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261033 · Beschlussvorlage

Verein Beethovenhaus: Umstellung der institutionellen Förderung auf Festbetragsfinanzierung ab dem Förderjahr 2027

Nummer
261033
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.06.2026
Letzte Änderung
26.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Kulturausschusses 15.07.2026 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
261033
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
41 Kulturamt
Dezernat:
Dez. IV
Verein Beethovenhaus: Umstellung der
institutionellen Förderung auf
Festbetragsfinanzierung ab dem Förderjahr 2027
Beratungsfolge
Kulturausschuss 15.07.2026 Empfehlung
Rat 24.09.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Bei Bewilligung einer institutionellen Förderung an den Verein Beethovenhaus
verzichtet die Stadt Bonn weiterhin auf die Anwendung der eigenen Förderbe-
dingungen (Allgemeine Bewilligungsbedingungen für Betriebsmittelzuschüsse
im Bereich der Kultur). Stattdessen sind die allgemeinen Nebenbestimmungen
für Zuwendungen zur institutionellen Förderung des Bundeslandes NRW (AN-
BEST-I NRW) anzuwenden. Ab dem Jahr 2027 erfolgt eine Umstellung der
Förderung von Fehlbedarfsfinanzierung auf Festbetragsfinanzierung.
Begründung
Der Verein Beethovenhaus hat es sich zur Aufgabe gemacht, Beethovens Le-
ben, Werk und Wirken in zeitgemäßer Form zu erschließen und zu vermitteln.
Zu der Einrichtung gehört das Museum in Beethovens Geburtshaus, eine mu-
sikwissenschaftliche Forschungsabteilung nebst Bibliothek und Verlag sowie
der Kammermusiksaal.
Die institutionellen Zuwendungsgeber des Vereins sind die Stadt Bonn mit rund
20% des Förderanteils sowie das Land NRW und der Bund mit zusammen rd.
80%igem Anteil. Die jährliche Fördersumme der Stadt Bonn beträgt zur Zeit
365.000,00 €.
Die Prüfung des Verwendungsnachweises erfolgt für alle drei Zuschussgeber
durch die Bezirksregierung Köln. Dies entspricht den Verwaltungsvorschriften
zu § 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO), wonach die Zuwendungsgeber bei
einer gemeinsamen Förderung das Einvernehmen u.a. über die Finanzierungs-
art, die Gültigkeit von Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid und
über den Verwendungsnachweis und seine Prüfung durch eine der beteiligten
Verwaltungen herstellen sollen.
Um im Sinne des § 44 LHO Einvernehmen herzustellen, hat die BundesstadtSeite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Bonn im Jahr 2023 bereits auf die Anwendung der eigenen Förderbedingungen
verzichtet und die ANBest-I des Landes NRW als anzuwendende Bewilligungs-
bedingungen anerkannt. Gleichzeitig wurde die Förderart von Festbetragsfi-
nanzierung auf Fehlbedarfsfinanzierung umgestellt, da die beiden anderen För-
dergeber ebenfalls im Rahmen der Fehlbedarfsfinanzierung leisteten.
Aufgrund einer Änderung der ANBest-I NRW im Herbst 2025 hat die Bezirksre-
gierung Köln nunmehr gegenüber der Stadt Bonn und dem Bund angekündigt
die Förderart von Fehlbedarfsfinanzierung auf Festbedarfsfinanzierung umzu-
stellen. Die neuen Bewilligungsbedingungen erlauben institutionell geförderten
Einrichtungen, einen kameralen Überschuss von bis zu 2/12 des Zuwendungs-
betrages zu behalten. Damit kann die Fehlbedarfsfinanzierung nicht mehr auf-
recht erhalten bleiben.
Für die Stadt Bonn bedeutet die Umstellung auf eine Festbetragsfinanzierung
eine Rückkehr zu der ursprünglichen Finanzierungsart und entspricht dem Ver-
fahren, dass bei anderen Kultureinrichtungen ebenfalls angewendet wird.
Die Vorlage entfaltet finanzielle Auswirkungen und erfolgt mit dem Vorbehalt
der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik
und der Aufstellung des Haushaltsplanentwurf 2027/2028 sowie der mittelfristi-
gen Finanzplanung.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
1.04.03
Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
Beethovenpflege 1.41.00.04.03.01 Beethovenpflege
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
365.000,00 angemeldet in
2027
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
365.000,00
Anlage/n
KeineSeite 2 von 3
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Datenstand: 02.11.2026, 19:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de