261046 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ergänzung des Baumbestandes am Von-Sandt-Ufer in Bonn-Plittersdorf
Kerndaten
- Nummer
- 261046
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 12.06.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Dollendorfer Straße Hauptort
- Von-Sandt-Ufer
- Am Büchel
- Plittersdorf
- Bonn
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (12.219 Zeichen)
Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 261046 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ergänzung des Baumbestandes am Von-Sandt-Ufer in Bonn- Plittersdorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 24.06.2026 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Zur Umsetzung dieser Maßnahme sind umfangreiche Vorarbeiten zur Herstel- lung, Zusammenlegung und Vergrößerung der Baumstandorte, sowie für Ent- siegelungsmaßnahmen, Materialdisposition, Abstimmung von Ausführungs- abläufen und für organisatorische und technische Planungen erforderlich. Darüber hinaus wird es nach der Sommerpause in der zuständigen Organisati- onseinheit zu personellen Engpässen kommen. Gleichzeitig besteht aufgrund des bereits hohen Arbeitsaufkommens nur ein begrenzter personeller Hand- lungsspielraum. Um die Umsetzung dieser Maßnahme in der nächsten Pflanzperiode sicherstel- len zu können, ist eine zeitnahe Ausschreibung und Vergabe der Leistungen notwendig. Durch eine Beschlussfassung in der nächsten Sitzung können die Leistungen noch in der Sommerpause ausgeschrieben und beauftragt, sowie vor der Pflanzperiode fertiggestellt werden. Eine Verzögerung würde das Risiko er- höhen, dass die Maßnahmen nicht mehr innerhalb der nächsten Pflanzperiode 2026/2027 ausgeführt werden können, was zu ökologischen, zeitlichen, organi- satorischen und wirtschaftlichen Nachteilen führen würde. Die Vergabe ist da- her aus sachlichen und terminlichen Gründen dringend geboten. Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ausschreibung „Ergänzung des Baumbestandes am Von-Sandt-Ufer in Bonn-Plittersdorf“ wird zugestimmt. Begründung Bei dieser Maßnahme handelt es sich um landschaftsbautechnische Arbeiten zur Wiederherstellung bzw. Vervollständigung des Baumbestandes am „Von- Sandt-Ufer“ in Plittersdorf unterhalb der Straße „Am Büchel“ zwischen Dollendorfer Straße und dem Mehlemer Bach. Die ehemals 10 sehr kleinen Einzel-Baumstandorte werden zu 5 großen Baumscheiben verbunden und aufgeweitet. In jeder der 5 rund 22 m² großenSeite 1 von 6 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Beete werden 2 Bäume gepflanzt. Gleichzeitig können zugunsten sehr viel höheren Wurzelraumes für die Bäume hier rund 60 m² asphaltierte Flächen entsiegelt werden. Die Zusammenlegung der Baumscheiben führt nicht zu Parkplatzentfall. Zur Förderung der Biodiversität werden 5 unterschiedliche, stadtklimafeste Baumarten etabliert: Gepflanzt werden jeweils 2 schmalkronige Lederhülsenbäume (bot. Gleditsia triacanthos ‚Skyline‘), Herbst-Flammen- Ahorne (bot. Acer freemannii ‚Autumn Blaze‘), Trompetenbäume (bot. Catalpa bignonioides), Rot-Eschen (bot. Fraxinus pennsylvanica) und Purpur-Erlen (bot. Alnus spaethii). Als Unterpflanzung ist eine bienen- und insektenfreundliche Staudenmischpflanzung vorgesehen (Mischung „Silbersommer“). Alle Bäume und auch die Staudenmischpflanzungen sind sowohl trockenheits- als auch kurzzeitig überflutungstolerant. Die Auswahl der hier gewählten Baumarten erlaubt gleichzeitig eine Testung zur Verwendung der Bäume im Rahmen von Schwammstadt-Maßnahmen im Stadtgebiet. Die 5 großen Beete ermöglichen in den Bereichen zwischen den Beeten einen Spurwechsel oder eine Querung und stellen keine durchgehende Abgrenzung zum Radweg dar. Die Maßnahme soll unmittelbar nach der Beschlussfassung ausgeschrieben und nach Beauftragung auch direkt begonnen werden. Die sehr umfangreichen vorbereitenden Arbeiten an den Baumstandorten (Standortsanierung und Entsiegelung) erfolgen dann ab ca. September 2026 und die eigentliche Baumpflanzung in die dann fertig hergestellten Baumbeete – je nach Witterungsverlauf – bis Ende Dezember 2026. Weitere Informationen zu Ersatzbaumpflanzungen finden sie in der Anlage ***„Allgemeinen Hinweise zur Ausführung von Baumersatzpflanzungen 2026“.