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261045 · Mitteilungsvorlage

Controllingbericht der Stabsstelle Konferenzzentrum/Beethovenhalle für das I. Quartal 2026 (Stichtag 31. März 2026)

Nummer
261045
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
05.06.2026
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  1. Sitzung des Rates 13.07.2026 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 25.06.2026 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
261045
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
II-1 Stabsstelle Konferenzzentrum/Beethovenhalle
Dezernat:
Dez. II
Controllingbericht der Stabsstelle
Konferenzzentrum/Beethovenhalle für das
I. Quartal 2026 (Stichtag 31. März 2026)
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
25.06.2026 Kenntnisnahme
Rat 09.07.2026 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Controllingbericht ist dieser Vorlge als Anlage 1 beigefügt.
Mit Datum vom 17. Februar 2026 hat der Oberbürgermeister eine interne Prü-
fung zur Budgetentwicklung der Beethovenhalle veranlasst. Der Auftrag ist an
die Stabsstelle Konferenzzentrum/Beethovenhalle gegangen, die im Haushalt
die Verantwortung für das Budget der Beethovenhalle innehat. Das Ergebnis
lässt sich folgendermaßen kurz zusammenfassen.
Auf Grundlage der im Bericht dargestellten Entwicklung ist mit hoher Wahr-
scheinlichkeit davon auszugehen, dass das Projekt ab Frühjahr 2025 über kei-
ne freien Budgetmittel mehr verfügte. Für Nachträge, nicht vorhergesehene
bzw. geplante Maßnahmen hätten ab diesem Zeitpunkt über den Rat weitere
Budgetbeschlüsse eingeholt werden müssen Insoweit ist fraglich, ob der Rat
durch die Projektleitung über die Budgetentwicklung vollständig informiert wur-
de.
Die Vorgehensweise der Projektleitung wurde auch dadurch begünstigt, dass
mit der vollständigen Freigabe des Budgets im Dezember 2022 keinerlei Be-
schlussfassungen mehr eingeholt werden mussten. Als lessons learned wäre
zu überlegen, bei künftigen Projekten das Gesamtbudget nicht mehr zugunsten
einer Projektleitung freizugeben. Auch bedarf es künftig seitens des Auftragge-
bers eines internen Controllings in Bezug auf Projektleitung und Projektsteue-
rer.
Der Bericht ist als Anlage 2 beigefügt.
Anlage/n
1 Controllingbericht_31.3.2026 (öffentlich)
2 Prüfauftrag_OB_Budget_BHB_17.2.26 (öffentlich)Seite 1 von 44
II-1
Seite 1
Dokumentenklasse A (öffentlich)
Controllingbericht der Stabsstelle Konferenzzentrum/Beethovenhalle für das
I. Quartal 2026 (Stichtag 31. März 2026)
Mit dem vorliegenden Controllingbericht berichtet die Verwaltung über die Budgets und
Ergebnisse für das WorldCCBonn und die Beethovenhalle. Grundlage der Berichterstattung
sind die Werte und Veranschlagungen, wie sie im städtischen Haushalt (SAP-Planversion 8:
Rat) abgebildet sind.
Die in diesem Bericht dargestellten Zahlen werden unmittelbar aus dem städtischen
Rechnungswesen generiert. Daher werden, entsprechend der SAP-Logik, Erträge oder
Überschüsse mit einem negativen Zeichen (Minuszeichen) ausgewiesen.
1. Produktgruppe 1.15.07 WorldCCBonn
1.1 Teilergebnisrechnungen
Übergreifend über die drei Teilergebnisrechnungen der Produkte (07 Betrieb, 08
Bauunterhaltung und 09 Eigentümer) ergibt sich für das WorldCCBonn gesamt im
Berichtszeitraum ein Zuschussbedarf von EUR 1,4 Mio.1 (I. Q. 2025 EUR 0,97 Mio.).
Gegenüber einem Planansatz, der von einem Zuschussbedarf von EUR 1,6 Mio. ausging, ist
dies eine Verbesserung von EUR 0,2 Mio. (13 %).
Die Aufteilung des Ergebnisses auf die drei Produkte stellt sich folgendermaßen dar:
Für den unmittelbaren Betrieb des WorldCCBonn durch die BonnCC GmbH liegen die Erträge
mit EUR -2,3 Mio. EUR 1,9 Mio. unter dem Planansatz (-45,6 %). Die Aufwendungen liegen
bei EUR 2 Mio. und damit 1,6 unter dem Planansatz (44,5 %). Saldiert liegt das Teilergebnis
bei EUR -0,36 Mio. (I. Q. 2025 EUR -0,82 Mio.) und somit EUR 0,38 Mio. (-50,9 %) unter dem
Planansatz.
Wie bereits im Quartalsbericht für das I.-IV. Quartal 2025 ausgeführt, sind auch im Ergebnis
des WorldCCBonn für das I. Quartal 2026 Aufwendungen (im Wesentlichen für Personal,
Versicherungen und Telefon) enthalten, die der Beethovenhalle zuzuordnen sind und noch
nicht abgegrenzt wurden.
1 Um die Lesbarkeit des Berichtes zu verbessern, werden im Text die Beträge in EUR Mio. bzw. TEUR
ausgewiesen und kaufmännisch gerundet.
Berichtszeitraum: I. Q. 2026
Berichtsstichtag: 31. März 2026
Buchungsstand: 20. Mai 2026
EUR %
Erträge -3.559.117,19 -2.474.098,54 -4.754.638,49 -2.280.539,95 -47,96%
Aufwendungen 4.529.880,38 3.873.650,15 6.363.463,92 2.489.813,77 39,13%
Ergebnis 970.763,19 1.399.551,61 1.608.825,43 209.273,82 13,01%
Plan I. Q. 2026 Abweichungen I. Q. 2026WorldCCBonn
gesamt Ist I. Q. 2025 Ist I. Q. 2026
EUR %
Erträge -3.407.287,75 -2.314.938,07 -4.252.893,50 -1.937.955,43 -45,57%
Aufwendungen 2.586.519,01 1.952.436,74 3.515.014,25 1.562.577,51 44,45%
Ergebnis -820.768,74 -362.501,33 -737.879,25 -375.377,92 -50,87%
Abweichungen I. Q. 20261.15.07.07
Betrieb BonnCC Ist I. Q. 2025 Ist I. Q. 2026 Plan I. Q. 2026Seite 2 von 44
II-1
Seite 2
Dokumentenklasse A (öffentlich)
Auch wird seitens der Gesellschaft das Betriebsführungsentgelt ausschließlich dem
WorldCCBonn zugeordnet. Die BonnCC ist aufgefordert, schnellstmöglich die Aufwendungen
verursachungsgerecht zwischen WorldCCBonn und Beethovenhalle aufzuteilen. Dies ist nicht
nur für die Darstellung im Haushalt relevant, sondern auch für das interne Controlling der
Gesellschaft.
In der Aufsichtsratssitzung am 30. April 2026 wurde seitens der Gesellschaft eine Prognose
abgegeben, dass die Ergebnisse entsprechend der Betriebsführungspläne erreicht werden:
Das Ergebnis des Bauunterhaltungsbudgets des SGB weist Aufwendungen von
EUR 0,6 Mio. (I. Q. 2025 EUR 0,65 Mio.) aus. Damit wurde im Berichtszeitraum das
veranschlagte Bauunterhaltungsbudget um EUR 0,2 Mio. (-49,9%) überschritten. Wie im
vergangenen Jahr, wird die Überschreitung über das Gesamtbudget des WorldCCBonn
aufzufangen sein.
Auf der Eigentümerseite liegt der Zuschussbedarf bei EUR 1,2 Mio. (I. Q. 2025 EUR
1,1 Mio.) und führt saldiert zu einer Verbesserung von EUR 0,78 Mio. (40,3 %).
Die Ergebnisse für das I. Quartal sind wenig aussagekräftig. Auf der Ertragsseite fehlt die
Entnahme aus der IKBB-Rücklage, da dies rückwirkend zu Beginn des Folgejahres mit der
Kämmerei abgestimmt wird. Bei den Aufwendungen erfolgen manche Verrechnungen der
VILV erst in späteren Quartalen. Auch sind die Energiekosten bisher niedriger als geplant.
Zum Zahlenwerk im Einzelnen siehe in der Anlage die Übersicht 1.
1.2 Teilfinanzrechnung (Investitionsmaßnahmen)
Im Berichtszeitraum belaufen sich die investiven Auszahlungen für das WorldCCBonn auf
EUR 0,13 Mio. (I. Q. 2025 EUR 2 Mio.).
Neben der Anschaffung von selbstständig nutzbaren Vermögensgegenständen für den Betrieb
(TEUR 50) betreffen die weiteren investiven Auszahlungen die Anschaffung eines Backup-
Servers sowie die Erneuerung der Informations- und Telekommunikationstechnologien (ITK).
EUR %
Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00
Aufwendungen 647.302,78 600.356,36 400.412,50 -199.943,86 -49,93%
Ergebnis 647.302,78 600.356,36 400.412,50 -199.943,86 -49,93%
Abweichungen I. Q. 20261.15.07.08
Bauunterhaltung SGB Ist I. Q. 2025 Ist I. Q. 2026 Plan I. Q. 2026
EUR %
Erträge -151.829,44 -159.160,47 -501.744,99 -342.584,52 -68,28%
Aufwendungen 1.296.058,59 1.320.857,05 2.448.037,17 1.127.180,12 46,04%
Ergebnis 1.144.229,15 1.161.696,58 1.946.292,18 784.595,60 40,31%
Ist I. Q. 2025 Ist I. Q. 2026 Plan I. Q. 2026
1.15.07.09
Allgemein/Eigentümer II-1
Abweichungen I. Q. 2026
Bestandsbauten Fertigstellung Gesamt
Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichen Vermögensgegen-
ständen (> EUR 800)
50.075,18 50.075,18
Auszahlungen für Baumaßnahmen
(inklusive Anzahlungen) 80.370,14 80.370,14
130.445,32
I. Q. 2026 WorldCCBonnSeite 3 von 44
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Seite 3
Dokumentenklasse A (öffentlich)
2. Produktgruppe 1.15.08 Beethovenhalle
2.1 Teilergebnisrechnungen
Übergreifend über die drei Teilergebnisrechnungen der Produkte (01 Betrieb, 02
Bauunterhaltung und 03 Eigentümer) ergibt sich für die Beethovenhalle gesamt ein saldierter
Zuschuss von EUR 0,63 Mio. (I. Q. 2025 EUR 0,35 Mio.). Gegenüber dem Planansatz von
EUR 1,7 Mio. ist dies eine Verbesserung von EUR 1,1 Mio. (63,6 %).
Die Zahlen spiegeln zum einen das erste Betriebsquartal der Beethovenhalle nach der
Wiedereröffnung wider, sind aber auch zum anderen noch mit einigen Unschärfen verbunden.
Die Aufteilung des Ergebnisses auf die drei Produkte stellt sich folgendermaßen dar:
Für den unmittelbaren Betrieb der Beethovenhalle durch die BonnCC GmbH liegen die Erträge
mit EUR -0,65 Mio. EUR 0,37 Mio. über dem Planansatz (132,5%). Die Aufwendungen liegen
bei EUR 0,46 Mio. und damit EUR 0,21 Mio. unter dem Planansatz (32 %). Saldiert liegt das
Teilergebnis bei EUR -0,2 Mio. (I. Q. 2025 TEUR 20) und somit EUR 0,59 Mio. (150 %) über
dem Planansatz.
Wie bereits unter 1.1 beschrieben, sind insbesondere Personalaufwendungen und sonstige
ordentliche Aufwendungen im Ergebnis des WorldCCBonn enthalten und von der BonnCC
nicht der Beethovenhalle zugeordnet worden. Insoweit liegt das tatsächliche Ergebnis des
Betriebs der Beethovenhalle unter den hier ausgewiesenen Zahlen.
Das Ergebnis des Bauunterhaltungsbudgets des SGB weist Aufwendungen von
EUR 0,1 Mio. (I. Q. 2025 TEUR 0,3) aus. Damit wurde im Berichtszeitraum das veranschlagte
Budget im Umfang von EUR 0,3 Mio. (74,1 %) nicht in Anspruch genommen.
Auf der Eigentümerseite liegt der Zuschussbedarf bei EUR 0,72 Mio. (I. Q. 2025 EUR
0,33 Mio.) und führt saldiert zu einer Verbesserung von EUR 0,2 Mio. (22 %).
EUR %
Erträge -6.113,87 -728.006,36 -287.205,75 440.800,61 153,48%
Aufwendungen 355.558,86 1.358.591,13 2.019.718,92 661.127,79 32,73%
Ergebnis 349.444,99 630.584,77 1.732.513,17 1.101.928,40 63,60%
Ist I. Q. 2025 Ist I. Q. 2026 Plan I. Q. 2026 Abweichungen I. Q. 2026Beethovenhalle
gesamt
EUR %
Erträge 0,00 -651.739,03 -280.325,00 371.414,03 132,49%
Aufwendungen 20.027,49 456.509,27 670.918,25 214.408,98 31,96%
Ergebnis 20.027,49 -195.229,76 390.593,25 585.823,01 149,98%
Abweichungen I. Q. 20261.15.08.01
Betrieb BonnCC Ist I. Q. 2025 Ist I. Q. 2026 Plan I. Q. 2026
EUR %
Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00
Aufwendungen 329,85 109.728,41 423.750,00 314.021,59 74,11%
Ergebnis 329,85 109.728,41 423.750,00 314.021,59 74,11%
Abweichungen I. Q. 20261.15.08.02
Bauunterhaltung SGB Ist I. Q. 2025 Ist I. Q. 2026 Plan I. Q. 2026
EUR %
Erträge -6.113,87 -76.267,33 -6.880,75 69.386,58 1008,42%
Aufwendungen 335.201,52 792.353,45 925.050,67 132.697,22 14,34%
Ergebnis 329.087,65 716.086,12 918.169,92 202.083,80 22,01%
Plan I. Q. 2026
1.15.08.03
Allgemein/Eigentümer II-1
Abweichungen I. Q. 2026
Ist I. Q. 2025 Ist I. Q. 2026Seite 4 von 44
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Seite 4
Dokumentenklasse A (öffentlich)
Im Ergebnis für das I. Quartal 2026 sind die Zinsen für die Kredite der Sanierung der
Beethovenhalle noch nicht verrechnet worden. Sowohl beim Planansatz wie auch beim Ist
müsste der Aufwand um EUR 1,5 Mio. höher ausfallen. Demnach läge ein bereinigtes Ergebnis
für das I. Quartal 2026 bei einem Zuschuss von EUR 2,2 Mio. Mit der Kämmerei wurde
abgestimmt, dass ab dem II. Quartal 2026 Abschläge auf die Zinsen verrechnet werden.
Zum Zahlenwerk im Einzelnen siehe in der Anlage die Übersicht 2.
2.2 Instandsetzung und Modernisierung
a) Budget
Im Berichtszeitraum wurden mit Beschluss des Rates vom 5. Februar 2026 das investive
Budget um EUR 6 Mio. auf EUR 227,4 Mio. einschließlich anteiliger Umsatzsteuer aufgestockt.
Basierend auf dem Ausgangsbeschluss zum Abschluss der Leistungsphase 3 vom 7. April
2016 über EUR 53,46 Mio. inkl. anteiliger Umsatzsteuer, wurden bisher weitere 136
Beschlüsse gefasst und damit ein investives Budget von EUR 227.378.521,29 inklusive
anteiliger Umsatzsteuer sowie ein konsumtives Budget von EUR 2.896.989,06 inklusive
anteiliger Umsatzsteuer freigegeben.
Seitens des Bauherrn SGB wurden bisher Aufträge im Umfang von EUR 224,5 Mio. netto
(31.12.2025 EUR 220 Mio.) erteilt.
Im Nachgang der Beschlussfassung zur Aufstockung des Budgets hat der Oberbürgermeister
am 17. Februar 2026 eine interne Prüfung des Vorgangs veranlasst. Der Auftrag ist an die
Stabsstelle Konferenzzentrum/Beethovenhalle gegangen, die im Haushalt die Verantwortung
für das Budget der Beethovenhalle innehat.
Der Bericht wurde durch den Oberbürgermeister freigegeben und ist als Anlage beigefügt. Mit
diesem Controllingbericht soll die Politik über das Ergebnis informiert werden.
Auf Grundlage der im Bericht dargestellten Entwicklung ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon
auszugehen, dass das Projekt ab Frühjahr 2025 über keine freien Budgetmittel mehr verfügte.
Für Nachträge, nicht vorhergesehene bzw. geplante Maßnahmen hätten ab diesem Zeitpunkt
über den Rat weitere Budgetbeschlüsse eingeholt werden müssen. Insoweit ist fraglich, ob der
Rat durch die Projektleitung über die Budgetentwicklung vollständig informiert wurde.
Die Vorgehensweise der Projektleitung wurde auch dadurch begünstigt, dass mit der
vollständigen Freigabe des Budgets im Dezember 2022 keinerlei Beschlussfassungen mehr
eingeholt werden mussten. Als lessons learned wäre zu überlegen, bei künftigen Projekten
das Gesamtbudget nicht mehr zugunsten einer Projektleitung freizugeben. Auch bedarf es
künftig seitens des Auftraggebers eines internen Controllings in Bezug auf Projektleitung und
Projektsteuerer.
Gesamthaushaltsbudget für die denkmalgerechte Instandsetzung und Stand: 31.3.2026
Modernisierung der Beethovenhalle
Beschlüsse des Rates vom 7.4.2016 bis 5.2.2026
Rat DS-Nr.: Beschluss EUR Netto
investiv
Anteil Eigen-
nutzung
Anteilige USt. Netto zzgl.
anteilige USt.
8.12.2022 Bisher freigegebenes Gesamtbudget (investiv) 218.680.398,00 2.651.723,04 221.332.121,04
137. 5.2.2026 260146 Bereitstellung weiterer investiver Mittel zur Aufstockung des
Gesamtbudgets.
5.989.500,00 5% 56.900,25 6.046.400,25
Fortschreibung Gesamtbudget (investiv) 224.669.898,00 2.708.623,29 227.378.521,29
8.12.2022 Bisher freigegebenes Gesamtbudget (konsumtiv) 2.870.102,00 26.887,06 2.896.989,06
Gesamtkostenrahmen (investiv und konsumtiv) 227.540.000,00 2.735.510,35 230.275.510,35Seite 5 von 44
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Dokumentenklasse A (öffentlich)
b) Förderungen und Spenden
Im Berichtszeitraum sind keine weiteren Spenden oder Förderungen hinzugekommen. Die
folgende Übersicht zeigt alle Spenden und Förderungen seit 2018:
Im Ergebnis reduzieren die Förderungen und Spenden die Kreditaufnahme der Stadt für die
Sanierung der Beethovenhalle.
c) Teilfinanzrechnung
Für die „Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle“ werden
die Leistungen des Bauherrn SGB über den Haushalt finanziert und für die Zwecke des
Vorsteuerabzugs über den BgA Beethovenhalle Kongresszentrum abgerechnet. Im I. Quartal
2026 belaufen sich die investiven Auszahlungen auf EUR 1,1 Mio. inkl. anteiliger
Umsatzsteuer. Die in der folgenden Tabelle ausgewiesene negative anteilige USt. resultiert
aus der Verrechnung von Anzahlungen der letzten Jahre mit nunmehr vorliegenden
Datum Betrag Einzahler Förderung / Spende Fördermaßnahme
12.11.2018 991.074,46 Deutsche Stiftung
Denkmalschutz (DSD)
Mittelabruf zum Fördervertrag
2016, bestehend aus
weitergeleiteten
zweckgebundenen Spenden und
Eigenmitteln der DSD
Förderung von Sicherungs- und
Restaurierungsmaßnahmen am
Baudenkmal
5.9.2019 150.000,00 ProBeethovenhalle e.V. Spende Verwendungszweck "Denkmal-
gerechte Instandsetzung
Foyergarten Beethovenhalle"
20.4.2020 871.000,00 Deutsche Stiftung
Denkmalschutz (DSD)
Mittelabruf zu den Förderverträgen
2016, 2017 und 2018
Förderung von Sicherungs- und
Restaurierungsmaßnahmen am
Baudenkmal
21.9.2021 580.554,29 Deutsche Stiftung
Denkmalschutz (DSD)
3. Mittelabruf zum Fördervertrag
2016
Dach und Restaurierungs-
beratung, Kuppel
21.9.2021 311.847,00 Deutsche Stiftung
Denkmalschutz (DSD)
2. Mittelabruf zum Fördervertrag
2017
Natursteinfassade
21.9.2021 751.671,45 Deutsche Stiftung
Denkmalschutz (DSD)
2. Mittelabruf zum Fördervertrag
2018
Klinkerfassaden, Glasornament
(Foyer), Glasmosaikfassade,
Saal
17.12.2021 75.000,00 ProBeethovenhalle e.V. Spende Replazierung und Restaurierung
der Kunst am Bau und der
Wolske-Stühle
14.6.2024 20.000,00 ProBeethovenhalle e.V. Spende Replatzierung und
Restaurierung der Kunst am
Bau und der Wolske-Stühle
16.1.2025 150.000,00 Land Nordrhein-
Westfalen
Denkmalförderprogramm 2024 Instandsetzung Außenanlagen
22.7.2025 30.000,00 ProBeethovenhalle e.V. Spende Restaurierung Orgel
5.8.2025 100.000,00 Deutsche Stiftung
Denkmalschutz (DSD)
4. Mittelabruf zu Fördervertrag
2016 Kuppel
Erbeuerung der Dachdeckung
Stehpfalz Kupfer
8.8.2025 738.000,00 Deutsche Stiftung
Denkmalschutz (DSD)
3. Mittelabruf zu Fördervertrag
2018: Klinkerfassade,
Glasornamente (Foyer),
Glasmosaikfassade, Saal
Klinkersanierung Sichtmauer-
werk, konservatorische Putz-
und Stuckarbeiten Saaldecke,
etc.
24.9.2025 39.000,00 Deutsche Stiftung
Denkmalschutz (DSD)
1. Mittelabruf zu Fördervertrag
2024: Außenanlagen
Foyergarten: Natursteinarbeiten:
Wege-, Platz-, Hofflächen,
Mauerbau
24.9.2025 235.000,00 Deutsche Stiftung
Denkmalschutz (DSD)
1. Mittelabruf zu Fördervertrag
2025: Landschaftsbau, Parkplatz
Natur- und Kunststeinarbeiten
27.10.2025 30.000,00 ProBeethovenhalle e.V. Spende Wiederherstellung der Außen-
anlagen
30.12.2025 20.000,00 ProBeethovenhalle e.V. Spende Wiederherstellung der Außen-
anlagen
Summe 5.093.147,20Seite 6 von 44
II-1
Seite 6
Dokumentenklasse A (öffentlich)
Schlussrechnungen. Nicht-aktivierungsfähiger Aufwand ist im Berichtszeitraum im Umfang
von TEUR 1,4 angefallen.
Seit dem Jahre 2014 belaufen sich die investiven Auszahlungen auf rd. EUR 224,7 Mio. inkl.
anteiliger Umsatzsteuer. Dies sind 98,8 % des vom Rat bis zum 5. Februar 2026
freigegebenen investiven Budgets. Hinzu kommt ein Aufwand von EUR 8 Mio. inkl. anteiliger
Umsatzsteuer. Hierin enthalten ist eine Wertberichtigung von rd. EUR 5,8 Mio., die als Sonder-
Afa im Jahresabschluss 2016 gebucht wurde. Ohne diese Wertberichtigung wurden 75,5 %
des vom Rat bis zum 8. Dezember 2022 freigegebenen konsumtiven Budgets in Anspruch
genommen.
Netto anteilige USt Gesamt Netto anteilige USt Gesamt
2014 10.257,08 604,14 10.861,22 0,00 0,00 0,00
2015 1.553.292,85 91.488,95 1.644.781,80 0,00 0,00 0,00
2016 2.181.844,79 108.763,33 2.290.608,12 5.806.554,16 0,00 5.806.554,16
2017 8.234.901,59 95.669,20 8.330.570,79 10.213,16 97,03 10.310,18
2018 20.361.438,65 193.428,91 20.554.867,56 9.629,00 91,48 9.720,48
2019 14.621.888,58 138.898,82 14.760.787,40 113.802,38 1.081,12 114.883,50
2020 16.119.909,99 153.139,14 16.273.049,13 307.054,01 2.917,01 309.971,02
2021 13.846.872,73 131.545,29 13.978.418,02 207.514,55 1.971,39 209.485,94
2022 16.538.651,59 157.117,18 16.695.768,77 95.770,46 1.722,51 97.492,97
2023 29.073.777,01 1.794.882,08 30.868.659,09 10.446,73 94,61 10.541,34
2024 52.885.602,31 621.852,33 53.507.454,64 5.084,91 85,05 5.169,96
2025 44.026.955,00 602.814,59 44.629.769,59 1.406.656,04 12.883,08 1.419.539,12
2026 1.108.144,41 -3.732,79 1.104.411,62 1.381,50 13,12 1.394,62
I. Quartal 1.108.144,41 -3.732,79 1.104.411,62 1.381,50 13,12 1.394,62
Summe 220.563.536,58 4.086.471,17 224.650.007,75 7.974.106,90 20.956,40 7.995.063,29
Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle
Jahr Investive Auszahlungen Konsumtiver AufwandSeite 7 von 44
II-1
Seite 7
Dokumentenklasse A (öffentlich)
d) Zusammenfassende Darstellung des Gesamtbudgets (Eckdaten)
Die obige zusammenfassende Darstellung erfolgt auf der Basis von Netto-Beträgen. Hierdurch
werden die Zahlen des Haushaltes und die Angaben des SGB sowie des Projektsteuerers
vergleichbar gemacht.
***
Die nächste Berichterstattung zum Stichtag 30. Juni 2026:
 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe, 8. Oktober 2026
 Rat: 12. November 2026
Anlagen
Angaben in EUR netto 31.3.2026 31.12.2025 Delta
Ausgangsbeschluss (Nr. 1.) zum Budget
(investiv) DS 1611089 vom 7.4.2016 50.577.910,39 50.577.910,39 -
Freigegebenes Gesamtbuget (investiv)
Rat 5.2.2026 224.669.898,00 218.680.398,00 5.989.500,00
Freigegebenes Gesamtbudget
(konsumtiv) Rat 8.12.2022 2.870.102,00 2.870.102,00 0,00
Gesamtkostenrahmen
DS 260146, Rat 5.2.2026 227.540.000,00 221.550.500,00 5.989.500,00
176.962.089,61 170.972.589,61
349,88% 338,04%
Gesamtkostenprognose Projektsteuerer 227.540.000,00 227.000.000,00 540.000,00
"Puffer" zum Gesamtkostenrahmen gem.
Angabe Projektsteuerer 0,00 0,00 0,00
Beauftragungsstand gem.
Projektsteuerer 224.522.639,91 220.010.358,59 4.512.281,32
Anteil am freigegebenen Gesamtbudget
(investiv und konsumtiv) 98,67% 99,30% -0,63%
Förderungen und Spenden 5.093.147,20 5.093.147,20 0,00
Abrechnungsstand Haushalt (investiv) 220.563.536,58 219.455.392,17 1.108.144,41
Anteil am freigegebenen Gesamtbudget
(investiv) 98,17% 100,35% -2,18%
Abrechnungsstand Haushalt (konsumtiv)* 7.974.106,90 7.972.725,40 1.381,50
Anteil am freigegebenen Gesamtbudget
(konsumtiv - ohne Wertberichtigung) 75,52% 75,47% 0,05%
* Einschließlich einer Wertberichtigung von EUR 5,8 Mio. netto, die als
Sonderabschreibung im Jahresabschluss 2016 gebucht wurde.
Abweichung Gesamtkostenrahmen vom
Ausgangsbeschluss 5.989.500,00Seite 8 von 44
II-1 Anlage
Übersicht 1: Teilergebnisrechnungen WorldCCBonn
1.15.07.07 bis 1.15.07.09
WorldCCBonn gesamt
Kostenarten Ist I. Q. 2025 Ist I. Q. 2026 Plan I. Q. 2026
* Zuwendungen und allgemeine Umlagen -145.924,64 -130.477,25 -120.698,28
* Privatrechtliche Leistungsentgelte -3.205.358,88 -2.182.299,84 -4.059.543,50
* Kostenerstattungen/-umlagen -697,70 -2.244,25 -7,38
* Sonstige ordentliche Erträge -207.135,97 -159.077,20 -199.389,33
* Personalaufwendungen 549.946,53 647.630,78 579.311,71
* Versorgungsaufwendungen 389,07 271,71 7.471,36
* Aufwendungen für Sach-/Dienstleistungen 2.938.444,61 2.118.021,06 3.824.119,50
* Bilanzielle Abschreibungen 625.259,49 580.656,98 592.163,92
* Sonstige ordentliche Aufwendungen 145.422,62 108.198,09 278.329,00
* Finanzerträge 0,00 0,00 -375.000,00
* Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 153.527,67 262.096,07 481.434,53
* Interne Verrechnungen 116.890,39 156.775,46 600.633,90
** Über-/Unterdeckung 970.763,19 1.399.551,61 1.608.825,43
Stand: 20. Mai 2026
Summe Erträge: -3.559.117,19 -2.474.098,54 -4.754.638,49
Summe Aufwendungen: 4.529.880,38 3.873.650,15 6.363.463,92
1.15.07.07 1.15.07.08 1.15.07.09
Betrieb (BonnCC) Bauunterhaltung (SGB) Eigentümer (II-1)
Kostenarten Ist I. Q. 2025 Ist I. Q. 2026 Plan I. Q. 2026 Ist I. Q. 2025 Ist I. Q. 2026 Plan I. Q. 2026 Ist I. Q. 2025 Ist I. Q. 2026 Plan I. Q. 2026
* Zuwendungen und allgemeine Umlagen -145.924,64 -130.477,25 -120.698,28
* Privatrechtliche Leistungsentgelte -3.199.458,88 -2.176.899,84 -4.055.268,50 -5.900,00 -5.400,00 -4.275,00
* Kostenerstattungen/-umlagen -692,90 -2.233,60 0,00 -4,80 -10,65 -7,38
* Sonstige ordentliche Erträge -207.135,97 -135.804,63 -197.625,00 0,00 -23.272,57 -1.764,33
* Personalaufwendungen 511.865,73 608.703,05 532.745,75 38.080,80 38.927,73 46.565,96
* Versorgungsaufwendungen 389,07 271,71 257,50 0,00 0,00 7.213,86
* Aufwendungen für Sach-/Dienstleistungen 1.933.150,64 1.238.585,60 2.774.869,50 647.128,93 600.136,05 400.250,00 358.165,04 279.299,41 649.000,00
* Bilanzielle Abschreibungen 625.259,49 580.656,98 592.163,92
* Sonstige ordentliche Aufwendungen 141.113,57 104.876,38 207.141,50 173,85 220,31 162,50 4.135,20 3.101,40 71.025,00
* Finanzerträge 0,00 0,00 -375.000,00
* Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 153.527,67 262.096,07 481.434,53
* Interne Verrechnungen 116.890,39 156.775,46 600.633,90
** Über-/Unterdeckung -820.768,74 -362.501,33 -737.879,25 647.302,78 600.356,36 400.412,50 1.144.229,15 1.161.696,58 1.946.292,18
Summe Erträge: -3.407.287,75 -2.314.938,07 -4.252.893,50 0,00 0,00 0,00 -151.829,44 -159.160,47 -501.744,99
Summe Aufwendungen: 2.586.519,01 1.952.436,74 3.515.014,25 647.302,78 600.356,36 400.412,50 1.296.058,59 1.320.857,05 2.448.037,17Seite 9 von 44
II-1 Anlage
Übersicht 2: Teilergebnisrechnungen Beethovenhalle
1.15.08.01 bis 1.15.08.03
Beethovenhalle gesamt
Kostenarten Ist I. Q. 2025 Ist I. Q. 2026 Plan I. Q. 2026
* Zuwendungen und allgemeine Umlagen -5.109,07 -10.293,04 -5.109,07
* Privatrechtliche Leistungsentgelte -1.000,00 -689.203,20 -275.375,00
* Kostenerstattungen/-umlagen -4,80 -10,63 -7,35
* Sonstige ordentliche Erträge 0,00 -28.499,49 -6.714,33
* Personalaufwendungen 54.359,63 80.588,39 224.688,67
* Versorgungsaufwendungen 0,00 105,00 7.213,71
* Aufwendungen für Sach-/Dienstleistungen 137.440,20 577.625,84 896.843,25
* Bilanzielle Abschreibungen 48.602,03 423.638,69 163.620,71
* Sonstige ordentliche Aufwendungen 18.052,42 37.705,65 200.125,00
* Interne Verrechnungen 97.104,58 238.927,56 527.227,58
** Über-/Unterdeckung 349.444,99 630.584,77 1.732.513,17
Stand: 20. Mai 2026
Summe Erträge: -6.113,87 -728.006,36 -287.205,75
Summe Aufwendungen: 355.558,86 1.358.591,13 2.019.718,92
1.15.08.01 1.15.08.02 1.15.08.03
Betrieb (BonnCC) Bauunterhaltung (SGB) Eigentümer (II-1)
Kostenarten Ist I. Q. 2025 Ist I. Q. 2026 Plan I. Q. 2026 Ist I. Q. 2025 Ist I. Q. 2026 Plan I. Q. 2026 Ist I. Q. 2025 Ist I. Q. 2026 Plan I. Q. 2026
* Zuwendungen und allgemeine Umlagen -5.109,07 -10.293,04 -5.109,07
* Privatrechtliche Leistungsentgelte -651.739,03 -275.375,00 -1.000,00 -37.464,17 0,00
* Kostenerstattungen/-umlagen -4,80 -10,63 -7,35
* Sonstige ordentliche Erträge 0,00 -4.950,00 0,00 -28.499,49 -1.764,33
* Personalaufwendungen 24.671,64 160.325,00 54.359,63 55.916,75 64.363,67
* Versorgungsaufwendungen 105,00 0,00 0,00 0,00 7.213,71
* Aufwendungen für Sach-/Dienstleistungen 8.900,00 393.654,91 423.093,25 0,00 109.855,58 336.250,00 128.540,20 74.115,35 137.500,00
* Bilanzielle Abschreibungen 48.602,03 423.638,69 163.620,71
* Sonstige ordentliche Aufwendungen 11.127,49 38.077,72 87.500,00 329,85 -127,17 87.500,00 6.595,08 -244,90 25.125,00
* Interne Verrechnungen 97.104,58 238.927,56 527.227,58
*** Über-/Unterdeckung 20.027,49 -195.229,76 390.593,25 329,85 109.728,41 423.750,00 329.087,65 716.086,12 918.169,92
Summe Erträge: 0,00 -651.739,03 -280.325,00 0,00 0,00 0,00 -6.113,87 -76.267,33 -6.880,75
Summe Aufwendungen: 20.027,49 456.509,27 670.918,25 329,85 109.728,41 423.750,00 335.201,52 792.353,45 925.050,67Seite 10 von 44
II-1
Seite 1 von 5
Prüfauftrag des Oberbürgermeisters zur Budgetentwicklung der
Beethovenhalle
Einleitung
Der Fragenkatalog des Oberbürgermeisters vom 17. Februar 2026 wird folgendermaßen
beantwortet:
1. Der Projektsteuerer Drees & Sommer (D&S) hat in Abstimmung mit dem Projektleiter die
Fragen des Oberbürgermeisters beantwortet. Die Stellungnahme ist als Anlage 1
beigefügt.
2. Ergänzend hat Dez. II-1 insbesondere zu den Fragen 5. und 6. aus Sicht des Haushaltes
Stellung genommen.
3. Abschließend wurden die Aussagen und Stellungnahmen einer Bewertung unterzogen.
4. Der Beantwortung wurde eine zusammenfassende Management Summary vorangestellt.
Management Summary
 Im Dezember 2022 hat der Rat ein Gesamtbudget von EUR 221,6 Mio. netto genehmigt
und zu Gunsten des Projektes freigegeben. Hierin enthalten war ein „Risikopuffer“ von
EUR 12,7 Mio. für Unvorhergesehenes. Dieses Gesamtbudget war rechnerisch vollständig
unterlegt und systematisch aufgebaut.
 Ab Juni 2024 hat der Projektsteuerer in seinen Monatsberichten in Bezug auf die
Kostenentwicklung die Ampel auf Gelb gesetzt und textlich ergänzt: „Freie Mittel können
zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden.“
 Der „Risikopuffer“ für Unvorhergesehenes war im Monatsbericht Juni 2025 des
Projektsteuerers erstmalig mit EUR 0 ausgewiesen.
 Bis November 2025 hat der Projektsteuerer in seinen Monatsberichten die Gesamtkosten
unverändert mit EUR 221,6 Mio. prognostiziert.
 Mit dem Monatsbericht November 2025 wurde in Bezug auf die Kosten die Ampel auf Rot
gesetzt. Hierüber wurde die Verwaltung erst drei Monate später informiert.
 Die Monatsberichte Oktober, November und Dezember 2025 wurden auf mehrfache
Nachfragen hin erst am 10. Februar 2026 an die Verwaltung übersandt.
 Aufgrund der eingehenden Schlussrechnungen war das Gesamtbudget Mitte Januar 2026
aufgebraucht. Ohne die Beschlussfassung einer ÜPL von EUR 6 Mio. am 5. Februar 2026
wäre das Projekt nicht mehr zahlungsfähig gewesen.
 In der öffentlichen Berichterstattung der Projektleitung (im Hinblick auf die Fragestellung
des OB) ist die „Liquidität“ der zentrale Begriff. Dieser soll suggerieren, dass das Projekt
noch über einen hinreichenden Gestaltungsspielraum verfügt.
 Tatsächlich ist die „Liquidität“ das Delta zwischen dem veranschlagten Gesamtbudget von
EUR 221,6 Mio. und den bereits abgerechneten Leistungen. Bei einer unveränderten
Prognose des Projektsteuerers von EUR 221,6 Mio. stellt die „Liquidität“ dieSeite 11 von 44
II-1
Seite 2 von 5
Zahlungsfähigkeit des Projektes dar, jedoch keinen zusätzlichen Gestaltungsspielraum im
Hinblick auf das Gesamtbudget.
 Aufgrund des Gesamtzusammenhangs eines aufgebrauchten „Risikopuffers“ (ab Juni
2025) in Verbindung mit einer unveränderten Gesamtkostenprognose (bis November
2025) ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass das Projekt ab Frühjahr
2025 über keine freien Budgetmittel mehr verfügte.
 Für Nachträge, nicht vorhergesehene bzw. geplante Maßnahmen hätten ab diesem
Zeitpunkt über den Rat weitere Budgetbeschlüsse eingeholt werden müssen.
 Insoweit ist fraglich, ob der Rat durch die Projektleitung über die Budgetentwicklung
vollständig informiert wurde.
 Als lessons learned sollten bei künftigen Projekten Budgets nicht mehr in Gänze zugunsten
einer Projektleitung freigegeben werden.
Controlling und Prognosesicherheit (Frage 5.)
Mit der Neuausrichtung des Projektes im Jahre 2022 wurde mit Beschluss des Rates vom 8.
Dezember 2022 das Gesamtbudget auf 221,6 Mio. netto aufgestockt und zugunsten der
Projektleitung freigegeben. Im Projektbericht von D&S zum 31. Dezember 2022 wird die
Aufteilung des Gesamtbudgets folgendermaßen konkretisiert:
 EUR 208,9 Mio. verteilt auf die Kostengruppen 200 bis 700.
 EUR 12,7 Mio. Rückstellungen für Unvorhergesehenes (noch nicht den Kostengruppen
zugeordnete Sachverhalte) bzw. „Risikopuffer“.
In der vorliegenden Stellungnahme bestätigt der Projektsteuerer, dass unter Berücksichtigung
der Risiken komplexer Projekte „das Budget rechnerisch vollständig unterlegt und
systematisch aufgebaut …“ war (vgl. Anlage 1, S. 12). Hieraus kann abgeleitet werden, dass
jenseits des „Risikopuffer“ von EUR 12,7 Mio. das Projekt über keine weiteren freien bzw.
ungebundenen Mittel verfügte.
Aus der Perspektive des Haushaltes wird die Budgetabwicklung von Dezember 2022 bis
Dezember 2025 in der Anlage 2 nachgezeichnet. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um
die Kapitel „Zusammenfassende Darstellung des Gesamtbudgets (Eckdaten)“ aus den
Quartalsberichten der Stabsstelle Konferenzzentrum/Beethovenhalle.
Seit April 2024 weist der Projektsteuerer in seinen Monatsberichten darauf hin: „Freie Mittel
können zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden.“ Seit diesem Zeitpunkt wurde in Bezug
auf die Kosten die Ampel auf Gelb gesetzt.
In der letzten Sitzung des verwaltungsinternen Lenkungsausschusses Beethovenhalle am 14.
Mai 2025 wurde in dem vorgelegten Projektbericht der Projektleitung (Stand: 14.Mai 2025) der
„Risikopuffer“ mit 0 ausgewiesen und folgendermaßen dargestellt.
Ergänzend wurde ausgeführt: „Die Kostenprognose ist unverändert innerhalb des Budgets“.
(vgl. Anlage 3). Des Weiteren wurde durch den Projektleiter mündlich erläutert, dass er noch
nicht abschätzen könne, ob er am Ende EUR 1 Mio. übrighaben oder noch EUR 1 Mio.
benötigen würde.Seite 12 von 44
II-1
Seite 3 von 5
Seit Juni 2025 weisen auch die monatlichen Projektberichte des Projektsteuerers aus, dass
die Rückstellungen bzw. der „Risikopuffer“ aufgebraucht sind. Parallel wurde die
monatsaktuelle Prognose bis November 2025 unverändert mit EUR 221,6 Mio. ausgewiesen.
Am 16. Januar 2026 lud der Betriebsleiter des SGB für den 20. Januar 2026 zu einer
Besprechung zum Thema „Abstimmung zum Budget Beethovenhalle“ ein. Zeitgleich wurde ein
undatierter Entwurf eines „Abschlussberichtes Beethovenhalle Bonn“ an die Teilnehmer der
Besprechung versandt. Hieraus ergab sich erstmalig ein Mehrbedarf von EUR 5,4 Mio. netto.
Die Projektberichte Oktober, November und Dezember 2025 wurden nach mehrmaligen
Nachfragen am 10. Februar 2026 durch den Projektsteuerer versandt. Hieraus ergab sich,
dass im Projektbericht November 2025 in Bezug auf die Kosten die Ampel auf Rot gesetzt
wurde.
Gemäß den Ausführungen in der Stellungnahme des Projektsteuerers (vgl. Anlage 1, S. 17)
soll auf der Grundlage des ursprünglichen Gesamtkostenrahmens am 6. März 2026 noch eine
„Liquidität“ von EUR 1,6 Mio. vorhanden gewesen sein. Dies ist auf der Ebene des Haushaltes
unzutreffend. Aufgrund der eingehenden Schlussrechnungen war das Gesamtbudget Mitte
Januar 2026 aufgebraucht. Ohne die Beschlussfassung des Rates über eine ÜPL von EUR 6
Mio. hätte das Projekt ab diesem Zeitpunkt über keine „Liquidität“ mehr verfügt und wäre damit
tatsächlich nicht mehr zahlungsfähig gewesen. Daher hat Dez. II und die Stadtkämmerei auch
auf eine unmittelbare Budgetbereitstellung gedrungen, die dann kurzfristig am 5. Februar 2026
beschlossen wurde. Zum 18. Februar 2026 betrug der Zahlungsstand bereits EUR 222,3 Mio.
und lag damit bereits EUR 0,7 Mio. über dem ursprünglichen Gesamtkostenrahmen.
Kommunikation gegenüber dem Rat (Frage 6.)
Im letzten Projektbericht (Stand: 27. Mai 2025) für den Rat am 7. Juli 2025 (vgl. Anlage 4)
wurde die Aussage: „Die Kostenprognose ist unverändert innerhalb des Budgets“ aus dem
Lenkungsausschuss vom 14. Mai 2025 wiederholt. Auf eine Darstellung der Zahlenreihe, die
die Höhe bzw. Entwicklung des Risikopuffers angibt, wurde für den Rat verzichtet.
Im Controllingbericht der Stabsstelle Konferenzzentrum/Beethovenhalle für den Rat am 3. Juli
2025 (Stichtag 31. März 2025) wurde auf Grundlage der internen Projektberichte des
Projektsteuerers das Abschmelzen des Puffers auf EUR 82.879 ausgewiesen. Seit dem
Bericht für die Ratssitzung am 11. Dezember 2025 (Stichtag 30. Juni 2025) wird der Puffer mit
EUR 0 ausgewiesen. Aufgrund der o.g. Erläuterungen des Projektleiters wie auch den
fortlaufenden Berichten des Projektsteuerers, die bis dahin unverändert von der
Gesamtkostenprognose von EUR 221,6 Mio. ausgehen, bestand keine Veranlassung, dies zu
problematisieren.
Im Projektabschlussbericht (Stand 2. Februar 2026) für den Rat am 5. Februar 2026 (vgl.
Anlage 5) wird auf der letzten Seite unverändert ein Kostenziel von EUR 221,6 Mio.
angegeben, verbunden mit einem grün hinterlegten Hinweis „+ 1,6/2,7%“.Seite 13 von 44
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Seite 4 von 5
In einer Fußnote wird dann erläutert, dass die 2,7% einer Budget-Überschreitung von rd. EUR
6 Mio. entsprechen.
Bewertung
Auffällig in der Argumentation der Projektleitung ist die Fokussierung auf die „Liquidität“, ohne
in der Berichterstattung für den Rat zu erläutern, wie sich die „Liquidität“ zusammensetzt bzw.
was sie bedeutet. Die „Liquidität“ kann nur aus dem Gesamtzusammenhang des Budgets
abgeleitet werden.
 Zum einen handelte es sich um das Delta zwischen dem von Rat beschlossenen bzw.
freigegebenen Gesamtbudget von EUR 221,6 Mio. und den bis dahin abgerechneten
Leistungen.
 Alternativ um den Betrag, der sich aus zwei Teilbeträgen zusammensetzt: Der Betrag,
der bisher noch nicht beauftragt wurde (Gesamtbudget abzüglich Beauftragungen) und
der Betrag, der bisher noch nicht abgerechnet wurde (Beauftragungen abzüglich
Zahlungsstand).
Damit stellen die als „Liquidität“ ausgewiesenen Beträge weder freie Mittel noch einen
Gestaltungsspielraum des Projektes dar. Zumal in Bezug auf das Gesamtbudget der
Projektsteuerer bestätigt hat, dass „das Budget rechnerisch vollständig unterlegt und
systematisch aufgebaut …“ war (vgl. Anlage 1, S.12). Damit kann festgehalten werden, dass
mit dem Aufbrauchen des „Risikopuffers“ die verbliebenen Mittel (= noch nicht beauftragt bzw.
noch nicht abgerechnet) keine freien Budgetmittel darstellen, die für bisher nicht vorgesehene
bzw. geplante Maßnahmen verwendet werden können.
Die „Liquidität“ in Gänze sagt somit etwas über die Zahlungsfähigkeit des Projektes aus,
jedoch nichts über freie Budgetmittel. Es ist letztendlich eine Betrachtungsweise, die dem
insolvenzrechtlichen Gedanken folgt, dass so lange Rechnungen aus dem laufenden Budget
bezahlt werden können, das Projekt nicht unterfinanziert oder unterbudgetiert ist. Diese
Betrachtungsweise wollte sich bereits der erste Projektleiter zu Eigen machen. Gemeinsam
mit der Stadtkämmerei wurde zu Beginn des Projektes klargestellt, dass Aufträge nur erteilt
und Rechnungen nur beglichen werden können, die über das veranschlagte und freigegebene
Budget abgedeckt sind.
Dieser Zusammenhang wurde dem Rat nicht erläutert. Insgesamt ist fraglich, ob der Rat durch
die fortlaufende Berichterstattung der Projektleitung über die tatsächliche Budgetentwicklung
und deren Bedeutung vollständig und zutreffend informiert wurde.
Aufgrund der dargestellten Entwicklung ist davon auszugehen, dass ab Frühjahr 2025 das
Projekt über keine freien, d.h. nicht gebundene Mittel verfügte. Für Beauftragungen und
Nachträge, die über das veranschlagte und freigegebene Budget von EUR 221,6 Mio.
hinausgehen, hätten ab diesem Zeitpunkt über den Rat weitere Budgetbeschlüsse eingeholt
werden müssen. Die jeweils ausgewiesene „Liquidität“ in Gänze oder in Teilen hätte nur dann
für Nachträge oder weitere Beauftragungen herangezogen werden können, wenn bei einem
gleichbleibenden Gesamtbudget parallel die Prognose von EUR 221,6 Mio. herabgesetzt
worden wäre.
Dass die „Liquidität“ keinen Bezug zum Budget hat, kann daran erkannt werden, dass in der
Stellungnahme des Projektsteuerers (vgl. Anlage 1, S. 20) im Dezember 2025 „nur“ durch eine
Anhebung der Prognose gleichzeitig auch die „Liquidität“ des Projektes erhöht wurde. Die
Beschlussfassung des Rates zur Anpassung des Budgets erfolgte erst am 5. Februar 2026.
Die Vorgehensweise der Projektleitung wurde auch dadurch begünstigt, dass mit der
vollständigen Freigabe des Budgets im Dezember 2022 keinerlei Beschlussfassungen mehrSeite 14 von 44
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eingeholt werden mussten. Als lessons learned wäre zu überlegen, bei künftigen Projekten
das Gesamtbudget nicht mehr zugunsten einer Projektleitung freizugeben. Auch bedarf es
künftig seitens des Auftraggebers eines internen Controllings in Bezug auf Projektleitung und
Projektsteuerer.
gez. Koch, 16. März 2026
Anlagen:
1. Drees & Sommer: Stellungnahme des Projektsteuerers mit Anlage
2. Dez. II-1: Budgetentwicklung Dezember 2022 bis Dezember 2025
3. Projektleitung: Auszug Projektbericht, Stand 14. Mai 2025
4. Projektleitung: Auszug Projektbericht, Stand 27. Mai 2025
5. Projektleitung: Auszug Projektabschlussbericht, Stand 2. Februar 2026
6. Fragenkatalog des Oberbürgermeisters vom 17. Februar 2026Seite 15 von 44
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Stellungnahme zum Prüfauftrag OB
zu Budgetentwicklung Beethovenhalle vom 17.02.26
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Bundesstadt Bonn
Stabsstelle Konferenzzentrum/Beethovenhalle (Dez. II-1)
Stellungnahme zum Prüfauftrag des Oberbürgermeisters zur Bud-
getentwicklung Beethovenhalle vom 17.02.26
Verfasser
Drees & SommerSeite 16 von 44
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Stellungnahme zum Prüfauftrag OB
zu Budgetentwicklung Beethovenhalle vom 17.02.26
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Inhaltsverzeichnis Seite
1 Vorbemerkungen ...................................................................................... 3
1.1 Betrachtungszeitraum (abweichend zur Anfrage) ............................................ 3
1.2 Begriffliche Definitionen ................................................................................... 3
1.2.1 Gebundenes Budget ......................................................................................... 3
1.2.2 Ungebundenes Budget ..................................................................................... 3
1.2.3 Rückstellung „konkrete Themen“ ..................................................................... 4
1.2.4 Rückstellung „Bauzeit“ ...................................................................................... 4
1.2.5 Rückstellung „Markt“ ........................................................................................ 5
1.2.6 Rückstellung „Unvorhergesehenes“ ................................................................. 5
1.2.7 Liquidität ........................................................................................................... 6
1.3 Erläuterung Prognose ....................................................................................... 6
1.4 Exkurs: Toleranzrahmen im Zuge von Kostenermittlungen ............................. 8
1.5 Dynamische Kostenverfolgung ......................................................................... 8
2 Prüfauftrag Oberbürgermeister vom 17.02.26............................................ 9
2.1 Inanspruchnahme des Risikopuffers................................................................. 9
2.2 Budget- und Maßnahmenplanung .................................................................. 11
2.3 Weitere finanzielle Spielräume ....................................................................... 12
2.4 Risikobewertung nach Aufzehrung des Puffers .............................................. 13
2.5 Controlling und Prognosesicherheit ............................................................... 15
2.6 Kommunikation gegenüber dem Rat .............................................................. 16Seite 17 von 44
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Stellungnahme zum Prüfauftrag OB
zu Budgetentwicklung Beethovenhalle vom 17.02.26
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1 Vorbemerkungen
Die nachfolgenden Ausführungen dienen der verwaltungsinternen Beantwortung der
Anfrage vom 17.02.26 zur Budgetsteuerung und -entwicklung des Projekts Beethoven-
halle. Grundlage der Darstellung sind die monatlichen Projektberichte der Projektsteu-
erung sowie die darin enthaltenen Kennzahlen (u. a. Zahlungsstand, offene Auftragsleis-
tungen, Rückstellungen).
1.1 Betrachtungszeitraum (abweichend zur Anfrage)
Abweichend von der in der Anfrage genannten zeitlichen Abgrenzung wird für die nach-
folgenden Auswertungen und Aussagen der Zeitraum 12/2022 bis 12/2025 zugrunde
gelegt.
Diese Abgrenzung erfolgt, um eine konsistente Betrachtung über die vollständige Lauf-
zeit seit Budgetbeschluss vom 08.12.2022 (DS 222244) zu ermöglichen und die Entwick-
lungen der Kostenkennzahlen und Prognose nachvollziehbar darzustellen.
1.2 Begriffliche Definitionen
1.2.1 Gebundenes Budget
Als gebundenes Budget wird der Anteil des Gesamtbudgets verstanden, der zum jewei-
ligen Berichtsstand vertraglich und/oder beauftragungsseitig festgelegt ist. Dies umfasst
insbesondere:
• erteilte Aufträge (Hauptaufträge, Nachträge),
• vertraglich fixierte Leistungen inklusive bereits eingegangener Verpflichtungen
(z.B. freigegebene Leistungsabrufe, soweit sie zu einer rechtlichen Bindung füh-
ren)
Das gebundene Budget bildet damit die Summe der Budgetanteile ab, die nicht mehr
umgebucht werden können, weil ihnen konkrete Verpflichtungen gegenüber Dritten zu-
grunde liegen.
1.2.2 Ungebundenes Budget
Als ungebundenes Budget wird der Anteil des Gesamtbudgets verstanden, der zum je-
weiligen Berichtsstand noch nicht vertraglich gebunden ist.
Dieses ungebundene Budget ist nicht gleichbedeutend mit „freien“ Mitteln, sondern
dient typischerweise der Finanzierung von:
• noch ausstehenden Vergaben,Seite 18 von 44
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• noch nicht beauftragten Leistungsphasen,
• vorliegende aber bisher ungeprüfte Nachtragsforderungen,
• weitere bereits bekannte konkrete Themen aus dem Bauablauf, welche bisher
aber nicht als Nachtrag eingereicht sind
• weitere bisher unbekannte Themen, Rückstellungen für Unvorhergesehenes
Das ungebundene Budget wird innerhalb der Gesamtprognose in vier Rückstellungs-Ka-
tegorien aufgeteilt.
Rückstellung für „konkrete Themen“, „Bauzeit“, „Markt“ und „Unvorhergesehenes“
1.2.3 Rückstellung „konkrete Themen“
Die Rückstellung „konkrete Themen“ bezeichnet einen Prognosebestandteil, in dem be-
reits identifizierte und quantifizierte kostenwirksame Sachverhalte abgebildet werden,
die zum Berichtsstand noch nicht vollständig als vertragliche Bindung oder Zahlung um-
gesetzt sind. Darunter fallen typischerweise:
• vorliegende aber ungeprüfte Nachtragsforderungen
• aus Planungsfortschreibungen resultierende Mehrmengen/-leistungen,
• genehmigte Änderungen bzw. definierte Leistungsanpassungen,
• sonstige konkrete, bereits bewertete Mehrkostenpositionen.
Kennzeichnend ist, dass diese Themen inhaltlich konkret beschrieben, einer Kosten-
gruppe und Vergabeeinheit zugeordnet sind und betragsmäßig bewertet sind.
