261057 · Beschlussvorlage
Förderung der Frauenberatungsstelle, des Frauenhauses und „Wohnraum finden“ von Frauen helfen Frauen e.V. im Jahr 2026
Kerndaten
- Nummer
- 261057
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 02.06.2026
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 261057 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Förderung der Frauenberatungsstelle, des Frauenhauses und „Wohnraum finden“ von Frauen helfen Frauen e.V. im Jahr 2026 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren 07.07.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Verein Frauen helfen Frauen e.V. erhält zu den nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten Personal- und Sachkosten seiner Frauenberatungsstelle eine Förderung in Höhe von maximal: 101.650 EUR im Jahr 2026 und zu den nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten Personal- und Sachkosten seines Frauenhauses (inklusive „Wohnraum finden“) eine Förderung in Höhe von maximal: 329.450 EUR im Jahr 2026 Begründung 1. Frauenberatungsstelle Die Frauenberatungsstelle des Vereins Frauen helfen Frauen e.V. ist eine in Bonn zentral gelegene, fest etablierte Anlaufstelle für Frauen mit Gewalterfahrungen. Sie bietet allen betroffenen Frauen, völlig unabhängig von Faktoren, wie Alter, Herkunft, soziale Zugehörigkeit oder finanzieller Hintergrund einen geschützten Raum, in dem parteilich, kostenlos und auf Wunsch anonym beraten wird. Dieses niedrigschwellige, qualifizierte Angebot steht zweimal pro Woche in Form von offenen Beratungsstunden zur Verfügung, ansonsten nach Terminabsprache. Gemäß Gewaltschutzgesetz kann die Polizei für gewalttätige Mitbewohner eine zeitlich befristete Ausweisung aus der gemeinsamen Wohnung veranlassen. Für diese Fälle besteht eine Kooperation mit der Bonner Polizei, dieSeite 1 von 5 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Beratungsstelle per Fax zu informieren, damit diese (bei Einverständnis der Betroffenen) proaktiv auf die betroffenen Frauen zugehen kann. Dies ist von entscheidender Bedeutung, da in der 10-Tages-Frist dann von den Betroffenen beim Familiengericht die Überlassung der gemeinsamen Wohnung und/oder ein Kontakt- und Näherungsverbot gegen den Gewalttäter erwirkt werden kann. Bei stetig steigenden Zahlen von häuslicher Gewalt allgemein, wie auch in Bonn (von 2020 bis 2024 sind die Zahlen um knapp 30% gestiegen), fällt auf, dass die Zahl der Benachrichtigungen durch die Polizei zwar steigt, aber nicht synchron verläuft. Daher werden seit diesem Jahr erneut Schulungen für Polizeiführungskräfte der verschiedenen Bonner Wachen durchgeführt. Ziel ist es, mit fortan regelmäßig stattfindenden Schulungen, die Sensibilität für die Dynamiken häuslicher Gewalt weiter zu erhöhen, die Bedeutung der proaktiven Beratungsstruktur zu verdeutlichen, um die Weitergabe der Einsatzinformationen zu stärken. In diesem Kontext hat parallel eine Vernetzung mit den Beratungsstellen im Rhein-Sieg-Kreis in Form der Teilnahme am dortigen Runden Tisch gegen Häusliche Gewalt stattgefunden. Weiterer Bestandteil des Angebotes ist die Beratung von Bezugspersonen gewaltbetroffener Frauen oder ihrer Kinder. Dies sind oft Familienangehörige, Freunde/Freundinnen oder Arbeitskollegen/Arbeitskolleginnen, aber auch Lehrer und Lehrerinnen, Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen usw. Inhalte der Beratungen sind Themen wie z.B.: • Akute Verletzungen und gegebenenfalls Notwendigkeit direkter medizinischer Versorgung • Beratung nach dem Gewaltschutzgesetz • Unterstützung bei der Entwicklung tragfähiger Perspektiven und ihrer praktischen Umsetzung (z.B. Wohnungssuche, Arbeitssuche etc.) • Folgen (mit)erlebter Gewalt für die Kinder • rechtliche Fragen (Familienrecht, Sorge- und Umgangsrecht, Sozialrecht) Teilweise suchen die betroffenen Frauen den Kontakt über eine telefonische Beratung. Außerhalb der Beratungszeit findet eine Rufumleitung von der Beratungsstelle ins Frauenhaus statt, so dass die Anrufe nicht ins Leere laufen. Aufgrund der geschilderten steigenden Zahlen an betroffenen Frauen sowie der zusätzlich notwendigen Aufgabe von Polizeischulungen im Rahmen der Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes ist eine Erhöhung der Stellenanteile um 0,25 VZÄ unerlässlich. Der Verein erhält keine weiteren öffentlichen Gelder für die Frauenberatungsstelle und ist auf Spenden und Geldbußen angewiesen. 2. Frauenhaus Das Frauenhaus bietet Frauen und ihren Kindern, die von körperlicher, seelischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen sind, Schutz durch eine sichere Unterkunft und professionelle Beratung und Unterstützung. Die Aufnahme erfolgt schnell und unbürokratisch rund um die Uhr. Ist die Sicherheit der betroffenen Frau in Bonn nicht gegeben, wird versucht, einen anderen Frauenhausplatz mit entsprechendem geographischem Abstand zu finden. Die Dauer des Aufenthaltes im Frauenhaus ist in erster Linie abhängig von Aspekten der Sicherheit, vom Unterstützungsbedarf der Frau und ihrer Kinder sowie zunehmend von der äußerst schwierigen Situation auf dem BonnerSeite 2 von 5 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Wohnungsmarkt. Ist die Sicherheit der betroffenen Frau in Bonn nicht gegeben, wird versucht, einen Frauenhausplatz an einem anderen Ort zu finden. Die Beratung und Unterstützung der Bewohnerinnen basieren auf dem Grundsatz der „Hilfe zur Selbsthilfe“. Sie umfasst die telefonische Beratung im Vorfeld einer Aufnahme, die verschiedenen Beratungsangebote während des Aufenthaltes sowie die nachgehende Beratung von Frauen nach dem Frauenhausaufenthalt. Die Angebote orientieren sich jeweils an der individuellen Lebenssituation und den Bedürfnissen der betroffenen Frauen. Mögliche Unterstützungsangebote sind: • Krisenintervention und Stabilisierung • Unterstützung bei der Entwicklung tragfähiger Perspektiven und ihrer praktischen Umsetzung (z.B. Wohnungssuche, Arbeitssuche etc.) • Begleitung der Frauen zu Ämtern, Behörden, Ärzten, Polizei, Gericht etc. (bei Bedarf) • Gruppenangebote und Gesprächskreise • Beratung zu Themenkomplexen wie gesundheitliche Folgen von Gewalt, Folgen (mit)erlebter Gewalt für Kinder, zivilrechtliche Möglichkeiten, Wege aus der Gewalt u.v.m. Darüber hinaus finden regelmäßig Gruppenangebote statt und die Frauen haben diverse Möglichkeiten für Austausch, Begegnung und Unterstützung untereinander. Neben dem „Haupthaus“ sind inzwischen weitere sechs Wohnungen zur Unterbringung von Frauen (und deren Kindern) angemietet, die aus bestimmten Gründen nicht im Frauenhaus leben können. Beispielsweise, wenn Söhne über 14 Jahre mit ihren Müttern Schutz suchen. Diese Frauen werden von den Mitarbeiterinnen des Frauenhauses jeweils nach entsprechendem individuellem Bedarf begleitet und unterstützt. Insgesamt stehen aktuell bis zu 29 Schutzplätze (Frauen und Kinder) zur Verfügung. Das Frauenhaus ist seit Bestehen regelmäßig voll belegt bis überfüllt. Frauen, die nicht aufgenommen werden können, werden darin unterstützt, einen freien Platz in einem anderen Haus zu finden. Die Notfallschutzplätze im Frauenhaus werden mit Einverständnis der Frauen teilweise für einen kurzen Zeitraum zu zweit belegt. Die Situation gestaltet sich zunehmend