261021 · Beschlussvorlage
Zusammenführung der Naturparke Rheinland und Siebengebirge
Kerndaten
- Nummer
- 261021
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 24.06.2026
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Lindenstraße
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 261021 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Zusammenführung der Naturparke Rheinland und Siebengebirge Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 23.06.2026 Empfehlung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 25.06.2026 Empfehlung Rat 09.07.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Als Verbandsmitglied des Naturpark Rheinland und der Naturparkver sammlung des Naturpark Siebengebirge stimmt die Stadt Bonn der or ganisatorischen Zusammenlegung der beiden Naturparke unter der Trägerschaft des Zweckverbands Naturpark Rheinland zu. 2. Der mit der Zusammenlegung einhergehenden Erhöhung der Verband sumlage wird zugestimmt und die Verwaltung wird beauftragt, entspre chende Haushaltsmittel für den Doppelhaushalt 2027/28 anzumelden. Begründung Der Naturpark Rheinland, der neben Teilgebieten der Stadt Bonn im Norden auch Flächen der Stadt Köln, des Rhein-Erft-Kreises, des Kreises Euskirchen sowie der linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis-Kommunen umfasst, hat eine Gesamtgröße von 1.045 km². Der Naturpark Rheinland schafft vielfältige Möglichkeiten, die Besonderheiten der Landschaft, Naturräume und regionalen Kultur erlebbar zu gestalten. Eines von vier regional bekannten Naturparkzentren im Naturpark ist das Bonner Haus der Natur. Verwaltet wird das Großschutzgebiet durch einen Zweckverband. Hier sind sowohl politische Vertreter*innen aus Bonn als auch die Stadtverwaltung (Amt 67) aktiv. Der jährlich zu leistende finanzielle Beitrag der Stadt Bonn für den Naturpark Rheinland beträgt nach Umlageschlüssel der Satzung des Naturparks aktuell 84.320,60 Euro. Dabei gehen die Fläche der linksrheinischen Bonner Stadtteile zu 25% und die Einwohnerzahl der linksrheinischen Bonner Stadtteile zu 75% in die Umlageberechnung ein. Der Naturpark Siebengebirge, der neben Teilgebieten des Bonner Ostens auch Bereiche der Städte Sankt Augustin, Königswinter und Bad Honnef umfasst,Seite 1 von 8 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) hat eine Gesamtgröße von 112 km². Aufgabenschwerpunkte der Naturparkarbeit liegen hier auf den Themenbereichen Besucherlenkung, Bildung für nachhaltige Entwicklung und nachhaltige Regionalentwicklung. Aufgrund seiner räumlichen Nähe ist der Naturpark Siebengebirge für die Stadt Bonn in Bezug auf Naherholung und Tourismus von größter Bedeutung. Die Gebietskulisse des Naturparks besteht zu knapp 50 Prozent aus sensiblen naturschutzfachlichen Schutzräumen. In der Naturparkversammlung sind neben dem Rhein-Sieg-Kreis u.a. auch die Stadtverwaltung Bonn (Amt 67) vertreten. Der jährlich zu leistende finanzielle Beitrag der Stadt Bonn für den Naturpark Siebengebirge beträgt aktuell 43.100,00 Euro (dies entspricht 26% der Umlage). Eine besondere Rolle im Naturpark Siebengebirge nimmt der Verschönerungsverein Siebengebirge (VVS e.V.) ein, der große Teile der naturschutzfachlich wertvollen Flächen besitzt und verwaltet (u. a. Besucherlenkung, Anlage von Wegen, Umweltbildung). Auch hier ist die Bundesstadt Bonn Mitglied und durch Teilnahme an den Vereinssitzungen werden die Interessen der Bundesstadt Bonn vertreten und ein Mitbestimmungsrecht bei einem der wichtigsten Flächeneigentümer im Naturpark erreicht. Der jährlich zu leistende finanzielle Mitgliedsbeitrag der Stadt Bonn beträgt 750 Euro. Der Verschönerungsverein Siebengebirge (VVS) wurde 1869/70 mit dem Ziel gegründet, das Siebengebirge für den wachsenden Erholungsverkehr zu erschließen. Seit 1899 gehört auch der Schutz des Siebengebirges zu seinen Aufgaben. Von 1986 bis 2018 war der VVS e.V. Träger des Naturpark Siebengebirge. Zwischenzeitlich war die Trägerschaft des Naturpark Siebengebirge auf den Rhein-Sieg-Kreis übergegangen (vgl. DS 1711858) – der Zweckverband Naturpark Rheinland ist mit