261048 · Mitteilungsvorlage
Bedarfsplan: Herausforderungen in der vorschulischen Kinderbetreuung 2026
Kerndaten
- Nummer
- 261048
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 01.06.2026
- Letzte Änderung
- 28.10.2026
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Mitteilungsvorlage öffentlich 261048 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Bedarfsplan: Herausforderungen in der vorschulischen Kinderbetreuung 2026 Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 01.07.2026 Kenntnisnahme Mitteilung: Der Ausbau und die Weiterentwicklung einer bedarfsgerechten Infrastruktur im Bereich der Kindertagesstätten und Kindertagespflege stellt gerade in den letz- ten Jahren eine große Herausforderung dar. Ein flexibler und zukunftsgerichte- ter Planungsprozess ist erforderlich. Es ist Aufgabe der Jugendhilfeplanung der Bundesstadt Bonn als öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe dafür zu sorgen, dass vorschulische Betreuungsplätze bedarfsgerecht für alle Kinder zur Verfügung stehen. Dieser vorliegende Plan „Herausforderungen in der vorschulischen Kinderbe- treuung 2026“ bezieht sich dabei auf öffentliche geförderte Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege. Der Plan zeigt nicht wie der vorhergehende Kindertagesstättenbedarfsplan (DS 231972) die Notwendigkeit eines weiteren Ausbaus und einer Anpassung der Zielversorgungsquoten auf. Im Fokus steht vielmehr eine Auseinandersetzung mit den Rahmenbedingungen und Herausforderungen, denen sich gestellt wer- den muss. Sinkende Kinderzahlen und damit sich verändernder Bedarfe wer- den ebenso beleuchtet, wie der Umgang mit Fachkräftemangel und strukturel- len Problemen, die aufgrund u.a. der gesetzlichen Grundlagen, langer Pla- nungshorizonte und weiterer Rahmenbedingungen bestehen können. Darüber hinaus erfolgt die Darstellung der aktuellen und künftigen Versor- gungssituation mit Betreuungsplätzen auf Planungsraumebene und Hinweisen auf noch bereits geplante und notwendige Ausbauprojekte. Anlage/n 1 Bedarfsplan Herausforderungen in der vorschulischen Kinderbetreuung 2026 (öffentlich)Seite 1 von 61 Seite 1 Bedarfsplan vorschulische Kinderbetreuung 2026 Bundesstadt Bonn Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Bedarfsplan Herausforderungen in der vorschulischen Kinderbetreuung 2026 Amt für Kinder, Jugend und Familie Bundesstadt Bonn Foto_Robert_Kneschke_Fotolia.com Foto Vera_Kuttelvaserova Foto ©Rawpixel.com - stock.adobe.comSeite 2 von 61 Seite 2 Bedarfsplan vorschulische Kinderbetreuung 2026 Bundesstadt Bonn Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung ......................................................................................................................... 1 2. Struktur des aktuellen Betreuungsangebotes ............................................................... 2 2.1 Trägervielfalt ................................................................................................................ 3 2.2 Aktueller Ausbaustand der Betreuungsangebote ......................................................... 4 2.2.1 Ausbaustand für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren .............................. 4 2.2.2 Ausbaustand für die Betreuung von Kindern ab drei Jahren .................................. 6 2.3 Familienzentren und plusKitas .................................................................................. 6 3. Bedarfsbeeinflussende Faktoren – wie können wir reagieren? ................................... 7 3.1 Veränderungen der Kinderzahlen ................................................................................ 8 3.1.2 Umgang mit Veränderungen der Zahl der Kinder .................................................10 3.2 Betreuung von Kindern mit und ohne Förderbedarf - der Weg zur inklusiven Kinderbetreuung ...............................................................................................................11 3.4 Kinder im schulpflichtigen Alter und auswärtige Kinder ...............................................13 3.5 Veränderungen in der Kitalandschaft – Schwierigkeiten der Bedarfsabschätzung ......14 3.6 Personalsituation in Kindertageseinrichtungen ............................................................16 3.6.1 Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel ..........................................................18 3.7 Auswirkungen auf Kindertagespflege ..........................................................................19 4. Kita-Net und Wartelisten ................................................................................................21 5. Kitaplatzvergabe.............................................................................................................22 6. Weitere Einflussfaktoren auf den Betreuungsbedarf ...................................................24 7. Vorgegebene Finanzierungs- und Gruppenstrukturen ................................................25 8. Betreuungsangebot auf Ebene der Planungsräume ....................................................26 8.1 Planungsraum 01 – Bonn-Mitte-Nord ..........................................................................27 8.2 Planungsraum 02 – Bonn-Nord ...................................................................................28 8.3 Planungsraum 03 – Tannenbusch ..............................................................................30 8.4 Planungsraum 04 – Bonn-West ..................................................................................31 8.5 Planungsraum 05 – Bonn-Mitte ...................................................................................33 8.6 Planungsraum 06 – Bonn-Mitte-Süd ...........................................................................34 8.7 Planungsraum 07 – Bonn-Süd-West ...........................................................................35 8.8 Planungsraum 08 – Bonn-Süd-Ost .............................................................................37 8.9 Planungsraum 09 – Kottenforst ...................................................................................38 8.10 Planungsraum 10 – Hardtberg-Süd-Ost ....................................................................39 8.11 Planungsraum 11 – Medinghoven.............................................................................41 8.12 Planungsraum 12 – Hardtberg-Nord-West ................................................................42 8.13 Planungsraum 13 – Godesberg-Nord........................................................................43 8.14 Planungsraum 14 – Godesberg-Mitte-West ..............................................................44 8.15 Planungsraum 15 – Godesberg-Mitte-Ost .................................................................45 8.16 Planungsraum 16 – Godesberg-Mitte-Süd ................................................................47 8.17 Planungsraum 17 – Godesberg-Süd-West ................................................................48Seite 3 von 61 Seite 3 Bedarfsplan vorschulische Kinderbetreuung 2026 Bundesstadt Bonn Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 8.18 Planungsraum 18 – Godesberg-Süd .........................................................................49 8.19 Planungsraum 19 – Mehlem .....................................................................................50 8.20 Planungsraum 20 – Beuel-Mitte ................................................................................51 8.21 Planungsraum 21 – Beuel-Nord ................................................................................52 8.22 Planungsraum 22 – Beuel-Ost ..................................................................................53 8.23 Planungsraum 23 – Beuel-Süd .................................................................................54 8.24 Planungsraum 24 – Beuel Außenring........................................................................55 9. Zusammenfassung .........................................................................................................57Seite 4 von 61 Seite 1 Bedarfsplan vorschulische Kinderbetreuung 2026 Bundesstadt Bonn Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 1. Einleitung Förderung, Bildung und Betreuung junger Menschen ist eine Investition in die Zukunft und Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege sind ein wichtiger Baustein hierzu. Ziel der Bundesstadt Bonn ist es Betreuungsplätze zu schaffen, die sich an den Bedarfen der Eltern und Kinder orientieren und hohen Qualitätsansprüchen genügen. Der Ausbau und die Weiterentwicklung einer bedarfsgerechten Infrastruktur im Bereich der Kindertagesstätten und Kindertagespflege ist eine große Herausforderung und erfordert einen flexiblen und zukunftsgerichteten Planungsprozess. Die Jugendhilfeplanung der Bundesstadt Bonn als öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe ist im Rahmen ihrer kommunalen Pflichtaufgaben dafür verantwortlich, dass diese Betreuungsplätze bedarfsgerecht zur Verfügung stehen. Jedes Kind hat einen Anspruch auf Bildung und Förderung seiner Persönlichkeit. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ergänzen die Förderung des Kindes in der Familie und unterstützen die Eltern in der Wahrnehmung ihres Erziehungsauftrages (vgl. § 2 KiBiz). Auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nimmt einen immer höheren Stellenwert ein. Dieser Anspruch verpflichtet die Stadt Veränderungspotentiale zu analysieren und auf geänderte Rahmenbedingungen zu reagieren. Während die Zahl der Kinder in früheren Jahren mehr oder minder kontinuierlich anwuchs und ein massiver Ausbau der Betreuungsplätze umgesetzt werden konnte, zeichnet sich in den letzten Jahren eine deutliche Abnahme der Kinderzahlen ab. Gleichzeitig entstehen als Antwort auf die steigende Wohnraumnachfrage in den nächsten Jahren in mehreren Stadtteilen größere Neubauvorhaben. Wie hoch der Einfluss dieser Neubauprojekte auf die Zahl der in Bonn lebenden kleinen Kinder ist, kann nur schwer prognostiziert werden. An Standorten mit einer schlechten Versorgung mit Kitaplätzen ist - trotz der generell sinkenden Kinderzahlen - der Bau von Kindertagesstätten erforderlich und bereits vielfach in den Planungsprozess mit eingeflossen, um eine ausreichende und bedarfsgerechte Infrastruktur wohnortnah vorhalten zu können. Die Notwendigkeit weitere Betreuungsplätze zu schaffen steht außer Frage. Allerdings ist ein derart umfänglicher Ausbau, wie noch im letzten Kindertagesstättenbedarfsplan beschrieben, aufgrund der sich ändernden Nachfragesituation nicht mehr erforderlich. Darüber hinaus konterkariert der Fachkräftemangel den Prozess einer zukunftsgerichteten Bedarfsabschätzung. Die angespannte Personalsituation und fehlende Fachkräfte führen dazu, dass Kitaplätze (vorübergehend) nicht belegt werden können, obgleich sie beim Land gemeldet sind. Aufgrund der sinkenden Kinderzahlen ist an einigen Standorten ein weiterer Betreuungsplatzausbau nicht mehr notwendig. Für jede einzelne geplante neue Kindertagesstätte muss daher der Bedarf kontinuierlich geprüft und ggf. von dem Ausbau- Projekt Abstand genommen werden. Dieser Bedarfsplan zur Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege zeigt nicht wie der vorhergehende (DS-Nr.: 231972) die Notwendigkeit eines weiteren Ausbaus und einer Anpassung der Zielversorgungsquoten auf. Neben der Darstellung der aktuellen und künftigen Versorgungssituation mit Betreuungsplätzen, soll mit diesem Plan auch eine kritische Auseinandersetzung mit den Rahmenbedingungen undSeite 5 von 61 Seite 2 Bedarfsplan vorschulische Kinderbetreuung 2026 Bundesstadt Bonn Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Herausforderungen, denen sich aufgrund verändernder Bedarfe gestellt werden muss, erfolgen. 