schwieriger, unter anderem aufgrund der stetig steigenden Wohnungsnot, die für manche Frauen zwangsläufig zu einer längeren Verweildauer im Frauenhaus führt. Zudem sind Frauen im Asylverfahren teilweise aufgrund mangelnden Transferleistungsanspruchs und/oder Wohnsitzauflagen gezwungen, dort wohnen zu bleiben. Im Zuge der notwendigen Schutzplatzerweiterung befindet sich ein weiteres Frauenhaus in Trägerschaft des Vereins nunmehr in der konkreten Planungsphase. Voraussichtlich werden die erforderlichen Umbaumaßnahmen Ende 2026 beginnen, mit der Inbetriebnahme ist ca. 1,5 Jahre später zu rechnen. „Wohnraum finden“ Die Thematik, für Bewohnerinnen des Frauenhauses eine Wohnung zu finden, sobald sie für ein selbständiges Wohnen bereit sind, hat sich vor dem Hintergrund eskalierter Wohnungsnot und Mietpreise zu einer gewaltigen Herausforderung entwickelt, die sich inzwischen nicht nur auf dieSeite 3 von 5 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Bezieherinnen von Sozialleistungen beschränkt, sondern auch Erwerbstätige betrifft. Um aber dringend benötigte Frauenhausplätze wieder „freizumachen“ ist die Vermittlung zum Auszug bereiter Frauen in eine eigene Wohnung von enormer Bedeutung. Hier setzt der Bereich „Wohnraum finden“ an. Eine Mitarbeiterin steht konkret für das Thema zur Verfügung. Die Frauen werden beraten und bedarfsgerecht unterstützt, sowohl bei den organisatorischen Schritten, Vorbereitung notwendiger Unterlagen, wie Schufa-Auskunft, Antrag WBS, aktive Wohnungssuche), als auch den inhaltlichen Fragestellungen (welche Bedingungen sind wichtig, finanzielle Möglichkeiten, welche Hilfe brauche ich dabei?). Da der Großteil der suchenden Frauen zur Personengruppe gehört, für die es extrem schwer ist, als Mieterinnen akzeptiert zu werden, insbesondere bei der enormen Konkurrenz, stellt Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit einen zentralen Bereich des Projektes dar. Vielfach konnten Wohnungen nur durch spezifische Kontakte zu einzelnen Wohnungsgenossenschaften gefunden werden. Da die Wohnungslage sich immer weiter zuspitzt, wird die Kooperation im Netzwerk weiter ausgebaut und intensiviert werden müssen, damit auszugswillige Frauen nicht länger als benötigt Plätze im Frauenhaus „blockieren“. Neben dem Landeszuschuss setzt der Verein Eigenmittel zur Finanzierung in Form von Geldbußen, Spenden und den Einnahmen von Selbstzahlerinnen ein, die ebenfalls bei der städtischen Förderung berücksichtigt werden. Die vorliegende Förderung bezieht sich auf die Betreuungsleistung des Frauenhauses. Darüber hinaus zahlt das Amt für Soziales und Wohnen für die Bezieherinnen von Sozialleistungen einen Tagesmietsatz. Die Förderung hat sich wie folgt entwickelt: Frauenberatungsstelle Frauenhaus (inkl. „Wohnraum finden“) 2024 78.360 EUR 293.730 EUR 2025 80.800 EUR 320.500 EUR 2026 101.650 EUR 329.450 EUR Der Verein hat die geforderten Verwendungsnachweise stets fristgerecht vorgelegt und seine formalen Pflichten zuverlässig erfüllt. Hinweis der Verwaltung Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle Auswirkungen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung.Seite 4 von 5 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd. Träg.Wohl.pfl., Vereinen, sonstige Träger 1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohl.pfl., Vereinen, sonstige Träger Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 431.100,00 EUR 150000506 / 73.1000 2026 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 431.100,00 EUR Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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