der Geschäftsführung befasst. Der VVS ist Mitglied der Naturparkversammlung Siebengebirge. Der Naturpark Siebengebirge hat bislang keine eigene Geschäftsstelle. Aufgaben wie die Geschäftsführung sowie die Finanz- und Personalverwaltung übernimmt seit 2017 der Zweckverband Naturpark Rheinland. Träger des Naturparks Siebengebirge ist der Rhein-Sieg- Kreis, der die Geschäftsführung mittels Kooperationsvereinbarung auf den Naturpark Rheinland übertragen hat. Die Vereinbarung endet zum 31.12.2026 und kann unter gleichen Konditionen nicht mehr durch den Naturpark Rheinland weitergeführt werden. Seit 2017 wurden die finanziellen Ansätze für die wahrgenommenen Aufgaben durch den Zweckverband Naturpark Rheinland nicht erhöht. In den vergangenen Jahren musste auf Rücklagen zurückgegriffen werden, die Ende 2026 aufgebraucht sein werden. In der Praxis hat sich das Modell einer gemeinsamen Geschäftsstelle für beide Naturparke bewährt, deshalb soll nun organisatorisch die Trägerschaft vom Rhein-Sieg-Kreis auf den Naturpark Rheinland übertragen werden. Vorteile der kombinierten Trägerschaft sind die gemeinsamen Verwaltungsstrukturen, die jeder Naturpark benötigt. Darüber hinaus ergeben sich Synergien bspw. in der Fördermittelakquise, der Abstimmung mit Bezirksregierung, LandesbetriebSeite 2 von 8 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Wald & Holz u.a. Die einzelnen Marken: „Rheinland“ und „Siebengebirge“ sollen dabei aus Gründen der Identitätsstiftung bestehen bleiben. Der Rhein-Sieg-Kreis wurde in der Naturparkversammlung des Naturparks Siebengebirge beauftragt, juristisch zu prüfen, wie eine Zusammenarbeit mit dem Naturpark Rheinland dauerhaft rechts- und finanzsicher fortgeführt werden kann. Der Zweckverband Naturpark Rheinland hat den finanziellen Mehrbedarf, der mit einer dauerhaften Überführung des Naturparks Siebengebirge – bei Beibehaltung des Status quo - in den Zweckverband Naturpark Rheinland ab 2027 überschlägig auf Grundlage des Umlageschlüssels der Kooperationsvereinbarung von 2017 ermittelt. Demnach beträgt der Anteil der Stadt Bonn an den Gesamtkosten des Naturparks weiterhin ca. 26%. Der Rest verteilt sich auf den Rhein-Sieg-Kreis. Die Rechtskonformität der Kostenverteilung wird aktuell durch eine vom Rhein-Sieg-Kreis beauftragte Rechtsanwaltskanzlei geprüft. Der Mehrbedarf in Höhe von 122.000€ (bisherige Gesamtkosten in Höhe von 167.000€, zukünftig 289.000€, Aufstellung s. Anlage) ist begründet in gestiegenen Personalkosten, die bislang durch Rücklagen und zeitweiser Nichtbesetzung ausgeglichen werden konnten. Zudem mussten auf Hinweis des RPA des Rhein-Erft-Kreises die Overheadkosten gemäß der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) angepasst werden. Durch die Umsetzung von geförderten Projekten ergeben sich ein erhöhter Eigenmittelbedarf und finanzielle Abschreibungen. Im Weiteren steht seit 2025 die Miete der neuen Räumlichkeiten für die eigene Geschäftsstelle des Naturparks Siebengebirge in Bad Honnef an, die bislang noch aus Rücklagen finanziert werden konnte. Auch wenn die Zusammenlegung zunächst höhere Kosten verursacht, werden durch gemeinsame Geschäftsführung, Verwaltung und Personalwesen Synergieeffekte genutzt, die deutlich über den Kosten eines getrennten Aufbaus eigener Personal- und Infrastruktur liegen. Die Kosten für die Variante einer eigenständigen Weiterführung beider Naturparke mit eigenen Geschäftsstellen wurde überschlägig ermittelt. Für den Naturpark Siebengebirge müsste dazu eine Geschäftsführung eingerichtet werden, die mit einer Höhergruppierung einer Bestandsstelle einhergeht. Zusätzlich wären eine Verwaltungsstelle und eine zusätzliche Referentenstelle einzurichten. Laufende Kosten für Software, Lizenzen etc. fallen ebenfalls an. Die Gesamtkosten dieser Variante lägen bei ca. 352.000€ - 427.000€, die auf die Verbandsmitglieder umzulegen wären. Auf die Stadt Bonn käme nach o.a. Umlageschlüssel ein jährlicher Beitrag in Höhe von ca. 96.000€ - 117.000€ zu, der deutlich über dem Beitrag des Modells mit gemeinsamer Geschäftsstelle (Anteil der Stadt Bonn 75.000€) läge.Seite 3 von 8 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Es ergeben sich für die Bundesstadt Bonn folgende Werte: Naturpark Rheinland, Stand 2026 Naturpark Siebengebirge, Stand 2026 VVS e.V., Stand 2026 Kosten gesamt, Stand 2026 84.320,60€ 43.100€ 750€ 128.170,60€ Naturpark Rheinland, Stand 2027 ff. Naturpark Siebengebirge, Stand 2027 ff. VVS e.V., Stand 2027, ff. Kosten gesamt, Stand 2027 ff. 84.320,60€ 75.000€ 750€ 160.070,60€ Die detaillierten Erläuterungen zu den Kosten nach Zusammenführen der beiden Naturparke werden im Anhang der Vorlage seitens der Naturparkleitung Rheinland dargestellt. Die aufgeführten Kosten entstehen zur Erfüllung der satzungsgemäßen und gesetzlichen Aufgaben und Ziele eines Naturparks gemäß § 38 Landesnaturschutzgesetz NRW. Die erforderliche Satzungsänderung zur Zusammenführung wird von der Naturparkversammlung beschlossen. Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle Auswirkungen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH- Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.13 Natur- und Landschaftspflege 1.13.02 Forstwirtschaft Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 128.170,60 EUR 160.070,60 EUR 156001307/ 74.1000 168001302/ 74.1000 2026 2027 ff. 128.170,60 EUR Deckungsring Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlichSeite 4 von 8 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Anlage/n 1 Erläuterung finanzieller Mehrbedarf NP Siebengebirge ab 2027 (öffentlich)Seite 5 von 8 Zweckverband Naturpark Rheinland |Lindenstraße 20 | 50354 Hürth Tel.: +49 (0)2233 7100777 | E-Mail: info@naturpark-rheinland.de www.naturpark-rheinland.de Die rheinischen Naturparke Bergisches Land, Siebengebirge und Rheinland erfüllen im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags wichtige Aufgaben für die Region Köln-Bonn. Sie sorgen mit zahlreichen infra- strukturellen Maßnahmen für naturverträgliche Naherholungsangebote, sind mit ihrem Netzwerk an Na- turparkschulen und Naturparkzentren wichtige Bildungspartner im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung und sie entwickeln Projekte und akquirieren Fördermittel, die dem Naturschutz und einer nachhaltigen Regionalentwicklung dienen. Um diese vielfältigen Aufgaben, die der Gesetzgeber fordert und die in den individuellen Naturparkplä- nen festgeschrieben sind, erfolgreich bearbeiten zu können, empfiehlt der Dachverband im Rahmen der „Qualitätsoffensive Naturparke“, eine Geschäftsstelle mit mindestens 4 festangestellten Stellen zu be- setzen. Im Rahmen der Kooperationsvereinbarung mit dem Rhein-Sieg-Kreis, der aktuell der Träger des Natur- park Siebengebirges ist, führt der Zweckverband Naturpark Rheinland seit 2017 die Geschäfte des Na- turpark Siebengebirges. Hierfür erhält der Zweckverband seit 2017 einen gleichbleibenden finanziellen Betrag von 167.000 €, den die Mitglieder der Naturparkversammlung Siebengebirge (Rhein-Sieg-Kreis, Stadt Bonn, Königswinter, Bad Honnef und Sankt Augustin) nach einem Schlüssel, der sich aus Flä- chenanteil und Einwohnerzahlen berechnet, zur Verfügung stellen. Aus diesen Mitteln wurde ein Team vor Ort eingestellt, das aus 2,5 Stellen besteht. Darunter die Ge- schäftsstellenleitung (E10), eine Fachreferentinstelle (E9c) und 0,5 Stellenanteile für Verwaltung (E9c). Die Geschäftsführung wurde in Personalunion durch den Geschäftsführer des Zweckverbands ausgeübt. Der Hauptanteil der Finanz- und Personalverwaltung erfolgte ebenfalls durch das Personal des Natur- park Rheinland. Für diese Overheadkosten, die auch Versicherungen und IT beinhaltet, hat der Zweck- verband einen seit 2017 gleichbleibenden Betrag in Höhe von rund 10.000 Euro zusätzlich vom Rhein- Sieg-Kreis erhalten. In der Kooperationsvereinbarung wurde festgehalten, dass der Rhein-Sieg-Kreis für die Anfangsphase unentgeltlich Büroräume im Kreishaus zur Verfügung stellt, bis ein geeigneter Ort im Naturpark gefunden werden konnte. Diese Übergangslösung war bis zum Umzug der Geschäftsstelle an den Ziepchensplatz in Bad Honnef Anfang 2025 in Kraft. Seitdem ist eine Miete fällig. