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261046 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ergänzung des Baumbestandes am Von-Sandt-Ufer in Bonn-Plittersdorf

Nummer
261046
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
12.06.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Dollendorfer Straße Straße· Plittersdorf, Bad Godesberg Hauptort
  • Von-Sandt-Ufer Straße· Plittersdorf, Bad Godesberg
  • Am Büchel Straße· Plittersdorf, Bad Godesberg
  • Plittersdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 24.06.2026 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
261046
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ergänzung
des Baumbestandes am Von-Sandt-Ufer in Bonn-
Plittersdorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 24.06.2026 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Zur Umsetzung dieser Maßnahme sind umfangreiche Vorarbeiten zur Herstel-
lung, Zusammenlegung und Vergrößerung der Baumstandorte, sowie für Ent-
siegelungsmaßnahmen, Materialdisposition, Abstimmung von Ausführungs-
abläufen und für organisatorische und technische Planungen erforderlich.
Darüber hinaus wird es nach der Sommerpause in der zuständigen Organisati-
onseinheit zu personellen Engpässen kommen. Gleichzeitig besteht aufgrund
des bereits hohen Arbeitsaufkommens nur ein begrenzter personeller Hand-
lungsspielraum.
Um die Umsetzung dieser Maßnahme in der nächsten Pflanzperiode sicherstel-
len zu können, ist eine zeitnahe Ausschreibung und Vergabe der Leistungen
notwendig.
Durch eine Beschlussfassung in der nächsten Sitzung können die Leistungen
noch in der Sommerpause ausgeschrieben und beauftragt, sowie vor der
Pflanzperiode fertiggestellt werden. Eine Verzögerung würde das Risiko er-
höhen, dass die Maßnahmen nicht mehr innerhalb der nächsten Pflanzperiode
2026/2027 ausgeführt werden können, was zu ökologischen, zeitlichen, organi-
satorischen und wirtschaftlichen Nachteilen führen würde. Die Vergabe ist da-
her aus sachlichen und terminlichen Gründen dringend geboten.
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ausschreibung „Ergänzung des
Baumbestandes am Von-Sandt-Ufer in Bonn-Plittersdorf“ wird zugestimmt.
Begründung
Bei dieser Maßnahme handelt es sich um landschaftsbautechnische Arbeiten
zur Wiederherstellung bzw. Vervollständigung des Baumbestandes am „Von-
Sandt-Ufer“ in Plittersdorf unterhalb der Straße „Am Büchel“ zwischen
Dollendorfer Straße und dem Mehlemer Bach.
Die ehemals 10 sehr kleinen Einzel-Baumstandorte werden zu 5 großen
Baumscheiben verbunden und aufgeweitet. In jeder der 5 rund 22 m² großenSeite 1 von 6
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Beete werden 2 Bäume gepflanzt. Gleichzeitig können zugunsten sehr viel
höheren Wurzelraumes für die Bäume hier rund 60 m² asphaltierte Flächen
entsiegelt werden. Die Zusammenlegung der Baumscheiben führt nicht zu
Parkplatzentfall.
Zur Förderung der Biodiversität werden 5 unterschiedliche, stadtklimafeste
Baumarten etabliert: Gepflanzt werden jeweils 2 schmalkronige
Lederhülsenbäume (bot. Gleditsia triacanthos ‚Skyline‘), Herbst-Flammen-
Ahorne (bot. Acer freemannii ‚Autumn Blaze‘), Trompetenbäume (bot. Catalpa
bignonioides), Rot-Eschen (bot. Fraxinus pennsylvanica) und Purpur-Erlen (bot.
Alnus spaethii).
Als Unterpflanzung ist eine bienen- und insektenfreundliche
Staudenmischpflanzung vorgesehen (Mischung „Silbersommer“).
Alle Bäume und auch die Staudenmischpflanzungen sind sowohl trockenheits-
als auch kurzzeitig überflutungstolerant. Die Auswahl der hier gewählten
Baumarten erlaubt gleichzeitig eine Testung zur Verwendung der Bäume im
Rahmen von Schwammstadt-Maßnahmen im Stadtgebiet.
Die 5 großen Beete ermöglichen in den Bereichen zwischen den Beeten einen
Spurwechsel oder eine Querung und stellen keine durchgehende Abgrenzung
zum Radweg dar.
Die Maßnahme soll unmittelbar nach der Beschlussfassung ausgeschrieben
und nach Beauftragung auch direkt begonnen werden. Die sehr umfangreichen
vorbereitenden Arbeiten an den Baumstandorten (Standortsanierung und
Entsiegelung) erfolgen dann ab ca. September 2026 und die eigentliche
Baumpflanzung in die dann fertig hergestellten Baumbeete – je nach
Witterungsverlauf – bis Ende Dezember 2026.
