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261048 · Mitteilungsvorlage

Bedarfsplan: Herausforderungen in der vorschulischen Kinderbetreuung 2026

Nummer
261048
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
01.06.2026
Letzte Änderung
28.10.2026
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  • Herpenstraße Straße· Graurheindorf, Bonn
  • Warschauer Straße Straße· Auerberg, Bonn
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  • Kaiserstraße Straße· Südstadt, Bonn
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  • Niebuhrstraße Straße· Südstadt, Bonn
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  • Rehfuesstraße Straße· Poppelsdorf, Bonn
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  • Riemannstraße Straße· Hardthöhe, Hardtberg
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  • Fahrenheitstraße Straße· Lengsdorf, Hardtberg
  • Hallestraße Straße· Lengsdorf, Hardtberg
  • Am Ehrenmal Straße· Lengsdorf, Hardtberg
  • In der Grächt Straße· Lengsdorf, Hardtberg
  • Schulstraße Straße· Lengsdorf, Hardtberg
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  • Anhalter Straße Straße· Hochkreuz, Bad Godesberg
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  • Am Südfriedhof Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
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  • Kelzenbergstraße Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
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  • Winkelsweg Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
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  • Neckarstraße Straße· Plittersdorf, Bad Godesberg
  • Am Fronhof Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Friesdorfer Straße Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Moltkestraße Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Truchseßstraße Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
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  • Friedrichallee Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg
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  • Deutschherrenstraße Straße· Muffendorf, Bad Godesberg
  • Zanderstraße Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg
  • Lindstraße Straße· Lannesdorf, Bad Godesberg
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  • Domhofstraße Straße· Mehlem, Bad Godesberg
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  • Friedrich-Bleek-Straße Straße· Mehlem, Bad Godesberg
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  • Neustraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Am Stadion Straße· Beuel-Mitte, Beuel
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  • Elsa-Brändström-Straße Straße· Ramersdorf, Beuel
  • Rilkestraße Straße· Ramersdorf, Beuel
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  • Adelheidisstraße Straße· Vilich, Beuel
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  • Wehrhausweg Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Büchelstraße Straße· Hoholz, Beuel
  • Kastellstraße Straße· Hoholz, Beuel
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  • Weidenweg Straße· Küdinghoven, Beuel
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  • Siebengebirgsstraße Straße· Holtorf, Beuel
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  • Beuel-Ost Ortsteil· Beuel
  • Buschdorf Ortsteil· Bonn
  • Auerberg Ortsteil· Bonn
  • Dransdorf Ortsteil· Bonn
  • Poppelsdorf Ortsteil· Bonn
  • Kessenich Ortsteil· Bonn
  • Venusberg Ortsteil· Bonn
  • Dottendorf Ortsteil· Bonn
  • Ippendorf Ortsteil· Bonn
  • Röttgen Ortsteil· Bonn
  • Ückesdorf Ortsteil· Bonn
  • Brüser Berg Ortsteil· Hardtberg
  • Lengsdorf Ortsteil· Hardtberg
  • Lessenich Ortsteil· Bonn
  • Meßdorf Ortsteil· Bonn
  • Friesdorf Ortsteil· Bad Godesberg
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  • Schweinheim Ortsteil· Bad Godesberg
  • Muffendorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Heiderhof Ortsteil· Bad Godesberg
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  • Lannesdorf Ortsteil· Bad Godesberg
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  • Geislar Ortsteil· Beuel
  • Vilich-Müldorf Ortsteil· Beuel
  • Pützchen Ortsteil· Beuel
  • Oberkassel Ortsteil· Beuel
  • Holzlar Ortsteil· Beuel
  • Hoholz Ortsteil· Beuel
  • Holtorf Ortsteil· Beuel
  • Plittersdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Vilich Ortsteil· Beuel
  • Bonn Stadtbezirk
  • Hardtberg Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
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  • Beuel-Süd siedlung· Limperich, Beuel
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  • Grau-Rheindorf siedlung· Graurheindorf, Bonn
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  • Neu-Tannenbusch siedlung· Tannenbusch, Bonn
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  • Alt-Endenich siedlung· Endenich, Bonn
  • Zentrum-Rheinviertel siedlung· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Zentrum-Münsterviertel siedlung· Bonn-Zentrum, Bonn
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  • Baumschulviertel siedlung· Weststadt, Bonn
  • Bonner Talviertel siedlung· Südstadt, Bonn
  • Vor dem Koblenzer Tor siedlung· Südstadt, Bonn
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  • Finkenhof siedlung· Duisdorf, Hardtberg
  • Duisdorf-Zentrum siedlung· Duisdorf, Hardtberg
  • Duisdorf-Nord siedlung· Duisdorf, Hardtberg
  • Neu-Duisdorf siedlung· Duisdorf, Hardtberg
  • Hochkreuz-Bundesviertel siedlung· Hochkreuz, Bad Godesberg
  • Neu-Plittersdorf siedlung· Plittersdorf, Bad Godesberg
  • Alt-Plittersdorf siedlung· Plittersdorf, Bad Godesberg
  • Rheinaue siedlung· Hochkreuz, Bad Godesberg
  • Obermehlem siedlung· Mehlem, Bad Godesberg
  • Beuel-Zentrum siedlung· Beuel-Mitte, Beuel
  • Siegaue siedlung· Geislar, Beuel
  • Godesberg-Zentrum siedlung· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Godesberg-Kurviertel siedlung· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Mehlem-Rheinaue siedlung· Mehlem, Bad Godesberg
  • Ennert siedlung· Ramersdorf, Beuel
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 01.07.2026 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 1,3 MB Öffnen ↗

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
261048
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Bedarfsplan: Herausforderungen in der
vorschulischen Kinderbetreuung 2026
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 01.07.2026 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Ausbau und die Weiterentwicklung einer bedarfsgerechten Infrastruktur im
Bereich der Kindertagesstätten und Kindertagespflege stellt gerade in den letz-
ten Jahren eine große Herausforderung dar. Ein flexibler und zukunftsgerichte-
ter Planungsprozess ist erforderlich. Es ist Aufgabe der Jugendhilfeplanung der
Bundesstadt Bonn als öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe dafür zu
sorgen, dass vorschulische Betreuungsplätze bedarfsgerecht für alle Kinder zur
Verfügung stehen.
Dieser vorliegende Plan „Herausforderungen in der vorschulischen Kinderbe-
treuung 2026“ bezieht sich dabei auf öffentliche geförderte Betreuungsplätze in
Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege.
Der Plan zeigt nicht wie der vorhergehende Kindertagesstättenbedarfsplan (DS
231972) die Notwendigkeit eines weiteren Ausbaus und einer Anpassung der
Zielversorgungsquoten auf. Im Fokus steht vielmehr eine Auseinandersetzung
mit den Rahmenbedingungen und Herausforderungen, denen sich gestellt wer-
den muss. Sinkende Kinderzahlen und damit sich verändernder Bedarfe wer-
den ebenso beleuchtet, wie der Umgang mit Fachkräftemangel und strukturel-
len Problemen, die aufgrund u.a. der gesetzlichen Grundlagen, langer Pla-
nungshorizonte und weiterer Rahmenbedingungen bestehen können.
Darüber hinaus erfolgt die Darstellung der aktuellen und künftigen Versor-
gungssituation mit Betreuungsplätzen auf Planungsraumebene und Hinweisen
auf noch bereits geplante und notwendige Ausbauprojekte.
Anlage/n
1 Bedarfsplan Herausforderungen in der vorschulischen Kinderbetreuung 2026
(öffentlich)Seite 1 von 61
Seite 1
Bedarfsplan vorschulische Kinderbetreuung 2026 Bundesstadt Bonn
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Bedarfsplan
Herausforderungen in der
vorschulischen Kinderbetreuung
2026
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Bundesstadt Bonn
Foto_Robert_Kneschke_Fotolia.com
Foto Vera_Kuttelvaserova
Foto ©Rawpixel.com - stock.adobe.comSeite 2 von 61
Seite 2
Bedarfsplan vorschulische Kinderbetreuung 2026 Bundesstadt Bonn
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung ......................................................................................................................... 1
2. Struktur des aktuellen Betreuungsangebotes ............................................................... 2
2.1 Trägervielfalt ................................................................................................................ 3
2.2 Aktueller Ausbaustand der Betreuungsangebote ......................................................... 4
2.2.1 Ausbaustand für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren .............................. 4
2.2.2 Ausbaustand für die Betreuung von Kindern ab drei Jahren .................................. 6
2.3 Familienzentren und plusKitas .................................................................................. 6
3. Bedarfsbeeinflussende Faktoren – wie können wir reagieren? ................................... 7
3.1 Veränderungen der Kinderzahlen ................................................................................ 8
3.1.2 Umgang mit Veränderungen der Zahl der Kinder .................................................10
3.2 Betreuung von Kindern mit und ohne Förderbedarf - der Weg zur inklusiven
Kinderbetreuung ...............................................................................................................11
3.4 Kinder im schulpflichtigen Alter und auswärtige Kinder ...............................................13
3.5 Veränderungen in der Kitalandschaft – Schwierigkeiten der Bedarfsabschätzung ......14
3.6 Personalsituation in Kindertageseinrichtungen ............................................................16
3.6.1 Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel ..........................................................18
3.7 Auswirkungen auf Kindertagespflege ..........................................................................19
4. Kita-Net und Wartelisten ................................................................................................21
5. Kitaplatzvergabe.............................................................................................................22
6. Weitere Einflussfaktoren auf den Betreuungsbedarf ...................................................24
7. Vorgegebene Finanzierungs- und Gruppenstrukturen ................................................25
8. Betreuungsangebot auf Ebene der Planungsräume ....................................................26
8.1 Planungsraum 01 – Bonn-Mitte-Nord ..........................................................................27
8.2 Planungsraum 02 – Bonn-Nord ...................................................................................28
8.3 Planungsraum 03 – Tannenbusch ..............................................................................30
8.4 Planungsraum 04 – Bonn-West ..................................................................................31
8.5 Planungsraum 05 – Bonn-Mitte ...................................................................................33
8.6 Planungsraum 06 – Bonn-Mitte-Süd ...........................................................................34
8.7 Planungsraum 07 – Bonn-Süd-West ...........................................................................35
8.8 Planungsraum 08 – Bonn-Süd-Ost .............................................................................37
8.9 Planungsraum 09 – Kottenforst ...................................................................................38
8.10 Planungsraum 10 – Hardtberg-Süd-Ost ....................................................................39
8.11 Planungsraum 11 – Medinghoven.............................................................................41
8.12 Planungsraum 12 – Hardtberg-Nord-West ................................................................42
8.13 Planungsraum 13 – Godesberg-Nord........................................................................43
8.14 Planungsraum 14 – Godesberg-Mitte-West ..............................................................44
8.15 Planungsraum 15 – Godesberg-Mitte-Ost .................................................................45
8.16 Planungsraum 16 – Godesberg-Mitte-Süd ................................................................47
8.17 Planungsraum 17 – Godesberg-Süd-West ................................................................48Seite 3 von 61
Seite 3
Bedarfsplan vorschulische Kinderbetreuung 2026 Bundesstadt Bonn
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
8.18 Planungsraum 18 – Godesberg-Süd .........................................................................49
8.19 Planungsraum 19 – Mehlem .....................................................................................50
8.20 Planungsraum 20 – Beuel-Mitte ................................................................................51
8.21 Planungsraum 21 – Beuel-Nord ................................................................................52
8.22 Planungsraum 22 – Beuel-Ost ..................................................................................53
8.23 Planungsraum 23 – Beuel-Süd .................................................................................54
8.24 Planungsraum 24 – Beuel Außenring........................................................................55
9. Zusammenfassung .........................................................................................................57Seite 4 von 61
Seite 1
Bedarfsplan vorschulische Kinderbetreuung 2026 Bundesstadt Bonn
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
1. Einleitung
Förderung, Bildung und Betreuung junger Menschen ist eine Investition in die Zukunft und
Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege sind ein wichtiger
Baustein hierzu. Ziel der Bundesstadt Bonn ist es Betreuungsplätze zu schaffen, die sich
an den Bedarfen der Eltern und Kinder orientieren und hohen Qualitätsansprüchen
genügen.
Der Ausbau und die Weiterentwicklung einer bedarfsgerechten Infrastruktur im Bereich der
Kindertagesstätten und Kindertagespflege ist eine große Herausforderung und erfordert
einen flexiblen und zukunftsgerichteten Planungsprozess. Die Jugendhilfeplanung der
Bundesstadt Bonn als öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe ist im Rahmen ihrer
kommunalen Pflichtaufgaben dafür verantwortlich, dass diese Betreuungsplätze
bedarfsgerecht zur Verfügung stehen.
Jedes Kind hat einen Anspruch auf Bildung und Förderung seiner Persönlichkeit.
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ergänzen die Förderung des Kindes in
der Familie und unterstützen die Eltern in der Wahrnehmung ihres Erziehungsauftrages
(vgl. § 2 KiBiz). Auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nimmt einen immer höheren
Stellenwert ein. Dieser Anspruch verpflichtet die Stadt Veränderungspotentiale zu
analysieren und auf geänderte Rahmenbedingungen zu reagieren.
Während die Zahl der Kinder in früheren Jahren mehr oder minder kontinuierlich anwuchs
und ein massiver Ausbau der Betreuungsplätze umgesetzt werden konnte, zeichnet sich in
den letzten Jahren eine deutliche Abnahme der Kinderzahlen ab. Gleichzeitig entstehen als
Antwort auf die steigende Wohnraumnachfrage in den nächsten Jahren in mehreren
Stadtteilen größere Neubauvorhaben. Wie hoch der Einfluss dieser Neubauprojekte auf die
Zahl der in Bonn lebenden kleinen Kinder ist, kann nur schwer prognostiziert werden. An
Standorten mit einer schlechten Versorgung mit Kitaplätzen ist - trotz der generell
sinkenden Kinderzahlen - der Bau von Kindertagesstätten erforderlich und bereits vielfach
in den Planungsprozess mit eingeflossen, um eine ausreichende und bedarfsgerechte
Infrastruktur wohnortnah vorhalten zu können.
Die Notwendigkeit weitere Betreuungsplätze zu schaffen steht außer Frage. Allerdings ist
ein derart umfänglicher Ausbau, wie noch im letzten Kindertagesstättenbedarfsplan
beschrieben, aufgrund der sich ändernden Nachfragesituation nicht mehr erforderlich.
Darüber hinaus konterkariert der Fachkräftemangel den Prozess einer zukunftsgerichteten
Bedarfsabschätzung. Die angespannte Personalsituation und fehlende Fachkräfte führen
dazu, dass Kitaplätze (vorübergehend) nicht belegt werden können, obgleich sie beim Land
gemeldet sind.
