261052-03 AA · Änderungsantrag
Grünen Änderungsantrag zu: Neufassung der Satzung für die Durchführung von Vergabeverfahren der Bundesstadt Bonn unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB (Vergabeordnung) Antrag zur Vorlage 261052
Kerndaten
- Nummer
- 261052-03 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 09.07.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 261052-03 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Malte Lömpcke 09.07.2026 Grünen Änderungsantrag zu: Neufassung der Satzung für die Durchführung von Vergabeverfahren der Bundesstadt Bonn unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB (Vergabeordnung) Antrag zur Vorlage 261052 Beratungsfolge Rat 09.07.2026 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Der Beschlussvorschlag (DS261052) wird mit folgender Maßgabe beschlossen: Zusätzlich zu den allgemeinen Standards und Verfahrensweisen werden folgende Punkte in den verbindlichen Dienstanweisungen zur Vergabe und zur nachhaltigen Beschaffung verbindlich geregelt und konkretisiert. Dies umfasst insbesondere: 1. die Berücksichtigung von Lebenszykluskosten bei geeigneten Beschaffungen, insbesondere Betriebs-, Energie-, Wartungs-, Reparatur-, Entsorgungs- und Ersatzbeschaffungskosten, 2. die verbindliche Prüfung sozialer, ökologischer und innovativer Kriterien sowie von Aspekten nachhaltiger Beschaffung bei geeigneten Vergaben, 3. die Anwendung der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesstadt Bonn als Orientierungsrahmen bei der Dienstanweisung zur nachhaltigen Beschaffung, 4. sowie gleichwertige Standards für das Städtische Gebäudemanagement Bonn bzw. eine Darstellung, welche Regelungen dort bereits Anwendung finden. Die verbindlichen Dienstanweisungen zur Vergabe und zur nachhaltigen Beschaffung sind dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligung und Vergabe zur nächsten Sitzung zur Kenntnis vorzulegen. Künftige wesentliche Änderungen dieser Dienstanweisungen sind dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligung und Vergabe jeweils zur nächsten SitzungSeite 1 von 2 Seite 2 bekannt zu machen. Dies gilt insbesondere für Änderungen bei Dokumentationspflichten, Nachhaltigkeitsanforderungen, Preisangemessenheit, Lebenszykluskosten, Nachtragskontrolle, Zuschlagskriterien, Berichtspflichten sowie der Anwendung der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesstadt Bonn. Die Verwaltung wird zudem gebeten, gemeinsam mit dem Rechnungsprüfungsamt zu prüfen, in welcher schlanken Form dem Ausschuss künftig regelmäßig über wesentliche Entwicklungen der Vergabepraxis berichtet werden kann. Dabei sollen insbesondere Direktaufträge, beschränkte Verfahren, Nachträge, auffällige Kostenentwicklungen und Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt werden, ohne zusätzliche Bürokratie aufzubauen. Begründung erfolgt mündlich. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de