1.2.4 Rückstellung „Bauzeit“
Die Rückstellung Bauzeit ist ein Prognosebestandteil zur Abbildung von bauzeitbeding-
ten Kostenrisiken. Sie umfasst insbesondere erwartete Mehrkosten infolge von:
• Kostenrisiko aus bestehenden Altverträgen, welche bis dato nicht aktiviert wur-
den (Baubetriebliche Forderungen, Preisanpassungen, Leistungsanpassungen
nach Fortschreibung der Planung; über dem bisher berücksichtigten Maß hin-
aus; z.B. Tischlerarbeiten, Bodenbelagsarbeiten, Glasmosaikarbeiten)
• Verlängerte Vorhaltung Baustelleneinrichtung und -sicherheit aufgrund Bau-
zeitverlängerung
• Verlängerte Vorhaltung Gerüst aufgrund Bauzeitverlängerung
• Laufzeitverlängerung zeitgebundene Planer, Berater GutachterSeite 19 von 44
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• Risiko Terminverschiebung baul. Gesamtfertigstellung Verschiebungen im Bau-
ablauf
• ggf. Kosten aus Beschleunigungsmaßnahmen
Die Rückstellung Bauzeit ist damit ein zeitbezogener Risikoposten, der sich mit zuneh-
mender Termin- und Ausführungsstabilität typischerweise reduziert oder in konkrete
Themen/Verträge überführt wird.
1.2.5 Rückstellung „Markt“
Die Rückstellung Markt bildet markt- bzw. preisbedingte Risiken ab, insbesondere:
• Preissteigerungen/Marktpreisschwankungen bei ausstehenden Vergaben,
• Weitere Kostensteigerungen aus den Folgen des Russland-Ukraine-Konflikts
und der Energiekriese.
• Baupreissteigerung bei Ausschreibung und Vergabe 2023/2024
• Neuausschreibung Elektrotechnik
• ungünstige Vergabeergebnisse gegenüber Kostenansätzen,
• sonstige externe Marktparameter, die zu höheren Beschaffungskosten führen
können.
Sie ist als preis- und beschaffungsbezogene Risikovorsorge zu verstehen und verändert
sich typischerweise, sobald Vergaben erfolgt sind (weil Marktunsicherheiten dann in ge-
bundene Preise übergehen).
1.2.6 Rückstellung „Unvorhergesehenes“
Die Rückstellung „Unvorhergesehenes“ bezeichnet eine allgemeine Risikorückstellung
für Ereignisse, die zum Berichtsstand noch nicht konkretisiert und einer Kostengruppe
und Vergabeeinheit zugeordnet werden kann oder nicht hinreichend quantifizierbar
sind. Darunter fallen insbesondere:
• Zusätzliche Rückstellung aus weiteren Verzögerungen durch eventuelle Kündi-
gungen von Schlüsselgewerken oder Verzögerung der Lösung von Offenen Pla-
nungsproblemen
• Weitere, zu erwartende Forderungen der Planer (NSA, Kofler, BWKI, LUX,
Sweco, SV, etc.) aufgrund Umplanungen, Planungsänderungen, usw.
• Weiteres Kostenrisiko aus Annahmeverzug (Bauzeitnachträge)Seite 20 von 44
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• Kostenrisiko für Unvorhergesehenes (abstrakt), z.B. unvollständige Ausschrei-
bungsunterlagen
• Kostenrisiko aus Bauen im Bestand
• Weiteres Risiko aus den Folgen des Ukraine-Kriegs (Baupreissteigerung)
• Weitere Kostensteigerungen aus unvollständige Ausschreibungsunterlagen,
Planungsunsicherheiten über dem bisher berücksichtigten Maß hinaus.
• Weitere Rückstellungen für Sanierung Parkplatz
• Etwaige zusätzliche Schutzmaßnahmen im Zuge der Fertigstellung und Ab-
nahme
• Weitere bisher unberücksichtigt PÄT: z.B. weitere Akustikmaßnahmen, Entrau-
chung gr. Saal,..
Diese Rückstellung entspricht inhaltlich dem, was im allgemeinen Sprachgebrauch häu-
fig als Risikopuffer bezeichnet wird. Mit fortschreitender Projektdurchführung wird sie
regelmäßig in die Rückstellung „konkrete Themen“ überführt oder durch tatsächliche
Aufträge/Nachträge aufgezehrt.
1.2.7 Liquidität
Unter Liquidität wird im Kontext der Projektberichte der Betrag verstanden, der sich aus
dem Gesamtbudget abzüglich bereits ausgezahlter Mittel ergibt und damit den finanzi-
ellen Spielraum im Zeitverlauf abbildet.
1.3 Erläuterung Prognose
Die Kostenprognose des Projekts basiert nicht auf einer pauschalen Fortschreibung des
Gesamtbudgets, sondern auf einer detaillierten Einzelbetrachtung sämtlicher Vergabe-
einheiten. Jede Vergabeeinheit wird im Prognosetool separat erfasst und fortlaufend
bewertet. Grundlage der Prognose ist damit stets die konkrete vertragliche und sachli-
che Entwicklung auf Einzelvertragsebene.
Für jede Vergabeeinheit werden systematisch die ursprüngliche Auftragssumme, beauf-
tragte Nachträge, vorliegende jedoch noch ungeprüfte bzw. strittige Nachträge sowie
identifizierte Risiken erfasst. Ungeprüfte Nachträge werden unter Berücksichtigung ih-
rer Eintrittswahrscheinlichkeit und einer erwarteten Kostenhöhe bewertet. Darüber
hinaus werden Risiken berücksichtigt, die noch nicht in Form eines formellen Nachtrags
vorliegen, sich jedoch aus der Projektentwicklung ergeben können. Hierzu zählen bei-
spielsweise absehbare Mengenabweichungen, technische Klärungspunkte, Terminver-
schiebungen, Marktpreisrisiken bei noch nicht vergebenen Leistungen oder sonstige
kostenrelevante Entwicklungen.Seite 21 von 44
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Für jede Vergabeeinheit (VE) wird daraus eine erwartete Gesamtkostenprognose ermit-
telt. Diese entspricht dem prognostizierten Endkostenstand der jeweiligen VE und setzt
sich aus Auftrag, beauftragten Nachträgen, bewerteten ungeprüften Nachträgen sowie
bewerteten Risiken zusammen. Auf diese Weise entsteht eine realitätsnahe Erwartung
der noch zu erwartenden Kosten (Prognose).
Die Gesamtprojektprognose ergibt sich anschließend durch die Aggregation aller Einzel-
prognosen der Vergabeeinheiten. Zur Berichtszwecken wird diese Einzelbetrachtung in
die bekannte Prognose-Zusammensetzung überführt. Diese gliedert sich in Zahlungs-
stand, offene Auftragsleistungen, Rückstellungen für konkrete Themen, Rückstellungen
für Bauzeit- und Marktrisiken sowie die Rückstellung für Unvorhergesehenes auf. Die
berichtete Prognose stellt somit eine verdichtete, strukturierte Zusammenfassung der
detaillierten VE-Einzelbewertungen dar. Sie ersetzt nicht die Einzelanalyse, sondern
fasst deren Ergebnisse systematisch zusammen und macht sie auf Gesamtprojektebene
transparent.
Beispiel Gesamtkostenprognose Stand 12/2022 in € netto:
Prognose Zusammensetzung
über alle Kostengruppen 200-700 Projektbericht 14.12.22
Zahlungsstand 92.306.212,78
offene Auftragsleistungen 48.485.691,51
Kosten aus konkrete Themen 46.859.991,30
Kosten aus Bauzeitverlängerung 6.650.500,00
Kosten aus Marktentwicklung 14.576.000,00
Kosten aus zusätzlichen Rückstel-
lungen/Unvorhergesehenes 12.672.104,41
∑ 221.550.500,00
Beispiel aus Projektbericht 02/2023:Seite 22 von 44
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1.4 Exkurs: Toleranzrahmen im Zuge von Kostenermittlungen
„Der Toleranzrahmen kann nicht generell festgelegt werden. Zunächst einmal ist
zu differenzieren nach dem Genauigkeitsgrad der Kostenermittlung. Bei der Kos-
tenschätzung dürfte er im Bereich von 30–40 % liegen, wobei der höhere Wert
jedoch für besondere Problemfälle (komplizierte Umbausituationen) oder für
eine vorgezogene Grobkostenschätzung gilt. Für die Kostenberechnung dürfte
der Rahmen im Allgemeinen bei 20–25 % und für den Kostenanschlag bei 10–
15 % liegen.“
______
Koeble / Locher / Zahn, Kommentar zur HOAI, 16. Auflage 2025,
Grundlagen des Rechts der Architekten, Ingenieure und Projektsteuerer, Rn. 275
Die Ermittlung von Baukosten erfolgt üblicherweise durch den Objektplaner, dabei
nimmt der Detailierungsgrad und die erwartbare Genauigkeit mit Fortschreiten der Pla-
nung und Erreichen der Vergabe von Aufträgen zunehmend zu. Die Kostensteuerung
und Abbildung der Gesamtkostenprognose auf Basis der geschuldeten Objektplanerleis-
tung gehört zur Grundleistung der Projektsteuerung. Das grundsätzliche Aufstellen oder
Fortschreiben einer gewerkeweisen Kostenermittlung geht darüber hinaus. Die ein-
schlägige Literatur kennt diesen Sonderfall nicht. Zum Zeitpunkt der Ermittlung der Ge-
samtprognose waren im Projekt Beethovenhalle Bonn von seinerzeit 100 Vergabeein-
heiten 77 vergeben/schlussgerechnet/gekündigt. Insofern dürfte der Toleranzrahmen
aus der HOAI- Kommentierung für einen Kostenanschlag von 10-15% anzusetzen sein.
Das Gesamtbudget von 221,5 Mio. € unterlag zum Zeitpunkt der Ermittlung folglich ei-
ner Schwankungsbreite von 199,4 – 243,7 Mio. €.
1.5 Dynamische Kostenverfolgung
Die Kostensteuerung des Projekts erfolgt nach dem Prinzip der dynamischen Kostenver-
folgung. Dabei wird die Budgetverteilung nicht statisch betrachtet, sondern fortlaufend
an den tatsächlichen Projektfortschritt, neue Erkenntnisse und sich konkretisierende Ri-
siken angepasst. Ergebnis ist eine monatlich fortgeschriebene Gesamtprognose, die sich
aus Zahlungsstand, offenen Auftragsleistungen, konkretisierten Rückstellungen sowie
Unvorhergesehenes zusammensetzt.
Ein zentrales Steuerungsprinzip besteht darin, dass konkrete Mehrkosten zunächst aus
fachlich zugeordneten Rückstellungen gedeckt werden. Liegt beispielsweise ein Nach-
tragsangebot vor oder wird eine Mehrkostenforderung konkret bezifferbar, wird zu-
nächst geprüft, ob hierfür bereits entsprechende Rückstellungen auf Ebene der Verga-
beeinheit oder der Kostengruppen bestehen. Dies betrifft insbesondere die Rückstel-
lungen für „konkrete Themen“, für „Marktentwicklung“ oder für „Bauzeitverlänge-
rung“. Erst wenn diese spezifischen Rückstellungen nicht ausreichen oder thematisch
nicht einschlägig sind, wird auf die Rückstellung „Unvorhergesehenes“ – also den allge-
meinen Puffer – zurückgegriffen. Dadurch wird sichergestellt, dass thematisch passende
Reserven vorrangig verwendet werden und der allgemeine Risikopuffer möglichst lange
als übergeordnete Absicherung erhalten bleibt.
Die dynamische Kostenverfolgung greift jedoch nicht nur bei bereits vorliegenden Nach-
trägen. Sobald sich im Projektverlauf ein Risiko konkretisiert – etwa durch neueSeite 23 von 44
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Erkenntnisse aus Planung oder Bauausführung, Mengenabweichungen, Terminver-
schiebungen, absehbar ungünstige Vergabeergebnisse oder technische Anpassungen –
wird dieses Risiko bewertet und prognostisch berücksichtigt, auch wenn noch kein for-
melles Nachtragsangebot vorliegt. Je nach Sachlage erfolgt die Zuordnung zu einer the-
matisch passenden Rückstellung.
Im Projektverlauf werden Risiken damit typischerweise stufenweise fortgeschrieben:
Ein zunächst allgemeines, noch nicht näher bestimmbares Risiko wird in der Rückstel-
lung „Unvorhergesehenes“ geführt, bei zunehmender Konkretisierung in eine spezifi-
sche Rückstellung (Konkrete Themen, Markt, Bauzeit) überführt, anschließend – bei ver-
traglicher Bindung – Teil des gebundenen Budgets und schließlich zahlungswirksam im
Zahlungsstand abgebildet. Umgekehrt können sich Risiken auch reduzieren oder entfal-
len; in diesem Fall werden entsprechende Rückstellungen angepasst oder aufgelöst.
Unvorhergesehenes (ungebundenes Budget)
konkrete Themen (ungebundenes Budget)
Nachtragsvereinbarung (gebundenes Budget)
Zahlung (gebundenes Budget)
Die vollständige Inanspruchnahme der Rückstellung „Unvorhergesehenes“ bedeutet
nicht zwangsläufig, dass eine Überschreitung des Gesamtbudgets zu erwarten ist.
Maßgeblich ist, ob die verbleibenden konkreten Rückstellungen sowie die bewerteten
offenen Auftragsleistungen ausreichend sind, um die noch bestehenden Projektrisi-
ken abzudecken.
Die Aufzehrung des allgemeinen Puffers führt jedoch zu einer reduzierten Risikotragfä-
higkeit und erhöht die Sensitivität der Prognose gegenüber neu eintretenden, bislang
nicht berücksichtigten Risiken.
2 Prüfauftrag Oberbürgermeister vom 17.02.26
2.1 Inanspruchnahme des Risikopuffers
„Für welche konkreten Maßnahmen bzw. Gewerke wurde der Puffer in Höhe von 12,7
Mio. Euro seit Ende 2023 bis zum 1. Quartal 2025 verwendet?“
Wir gehen davon aus, dass mit „Puffer“ die Rückstellungen für „Unvorhergesehenes“
gem. Definition aus 1.2.6 gemeint ist. Weiter gehen wir davon aus, dass hier auf Ende
2022 referenziert werden soll, zu dem Zeitpunkt die Rückstellungen für „Unvorhergese-
henes“ ca. 12,7 Mio. € netto entsprachen.
Der monatliche Verlauf der Rückstellungen für „Unvorhergesehenes“ ist in der Anlage
01 dargestellt.