Aufgrund der sinkenden Kinderzahlen ist an einigen Standorten ein weiterer
Betreuungsplatzausbau nicht mehr notwendig. Für jede einzelne geplante neue
Kindertagesstätte muss daher der Bedarf kontinuierlich geprüft und ggf. von dem Ausbau-
Projekt Abstand genommen werden.
Dieser Bedarfsplan zur Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
zeigt nicht wie der vorhergehende (DS-Nr.: 231972) die Notwendigkeit eines weiteren
Ausbaus und einer Anpassung der Zielversorgungsquoten auf. Neben der Darstellung der
aktuellen und künftigen Versorgungssituation mit Betreuungsplätzen, soll mit diesem Plan
auch eine kritische Auseinandersetzung mit den Rahmenbedingungen undSeite 5 von 61
Seite 2
Bedarfsplan vorschulische Kinderbetreuung 2026 Bundesstadt Bonn
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Herausforderungen, denen sich aufgrund verändernder Bedarfe gestellt werden muss,
erfolgen.
2. Struktur des aktuellen Betreuungsangebotes
In den letzten Jahren sind große Anstrengungen unternommen worden, den
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz sowohl für Kinder unter drei Jahren als auch für
Kinder ab drei Jahren umzusetzen. Seit 2008 konnte die Zahl der Betreuungsplätze im U3-
Bereich (Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) und die Zahl der Plätze für
Kinder ab drei Jahren in Kindertagesstätten kontinuierlich und deutlich gesteigert werden.
Allein in den letzen zehn Jahren wurden über 650 Betreuungsplätze für Kinder unter drei
Jahren und über 400 Plätze für Kinder ab drei Jahren neu geschaffen.Seite 6 von 61
Seite 3
Bedarfsplan vorschulische Kinderbetreuung 2026 Bundesstadt Bonn
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
2.1 Trägervielfalt
Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen wird in Bonn sowohl von anerkannten
Trägern der freien Jugendhilfe als auch durch den öffentlichen Träger (= die Stadt als
Träger) angeboten. Bei der Vergabe von Trägerschaften für neue Kindertagesstätten tritt
der öffentliche Träger subsidiär auf. Das heißt, dass neue Kindertagesstätten überwiegend
an Träger der freien Jugendhilfe vergeben werden. Die Trägerschaft von neuen
Kindertageseinrichtungen erfolgt grundsätzlich über ein Trägerauswahlverfahren.
(vergleiche DS-Nr.: 221853).
In der nachfolgenden Tabelle ist die Verteilung der angemeldeten Kindpauschalen der
öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen nach Trägerschaft für das Kindergartenjahr
2026/2027 dargestellt.
In der Tabelle sind alle angemeldeten Kindpauschalen nach KiBiz aufgeführt, die
voraussichtlich im Kindergartenjahr zur Verfügung stehen.
Grundsätzlich können Betreuungsplätze in Kitas in einem Stundenumfang von 25, 35 oder
45 Stunden pro Woche angeboten werden. Der Bedarf für 25 Stunden Betreuungszeit wird
von den Trägern der öffentlichen Kindertagesstätten so gut wie gar nicht artikuliert.
Inwiefern die Vorgaben zum Betreuungsumfang mit der angekündigten Reform des
Kinderbildungsgesetz weiterhin Bestand haben werden, bleibt abzuwarten. Demnächst soll
nach der KiBiz Revision das Zeitkontingent in Fünf-Stunden-Schritten differenzierbar von
den Eltern gewählt werden können.
Neben der Betreuung in Kindertageseinrichtungen besteht das Angebot der
Kindertagespflege überwiegend für Kinder unter drei Jahren.
Für das Kindergartenjahr 2025/2026 wurden insgesamt 1.430 Kindertagespflegeplätze
angemeldet. Für das folgende Kitajahr sind aufgrund nachlassender Nachfrage 1.200
Plätze vorgesehen.Gruppen-
form
Gruppenstrukturen
nach KIBIZ städt. Träger kirchl. Träger
Eltern-
initiativen sonstige Träger gesamt
Ia ab 2 Jahre - 25 Std. 0 0 0 0 0
Ib ab 2 Jahre - 35 Std 489 384 37 255 1.165
Ic ab 2 Jahre - 45 Std. 596 861 279 737 2.473
IIa unter 3 Jahren - 25 Std. 2 0 0 5 7
IIb unter 3 Jahren - 35 Std. 255 35 50 176 516
IIc unter 3 Jahren - 45 Std. 275 126 149 868 1.418
IIIa ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 9 0 9
IIIb ab 3 Jahren - 35 Std. 1.339 403 186 624 2.552
IIIc ab 3 Jahren - 45 Std. 1.581 693 449 1.477 4.200
Kinder mit Förderbedarf 129 67 31 101 328
Kindpauschalen
gesamt 4.666 2.569 1.190 4.243 12.668
Verteilung der Kindpauschalen nach Trägergruppen zur Anmeldung beim Land 2026/2027Seite 7 von 61
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Bedarfsplan vorschulische Kinderbetreuung 2026 Bundesstadt Bonn
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Nicht erfasst – und nicht Inhalt der Bedarfsplanung - sind rein privat-gewerblich (teilweise
betrieblich orientiert) geführte Betreuungsangebote, die nicht öffentlich über das KiBiz
gefördert werden.
In den Einrichtungen stehen ca. 500 Betreuungsplätze zur Verfügung und auch hier werden
Bonner Kinder betreut. Insofern decken privat-gewerbliche Angebote ebenfalls einen Teil
des Bonner Bedarfs. Da die Einrichtungen nicht verpflichtet werden können, ihre
Belegungsdaten zu übermitteln, stehen hierzu aus datenschutzrechtlichen Gründen keine
genauen Zahlen zur Verfügung.
2.2 Aktueller Ausbaustand der Betreuungsangebote
Der Bedarf an Betreuungsplätzen in Bonn ist hoch. Ein Ziel ist es nach wie vor ausreichend
Betreuungsplätze anbieten zu können und dies vor allem flächendeckend im gesamten
Stadtgebiet, sodass für alle Kinder möglichst wohnortnah ausreichend Betreuungsplätze
zur Verfügung stehen und Zugangshürden abgebaut werden. Nicht immer ist es möglich
alle Stadtteile in gleichem Maße mit Betreuungsplätzen zu versorgen. Allerdings liegen
oftmals unterversorgte Bezirke neben Planungsräumen, in denen viele Plätze angeboten
werden können, sodass hier auch für Kinder aus anderen, nahegelegenen Bezirken
Betreuungsmöglichkeiten nahe am Wohnort bestehen.
Mit dem letzten Kindertagesstättenbedarfsplan wurden durch den Jugendhilfeausschuss
Zielversorgungsquoten festgelegt. Ausgangspunkt war eine umfangreiche Elternbefragung
von über 15.000 Personen mit Kindern bis einschließlich vier Jahren. Diese Quoten dienen
dazu – auch kleinräumig – eine Abschätzung vorzunehmen, wie hoch die Zahl der
notwendigen Plätze ist, um alle Bedarfe decken zu können. Die Zahl der neu zu
schaffenden Betreuungsplätze orientiert sich hieran.
Festgelegt wurden hierfür als notwendige Platzzahl, um alle Bedarfe decken zu können:
- 58% für Kinder unter drei Jahren und
- 104% für Kinder von drei bis unter sechs Jahren
Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die zum 15.03.2026 dem Land gemeldeten
Kindpauschalen, unabhängig ob alle Plätze ganzjährig belegt werden können. Es handelt
sich also um die theoretisch maximal zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze.
Einschränkungen gibt es aufgrund von Baumaßnahmen, Personalmangel oder der
steigenden Zahl an Kindern mit Förderbedarf in Einrichtungen mit dem BTHG-Modell
Gruppenstärkenabsenkung.
2.2.1 Ausbaustand für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren
Die Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Erreichung der bedarfsgerechten
Zielversorgungsquoten von 58% für Kinder unter drei Jahren erfordert einen weiteren
Ausbau der öffentlich geförderten Plätze in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege.
58% bedeutet, dass für 58% der in Bonn gemeldeten Kinder unter drei Jahren ein
Zielversorgungsquoten erreichen, um ein
flächendeckendes, bedarfsgerechtes
Betreuungsangebot zu schaffenSeite 8 von 61
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Betreuungsplatz in Kindertagespflege oder in einer Kindertagesstätte zur Verfügung stehen
sollte. Im Kindergartenjahr 2025/2026 liegt die Versorgungsquote (bezogen auf die Zahl der
Kinder am 31.12.2024) für U3-Kinder bei ca. 51,7%. Ein Jahr später liegt sie vor allem
aufgrund des Kinderzahlrückgangs bei 53%.
Allerdings muss in diesem Zusammenhang erwähnt werden, dass aufgrund der Vorgabe
des KiBiz, die die Gruppenzugehörigkeit am Alter des Kindes am Stichtag 01.11. bemisst,
eine gewisse Ungenauigkeit besteht. Kinder, die nach dem 01.11. das dritte Lebensjahr
vollenden, belegen einen U3-Platz, obwohl sie über drei Jahre sind. Zur Ermittlung der Zahl
der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren wurde in der Gruppenform I jeweils von
der Maximalbelegung von sechs Kindern im Alter unter drei Jahren pro Gruppe
ausgegangen. Der Gesetzgeber hat hier den Trägern einen Spielraum von vier bis sechs
U3-Kindern pro Gruppe eingeräumt, insofern können Abweichungen in den einzelnen
Einrichtungen beziehungsweise Planungsräumen entstehen, die sich in der Belegung der
Plätze widerspiegeln.
Der Umfang des U3-Betreuungsangebots ist im Stadtgebiet sehr unterschiedlich verteilt.
Während einige Planungsräume gut aufgestellt sind, fehlen in anderen immer noch
überdurchschnittlich viele Betreuungsplätze.
Mit dem Rechtsanspruch ab August 2013 für Kinder ab einem Jahr hat sich die Situation
deutlich verändert. Es ist daher der gesetzliche Auftrag, nicht nur ausreichend
Betreuungsmöglichkeiten für U3-Kinder zu schaffen, sondern zudem eine optimale
Verteilung im Bonner Stadtgebiet zu planen, sodass jedem Kind eine wohnortnahe
Betreuung in einer Kita oder in Kindertagespflege zur Verfügung gestellt werden kann.
Gleichzeitig sollen die Kinder bis zur Einschulung in der Kindertageseinrichtung verbleiben;
Ziel ist daher, dass die Gruppenstruktur in jeder Einrichtung ein „Hochwachsen“ der Kinder
bis zur Einschulung ermöglicht.
Bis ein bedarfsgerechtes U3-Betreuungsangebot gesamtstädtisch etabliert ist müssen
noch ca. 380 Betreuungsplätze geschaffen werden. Dies ist eine rechnerische Größe und
mit abnehmender Zahl der Kinder unter drei Jahren verringert sich natürlich die Anzahl der
Betreuungsplätze, die noch geschaffen werden müssen.Statistischer
Bezirk
Anzahl der
Kinder unter
3 Jahren
31.12.2025
maximales
Platzangebot
in öffentl. gef.
Kitas
2026/2027
Versorgung in
Kita 2026/2027
in %
Kinder unter 3
Jahren
Versorgung Kinder
unter 3 Jahren in Kita
2026/2027 und
Inanspruchnahme
Tagespflege
November 2025 in %
Ausbauziel in
öffentl. gef. Kitas
58%
Kinder unter 3
Jahren abzgl.
Tagespflege Differenz
Gesamt 7920 3035 38,3 53,2 3418 -383
Stadt gesamt
Platzangebot für Kinder unter 3 Jahren und Berechnung zukünftiger Bedarfe in öffentlich
geförderten Kindertageseinrichtungen und Tagespflege
Zielversorgungsquote 58%
weiterer Ausbau Betreuungsplätze für Kinder unter
drei Jahren notwendigSeite 9 von 61
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2.2.2 Ausbaustand für die Betreuung von Kindern ab drei Jahren
Für Kinder im Alter von drei bis unter sechs Jahren wurde eine Zielversorgungsquote von
104% mit dem letzten Kindertagesstättenbedarfsplan beschlossen. Zunächst erscheint eine
Quote von 100% als ausreichend. Allerdings muss bedacht werden, dass auch Kinder, die
bereits sechs Jahre alt, aber noch nicht schulpflichtig sind, in Kindertagesstätten betreut
werden. Im Durchschnitt handelt es sich jährlich um ca. 750 sechsjährige Kinder, die noch
nicht schulpflichtig sind.
Die Zielversorgungsquote von 104% konnte rechnerisch erreicht werden. Allerdings zeigt
die Auswertung der Wartelisten, dass immer noch einige Kinder über drei Jahren keinen
Betreuungsplatz erhalten konnten. Ein Problem, das überwiegend von nicht belegten
Kitaplätzen aufgrund von Fachkräftemangel oder der Betreuung von Kindern mit
Förderbedarf und Absenkung der Gruppenstärke resultiert. Beide Faktoren sind jedoch
weder plan- noch steuerbar.
2.3 Familienzentren und plusKitas
Für das kommende Kindergartenjahr ab 01.08.2026 werden 40 Kindertagesstätten als
Familienzentren (teilweise im Verbund mit mehreren Einrichtungen) gefördert.
Die Kindertageseinrichtungen, die als Familienzentren qualifiziert sind, also das Gütesiegel
„Familienzentrum NRW“ tragen (oder sich im Zertifizierungsverfahren befinden), bieten
über die Betreuung der Kinder hinaus niederschwellige, leicht zugängliche Angebote an.
Diese zusätzlichen Aufgaben sind am Bedarf des Sozialraums orientierte Beratungen,
Kurse und Veranstaltungen oder die Vermittlung von Angeboten. In Familienzentren
werden zudem in Kooperation mit verschiedenen Partnern familienunterstützende
Angebote gebündelt und vernetzt. Hilfestellungen für Familien stehen im Fokus. Eltern
sollen bei der Förderung ihrer Kinder umfassend begleitet werden. Die Angebote in
Familienzentren sind auch für Familien im Sozialraum zugänglich, deren Kinder nicht in
der Tageseinrichtung des Familienzentrums betreut werden.
Die Verteilung der Kontingente an die örtlichen Jugendamtsbezirke erfolgt nach einem
Sozialindex, der sowohl soziale als auch demographische Bedarfslagen berücksichtigt.
Der Zertifizierungsprozess ist eng an das Landesprogramm gekoppelt. Mit der
Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren trägt das Land
Nordrhein-Westfalen zu einer erweiterten Unterstützungsstruktur für Kinder und Eltern bei.