2. Struktur des aktuellen Betreuungsangebotes In den letzten Jahren sind große Anstrengungen unternommen worden, den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz sowohl für Kinder unter drei Jahren als auch für Kinder ab drei Jahren umzusetzen. Seit 2008 konnte die Zahl der Betreuungsplätze im U3- Bereich (Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) und die Zahl der Plätze für Kinder ab drei Jahren in Kindertagesstätten kontinuierlich und deutlich gesteigert werden. Allein in den letzen zehn Jahren wurden über 650 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren und über 400 Plätze für Kinder ab drei Jahren neu geschaffen.Seite 6 von 61 Seite 3 Bedarfsplan vorschulische Kinderbetreuung 2026 Bundesstadt Bonn Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 2.1 Trägervielfalt Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen wird in Bonn sowohl von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe als auch durch den öffentlichen Träger (= die Stadt als Träger) angeboten. Bei der Vergabe von Trägerschaften für neue Kindertagesstätten tritt der öffentliche Träger subsidiär auf. Das heißt, dass neue Kindertagesstätten überwiegend an Träger der freien Jugendhilfe vergeben werden. Die Trägerschaft von neuen Kindertageseinrichtungen erfolgt grundsätzlich über ein Trägerauswahlverfahren. (vergleiche DS-Nr.: 221853). In der nachfolgenden Tabelle ist die Verteilung der angemeldeten Kindpauschalen der öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen nach Trägerschaft für das Kindergartenjahr 2026/2027 dargestellt. In der Tabelle sind alle angemeldeten Kindpauschalen nach KiBiz aufgeführt, die voraussichtlich im Kindergartenjahr zur Verfügung stehen. Grundsätzlich können Betreuungsplätze in Kitas in einem Stundenumfang von 25, 35 oder 45 Stunden pro Woche angeboten werden. Der Bedarf für 25 Stunden Betreuungszeit wird von den Trägern der öffentlichen Kindertagesstätten so gut wie gar nicht artikuliert. Inwiefern die Vorgaben zum Betreuungsumfang mit der angekündigten Reform des Kinderbildungsgesetz weiterhin Bestand haben werden, bleibt abzuwarten. Demnächst soll nach der KiBiz Revision das Zeitkontingent in Fünf-Stunden-Schritten differenzierbar von den Eltern gewählt werden können. Neben der Betreuung in Kindertageseinrichtungen besteht das Angebot der Kindertagespflege überwiegend für Kinder unter drei Jahren. Für das Kindergartenjahr 2025/2026 wurden insgesamt 1.430 Kindertagespflegeplätze angemeldet. Für das folgende Kitajahr sind aufgrund nachlassender Nachfrage 1.200 Plätze vorgesehen.Gruppen- form Gruppenstrukturen nach KIBIZ städt. Träger kirchl. Träger Eltern- initiativen sonstige Träger gesamt Ia ab 2 Jahre - 25 Std. 0 0 0 0 0 Ib ab 2 Jahre - 35 Std 489 384 37 255 1.165 Ic ab 2 Jahre - 45 Std. 596 861 279 737 2.473 IIa unter 3 Jahren - 25 Std. 2 0 0 5 7 IIb unter 3 Jahren - 35 Std. 255 35 50 176 516 IIc unter 3 Jahren - 45 Std. 275 126 149 868 1.418 IIIa ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 9 0 9 IIIb ab 3 Jahren - 35 Std. 1.339 403 186 624 2.552 IIIc ab 3 Jahren - 45 Std. 1.581 693 449 1.477 4.200 Kinder mit Förderbedarf 129 67 31 101 328 Kindpauschalen gesamt 4.666 2.569 1.190 4.243 12.668 Verteilung der Kindpauschalen nach Trägergruppen zur Anmeldung beim Land 2026/2027Seite 7 von 61 Seite 4 Bedarfsplan vorschulische Kinderbetreuung 2026 Bundesstadt Bonn Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Nicht erfasst – und nicht Inhalt der Bedarfsplanung - sind rein privat-gewerblich (teilweise betrieblich orientiert) geführte Betreuungsangebote, die nicht öffentlich über das KiBiz gefördert werden. In den Einrichtungen stehen ca. 500 Betreuungsplätze zur Verfügung und auch hier werden Bonner Kinder betreut. Insofern decken privat-gewerbliche Angebote ebenfalls einen Teil des Bonner Bedarfs. Da die Einrichtungen nicht verpflichtet werden können, ihre Belegungsdaten zu übermitteln, stehen hierzu aus datenschutzrechtlichen Gründen keine genauen Zahlen zur Verfügung. 2.2 Aktueller Ausbaustand der Betreuungsangebote Der Bedarf an Betreuungsplätzen in Bonn ist hoch. Ein Ziel ist es nach wie vor ausreichend Betreuungsplätze anbieten zu können und dies vor allem flächendeckend im gesamten Stadtgebiet, sodass für alle Kinder möglichst wohnortnah ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung stehen und Zugangshürden abgebaut werden. Nicht immer ist es möglich alle Stadtteile in gleichem Maße mit Betreuungsplätzen zu versorgen. Allerdings liegen oftmals unterversorgte Bezirke neben Planungsräumen, in denen viele Plätze angeboten werden können, sodass hier auch für Kinder aus anderen, nahegelegenen Bezirken Betreuungsmöglichkeiten nahe am Wohnort bestehen. Mit dem letzten Kindertagesstättenbedarfsplan wurden durch den Jugendhilfeausschuss Zielversorgungsquoten festgelegt. Ausgangspunkt war eine umfangreiche Elternbefragung von über 15.000 Personen mit Kindern bis einschließlich vier Jahren. Diese Quoten dienen dazu – auch kleinräumig – eine Abschätzung vorzunehmen, wie hoch die Zahl der notwendigen Plätze ist, um alle Bedarfe decken zu können. Die Zahl der neu zu schaffenden Betreuungsplätze orientiert sich hieran. Festgelegt wurden hierfür als notwendige Platzzahl, um alle Bedarfe decken zu können: - 58% für Kinder unter drei Jahren und - 104% für Kinder von drei bis unter sechs Jahren Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die zum 15.03.2026 dem Land gemeldeten Kindpauschalen, unabhängig ob alle Plätze ganzjährig belegt werden können. Es handelt sich also um die theoretisch maximal zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze. Einschränkungen gibt es aufgrund von Baumaßnahmen, Personalmangel oder der steigenden Zahl an Kindern mit Förderbedarf in Einrichtungen mit dem BTHG-Modell Gruppenstärkenabsenkung. 2.2.1 Ausbaustand für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren Die Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Erreichung der bedarfsgerechten Zielversorgungsquoten von 58% für Kinder unter drei Jahren erfordert einen weiteren Ausbau der öffentlich geförderten Plätze in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege. 58% bedeutet, dass für 58% der in Bonn gemeldeten Kinder unter drei Jahren ein Zielversorgungsquoten erreichen, um ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes Betreuungsangebot zu schaffenSeite 8 von 61 Seite 5 Bedarfsplan vorschulische Kinderbetreuung 2026 Bundesstadt Bonn Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Betreuungsplatz in Kindertagespflege oder in einer Kindertagesstätte zur Verfügung stehen sollte. Im Kindergartenjahr 2025/2026 liegt die Versorgungsquote (bezogen auf die Zahl der Kinder am 31.12.2024) für U3-Kinder bei ca. 51,7%. Ein Jahr später liegt sie vor allem aufgrund des Kinderzahlrückgangs bei 53%. Allerdings muss in diesem Zusammenhang erwähnt werden, dass aufgrund der Vorgabe des KiBiz, die die Gruppenzugehörigkeit am Alter des Kindes am Stichtag 01.11. bemisst, eine gewisse Ungenauigkeit besteht. Kinder, die nach dem 01.11. das dritte Lebensjahr vollenden, belegen einen U3-Platz, obwohl sie über drei Jahre sind. Zur Ermittlung der Zahl der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren wurde in der Gruppenform I jeweils von der Maximalbelegung von sechs Kindern im Alter unter drei Jahren pro Gruppe ausgegangen. Der Gesetzgeber hat hier den Trägern einen Spielraum von vier bis sechs U3-Kindern pro Gruppe eingeräumt, insofern können Abweichungen in den einzelnen Einrichtungen beziehungsweise Planungsräumen entstehen, die sich in der Belegung der Plätze widerspiegeln. Der Umfang des U3-Betreuungsangebots ist im Stadtgebiet sehr unterschiedlich verteilt. Während einige Planungsräume gut aufgestellt sind, fehlen in anderen immer noch überdurchschnittlich viele Betreuungsplätze. Mit dem Rechtsanspruch ab August 2013 für Kinder ab einem Jahr hat sich die Situation deutlich verändert. Es ist daher der gesetzliche Auftrag, nicht nur ausreichend Betreuungsmöglichkeiten für U3-Kinder zu schaffen, sondern zudem eine optimale Verteilung im Bonner Stadtgebiet zu planen, sodass jedem Kind eine wohnortnahe Betreuung in einer Kita oder in Kindertagespflege zur Verfügung gestellt werden kann. Gleichzeitig sollen die Kinder bis zur Einschulung in der Kindertageseinrichtung verbleiben; Ziel ist daher, dass die Gruppenstruktur in jeder Einrichtung ein „Hochwachsen“ der Kinder bis zur Einschulung ermöglicht. Bis ein bedarfsgerechtes U3-Betreuungsangebot gesamtstädtisch etabliert ist müssen noch ca. 380 Betreuungsplätze geschaffen werden. Dies ist eine rechnerische Größe und mit abnehmender Zahl der Kinder unter drei Jahren verringert sich natürlich die Anzahl der Betreuungsplätze, die noch geschaffen werden müssen.Statistischer Bezirk Anzahl der Kinder unter 3 Jahren 31.12.2025 maximales Platzangebot in öffentl. gef. Kitas 2026/2027 Versorgung in Kita 2026/2027 in % Kinder unter 3 Jahren Versorgung Kinder unter 3 Jahren in Kita 2026/2027 und Inanspruchnahme Tagespflege November 2025 in % Ausbauziel in öffentl. gef. Kitas 58% Kinder unter 3 Jahren abzgl. Tagespflege Differenz Gesamt 7920 3035 38,3 53,2 3418 -383 Stadt gesamt Platzangebot für Kinder unter 3 Jahren und Berechnung zukünftiger Bedarfe in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen und Tagespflege Zielversorgungsquote 58% weiterer Ausbau Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren notwendigSeite 9 von 61 Seite 6 Bedarfsplan vorschulische Kinderbetreuung 2026 Bundesstadt Bonn Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 2.2.2 Ausbaustand für die Betreuung von Kindern ab drei Jahren Für Kinder im Alter von drei bis unter sechs Jahren wurde eine Zielversorgungsquote von 104% mit dem letzten Kindertagesstättenbedarfsplan beschlossen. Zunächst erscheint eine Quote von 100% als ausreichend. Allerdings muss bedacht werden, dass auch Kinder, die bereits sechs Jahre alt, aber noch nicht schulpflichtig sind, in Kindertagesstätten betreut werden. Im Durchschnitt handelt es sich jährlich um ca. 750 sechsjährige Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind. Die Zielversorgungsquote von 104% konnte rechnerisch erreicht werden. Allerdings zeigt die Auswertung der Wartelisten, dass immer noch einige Kinder über drei Jahren keinen Betreuungsplatz erhalten konnten. Ein Problem, das überwiegend von nicht belegten Kitaplätzen aufgrund von Fachkräftemangel oder der Betreuung von Kindern mit Förderbedarf und Absenkung der Gruppenstärke resultiert. Beide Faktoren sind jedoch weder plan- noch steuerbar. 2.3 Familienzentren und plusKitas Für das kommende Kindergartenjahr ab 01.08.2026 werden 40 Kindertagesstätten als Familienzentren (teilweise im Verbund mit mehreren Einrichtungen) gefördert. Die Kindertageseinrichtungen, die als Familienzentren qualifiziert sind, also das Gütesiegel „Familienzentrum NRW“ tragen (oder sich im Zertifizierungsverfahren befinden), bieten über die Betreuung der Kinder hinaus niederschwellige, leicht zugängliche Angebote an. Diese zusätzlichen Aufgaben sind am Bedarf des Sozialraums orientierte Beratungen, Kurse und Veranstaltungen oder die Vermittlung von Angeboten. In Familienzentren werden zudem in Kooperation mit verschiedenen Partnern familienunterstützende Angebote gebündelt und vernetzt. Hilfestellungen für Familien stehen im Fokus. Eltern sollen bei der Förderung ihrer Kinder umfassend begleitet werden. Die Angebote in Familienzentren sind auch für Familien im Sozialraum zugänglich, deren Kinder nicht in der Tageseinrichtung des Familienzentrums betreut werden. Die Verteilung der Kontingente an die örtlichen Jugendamtsbezirke erfolgt nach einem Sozialindex, der sowohl soziale als auch demographische Bedarfslagen berücksichtigt. Der Zertifizierungsprozess ist eng an das Landesprogramm gekoppelt. Mit der Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren trägt das Land Nordrhein-Westfalen zu einer erweiterten Unterstützungsstruktur für Kinder und Eltern bei. Die örtlichen Jugendämter waren in früheren Jahren daran gebunden, Familienzentren prioritär in benachteiligten Gebieten aufzubauen. Eine Öffnung ist mittlerweile erfolgt, sodass Familienzentren auch in anderen Stadtteilen etabliert werden können. DamitStatistischer Bezirk Anzahl der Kinder zwischen 3 und unter 6 Jahren zum 31.12.2025 Platzangebot in öffentl. gef. Kitas 2026/2027 Versorgung in Kita der 3 bis unter 6-Jährigen 2026/2027 in % Ausbauziel bei 104% der Kinder im Alter von 3 bis unter 6 Jahren Differenz Gesamt 8787 9634 109,6 9138,5 495,5 Stadt gesamt Platzangebot für Kinder von 3 bis unter 6 Jahren in öffentlich geförderten KindertageseinrichtungenSeite 10 von 61 Seite 7 Bedarfsplan vorschulische Kinderbetreuung 2026 Bundesstadt Bonn Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) erhalten die örtlichen Jugendämter mehr Flexibilität bei ihrer bedarfsgerechten Standortentscheidung. Bonn verfügt mittlerweile über ein flächendeckendes und engmaschiges Angebot an Familienzentren. Der Jugendhilfeausschuss wird bei Neuvergaben eines Kontingents für eine neues Familienzentrum involviert. In der AG 78 am 08.10.2025 wurde mehrheitlich beschlossen, dass zukünftig durch einen geringeren Fördersatz mehr Einrichtungen als in den Jahren davor als plusKita unterstützt werden können. Damit können im Kindergartenjahr 2026/2027 54 Einrichtungen mit einem hohen Anteil an Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses, insbesondere mit sprachlichem Förderbedarf, als plusKitas gefördert werden. Um die kontinuierliche Arbeit in den plusKitas zu gewährleisten, werden zusätzliche Stellenanteile finanziert. Über einen von der Jugendhilfeplanung festgelegten Indikatorenkatalog (Anteil der Kinder, die in der Familie vorrangig nicht deutsch sprechen, Elterneinkommen, Anteil der Kinder aus einem statistischen Bezirk mit hohem oder sehr hohem Unterstützungsbedarf) wurden Kindertagesstätten als plusKITAS festgelegt. Eine entsprechende politische Beschlussfassung ist im Zusammenhang mit der jährlichen KiBiz-Vorlage (DS-Nr.: 260122) mittlerweile erfolgt. Nähere Ausgestaltungsregelungen sollen mit dem neuen KiBiz über eine Rechtsverordnung konkretisiert werden. Der Gesetzentwurf für das neue KiBiz sieht die Einführung von Chancen-Kitas vor. Hierbei handelt es sich zukünftig um Kindertageseinrichtungen, die als plusKita gefördert werden und zugleich als Familienzentrum zertifiziert sind. Diese Maßnahme soll den Weg für mehr Chancengerechtigkeit sowie zur Stärkung und Verbesserung der Kitas mit einem sehr hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf, insbesondere mit sprachlichem Förderbedarf, ebnen. Wie die genaue Umsetzung erfolgen soll, ist noch nicht bekannt. 