Hier ein Auszug:Seite 24 von 44
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Grundsätzlich erfolgten Umbuchungen vom Unvorhergesehen in konkrete Themen aus
verschiedenen Kategorien, z.B.:
• Mengenabweichungen, hier insbesondere Elektrotechnik,- Medientechnik,-
Rohbau
• Unvollständige Ausschreibungsunterlagen und Lücken
• Technische Anpassungen während der Bauausführung
• Baubetrieb- Bauzeitliches Verlängerungen
• …
„Handelte es sich dabei um unvorhergesehene Mehrkosten oder um ursprünglich ge-
plante Maßnahmen, deren Kosten gestiegen sind?“
Die Inanspruchnahme der Rückstellungen erfolgte sowohl zur Abdeckung unvorherge-
sehener Mehrkosten als auch zur Deckung ursprünglich geplanter Maßnahmen, deren
tatsächliche Realisierungskosten über den ursprünglichen Ansätzen lagen.
Im Projektverlauf zeigte sich, dass ein Teil der Mehrkosten auf Risiken zurückzuführen
war, die zum Zeitpunkt der Budgetfestlegung noch nicht konkret absehbar waren.
Hierzu zählen beispielsweise:
• Zusätzliche PV-Anlage
• Zusätzliche Akustikmaßnahmen
• Technikanpassung Medientechnik
• Massenmehrungen
• Bauzeitverlängerungen
• Behördliche Forderungen wie zusätzliche Löschleitungen, Rettungswege etc.…P rognose
Zusa mme nse tzung übe r
a lle Koste ngruppe n 2 0 0 -
7 0 0
P roje ktbe ric ht
3 0 . 0 4 . 2 3
P roje ktbe ric ht
3 1. 0 5 . 2 3
P roje ktbe ric ht
3 0 . 0 6 . 2 3
P roje ktbe ric ht
3 1. 0 7 . 2 3
P roje ktbe ric ht
3 1. 0 8 . 2 3
P roje ktbe ric ht
3 0 . 0 9 . 2 3
Za hlungssta nd 97.039.812,85 98.983.172,64 101.875.899,58 104.649.409,68 106.761.394,23 108.320.334,45
offe ne Auftra gsle istunge n 56.833.731,62 58.044.631,98 55.866.573,46 55.471.363,83 56.041.145,05 55.518.281,04
Koste n a us konkre te
The me n 37.197.407,18 36.330.334,85 36.115.666,43 35.951.122,38 33.295.636,61 34.741.549,29
Koste n a us
Ba uze itve rlä nge rung 5.502.500,00 4.710.000,00 4.710.000,00 3.710.000,00 3.710.000,00 3.710.000,00
Koste n a us
Ma rkte ntwic klung 12.302.026,89 11.059.675,01 11.059.675,01 10.739.268,93 10.739.268,93 8.328.289,32
Koste n a us
Unvorhe rge se he m 12.675.021,46 12.422.685,52 11.922.685,52 11.029.335,18 11.003.055,18 10.932.045,90
∑ 221.550.500,00 221.550.500,00 221.550.500,00 221.550.500,00 221.550.500,00 221.550.500,00
da von ge bunde ne s Budge t 153.873.544,47 157.027.804,62 157.742.473,04 160.120.773,51 162.802.539,28 163.838.615,49
da von unge bunde ne s
Budge t 67.676.955,53 64.522.695,38 63.808.026,96 61.429.726,49 58.747.960,72 57.711.884,51
Liquiditä t 124.510.687,15 122.567.327,36 119.674.600,42 116.901.090,32 114.789.105,77 113.230.165,55
Mona tlic he
Za hlungsa bfluss 1.512.894,21 1.943.359,79 2.892.726,94 2.773.510,10 2.111.984,55 1.558.940,22Seite 25 von 44
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Daneben ergaben sich Mehrkosten bei Maßnahmen, die dem Grunde nach bereits Be-
standteil des genehmigten Leistungsumfangs waren. In diesen Fällen handelte es sich
nicht um neue oder zusätzliche Projektinhalte, sondern um Kostensteigerungen inner-
halb des ursprünglich vorgesehenen Leistungsrahmens. Ursachen hierfür waren unter
anderem veränderte Mengen, konkretisierte Planungsstände oder baubetriebliche
Gründe.
Die Inanspruchnahme von Rückstellungen stellt daher keinen eindeutigen Beleg für aus-
schließlich unvorhergesehene Entwicklungen dar, sondern ist Ausdruck der schrittwei-
sen Konkretisierung und Realisierung der Projektkosten im Zeitverlauf.
2.2 Budget- und Maßnahmenplanung
„War das genehmigte Gesamtbudget vollständig mit konkreten Maßnahmen/Gewerken
hinterlegt?“
Wir gehen davon aus, dass hier der Zeitpunkt 12/2022 zur Prognoseerstellung/Budget-
festlegung gemeint ist.
Weiter gehen wir davon aus, dass mit „konkreten Maßnahmen“ hier das gebundene
Budget gem. Definition aus 1.2.1. gemeint ist.
Demnach waren zum Zeitpunkt 12/2022 ca. 140,8 Mio. € netto für konkrete Auftrags-
leistungen gebunden.
Darüber hinaus war ein ungebundenes Budget in Höhe von ca. 80,8 Mio. € netto vor-
handen, welches sich in folgende Rückstellungen zusammensetzt:
• Konkrete Themen: ca. 46,9 Mio. € netto
• Bauzeit: ca. 6,7 Mio. € netto
• Markt: ca. 14,6 Mio. € netto
• Unvorhergesehenes: ca. 12,7 Mio. € netto
Siehe auch Auszug aus Projektbericht Stand 12/2022:Seite 26 von 44
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Wurden sämtliche Maßnahmen vor Festlegung der Budgetsumme erneut geprüft und
durchgeplant, wie gegenüber dem Rat kommuniziert?
Das genehmigte Gesamtbudget 12/2022 in Höhe von 221,6 Mio. € netto war auf Basis
des jeweiligen Planungs- und Kenntnisstandes vollständig in einer strukturierten Prog-
nosesystematik hinterlegt. Die Kostenprognose wurde zum Zeitpunkt der Budgetfestle-
gung nach bestem fachlichen Wissen und auf Grundlage der damals vorliegenden Pla-
nungsstände, Vergabeergebnisse und Risikobewertungen erstellt.
Gleichzeitig befand sich das Projekt zu diesem Zeitpunkt noch in einem gestörten Bau-
ablauf mit laufender Planungstätigkeit. Insbesondere war die AFU (Ausführungs- bzw.
Fachplanung) noch nicht vollständig abgeschlossen. Auch lagen noch keine endgültigen
Klarheiten zu einzelnen Vertragsverhältnissen bzw. Leistungsabgrenzungen vor.
Zum damaligen Prognosezeitpunkt waren mögliche Kündigungen einzelner Auftragneh-
mer (u. a. KEI, NSA), das zeitweise Fehlen eines vollständig vergebenen ELT-Gewerks
sowie die Auswirkungen eines gestörten Bauablaufs zwar als Risiken erkennbar, jedoch
in ihrer konkreten finanziellen Tragweite noch nicht abschließend quantifizierbar. Inso-
fern erfolgte die Budgethinterlegung auf Grundlage der bewerteten und zum jeweiligen
Zeitpunkt prognostizierbaren Risiken, nicht jedoch auf Basis eines vollständig abge-
schlossenen Planungs- und Ausführungsstandes.
Das bedeutet: Das Budget war rechnerisch vollständig unterlegt und systematisch auf-
gebaut, jedoch beruhte es – wie bei komplexen Projekten üblich – auf einem fortschrei-
bungsfähigen Planungs- und Risikostand. Ein vollständiger Abschluss der Planung lag zu
diesem Zeitpunkt noch nicht vor, sodass sich im weiteren Projektverlauf Konkretisierun-
gen und Neubewertungen ergaben.
2.3 Weitere finanzielle Spielräume
„Gab es neben dem ausgewiesenen Puffer weitere Mittel, die nicht bereits gebunden
oder verplant waren?“
Ja, neben dem ausgewiesenen Puffer bestanden weitere Mittel, die zum jeweiligen Be-
richtsstand noch nicht vertraglich gebunden waren.
Hierzu wird auf die Erläuterung der Prognosezusammensetzung in Kapitel 1.3 verwie-
sen.
Der im Bericht ausgewiesene „Puffer“ – die Rückstellung für Unvorhergesehenes – stellt
lediglich einen Teil des ungebundenen Budgets dar. Darüber hinaus enthält das unge-
bundene Budget weitere Rückstellungen, die bereits bestimmten Kostengruppen oder
Vergabeeinheiten zugeordnet sind. Hierzu zählen insbesondere:
• Rückstellungen für konkrete Themen
• Rückstellungen für Marktentwicklungen
• Rückstellungen für BauzeitrisikenSeite 27 von 44
Beethovenhalle Bonn
Stellungnahme zum Prüfauftrag OB
zu Budgetentwicklung Beethovenhalle vom 17.02.26
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Diese Rückstellungen sind sachlich zuordenbar und betragsmäßig bewertet. Sie dienen
der prognostischen Abbildung identifizierter, jedoch noch nicht vertraglich gebundener
Risiken oder Mehrkosten. Im Unterschied zu bereits beauftragten Nachträgen oder ver-
traglich fixierten Leistungen besteht hier noch keine rechtliche Bindung. Die Eintritts-
wahrscheinlichkeit und die endgültige Kostenhöhe sind abgeschätzt, jedoch noch nicht
abschließend vertraglich festgelegt.
„Falls ja, in welcher Höhe und mit welcher Zweckbindung?“
Die jeweilige Höhe der Rückstellungen zum jeweiligen Berichtsstand ist der Anlage 01
zu entnehmen.
2.4 Risikobewertung nach Aufzehrung des Puffers
Auf welcher Grundlage bestand ab März 2025 weiterhin die Einschätzung, dass das Pro-
jekt im Budgetrahmen bleibt, obwohl der Puffer weitgehend aufgebraucht war?
Zum Stichtag 31.03.2025 stellte sich die Prognosezusammensetzung in € netto wie folgt
dar:
Zwar war die allgemeine Rückstellung für Unvorhergesehenes zu diesem Zeitpunkt na-
hezu vollständig ausgeschöpft. Gleichzeitig bestanden jedoch weiterhin ungebundene
Rückstellungen in Höhe von ca. 12,4 Mio. € netto. Vertraglich gebunden waren zu die-
sem Zeitpunkt 209,2 Mio. € netto.
Bei den ungebundenen Rückstellungen handelte es sich überwiegend um sogenannte
„konkrete Themen“, d. h. bereits identifizierte, sachlich abgegrenzte und betragsmäßig
bewertete Sachverhalte. Hierzu zählten insbesondere vorliegende, aber noch nichtP rognose
Zusa mme nse tzung übe r
a lle Koste ngruppe n 2 0 0 -
7 0 0
P roje ktbe ric ht
3 1. 0 3 . 2 5
Za hlungssta nd 185.621.666,69
offe ne Auftra gsle istunge n 23.548.704,59
Koste n a us konkre te
The me n 12.297.249,11
Koste n a us
Ba uze itve rlä nge rung 0,00
Koste n a us
Ma rkte ntwic klung 0,00
Koste n a us
Unvorhe rge se he m 82.879,61
∑ 221.550.500,00
da von ge bunde ne s Budge t 209.170.371,28
da von unge bunde ne s
Budge t 12.380.128,72
Liquiditä t 35.928.833,31
Mona tlic he
Za hlungsa bfluss 6.288.967,55
2 Risiko-Rückstel-
lungs-Töpfe aktiv mit
insgesamt ca. 12,4
Mio. € netto unge-
bundene Rückstel-
lungenSeite 28 von 44
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Stellungnahme zum Prüfauftrag OB
zu Budgetentwicklung Beethovenhalle vom 17.02.26
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geprüfte Nachtragsforderungen sowie absehbare Planungsfortschreibungen (z. B. zu-
sätzliche Akustikmaßnahmen nach Prüfung durch IB Peutz).
Die zum Berichtsstand vorhandenen ungebundenen Mittel sowie die bewerteten offe-
nen Auftragsleistungen wurden als ausreichend eingeschätzt, um die bekannten und
bewerteten Projektrisiken abzudecken. Maßgeblich hierfür war die Gesamtschau aus
Kostenstand, Terminplanung und Liquiditätssituation.
Insbesondere im Abgleich mit der Terminplanung (geplante Übergabe zum 01.09.2025)
sowie der Liquiditätsbetrachtung erschien die Prognose zu diesem Zeitpunkt plausibel.
Die Einschätzung der Budgeteinhaltung beruhte dabei auf folgenden Annahmen und
Rahmenbedingungen:
1. Zum Berichtszeitpunkt standen ca. fünf Monate vor der geplanten Übergabe
(01.09.2025) noch 12,4 Mio. € netto nicht vertraglich gebundene Budgetmittel
zur Verfügung.
2. Die zu diesem Zeitpunkt bekannten und bewerteten Kostenrisiken waren ent-
weder in den konkreten Themen oder in den offenen Auftragsleistungen abge-
bildet.
3. Die Terminplanung mit Übergabe zum 01.09.2025 wurde zum Berichtsstand als
erreichbar eingeschätzt und bildete eine wesentliche Grundlage der Prognose.
4. Die zum Berichtszeitpunkt verfügbare Liquidität betrug rund 35,9 Mio. € netto.
Diese setzte sich rechnerisch aus etwa 23,5 Mio. € für offene Auftragsleistungen
sowie ca. 12,4 Mio. € für noch nicht beauftragte konkrete Themen zusammen.
Unter Berücksichtigung des bisherigen Zahlungsabflusses ergab sich rechne-
risch ein Finanzierungskorridor, der bis zur geplanten Übergabe als tragfähig
bewertet wurde. (ca. 4 Mio. € netto Mittelabfluss pro Monat zur Verfügung –
Vergleich: in der Hochphase 2024 wurde im Schnitt 4 Mio. € verbaut. Annahme
war, dass ab 01.09.2025 mit rücklaufenden/auslaufenden Mittelabschluss zu
rechnen ist)
5. Auf Grundlage der damaligen Terminplanung wurde davon ausgegangen, dass
die kostenintensiven Bautätigkeiten bis spätestens August 2025 im Wesentli-
chen abgeschlossen sein würden.
Zusammenfassend hängt die Gesamtprognose nicht nur an dem „Puffer“/Rückstellung
Unvorhergesehenes sondern vielmehr an der Gesamtschau über das ungebundene
Budget im Abgleich mit der Terminplanung. Somit wurde die Prognose zum Berichts-
zeitraum März 2025 als ausreichend betrachtet.
