dass die Zahl der Benachrichtigungen durch die Polizei zwar steigt, aber nicht
synchron verläuft. Daher werden seit diesem Jahr erneut Schulungen für
Polizeiführungskräfte der verschiedenen Bonner Wachen durchgeführt. Ziel ist
es, mit fortan regelmäßig stattfindenden Schulungen, die Sensibilität für die
Dynamiken häuslicher Gewalt weiter zu erhöhen, die Bedeutung der proaktiven
Beratungsstruktur zu verdeutlichen, um die Weitergabe der
Einsatzinformationen zu stärken. In diesem Kontext hat parallel eine
Vernetzung mit den Beratungsstellen im Rhein-Sieg-Kreis in Form der
Teilnahme am dortigen Runden Tisch gegen Häusliche Gewalt stattgefunden.
Weiterer Bestandteil des Angebotes ist die Beratung von Bezugspersonen
gewaltbetroffener Frauen oder ihrer Kinder. Dies sind oft Familienangehörige,
Freunde/Freundinnen oder Arbeitskollegen/Arbeitskolleginnen, aber auch
Lehrer und Lehrerinnen, Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen usw.
Inhalte der Beratungen sind Themen wie z.B.:
• Akute Verletzungen und gegebenenfalls Notwendigkeit direkter
medizinischer Versorgung
• Beratung nach dem Gewaltschutzgesetz
• Unterstützung bei der Entwicklung tragfähiger Perspektiven und ihrer
praktischen Umsetzung (z.B. Wohnungssuche, Arbeitssuche etc.)
• Folgen (mit)erlebter Gewalt für die Kinder
• rechtliche Fragen (Familienrecht, Sorge- und Umgangsrecht, Sozialrecht)
Teilweise suchen die betroffenen Frauen den Kontakt über eine telefonische
Beratung. Außerhalb der Beratungszeit findet eine Rufumleitung von der
Beratungsstelle ins Frauenhaus statt, so dass die Anrufe nicht ins Leere laufen.
Aufgrund der geschilderten steigenden Zahlen an betroffenen Frauen sowie der
zusätzlich notwendigen Aufgabe von Polizeischulungen im Rahmen der
Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes ist eine Erhöhung der Stellenanteile um
0,25 VZÄ unerlässlich.
Der Verein erhält keine weiteren öffentlichen Gelder für die
Frauenberatungsstelle und ist auf Spenden und Geldbußen angewiesen.
2. Frauenhaus
Das Frauenhaus bietet Frauen und ihren Kindern, die von körperlicher,
seelischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen sind, Schutz durch eine
sichere Unterkunft und professionelle Beratung und Unterstützung. Die
Aufnahme erfolgt schnell und unbürokratisch rund um die Uhr. Ist die Sicherheit
der betroffenen Frau in Bonn nicht gegeben, wird versucht, einen anderen
Frauenhausplatz mit entsprechendem geographischem Abstand zu finden.
Die Dauer des Aufenthaltes im Frauenhaus ist in erster Linie abhängig von
Aspekten der Sicherheit, vom Unterstützungsbedarf der Frau und ihrer Kinder
sowie zunehmend von der äußerst schwierigen Situation auf dem BonnerSeite 2 von 5
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Wohnungsmarkt. Ist die Sicherheit der betroffenen Frau in Bonn nicht gegeben,
wird versucht, einen Frauenhausplatz an einem anderen Ort zu finden.
Die Beratung und Unterstützung der Bewohnerinnen basieren auf dem
Grundsatz der „Hilfe zur Selbsthilfe“. Sie umfasst die telefonische Beratung im
Vorfeld einer Aufnahme, die verschiedenen Beratungsangebote während des
Aufenthaltes sowie die nachgehende Beratung von Frauen nach dem
Frauenhausaufenthalt. Die Angebote orientieren sich jeweils an der
individuellen Lebenssituation und den Bedürfnissen der betroffenen Frauen.
Mögliche Unterstützungsangebote sind:
• Krisenintervention und Stabilisierung
• Unterstützung bei der Entwicklung tragfähiger Perspektiven und ihrer
praktischen Umsetzung (z.B. Wohnungssuche, Arbeitssuche etc.)
• Begleitung der Frauen zu Ämtern, Behörden, Ärzten, Polizei, Gericht etc.
(bei Bedarf)
• Gruppenangebote und Gesprächskreise
• Beratung zu Themenkomplexen wie gesundheitliche Folgen von
Gewalt, Folgen (mit)erlebter Gewalt für Kinder, zivilrechtliche Möglichkeiten,
Wege aus der Gewalt u.v.m.
Darüber hinaus finden regelmäßig Gruppenangebote statt und die Frauen
haben diverse Möglichkeiten für Austausch, Begegnung und Unterstützung
untereinander.