Die örtlichen Jugendämter waren in früheren Jahren daran gebunden, Familienzentren
prioritär in benachteiligten Gebieten aufzubauen. Eine Öffnung ist mittlerweile erfolgt,
sodass Familienzentren auch in anderen Stadtteilen etabliert werden können. DamitStatistischer
Bezirk
Anzahl der
Kinder zwischen
3 und unter 6
Jahren zum
31.12.2025
Platzangebot in
öffentl. gef. Kitas
2026/2027
Versorgung in Kita der
3 bis unter 6-Jährigen
2026/2027 in %
Ausbauziel bei
104% der
Kinder im Alter
von 3 bis unter
6 Jahren Differenz
Gesamt 8787 9634 109,6 9138,5 495,5
Stadt gesamt
Platzangebot für Kinder von 3 bis unter 6 Jahren
in öffentlich geförderten KindertageseinrichtungenSeite 10 von 61
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erhalten die örtlichen Jugendämter mehr Flexibilität bei ihrer bedarfsgerechten
Standortentscheidung.
Bonn verfügt mittlerweile über ein flächendeckendes und engmaschiges Angebot an
Familienzentren. Der Jugendhilfeausschuss wird bei Neuvergaben eines Kontingents für
eine neues Familienzentrum involviert.
In der AG 78 am 08.10.2025 wurde mehrheitlich beschlossen, dass zukünftig durch einen
geringeren Fördersatz mehr Einrichtungen als in den Jahren davor als plusKita unterstützt
werden können. Damit können im Kindergartenjahr 2026/2027 54 Einrichtungen mit einem
hohen Anteil an Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses,
insbesondere mit sprachlichem Förderbedarf, als plusKitas gefördert werden. Um die
kontinuierliche Arbeit in den plusKitas zu gewährleisten, werden zusätzliche Stellenanteile
finanziert. Über einen von der Jugendhilfeplanung festgelegten Indikatorenkatalog (Anteil
der Kinder, die in der Familie vorrangig nicht deutsch sprechen, Elterneinkommen, Anteil
der Kinder aus einem statistischen Bezirk mit hohem oder sehr hohem
Unterstützungsbedarf) wurden Kindertagesstätten als plusKITAS festgelegt. Eine
entsprechende politische Beschlussfassung ist im Zusammenhang mit der jährlichen
KiBiz-Vorlage (DS-Nr.: 260122) mittlerweile erfolgt.
Nähere Ausgestaltungsregelungen sollen mit dem neuen KiBiz über eine
Rechtsverordnung konkretisiert werden.
Der Gesetzentwurf für das neue KiBiz sieht die Einführung von Chancen-Kitas vor. Hierbei
handelt es sich zukünftig um Kindertageseinrichtungen, die als plusKita gefördert werden
und zugleich als Familienzentrum zertifiziert sind. Diese Maßnahme soll den Weg für mehr
Chancengerechtigkeit sowie zur Stärkung und Verbesserung der Kitas mit einem sehr
hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf, insbesondere mit
sprachlichem Förderbedarf, ebnen. Wie die genaue Umsetzung erfolgen soll, ist noch nicht
bekannt.
3. Bedarfsbeeinflussende Faktoren – wie können wir reagieren?
Die Verwaltung steht zunehmend vor dem Problem eine zukunftsgerichtete Bedarfsplanung
zu erarbeiten. Die Bedarfsplanung soll kleinräumig sein, vorausplanend und dem
tatsächlichen Bedarf entsprechen. Weder eine Über- noch eine Unterversorgung an
Betreuungsplätzen ist anzustreben. Nicht belegbare Plätze können nicht refinanziert
werden, welches zu finanziellen Einbußen der Träger führt. Auch Mieten lassen sich nur
finanziell abbilden, wenn die Betreuungsplätze nachgefragt werden.
Gleichzeitig soll der Rechtsanspruch umgesetzt werden und Familien ein Betreuungsplatz
für ihr Kind möglichst in Wohnortnähe zur Verfügung stehen.
Die letzten Jahre haben gezeigt, dass gesellschaftliche Veränderungen durchaus Einfluss
auf das Anmeldeverfahren und die Bedarfssituation insgesamt haben können. Die
verstärkte Inanspruchnahme von Homeoffice spielt dabei z.B. eine Rolle, da durch die
Arbeit von zu Hause und weniger Präsenz am Arbeitsplatz vermehrt wohnortnahe
Weder eine Über- noch eine Unterversorgung an
Betreuungsplätzen ist anzustrebenSeite 11 von 61
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Betreuungsformen gewählt werden. Und dies kann in Bonn, die eine Stadt der Einpendler
ist, durchaus Auswirkungen auf die Nachfrage nach Bonner Betreuungsplätzen haben.
Ebenso stellt die vorübergehende Schließung der Betreuungsangebote Eltern vor
unkalkulierbare Probleme. Dies kann zur verstärkten Nutzung familiär organisierter
Betreuung und zu einer Abkehr der Betreuungsform in Kitas oder Tagespflege führen. Auch
die Auswirkungen aufgrund des Zuzugs von Geflüchteten und steigender Mieten können
einen Einfluss haben. Eine Quantifizierung dieser Veränderungen ist allerdings nicht
möglich.
3.1 Veränderungen der Kinderzahlen
Die Zahl der Kinder in der Altersklasse bis einschließlich fünf Jahre schwankt jährlich. Bis
2019 erfolgte ein mehr oder minder deutlicher Bevölkerungszuwachs in der Altersgruppe;
in den letzten Jahren sank die Kinderzahl.
Zuletzt ist die Zahl der Kinder unter sechs Jahren von Ende 2020 bis Ende 2025 um über
2.050 deutlich gesunken. Das ist ein dramatischer kontinuierlicher Rückgang und hat einen
unmittelbaren Einfluss auf das bestehende Betreuungsangebot als auch auf die Planung
neuer Kindertagesstätten.Seite 12 von 61
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Datenquelle Statistikstelle Stadt Bonn
Sinkende Kinderzahlen sind kein Bonn spezifisches Problem. In umliegenden Kommunen
und insgesamt in NRW (und über die Landesgrenze hinaus) zeichnet sich ein deutlicher
Rückgang der Zahl der Kinder im Vorschulalter ab. In einzelnen Kommunen – so auch laut
WDR in Münster geplant - müssen Kindertagesstätten geschlossen werden, da die
Nachfrage nach Betreuungsplätzen sehr stark zurückgegangen ist.
Vorliegende Prognoseberechnungen von IT-NRW gehen zwar zunächst von weiter
sinkenden Kinderzahlen aus, bis 2050 werden für die Stadt Bonn allerdings wieder
steigende Zahlen vorausberechnet.
Quelle IT.NRW, Düsseldorf, 2025Seite 13 von 61
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Allerdings hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass diese
Bevölkerungsvorausberechnungen nur bedingt die Realität für die Stadt Bonn
widerspiegeln und deutliche Unterschiede in den tatsächlichen Einwohnendenzahlen aus
dem Melderegister und den Berechnungen von IT-NRW bestehen. Zudem liegen keine
kleinräumigen Bevölkerungsvorausberechnungen vor, sodass für die Bedarfsplanung
letztlich keine belastbaren Daten herangezogen werden können.
3.1.2 Umgang mit Veränderungen der Zahl der Kinder
Die Veränderungen der Kinderzahlen haben unmittelbaren Einfluss auf den Bestand der
Betreuungsplätze, aber auch auf die Planung von neuen Kindertagesstätten und Plätzen in
der Kindertagespflege. Aber wird sich dieser Prozess fortsetzen? Und wie viele Kinder
werden in welchem Ortsteil in fünf oder zehn Jahren leben? Hierfür gibt es keinerlei
belastbare Aussagen oder Prognosen.
Gleichzeitig ziehen sich Neubauprojekte, gerade wenn hierzu eine
Bebauungsplanänderung erforderlich ist, über Jahre und Jahrzehnte hin. Bedarfsaussagen,
die vor Jahren getätigt wurden, haben deshalb aktuell für einzelne Ortsteile keinen Bestand
mehr und müssen daher regelmäßig auch in laufenden städtebaulichen Verfahren
hinterfragt und aktualisiert werden.
Durch den Rückgang der Zahl der Kinder entspannt sich in vielen Kindertagesstätten die
Situation, da der nachlassende Bedarf den Druck auf die Einrichtungen nimmt. Allerdings
stellen die sinkenden Kinderzahlen die Verwaltung zunehmend vor die Herausforderung
zukunftsgerichtet ausreichend Betreuungsplätze im Wohnumfeld der Kinder zu schaffen,
ohne ein „Überangebot“ zu etablieren. Und dies dauerhaft über Jahrzehnte!
Im Gegensatz zu den Zeiten, in denen aufgrund der hohen Differenz zu Nachfrage und
Angebot Betreuungsplätze flächendeckend geschaffen werden mussten, ist jetzt ein
Kipppunkt erreicht. Problematisch ist dies für die Planung, da weder feststeht, wie sich die
Zahl der Kinder entwickelt, noch in welchen Stadtteilen ein Zuwachs oder weiter sinkende
Kinderzahlen zu erwarten sind. Dies macht eine belastbare Aussage über zukünftige
Betreuungsbedarfe nahezu unmöglich. Ziel ist es jedoch, ein bedarfsentsprechendes,
wohnortnahes Betreuungsplatzsystem vorzuhalten. Dabei soll weder ein Über- noch ein
Unterangebot in den verschiedenen Stadtteilen etabliert werden.
Bei immer weniger Kindern wird zwangsläufig auch im weiteren Verlauf die Frage zu stellen
sein, welche Betreuungsangebote die Nachfrage erfüllen und welche Angebote zu viel sind.
Möglicherweise wird auch ein weiterer Weg vom Betreuungsangebot zum Wohnort in Kauf
genommen werden müssen, da sich Kindertagesstätten meist erst ab drei Gruppen
wirtschaftlich, organisatorisch nachhaltig und systemstabil führen lassen. Die Wohnortnähe
muss bei weiter sinkender Nachfrage nach Betreuungsplätzen daher hinterfragt werden.
sinkende Kinderzahlen stellen das Ziel einer
wohnortnahen Betreuung immer mehr in FrageSeite 14 von 61
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Bei jeder Kitaneubaumaßnahme wird daher geprüft, ob im näheren Umfeld
Kindertagesstätten liegen, die eventuell schließen werden oder bei denen aufgrund der
baulichen Struktur ein dauerhafter Weiterbetrieb - gerade für die Betreuung von Kindern
unter drei Jahren - nur mit hohen Investitionen möglich ist. Auch bei baulichen
Erweiterungen wird die Versorgung im näheren Umfeld geprüft.
Unmittelbaren Einfluss hat die Verwaltung hier nur auf Einrichtungen in städtischer
Trägerschaft. Bei nachlassender Nachfrage können Einrichtungen zusammengelegt oder
die Zahl der Gruppen reduziert werden.
Problematisch ist aber für eine langfristig bedarfsgerechte Versorgung mit
Betreuungsplätzen, die teilweise langen Bindungsfristen, die für die Inanspruchnahme
investiver Landesmittel bei Baumaßnahmen bestehen.
Ebenso problematisch sind Mietverhältnisse, die oft mit einer Vertragslaufzeit von mehreren
Jahren abgeschlossen werden. Dies steht einem flexiblen Umgang mit der sinkenden
Nachfragesituation entgegen und so besteht die Gefahr, dass Mieten für Kindertagesstätten
gezahlt werden müssen, die nicht mehr ausgelastet sind. Grundsätzlich könnten auch
Rückzahlungen investiver Förderungen notwendig sein.
Im Rahmen der Anmeldung der Kindpauschalen beim Land (zuletzt vergleiche DS-Nr.;
260122) prüft die Jugendhilfeplanung, wie auf veränderte Bedarfe eingegangen werden
kann. Hierzu wird jährlich im Dialog mit den Trägern das Gruppenangebot der einzelnen
Kindertagesstätten analysiert und im Rahmen der Möglichkeiten Anpassungen
vorgenommen, damit die Betreuungsplätze in Kindertagesstätten dem tatsächlichen Bedarf
entsprechen.
3.2 Betreuung von Kindern mit und ohne Förderbedarf - der Weg zur
inklusiven Kinderbetreuung
Eine gemeinsame Betreuung aller Kinder mit und ohne Förderbedarf ist das Ziel, das von
dem inklusiven Leitgedanken getragen wird. Kinder mit (drohender) Behinderung sollten
möglichst frühzeitig gefördert werden. Hierfür kommen unterschiedliche
Eingliederungshilfeleistungen infrage. Eine wichtige Rolle spielen heilpädagogische
Leistungen in der Kindertagesbetreuung. In Kindertagesstätten werden individuelle
heilpädagogische Unterstützungsmaßnahmen in Kombination mit allgemeinen
pädagogischen Leistungen erbracht. Sie bestehen also ergänzend bzw. aufbauend zu den
Regelleistungen in den Kindertageseinrichtungen.
Heilpädagogische Maßnahmen sollen die Selbständigkeit der Kinder mit (drohender)
Behinderung erhöhen und ihre soziale Integration und Entwicklung fördern. Kinder werden
beim Lernen und in ihrem sozialen und emotionalen Verhalten durch unterschiedliche
Fördermaßnahmen unterstützt. Dazu zählen therapeutische, psychologische,
sonderpädagogische und psychosoziale Fördermaßnahmen sowie die Beratung der
Erziehungsberechtigten.
jährliche Überprüfung und Anpassung des
Betreuungsangebotes im Rahmen der Meldung
der Kindpauschalen beim LandSeite 15 von 61
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Die Antragstellung erfolgt über die Eltern beim LVR-Fallmanager*innen oder direkt über
den LVR. Aufgrund einer ärztlichen Diagnose über eine Einschränkung des Kindes ermittelt
der LVR eine individuelle Förderung in Verbindung mit einem konkreten Förder- und
Teilhabeplan.
Viele Kindertagesstätten betreuen bereits Kinder mit Förderbedarf. In den meisten
Einrichtungen werden sie gemeinsam mit allen anderen Kindern gefördert. Im Bereich der
Tagespflege können Kinder mit diagnostiziertem Förderbedarf durch entsprechend
qualifizierter Kräfte betreut werden.
Die Träger haben sich bereits frühzeitig auf den Weg gemacht Inklusion in der
Kindertagesbetreuung umzusetzen und reine heilpädagogische Kindertagesstätten
umzuwandeln bzw. einzelne heilpädagogische Gruppen in über KiBiz-finanzierte Kitas zu
verlagern. In rein heilpädagogischen Gruppen werden Kinder mit einem besonders hohen
Teilhabebedarf betreut.
Vor dem Hintergrund des Auftrags, alle Kinder gemeinsam zu betreuen, werden alle
heilpädagogischen Einrichtungen in den nächsten Jahren aus der pauschalen Förderung
durch den LVR genommen. Die bisherige einrichtungsbezogene Finanzierung von
heilpädagogischen Gruppen und Einrichtungen durch die Landschaftsverbände wird auf
eine kindbezogene Förderung in der Kombination von KiBiz-Finanzierung und einer
ergänzenden heilpädagogischen Basisleistung durch die Landschaftsverbände umgestellt.
Rein heilpädagogische Einrichtungen müssen sich zukünftig inklusiv ausrichten. Hierzu
heißt es unter https://www.bthg.lvr.de/de/kinder-jugendliche/fachleute/wie-geht-es-mit-den-
heilpadagogischen-kitas-weiter/ :
„Um bis zu einem abschließenden Verhandlungsergebnis zu einer sogenannten
Basisleistung II eine Planungs- und Finanzierungssicherheit für die Träger der
heilpädagogischen Gruppen und Einrichtungen zu schaffen, haben die beiden
Landschaftsverbände, die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und die
kommunalen Spitzenverbände vereinbart, dass die heilpädagogischen Gruppen bis zum
31.07.2029 im bisherigen System der Eingliederungshilfe weitergeführt werden können“.
Auf der Grundlage des Landesrahmenvertrages wird über die Ausgestaltung der möglichen
Leistung für Kinder mit einem hohen Förderbedarf in der Kindertagesbetreuung
(Basisleistung II) verhandelt.
Klar ist, dass die gleichzeitige Betreuung von Kindern mit und ohne Förderbedarf das
gemeinsame Ziel ist. Unklar ist jedoch, welche Auswirkungen dies auf die Platzzahlen der
KiBiz-finanzierten Kindertagesstätten haben wird. Während bei Basisleistung I mit
Gruppenstärkenabsenkung ein Platz freigehalten wird, ist bei Basisleistung II noch offen,
wie viele Plätze ggf. nicht belegt werden können.
Als Problem ist in dem Zusammenhang ebenso die Mietförderung anzusprechen, die auf
die tatsächliche Belegung von Plätzen abgestellt ist. Dies kann dazu führen, dass mit einer
Gruppenstärkenabsenkung, die aus dem Bereich der Eingliederungshilfe für sinnvoll
erachtet wird, eine Verschlechterung in der Finanzierung der Kindertagesbetreuung
entstehen kann. Eine Regelung die dem inklusiven Gedanken eindeutig entgegensteht.
weiterer Platzausbau für die Betreuung von
Kindern mit FörderbedarfSeite 16 von 61
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Mit der Umsetzung einer inklusiven Kinderbetreuung geht daher ein steigender Platzbedarf
in den KiBiz-Regeleinrichtungen einher. Aufgrund des erhöhten Förderbedarfs können in
vielen Kindertagesstätten nicht alle angemeldeten Plätze belegt werden. Dies bedeutet
ebenso, dass der Bedarf an Betreuungsplätzen weiter steigen wird, da je nach Wahl des
Modells für die Basisleistung I (Gruppenstärkenabsenkung oder Modell Zusatzkraft)
weniger Plätze in der Einrichtung belegt werden bzw. mehr Personal zur Verfügung stehen
muss. Das bedeutet, dass zukünftig mehr Plätze in Regeleinrichtungen bereitgestellt
werden müssen.
Sowohl die absolute Zahl als auch der Anteil der betreuten Kinder mit Förderbedarf in über
KiBiz-finanzierten Kindertagesstätten ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen.
Es liegen weder Daten vor, wie sich die Zahl der Kinder mit Förderbedarf in Zukunft
entwickelt noch in welchen Stadtteilen die Kinder leben. Dies ist ein Problem für den
weiteren Planungsprozess aber vor allem eine Herausforderung, der sich das
pädagogische Personal und die Einrichtungen stellen müssen.
3.4 Kinder im schulpflichtigen Alter und auswärtige Kinder
Jedes Jahr werden auch Kinder im schulpflichtigen Alter in den Bonner Kindertagesstätten
betreut, die von der Einschulung zunächst zurückgestellt wurden, da sie in ihrer Entwicklung
noch nicht einen gelingenden Schulbesuch erwarten lassen. In den letzten Jahren waren
dies im Durchschnitt rund 150 bis 160 Kinder, die eigentlich aufgrund ihres Alters bereits
die Grundschule besuchen sollten. Diese Ü3-Plätze müssen zusätzlich zur Verfügung
stehen.
Die hohe Zahl auswärtiger Kinder, die in Bonner Kindertagesstätten betreut werden, wirkt
sich auf die tatsächliche Versorgungssituation der Bonner Kinder aus. Der größte Anteil
auswärtiger Kinder wird in den (überwiegend) betrieblichen Kitas betreut, aber auch in den
über KiBiz, aber nicht über das Bonner Modell (DS-Nr.: 0910714) finanzierten Einrichtungen
gibt es viele auswärtige Kinder.Seite 17 von 61
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Ca. 400 Kinder, die nicht in Bonn wohnen belegten Ende 2025 einen Kitaplatz in einer
Bonner Einrichtung, aber nur ca. 50 Kinder aus Bonn wurden in Kitas im Umland betreut.
Diese Entwicklung steht im Einklang mit der Rolle Bonns als Oberzentrum, ist aber
problematisch für den weiteren Planungsprozess, da nicht feststeht wie viele auswärtige
Kinder zukünftig in Bonn einen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen werden.
Über § 3 KiBiz wird dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern ein hoher Stellenwert
eingeräumt, sodass grundsätzlich für auswärtige Kinder Betreuungsplätze zur Verfügung
stehen sollten.
3.5 Veränderungen in der Kitalandschaft – Schwierigkeiten der
Bedarfsabschätzung
Immer wieder müssen Einrichtungen schließen. Dies aus unterschiedlichen Gründen, zum
Beispiel weil Vermieter das Mietverhältnis kündigen, Sanierungsarbeiten nicht gestemmt
werden können, das Raumprogramm nicht mehr dem heutigen Standard entspricht oder
weil sich Träger aus dem Geschäft zurückziehen. Solche Kitaschließungen erfolgen in
einigen Fällen mit wenig Vorlaufzeit, sodass die Schaffung von Ersatzplätzen in der Nähe
nicht immer möglich ist.
Gleichzeitig sind in den letzten Jahren zahlreiche Kindertagesstätten gebaut worden. Damit
konnte das Betreuungsangebot deutlich erweitert werden.
Schwierig für die weiteren Planungen ist der lange Zeitraum, bis eine geplante
Kindertagesstätte tatsächlich gebaut wird. Neben langwierigen Bebauungsplan-
änderungsverfahren, ziehen sich auch Projekte, die durch Investoren realisiert werden
sollen, oftmals in die Länge. Belastbare Bedarfsaussagen über Jahre und Jahrzehnte zu
treffen ist jedoch nicht mehr möglich. Investoren, die Grundstücke erwerben, möchten mit
dem Bau von Kindertagesstätten Gewinn erzielen und werden sich nicht auf eine zeitlich
befristete Zusicherung seitens der Jugendhilfeplanung einlassen. Sie fordern eine
verbindliche langfristige Mietzusage für die Kindertagesstätten, die sie errichten.
Mit den Jahren kann sich allerdings die Bedarfssituation verändern, sodass nicht mehr an
allen Standorten die Notwendigkeit für den Bau einer neuen Kindertagesstätte in einem
bestimmten Bezirk bestehen kann. Die Jugendhilfeplanung prüft daher in regelmäßigen
Abständen die Bedarfszusagen und ggf. muss von bereits in den Planungsprozess
eingeflossenen Kitabaumaßnahmen Abstand genommen werden (zuletzt vergl. DS-NR:
253146).
hohe Zahl von Kindern, die nicht in Bonn wohnen,
hat Einfluss auf die Versorgungssituation
Regelmäßige Überprüfung der Bedarfssituation bei
KitaneubautenSeite 18 von 61
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Belastbare Bedarfsaussagen werden aufgrund langer Planungsabläufe und gleichzeitigen
Veränderungen der Angebotsstruktur zunehmend schwierig. Vor allem die Entwicklung der
Kinderzahlen ist kaum abschätzbar und die erforderlich kurze Reaktionszeit steht im
Gegensatz zur notwendigen Flexibilität beim Bau von Gebäuden, Ausbildung und
Einstellung von Personal. Kleinräumig, also bezogen auf Planungsräume oder statistische
Bezirke, liegen keine Bevölkerungsprognosen vor. Die Bedarfsprüfung orientiert sich daher
immer am Status quo und Annahmen aus dem Bonner Baulandmodell zur Abschätzung der
Kinderzahlen, die sich aus dem Zuzug in Neubaugebiete ergeben.
Je weiter der Ausbau des Betreuungsplatzangebotes voranschreitet, desto schwieriger wird
es eine Beurteilung der Bedarfssituation vorzunehmen. Noch vor einigen Jahren, fehlten so
viele Betreuungsplätze, dass fast in allen Bezirken ein Ausbau erfolgen musste. Je mehr
Betreuungsplätze geschaffen werden und je weniger Kinder in Bonn leben, desto
schwieriger ist abzuschätzen, wie viele Betreuungsplätze noch wo notwendig sind.
Daher wird jede mögliche Kitabaumaßnahme genau geprüft und sehr besonnen in Bezug
auf Zusagen für neue Kitabauten agiert. Insofern läuft die weitere Ausbauplanung aber auch
Gefahr, dass potentielle Angebote für den Neubau von Kindertagesstätten ausgeschlagen
werden und sich im Verlauf der Jahre dann aber doch zeigt, dass sich an dem Standort ein
Bedarf entwickelt hat, der nicht durch das bestehende Betreuungsplatzangebot gedeckt
werden kann.
Nicht nur die Schließung von Einrichtungen und der Bau von neuen Kindertagesstätten
haben unmittelbaren Einfluss auf die Versorgungssituation. Auch die Veränderung
innerhalb bestehender Kindertagesstätten sind bedeutend. Neben Gruppenumwandlungen
sind hier z.B. die Reduzierung der Gruppenzahl zu nennen. Dies geschieht aufgrund von
Personalmangel bei gleichzeitig geringerer Nachfrage nach Betreuungsplätzen. Bedeutend
ist zudem der weitere Aufbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren. Werden in einer
Gruppe Kinder unter drei Jahren betreut, muss ein Dreiraumprogramm vorgehalten werden.
In einigen Kitas ist dies nur durch aufwendige Umbauten oder eben durch eine Verringerung
der Gruppenzahl möglich, um notwendige Raumressourcen zur Verfügung stellen zu
können.
Für einige Stadtteile ist es bedeutend, dass sich ein immer weiter fortschreitender Abbau
von Betriebsplätzen in Kindertageseinrichtungen abzeichnet. Betriebskitas haben einen
höheren Trägeranteil zu tragen und bieten arbeitsplatznah Betreuungsplätze für die Kinder
ihre Mitarbeitenden aus den beteiligten Unternehmen an. Dafür leisten die Betriebe einen
finanziellen Ausgleich, steigern aber mit dem Angebot von Kitaplätzen die Attraktivität als
Arbeitgeber.
Einige Unternehmen ziehen sich aus der Unterstützung der Träger der Betriebskitas zurück
oder beabsichtigen dies zu tun. Die Gründe hierfür mögen neben monetären Aspekten
vielfältiger Natur sein. Da es nicht Aufgabe von Betrieben und Organisationen ist, dem
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gerecht zu werden, muss geprüft werden,
inwieweit die Notwendigkeit besteht, diese Betreuungsplätze zu erhalten und für die
wohnortnahe Versorgung zu öffnen.
Viele Betriebskitas liegen in Bezirken mit relativ geringen Bevölkerungszahlen, sodass –
eine Umwandlung in öffentliche Kindertagesstätten vorausgesetzt – ein Überangebot
geschaffen wird, das weit über das für die Wohnbevölkerung notwendige Maß hinausgeht.Seite 19 von 61
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Die Übernahme einer Betriebskita kann daher immer nur unter Abwägung der
Versorgungssituation vor Ort und der Entwicklung umliegender Betreuungsplätze erfolgen.
3.6 Personalsituation in Kindertageseinrichtungen
Der Ausbau der Betreuungsplätze geht mit einem steigenden Bedarf an qualifiziertem
Fachpersonal einher und kann nur gelingen, wenn hochqualifizierte und gut ausgebildete
Personen zur Verfügung stehen. Gewinnung und Bindung engagierter und kompetenter
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist daher als eine der zentralen strategischen Aufgaben zu
sehen. Das Fachkräftegebot und die gesetzlichen Vorgaben zur personellen
Mindestausstattung erlauben nur Personen mit entsprechender Qualifizierung die
Betreuung zu übernehmen.
Bei den Trägern von Kindertageseinrichtungen ist ein Fachkräftemangel von Erzieherinnen
und Erziehern – ebenso wie in anderen Branchen - angekommen. Verschärft wird die
Situation durch einen Mangel an Nachwuchskräften. Diesem Problem muss sich gestellt
und gesamtpolitische Lösungsansätze müssen gefunden werden, damit ein weiterer
Ausbau und die Sicherung des Bestandes der Betreuungsplätze gelingen kann.
Mit der neuen Personalverordnung werden Anforderungskriterien aufgestellt. Allerdings
muss hierbei jeder Träger der Arbeitsqualität Vorrang einräumen. Die Verordnung regelt,
welche pädagogischen Kräfte im Rahmen des Mindestpersonals nach dem
Kinderbildungsgesetz eingesetzt werden können. Dabei geht es nur um pädagogisches
Personal. Anderes Personal wie zum Beispiel Hauswirtschaftskräfte, Verwaltungsassistenz
oder Kita-Helfende sind nicht von der Personalverordnung betroffen. Der Personaleinsatz
liegt in der Verantwortung des jeweiligen Trägers. Die Personalverordnung regelt, welche
Berufsausbildungen zu den drei Arten der pädagogischen Kräfte zählen. Hierbei wird
differenziert zwischen sozialpädagogischen Fachkräften, weiteren Fachkräften und
Ergänzungskräften. Die Personalverordnung regelt (vorübergehend vorrausichtlich bis
2030) den Personaleinsatz unterschiedlich qualifizierter Personen für den Einsatz auf
Fachkraft- oder auf Ergänzungskraftstunden.
Die neue Personalverordnung führt zu einer weiteren Flexibilisierung für den Einsatz von
pädagogischem Personal. Es können mehr Personen, die über eine grundsätzlich
pädagogische Ausbildung verfügen und geeignet sind, nach einer Einzelfallprüfung als
pädagogische Kräfte eingesetzt werden. Auch wird über die Personalverordnung die
Möglichkeiten erweitert, Personen auf Ergänzungskraftstunden einzusetzen. Während
eines begrenzten Zeitraums kann das Landesjugendamt einem Träger auf Antrag erlauben,
den Mindestpersonaleinsatz verstärkt durch den Einsatz von Ergänzungskräften
sicherzustellen. Die Sicherstellung der Deutschkenntnisse sowie die Prüfung von im
Übernahme von Betriebsplätzen nur unter
Abwägung der Bedarfssituation sinnvoll
Personalverordnung ermöglicht Trägern eine
größere Bandbreite beim PersonaleinsatzSeite 20 von 61
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Ausland erworbenen Qualifikationen sowie der Einsatz von sich in Ausbildung befindender
Personen wird in der Verordnung geregelt.
