261033 · Beschlussvorlage
Verein Beethovenhaus: Umstellung der institutionellen Förderung auf Festbetragsfinanzierung ab dem Förderjahr 2027
Kerndaten
- Nummer
- 261033
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 19.06.2026
- Letzte Änderung
- 26.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
- Sitzung des Kulturausschusses Empfehlung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 261033 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 41 Kulturamt Dezernat: Dez. IV Verein Beethovenhaus: Umstellung der institutionellen Förderung auf Festbetragsfinanzierung ab dem Förderjahr 2027 Beratungsfolge Kulturausschuss 15.07.2026 Empfehlung Rat 24.09.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Bei Bewilligung einer institutionellen Förderung an den Verein Beethovenhaus verzichtet die Stadt Bonn weiterhin auf die Anwendung der eigenen Förderbe- dingungen (Allgemeine Bewilligungsbedingungen für Betriebsmittelzuschüsse im Bereich der Kultur). Stattdessen sind die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung des Bundeslandes NRW (AN- BEST-I NRW) anzuwenden. Ab dem Jahr 2027 erfolgt eine Umstellung der Förderung von Fehlbedarfsfinanzierung auf Festbetragsfinanzierung. Begründung Der Verein Beethovenhaus hat es sich zur Aufgabe gemacht, Beethovens Le- ben, Werk und Wirken in zeitgemäßer Form zu erschließen und zu vermitteln. Zu der Einrichtung gehört das Museum in Beethovens Geburtshaus, eine mu- sikwissenschaftliche Forschungsabteilung nebst Bibliothek und Verlag sowie der Kammermusiksaal. Die institutionellen Zuwendungsgeber des Vereins sind die Stadt Bonn mit rund 20% des Förderanteils sowie das Land NRW und der Bund mit zusammen rd. 80%igem Anteil. Die jährliche Fördersumme der Stadt Bonn beträgt zur Zeit 365.000,00 €. Die Prüfung des Verwendungsnachweises erfolgt für alle drei Zuschussgeber durch die Bezirksregierung Köln. Dies entspricht den Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO), wonach die Zuwendungsgeber bei einer gemeinsamen Förderung das Einvernehmen u.a. über die Finanzierungs- art, die Gültigkeit von Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid und über den Verwendungsnachweis und seine Prüfung durch eine der beteiligten Verwaltungen herstellen sollen. Um im Sinne des § 44 LHO Einvernehmen herzustellen, hat die BundesstadtSeite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Bonn im Jahr 2023 bereits auf die Anwendung der eigenen Förderbedingungen verzichtet und die ANBest-I des Landes NRW als anzuwendende Bewilligungs- bedingungen anerkannt. Gleichzeitig wurde die Förderart von Festbetragsfi- nanzierung auf Fehlbedarfsfinanzierung umgestellt, da die beiden anderen För- dergeber ebenfalls im Rahmen der Fehlbedarfsfinanzierung leisteten. Aufgrund einer Änderung der ANBest-I NRW im Herbst 2025 hat die Bezirksre- gierung Köln nunmehr gegenüber der Stadt Bonn und dem Bund angekündigt die Förderart von Fehlbedarfsfinanzierung auf Festbedarfsfinanzierung umzu- stellen. Die neuen Bewilligungsbedingungen erlauben institutionell geförderten Einrichtungen, einen kameralen Überschuss von bis zu 2/12 des Zuwendungs- betrages zu behalten. Damit kann die Fehlbedarfsfinanzierung nicht mehr auf- recht erhalten bleiben. Für die Stadt Bonn bedeutet die Umstellung auf eine Festbetragsfinanzierung eine Rückkehr zu der ursprünglichen Finanzierungsart und entspricht dem Ver- fahren, dass bei anderen Kultureinrichtungen ebenfalls angewendet wird. Die Vorlage entfaltet finanzielle Auswirkungen und erfolgt mit dem Vorbehalt der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des Haushaltsplanentwurf 2027/2028 sowie der mittelfristi- gen Finanzplanung. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe 1.04.03 Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung Beethovenpflege 1.41.00.04.03.01 Beethovenpflege Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 365.000,00 angemeldet in 2027 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 365.000,00 Anlage/n KeineSeite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de