3. Bedarfsbeeinflussende Faktoren – wie können wir reagieren? Die Verwaltung steht zunehmend vor dem Problem eine zukunftsgerichtete Bedarfsplanung zu erarbeiten. Die Bedarfsplanung soll kleinräumig sein, vorausplanend und dem tatsächlichen Bedarf entsprechen. Weder eine Über- noch eine Unterversorgung an Betreuungsplätzen ist anzustreben. Nicht belegbare Plätze können nicht refinanziert werden, welches zu finanziellen Einbußen der Träger führt. Auch Mieten lassen sich nur finanziell abbilden, wenn die Betreuungsplätze nachgefragt werden. Gleichzeitig soll der Rechtsanspruch umgesetzt werden und Familien ein Betreuungsplatz für ihr Kind möglichst in Wohnortnähe zur Verfügung stehen. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass gesellschaftliche Veränderungen durchaus Einfluss auf das Anmeldeverfahren und die Bedarfssituation insgesamt haben können. Die verstärkte Inanspruchnahme von Homeoffice spielt dabei z.B. eine Rolle, da durch die Arbeit von zu Hause und weniger Präsenz am Arbeitsplatz vermehrt wohnortnahe Weder eine Über- noch eine Unterversorgung an Betreuungsplätzen ist anzustrebenSeite 11 von 61 Seite 8 Bedarfsplan vorschulische Kinderbetreuung 2026 Bundesstadt Bonn Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Betreuungsformen gewählt werden. Und dies kann in Bonn, die eine Stadt der Einpendler ist, durchaus Auswirkungen auf die Nachfrage nach Bonner Betreuungsplätzen haben. Ebenso stellt die vorübergehende Schließung der Betreuungsangebote Eltern vor unkalkulierbare Probleme. Dies kann zur verstärkten Nutzung familiär organisierter Betreuung und zu einer Abkehr der Betreuungsform in Kitas oder Tagespflege führen. Auch die Auswirkungen aufgrund des Zuzugs von Geflüchteten und steigender Mieten können einen Einfluss haben. Eine Quantifizierung dieser Veränderungen ist allerdings nicht möglich. 3.1 Veränderungen der Kinderzahlen Die Zahl der Kinder in der Altersklasse bis einschließlich fünf Jahre schwankt jährlich. Bis 2019 erfolgte ein mehr oder minder deutlicher Bevölkerungszuwachs in der Altersgruppe; in den letzten Jahren sank die Kinderzahl. Zuletzt ist die Zahl der Kinder unter sechs Jahren von Ende 2020 bis Ende 2025 um über 2.050 deutlich gesunken. Das ist ein dramatischer kontinuierlicher Rückgang und hat einen unmittelbaren Einfluss auf das bestehende Betreuungsangebot als auch auf die Planung neuer Kindertagesstätten.Seite 12 von 61 Seite 9 Bedarfsplan vorschulische Kinderbetreuung 2026 Bundesstadt Bonn Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Datenquelle Statistikstelle Stadt Bonn Sinkende Kinderzahlen sind kein Bonn spezifisches Problem. In umliegenden Kommunen und insgesamt in NRW (und über die Landesgrenze hinaus) zeichnet sich ein deutlicher Rückgang der Zahl der Kinder im Vorschulalter ab. In einzelnen Kommunen – so auch laut WDR in Münster geplant - müssen Kindertagesstätten geschlossen werden, da die Nachfrage nach Betreuungsplätzen sehr stark zurückgegangen ist. Vorliegende Prognoseberechnungen von IT-NRW gehen zwar zunächst von weiter sinkenden Kinderzahlen aus, bis 2050 werden für die Stadt Bonn allerdings wieder steigende Zahlen vorausberechnet. Quelle IT.NRW, Düsseldorf, 2025Seite 13 von 61 Seite 10 Bedarfsplan vorschulische Kinderbetreuung 2026 Bundesstadt Bonn Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Allerdings hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass diese Bevölkerungsvorausberechnungen nur bedingt die Realität für die Stadt Bonn widerspiegeln und deutliche Unterschiede in den tatsächlichen Einwohnendenzahlen aus dem Melderegister und den Berechnungen von IT-NRW bestehen. Zudem liegen keine kleinräumigen Bevölkerungsvorausberechnungen vor, sodass für die Bedarfsplanung letztlich keine belastbaren Daten herangezogen werden können. 3.1.2 Umgang mit Veränderungen der Zahl der Kinder Die Veränderungen der Kinderzahlen haben unmittelbaren Einfluss auf den Bestand der Betreuungsplätze, aber auch auf die Planung von neuen Kindertagesstätten und Plätzen in der Kindertagespflege. Aber wird sich dieser Prozess fortsetzen? Und wie viele Kinder werden in welchem Ortsteil in fünf oder zehn Jahren leben? Hierfür gibt es keinerlei belastbare Aussagen oder Prognosen. Gleichzeitig ziehen sich Neubauprojekte, gerade wenn hierzu eine Bebauungsplanänderung erforderlich ist, über Jahre und Jahrzehnte hin. Bedarfsaussagen, die vor Jahren getätigt wurden, haben deshalb aktuell für einzelne Ortsteile keinen Bestand mehr und müssen daher regelmäßig auch in laufenden städtebaulichen Verfahren hinterfragt und aktualisiert werden. Durch den Rückgang der Zahl der Kinder entspannt sich in vielen Kindertagesstätten die Situation, da der nachlassende Bedarf den Druck auf die Einrichtungen nimmt. Allerdings stellen die sinkenden Kinderzahlen die Verwaltung zunehmend vor die Herausforderung zukunftsgerichtet ausreichend Betreuungsplätze im Wohnumfeld der Kinder zu schaffen, ohne ein „Überangebot“ zu etablieren. Und dies dauerhaft über Jahrzehnte! Im Gegensatz zu den Zeiten, in denen aufgrund der hohen Differenz zu Nachfrage und Angebot Betreuungsplätze flächendeckend geschaffen werden mussten, ist jetzt ein Kipppunkt erreicht. Problematisch ist dies für die Planung, da weder feststeht, wie sich die Zahl der Kinder entwickelt, noch in welchen Stadtteilen ein Zuwachs oder weiter sinkende Kinderzahlen zu erwarten sind. Dies macht eine belastbare Aussage über zukünftige Betreuungsbedarfe nahezu unmöglich. Ziel ist es jedoch, ein bedarfsentsprechendes, wohnortnahes Betreuungsplatzsystem vorzuhalten. Dabei soll weder ein Über- noch ein Unterangebot in den verschiedenen Stadtteilen etabliert werden. Bei immer weniger Kindern wird zwangsläufig auch im weiteren Verlauf die Frage zu stellen sein, welche Betreuungsangebote die Nachfrage erfüllen und welche Angebote zu viel sind. Möglicherweise wird auch ein weiterer Weg vom Betreuungsangebot zum Wohnort in Kauf genommen werden müssen, da sich Kindertagesstätten meist erst ab drei Gruppen wirtschaftlich, organisatorisch nachhaltig und systemstabil führen lassen. Die Wohnortnähe muss bei weiter sinkender Nachfrage nach Betreuungsplätzen daher hinterfragt werden. sinkende Kinderzahlen stellen das Ziel einer wohnortnahen Betreuung immer mehr in FrageSeite 14 von 61 Seite 11 Bedarfsplan vorschulische Kinderbetreuung 2026 Bundesstadt Bonn Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Bei jeder Kitaneubaumaßnahme wird daher geprüft, ob im näheren Umfeld Kindertagesstätten liegen, die eventuell schließen werden oder bei denen aufgrund der baulichen Struktur ein dauerhafter Weiterbetrieb - gerade für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren - nur mit hohen Investitionen möglich ist. Auch bei baulichen Erweiterungen wird die Versorgung im näheren Umfeld geprüft. Unmittelbaren Einfluss hat die Verwaltung hier nur auf Einrichtungen in städtischer Trägerschaft. Bei nachlassender Nachfrage können Einrichtungen zusammengelegt oder die Zahl der Gruppen reduziert werden. Problematisch ist aber für eine langfristig bedarfsgerechte Versorgung mit Betreuungsplätzen, die teilweise langen Bindungsfristen, die für die Inanspruchnahme investiver Landesmittel bei Baumaßnahmen bestehen. Ebenso problematisch sind Mietverhältnisse, die oft mit einer Vertragslaufzeit von mehreren Jahren abgeschlossen werden. Dies steht einem flexiblen Umgang mit der sinkenden Nachfragesituation entgegen und so besteht die Gefahr, dass Mieten für Kindertagesstätten gezahlt werden müssen, die nicht mehr ausgelastet sind. Grundsätzlich könnten auch Rückzahlungen investiver Förderungen notwendig sein. Im Rahmen der Anmeldung der Kindpauschalen beim Land (zuletzt vergleiche DS-Nr.; 260122) prüft die Jugendhilfeplanung, wie auf veränderte Bedarfe eingegangen werden kann. Hierzu wird jährlich im Dialog mit den Trägern das Gruppenangebot der einzelnen Kindertagesstätten analysiert und im Rahmen der Möglichkeiten Anpassungen vorgenommen, damit die Betreuungsplätze in Kindertagesstätten dem tatsächlichen Bedarf entsprechen. 3.2 Betreuung von Kindern mit und ohne Förderbedarf - der Weg zur inklusiven Kinderbetreuung Eine gemeinsame Betreuung aller Kinder mit und ohne Förderbedarf ist das Ziel, das von dem inklusiven Leitgedanken getragen wird. Kinder mit (drohender) Behinderung sollten möglichst frühzeitig gefördert werden. Hierfür kommen unterschiedliche Eingliederungshilfeleistungen infrage. Eine wichtige Rolle spielen heilpädagogische Leistungen in der Kindertagesbetreuung. In Kindertagesstätten werden individuelle heilpädagogische Unterstützungsmaßnahmen in Kombination mit allgemeinen pädagogischen Leistungen erbracht. Sie bestehen also ergänzend bzw. aufbauend zu den Regelleistungen in den Kindertageseinrichtungen. Heilpädagogische Maßnahmen sollen die Selbständigkeit der Kinder mit (drohender) Behinderung erhöhen und ihre soziale Integration und Entwicklung fördern. Kinder werden beim Lernen und in ihrem sozialen und emotionalen Verhalten durch unterschiedliche Fördermaßnahmen unterstützt. Dazu zählen therapeutische, psychologische, sonderpädagogische und psychosoziale Fördermaßnahmen sowie die Beratung der Erziehungsberechtigten. jährliche Überprüfung und Anpassung des Betreuungsangebotes im Rahmen der Meldung der Kindpauschalen beim LandSeite 15 von 61 Seite 12 Bedarfsplan vorschulische Kinderbetreuung 2026 Bundesstadt Bonn Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Die Antragstellung erfolgt über die Eltern beim LVR-Fallmanager*innen oder direkt über den LVR. Aufgrund einer ärztlichen Diagnose über eine Einschränkung des Kindes ermittelt der LVR eine individuelle Förderung in Verbindung mit einem konkreten Förder- und Teilhabeplan. Viele Kindertagesstätten betreuen bereits Kinder mit Förderbedarf. In den meisten Einrichtungen werden sie gemeinsam mit allen anderen Kindern gefördert. Im Bereich der Tagespflege können Kinder mit diagnostiziertem Förderbedarf durch entsprechend qualifizierter Kräfte betreut werden. Die Träger haben sich bereits frühzeitig auf den Weg gemacht Inklusion in der Kindertagesbetreuung umzusetzen und reine heilpädagogische Kindertagesstätten umzuwandeln bzw. einzelne heilpädagogische Gruppen in über KiBiz-finanzierte Kitas zu verlagern. In rein heilpädagogischen Gruppen werden Kinder mit einem besonders hohen Teilhabebedarf betreut. Vor dem Hintergrund des Auftrags, alle Kinder gemeinsam zu betreuen, werden alle heilpädagogischen Einrichtungen in den nächsten Jahren aus der pauschalen Förderung durch den LVR genommen. Die bisherige einrichtungsbezogene Finanzierung von heilpädagogischen Gruppen und Einrichtungen durch die Landschaftsverbände wird auf eine kindbezogene Förderung in der Kombination von KiBiz-Finanzierung und einer ergänzenden heilpädagogischen Basisleistung durch die Landschaftsverbände umgestellt. Rein heilpädagogische Einrichtungen müssen sich zukünftig inklusiv ausrichten. Hierzu heißt es unter https://www.bthg.lvr.de/de/kinder-jugendliche/fachleute/wie-geht-es-mit-den- heilpadagogischen-kitas-weiter/ : „Um bis zu einem abschließenden Verhandlungsergebnis zu einer sogenannten Basisleistung II eine Planungs- und Finanzierungssicherheit für die Träger der heilpädagogischen Gruppen und Einrichtungen zu schaffen, haben die beiden Landschaftsverbände, die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und die kommunalen