Es bleibt abzuwarten, inwiefern durch die Umsetzung der Regelungen der neuen
Personalverordnung der Fachkräftemangel in den Kindertagesstätten spürbar reduziert
wird.
Im neuen KiBiz-Entwurf sind gleichzeitig weitere Überbelegungen der Gruppen auf drei
bzw. vier Kinder möglich. Hierdurch kann zwar vorübergehenden Personalengpässen
begegnet werden, ob hierdurch eine Entlastung des Personals erfolgt ist allerdings fraglich.
Nicht nur der städtische Träger, sondern auch freie Träger in Bonn sind von der Problematik
des Fachkräftemangels betroffen. Durch personelle Engpässe erhöht sich der Arbeitsdruck
für die verbleibenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen. Einige
verbleiben daher nicht mehr dauerhaft in dem Beruf, womit sich das Problem verschärft.
Immer wieder können Betreuungsplätze nicht belegt werden. Das bedeutet, dass bereits
angemeldete Plätze defacto nicht zur Verfügung stehen. Einzelne Gruppen müssen
vorübergehend geschlossen werden. Betreuungszeiten werden reduziert und ursprünglich
geplante Überbelegungen werden abgebaut. Neu geschaffene und beim Land
angemeldete Betreuungsplätze stehen nicht zur Verfügung, weil Personal in den
Einrichtungen fehlt.
Der Fachkräftemangel wird daher zunehmend zu einem Problem, das dem geplanten
weiteren Ausbau an Betreuungsplätzen und der Stabilisierung des Systems entgegensteht.
Durch Erkrankungen, Schwangerschaften und notwendige Fortbildungen kommt es zu
weiteren personellen Engpässen.
Inwieweit sich dieser Fachkräftemangel zukünftig entwickeln wird, ist ungewiss. Aktuelle
zeichnet sich - zumindest bei Kindertagesstätten in städtischer Trägerschaft - eine leichte
Verbesserung der Situation ab. Durch den Abbau von Plätzen, reduziert sich auch die
notwendige Anzahl an Mitarbeitenden für das gesetzlich geforderte Mindestpersonal.
Hierdurch kommt es zu einer Personalschiebung innerhalb eines Trägers, so dass sich die
sinkende Geburtenrate positiv auf den Fachkräftemangel auswirkt. Inwieweit der
Fachkräftemangel dadurch langfristig aufgehoben wird, bleibt abzuwarten.
Mit dem geplanten neuen KiBiz soll dem Personalmangel durch Differenzierung in Kern-
und Randzeitenbetreuung begegnet werden. Die Kernzeit, in der Fachpersonal vor Ort sein
muss, liegt demnach bei mindestens fünf Stunden am Tag. So soll während der Kernzeit
die bewährte Zusammensetzung des pädagogischen Personals in den unterschiedlichen
Gruppenformen bestehen bleiben. In dieser Zeit dürfen Kitas auch drei bzw. vier Kinder
mehr aufnehmen, als in der jeweiligen Gruppe eigentlich zulässig sind. In den Randzeiten
dürfen Kitas künftig in Eigenverantwortung den Betreuungsschlüssel und die Qualifikation
des eingesetzten Personals im gewissen Rahmen lockern. Die ausdifferenzierten
Personalanforderungen für die Randzeiten sollen in einer neuen Personalverordnung
geregelt werden.Seite 21 von 61
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3.6.1 Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel
Maßnahmen, die gegen den Fachkräftemangel ergriffen werden, sind unterschiedlich.
Neben Vorgaben der Personalverordnung, die einen flexibleren Einsatz von Kräften mit
unterschiedlichen Qualifizierungsniveau ermöglicht, werden von den Trägern verschiedene
Maßnahmen ergriffen, um die personelle Situation zu verbessern. Der Fokus soll hier nicht
nur beim städtischen Träger liegen. Die überwiegende Zahl der Betreuungsplätze wird in
Kitas freier und kirchlicher Trägerschaft angeboten. Insofern sind die folgenden
Ausführungen zwar auf den städtischen Träger beschränkt, was aber nicht bedeutet, dass
die freien Träger nicht in gleichem Maße verschiedenste Maßnahmen gegen den
Fachkräftemangel etabliert haben.
Die Stadt Bonn versucht über Personalkampagnen, Dauerausschreibungen und
unbefristete Anstellungen von sozialpädagogischen Fachkräften dem Fachkräftemangel
entgegenzutreten.
Angebote einer praxisintegrierten Ausbildung, Fachberatung und Coaching sind bereits
eingeführt. Ebenso soll über Nachqualifikation Fachpersonal gewonnen werden.
Auch über das Anwerben von ausländischen Fachkräften wird versucht, dem
Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Die Umsetzung solcher Programme ist jedoch
aufgrund des hohen organisatorischen Aufwands sehr herausfordernd. Gründe sind unter
anderem sprachliche Barrieren in der Anfangsphase trotz Sprachkurs,
Anerkennungsverfahren, Integration in den Arbeitsalltag und Unterstützungsbedarfe bei der
Eingliederung in Deutschland. Eine Unterstützung und enge Begleitung, gerade zu Beginn
der Arbeitsaufnahme in Bonn ist entscheiden für die Bleibequote. Dies zeigen nicht nur die
Erfahrungen aus der ersten Runde der Anwerbung ausländischer Kräfte, sondern auch
Erkenntnisse anderer kommunaler sowie freier Träger, die ebenfalls ausländische
Fachkräfte für die Kitas angeworben haben. Aktuelle Überlegungen gehen daher dahin,
statt erneut ausländische Fachkräfte zu akquirieren, stärker auf eigene
Qualifizierungsmaßnahmen von Ergänzungskräften zu Fachkräften zu setzen oder die
praxisintegrierte Ausbildung (PiA) für Ergänzungskräfte zu etablieren. Derzeit befinden sich
mehrere Ergänzungskräfte in einer entsprechenden Qualifizierungsmaßnahme zur
pädagogischen Fachkraft, was mittelfristig weitere Entlastung schafft, zur Verbesserung der
Personalsituation beitragen wird und ein wichtiges Instrument der Personalbindung, aber
auch Personalgewinnung sein wird.
Ein breites Fortbildungsangebot und Unterstützung für den Verwaltungsbereich zielen
ebenso auf eine Bindung des Personals und die Sicherung attraktiverer
Arbeitsbedingungen ab.
Ergänzend bietet die Stadt Bonn allen Mitarbeitenden aus dem Kita-Bereich ein
umfangreiches eigenes Fortbildungsprogramm an. Das Programm zielt auf gewünschte
und erforderliche Fortbildungen ab, um die Mitarbeitenden in ihrer täglichen Arbeit zu
stärken und weiter zu qualifizieren. Darüber hinaus haben alle Kindertageseinrichtungen in
städtischer Trägerschaft in den letzten Jahren an einem gemeinsamen Jahresziel zur
Teamkultur und zum Wandel in der pädagogischen Arbeit gearbeitet. Diese Maßnahmen
dienten zur Resilienz, Stärkung und einem verstärkten Miteinander in herausfordernden
Zeiten des Fachkräftemangels sowie der Mitarbeitendenbindung.
Zusätzlich werden die Einrichtungen durch den Einsatz von Verwaltungskräften, Hauswirt-
schaftskräften und Kita-Helfenden entlastet, um für alle nicht pädagogischen Aufgaben
keine pädagogischen Kräfte zu binden.Seite 22 von 61
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Um kurzfristige personelle Ausfälle zu kompensieren, wurde im letzten Jahr auch eng mit
Personaldienstleistern zusammengearbeitet.
Der Fachkräftemangel zeichnet sich inzwischen nicht (mehr) in allen Gebieten
Deutschlands ab. Sinkende Kinderzahlen haben in einigen Regionen von Deutschland
bereits dazu geführt, dass ein Überangebot von Fachkräften besteht, sodass ganze Kitas
schließen mussten und Mitarbeitende um ihren Arbeitsplatz fürchten müssen. Dies trifft
jedoch bisher nicht auf die Stadt Bonn zu. Allerdings konnten erstmals freie Plätze gerade
für Kinder über drei Jahren nicht sofort belegt werden. Es zeigt sich also deutlich, dass die
Nachfrage aufgrund sinkender Kinderzahlen zurückgeht. Sollten die Kinderzahlen weiterhin
so drastisch zurückgehen werden auch Bonner Kindertagesstätten den sinkenden Bedarf
spürbar bemerken. Dadurch könnten weniger Fachkräfte benötigt werden und die Situation
könnte sich in einzelnen Einrichtungen entspannen. Ob Bonn durch geringere Nachfrage
längerfristig über ein Überangebot an Fachkräften verfügen wird, kann nicht abgeschätzt
werden. Allerdings wird dies aufgrund der vielen Mitarbeitenden, die in den nächsten Jahren
das Renteneintrittsalter erreichen werden, eher kein realistisches Szenario sein.
Hervorgehoben werden muss zudem, dass viele Arbeitgebende um Fachkräfte
konkurrieren. So wird vor dem Hintergrund der Einführung des Rechtsanspruchs auf
Ganztagsbetreuung in der OGS ab dem Schuljahr 2026/2027 der Fachkräftebedarf weiter
steigen.
3.7 Auswirkungen auf Kindertagespflege
In Bonn wurden für das Kindergartenjahr 2025/2026 1.430 Plätze im Rahmen der öffentlich
geförderten Kindertagespflege angemeldet. Ca. 390 Tagespflegepersonen bieten die
Möglichkeit zur Kinderbetreuung insbesondere für Kinder unter drei Jahren an. Wegen
nachlassender Nachfrage reduziert sich die Zahl auf 350 Tagespflegepersonen bzw. 1.200
Betreuungsplätze für das kommende Kitajahr.
In der Regel ist die Kindertagespflege ein Angebot für einzelne Kinder losgelöst von festen
Gruppenstrukturen und mit bedarfsgerechten Betreuungszeiten. Die Erlaubnis zur
Kindertagespflege befugt zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden Kindern.
In Großtagespflegestellen arbeiten mehrere Tagespflegekräfte zusammen. Wenn sich
Kindertagespflegepersonen in einem Verbund zu einer Großtagespflege
zusammenschließen, können höchstens neun Kinder gleichzeitig betreut werden (unter
bestimmten Voraussetzungen sind bis zu 15 Betreuungsverträge möglich, allerdings nur,
wenn nicht alle Kinder zeitgleich betreut werden).
Grundsätzlich kann die Betreuung im Haushalt der Betreuungsperson, bei den Eltern des
Kindes oder in geeigneten anderen Räumlichkeiten erfolgen. Sowohl die Kindertagespflege
in anderen Räumen als auch die in der Großtagespflege können durch selbständige oder
angestellte Kindertagespflegepersonen geleistet werden.
Die überwiegende Zahl der Kindertagespflegepersonen arbeitet selbständig, das heißt eine
unmittelbare Planbarkeit ist – anders als bei Kindertagesstätten - nicht gegeben. Nicht alle
Tagespflegepersonen bieten für fünf Kinder einen Betreuungsplatz an. Auch ändert sich
das Angebot teilweise unterjährig, da sich zum Beispiel Veränderungen bei der
Tagespflegeperson ergeben und das Angebot reduziert oder erweitert wird.
Kindertagespflege ist ein wichtiger Baustein gerade im Betreuungssegment der Kinder
unter drei Jahren. Allerdings werden hier die Auswirkungen sinkender Kinderzahlen
besonders deutlich und nicht alle angebotenen Plätze können in diesem Jahr belegtSeite 23 von 61
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werden. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Letztlich entscheiden die Eltern welches
Betreuungsangebot sie für ihr Kind wählen. Die niedrigere Nachfrage nach
Betreuungsplätzen in Kindertagespflege entsteht auch - aber nicht nur - dadurch, dass eine
bessere Verfügbarkeit für U3-Plätze in Kindertagesstätten besteht. Einige Eltern wählen
daher lieber direkt einen Platz in einer Kindertageseinrichtung. Hierdurch ist eine
längerfristige Planungssicherheit gegeben, eine doppelte Eingewöhnungszeit und
Bindungsbrüche entfallen.
Sowohl bei Kindertagespflege als auch bei der Nachfrage nach Kitaplätzen bestehen sozio-
kulturelle Unterschiede im Nachfrageverhalten. Aber auch die Qualität der Betreuung und
der Ruf der Einrichtung beziehungsweise Kindertagespflegestelle sind entscheidend, wenn
es um die Wahl eines Betreuungsplatzes geht. Darüber hinaus spielen konzeptionelle
Schwerpunkte und gewünschte Betreuungszeiten eine Rolle bei der Wahl eines
Betreuungsplatzes. Dies sind Faktoren, die im Bereich der Kindertagespflege nicht
gesteuert werden können, aber einen wesentlichen Einfluss auf die Nachfragesituation
haben.
Großtagespflegestellen sind von einer geringeren Auslastung weniger betroffen, aber auch
hier wird es zunehmend schwieriger alle Betreuungsplätze sofort belegen zu können.
Letztlich ist die Auslastung des Tagespflegeangebotes immer unter dem Aspekt des
Zusammenspiels von der Zahl der Kinder unter drei Jahren, der Nachfrage, dem Angebot
in Kindertagesstätten und dem Wahlrecht der Eltern zu sehen.
Kinderstuben sind Großtagespflegestellen, die eine Kombination aus Betreuungsleistung
und Elternarbeit anbieten. Es handelt sich um ein Konstrukt zwischen Großtagespflege,
Sozialarbeit und Elternberatung mit einem hohen Anteil an Sozialraumorientierung.
Kinderstuben sind ein niederschwelliges Angebot für Kinder im Alter bis zu maximal vier
Jahren. Die Kinder werden in ihrer altersgemäßen Entwicklung gefördert. Darüber hinaus
werden Eltern über Beratungs- und Gruppenangebote in die pädagogische Arbeit
einbezogen und in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt. Ein lückenloser Anschluss an die
Betreuung in Kindertagesstätten soll gesichert sein.
In Bonn wurden zwei Großtagespflegestellen als Kinderstuben in Tannenbusch initiiert.
Aber auch hier entspricht die Nachfrage nicht dem Angebot.
Nicht nur in Bonn ist der Bedarf nach Kindertagespflegeplätzen eingebrochen. Auch in
anderen Kommunen innerhalb und außerhalb von NRW können Plätze nicht belegt werden.
Eine Herausforderung, der aus planerischer Sicht kaum begegnet werden kann.
Daher wird gemeinsam mit dem Netzwerk Kindertagespflege versucht die
Kindertagespflege in der Öffentlichkeit bekannter zu machen. Hierzu wurden
Werbemaßnahmen initiiert und ein regelmäßiger Tag der offenen Tür angeboten.
Im Bereich der Großtagespflege bestehen vereinzelt Kooperationen mit Kindertagesstätten,
sodass eine gesicherte Betreuung bis zur Einschulung gewährleistet ist. Allerdings handelt
es sich meist um Großtagespflegestellen und Kitas in gleicher Trägerschaft. Mit privaten
Kindertagespflegestellen ist dies schwer umzusetzen.
Es bleibt also abzuwarten, wie sich die Zahl der Kinder weiterentwickelt, da hiervon
maßgeblich die Nachfrage nach Kindertagespflegeplätzen abhängig ist.Seite 24 von 61
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4. Kita-Net und Wartelisten
Das Programm Kita-Net liefert eine gute Datenbasis, die herangezogen werden kann, um
Rückschlüsse und Analysen über die Bedarfssituation in Bonn zu liefern. Die Eltern, die
einen Betreuungsplatz wünschen, können über dieses System ihren Bedarf artikulieren.
Diese Möglichkeit ist nicht auf eine Kindertagesstätte beschränkt. Eltern können sich
gleichzeitig bei mehreren Kindertagesstätten oder für Tagespflege anmelden. Die
Kommunikation erfolgt über ein Online-Konto. Über das Programm besteht ein
niederschwelliger Zugang zur Anmeldung eines Betreuungsplatzes. Der Zugang zu
vorschulischen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen wird hierdurch deutlich erleichtert.
Darüber hinaus bieten das Familienbüro und das Netzwerk Kindertagespflege
Unterstützung für alle Eltern an und helfen bei der Anmeldung und Suche nach
Betreuungsplätzen.
Die Wartelisten spiegeln ein detailliertes Bild wider, wie hoch der (noch ungedeckte) Bedarf
an Kinderbetreuungsplätzen tatsächlich ist. Kleinräumige Rückschlüsse auf Basis einzelner
Ortsteile sind aber nur bedingt möglich: Die Auswertung der Wartelisten kann lediglich nach
dem Wohnort der Sorgeberechtigten erfolgen, da sich Eltern an verschiedenen
Einrichtungen in unterschiedlichen Bezirken anmelden können.
Das heißt es sind Aussagen möglich, in welchen Stadtteilen besonders viele Kinder leben,
die noch keinen Betreuungsplatz haben. Allerdings ist keine belastbare Analyse möglich, in
welchen Stadtteilen die Nachfrage an einzelnen Kindertagesstätten besonders hoch ist.
Natürlich nehmen Eltern auch ganz bewusst einen Betreuungsplatz in Anspruch, der nicht
in der Nähe der Wohnung liegt. Dies kann verschiedene Gründe haben. Letztlich ist aber
auch das knappe Angebot an Kitaplätzen hierfür verantwortlich, sodass manchmal auch
notgedrungen Kindertagesstätten besucht werden, die in einem ganz anderen Stadtteil
liegen als dem, in dem das Kind wohnt.
Bei der Auswertung der Wartelisten sind aufgrund der hohen Dynamik große
Schwankungen je nach Stichtag und Betrachtungszeitraum zu verzeichnen. Die
Wartelistenauswertung liefert aber trotzdem einen wichtigen Hinweis, wie viele Plätze
gesamtstädtisch noch fehlen.
Über die Auswertung der Wartelisten wird die aktuelle Situation beleuchtet. Aussagen zu
zukünftigen Entwicklungen sind hierdurch nicht möglich. Dabei handelt es sich aufgrund
der hohen Dynamik immer nur um eine Momentaufnahme. Kinder ziehen weg, sodass
Betreuungsverträge gekündigt werden. Familien ziehen nach Bonn oder ändern innerhalb
Bonns ihren Wohnort und der Wechsel in eine andere Kindertagesstätte oder von
Tagespflege in eine Kita werden gewünscht.
Eine Auswertung der Wartelisten im Dezember 2025 ergab für den Zeitraum von Juni 2025
bis November 2025 einen ungedeckten Bedarf von ca. 800 Betreuungsplätzen. Über 500
beziehen sich dabei auf Kinder unter drei Jahren. Aber auch Kinder ab drei Jahren standen
zu diesem Zeitraum noch auf der Warteliste. Dabei wurden nur die unversorgten Kinder
gezählt. Das heißt alle Wartelisteneinträgen mit einem Wechselwunsch wurden nicht
berücksichtigt, da ihr Bedarf grundsätzlich zunächst gedeckt ist, wenn auch eine andere
Betreuung für das Kind gewünscht wird. Darüber hinaus wurden die Wartelisten um
„Altfälle“ bereinigt. Die Zahlen der Warteliste ändern sich ständig und in Abhängigkeit vom
Stichtag der Auswertung – die Warteliste von Juli bis Dezember 2025 lag zum Stichtag
01.01.2026 nur noch bei knapp 300 unversorgter Kinder, die einen Betreuungsplatz suchen.
Dies zeigt die hohe Dynamik, die in dem System besteht.Seite 25 von 61
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Über die Auswertung der Wartelisten wird deutlich, dass trotz der hohen Ausbauzahlen der
vergangenen Jahre und sinkender Kinderzahlen das bestehende Betreuungsangebot
(noch) nicht ausreicht, um allen Kindern ein bedarfsgerechtes, wohnortnahes oder dem
Wunsch der Eltern entsprechendes Betreuungsangebot zur Verfügung zu stellen.
Allerdings zeigt sich deutlich, dass die Nachfrage gesunken ist. Auch über das Familienbüro
suchen deutlich weniger Familien als noch vor einigen Jahren eine Unterstützung, um einen
Betreuungsplatz für ihr Kind zu finden.
Problematisch ist, dass nicht alle beim Land angemeldeten Kitaplätze tatsächlich belegt
werden können. Aufgrund personeller Vakanzen sind Träger gezwungen, Betreuungsplätze
(zunächst) nicht zu belegen. Ebenfalls spielt die Gruppenstärkenabsenkung zur Betreuung
von Kindern mit Förderbedarf eine große Rolle und hat Einfluss auf die tatsächliche
Versorgungssituation. Dies spiegelt sich zudem in den Wartelisten wider, da offizielle
Betreuungsplätze bestehen, die de facto nicht belegt werden können. Insofern ist die
Ableitung der Wartelisten und die Zugrundelegung der angemeldeten Kindpauschalen
immer mit einem gewissen Unsicherheitsfaktor verbunden.
Ziel ist es, ein ausreichendes Platzangebot in jedem Stadtteil vorzuhalten. Daher wird in
diesem Bedarfsplan zur Kindertagesbetreuung in Tageseinrichtungen und in
Kindertagespflege nach wie vor auf kleinräumiger Ebene mit den Zielversorgungsquoten
gerechnet. Die angestrebten Versorgungsquoten entsprechen dem gesamtstädtischen
Bedarf. Dies wird durch einen Abgleich mit den Wartelisten grundsätzlich bestätigt.
Die Wartelisten spiegeln allerdings nicht immer die Realität wider. Eltern, die sich zwar für
eine Kita angemeldet haben und noch unversorgt sind, artikulieren teilweise keinen Bedarf
mehr, wenn sie über die Einrichtungen kontaktiert werden. Auch werden durch einige
Einrichtungen die Einträge in Kitanet nicht aktuell gehalten. Ein Problem, das zu ungenauen
Ableitungen des tatsächlichen Bedarfs führen kann.
5. Kitaplatzvergabe
Trägervielfalt ist ein wesentliches Element bei Bonner Kindertagesstätten. Dabei verfolgen
die Einrichtungen verschiedene Konzeptionen, die Aufnahmekriterien sind daher
unterschiedlich. In Bezug auf die Vergabemodalitäten agieren die Träger der Einrichtung
selbständig. Träger und Kitaleitungen entscheiden weitgehend alleine, welches Kind
aufgenommen wird. Pädagogische und weltanschauliche Wertvorstellungen dienen als
Rahmen für die Aufnahme der Kinder. Betrieblich orientierte Kindertagesstätten bieten
Betreuungsplätze für die Kinder der Mitarbeitenden der Kooperationspartner*innen,
unabhängig vom Wohnort. Die Entscheidung über die Aufnahme von Kindern in eine
Kindertagesstätte unterliegt der Trägerautonomie.
Einheitliche und transparente Aufnahmekriterien für alle Bonner Kindertagesstätten fehlen
daher. Lediglich in Bezug auf einen einheitlichen Termin für die Platzvergabe des
anstehenden Kindergartenjahres besteht trägerübergreifend Konsens.
Eine kleinräumige Bedarfsplanung wird durch die Wahlfreiheit der Träger, welches Kind
aufgenommen wird, erschwert und die Zahl der Kinder in einem Bezirk kann daher immer
nur als Orientierungsrahmen dienen.
Verschiedene Aufnahmekriterien können ein Grund dafür sein, dass die Belegung in den
verschiedenen Einrichtungen innerhalb eines Planungsraums sehr unterschiedlich ist,Seite 26 von 61
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obgleich – eine wohnortnahe Betreuung vorausgesetzt – sich die soziodemographischen
Strukturen eines Stadtteils eigentlich auch in den Kitas wiederfinden müssten.
Beispielhaft kann auf Daten aus kibizweb zurückgegriffen werden: Auffallend ist die Analyse
in Bezug auf Kinder, die zu Hause nicht Deutsch sprechen (vereinfacht im folgenden Kinder
mit Migrationshintergrund genannt). Der Anteil nichtdeutscher bzw. Familien mit
Migrationshintergrund verteilt sich innerhalb des Bonner Stadtgebiets sehr unterschiedlich.
Während in einigen Stadtteilen nur relativ wenige Zugewanderte wohnhaft gemeldet sind,
gibt es einige Bezirke, in denen überdurchschnittliche viele Personen mit
Migrationshintergrund leben1. Die Anteile der Kinder mit Zuwanderungshintergrund, die in
einem Planungsraum leben, spiegeln sich jedoch nicht bei allen Kitas in dem Anteil der
Kinder, die zu Hause nicht Deutsch sprechen wider. Innerhalb eines Planungsraum
bestehen große Unterschiede in Bezug auf den Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund
in den verschiedenen Kindertagesstätten. Während einige Kitas von rund 90% Kindern mit
Migrationshintergrund besucht werden, liegt dieser Anteil in anderen Kitas im selben
Planungsraum bei unter 15%. Dies legt nahe, dass in einigen Kindertagesstätten zumindest
teilweise Kinder mit schlechten Deutschkenntnissen bzw. Migrationshintergrund bei der
Aufnahme weniger berücksichtigt werden.
Deutliche Unterschiede bestehen aber auch in Bezug auf die Einkommensverhältnisse der
Sorgeberechtigten. Anonymisierte Datenauswertungen aus der Elternbeitragsdatei zeigen,
dass Unterschiede bezüglich der finanziellen Verhältnisse der Eltern in den verschiedenen
Kindertagesstätten eines Planungsraumes bestehen.
Segregation aufgrund Kitaplatzvergabe ist ein Phänomen, dass auch in anderen Städten
von NRW zu beobachten ist.2
Homogene Zusammensetzungen von Kindergruppen in den Kitas werden kritisch gesehen.
Kinder sollten in heterogen zusammengesetzten Gruppen betreut werden, damit der
Bildungsauftrag gelingen kann. Eine hohe Zahl von Kindern, die über geringe deutsche
Sprachkenntnisse verfügen, kann in den Kindertagesstätten zu Veränderungen in der
pädagogischen Prozessqualität führen.3
Die pädagogische Ausrichtung der einzelnen Kindertagesstätten beeinflusst aber auch das
Anmeldeverfahren und die Entscheidung zur Anmeldung in einer bestimmten
Kindertagesstätte. Insofern ist eine letztendliche Beurteilung der Ursachen schwierig.
Zudem kann die Möglichkeit der Eltern, ihrem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz
Nachdruck zu geben, Auswirkungen haben.
1 vergl. Zielgruppenorientierte Sozialraumanalyse ZiSo DS-Nr.: 211787
2 vergl. Autorengruppe Kindertagesbetreuung NRW: Kindertagesbetreuung NRW 2022. Ein
indikatorbasierter Bericht mit Regionalanalysen und ergänzendem Schwerpunkt zu kommunalser
Bedarfsplanung (Forschungsverbund Deutsches Jugendinstitut TU Dortmund)
3 Nora Jehles, Katharina Knüttel & Jakob Schuchardt: Gesellschaftliche Spaltung von Anfang an-
Strukturelle Bedingungen von Kita-Segregation in deutschen Jugendamtsbezirken. Berthelsmann-
Stiftung 2022
heterogene Gruppenzusammensetzung als Ziel
definierenSeite 27 von 61
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Ziel muss es aber sein, für alle Kinder durch ein möglichst niedrigschwelliges Angebot
gleiche Chancen auf einen Betreuungsplatz zu eröffnen und dem frühkindlichen
Bildungsauftrag gerecht zu werden.
6. Weitere Einflussfaktoren auf den Betreuungsbedarf
Homeoffice nimmt eine immer größere Bedeutung in der Arbeitswelt, gerade in Berufen des
Dienstleistungssektors, ein. Insbesondere in der Zeit der Coronapandemie wurde
Homeoffice in vielen Bereichen ausgedehnt und hat sich dauerhaft in der Arbeitswelt
etabliert. Diese Entwicklung ist nicht unerheblich – wenn auch nicht quantifizierbar – für die
weitere Bedarfssituation. Es ist naheliegend, dass Eltern, die viel im Homeoffice tätig sind,
einen Betreuungsplatz für ihr Kind in der Nähe ihres Wohnortes bevorzugen. Die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird durch verstärktes Arbeiten von zu Hause
vereinfacht. Durch den Wegfall von Fahrtzeiten kann sich ggf. der erforderliche
Betreuungsumfang verändern. Bei Eltern, die nicht in Bonn wohnen, aber dort arbeiten,
kann dies zu einer nachlassenden Nachfrage nach Betreuungsplätzen in der Nähe des
Arbeitsplatzes führen.
Im Zuge des Fachkräftemangels, zeigt sich, dass nicht alle Betreuungsangebote verlässlich
in dem vereinbarten Umfang über das Jahr hinweg tatsächlich zur Verfügung stehen.
Reduzierung des Betreuungsumfangs, Notgruppen oder vorübergehende Schließungen in
Kitas sind ein Problem für berufstätige Eltern, vor allem, wenn sie ihre Arbeitszeit und den
Ort der Aufgabenwahrnehmung nicht flexibel einteilen können. Inwiefern daher Eltern auf
anderweitige Betreuungsmöglichkeiten (z.B. durch die Großeltern) zurückgreifen, ist nicht
bekannt. Es kann daher nur angenommen werden, dass sich die Nachfragesituation
verändern kann, belastbare Daten hierüber liegen jedoch nicht vor.
Im städtischen Raum können die hohen Mieten einen Einfluss haben. Für Familien wird es
zunehmend schwerer geeigneten und bezahlbaren Wohnraum zur Miete oder als
Wohneigentum zu finden. Ein Ausweichen auf günstigeren Wohnraum außerhalb von Bonn
kann zu einer Veränderung in Bezug auf die Bedarfslage führen.
Diese exemplarisch genannten gesellschaftlichen Entwicklungen beeinflussen den Bedarf.
Allerdings ist es nicht möglich, belastbare Aussagen über die sich verändernden
Rahmenbedingungen in Bezug auf die Nachfrage nach Kinderbetreuungsplätzen zu treffen.
Die genaue Zahl der noch fehlenden Betreuungsplätze abzuschätzen ist sehr schwierig.
Die Zahl der Kinder im Vorschulalter ist ebenso wie die Nachfrage nach Kita- und
Tagespflegeplätzen nicht in allen Bonner Stadtteilen gleich hoch. Die Zahl der Kinder in der
relevanten Altersgruppe schwankt und auch die bereits beschriebenen
bedarfsbeeinflussenden Faktoren können nicht quantifiziert bzw. gesteuert werden.
Baumaßnahmen verzögern sich, Kitas werden geschlossen, das Angebot an
Tagespflegeplätzen wandelt.
Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen ändert sich und bleibt nicht über Jahre hinweg
statisch. Insbesondere in Bezug auf eine kleinräumige, also nicht nur gesamtstädtische
Bedarfsabschätzung, steht die Jugendhilfeplanung vor der Herausforderung
zukunftsgerichtet planen zu müssen, aber die bedarfsbeeinflussenden Faktoren nicht
steuern zu können.Seite 28 von 61
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Vereinzelt gibt es immer wieder Fälle, wonach Eltern zwar einen Betreuungsvertrag haben,
aber den Platz über einen längeren Zeitraum nicht in Anspruch nehmen und damit
Betreuungsplätze für andere Kinder blockieren. Die Ursachen hierfür sind vielfältig. In
einigen Fällen liegt dies sicherlich auch daran, dass Eltern befürchten, unterjährig keinen
Platz für ihr Kind zu bekommen und somit zum Beginn des Kindergartenjahres bereits einen
Platz „buchen“, aber das Kind erst später tatsächlich betreut werden soll.
Um eine belastbare Bedarfsabschätzung machen zu können, stellt sich also die Frage „Wie
würde die Situation aussehen, wenn alle beim Land angemeldeten Betreuungsplätze
tatsächlich zur Verfügung stehen?“ und wie entwickelt sich die Nachfragesituation
insbesondere vor dem Hintergrund deutlich sinkender Kinderzahlen.
Ziel ist es nach wie vor für alle Kinder einen Betreuungsplatz anbieten zu können und
ausreichend Plätze in allen Ortsteilen vorzuhalten. Insofern wird die Datenanalyse und die
Bedarfsabschätzung auf räumlicher Ebene der statistischen Bezirke und Planungsräume
kontinuierlich fortgeführt.
7. Vorgegebene Finanzierungs- und Gruppenstrukturen
Über das KiBiz wird die Zahl der betreuten Kinder unterschiedlichen Alters festgelegt. Eine
Flexibilisierung dieses recht starren Systems ist lediglich über Mischgruppen möglich. Der
Gesetzgeber hat dabei aber nicht die steigenden U3-Betreuungsbedarfe berücksichtigt
bzw. außer Acht gelassen, dass grundsätzlich alle Kinder bis zum Schuleintritt in einer
Einrichtung betreut werden sollten.
Eine deutliche Steigerung der U3-Plätze kann vor allem durch die Gruppenform II erfolgen.
Eine Einrichtung mit 2x Gruppenform II (20 Plätze für U3) und 1x Gruppenform III (ca. 22
Kinder Ü3) – also in etwa gleich vielen U3- und Ü3-Plätze - würde zu einem deutlichen U3-
Betreuungsplatzausbau führen. Allerdings besteht bei Kitas mit einer gleichen Anzahl von
U3- und Ü3-Plätzen das Problem, dass für Kinder ab drei Jahren, für die erstmals ein
Betreuungsplatz in Anspruch genommen werden soll, kaum mehr Plätze zur Verfügung
gestellt werden können. Auch bei der Betreuung von Förderkindern (die fast immer über
drei Jahren sind) ist eine Gruppenstärkenabsenkung kaum noch möglich, da die Plätze
durch hochwachsende Kinder belegt werden müssen. Problematisch ist in einer derart
aufgestellten Kita das Belegungsmanagement, das für viele Einrichtungen nicht realisierbar
ist. Eine auf einen deutlichen Ausbau der U3-Betreuungsplätze konzentrierte
Gruppenstruktur führt darüber hinaus dazu, dass weniger neue Betreuungsplätze
geschaffen werden, da in Einrichtungen mit gleicher Anzahl von U3/Ü3 Plätzen im Schnitt
nur noch maximal 14 Plätze pro Gruppe entstehen. Eine Ausrichtung von
Kindertagesstätten mit gleichem Anteil an U3-/Ü3-Betreuungsplätzen sollte daher aus
bedarfsplanerischer Sicht nicht verfolgt werden.
Um ausreichend Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren anbieten zu können und
unter der Berücksichtigung, dass alle Kinder bis zur Einschulung nicht die Einrichtung
wechseln sollen und auch für Kinder ab 3 Jahren erstmals Plätze zur Verfügung stehen,
führt dies aufgrund der vorgegebenen KiBiz-Struktur bei steigenden U3-
Betreuungsbedarfen zwangsläufig zu einem Überangebot an Ü3-Kitaplätzen, denn der
Bedarf an weiteren U3-Plätzen übersteigt den Ausbaubedarf im Ü3-Bereich um ein
Vielfaches.
Mögliche Gruppenumstellungen in bestehenden Kitas, die zu einer Erweiterung des U3-
Betreuungsangebotes führen könnten, sind oftmals aufgrund des Raumprogramms der
Kindertagesstätten nicht möglich, oder nur durch den Abbau ganzer Gruppen. Dies ziehtSeite 29 von 61
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neben weniger Betreuungsplätzen sowohl finanzielle als auch personelle Auswirkungen für
den Träger nach sich und führt letztlich nicht zu einer Steigerung der Zahl der
Betreuungsplätze.
Dem Problem kann durch weitere Kindertagespflegeplätze begegnet werden. Dem Ausbau
der Kindertagespflege sind allerdings Grenzen gesetzt und die aktuelle Nachfrage nach
Kindertagespflegeplätzen ist gesunken. Da es sich überwiegend um Privatpersonen
handelt, ist eine Planbarkeit kaum möglich.
Es ist abzusehen, dass der notwendige U3-Betreuungsplatzausbau nur erfolgen kann,
wenn entweder mehr oder minder reine U3-Kitas entstehen werden oder ein Ü3-
Überangebot geschaffen wird. Ein Problem, dem nur durch eine Änderung der gesetzlichen
Grundlage entgegengewirkt werden kann.
Die heterogene demografische Entwicklung erfordert eine kontinuierliche Anpassung der
Angebotsstrukturen und eine flexible Ressourcenplanung. Dies ist allerdings mit den
gesetzlichen Vorgaben nur bedingt möglich. Auch das angekündigte neue
Kinderbildungsgesetz gibt hierzu keinen flexibleren Rahmen vor.
8. Betreuungsangebot auf Ebene der Planungsräume
Für die Bundesstadt Bonn liegen keine kleinräumigen Bevölkerungsprognosen vor. Die
Bedarfsanalyse für die einzelnen Sozialräume basiert daher auf den Daten der
Einwohnerinnen und Einwohner der entsprechenden Altersklassen, die Ende eines jeden
Jahres in Bonn gemeldet waren4.
Die Angaben über die Plätze in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen beziehen
sich jeweils auf die Anmeldungen der Kindpauschalen für die einzelnen Einrichtungen. Es
werden nur solche Einrichtungen berücksichtigt, die bereits in Betrieb sind oder deren
Inbetriebnahme im Laufe des Kindergartenjahres 2026/2027 voraussichtlich erfolgt.
Die Zahl der angemeldeten Plätze in Kindertagesstätten dient als Richtschnur für weitere
Ausbaunotwendigkeiten, stellt aber nicht immer den ganzjährig tatsächlich zur Verfügung
stehenden Betreuungsumfang dar.
Die rechnerisch ermittelten Bedarfe und der Ausbaustand an Kinderbetreuungsplätzen
werden im Folgenden auf Ebene der statistischen Bezirke und der Planungsräume
dargestellt. Eine Bewertung der Versorgungssituation erfolgt meist auf
Planungsraumebene. Die Zielversorgungsquoten von 58% für Kinder unter drei Jahren und
104% für Kinder im Alter von drei bis unter sechs Jahren wurden hierbei zugrunde gelegt.
Das Betreuungsplatzangebote in Kitas für U3-Kinder wird durch die belegten
Kindertagespflegeplätze (Stand November 2025) ergänzt. Hierbei wird die Zahl der Kinder
zugrunde gelegt, die im Planungsraum wohnen und im Stadtgebiet, also nicht nur im selben
Planungsraum, einen Kindertagespflegeplatz nutzen. Aus den Differenzen der
angemeldeten Betreuungsplätze in Kitas (und im U3-Bereich belegten Tagespflegeplätze)
zu den Zielversorgungsquoten ergibt sich der zukünftige Betreuungsplatzbedarf für die
jeweiligen statistischen Bezirke und die Planungsräume.
Eine Übersicht der Planungsräume mit den dazugehörigen statistischen Bezirken kann der
Tabelle entnommen werden:
4 Quelle: Statistikstelle Bundesstadt BonnSeite 30 von 61
Seite 27
Bedarfsplan vorschulische Kinderbetreuung 2026 Bundesstadt Bonn
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
8.1 Planungsraum 01 – Bonn-Mitte-Nord
Das Angebot an Betreuungsplätzen in Kindertagesstätten ist im Planungsraum Bonn-Mitte-
Nord vielfältig. Die betriebliche Kindertagesstätte der Bafin wird allerdings voraussichtlich
den Standort innerhalb Bonns verlagern. Die Hälfte der Einrichtungen sind plusKitas und/
oder Familienzentren.
Knapp 40 Kindertagespflegeplätze wurden im November von Kindern aus dem
Planungsraum in Anspruch genommen.
Rechnerisch fehlen für Kinder unter drei Jahren in Kitas und unter Berücksichtigung der
belegten Kindertagespflegstellen ebenso wie für Kinder über drei Jahren keinePlanungsraum Statistische Bezirke
01 Bonn-Mitte-Nord Rheindorfer Vorstadt, Ellerviertel
02 Bonn-Nord Buschdorf, Auerberg, Grau-Rheindorf
03 Tannenbusch Alt-Tannenbusch, Neu-Tannenbusch
04 Bonn-West Bonn-Güterbahnhof, Neu-Endenich, Alt-Endenich, Dransdorf
05 Bonn-Mitte Zentrum-Rheinviertel, Zentrum-Münsterviertel, Wichelshof, Vor dem Sterntor
06 Bonn-Mitte-Süd Baumschulviertel, Bonner Talviertel, Vor dem Koblenzer Tor
07 Bonn-Süd-West Poppelsdorf, Kessenich, Venusberg
08 Bonn-Süd-Ost Dottendorf, Gronau-Bundesviertel
09 Kottenforst Ippendorf, Röttgen u. Kottenforst, Ückesdorf
10 Hardtberg-Süd-Ost Finkenhof, Brüser Berg, Lengsdorf
11 Medinghoven Medinghoven
12 Hardtberg-Nord-West Lessenich/Meßdorf, Duisdorf-Zentrum, Duisdorf-Nord, Neu-Duisdorf
13 Godesberg-Nord Hochkreuz-Bundesviertel, Friesdorf
14 Godesberg-Mitte-West Bad Godesberg-Zentrum, Bad Godesberg-Nord
15 Godesberg-Mitte-Ost Bad Godesberg-Villenviertel, Neu-Plittersdorf, Alt-Plittersdorf
16 Godesberg-Mitte-Süd Bad Godesberg-Kurviertel, Schweinheim
17 Godesberg-Süd-West Muffendorf, Heiderhof
18 Godesberg-Süd Rüngsdorf, Pennenfeld, Lannesdorf
19 Mehlem Mehlem/Rheinaue, Obermehlem
20 Beuel-Mitte Beuel-Zentrum, Beuel-Süd
21 Beuel-Nord Vilich-Rheindorf, Geislar u. Siegaue
22 Beuel-Ost Beuel-Ost, Vilich-Müldorf, Pützchen/Bechlinghoven
23 Beuel-Süd Li-Kü-Ra, Oberkassel
24 Beuel-Außenring Holzlar, Hoholz, Holtorf u. EnnertStatistischer Bezirk Name der Einrichtung Familienzentrum / plusKITA Straße
Anzahl der
Gruppen
max. U3-
Angebot
in
Gruppen-
form I
U3 in
Gruppen-
form II
Ü3 in
Gruppen-
form I + III
angemeldete
integrative
Plätze
114 - Rheindorfer VorstadtStädtische Kindertageseinrichtung Auf dem Huckstein plusKITA Auf dem Huckstein 8i 3 0 10 46 2
114 - Rheindorfer VorstadtKindertagesstätte Bafin Graurheindorfer Str. 108 2 0 12 20 0
114 - Rheindorfer VorstadtKindertageseinrichtung Pikkolino I Graurheindorfer Str. 117 1 0 12 0 0
114 - Rheindorfer VorstadtStädtische Kindertageseinrichtung Graurheindorfer Str. plusKITA Graurheindorfer Str. 147 3 11 0 50 1
114 - Rheindorfer VorstadtKindergarten Marienheim Maria im Walde Familienzentrum / plusKITA Kaiser-Karl-Ring 10 3 6 9 40 5
114 - Rheindorfer VorstadtStädtische Kindertageseinrichtung Kaiser-Karl-Ring Kaiser-Karl-Ring 40a 3 3 12 39 2
114 - Rheindorfer VorstadtKindergarten Verein Kindertagesstätte der P. H. Karl-Legien-Str. 146 1 6 0 14 0
115 - Ellerviertel Städtische Kindertageseinrichtung Ellerstraße plusKITA Ellerstr. 107 4 6 10 59 0
115 - Ellerviertel Katholischer Kindergarten Sankt Helena Ellerstr. 44b 2 6 6 23 0
115 - Ellerviertel Katholischer Kindergarten Sankt Hedwig Familienzentrum / plusKITA Mackestr. 51 2 10 0 24 3
Gesamt 24 48 71 315 13
Angebot in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2026/2027Seite 31 von 61
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Bedarfsplan vorschulische Kinderbetreuung 2026 Bundesstadt Bonn
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Betreuungsplätze. Die Verteilung ist allerdings in den beiden statistischen Bezirken nicht
gleich. Im Ellerviertel fehlen Betreuungsplätze wohingegen in der Rheindorfer Vorstadt
ausreichend Plätze auch für Kinder aus dem Ellerviertel angeboten werden. Insgesamt ist
der Planungsraum daher ausreichend versorgt. Ein weiterer Ausbau der Betreuungsplätze
ist nicht erforderlich.