Weitere Informationen zu Ersatzbaumpflanzungen finden sie in der Anlage
***„Allgemeinen Hinweise zur Ausführung von Baumersatzpflanzungen
2026“.***
Hinweis der Verwaltung:
Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle
Auswirkungen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des
laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-
Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung.
Vergabeart
Vergabeart
öffentlich offen (EU) 7 Firmen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert
X beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart
Verhandlungsvergabe
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten bruttoSeite 2 von 6
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
BN-2026-01535 X VOB UVgO bzw. VgV September 2026 bis
Dezember 2026
65.000,00 €
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) /
Finanzposition (investiv)
CO-Kontierung (konsumtiv) /
Finanzstelle (investiv)
1.13.01 Öffentliches Grün 785200 5680712013000
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel
Ja x nein ja x nein freigegeben X vorgesehen
Anlage/n
1 Allgemeine Hinweise zur Ausführung von Baumpflanzungen 2026 (öffentlich)Seite 3 von 6
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Allgemeine Hinweise zur Ausführung von Baumpflanzungen
Viele Baumarten im Bonner Baumbestand bieten bereits ein hohes Angebot an Nektar
und Pollen für die heimischen Insekten und stellen wertvolle ökologische Nischen dar.
Hervorzuheben sind hier bei den Straßenbäumen insbesondere nahezu alle Linden-
Arten, Spitz-Ahorn, Feld-Ahorn, Rotblühende Rosskastanie, Vogel-Kirsche, Tupelo-
Baum, Elsbeere, Apfel-Dorn, Lederhülsenbaum, Robinie, Tulpenbaum, Trompetenbaum
und einige Baumarten mehr. Diese Bienennährgehölze warten mit Nektarwerten von 2-4
und mit Pollenwerten bis 3 auf, wobei „4“ als Bestnote und „1“ als immerhin noch
geringer Pollen-, bzw. Nektarlieferant zu werten ist.
Die meisten dieser Baumarten bieten durch ihre Fruchtbildung zudem auch ein breites
Nahrungsangebot für Vögel und andere Wildtiere.
Diese Bäume tolerieren ebenfalls noch die zunehmend trockenen Sommer und
verschärften Standortbedingungen im Verkehrsgrün. Wo immer es aus gestalterischen
Aspekten bei der Ergänzung des Bestandes in vorhandenen Baumalleen möglich ist oder
wo ein Baumartenwechsel im Sinne der Klimaanpassungsstrategie erforderlich ist, wird
bei den Maßnahmen zu Baumersatzpflanzungen auf hitze-, staub- und insbesondere
trockenheitstolerierende Baumarten und –sorten (sogenannte „Klimabäume“) mit
breitem Insektennährangebot zurückgegriffen. Auch bei der Unterpflanzung der
neuangelegten Baumstandorte wird, wo immer dies möglich ist, auf eine vielfältige,
blühfreudige und insektenfreundliche Bepflanzung geachtet.
Trotz umfangreicher Vorprüfungen zu dieser Maßnahme, kann es im Bauablauf
vereinzelt - durch z.B. Maßtoleranzen von vorliegenden Plänen - vorkommen, dass
ehemalige Baumstandorte nicht wieder mit Bäumen bepflanzt werden können. Dies ist
meist dann der Fall, wenn in den entsprechenden Bereichen Ver- und
Entsorgungsleitungen – oft einschließlich der Hausanschlüsse – verlaufen. Zwischen
Stammachse und Außenkante städtischer Kanalisationsanlagen ist ein Mindestabstand
von 2,5 m einzuhalten. Bei Unterschreitung des Abstandes wird dem Tiefbauamt ein
Konzept zum Schutz der Kanalisation vor Durchwurzelung zur Freigabe vorgelegt. In
stark beengten Bereichen, in denen Mindestabstände und ausreichender Wurzelraum
nicht vereinbar sind, wird aufgrund des hohen technischen Herstellungs- und
Unterhaltungsaufwands kein Baumstandort installiert. Auf die Straße ragender
Überhang privaten Baumbestandes, der Abstand zu städtischen Bestandsbäumen oder
die Nähe zu Grundstückseinfahrten und Straßenlaternen sind ebenfalls Gründe dafür,
dass ein ehemaliges Baumbeet nicht wiederbepflanzt werden kann. Vorhandene Bäume
genießen Bestandsschutz, können aber nach Abgang dann mitunter nicht wieder ersetzt
werden.
Wenn eine Ersatzpflanzung an alter Stelle aus oben genannten Gründen nicht mehr
möglich ist, wird generell die Verschiebbarkeit einer Baumscheibe geprüft. InSeite 4 von 6
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Ausnahmefällen müssen Standorte geschlossen werden. Dies ist notwendig, wenn die
Standorte im Bereich von Grundstückszufahrten oder anderen unübersichtlichen
Stellen liegen und die Einsicht in den fließenden Verkehr dadurch behindert würde oder
auch, wenn das Platzangebot im Gehwegbereich nicht erweiterbar ist und somit eine
Nachpflanzung auch nach einem Mindeststandard nicht möglich wäre.