„Welche Risikobewertungen oder Prognosen lagen zu diesem Zeitpunkt seitens der Pro-
jektsteuerung, des externen Projektsteuerers (Drees & Sommer) sowie des internen Con-
trollings vor?“
Die Prognose und Kostenstand wurden monatlich berichtet und über eine Status Ampel
gekennzeichnet. Siehe Verlauf Anlage 01. Die Risikobewertung erfolgte im Rahmen derSeite 29 von 44
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Stellungnahme zum Prüfauftrag OB
zu Budgetentwicklung Beethovenhalle vom 17.02.26
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Rückstellungsbewertung. Ein übergeordnetes Risikomanagement wurde durch 85-Co
betrieben.
2.5 Controlling und Prognosesicherheit
„Gab es Hinweise, interne Vermerke oder Risikoeinschätzungen, wonach die verbleiben-
den Mittel möglicherweise nicht ausreichen könnten?“
Die Kosten- und Risikosituation wurde im Projektverlauf fortlaufend im Rahmen der mo-
natlichen Projektberichte dokumentiert. Diese Berichte enthielten jeweils eine aktuali-
sierte Prognosezusammensetzung einschließlich Darstellung von Zahlungsstand, gebun-
denem und ungebundenem Budget, Rückstellungen sowie Liquiditätsentwicklung. Die
Berichte wurden regelmäßig übergeben und im Rahmen von Besprechungen mündlich
erläutert.
Eine formale Feststellung, dass das Gesamtbudget zwingend überschritten werde, lag
zum damaligen Zeitpunkt nicht vor. Die Gesamtprognose wies rechnerisch weiterhin
eine Einhaltung des genehmigten Budgets aus.
Gleichwohl war die Entwicklung der Risikotragfähigkeit erkennbar. Insbesondere mit
dem fortschreitenden Abbau der Rückstellungen – insbesondere der Rückstellung für
Unvorhergesehenes – wurde die Budgetlage sensibler gegenüber zusätzlichen Risiken.
In den Berichten wurde diese Situation durch eine entsprechende Bewertung der Kos-
tensituation kenntlich gemacht; die Kostensituation war seit 06/2024 mit einer gelben
Ampel bewertet. Damit wurde signalisiert, dass eine Gefährdung der Projektziele er-
kennbar ist und entsprechend kostenoptimierend, -reduzierend zu arbeiten ist.
„Falls nein, wie erklärt sich rückblickend die Fehleinschätzung?“
Rückblickend ist festzustellen, dass die damalige Prognose auf dem jeweils aktuellen
Kenntnisstand sowie auf den bewerteten Nachträgen und Risiken beruhte. Eine syste-
matische Unterschätzung war zum Berichtszeitpunkt nicht erkennbar; vielmehr ergaben
sich Abweichungen im weiteren Projektverlauf insbesondere im Zusammenhang mit der
Abrechnungssituation und der Schlussrechnungsphase.
Im Zuge der Schlussrechnungen traten in mehreren Vergabeeinheiten bislang nicht voll-
ständig berücksichtigte Mehrmengen und Detailabweichungen zutage. Diese resultier-
ten aus der tatsächlichen Ausführung, aus Mengenermittlungen im Abrechnungssta-
dium sowie aus kleinteiligen Leistungsanpassungen. Solche Effekte sind bei Projekten
dieser Größenordnung strukturell möglich. Bereits geringfügige Abweichungen in ein-
zelnen Positionen können sich bei einer Vielzahl von Vergabeeinheiten in erheblicher
Gesamtsumme niederschlagen.
Bei einem Projekt mit rund 100 Vergabeeinheiten und mehreren zehntausend abrech-
nungsrelevanten Einzelpositionen (z. B. 20.000 Positionen) können rechnerische oder
mengenbezogene Abweichungen selbst in geringer Höhe zu Gesamtabweichungen im
Millionenbereich führen. Bereits eine durchschnittliche Mehrmenge oder Abweichung
von wenigen hundert Euro je Position kann in der Summe zu einem Betrag von ein bis
zwei Millionen Euro führen.Seite 30 von 44
Beethovenhalle Bonn
Stellungnahme zum Prüfauftrag OB
zu Budgetentwicklung Beethovenhalle vom 17.02.26
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Die Fehleinschätzung erklärt sich daher weniger aus einer einzelnen gravierenden Fehl-
annahme, sondern aus der kumulativen Wirkung vieler einzelner Abweichungen, die im
laufenden Prognosemodell noch nicht vollständig erkennbar waren. Während Nach-
träge und konkret identifizierte Risiken im Prognosetool erfasst und bewertet wurden,
zeigten sich bestimmte mengen- und abrechnungsbedingte Effekte erst im Zuge der fi-
nalen Rechnungsprüfung und -zusammenstellung.
„Welche Annahmen oder Bewertungsgrundlagen haben sich im Nachhinein als unzutref-
fend erwiesen?“
Ergänzend zu den Punkte aus der vorherigen Frage wurde angenommen, dass die kos-
tenintensiven Bautätigkeiten bis spätestens August 2025 im Wesentlichen abgeschlos-
sen sein würden und sich der weitere Projektverlauf überwiegend auf Abnahmen, Inbe-
triebnahmen und Restleistungen beschränken würde.
Im Nachhinein erwies sich diese Annahme als zu optimistisch. Zusätzliche Leistungen,
Nacharbeiten sowie verlängerte Leistungszeiträume führten dazu, dass kostenintensive
Tätigkeiten länger andauerten und zusätzliche finanzielle Belastungen entstanden.
Ferner basierte die Liquiditäts- und Kostenbetrachtung im März 2025 auf der Annahme
eines im Wesentlichen gleichmäßigen oder rückläufigen Mittelabflusses bis zur Über-
gabe. Im weiteren Verlauf zeigte sich jedoch, dass die Endphase des Projekts durch
nicht-lineare Kostenentwicklungen geprägt war.
2.6 Kommunikation gegenüber dem Rat
„Entsprach die Kommunikation gegenüber dem Rat vollumfänglich dem damaligen
Kenntnisstand?“
Die Kommunikation gegenüber dem Rat basierte jeweils auf dem zum Berichtszeitpunkt
vorliegenden und dokumentierten Kenntnisstand. Grundlage waren die monatlich fort-
geschriebenen Projektbe richte einschließlich Kostenprognose, Budgetbindung, Rück-
stellungsdarstellung und Liquiditätsentwicklung.
„Inwiefern wurden Unsicherheiten oder bestehende Risiken transparent dargestellt?“
Seitens der Projektleitung wurde in den Beiratssitzungen kommuniziert das eine end-
gültige Aussage zu den finalen Kosten erst im Rahmen der Schlussrechnungsprüfungen
erfolgen kann. Die monatlichen Projektberichte der Projektsteuerung erläutern die ak-
tuelle Entwicklung des Budgets und der Risiken im Gesamtkontext des Projekts. Aus der
Betrachtung der Kostenverfolgung und den Soll-Ist Abgleichen der Leistungs- und Ab-
rechnungsstände der ausführenden Firmen, wurde geschlossen, dass bei gleichbleiben-
dem Mittelabfluss und zurückgehender Baustellenaktivität das Budget knapp, aber aus-
kömmlich ist. Hinsichtlich der Genauigkeit, der des genehmigten Gesamtkostenrah-
mens auf Basis der Kostenprognose 2022 wird auf Kapitel 1.4 verwiesen.
Mit der Übergabe der Beethovenhalle am 28.08.2025 und dem Abschluss der wesentli-
chen Restleistungen bis zum Eröffnungskonzert am 16.12.2025 erfolgte der größte Teil
der VOB-Abnahmen und die darauffolgende Schlussrechnungsstellung. Die damitSeite 31 von 44
Beethovenhalle Bonn
Stellungnahme zum Prüfauftrag OB
zu Budgetentwicklung Beethovenhalle vom 17.02.26
<20260306_BHB_Prüfauftrag OB_Stellungnahme Dreso.docx>06.03.2026/jsch Seite 17
einhergehende Schärfung der Kostenprognose führte zu der Erkenntnis, dass der ge-
nehmigte Gesamtkostenrahmen voraussichtlich nicht auskömmlich ist. Unmittelbar
nach dieser Erkenntnis wurde die Stabstelle Beethovenhalle am 27.01.2026 über den
Umstand informiert. Daraufhin wurde in Abstimmung mit der Stabstelle Beethoven-
halle, der Betriebsleitung SGB und dem Kämmerer entschieden den Rat zur nächsten
Gelegenheit, am 05.02.2026 zu informieren.
Mit Stand 06.03.26 liegt der Abrechnungsstand bei ca. 220 Mio. € netto, was immer
noch eine Liquidität im Projekt im Vergleich zum ursp. Gesamtkostenrahmen von ca. 1,6
Mio. € netto bedeutet.
Dieser Bericht umfasst 17 Seiten (inklusive Deckblatt ohne Anlagen).
Ort, 06.03.2026
Drees & Sommer
ANLAGEN
Anlage 01 – Darstellung Kostenverlauf Kennwerte der Monatsberichte 12/22-12/25Seite 32 von 44
Denkmalgerechte Instandsetzung
und Modernisierung
der Beethovenhalle Bonn
Prognose Zusammensetzung über
alle Kostengruppen 200-700 Projektbericht 14.12.22 Projektbericht 31.01.23 Projektbericht 31.01.23 Projektbericht 28.02.23 Projektbericht 22.03.23 Projektbericht 31.03.23 Projektbericht 30.04.23 Projektbericht 31.05.23
Zahlungsstand 92.306.212,78 92.570.097,60 93.308.001,29 94.351.536,05 94.766.650,64 95.526.918,64 97.039.812,85 98.983.172,64
offene Auftragsleistungen 48.485.691,51 49.117.053,63 50.264.434,34 49.335.836,72 58.216.840,31 58.021.327,23 56.833.731,62 58.044.631,98
Kosten aus konkrete Themen 46.859.991,30 46.409.800,42 44.524.516,02 44.409.578,88 38.087.460,70 37.522.705,78 37.197.407,18 36.330.334,85
Kosten aus Bauzeitverlängerung 6.650.500,00 6.650.500,00 6.650.500,00 6.650.500,00 5.502.500,00 5.502.500,00 5.502.500,00 4.710.000,00
Kosten aus Marktentwicklung 14.576.000,00 14.128.026,89 14.128.026,89 14.128.026,89 12.302.026,89 12.302.026,89 12.302.026,89 11.059.675,01
Kosten aus Unvorhergesehem 12.672.104,41 12.675.021,46 12.675.021,46 12.675.021,46 12.675.021,46 12.675.021,46 12.675.021,46 12.422.685,52
∑ 221.550.500,00 221.550.500,00 221.550.500,00 221.550.500,00 221.550.500,00 221.550.500,00 221.550.500,00 221.550.500,00
davon gebundenes Budget 140.791.904,29 141.687.151,23 143.572.435,63 143.687.372,77 152.983.490,95 153.548.245,87 153.873.544,47 157.027.804,62
davon ungebundenes Budget 80.758.595,71 79.863.348,77 77.978.064,37 77.863.127,23 68.567.009,05 68.002.254,13 67.676.955,53 64.522.695,38
Liquidität 129.244.287,22 128.980.402,40 128.242.498,71 127.198.963,95 126.783.849,36 126.023.581,36 124.510.687,15 122.567.327,36
Monatliche Zahlungsabfluss 263.884,82 737.903,69 1.043.534,76 415.114,59 760.268,00 1.512.894,21 1.943.359,79
Prognose Zusammensetzung über
alle Kostengruppen 200-700 Projektbericht 30.06.23 Projektbericht 31.07.23 Projektbericht 31.08.23 Projektbericht 30.09.23 Projektbericht 31.10.23 Projektbericht 31.11.23 Projektbericht 31.12.23 Projektbericht 31.01.24
Zahlungsstand 101.875.899,58 104.649.409,68 106.761.394,23 108.320.334,45 110.685.057,68 113.622.626,90 117.147.608,60 119.157.665,52
offene Auftragsleistungen 55.866.573,46 55.471.363,83 56.041.145,05 55.518.281,04 55.049.319,46 53.382.312,67 52.907.099,67 51.674.437,51
Kosten aus konkrete Themen 36.115.666,43 35.951.122,38 33.295.636,61 34.741.549,29 32.845.787,64 31.575.225,21 31.570.730,97 31.784.666,92
Kosten aus Bauzeitverlängerung 4.710.000,00 3.710.000,00 3.710.000,00 3.710.000,00 3.710.000,00 3.710.000,00 3.685.284,33 3.685.284,33
Kosten aus Marktentwicklung 11.059.675,01 10.739.268,93 10.739.268,93 8.328.289,32 8.328.289,32 8.328.289,32 6.191.881,23 5.200.832,86
Kosten aus Unvorhergesehem 11.922.685,52 11.029.335,18 11.003.055,18 10.932.045,90 10.932.045,90 10.932.045,90 10.047.895,20 10.047.612,86
∑ 221.550.500,00 221.550.500,00 221.550.500,00 221.550.500,00 221.550.500,00 221.550.500,00 221.550.500,00 221.550.500,00
davon gebundenes Budget 157.742.473,04 160.120.773,51 162.802.539,28 163.838.615,49 165.734.377,14 167.004.939,57 170.054.708,27 170.832.103,03
davon ungebundenes Budget 63.808.026,96 61.429.726,49 58.747.960,72 57.711.884,51 55.816.122,86 54.545.560,43 51.495.791,73 50.718.396,97
Liquidität 119.674.600,42 116.901.090,32 114.789.105,77 113.230.165,55 110.865.442,32 107.927.873,10 104.402.891,40 102.392.834,48
Monatliche Zahlungsabfluss 2.892.726,94 2.773.510,10 2.111.984,55 1.558.940,22 2.364.723,23 2.937.569,22 3.524.981,70 2.010.056,92
05.03.2026 Seite 1 von 3
Anlage zur Stellungnahme zum Prüfauftrag OB vom 18.02.26Seite 33 von 44
Denkmalgerechte Instandsetzung
und Modernisierung
der Beethovenhalle Bonn
Prognose Zusammensetzung über
