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261044 · Beschlussvorlage

Vergabe Integrationspreis des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration 2026: Benennung von Jurymitgliedern

Nummer
261044
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
02.06.2026
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Hauptausschusses 30.06.2026 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration 24.06.2026 Anregung
  3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren 07.07.2026 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
261044
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
05 Amt für Integration und Vielfalt
Dezernat:
Dez. OB
Vergabe Integrationspreis des Ausschusses für
Chancengerechtigkeit und Integration 2026:
Benennung von Jurymitgliedern
Beratungsfolge
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und
Integration
24.06.2026 Anregung
Hauptausschuss 30.06.2026 Entscheidung
Ausschuss für Soziales, Migration,
Gesundheit, Wohnen und Senioren
07.07.2026 Empfehlung
Beschlussvorschlag
I. Integrationspreis
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration der Bundesstadt Bonn
vergibt - vorbehaltlich der Bereitstellung der benötigten Haushaltsmittel - im
Jahr 2026 einen Integrationspreis. Mit diesem Preis erkennt er das Engage-
ment von Bürgerinnen und Bürgern, Gruppen und Organisationen an, die sich
aktiv und nachhaltig für Integration einsetzen. Der Integrationspreis ist mit
2.100,00 € dotiert und kann auf maximal drei Preisträger/innen aufgeteilt wer-
den.
II. Jury
Als Mitglieder der Jury werden vom Ausschuss für Chancengerechtig-
keit und Integration benannt:
a) Aus den Reihen des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integra-
tion
1. N. N.
2. N. N.
3. N. N.
b) Externe Mitglieder
1. N. N.
2. N. N.
3. N. N.
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration strebt an, die JurySeite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
möglichst ausgewogen mit Personen unterschiedlichen Geschlechts sowie mit
und ohne Einwanderungsgeschichte zu besetzen. Die Entscheidung der Jury
soll einvernehmlich erfolgen.
Begründung
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (früher Integrationsrat)
hat 2008 die Vergabe eines jährlichen Integrationspreises beschlossen (s.
DS 0811019EB2). Die Verwaltung hat die erforderlichen Haushaltsmittel zur
Verfügung gestellt. Der Integrationspreis des Ausschusses für Chancengerech-
tigkeit und zeichnet Initiativen und Projekte aus, die sich beispielsweise in den
Bereichen Bildung und Sprache, Ausbildung und Arbeit, Frauen, Familie, Se-
nioren, Gesundheit und Sport, Kultur und Wissenschaft, Medien und Öffentlich-
keit, Partizipation, ehrenamtliches Engagement, Integration im Stadtteil u.v.m.
aktiv und nachhaltig für Integration einsetzen. Ausgezeichnet werden insbe-
sondere innovative Projekte und Aktivitäten, Initiativen von Bürgerinnen und
Bürgern mit Migrationsgeschichte sowie bürgerschaftliches Engagement bei-
spielsweise in Stadtteilen, Kindertagesstätten, Familienzentren, Vereinen, Kir-
chengemeinden und Religionsgemeinschaften, Bürgerinitiativen oder Sportver-
einen, aber auch im privaten Umfeld stattfindendes Engagement. Ausgezeich-
net werden können Privatpersonen ebenso wie Organisationen oder Gruppen.
Voraussetzung ist, dass die Aktivitäten in Bonn stattfinden. Jede und jeder kann
vorgeschlagen werden oder sich selbst bewerben. Vorschläge oder Bewerbun-
gen müssen bis zum veröffentlichten Stichtag mit einer ein- bis zweiseitigen
Darstellung des Projektes bzw. der Aktivitäten in der Geschäftsstelle des Inte-
grationsrates eingereicht werden. Sie werden dort vertraulich gesammelt und
nach Ablauf der Frist vollständig der Jury übergeben. Anschließend beruft die
Vorsitzende des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration bzw.
ihr/e Stellvertreter/in die Jury zu ihren Beratungen ein.
Der Jury gehören an:
1. die Vorsitzende des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
sowie drei weitere Mitglieder des Ausschusses, die jährlich neu bestimmt wer-
den;
2. drei externe Personen, die nicht Mitglieder des Ausschusses für Chancenge-
rechtigkeit und Integration sind und jährlich neu vom Ausschuss für Chancen-
gerechtigkeit und Integration in die Jury berufen werden.
Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle Auswirkun-
gen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden
Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-Planentwurfes
2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
01.04.01 Koordination Integration 01.04.01 Koordination Integration
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
DeckungSeite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Auszahlungen 2.100,00 € 190000104/
74.1000
2026
Einzahlungen 0,00
Investiver
Finanzsaldo
2.100,00 €
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 20:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de