*** Hinweis der Verwaltung: Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle Auswirkungen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH- Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung. Vergabeart Vergabeart öffentlich offen (EU) 7 Firmen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert X beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Verhandlungsvergabe Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten bruttoSeite 2 von 6 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) BN-2026-01535 X VOB UVgO bzw. VgV September 2026 bis Dezember 2026 65.000,00 € Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.13.01 Öffentliches Grün 785200 5680712013000 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel Ja x nein ja x nein freigegeben X vorgesehen Anlage/n 1 Allgemeine Hinweise zur Ausführung von Baumpflanzungen 2026 (öffentlich)Seite 3 von 6 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Allgemeine Hinweise zur Ausführung von Baumpflanzungen Viele Baumarten im Bonner Baumbestand bieten bereits ein hohes Angebot an Nektar und Pollen für die heimischen Insekten und stellen wertvolle ökologische Nischen dar. Hervorzuheben sind hier bei den Straßenbäumen insbesondere nahezu alle Linden- Arten, Spitz-Ahorn, Feld-Ahorn, Rotblühende Rosskastanie, Vogel-Kirsche, Tupelo- Baum, Elsbeere, Apfel-Dorn, Lederhülsenbaum, Robinie, Tulpenbaum, Trompetenbaum und einige Baumarten mehr. Diese Bienennährgehölze warten mit Nektarwerten von 2-4 und mit Pollenwerten bis 3 auf, wobei „4“ als Bestnote und „1“ als immerhin noch geringer Pollen-, bzw. Nektarlieferant zu werten ist. Die meisten dieser Baumarten bieten durch ihre Fruchtbildung zudem auch ein breites Nahrungsangebot für Vögel und andere Wildtiere. Diese Bäume tolerieren ebenfalls noch die zunehmend trockenen Sommer und verschärften Standortbedingungen im Verkehrsgrün. Wo immer es aus gestalterischen Aspekten bei der Ergänzung des Bestandes in vorhandenen Baumalleen möglich ist oder wo ein Baumartenwechsel im Sinne der Klimaanpassungsstrategie erforderlich ist, wird bei den Maßnahmen zu Baumersatzpflanzungen auf hitze-, staub- und insbesondere trockenheitstolerierende Baumarten und –sorten (sogenannte „Klimabäume“) mit breitem Insektennährangebot zurückgegriffen. Auch bei der Unterpflanzung der neuangelegten Baumstandorte wird, wo immer dies möglich ist, auf eine vielfältige, blühfreudige und insektenfreundliche Bepflanzung geachtet. Trotz umfangreicher Vorprüfungen zu dieser Maßnahme, kann es im Bauablauf vereinzelt - durch z.B. Maßtoleranzen von vorliegenden Plänen - vorkommen, dass ehemalige Baumstandorte nicht wieder mit Bäumen bepflanzt werden können. Dies ist meist dann der Fall, wenn in den entsprechenden Bereichen Ver- und Entsorgungsleitungen – oft einschließlich der Hausanschlüsse – verlaufen. Zwischen Stammachse und Außenkante städtischer Kanalisationsanlagen ist ein Mindestabstand von 2,5 m einzuhalten. Bei Unterschreitung des Abstandes wird dem Tiefbauamt ein Konzept zum Schutz der Kanalisation vor Durchwurzelung zur Freigabe vorgelegt. In stark beengten Bereichen, in denen Mindestabstände und ausreichender Wurzelraum nicht vereinbar sind, wird aufgrund des hohen technischen Herstellungs- und Unterhaltungsaufwands kein Baumstandort installiert. Auf die Straße ragender Überhang privaten Baumbestandes, der Abstand zu städtischen Bestandsbäumen oder die Nähe zu Grundstückseinfahrten und Straßenlaternen sind ebenfalls Gründe dafür, dass ein ehemaliges Baumbeet nicht wiederbepflanzt werden kann. Vorhandene Bäume genießen Bestandsschutz, können aber nach Abgang dann mitunter nicht wieder ersetzt werden. Wenn eine Ersatzpflanzung an alter Stelle aus oben genannten Gründen nicht mehr möglich ist, wird generell die Verschiebbarkeit einer Baumscheibe geprüft. InSeite 4 von 6 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Ausnahmefällen müssen Standorte geschlossen werden. Dies ist notwendig, wenn