alle Kostengruppen 200-700 Projektbericht 29.02.24 Projektbericht 31.03.24 Projektbericht 30.04.24 Projektbericht 31.05.24 Projektbericht 30.06.24 Projektbericht 31.07.24 Projektbericht 31.08.24 Projektbericht 30.09.24
Zahlungsstand 121.935.858,22 124.518.532,80 131.509.377,49 133.821.794,97 137.313.905,32 144.070.239,24 147.405.451,33 152.486.601,45
offene Auftragsleistungen 52.227.415,36 53.850.887,30 48.948.861,14 47.829.577,24 47.276.358,76 43.881.067,64 42.082.682,67 39.829.021,36
Kosten aus konkrete Themen 29.053.937,54 29.589.597,09 29.605.597,09 29.346.930,02 26.802.152,82 25.576.616,95 30.045.532,10 27.218.043,29
Kosten aus Bauzeitverlängerung 3.685.284,33 1.742.670,91 1.164.964,59 1.166.383,48 1.166.383,48 1.145.215,93 0,00 0,00
Kosten aus Marktentwicklung 5.782.803,80 3.558.611,15 3.430.605,87 3.158.695,17 3.158.695,17 1.550.526,34 0,00 0,00
Kosten aus Unvorhergesehem 8.865.200,75 8.290.200,75 6.891.093,82 6.227.119,12 5.833.004,45 5.326.833,90 2.016.833,90 2.016.833,90
∑ 221.550.500,00 221.550.500,00 221.550.500,00 221.550.500,00 221.550.500,00 221.550.500,00 221.550.500,00 221.550.500,00
davon gebundenes Budget 174.163.273,58 178.369.420,10 180.458.238,63 181.651.372,21 184.590.264,08 187.951.306,88 189.488.134,00 192.315.622,81
davon ungebundenes Budget 47.387.226,42 43.181.079,90 41.092.261,37 39.899.127,79 36.960.235,92 33.599.193,12 32.062.366,00 29.234.877,19
Liquidität 99.614.641,78 97.031.967,20 90.041.122,51 87.728.705,03 84.236.594,68 77.480.260,76 74.145.048,67 69.063.898,55
Monatliche Zahlungsabfluss 2.778.192,70 2.582.674,58 6.990.844,69 2.312.417,48 3.492.110,35 6.756.333,92 3.335.212,09 5.081.150,12
Prognose Zusammensetzung über
alle Kostengruppen 200-700 Projektbericht 31.10.24 Projektbericht 30.11.24 Projektbericht 31.12.24 Projektbericht 31.01.25 Projektbericht 28.02.25 Projektbericht 31.03.25 Projektbericht 30.04.25 Projektbericht 31.05.25
Zahlungsstand 158.335.453,72 161.575.026,28 169.591.087,09 172.049.336,90 179.332.699,14 185.621.666,69 192.476.115,87 197.890.197,34
offene Auftragsleistungen 35.465.428,90 38.721.576,91 31.978.745,55 33.214.006,22 26.862.636,22 23.548.704,59 18.241.451,90 14.834.553,54
Kosten aus konkrete Themen 25.744.347,57 19.248.627,00 17.975.397,55 14.534.103,51 14.337.449,90 12.297.249,11 10.791.166,76 8.783.983,65
Kosten aus Bauzeitverlängerung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Kosten aus Marktentwicklung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Kosten aus Unvorhergesehem 2.005.269,81 2.005.269,81 2.005.269,81 1.753.053,37 1.017.714,74 82.879,61 41.765,47 41.765,47
∑ 221.550.500,00 221.550.500,00 221.550.500,00 221.550.500,00 221.550.500,00 221.550.500,00 221.550.500,00 221.550.500,00
davon gebundenes Budget 193.800.882,62 200.296.603,19 201.569.832,64 205.263.343,12 206.195.335,36 209.170.371,28 210.717.567,77 212.724.750,88
davon ungebundenes Budget 27.749.617,38 21.253.896,81 19.980.667,36 16.287.156,88 15.355.164,64 12.380.128,72 10.832.932,23 8.825.749,12
Liquidität 63.215.046,28 59.975.473,72 51.959.412,91 49.501.163,10 42.217.800,86 35.928.833,31 29.074.384,13 23.660.302,66
Monatliche Zahlungsabfluss 5.848.852,27 3.239.572,56 8.016.060,81 2.458.249,81 7.283.362,24 6.288.967,55 6.854.449,18 5.414.081,47
05.03.2026 Seite 2 von 3
Anlage zur Stellungnahme zum Prüfauftrag OB vom 18.02.26Seite 34 von 44
Denkmalgerechte Instandsetzung
und Modernisierung
der Beethovenhalle Bonn
Prognose Zusammensetzung über
alle Kostengruppen 200-700 Projektbericht 30.06.25 Projektbericht 31.07.25 Projektbericht 31.08.2025 Projektbericht 30.09.2025 Projektbericht 24.10.2025 Projektbericht 30.11.2025 Projektbericht 31.12.2025
Zahlungsstand 201.488.494,58 205.643.788,99 207.275.741,04 211.493.355,81 213.540.215,34 214.591.349,61 216.784.416,21
offene Auftragsleistungen 13.597.963,60 9.839.987,95 8.469.913,00 5.569.248,52 3.765.195,11 5.419.008,98 3.225.942,38
Kosten aus konkrete Themen 6.464.041,82 6.066.723,06 5.804.845,96 4.487.895,67 4.245.089,55 1.540.141,41 6.989.641,41
Kosten aus Bauzeitverlängerung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Kosten aus Marktentwicklung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Kosten aus Unvorhergesehem 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
∑ 221.550.500,00 221.550.500,00 221.550.500,00 221.550.500,00 221.550.500,00 221.550.500,00 227.000.000,00
davon gebundenes Budget 215.086.458,18 215.483.776,94 215.745.654,04 217.062.604,33 217.305.410,45 220.010.358,59 220.010.358,59
davon ungebundenes Budget 6.464.041,82 6.066.723,06 5.804.845,96 4.487.895,67 4.245.089,55 1.540.141,41 6.989.641,41
Liquidität 20.062.005,42 15.906.711,01 14.274.758,96 10.057.144,19 8.010.284,66 6.959.150,39 10.215.583,79
Monatliche Zahlungsabfluss 3.598.297,24 4.155.294,41 1.631.952,05 4.217.614,77 2.046.859,53 1.051.134,27 2.193.066,60
05.03.2026 Seite 3 von 3
Anlage zur Stellungnahme zum Prüfauftrag OB vom 18.02.26Seite 35 von 44
II-1
EUR netto 31.12.2022 31.3.2023 30.6.2023 30.9.2023 31.12.2023 31.3.2024 30.6.2024 30.9.2024
Freigegebenes Gesamtbudget
DS 222244, Rat 8.12.2022 221.550.500,00 221.550.500,00 221.550.500,00 221.550.500,00 221.550.500,00 221.550.500,00 221.550.500,00 221.550.500,00
Monatsaktuelle Prognose
Projektsteuerer 221.550.500,00 221.550.500,00 221.550.500,00 221.550.500,00 221.550.500,00 221.550.500,00 221.550.500,00 221.550.500,00
Ampelkennzeichung des
Projektsteuerers
Beauftragungsstand gem.
Projekt-controlling SGB 141.687.151,23 153.548.245,87 157.742.473,04 163.838.615,00 170.054.708,27 178.369.420,10 184.590.264,08 192.315.622,81
Abrechnungsstand Haushalt
(investiv) 93.469.057,85 95.493.112,33 101.559.653,41 113.998.730,25 122.542.834,86 133.291.190,35 152.982.901,59 163.580.783,28
Abrechnungsstand Haushalt
(konsumtiv)* 743.983,56 743.983,56 743.983,56 746.508,73 754.430,29 762.707,21 758.398,00 759.083,94
Abrechnungsstand Haushalt
gesamt 94.213.041,41 96.237.095,89 102.303.636,97 114.745.238,98 123.297.265,15 134.053.897,56 153.741.299,59 164.339.867,22
Noch nicht beauftragt 79.863.348,77 68.002.254,13 63.808.026,96 57.711.885,00 51.495.791,73 43.181.079,90 36.960.235,92 29.234.877,19
Noch nicht abgerechnet 47.474.109,82 57.311.149,98 55.438.836,07 49.093.376,02 46.757.443,12 44.315.522,54 30.848.964,49 27.975.755,59
"Liquide Mittel" = Summe noch
nicht beauftragt und noch nicht
abgerechnet
127.337.458,59 125.313.404,11 119.246.863,03 106.805.261,02 98.253.234,85 87.496.602,44 67.809.200,41 57.210.632,78
Unvorhergesehenes "Puffer" zur
Gesamtkostenprognose gem.
Angabe Projektsteuerer
12.672.104,41 12.675.021,46 11.922.685,52 10.932.045,90 10.047.895,20 8.290.200,75 5.833.004,45 2.016.833,90
* abzüglich Werberichtigung 2016 5.806.554,16
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Seite 1 von 2 SeitenSeite 36 von 44
II-1
EUR netto
Freigegebenes Gesamtbudget
DS 222244, Rat 8.12.2022
Monatsaktuelle Prognose
Projektsteuerer
Ampelkennzeichung des
Projektsteuerers
Beauftragungsstand gem.
Projekt-controlling SGB
Abrechnungsstand Haushalt
(investiv)
Abrechnungsstand Haushalt
(konsumtiv)*
Abrechnungsstand Haushalt
gesamt
Noch nicht beauftragt
Noch nicht abgerechnet
"Liquide Mittel" = Summe noch
nicht beauftragt und noch nicht
abgerechnet
Unvorhergesehenes "Puffer" zur
Gesamtkostenprognose gem.
Angabe Projektsteuerer
* abzüglich Werberichtigung 2016
31.12.2024 31.3.2025 30.6.2025 30.9.2025 31.10.2025 30.11.2025 31.12.2025
221.550.500,00 221.550.500,00 221.550.500,00 221.550.500,00 221.550.500,00 221.550.500,00 221.550.500,00
221.550.500,00 221.550.500,00 221.550.500,00 221.550.500,00 221.550.500,00 221.550.500,00 227.000.000,00
201.569.832,64 209.170.371,28 215.086.458,18 217.062.604,33 217.305.410,45 220.010.358,59 220.010.358,59
175.428.437,17 191.253.007,16 204.334.896,55 209.181.615,27 211.127.872,02 214.357.681,95 216.838.055,38
759.515,20 759.890,24 1.892.359,34 1.947.077,14 1.965.720,90 2.113.588,34 2.174.720,17
176.187.952,37 192.012.897,40 206.227.255,89 211.128.692,41 213.093.592,92 216.471.270,29 219.012.775,55
19.980.667,36 12.380.128,72 6.464.041,82 4.487.895,67 4.245.089,55 1.540.141,41 1.540.141,41
25.381.880,27 17.157.473,88 8.859.202,29 5.933.911,92 4.211.817,53 3.539.088,30 997.583,04
45.362.547,63 29.537.602,60 15.323.244,11 10.421.807,59 8.456.907,08 5.079.229,71 2.537.724,45
2.005.269,81 82.879,61 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Seite 2 von 2 SeitenSeite 37 von 44
Projektbericht Projektleitung Stand 14.05.2025
Denkmalgerechte Instandsetzung und
Modernisierung der Beethovenhalle BonnSeite 38 von 44
14.05.2025 Team BHB: dbp | SGB | DreSo 3
01
Kosten
Kosten Zusammensetzung
Die Kostenprognose ist unverändert innerhalb des Budgets
Insgesamt gibt es noch 27,6
Projektzeit von 6 Monaten einen durchschnittlichen Mittelabfluss von
4,60
Mit Ende der wesentlichen Bau- und Inbetriebnahmephase wird sich der
monatliche Mittelabfluss reduzieren
Konkrete Themen
Bauzeit
Markt
weitere
Rückstellungen
Akt. Auftragssumme 211,1
PB 17.10.23
221,6
3,7
55,0
10,9
8,3
109,9
33,7
158,6147,4
42,1
PB 27.08.24 PB 13.11.24
35,4
30,1 25,6
2,0 2,0
221,6 221,6
PB 16.04.25
190,1
221,6
20,3
11,1 0,0
PB 14.05.25
194,0
17,2
10,40,0
221,6
Auftragssumme
PB 14.05.2025 1,1
PBSeite 39 von 44
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II-1
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Prüfauftrag OB zur Budgetentwicklung Beethovenhalle vom 17. Februar 2026
1. Inanspruchnahme des Risikopuffers
 Für welche konkreten Maßnahmen bzw. Gewerke wurde der Puffer in Höhe von 12,7
Mio. Euro seit Ende 2023 bis zum 1. Quartal 2025 verwendet?
 Handelte es sich dabei um unvorhergesehene Mehrkosten oder um ursprünglich
geplante Maßnahmen, deren Kosten gestiegen sind?
2. Budget- und Maßnahmenplanung
 War das genehmigte Gesamtbudget vollständig mit konkreten
Maßnahmen/Gewerken hinterlegt?
 Wurden sämtliche Maßnahmen vor Festlegung der Budgetsumme erneut geprüft und
durchgeplant, wie gegenüber dem Rat kommuniziert?
3. Weitere finanzielle Spielräume
 Gab es neben dem ausgewiesenen Puffer weitere Mittel, die nicht bereits gebunden
oder verplant waren?
 Falls ja, in welcher Höhe und mit welcher Zweckbindung?
4. Risikobewertung nach Aufzehrung des Puffers
 Auf welcher Grundlage bestand ab März 2025 weiterhin die Einschätzung, dass das
Projekt im Budgetrahmen bleibt, obwohl der Puffer weitgehend aufgebraucht war?
 Welche Risikobewertungen oder Prognosen lagen zu diesem Zeitpunkt seitens der
Projektsteuerung, des externen Projektsteuerers (Drees & Sommer) sowie des
internen Controllings vor?
5. Controlling und Prognosesicherheit
 Gab es Hinweise, interne Vermerke oder Risikoeinschätzungen, wonach die
verbleibenden Mittel möglicherweise nicht ausreichen könnten?
 Falls nein, wie erklärt sich rückblickend die Fehleinschätzung?
 Welche Annahmen oder Bewertungsgrundlagen haben sich im Nachhinein als
unzutreffend erwiesen?
6. Kommunikation gegenüber dem Rat
 Entsprach die Kommunikation gegenüber dem Rat vollumfänglich dem damaligen
Kenntnisstand?
 Inwiefern wurden Unsicherheiten oder bestehende Risiken transparent dargestellt?Seite 44 von 44

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

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Datenstand: 02.11.2026, 19:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de