Spitzenverbände vereinbart, dass die heilpädagogischen Gruppen bis zum 31.07.2029 im bisherigen System der Eingliederungshilfe weitergeführt werden können“. Auf der Grundlage des Landesrahmenvertrages wird über die Ausgestaltung der möglichen Leistung für Kinder mit einem hohen Förderbedarf in der Kindertagesbetreuung (Basisleistung II) verhandelt. Klar ist, dass die gleichzeitige Betreuung von Kindern mit und ohne Förderbedarf das gemeinsame Ziel ist. Unklar ist jedoch, welche Auswirkungen dies auf die Platzzahlen der KiBiz-finanzierten Kindertagesstätten haben wird. Während bei Basisleistung I mit Gruppenstärkenabsenkung ein Platz freigehalten wird, ist bei Basisleistung II noch offen, wie viele Plätze ggf. nicht belegt werden können. Als Problem ist in dem Zusammenhang ebenso die Mietförderung anzusprechen, die auf die tatsächliche Belegung von Plätzen abgestellt ist. Dies kann dazu führen, dass mit einer Gruppenstärkenabsenkung, die aus dem Bereich der Eingliederungshilfe für sinnvoll erachtet wird, eine Verschlechterung in der Finanzierung der Kindertagesbetreuung entstehen kann. Eine Regelung die dem inklusiven Gedanken eindeutig entgegensteht. weiterer Platzausbau für die Betreuung von Kindern mit FörderbedarfSeite 16 von 61 Seite 13 Bedarfsplan vorschulische Kinderbetreuung 2026 Bundesstadt Bonn Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Mit der Umsetzung einer inklusiven Kinderbetreuung geht daher ein steigender Platzbedarf in den KiBiz-Regeleinrichtungen einher. Aufgrund des erhöhten Förderbedarfs können in vielen Kindertagesstätten nicht alle angemeldeten Plätze belegt werden. Dies bedeutet ebenso, dass der Bedarf an Betreuungsplätzen weiter steigen wird, da je nach Wahl des Modells für die Basisleistung I (Gruppenstärkenabsenkung oder Modell Zusatzkraft) weniger Plätze in der Einrichtung belegt werden bzw. mehr Personal zur Verfügung stehen muss. Das bedeutet, dass zukünftig mehr Plätze in Regeleinrichtungen bereitgestellt werden müssen. Sowohl die absolute Zahl als auch der Anteil der betreuten Kinder mit Förderbedarf in über KiBiz-finanzierten Kindertagesstätten ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Es liegen weder Daten vor, wie sich die Zahl der Kinder mit Förderbedarf in Zukunft entwickelt noch in welchen Stadtteilen die Kinder leben. Dies ist ein Problem für den weiteren Planungsprozess aber vor allem eine Herausforderung, der sich das pädagogische Personal und die Einrichtungen stellen müssen. 3.4 Kinder im schulpflichtigen Alter und auswärtige Kinder Jedes Jahr werden auch Kinder im schulpflichtigen Alter in den Bonner Kindertagesstätten betreut, die von der Einschulung zunächst zurückgestellt wurden, da sie in ihrer Entwicklung noch nicht einen gelingenden Schulbesuch erwarten lassen. In den letzten Jahren waren dies im Durchschnitt rund 150 bis 160 Kinder, die eigentlich aufgrund ihres Alters bereits die Grundschule besuchen sollten. Diese Ü3-Plätze müssen zusätzlich zur Verfügung stehen. Die hohe Zahl auswärtiger Kinder, die in Bonner Kindertagesstätten betreut werden, wirkt sich auf die tatsächliche Versorgungssituation der Bonner Kinder aus. Der größte Anteil auswärtiger Kinder wird in den (überwiegend) betrieblichen Kitas betreut, aber auch in den über KiBiz, aber nicht über das Bonner Modell (DS-Nr.: 0910714) finanzierten Einrichtungen gibt es viele auswärtige Kinder.Seite 17 von 61 Seite 14 Bedarfsplan vorschulische Kinderbetreuung 2026 Bundesstadt Bonn Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Ca. 400 Kinder, die nicht in Bonn wohnen belegten Ende 2025 einen Kitaplatz in einer Bonner Einrichtung, aber nur ca. 50 Kinder aus Bonn wurden in Kitas im Umland betreut. Diese Entwicklung steht im Einklang mit der Rolle Bonns als Oberzentrum, ist aber problematisch für den weiteren Planungsprozess, da nicht feststeht wie viele auswärtige Kinder zukünftig in Bonn einen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen werden. Über § 3 KiBiz wird dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern ein hoher Stellenwert eingeräumt, sodass grundsätzlich für auswärtige Kinder Betreuungsplätze zur Verfügung stehen sollten. 3.5 Veränderungen in der Kitalandschaft – Schwierigkeiten der Bedarfsabschätzung Immer wieder müssen Einrichtungen schließen. Dies aus unterschiedlichen Gründen, zum Beispiel weil Vermieter das Mietverhältnis kündigen, Sanierungsarbeiten nicht gestemmt werden können, das Raumprogramm nicht mehr dem heutigen Standard entspricht oder weil sich Träger aus dem Geschäft zurückziehen. Solche Kitaschließungen erfolgen in einigen Fällen mit wenig Vorlaufzeit, sodass die Schaffung von Ersatzplätzen in der Nähe nicht immer möglich ist. Gleichzeitig sind in den letzten Jahren zahlreiche Kindertagesstätten gebaut worden. Damit konnte das Betreuungsangebot deutlich erweitert werden. Schwierig für die weiteren Planungen ist der lange Zeitraum, bis eine geplante Kindertagesstätte tatsächlich gebaut wird. Neben langwierigen Bebauungsplan- änderungsverfahren, ziehen sich auch Projekte, die durch Investoren realisiert werden sollen, oftmals in die Länge. Belastbare Bedarfsaussagen über Jahre und Jahrzehnte zu treffen ist jedoch nicht mehr möglich. Investoren, die Grundstücke erwerben, möchten mit dem Bau von Kindertagesstätten Gewinn erzielen und werden sich nicht auf eine zeitlich befristete Zusicherung seitens der Jugendhilfeplanung einlassen. Sie fordern eine verbindliche langfristige Mietzusage für die Kindertagesstätten, die sie errichten. Mit den Jahren kann sich allerdings die Bedarfssituation verändern, sodass nicht mehr an allen Standorten die Notwendigkeit für den Bau einer neuen Kindertagesstätte in einem bestimmten Bezirk bestehen kann. Die Jugendhilfeplanung prüft daher in regelmäßigen Abständen die Bedarfszusagen und ggf. muss von bereits in den Planungsprozess eingeflossenen Kitabaumaßnahmen Abstand genommen werden (zuletzt vergl. DS-NR: 253146). hohe Zahl von Kindern, die nicht in Bonn wohnen, hat Einfluss auf die Versorgungssituation Regelmäßige Überprüfung der Bedarfssituation bei KitaneubautenSeite 18 von 61 Seite 15 Bedarfsplan vorschulische Kinderbetreuung 2026 Bundesstadt Bonn Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Belastbare Bedarfsaussagen werden aufgrund langer Planungsabläufe und gleichzeitigen Veränderungen der Angebotsstruktur zunehmend schwierig. Vor allem die Entwicklung der Kinderzahlen ist kaum abschätzbar und die erforderlich kurze Reaktionszeit steht im Gegensatz zur notwendigen Flexibilität beim Bau von Gebäuden, Ausbildung und Einstellung von Personal. Kleinräumig, also bezogen auf Planungsräume oder statistische Bezirke, liegen keine Bevölkerungsprognosen vor. Die Bedarfsprüfung orientiert sich daher immer am Status quo und Annahmen aus dem Bonner Baulandmodell zur Abschätzung der Kinderzahlen, die sich aus dem Zuzug in Neubaugebiete ergeben. Je weiter der Ausbau des Betreuungsplatzangebotes voranschreitet, desto schwieriger wird es eine Beurteilung der Bedarfssituation vorzunehmen. Noch vor einigen Jahren, fehlten so viele Betreuungsplätze, dass fast in allen Bezirken ein Ausbau erfolgen musste. Je mehr Betreuungsplätze geschaffen werden und je weniger Kinder in Bonn leben, desto schwieriger ist abzuschätzen, wie viele Betreuungsplätze noch wo notwendig sind. Daher wird jede mögliche Kitabaumaßnahme genau geprüft und sehr besonnen in Bezug auf Zusagen für neue Kitabauten agiert. Insofern läuft die weitere Ausbauplanung aber auch Gefahr, dass potentielle Angebote für den Neubau von Kindertagesstätten ausgeschlagen werden und sich im Verlauf der Jahre dann aber doch zeigt, dass sich an dem Standort ein Bedarf entwickelt hat, der nicht durch das bestehende Betreuungsplatzangebot gedeckt werden kann. Nicht nur die Schließung von Einrichtungen und der Bau von neuen Kindertagesstätten haben unmittelbaren Einfluss auf die Versorgungssituation. Auch die Veränderung innerhalb bestehender Kindertagesstätten sind bedeutend. Neben Gruppenumwandlungen sind hier z.B. die Reduzierung der Gruppenzahl zu nennen. Dies geschieht aufgrund von Personalmangel bei gleichzeitig geringerer Nachfrage nach Betreuungsplätzen. Bedeutend ist zudem der weitere Aufbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren. Werden in einer Gruppe Kinder unter drei Jahren betreut, muss ein Dreiraumprogramm vorgehalten werden. In einigen Kitas ist dies nur durch aufwendige Umbauten oder eben durch eine Verringerung der Gruppenzahl möglich, um notwendige Raumressourcen zur Verfügung stellen zu können. Für einige Stadtteile ist es bedeutend, dass sich ein immer weiter fortschreitender Abbau von Betriebsplätzen in Kindertageseinrichtungen abzeichnet. Betriebskitas haben einen höheren Trägeranteil zu tragen und bieten arbeitsplatznah Betreuungsplätze für die Kinder ihre Mitarbeitenden aus den beteiligten Unternehmen an. Dafür leisten die Betriebe einen finanziellen Ausgleich, steigern aber mit dem Angebot von Kitaplätzen die Attraktivität als Arbeitgeber. Einige Unternehmen ziehen sich aus der Unterstützung der Träger der Betriebskitas zurück oder beabsichtigen dies zu tun. Die Gründe hierfür mögen neben monetären Aspekten vielfältiger Natur sein. Da es nicht Aufgabe von Betrieben und Organisationen ist, dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gerecht zu werden, muss geprüft werden, inwieweit die Notwendigkeit besteht, diese Betreuungsplätze zu erhalten und für die wohnortnahe Versorgung zu öffnen. Viele Betriebskitas liegen in Bezirken mit relativ geringen Bevölkerungszahlen, sodass – eine Umwandlung in öffentliche Kindertagesstätten vorausgesetzt – ein Überangebot geschaffen wird, das weit über das für die Wohnbevölkerung notwendige Maß hinausgeht.Seite 19 von 61 Seite 16 Bedarfsplan vorschulische Kinderbetreuung 2026 Bundesstadt Bonn Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Die Übernahme einer Betriebskita kann daher immer nur unter Abwägung der Versorgungssituation vor Ort und der Entwicklung umliegender Betreuungsplätze erfolgen. 3.6 Personalsituation in Kindertageseinrichtungen Der Ausbau der Betreuungsplätze geht mit einem steigenden Bedarf an qualifiziertem Fachpersonal einher und kann nur gelingen, wenn hochqualifizierte und gut ausgebildete Personen zur Verfügung stehen. Gewinnung und Bindung engagierter und kompetenter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist daher als eine der zentralen strategischen Aufgaben zu sehen. Das Fachkräftegebot und die gesetzlichen Vorgaben zur personellen Mindestausstattung erlauben nur Personen mit entsprechender Qualifizierung die Betreuung zu übernehmen. Bei den Trägern von Kindertageseinrichtungen ist ein Fachkräftemangel von Erzieherinnen und Erziehern – ebenso wie in anderen Branchen - angekommen. Verschärft wird die Situation durch einen Mangel an Nachwuchskräften. Diesem Problem muss sich gestellt und gesamtpolitische Lösungsansätze müssen gefunden werden, damit ein weiterer Ausbau und die Sicherung des Bestandes der Betreuungsplätze gelingen kann. Mit der neuen Personalverordnung werden Anforderungskriterien aufgestellt. Allerdings muss hierbei jeder Träger der Arbeitsqualität Vorrang einräumen. Die Verordnung regelt, welche pädagogischen Kräfte im Rahmen des Mindestpersonals nach dem Kinderbildungsgesetz eingesetzt werden können. Dabei geht es nur um pädagogisches Personal. Anderes Personal wie zum Beispiel Hauswirtschaftskräfte, Verwaltungsassistenz oder Kita-Helfende sind nicht von der Personalverordnung betroffen. Der Personaleinsatz liegt in der Verantwortung des jeweiligen Trägers. Die Personalverordnung regelt, welche Berufsausbildungen zu den drei Arten der pädagogischen Kräfte zählen. Hierbei wird differenziert zwischen sozialpädagogischen Fachkräften, weiteren Fachkräften und Ergänzungskräften. Die Personalverordnung regelt (vorübergehend vorrausichtlich bis 2030) den Personaleinsatz unterschiedlich qualifizierter Personen für den Einsatz auf Fachkraft- oder auf Ergänzungskraftstunden. Die neue Personalverordnung führt zu einer weiteren Flexibilisierung für den Einsatz von pädagogischem Personal. Es können mehr Personen, die über eine grundsätzlich pädagogische Ausbildung verfügen und geeignet sind, nach einer Einzelfallprüfung als pädagogische Kräfte eingesetzt werden. Auch wird über die Personalverordnung die Möglichkeiten erweitert, Personen auf Ergänzungskraftstunden einzusetzen. Während eines begrenzten Zeitraums kann das Landesjugendamt einem Träger auf Antrag erlauben, den Mindestpersonaleinsatz verstärkt durch den Einsatz von Ergänzungskräften sicherzustellen. Die Sicherstellung der Deutschkenntnisse sowie die Prüfung von im Übernahme von Betriebsplätzen nur unter Abwägung der Bedarfssituation sinnvoll Personalverordnung ermöglicht Trägern eine größere Bandbreite beim PersonaleinsatzSeite 20 von 61 Seite 17 Bedarfsplan vorschulische Kinderbetreuung 2026 Bundesstadt Bonn Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Ausland erworbenen Qualifikationen sowie der Einsatz von sich in Ausbildung befindender Personen wird in der Verordnung geregelt. Es bleibt abzuwarten, inwiefern durch die Umsetzung der Regelungen der neuen Personalverordnung der Fachkräftemangel in den Kindertagesstätten spürbar reduziert wird. Im neuen KiBiz-Entwurf sind gleichzeitig weitere Überbelegungen der Gruppen auf drei bzw. vier Kinder möglich. Hierdurch kann zwar vorübergehenden Personalengpässen begegnet werden, ob hierdurch eine Entlastung des Personals erfolgt ist allerdings fraglich. Nicht nur der städtische Träger, sondern auch freie Träger in Bonn sind von der Problematik des Fachkräftemangels betroffen. Durch personelle Engpässe erhöht sich der Arbeitsdruck für die verbleibenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen. Einige verbleiben daher nicht mehr dauerhaft in dem Beruf, womit sich das Problem verschärft. Immer wieder können Betreuungsplätze nicht belegt werden. Das bedeutet, dass bereits angemeldete Plätze defacto nicht zur Verfügung stehen. Einzelne Gruppen müssen vorübergehend geschlossen werden. Betreuungszeiten werden reduziert und ursprünglich geplante Überbelegungen werden abgebaut. Neu geschaffene und beim Land angemeldete Betreuungsplätze stehen nicht zur Verfügung, weil Personal in den Einrichtungen fehlt. Der Fachkräftemangel wird daher zunehmend zu einem Problem, das dem geplanten weiteren Ausbau an Betreuungsplätzen und der Stabilisierung des Systems entgegensteht. Durch Erkrankungen, Schwangerschaften und notwendige Fortbildungen kommt es zu weiteren personellen Engpässen. Inwieweit sich dieser Fachkräftemangel zukünftig entwickeln wird, ist ungewiss. Aktuelle zeichnet sich - zumindest bei Kindertagesstätten in städtischer Trägerschaft - eine leichte Verbesserung der Situation ab. Durch den Abbau von Plätzen, reduziert sich auch die notwendige Anzahl an Mitarbeitenden für das gesetzlich geforderte Mindestpersonal. Hierdurch kommt es zu einer Personalschiebung innerhalb eines Trägers, so dass sich die sinkende Geburtenrate positiv auf den Fachkräftemangel auswirkt. Inwieweit der Fachkräftemangel dadurch langfristig aufgehoben wird, bleibt abzuwarten. Mit dem geplanten neuen KiBiz soll dem Personalmangel durch Differenzierung in Kern- und Randzeitenbetreuung begegnet werden. Die Kernzeit, in der Fachpersonal vor Ort sein muss, liegt demnach bei mindestens fünf Stunden am Tag. So soll während der Kernzeit die bewährte Zusammensetzung des pädagogischen Personals in den unterschiedlichen Gruppenformen bestehen bleiben. In dieser Zeit dürfen Kitas auch drei bzw. vier Kinder mehr aufnehmen, als in der jeweiligen Gruppe eigentlich zulässig sind. In den Randzeiten dürfen Kitas künftig in Eigenverantwortung den Betreuungsschlüssel und die Qualifikation des eingesetzten Personals im gewissen Rahmen lockern. Die ausdifferenzierten Personalanforderungen für die Randzeiten sollen in einer neuen Personalverordnung geregelt werden.Seite 21 von 61 Seite 18 Bedarfsplan vorschulische Kinderbetreuung 2026 Bundesstadt Bonn Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 3.6.1 Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel Maßnahmen, die gegen den Fachkräftemangel ergriffen werden, sind unterschiedlich. Neben Vorgaben der Personalverordnung, die einen flexibleren Einsatz von Kräften mit unterschiedlichen Qualifizierungsniveau ermöglicht, werden von den Trägern verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die personelle Situation zu verbessern. Der Fokus soll hier nicht nur beim städtischen Träger liegen. Die überwiegende Zahl der Betreuungsplätze wird in Kitas freier und kirchlicher Trägerschaft angeboten. Insofern sind die folgenden Ausführungen zwar auf den städtischen Träger beschränkt, was aber nicht bedeutet, dass die freien Träger nicht in gleichem Maße verschiedenste Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel etabliert haben. Die Stadt Bonn versucht über Personalkampagnen, Dauerausschreibungen und unbefristete Anstellungen von sozialpädagogischen Fachkräften dem Fachkräftemangel entgegenzutreten. Angebote einer praxisintegrierten Ausbildung, Fachberatung und Coaching sind bereits eingeführt. Ebenso soll über Nachqualifikation Fachpersonal gewonnen werden. Auch über das Anwerben von ausländischen Fachkräften wird versucht, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Die Umsetzung solcher Programme ist jedoch aufgrund des hohen organisatorischen Aufwands sehr herausfordernd. Gründe sind unter anderem sprachliche Barrieren in der Anfangsphase trotz Sprachkurs, Anerkennungsverfahren, Integration in den Arbeitsalltag und Unterstützungsbedarfe bei der Eingliederung in Deutschland. Eine Unterstützung und enge Begleitung, gerade zu Beginn der Arbeitsaufnahme in Bonn ist entscheiden für die Bleibequote. Dies zeigen nicht nur die Erfahrungen aus der ersten Runde der Anwerbung ausländischer Kräfte, sondern auch Erkenntnisse anderer kommunaler sowie freier Träger, die ebenfalls ausländische Fachkräfte für die Kitas angeworben haben. Aktuelle Überlegungen gehen daher dahin, statt erneut ausländische Fachkräfte zu akquirieren, stärker auf eigene Qualifizierungsmaßnahmen von Ergänzungskräften zu Fachkräften zu setzen oder die praxisintegrierte Ausbildung (PiA) für Ergänzungskräfte zu etablieren. Derzeit befinden sich mehrere Ergänzungskräfte in einer entsprechenden Qualifizierungsmaßnahme zur pädagogischen Fachkraft, was mittelfristig weitere Entlastung schafft, zur Verbesserung der Personalsituation beitragen wird und ein wichtiges Instrument der Personalbindung, aber auch Personalgewinnung sein wird. Ein breites Fortbildungsangebot und Unterstützung für den Verwaltungsbereich zielen ebenso auf eine Bindung des Personals und die Sicherung attraktiverer Arbeitsbedingungen ab. Ergänzend bietet die Stadt Bonn allen Mitarbeitenden aus dem Kita-Bereich ein umfangreiches eigenes Fortbildungsprogramm an. Das Programm zielt auf gewünschte und erforderliche Fortbildungen ab, um die Mitarbeitenden in ihrer täglichen Arbeit zu stärken und weiter zu qualifizieren. Darüber hinaus haben alle Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft in den letzten Jahren an einem gemeinsamen Jahresziel zur Teamkultur und zum Wandel in der pädagogischen Arbeit gearbeitet. Diese Maßnahmen dienten zur Resilienz, Stärkung und einem verstärkten Miteinander in herausfordernden Zeiten des Fachkräftemangels sowie der Mitarbeitendenbindung. Zusätzlich werden die Einrichtungen durch den Einsatz von Verwaltungskräften, Hauswirt- schaftskräften und Kita-Helfenden entlastet, um für alle nicht pädagogischen Aufgaben keine pädagogischen Kräfte zu binden.Seite 22 von 61 Seite 19 Bedarfsplan vorschulische Kinderbetreuung 2026 Bundesstadt Bonn Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Um kurzfristige personelle Ausfälle zu kompensieren, wurde im letzten Jahr auch eng mit Personaldienstleistern zusammengearbeitet. Der Fachkräftemangel zeichnet sich inzwischen nicht (mehr) in allen Gebieten Deutschlands ab. Sinkende Kinderzahlen haben in einigen Regionen von Deutschland bereits dazu geführt, dass ein Überangebot von Fachkräften besteht, sodass ganze Kitas schließen mussten und Mitarbeitende um ihren Arbeitsplatz fürchten müssen. Dies trifft jedoch bisher nicht auf die Stadt Bonn zu. Allerdings konnten erstmals freie Plätze gerade für Kinder über drei Jahren nicht sofort belegt werden. Es zeigt sich also deutlich, dass die Nachfrage aufgrund sinkender Kinderzahlen zurückgeht. Sollten die Kinderzahlen weiterhin so drastisch zurückgehen werden auch Bonner Kindertagesstätten den sinkenden Bedarf spürbar bemerken. Dadurch könnten weniger Fachkräfte benötigt werden und die Situation könnte sich in einzelnen Einrichtungen entspannen. Ob Bonn durch geringere Nachfrage längerfristig über ein Überangebot an Fachkräften verfügen wird, kann nicht abgeschätzt werden. Allerdings wird dies aufgrund der vielen Mitarbeitenden, die in den nächsten Jahren das Renteneintrittsalter erreichen werden, eher kein realistisches Szenario sein. Hervorgehoben werden muss zudem, dass viele Arbeitgebende um Fachkräfte konkurrieren. So wird vor dem Hintergrund der Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der OGS ab dem Schuljahr 2026/2027 der Fachkräftebedarf weiter steigen. 3.7 Auswirkungen auf Kindertagespflege In Bonn wurden für das Kindergartenjahr 2025/2026 1.430 Plätze im Rahmen der öffentlich geförderten Kindertagespflege angemeldet. Ca. 390 Tagespflegepersonen bieten die Möglichkeit zur Kinderbetreuung insbesondere für Kinder unter drei Jahren an. Wegen nachlassender Nachfrage reduziert sich die Zahl auf 350 Tagespflegepersonen bzw. 1.200 Betreuungsplätze für das kommende Kitajahr. In der Regel ist die Kindertagespflege ein Angebot für einzelne Kinder losgelöst von festen Gruppenstrukturen und mit bedarfsgerechten Betreuungszeiten. Die Erlaubnis zur Kindertagespflege befugt zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden Kindern. In Großtagespflegestellen arbeiten mehrere Tagespflegekräfte zusammen. Wenn sich Kindertagespflegepersonen in einem Verbund zu einer Großtagespflege zusammenschließen, können höchstens neun Kinder gleichzeitig betreut werden (unter bestimmten Voraussetzungen sind bis zu 15 Betreuungsverträge möglich, allerdings nur, wenn nicht alle Kinder zeitgleich betreut werden). Grundsätzlich kann die Betreuung im Haushalt der Betreuungsperson, bei den Eltern des Kindes oder in geeigneten anderen Räumlichkeiten erfolgen. Sowohl die Kindertagespflege in anderen Räumen als auch die in der Großtagespflege können durch selbständige oder angestellte Kindertagespflegepersonen geleistet werden. Die überwiegende Zahl der Kindertagespflegepersonen arbeitet selbständig, das heißt eine unmittelbare Planbarkeit ist – anders als bei Kindertagesstätten - nicht gegeben. Nicht alle Tagespflegepersonen bieten für fünf Kinder einen Betreuungsplatz an. Auch ändert sich das Angebot teilweise unterjährig, da sich zum Beispiel Veränderungen bei der Tagespflegeperson ergeben und das Angebot reduziert oder erweitert wird. Kindertagespflege ist ein wichtiger Baustein gerade im Betreuungssegment der Kinder unter drei Jahren. Allerdings werden hier die Auswirkungen sinkender Kinderzahlen besonders deutlich und nicht alle angebotenen Plätze können in diesem Jahr belegtSeite 23 von 61 Seite 20 Bedarfsplan vorschulische Kinderbetreuung 2026 Bundesstadt Bonn Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) werden. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Letztlich entscheiden die Eltern welches Betreuungsangebot sie für ihr Kind wählen. Die niedrigere Nachfrage nach Betreuungsplätzen in Kindertagespflege entsteht auch - aber nicht nur - dadurch, dass eine bessere Verfügbarkeit für U3-Plätze in Kindertagesstätten besteht. Einige Eltern wählen daher lieber direkt einen Platz in einer Kindertageseinrichtung. Hierdurch ist eine längerfristige Planungssicherheit gegeben, eine doppelte Eingewöhnungszeit und Bindungsbrüche entfallen. Sowohl bei Kindertagespflege als auch bei der Nachfrage nach Kitaplätzen bestehen sozio- kulturelle Unterschiede im Nachfrageverhalten. Aber auch die Qualität der Betreuung und der Ruf der Einrichtung beziehungsweise Kindertagespflegestelle sind entscheidend, wenn es um die Wahl eines Betreuungsplatzes geht. Darüber hinaus spielen konzeptionelle Schwerpunkte und gewünschte Betreuungszeiten eine Rolle bei der Wahl eines Betreuungsplatzes. Dies sind Faktoren, die im Bereich der Kindertagespflege nicht gesteuert werden können, aber einen wesentlichen Einfluss auf die Nachfragesituation haben. Großtagespflegestellen sind von einer geringeren Auslastung weniger betroffen, aber auch hier wird es zunehmend schwieriger alle Betreuungsplätze sofort belegen zu können. Letztlich ist die Auslastung des Tagespflegeangebotes immer unter dem Aspekt des Zusammenspiels von der Zahl der Kinder unter drei Jahren, der Nachfrage, dem Angebot in Kindertagesstätten und dem Wahlrecht der Eltern zu sehen. Kinderstuben sind Großtagespflegestellen, die eine Kombination aus Betreuungsleistung und Elternarbeit anbieten. Es handelt sich um ein Konstrukt zwischen Großtagespflege, Sozialarbeit und Elternberatung mit einem hohen Anteil an Sozialraumorientierung. Kinderstuben sind ein niederschwelliges Angebot für Kinder im Alter bis zu maximal vier Jahren. Die Kinder werden in ihrer altersgemäßen Entwicklung gefördert. Darüber hinaus werden Eltern über Beratungs- und Gruppenangebote in die pädagogische Arbeit einbezogen und in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt. Ein lückenloser Anschluss an die Betreuung in Kindertagesstätten soll gesichert sein. In Bonn wurden zwei Großtagespflegestellen als Kinderstuben in Tannenbusch initiiert. Aber auch hier entspricht die Nachfrage nicht dem Angebot. Nicht nur in Bonn ist der Bedarf nach Kindertagespflegeplätzen eingebrochen. Auch in anderen Kommunen innerhalb und außerhalb von NRW können Plätze nicht belegt werden. Eine Herausforderung, der aus planerischer Sicht kaum begegnet werden kann. Daher wird gemeinsam mit dem Netzwerk Kindertagespflege versucht die Kindertagespflege in der Öffentlichkeit bekannter zu machen. Hierzu wurden Werbemaßnahmen initiiert und ein regelmäßiger Tag der offenen Tür angeboten. Im Bereich der Großtagespflege bestehen vereinzelt Kooperationen mit Kindertagesstätten, sodass eine gesicherte Betreuung bis zur Einschulung gewährleistet ist. Allerdings handelt es sich meist um Großtagespflegestellen und Kitas in gleicher Trägerschaft. Mit privaten Kindertagespflegestellen ist dies schwer umzusetzen. Es bleibt also abzuwarten, wie sich die Zahl der Kinder weiterentwickelt, da hiervon maßgeblich die Nachfrage nach Kindertagespflegeplätzen abhängig ist.Seite 24 von 61 Seite 21 Bedarfsplan vorschulische Kinderbetreuung 2026 Bundesstadt Bonn Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 4. Kita-Net und Wartelisten Das Programm Kita-Net liefert eine gute Datenbasis, die herangezogen werden kann, um Rückschlüsse und Analysen über die Bedarfssituation in Bonn zu liefern. Die Eltern, die einen Betreuungsplatz wünschen, können über dieses System ihren Bedarf artikulieren. Diese Möglichkeit ist nicht auf eine Kindertagesstätte beschränkt. Eltern können sich gleichzeitig bei mehreren Kindertagesstätten oder für Tagespflege anmelden. Die Kommunikation erfolgt über ein Online-Konto. Über das Programm besteht ein niederschwelliger Zugang zur Anmeldung eines Betreuungsplatzes. Der Zugang zu vorschulischen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen wird hierdurch deutlich erleichtert. Darüber hinaus bieten das Familienbüro und das Netzwerk Kindertagespflege Unterstützung für alle Eltern an und helfen bei der Anmeldung und Suche nach Betreuungsplätzen. Die Wartelisten spiegeln ein detailliertes Bild wider, wie hoch der (noch ungedeckte) Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen tatsächlich ist. Kleinräumige Rückschlüsse auf Basis einzelner Ortsteile sind aber nur bedingt möglich: Die Auswertung der Wartelisten kann lediglich nach dem Wohnort der Sorgeberechtigten erfolgen, da sich Eltern an verschiedenen Einrichtungen in unterschiedlichen Bezirken anmelden können. Das heißt es sind Aussagen möglich, in welchen Stadtteilen besonders viele Kinder leben, die noch keinen Betreuungsplatz haben. Allerdings ist keine belastbare Analyse möglich, in welchen Stadtteilen die Nachfrage an einzelnen Kindertagesstätten besonders hoch ist. Natürlich nehmen Eltern auch ganz bewusst einen Betreuungsplatz in Anspruch, der nicht in der Nähe der Wohnung liegt. Dies kann verschiedene Gründe haben. Letztlich ist aber auch das knappe Angebot an Kitaplätzen hierfür verantwortlich, sodass manchmal auch notgedrungen Kindertagesstätten besucht werden, die in einem ganz anderen Stadtteil liegen als dem, in dem das Kind wohnt. Bei der Auswertung der Wartelisten sind aufgrund der hohen Dynamik große Schwankungen je nach Stichtag und Betrachtungszeitraum zu verzeichnen. Die Wartelistenauswertung liefert aber trotzdem einen wichtigen Hinweis, wie viele Plätze gesamtstädtisch noch fehlen. Über die Auswertung der Wartelisten wird die aktuelle Situation beleuchtet. Aussagen zu zukünftigen Entwicklungen sind hierdurch nicht möglich. Dabei handelt es sich aufgrund der hohen Dynamik immer nur um eine Momentaufnahme. Kinder ziehen weg, sodass Betreuungsverträge gekündigt werden. Familien ziehen nach Bonn oder ändern innerhalb Bonns ihren Wohnort und der Wechsel in eine andere Kindertagesstätte oder von Tagespflege in eine Kita werden gewünscht. Eine Auswertung der Wartelisten im Dezember 2025 ergab für den Zeitraum von Juni 2025 bis November 2025 einen ungedeckten Bedarf von ca. 800 Betreuungsplätzen. Über 500 beziehen sich dabei auf Kinder unter drei Jahren. Aber auch Kinder ab drei Jahren standen zu diesem Zeitraum noch auf der Warteliste. Dabei wurden nur die unversorgten Kinder gezählt. Das heißt alle Wartelisteneinträgen mit einem Wechselwunsch wurden nicht berücksichtigt, da ihr Bedarf grundsätzlich zunächst gedeckt ist, wenn auch eine andere Betreuung für das Kind gewünscht wird. Darüber hinaus wurden die Wartelisten um „Altfälle“ bereinigt. Die Zahlen der Warteliste ändern sich ständig und in Abhängigkeit vom Stichtag der Auswertung – die Warteliste von Juli bis Dezember 2025 lag zum Stichtag 01.01.2026 nur noch bei knapp 300 unversorgter Kinder, die einen Betreuungsplatz suchen. Dies zeigt die hohe Dynamik, die in dem System besteht.Seite 25 von 61 Seite 22 Bedarfsplan vorschulische Kinderbetreuung 2026 Bundesstadt Bonn Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Über die Auswertung der Wartelisten wird deutlich, dass trotz der hohen Ausbauzahlen der vergangenen Jahre und sinkender Kinderzahlen das bestehende Betreuungsangebot (noch) nicht ausreicht, um allen Kindern ein bedarfsgerechtes, wohnortnahes oder dem Wunsch der Eltern entsprechendes Betreuungsangebot zur Verfügung zu stellen. Allerdings zeigt sich deutlich, dass die Nachfrage gesunken ist. Auch über das Familienbüro suchen deutlich weniger Familien als noch vor einigen Jahren eine Unterstützung, um einen Betreuungsplatz für ihr Kind zu finden. Problematisch ist, dass nicht alle beim Land angemeldeten Kitaplätze tatsächlich belegt werden können. Aufgrund personeller Vakanzen sind Träger gezwungen, Betreuungsplätze (zunächst) nicht zu belegen. Ebenfalls spielt die Gruppenstärkenabsenkung zur Betreuung von Kindern mit Förderbedarf eine große Rolle und hat Einfluss auf die tatsächliche Versorgungssituation. Dies spiegelt sich zudem in den Wartelisten wider, da offizielle Betreuungsplätze bestehen, die de facto nicht belegt werden können. Insofern ist die Ableitung der Wartelisten und die Zugrundelegung der angemeldeten Kindpauschalen immer mit einem gewissen Unsicherheitsfaktor verbunden. Ziel ist es, ein ausreichendes Platzangebot in jedem Stadtteil vorzuhalten. Daher wird in diesem Bedarfsplan zur Kindertagesbetreuung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege nach wie vor auf kleinräumiger Ebene mit den Zielversorgungsquoten gerechnet. Die angestrebten Versorgungsquoten entsprechen dem gesamtstädtischen Bedarf. Dies wird durch einen Abgleich mit den Wartelisten grundsätzlich bestätigt. Die Wartelisten spiegeln allerdings nicht immer die Realität wider. Eltern, die sich zwar für eine Kita angemeldet haben und noch unversorgt sind, artikulieren teilweise keinen Bedarf mehr, wenn sie über die Einrichtungen kontaktiert werden. Auch werden durch einige Einrichtungen die Einträge in Kitanet nicht aktuell gehalten. Ein Problem, das zu ungenauen Ableitungen des tatsächlichen Bedarfs führen kann. 5. Kitaplatzvergabe Trägervielfalt ist ein wesentliches Element bei Bonner Kindertagesstätten. Dabei verfolgen die Einrichtungen verschiedene Konzeptionen, die Aufnahmekriterien sind daher unterschiedlich. In Bezug auf die Vergabemodalitäten agieren die Träger der Einrichtung selbständig. Träger und Kitaleitungen entscheiden weitgehend alleine, welches Kind aufgenommen wird. Pädagogische und weltanschauliche Wertvorstellungen dienen als Rahmen für die Aufnahme der Kinder. Betrieblich orientierte Kindertagesstätten bieten Betreuungsplätze für die Kinder der Mitarbeitenden der Kooperationspartner*innen, unabhängig vom Wohnort. Die Entscheidung über die Aufnahme von Kindern in eine Kindertagesstätte unterliegt der Trägerautonomie. Einheitliche und transparente Aufnahmekriterien für alle Bonner Kindertagesstätten fehlen daher. Lediglich in Bezug auf einen einheitlichen Termin für die Platzvergabe des anstehenden Kindergartenjahres besteht trägerübergreifend Konsens. Eine kleinräumige Bedarfsplanung wird durch die Wahlfreiheit der Träger, welches Kind aufgenommen wird, erschwert und die Zahl der Kinder in einem Bezirk kann daher immer nur als Orientierungsrahmen dienen. Verschiedene Aufnahmekriterien können ein Grund dafür sein, dass die Belegung in den verschiedenen Einrichtungen innerhalb eines Planungsraums sehr unterschiedlich ist,Seite 26 von 61 Seite 23 Bedarfsplan vorschulische Kinderbetreuung 2026 Bundesstadt Bonn Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) obgleich – eine wohnortnahe Betreuung vorausgesetzt – sich die soziodemographischen Strukturen eines Stadtteils eigentlich auch in den Kitas wiederfinden müssten. Beispielhaft kann auf Daten aus kibizweb zurückgegriffen werden: Auffallend ist die Analyse in Bezug auf Kinder, die zu Hause nicht Deutsch sprechen (vereinfacht im folgenden Kinder mit Migrationshintergrund genannt). Der Anteil nichtdeutscher bzw. Familien mit Migrationshintergrund verteilt sich innerhalb des Bonner Stadtgebiets sehr unterschiedlich. Während in einigen Stadtteilen nur relativ wenige Zugewanderte wohnhaft gemeldet sind, gibt es einige Bezirke, in denen überdurchschnittliche viele Personen mit Migrationshintergrund leben1. Die Anteile der Kinder mit Zuwanderungshintergrund, die in einem Planungsraum leben, spiegeln sich jedoch nicht bei allen Kitas in dem Anteil der Kinder, die zu Hause nicht Deutsch sprechen wider. Innerhalb eines Planungsraum bestehen große Unterschiede in Bezug auf den Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund in den verschiedenen Kindertagesstätten. Während einige Kitas von rund 90% Kindern mit Migrationshintergrund besucht werden, liegt dieser Anteil in anderen Kitas im selben Planungsraum bei unter 15%. Dies legt nahe, dass in einigen Kindertagesstätten zumindest teilweise Kinder mit schlechten Deutschkenntnissen bzw. Migrationshintergrund bei der Aufnahme weniger berücksichtigt werden. Deutliche Unterschiede bestehen aber auch in Bezug auf die Einkommensverhältnisse der Sorgeberechtigten. Anonymisierte Datenauswertungen aus der Elternbeitragsdatei zeigen, dass Unterschiede bezüglich der finanziellen Verhältnisse der Eltern in den verschiedenen Kindertagesstätten eines Planungsraumes bestehen. Segregation aufgrund Kitaplatzvergabe ist ein Phänomen, dass auch in anderen Städten von NRW zu beobachten ist.2 Homogene Zusammensetzungen von Kindergruppen in den Kitas werden kritisch gesehen. Kinder sollten in heterogen zusammengesetzten Gruppen betreut werden, damit der Bildungsauftrag gelingen kann. Eine hohe Zahl von Kindern, die über geringe deutsche Sprachkenntnisse verfügen, kann in den Kindertagesstätten zu Veränderungen in der pädagogischen Prozessqualität führen.3 Die pädagogische Ausrichtung der einzelnen Kindertagesstätten beeinflusst aber auch das Anmeldeverfahren und die Entscheidung zur Anmeldung in einer bestimmten Kindertagesstätte. Insofern ist eine letztendliche Beurteilung der Ursachen schwierig. Zudem kann die Möglichkeit der Eltern, ihrem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz Nachdruck zu geben, Auswirkungen haben. 1 vergl. Zielgruppenorientierte Sozialraumanalyse ZiSo DS-Nr.: 211787 2 vergl. Autorengruppe Kindertagesbetreuung NRW: Kindertagesbetreuung NRW 2022. Ein indikatorbasierter Bericht mit Regionalanalysen und ergänzendem Schwerpunkt zu kommunalser Bedarfsplanung (Forschungsverbund Deutsches Jugendinstitut TU Dortmund) 3 Nora Jehles, Katharina Knüttel & Jakob Schuchardt: Gesellschaftliche Spaltung von Anfang an- Strukturelle Bedingungen von Kita-Segregation in deutschen Jugendamtsbezirken. Berthelsmann- Stiftung 2022 heterogene Gruppenzusammensetzung als Ziel definierenSeite 27 von 61 Seite 24 Bedarfsplan vorschulische Kinderbetreuung 2026 Bundesstadt Bonn Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Ziel muss es aber sein, für alle Kinder durch ein möglichst niedrigschwelliges Angebot gleiche Chancen auf einen Betreuungsplatz zu eröffnen und dem frühkindlichen Bildungsauftrag gerecht zu werden. 