die Standorte im Bereich von Grundstückszufahrten oder anderen unübersichtlichen Stellen liegen und die Einsicht in den fließenden Verkehr dadurch behindert würde oder auch, wenn das Platzangebot im Gehwegbereich nicht erweiterbar ist und somit eine Nachpflanzung auch nach einem Mindeststandard nicht möglich wäre. Strauchpflanzungen in zu schließenden Baumscheiben im Verkehrsraum sind relativ problematisch, da sie generell mehr Platz im unteren Bereich beanspruchen, meist breitwüchsig sind und im Sichtbereich zum Verkehrsraum stark belaubt sind. Im Zuge der Planung von Ersatzpflanzungen in einem Abschnitt oder einer Straße wird generell auch überprüft, ob sich an anderen Stellen zusätzliche neue Baumbeete errichten lassen. Im Rahmen einer späteren Straßenraumumgestaltung oder Neuaufteilung, sowie nach etwaigen Kanal- oder Leitungsarbeiten, nach Veränderungen im angrenzenden derzeit überragenden städtischen oder privaten Baumbestand und sonstigen Änderungen der Örtlichkeiten werden die Möglichkeiten zur Etablierung weiterer Baumstandorte erneut geprüft. Weiterhin werden im Rahmen des Stadtbaumkonzeptes (DS-Nr. 230524) bisher baumlose Straßen im Stadtgebiet auf die Möglichkeit zur Etablierung weiterer neuer / zusätzlicher Baumstandorte geprüft. Die daraus entwickelten Maßnahmenplanungen werden der Bezirksvertretung zu Kenntnis gegeben und nach einer umfassenden Bürgerinformation erneut zur Fassung eines Einleitungsbeschlusses vorgelegt. Hierbei werden prioritär jeweils die Bereiche mit den größten Defiziten gemäß der Stärken-/ Schwächenanalyse aus dem Stadtbaumkonzept bearbeitet. Baumpflanzungen – insbesondere im Verkehrsgrün – sind so zu planen, dass sich die Bäume gemäß ihrer ökologischen und gestalterischen Funktionen möglichst lange am Standort entwickeln und etablieren können. Die meisten vorhandenen Baumstandorte im Bereich dieser Maßnahme wurden unzureichend groß vorgefunden. Aufgrund der örtlichen Begebenheiten können die neuen Baumbeete zum größten Teil erheblich aufgeweitet werden. So steht künftig für die neuen Bäume auch mehr Fläche, bzw. Wurzelraum zur Verfügung. Sollten im Einzelfall Standorte geschlossen werden müssen, so werden die daraus resultierenden Verluste an Vegetationsflächen in der Regel durch die Standortvergrößerungen wie nachfolgend beschrieben vollumfänglich kompensiert. Somit können durch Ersatzpflanzungen im Verkehrsgrün mehr Flächen entsiegelt als versiegelt werden. Beeterweiterungen erfolgen in der Regel auf eine Größe von mindestens 2,00 m x 4,00 m. Bei einer Baumgrubentiefe von 1,50 m ergibt sich daraus eine 12 m³ großeSeite 5 von 6 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Pflanzgrube. Die Tiefe von 1,50 m soll dabei für Bäume nicht unterschritten werden. Gemäß der aktuellen FLL- (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) Richtlinie stellt eine Pflanzgrubengröße von 12 m³ lediglich das Minimum dar. Größere Pflanzgruben sind je nach Pflanzenauswahl bis zu 36 m³ anzustreben, im Verkehrsraum jedoch in den wenigsten Fällen zu realisieren. Selbst durch die Vergrößerung der aktuell vorhandenen Pflanzgruben auf ein gefordertes Minimum kann es in einigen Bereichen durch eine Baumersatzpflanzung zur Verringerung des Parkraumes kommen. Die technischen Regelwerke der FLL beschreiben die „anerkannten Regeln der Technik“. Die Vorbereitung eines Baumstandortes umfasst zumeist eine Vergrößerung der Pflanzgrube, ein entsprechender Erd-/ Substrataustausch, den Einbau von Wurzelschutzeinrichtungen zum Schutz benachbarter Leitungen, Arbeiten an der befestigten Oberfläche von angrenzenden Gehwegen, die Sicherung der Baumscheibe mit Anfahrschutz, die standortgerechte Unterpflanzung des Beetes und natürlich – als finanziell kleinsten Faktor – die Baumpflanzung selbst. In der Nachsorge erfolgt – auch aus Gewährleistungsgründen - eine 2-jährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege, eine 5- jährige Wässerung und nach Erfordernis eine jährliche Düngung der Bäume bis zur Übernahme in die Unterhaltung der Stadt.Seite 6 von 6
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de