8.2 Planungsraum 02 – Bonn-Nord
In allen drei Bezirken liegen Kindertagesstätten in unterschiedlicher Trägerschaft. Eine
Kindertagesstätte, das Familienzentrum „Der kleiner Lukas“, betreut Kinder in einer
ehemals als Interimsunterbringung gedachten Kita in Auerberg an der Tilsiter Straße. In
Grau-Rheindorf wird im kommenden Kitajahr die neue Kindertagesstätte Herpenstraße den
Betrieb aufnehmen. In der Kindertagesstätte Warschauer Straße wird eine heilpädaggische
Gruppe perspektivisch in das KiBiz-finanzierte System überführt.
Viele Einrichtungen haben sich als Familienzentren qualifiziert oder sind plusKitas.
Über 50 Kindertagespflegeplätze werden durch Kinder aus dem Planungsraum belegt.Statistischer Bezirk
Anzahl der Kinder
unter 3 Jahren
31.12.2025
maximales
Platzangebot
in öffentl. gef.
Kitas
2026/2027
Versorgung
Kinder unter 3
Jahren in Kita
2026/2027 und
Inanspruchnahme
Tagespflege
November 2025 in
%
Ausbauziel in
öffentl. gef.
Kitas 58%
Kinder unter 3
Jahren abzgl.
Tagespflege Differenz
Rheindorfer Vorstadt 105 82 88,6 50 32
Ellerviertel 138 38 47,1 53 -15
Gesamt 243 120 65 103 17
Bonn-Mitte-Nord
Platzangebot für Kinder unter 3 Jahren und Berechnung zukünftiger Bedarfe in öffentlich
geförderten Kindertageseinrichtungen und TagespflegeStatistischer Bezirk
Anzahl der Kinder
zwischen
3 und unter 6
Jahren zum
31.12.2025
Platzangebot
in öffentl. gef.
Kitas
2026/2027
Versorgung der 3
bis unter 6-
Jährigen
2026/2027 in %
mit Inanspruch-
nahme
Tagespflege
November 2025
Ausbauziel bei
104% der
Kinder im Alter
von 3 bis unter
6 Jahren Differenz
Rheindorfer Vorstadt 125 218 174,4 130,0 88
Ellerviertel 140 109 77,9 145,6 -36,6
Gesamt 265 327 123,4 275,6 51,4
Bonn-Mitte-Nord
Platzangebot für Kinder von 3 bis unter 6 Jahren und Berechnung zukünftiger Bedarfe
in öffentlich geförderten KindertageseinrichtungenSeite 32 von 61
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Bedarfsplan vorschulische Kinderbetreuung 2026 Bundesstadt Bonn
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
In allen drei statistischen Bezirken des Planungsraums fehlen U3-Betreuungsplätze. Die
Ü3-Versorgung ist nur in Grau-Rheindorf nicht auskömmlich. Allerdings stehen in Auerberg
rechnerisch ausreichend Plätze für Kinder über drei Jahren auch für Kinder aus Grau-
Rheindorf zur Verfügung.
In Buschdorf sind zwei neue Kindertagesstätten geplant. Die beiden Einrichtungen auf dem
Grundstück Von-den-Driesch-Straße/Friedlandstraße werden vorübergehend nach
Tannenbusch in die neu zu errichtende Kita Stolpstraße verlagert. Die Gebäude werden
niedergelegt und ein Neubau mit voraussichtlich sechs Gruppen (also zwei zusätzliche
Gruppen) soll auf der Fläche entstehen. Darüber hinaus wird im Zusammenhang mit der
Erschließung des Baugebiets Rosenfeld eine neue Kindertagesstätte entstehen, die vor
allem die Bedarfe aus dem großen Neubaugebiet decken wird.Statistischer Bezirk Name der Einrichtung Familienzentrum / plusKITA Straße
Anzahl der
Gruppen
max. U3-
Angebot
in
Gruppen-
form I
U3 in
Gruppen-
form II
Ü3 in
Gruppen-
form I + III
angemeldete
integrative
Plätze
133 - Buschdorf Kindertagesstätte Diakonisches Werk Friedlandstr. plusKITA Friedlandstr. 17 2 0 0 50 0
133 - Buschdorf Kindertageseinrichtung Am Apfelbaum Familienzentrum Im großen Garten 5 4 7 12 56 3
133 - Buschdorf Katholischer Kindergarten St. Aegidius Otto-Hahn-Str. 105 4 5 17 39 2
133 - Buschdorf Städtische Kindertageseinrichtung Von-den-Driesch-Straße plusKITA Von-den-Driesch-Str. 59 2 5 0 34 3
134 - Auerberg Städtische Kindertageseinrichtung An der Rheindorfer Burg plusKITA An der Rheindorfer Burg 2 6 11 0 113 3
134 - Auerberg Städtische Kindertageseinrichtung Friedrich-Wöhler-Str. plusKITA Friedrich-Wöhler-Str. 19 6 3 20 85 1
134 - Auerberg Städtische Kindertageseinrichtung Helsinkistraße Familienzentrum / plusKITA Helsinkistr. 2 5,5 0 15 90 0
134 - Auerberg Evangelische Mirjam Kirchengemeinde Familienzentrum Tilsiter Str. 2,5 3 10 25 4
134 - Auerberg Städtische Kindertageseinrichtung Warschauer Str. plusKITA Warschauer Str. 68 4 0 10 39 3
135 - Grau-Rheindorf Kindertagesstätte Herpenstr. Herpenstr. 36 4 0 20 45 0
135 - Grau-Rheindorf Städtische Kindertageseinrichtung Estermannstr. plusKITA Estermannstr. 204 3 0 10 41 2
135 - Grau-Rheindorf Katholischer Kindergarten St. Margareta Karl-Hoch-Str. 11 2 13 0 29 0
Gesamt 45 47 114 646 21
Angebot in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2026/2027Statistischer Bezirk
Anzahl der Kinder
unter 3 Jahren
31.12.2025
maximales
Platzangebot
in öffentl. gef.
Kitas
2026/2027
Versorgung
Kinder unter 3
Jahren in Kita
2026/2027 und
Inanspruchnahme
Tagespflege
November 2025 in
%
Ausbauziel in
öffentl. gef.
Kitas 58%
Kinder unter 3
Jahren abzgl.
Tagespflege Differenz
Buschdorf 122 46 48,4 58 -12
Auerberg 235 79 46,8 105 -26
Grau-Rheindorf 104 23 32,7 49 -26
Gesamt 461 148 44 212 -64
Bonn-Nord
Platzangebot für Kinder unter 3 Jahren und Berechnung zukünftiger Bedarfe in öffentlich
geförderten Kindertageseinrichtungen und TagespflegeSeite 33 von 61
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Bedarfsplan vorschulische Kinderbetreuung 2026 Bundesstadt Bonn
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
8.3 Planungsraum 03 – Tannenbusch
In Neu-Tannenbusch bieten zahlreiche städtische Kindertageseinrichtungen
Betreuungsplätze an. In Alt-Tannenbusch liegen Einrichtungen, die in verschiedener
Trägerschaft geführt werden.
Eine neue Kindertageseinrichtung wird an der Stolpstraße entstehen. Allerdings dient sie
nach Fertigstellung zunächst als Interimsunterbringung und neue Betreuungsplätze stehen
daher erst nach einigen Jahren für die Kinder aus dem Planungsraum in dieser Einrichtung
zur Verfügung. Bis auf eine Kita sind alle Einrichtungen plusKitas bzw. Familienzentren.
Kindertagespflege wird – gemessen an der hohen Zahl der Kinder – nur in verhältnismäßig
geringem Umfang nachgefragt. Nur ca. 45 Kinder aus dem Planungsraum Tannenbusch
belegen einen Tagespflegeplatz. Dies ist ein Phänomen, dass bereits seit Jahren besteht.
Im Planungsraum fehlen sowohl für Kinder unter als auch über drei Jahren
Betreuungsplätze. Vor allem Alt-Tannenbusch ist nicht gut versorgt.
An der Stolpstraße wird eine neue Kindertagesstätte entstehen, die langfristig die
Versorgungssituation hier verbessern wird. Weitere Kitaneubaumaßnahmen haben sich
bisher nicht konkretisiert. Auch müssen bestehende Einrichtungen baulich ertüchtigt
werden. Sollte die Zahl der Kinder nicht weiter deutlich sinken, müssen Bedarfe daher über
Einrichtungen anderer Planungsräume gedeckt werden.Statistischer Bezirk
Anzahl der Kinder
zwischen
3 und unter 6
Jahren zum
31.12.2025
Platzangebot
in öffentl. gef.
Kitas
2026/2027
Versorgung der 3
bis unter 6-
Jährigen
2026/2027 in %
mit Inanspruch-
nahme
Tagespflege
November 2025
Ausbauziel bei
104% der
Kinder im Alter
von 3 bis unter
6 Jahren Differenz
Buschdorf 153 187 123,5 159,1 27,9
Auerberg 288 379 131,6 299,5 79,5
Grau-Rheindorf 105 72 68,6 109,2 -37,2
Gesamt 546 638 117,2 567,8 70,2
Bonn-Nord
Platzangebot für Kinder von 3 bis unter 6 Jahren und Berechnung zukünftiger Bedarfe
in öffentlich geförderten KindertageseinrichtungenStatistischer Bezirk Name der Einrichtung Familienzentrum / plusKITA Straße
Anzahl der
Gruppen
max. U3-
Angebot
in
Gruppen-
form I
U3 in
Gruppen-
form II
Ü3 in
Gruppen-
form I + III
angemeldete
integrative
Plätze
131 - Alt-Tannenbusch Evangelische Mirjam Kirchengemeinde plusKITA Görlitzer Str. 11 2 0 0 41 2
131 - Alt-Tannenbusch Katholischer Kindergarten St. Paulus Familienzentrum Paulusplatz 14 3 6 7 42 0
131 - Alt-Tannenbusch Kindergarten Waldorfkindergarten Bonn Stettiner Str. 21 2 3 0 39 1
131 - Alt-Tannenbusch Kindertageseinrichtung Abenteuerland KJF Familienzentrum / plusKITA Stolpstr. 2 5 19 11 44 10
132 - Neu-Tannenbusch Städtische Kindertageseinrichtung Chemnitzer Weg Familienzentrum / plusKITA Chemnitzer Weg 11 4 11 0 66 3
132 - Neu-Tannenbusch Städtische Kindertageseinrichtung Ostpreußenstraße plusKITA Ostpreußenstr. 36 2 0 10 22 0
132 - Neu-Tannenbusch Städtische Kindertageseinrichtung Waldenburger Ring 30 Familienzentrum / plusKITA Waldenburger Ring 30 5 11 0 82 6
132 - Neu-Tannenbusch Städtische Kindertageseinrichtung Waldenburger Ring 44 Familienzentrum / plusKITA Waldenburger Ring 44 11 9 20 133 18
132 - Neu-Tannenbusch Städtische Kindertageseinrichtung Zoppoter Straße Familienzentrum / plusKITA Zoppoter Str. 2 5 17 0 84 2
Gesamt 39 76 48 553 42
Angebot in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2026/2027Seite 34 von 61
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Bedarfsplan vorschulische Kinderbetreuung 2026 Bundesstadt Bonn
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8.4 Planungsraum 04 – Bonn-West
Im Planungsraum liegen insgesamt 13 Kindertageseinrichtungen sowohl in städtischer,
konfessioneller als auch in freier Trägerschaft.
Im Baugebiet Vogelsang wird eine neue Kita als Ersatzbau für die viergruppige städtische
Kita Siemensstraße entstehen. Darüber hinaus wird eine Erweiterung um drei Gruppen
zusätzliche Bedarfe aus dem Neubaugebiet decken können. Auch an der Grootestraße in
Dransdorf wird im Neubaugebiet eine Kindertagesstätte errichtet werden. Dadurch wird sich
für den Planungsraum und umliegende Bezirke (insbesondere Tannenbusch) die
Versorgungssituation deutlich verbessern. Allerdings ist der bauliche Zustand der Kita
Lenaustraße nicht gut, sodass eine Sanierung erfolgen muss. Über die neue
Kindertagesstätte Grootestraße können Ersatzplätze in unmittelbarer Nähe geschaffen
werden. Weitere Kitabaumaßnahmen sind zukünftig voraussichtlich nicht einzuplanen.
Zahlreiche plusKitas und Familienzentren liegen in Neu-Endenich und Dransdorf.
Über 100 Kinder aus dem Planungsraum nutzen einen Betreuungsplatz in der
Kindertagespflege.Statistischer Bezirk
Anzahl der Kinder
unter 3 Jahren
31.12.2025
maximales
Platzangebot
in öffentl. gef.
Kitas
2026/2027
Versorgung
Kinder unter 3
Jahren in Kita
2026/2027 und
Inanspruchnahme
Tagespflege
November 2025 in
%
Ausbauziel in
öffentl. gef.
Kitas 58%
Kinder unter 3
Jahren abzgl.
Tagespflege Differenz
Alt-Tannenbusch 233 46 30,9 109 -63
Neu-Tannenbusch 261 78 36,8 133 -55
Gesamt 494 124 34 243 -119
Tannenbusch
Platzangebot für Kinder unter 3 Jahren und Berechnung zukünftiger Bedarfe in öffentlich
geförderten Kindertageseinrichtungen und TagespflegeStatistischer Bezirk
Anzahl der Kinder
zwischen
3 und unter 6
Jahren zum
31.12.2025
Platzangebot
in öffentl. gef.
Kitas
2026/2027
Versorgung der 3
bis unter 6-
Jährigen
2026/2027 in %
mit Inanspruch-
nahme
Tagespflege
November 2025
Ausbauziel bei
104% der
Kinder im Alter
von 3 bis unter
6 Jahren Differenz
Alt-Tannenbusch 247 179 72,5 256,9 -77,9
Neu-Tannenbusch 333 408 122,8 346,3 61,7
Gesamt 580 587 101,4 603,2 -16,2
Tannenbusch
Platzangebot für Kinder von 3 bis unter 6 Jahren und Berechnung zukünftiger Bedarfe
in öffentlich geförderten KindertageseinrichtungenSeite 35 von 61
Seite 32
Bedarfsplan vorschulische Kinderbetreuung 2026 Bundesstadt Bonn
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
In allen vier statistischen Bezirken fehlen Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren. Im
Ü3-Bereich variiert die Versorgung in den einzelnen Bezirken. Vor allem in Alt-Endenich
fehlen Kitaplätze. Allerdings stehen in Neu-Endenich und Dransdorf rechnerisch
ausreichend Kitaplätze zur Verfügung, um auch ungedeckte Bedarfe aus den
unterversorgten Bezirken decken zu können.Statistischer Bezirk Name der Einricht

Gekürzt — den vollständigen Text enthält das PDF.

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Datenstand: 02.11.2026, 17:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de