Neben dem „Haupthaus“ sind inzwischen weitere sechs Wohnungen zur
Unterbringung von Frauen (und deren Kindern) angemietet, die aus bestimmten
Gründen nicht im Frauenhaus leben können. Beispielsweise, wenn Söhne über
14 Jahre mit ihren Müttern Schutz suchen. Diese Frauen werden von den
Mitarbeiterinnen des Frauenhauses jeweils nach entsprechendem individuellem
Bedarf begleitet und unterstützt. Insgesamt stehen aktuell bis zu 29
Schutzplätze (Frauen und Kinder) zur Verfügung. Das Frauenhaus ist seit
Bestehen regelmäßig voll belegt bis überfüllt. Frauen, die nicht aufgenommen
werden können, werden darin unterstützt, einen freien Platz in einem anderen
Haus zu finden. Die Notfallschutzplätze im Frauenhaus werden mit
Einverständnis der Frauen teilweise für einen kurzen Zeitraum zu zweit belegt.
Die Situation gestaltet sich zunehmend schwieriger, unter anderem aufgrund
der stetig steigenden Wohnungsnot, die für manche Frauen zwangsläufig zu
einer längeren Verweildauer im Frauenhaus führt. Zudem sind Frauen im
Asylverfahren teilweise aufgrund mangelnden Transferleistungsanspruchs
und/oder Wohnsitzauflagen gezwungen, dort wohnen zu bleiben.
Im Zuge der notwendigen Schutzplatzerweiterung befindet sich ein weiteres
Frauenhaus in Trägerschaft des Vereins nunmehr in der konkreten
Planungsphase. Voraussichtlich werden die erforderlichen Umbaumaßnahmen
Ende 2026 beginnen, mit der Inbetriebnahme ist ca. 1,5 Jahre später zu
rechnen.
„Wohnraum finden“
Die Thematik, für Bewohnerinnen des Frauenhauses eine Wohnung zu finden,
sobald sie für ein selbständiges Wohnen bereit sind, hat sich vor dem
Hintergrund eskalierter Wohnungsnot und Mietpreise zu einer gewaltigen
Herausforderung entwickelt, die sich inzwischen nicht nur auf dieSeite 3 von 5
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Bezieherinnen von Sozialleistungen beschränkt, sondern auch Erwerbstätige
betrifft. Um aber dringend benötigte Frauenhausplätze wieder „freizumachen“
ist die Vermittlung zum Auszug bereiter Frauen in eine eigene Wohnung von
enormer Bedeutung. Hier setzt der Bereich „Wohnraum finden“ an. Eine
Mitarbeiterin steht konkret für das Thema zur Verfügung. Die Frauen werden
beraten und bedarfsgerecht unterstützt, sowohl bei den organisatorischen
Schritten, Vorbereitung notwendiger Unterlagen, wie Schufa-Auskunft, Antrag
WBS, aktive Wohnungssuche), als auch den inhaltlichen Fragestellungen
(welche Bedingungen sind wichtig, finanzielle Möglichkeiten, welche Hilfe
brauche ich dabei?). Da der Großteil der suchenden Frauen zur
Personengruppe gehört, für die es extrem schwer ist, als Mieterinnen akzeptiert
zu werden, insbesondere bei der enormen Konkurrenz, stellt Öffentlichkeits-
und Netzwerkarbeit einen zentralen Bereich des Projektes dar. Vielfach
konnten Wohnungen nur durch spezifische Kontakte zu einzelnen
Wohnungsgenossenschaften gefunden werden. Da die Wohnungslage sich
immer weiter zuspitzt, wird die Kooperation im Netzwerk weiter ausgebaut und
intensiviert werden müssen, damit auszugswillige Frauen nicht länger als
benötigt Plätze im Frauenhaus „blockieren“.
Neben dem Landeszuschuss setzt der Verein Eigenmittel zur Finanzierung in
Form von Geldbußen, Spenden und den Einnahmen von Selbstzahlerinnen ein,
die ebenfalls bei der städtischen Förderung berücksichtigt werden. Die
vorliegende Förderung bezieht sich auf die Betreuungsleistung des
Frauenhauses. Darüber hinaus zahlt das Amt für Soziales und Wohnen für die
Bezieherinnen von Sozialleistungen einen Tagesmietsatz.
Die Förderung hat sich wie folgt entwickelt:
Frauenberatungsstelle
Frauenhaus
(inkl.
„Wohnraum finden“)
2024 78.360 EUR 293.730 EUR
2025 80.800 EUR 320.500 EUR
2026 101.650 EUR 329.450 EUR
Der Verein hat die geforderten Verwendungsnachweise stets fristgerecht
vorgelegt und seine formalen Pflichten zuverlässig erfüllt.
Hinweis der Verwaltung
Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle
Auswirkungen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des
laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des
Haushaltsplanentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung.Seite 4 von 5
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd. Träg.Wohl.pfl., Vereinen,
sonstige Träger
1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohl.pfl., Vereinen,
sonstige Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
431.100,00
EUR
150000506 /
73.1000
2026 0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
431.100,00
EUR
Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

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Datenstand: 03.11.2026, 03:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de