Strauchpflanzungen in zu schließenden Baumscheiben im Verkehrsraum sind relativ
problematisch, da sie generell mehr Platz im unteren Bereich beanspruchen, meist
breitwüchsig sind und im Sichtbereich zum Verkehrsraum stark belaubt sind. Im Zuge
der Planung von Ersatzpflanzungen in einem Abschnitt oder einer Straße wird generell
auch überprüft, ob sich an anderen Stellen zusätzliche neue Baumbeete errichten
lassen.
Im Rahmen einer späteren Straßenraumumgestaltung oder Neuaufteilung, sowie nach
etwaigen Kanal- oder Leitungsarbeiten, nach Veränderungen im angrenzenden derzeit
überragenden städtischen oder privaten Baumbestand und sonstigen Änderungen der
Örtlichkeiten werden die Möglichkeiten zur Etablierung weiterer Baumstandorte erneut
geprüft.
Weiterhin werden im Rahmen des Stadtbaumkonzeptes (DS-Nr. 230524) bisher
baumlose Straßen im Stadtgebiet auf die Möglichkeit zur Etablierung weiterer neuer /
zusätzlicher Baumstandorte geprüft. Die daraus entwickelten Maßnahmenplanungen
werden der Bezirksvertretung zu Kenntnis gegeben und nach einer umfassenden
Bürgerinformation erneut zur Fassung eines Einleitungsbeschlusses vorgelegt. Hierbei
werden prioritär jeweils die Bereiche mit den größten Defiziten gemäß der Stärken-/
Schwächenanalyse aus dem Stadtbaumkonzept bearbeitet.
Baumpflanzungen – insbesondere im Verkehrsgrün – sind so zu planen, dass sich die
Bäume gemäß ihrer ökologischen und gestalterischen Funktionen möglichst lange am
Standort entwickeln und etablieren können.
Die meisten vorhandenen Baumstandorte im Bereich dieser Maßnahme wurden
unzureichend groß vorgefunden. Aufgrund der örtlichen Begebenheiten können die
neuen Baumbeete zum größten Teil erheblich aufgeweitet werden. So steht künftig für
die neuen Bäume auch mehr Fläche, bzw. Wurzelraum zur Verfügung.
Sollten im Einzelfall Standorte geschlossen werden müssen, so werden die daraus
resultierenden Verluste an Vegetationsflächen in der Regel durch die
Standortvergrößerungen wie nachfolgend beschrieben vollumfänglich kompensiert.
Somit können durch Ersatzpflanzungen im Verkehrsgrün mehr Flächen entsiegelt als
versiegelt werden.
Beeterweiterungen erfolgen in der Regel auf eine Größe von mindestens 2,00 m x 4,00
m. Bei einer Baumgrubentiefe von 1,50 m ergibt sich daraus eine 12 m³ großeSeite 5 von 6
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Pflanzgrube. Die Tiefe von 1,50 m soll dabei für Bäume nicht unterschritten werden.
Gemäß der aktuellen FLL- (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung
Landschaftsbau e.V.) Richtlinie stellt eine Pflanzgrubengröße von 12 m³ lediglich das
Minimum dar. Größere Pflanzgruben sind je nach Pflanzenauswahl bis zu 36 m³
anzustreben, im Verkehrsraum jedoch in den wenigsten Fällen zu realisieren. Selbst
durch die Vergrößerung der aktuell vorhandenen Pflanzgruben auf ein gefordertes
Minimum kann es in einigen Bereichen durch eine Baumersatzpflanzung zur
Verringerung des Parkraumes kommen. Die technischen Regelwerke der FLL
beschreiben die „anerkannten Regeln der Technik“.
Die Vorbereitung eines Baumstandortes umfasst zumeist eine Vergrößerung der
Pflanzgrube, ein entsprechender Erd-/ Substrataustausch, den Einbau von
Wurzelschutzeinrichtungen zum Schutz benachbarter Leitungen, Arbeiten an der
befestigten Oberfläche von angrenzenden Gehwegen, die Sicherung der Baumscheibe
mit Anfahrschutz, die standortgerechte Unterpflanzung des Beetes und natürlich – als
finanziell kleinsten Faktor – die Baumpflanzung selbst. In der Nachsorge erfolgt – auch
aus Gewährleistungsgründen - eine 2-jährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege,
eine 5- jährige Wässerung und nach Erfordernis eine jährliche Düngung der Bäume bis
zur Übernahme in die Unterhaltung der Stadt.Seite 6 von 6

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Datenstand: 03.11.2026, 00:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de