6. Weitere Einflussfaktoren auf den Betreuungsbedarf Homeoffice nimmt eine immer größere Bedeutung in der Arbeitswelt, gerade in Berufen des Dienstleistungssektors, ein. Insbesondere in der Zeit der Coronapandemie wurde Homeoffice in vielen Bereichen ausgedehnt und hat sich dauerhaft in der Arbeitswelt etabliert. Diese Entwicklung ist nicht unerheblich – wenn auch nicht quantifizierbar – für die weitere Bedarfssituation. Es ist naheliegend, dass Eltern, die viel im Homeoffice tätig sind, einen Betreuungsplatz für ihr Kind in der Nähe ihres Wohnortes bevorzugen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird durch verstärktes Arbeiten von zu Hause vereinfacht. Durch den Wegfall von Fahrtzeiten kann sich ggf. der erforderliche Betreuungsumfang verändern. Bei Eltern, die nicht in Bonn wohnen, aber dort arbeiten, kann dies zu einer nachlassenden Nachfrage nach Betreuungsplätzen in der Nähe des Arbeitsplatzes führen. Im Zuge des Fachkräftemangels, zeigt sich, dass nicht alle Betreuungsangebote verlässlich in dem vereinbarten Umfang über das Jahr hinweg tatsächlich zur Verfügung stehen. Reduzierung des Betreuungsumfangs, Notgruppen oder vorübergehende Schließungen in Kitas sind ein Problem für berufstätige Eltern, vor allem, wenn sie ihre Arbeitszeit und den Ort der Aufgabenwahrnehmung nicht flexibel einteilen können. Inwiefern daher Eltern auf anderweitige Betreuungsmöglichkeiten (z.B. durch die Großeltern) zurückgreifen, ist nicht bekannt. Es kann daher nur angenommen werden, dass sich die Nachfragesituation verändern kann, belastbare Daten hierüber liegen jedoch nicht vor. Im städtischen Raum können die hohen Mieten einen Einfluss haben. Für Familien wird es zunehmend schwerer geeigneten und bezahlbaren Wohnraum zur Miete oder als Wohneigentum zu finden. Ein Ausweichen auf günstigeren Wohnraum außerhalb von Bonn kann zu einer Veränderung in Bezug auf die Bedarfslage führen. Diese exemplarisch genannten gesellschaftlichen Entwicklungen beeinflussen den Bedarf. Allerdings ist es nicht möglich, belastbare Aussagen über die sich verändernden Rahmenbedingungen in Bezug auf die Nachfrage nach Kinderbetreuungsplätzen zu treffen. Die genaue Zahl der noch fehlenden Betreuungsplätze abzuschätzen ist sehr schwierig. Die Zahl der Kinder im Vorschulalter ist ebenso wie die Nachfrage nach Kita- und Tagespflegeplätzen nicht in allen Bonner Stadtteilen gleich hoch. Die Zahl der Kinder in der relevanten Altersgruppe schwankt und auch die bereits beschriebenen bedarfsbeeinflussenden Faktoren können nicht quantifiziert bzw. gesteuert werden. Baumaßnahmen verzögern sich, Kitas werden geschlossen, das Angebot an Tagespflegeplätzen wandelt. Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen ändert sich und bleibt nicht über Jahre hinweg statisch. Insbesondere in Bezug auf eine kleinräumige, also nicht nur gesamtstädtische Bedarfsabschätzung, steht die Jugendhilfeplanung vor der Herausforderung zukunftsgerichtet planen zu müssen, aber die bedarfsbeeinflussenden Faktoren nicht steuern zu können.Seite 28 von 61 Seite 25 Bedarfsplan vorschulische Kinderbetreuung 2026 Bundesstadt Bonn Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Vereinzelt gibt es immer wieder Fälle, wonach Eltern zwar einen Betreuungsvertrag haben, aber den Platz über einen längeren Zeitraum nicht in Anspruch nehmen und damit Betreuungsplätze für andere Kinder blockieren. Die Ursachen hierfür sind vielfältig. In einigen Fällen liegt dies sicherlich auch daran, dass Eltern befürchten, unterjährig keinen Platz für ihr Kind zu bekommen und somit zum Beginn des Kindergartenjahres bereits einen Platz „buchen“, aber das Kind erst später tatsächlich betreut werden soll. Um eine belastbare Bedarfsabschätzung machen zu können, stellt sich also die Frage „Wie würde die Situation aussehen, wenn alle beim Land angemeldeten Betreuungsplätze tatsächlich zur Verfügung stehen?“ und wie entwickelt sich die Nachfragesituation insbesondere vor dem Hintergrund deutlich sinkender Kinderzahlen. Ziel ist es nach wie vor für alle Kinder einen Betreuungsplatz anbieten zu können und ausreichend Plätze in allen Ortsteilen vorzuhalten. Insofern wird die Datenanalyse und die Bedarfsabschätzung auf räumlicher Ebene der statistischen Bezirke und Planungsräume kontinuierlich fortgeführt. 7. Vorgegebene Finanzierungs- und Gruppenstrukturen Über das KiBiz wird die Zahl der betreuten Kinder unterschiedlichen Alters festgelegt. Eine Flexibilisierung dieses recht starren Systems ist lediglich über Mischgruppen möglich. Der Gesetzgeber hat dabei aber nicht die steigenden U3-Betreuungsbedarfe berücksichtigt bzw. außer Acht gelassen, dass grundsätzlich alle Kinder bis zum Schuleintritt in einer Einrichtung betreut werden sollten. Eine deutliche Steigerung der U3-Plätze kann vor allem durch die Gruppenform II erfolgen. Eine Einrichtung mit 2x Gruppenform II (20 Plätze für U3) und 1x Gruppenform III (ca. 22 Kinder Ü3) – also in etwa gleich vielen U3- und Ü3-Plätze - würde zu einem deutlichen U3- Betreuungsplatzausbau führen. Allerdings besteht bei Kitas mit einer gleichen Anzahl von U3- und Ü3-Plätzen das Problem, dass für Kinder ab drei Jahren, für die erstmals ein Betreuungsplatz in Anspruch genommen werden soll, kaum mehr Plätze zur Verfügung gestellt werden können. Auch bei der Betreuung von Förderkindern (die fast immer über drei Jahren sind) ist eine Gruppenstärkenabsenkung kaum noch möglich, da die Plätze durch hochwachsende Kinder belegt werden müssen. Problematisch ist in einer derart aufgestellten Kita das Belegungsmanagement, das für viele Einrichtungen nicht realisierbar ist. Eine auf einen deutlichen Ausbau der U3-Betreuungsplätze konzentrierte Gruppenstruktur führt darüber hinaus dazu, dass weniger neue Betreuungsplätze geschaffen werden, da in Einrichtungen mit gleicher Anzahl von U3/Ü3 Plätzen im Schnitt nur noch maximal 14 Plätze pro Gruppe entstehen. Eine Ausrichtung von Kindertagesstätten mit gleichem Anteil an U3-/Ü3-Betreuungsplätzen sollte daher aus bedarfsplanerischer Sicht nicht verfolgt werden. Um ausreichend Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren anbieten zu können und unter der Berücksichtigung, dass alle Kinder bis zur Einschulung nicht die Einrichtung wechseln sollen und auch für Kinder ab 3 Jahren erstmals Plätze zur Verfügung stehen, führt dies aufgrund der vorgegebenen KiBiz-Struktur bei steigenden U3- Betreuungsbedarfen zwangsläufig zu einem Überangebot an Ü3-Kitaplätzen, denn der Bedarf an weiteren U3-Plätzen übersteigt den Ausbaubedarf im Ü3-Bereich um ein Vielfaches. Mögliche Gruppenumstellungen in bestehenden Kitas, die zu einer Erweiterung des U3- Betreuungsangebotes führen könnten, sind oftmals aufgrund des Raumprogramms der Kindertagesstätten nicht möglich, oder nur durch den Abbau ganzer Gruppen. Dies ziehtSeite 29 von 61 Seite 26 Bedarfsplan vorschulische Kinderbetreuung 2026 Bundesstadt Bonn Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) neben weniger Betreuungsplätzen sowohl finanzielle als auch personelle Auswirkungen für den Träger nach sich und führt letztlich nicht zu einer Steigerung der Zahl der Betreuungsplätze. Dem Problem kann durch weitere Kindertagespflegeplätze begegnet werden. Dem Ausbau der Kindertagespflege sind allerdings Grenzen gesetzt und die aktuelle Nachfrage nach Kindertagespflegeplätzen ist gesunken. Da es sich überwiegend um Privatpersonen handelt, ist eine Planbarkeit kaum möglich. Es ist abzusehen, dass der notwendige U3-Betreuungsplatzausbau nur erfolgen kann, wenn entweder mehr oder minder reine U3-Kitas entstehen werden oder ein Ü3- Überangebot geschaffen wird. Ein Problem, dem nur durch eine Änderung der gesetzlichen Grundlage entgegengewirkt werden kann. Die heterogene demografische Entwicklung erfordert eine kontinuierliche Anpassung der Angebotsstrukturen und eine flexible Ressourcenplanung. Dies ist allerdings mit den gesetzlichen Vorgaben nur bedingt möglich. Auch das angekündigte neue Kinderbildungsgesetz gibt hierzu keinen flexibleren Rahmen vor. 8. Betreuungsangebot auf Ebene der Planungsräume Für die Bundesstadt Bonn liegen keine kleinräumigen Bevölkerungsprognosen vor. Die Bedarfsanalyse für die einzelnen Sozialräume basiert daher auf den Daten der Einwohnerinnen und Einwohner der entsprechenden Altersklassen, die Ende eines jeden Jahres in Bonn gemeldet waren4. Die Angaben über die Plätze in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen beziehen sich jeweils auf die Anmeldungen der Kindpauschalen für die einzelnen Einrichtungen. Es werden nur solche Einrichtungen berücksichtigt, die bereits in Betrieb sind oder deren Inbetriebnahme im Laufe des Kindergartenjahres 2026/2027 voraussichtlich erfolgt. Die Zahl der angemeldeten Plätze in Kindertagesstätten dient als Richtschnur für weitere Ausbaunotwendigkeiten, stellt aber nicht immer den ganzjährig tatsächlich zur Verfügung stehenden Betreuungsumfang dar. Die rechnerisch ermittelten Bedarfe und der Ausbaustand an Kinderbetreuungsplätzen werden im Folgenden auf Ebene der statistischen Bezirke und der Planungsräume dargestellt. Eine Bewertung der Versorgungssituation erfolgt meist auf Planungsraumebene. Die Zielversorgungsquoten von 58% für Kinder unter drei Jahren und 104% für Kinder im Alter von drei bis unter sechs Jahren wurden hierbei zugrunde gelegt. Das Betreuungsplatzangebote in Kitas für U3-Kinder wird durch die belegten Kindertagespflegeplätze (Stand November 2025) ergänzt. Hierbei wird die Zahl der Kinder zugrunde gelegt, die im Planungsraum wohnen und im Stadtgebiet, also nicht nur im selben Planungsraum, einen Kindertagespflegeplatz nutzen. Aus den Differenzen der angemeldeten Betreuungsplätze in Kitas (und im U3-Bereich belegten Tagespflegeplätze) zu den Zielversorgungsquoten ergibt sich der zukünftige Betreuungsplatzbedarf für die jeweiligen statistischen Bezirke und die Planungsräume. Eine Übersicht der Planungsräume mit den dazugehörigen statistischen Bezirken kann der Tabelle entnommen werden: 4 Quelle: Statistikstelle Bundesstadt BonnSeite 30 von 61 Seite 27 Bedarfsplan vorschulische Kinderbetreuung 2026 Bundesstadt Bonn Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 8.1 Planungsraum 01 – Bonn-Mitte-Nord Das Angebot an Betreuungsplätzen in Kindertagesstätten ist im Planungsraum Bonn-Mitte- Nord vielfältig. Die betriebliche Kindertagesstätte der Bafin wird allerdings voraussichtlich den Standort innerhalb Bonns verlagern. Die Hälfte der Einrichtungen sind plusKitas und/ oder Familienzentren. Knapp 40 Kindertagespflegeplätze wurden im November von Kindern aus dem Planungsraum in Anspruch genommen. Rechnerisch fehlen für Kinder unter drei Jahren in Kitas und unter Berücksichtigung der belegten Kindertagespflegstellen ebenso wie für Kinder über drei Jahren keinePlanungsraum Statistische Bezirke 01 Bonn-Mitte-Nord Rheindorfer Vorstadt, Ellerviertel 02 Bonn-Nord Buschdorf, Auerberg, Grau-Rheindorf 03 Tannenbusch Alt-Tannenbusch, Neu-Tannenbusch 04 Bonn-West Bonn-Güterbahnhof, Neu-Endenich, Alt-Endenich, Dransdorf 05 Bonn-Mitte Zentrum-Rheinviertel, Zentrum-Münsterviertel, Wichelshof, Vor dem Sterntor 06 Bonn-Mitte-Süd Baumschulviertel, Bonner Talviertel, Vor dem Koblenzer Tor 07 Bonn-Süd-West Poppelsdorf, Kessenich, Venusberg 08 Bonn-Süd-Ost Dottendorf, Gronau-Bundesviertel 09 Kottenforst Ippendorf, Röttgen u. Kottenforst, Ückesdorf 10 Hardtberg-Süd-Ost Finkenhof, Brüser Berg, Lengsdorf 11 Medinghoven Medinghoven 12 Hardtberg-Nord-West Lessenich/Meßdorf, Duisdorf-Zentrum, Duisdorf-Nord, Neu-Duisdorf 13 Godesberg-Nord Hochkreuz-Bundesviertel, Friesdorf 14 Godesberg-Mitte-West Bad Godesberg-Zentrum, Bad Godesberg-Nord 15 Godesberg-Mitte-Ost Bad Godesberg-Villenviertel, Neu-Plittersdorf, Alt-Plittersdorf 16 Godesberg-Mitte-Süd Bad Godesberg-Kurviertel, Schweinheim 17 Godesberg-Süd-West Muffendorf, Heiderhof 18 Godesberg-Süd Rüngsdorf, Pennenfeld, Lannesdorf 19 Mehlem Mehlem/Rheinaue, Obermehlem 20 Beuel-Mitte Beuel-Zentrum, Beuel-Süd 21 Beuel-Nord Vilich-Rheindorf, Geislar u. Siegaue 22 Beuel-Ost Beuel-Ost, Vilich-Müldorf, Pützchen/Bechlinghoven 23 Beuel-Süd Li-Kü-Ra, Oberkassel 24 Beuel-Außenring Holzlar, Hoholz, Holtorf u. EnnertStatistischer Bezirk Name der Einrichtung Familienzentrum / plusKITA Straße Anzahl der Gruppen max. U3- Angebot in Gruppen- form I U3 in Gruppen- form II Ü3 in Gruppen- form I + III angemeldete integrative Plätze 114 - Rheindorfer VorstadtStädtische Kindertageseinrichtung Auf dem Huckstein plusKITA Auf dem Huckstein 8i 3 0 10 46 2 114 - Rheindorfer VorstadtKindertagesstätte Bafin Graurheindorfer Str. 108 2 0 12 20 0 114 - Rheindorfer VorstadtKindertageseinrichtung Pikkolino I Graurheindorfer Str. 117 1 0 12 0 0 114 - Rheindorfer VorstadtStädtische Kindertageseinrichtung Graurheindorfer Str. plusKITA Graurheindorfer Str. 147 3 11 0 50 1 114 - Rheindorfer VorstadtKindergarten Marienheim Maria im Walde Familienzentrum / plusKITA Kaiser-Karl-Ring 10 3 6 9 40 5 114 - Rheindorfer VorstadtStädtische Kindertageseinrichtung Kaiser-Karl-Ring Kaiser-Karl-Ring 40a 3 3 12 39 2 114 - Rheindorfer VorstadtKindergarten Verein Kindertagesstätte der P. H. Karl-Legien-Str. 146 1 6 0 14 0 115 - Ellerviertel Städtische Kindertageseinrichtung Ellerstraße plusKITA Ellerstr. 107 4 6 10 59 0 115 - Ellerviertel Katholischer Kindergarten Sankt Helena Ellerstr. 44b 2 6 6 23 0 115 - Ellerviertel Katholischer Kindergarten Sankt Hedwig Familienzentrum / plusKITA Mackestr. 51 2 10 0 24 3 Gesamt 24 48 71 315 13 Angebot in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2026/2027Seite 31 von 61 Seite 28 Bedarfsplan vorschulische Kinderbetreuung 2026 Bundesstadt Bonn Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Betreuungsplätze. Die Verteilung ist allerdings in den beiden statistischen Bezirken nicht gleich. Im Ellerviertel fehlen Betreuungsplätze wohingegen in der Rheindorfer Vorstadt ausreichend Plätze auch für Kinder aus dem Ellerviertel angeboten werden. Insgesamt ist der Planungsraum daher ausreichend versorgt. Ein weiterer Ausbau der Betreuungsplätze ist nicht erforderlich. 8.2 Planungsraum 02 – Bonn-Nord In allen drei Bezirken liegen Kindertagesstätten in unterschiedlicher Trägerschaft. Eine Kindertagesstätte, das Familienzentrum „Der kleiner Lukas“, betreut Kinder in einer ehemals als Interimsunterbringung gedachten Kita in Auerberg an der Tilsiter Straße. In Grau-Rheindorf wird im kommenden Kitajahr die neue Kindertagesstätte Herpenstraße den Betrieb aufnehmen. In der Kindertagesstätte Warschauer Straße wird eine heilpädaggische Gruppe perspektivisch in das KiBiz-finanzierte System überführt. Viele Einrichtungen haben sich als Familienzentren qualifiziert oder sind plusKitas. Über 50 Kindertagespflegeplätze werden durch Kinder aus dem Planungsraum belegt.Statistischer Bezirk Anzahl der Kinder unter 3 Jahren 31.12.2025 maximales Platzangebot in öffentl. gef. Kitas 2026/2027 Versorgung Kinder unter 3 Jahren in Kita 2026/2027 und Inanspruchnahme Tagespflege November 2025 in % Ausbauziel in öffentl. gef. Kitas 58% Kinder unter 3 Jahren abzgl. Tagespflege Differenz Rheindorfer Vorstadt 105 82 88,6 50 32 Ellerviertel 138 38 47,1 53 -15 Gesamt 243 120 65 103 17 Bonn-Mitte-Nord Platzangebot für Kinder unter 3 Jahren und Berechnung zukünftiger Bedarfe in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen und TagespflegeStatistischer Bezirk Anzahl der Kinder zwischen 3 und unter 6 Jahren zum 31.12.2025 Platzangebot in öffentl. gef. Kitas 2026/2027 Versorgung der 3 bis unter 6- Jährigen 2026/2027 in % mit Inanspruch- nahme Tagespflege November 2025 Ausbauziel bei 104% der Kinder im Alter von 3 bis unter 6 Jahren Differenz Rheindorfer Vorstadt 125 218 174,4 130,0 88 Ellerviertel 140 109 77,9 145,6 -36,6 Gesamt 265 327 123,4 275,6 51,4 Bonn-Mitte-Nord Platzangebot für Kinder von 3 bis unter 6 Jahren und Berechnung zukünftiger Bedarfe in öffentlich geförderten KindertageseinrichtungenSeite 32 von 61 Seite 29 Bedarfsplan vorschulische Kinderbetreuung 2026 Bundesstadt Bonn Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) In allen drei statistischen Bezirken des Planungsraums fehlen U3-Betreuungsplätze. Die Ü3-Versorgung ist nur in Grau-Rheindorf nicht auskömmlich. Allerdings stehen in Auerberg rechnerisch ausreichend Plätze für Kinder über drei Jahren auch für Kinder aus Grau- Rheindorf zur Verfügung. In Buschdorf sind zwei neue Kindertagesstätten geplant. Die beiden Einrichtungen auf dem Grundstück Von-den-Driesch-Straße/Friedlandstraße werden vorübergehend nach Tannenbusch in die neu zu errichtende Kita Stolpstraße verlagert. Die Gebäude werden niedergelegt und ein Neubau mit voraussichtlich sechs Gruppen (also zwei zusätzliche Gruppen) soll auf der Fläche entstehen. Darüber hinaus wird im Zusammenhang mit der Erschließung des Baugebiets Rosenfeld eine neue Kindertagesstätte entstehen, die vor allem die Bedarfe aus dem großen Neubaugebiet decken wird.Statistischer Bezirk Name der Einrichtung Familienzentrum / plusKITA Straße Anzahl der Gruppen max. U3- Angebot in Gruppen- form I U3 in Gruppen- form II Ü3 in Gruppen- form I + III angemeldete integrative Plätze 133 - Buschdorf Kindertagesstätte Diakonisches Werk Friedlandstr. plusKITA Friedlandstr. 17 2 0 0 50 0 133 - Buschdorf Kindertageseinrichtung Am Apfelbaum Familienzentrum Im großen Garten 5 4 7 12 56 3 133 - Buschdorf Katholischer Kindergarten St. Aegidius Otto-Hahn-Str. 105 4 5 17 39 2 133 - Buschdorf Städtische Kindertageseinrichtung Von-den-Driesch-Straße plusKITA Von-den-Driesch-Str. 59 2 5 0 34 3 134 - Auerberg Städtische Kindertageseinrichtung An der Rheindorfer Burg plusKITA An der Rheindorfer Burg 2 6 11 0 113 3 134 - Auerberg Städtische Kindertageseinrichtung Friedrich-Wöhler-Str. plusKITA Friedrich-Wöhler-Str. 19 6 3 20 85 1 134 - Auerberg Städtische Kindertageseinrichtung Helsinkistraße Familienzentrum / plusKITA Helsinkistr. 2 5,5 0 15 90 0 134 - Auerberg Evangelische Mirjam Kirchengemeinde Familienzentrum Tilsiter Str. 2,5 3 10 25 4 134 - Auerberg Städtische Kindertageseinrichtung Warschauer Str. plusKITA Warschauer Str. 68 4 0 10 39 3 135 - Grau-Rheindorf Kindertagesstätte Herpenstr. Herpenstr. 36 4 0 20 45 0 135 - Grau-Rheindorf Städtische Kindertageseinrichtung Estermannstr. plusKITA Estermannstr. 204 3 0 10 41 2 135 - Grau-Rheindorf Katholischer Kindergarten St. Margareta Karl-Hoch-Str. 11 2 13 0 29 0 Gesamt 45 47 114 646 21 Angebot in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2026/2027Statistischer Bezirk Anzahl der Kinder unter 3 Jahren 31.12.2025 maximales Platzangebot in öffentl. gef. Kitas 2026/2027 Versorgung Kinder unter 3 Jahren in Kita 2026/2027 und Inanspruchnahme Tagespflege November 2025 in % Ausbauziel in öffentl. gef. Kitas 58% Kinder unter 3 Jahren abzgl. Tagespflege Differenz Buschdorf 122 46 48,4 58 -12 Auerberg 235 79 46,8 105 -26 Grau-Rheindorf 104 23 32,7 49 -26 Gesamt 461 148 44 212 -64 Bonn-Nord Platzangebot für Kinder unter 3 Jahren und Berechnung zukünftiger Bedarfe in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen und TagespflegeSeite 33 von 61 Seite 30 Bedarfsplan vorschulische Kinderbetreuung 2026 Bundesstadt Bonn Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 8.3 Planungsraum 03 – Tannenbusch In Neu-Tannenbusch bieten zahlreiche städtische Kindertageseinrichtungen Betreuungsplätze an. In Alt-Tannenbusch liegen Einrichtungen, die in verschiedener Trägerschaft geführt werden. Eine neue Kindertageseinrichtung wird an der Stolpstraße entstehen. Allerdings dient sie nach Fertigstellung zunächst als Interimsunterbringung und neue Betreuungsplätze stehen daher erst nach einigen Jahren für die Kinder aus dem Planungsraum in dieser Einrichtung zur Verfügung. Bis auf eine Kita sind alle Einrichtungen plusKitas bzw. Familienzentren. Kindertagespflege wird – gemessen an der hohen Zahl der Kinder – nur in verhältnismäßig geringem Umfang nachgefragt. Nur ca. 45 Kinder aus dem Planungsraum Tannenbusch belegen einen Tagespflegeplatz. Dies ist ein Phänomen, dass bereits seit Jahren besteht. Im Planungsraum fehlen sowohl für Kinder unter als auch über drei Jahren Betreuungsplätze. Vor allem Alt-Tannenbusch ist nicht gut versorgt. An der Stolpstraße wird eine neue Kindertagesstätte entstehen, die langfristig die Versorgungssituation hier verbessern wird. Weitere Kitaneubaumaßnahmen haben sich bisher nicht konkretisiert. Auch müssen bestehende Einrichtungen baulich ertüchtigt werden. Sollte die Zahl der Kinder nicht weiter deutlich sinken, müssen Bedarfe daher über Einrichtungen anderer Planungsräume gedeckt werden.Statistischer Bezirk Anzahl der Kinder zwischen 3 und unter 6 Jahren zum 31.12.2025 Platzangebot in öffentl. gef. Kitas 2026/2027 Versorgung der 3 bis unter 6- Jährigen 2026/2027 in % mit Inanspruch- nahme Tagespflege November 2025 Ausbauziel bei 104% der Kinder im Alter von 3 bis unter 6 Jahren Differenz Buschdorf 153 187 123,5 159,1 27,9 Auerberg 288 379 131,6 299,5 79,5 Grau-Rheindorf 105 72 68,6 109,2 -37,2 Gesamt 546 638 117,2 567,8 70,2 Bonn-Nord Platzangebot für Kinder von 3 bis unter 6 Jahren und Berechnung zukünftiger Bedarfe in öffentlich geförderten KindertageseinrichtungenStatistischer Bezirk Name der Einrichtung Familienzentrum / plusKITA Straße Anzahl der Gruppen max. U3- Angebot in Gruppen- form I U3 in Gruppen- form II Ü3 in Gruppen- form I + III angemeldete integrative Plätze 131 - Alt-Tannenbusch Evangelische Mirjam Kirchengemeinde plusKITA Görlitzer Str. 11 2 0 0 41 2 131 - Alt-Tannenbusch Katholischer Kindergarten St. Paulus Familienzentrum Paulusplatz 14 3 6 7 42 0 131 - Alt-Tannenbusch Kindergarten Waldorfkindergarten Bonn Stettiner Str. 21 2 3 0 39 1 131 - Alt-Tannenbusch Kindertageseinrichtung Abenteuerland KJF Familienzentrum / plusKITA Stolpstr. 2 5 19 11 44 10 132 - Neu-Tannenbusch Städtische Kindertageseinrichtung Chemnitzer Weg Familienzentrum / plusKITA Chemnitzer Weg 11 4 11 0 66 3 132 - Neu-Tannenbusch Städtische Kindertageseinrichtung Ostpreußenstraße plusKITA Ostpreußenstr. 36 2 0 10 22 0 132 - Neu-Tannenbusch Städtische Kindertageseinrichtung Waldenburger Ring 30 Familienzentrum / plusKITA Waldenburger Ring 30 5 11 0 82 6 132 - Neu-Tannenbusch Städtische Kindertageseinrichtung Waldenburger Ring 44 Familienzentrum / plusKITA Waldenburger Ring 44 11 9 20 133 18 132 - Neu-Tannenbusch Städtische Kindertageseinrichtung Zoppoter Straße Familienzentrum / plusKITA Zoppoter Str. 2 5 17 0 84 2 Gesamt 39 76 48 553 42 Angebot in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2026/2027Seite 34 von 61 Seite 31 Bedarfsplan vorschulische Kinderbetreuung 2026 Bundesstadt Bonn Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 8.4 Planungsraum 04 – Bonn-West Im Planungsraum liegen insgesamt 13 Kindertageseinrichtungen sowohl in städtischer, konfessioneller als auch in freier Trägerschaft. Im Baugebiet Vogelsang wird eine neue Kita als Ersatzbau für die viergruppige städtische Kita Siemensstraße entstehen. Darüber hinaus wird eine Erweiterung um drei Gruppen zusätzliche Bedarfe aus dem Neubaugebiet decken können. Auch an der Grootestraße in Dransdorf wird im Neubaugebiet eine Kindertagesstätte errichtet werden. Dadurch wird sich für den Planungsraum und umliegende Bezirke (insbesondere Tannenbusch) die Versorgungssituation deutlich verbessern. Allerdings ist der bauliche Zustand der Kita Lenaustraße nicht gut, sodass eine Sanierung erfolgen muss. Über die neue Kindertagesstätte Grootestraße können Ersatzplätze in unmittelbarer Nähe geschaffen werden. Weitere Kitabaumaßnahmen sind zukünftig voraussichtlich nicht einzuplanen. Zahlreiche plusKitas und Familienzentren liegen in Neu-Endenich und Dransdorf. Über 100 Kinder aus dem Planungsraum nutzen einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege.Statistischer Bezirk Anzahl der Kinder unter 3 Jahren 31.12.2025 maximales Platzangebot in öffentl. gef. Kitas 2026/2027 Versorgung Kinder unter 3 Jahren in Kita 2026/2027 und Inanspruchnahme Tagespflege November 2025 in % Ausbauziel in öffentl. gef. Kitas 58% Kinder unter 3 Jahren abzgl. Tagespflege Differenz Alt-Tannenbusch 233 46 30,9 109 -63 Neu-Tannenbusch 261 78 36,8 133 -55 Gesamt 494 124 34 243 -119 Tannenbusch Platzangebot für Kinder unter 3 Jahren und Berechnung zukünftiger Bedarfe in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen und TagespflegeStatistischer Bezirk Anzahl der Kinder zwischen 3 und unter 6 Jahren zum 31.12.2025 Platzangebot in öffentl. gef. Kitas 2026/2027 Versorgung der 3 bis unter 6- Jährigen 2026/2027 in % mit Inanspruch- nahme Tagespflege November 2025 Ausbauziel bei 104% der Kinder im Alter von 3 bis unter 6 Jahren Differenz Alt-Tannenbusch 247 179 72,5 256,9 -77,9 Neu-Tannenbusch 333 408 122,8 346,3 61,7 Gesamt 580 587 101,4 603,2 -16,2 Tannenbusch Platzangebot für Kinder von 3 bis unter 6 Jahren und Berechnung zukünftiger Bedarfe in öffentlich geförderten KindertageseinrichtungenSeite 35 von 61 Seite 32 Bedarfsplan vorschulische Kinderbetreuung 2026 Bundesstadt Bonn Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) In allen vier statistischen Bezirken fehlen Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren. Im Ü3-Bereich variiert die Versorgung in den einzelnen Bezirken. Vor allem in Alt-Endenich fehlen Kitaplätze. Allerdings stehen in Neu-Endenich und Dransdorf rechnerisch ausreichend Kitaplätze zur Verfügung, um auch ungedeckte Bedarfe aus den unterversorgten Bezirken decken zu können.Statistischer Bezirk Name der Einricht
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de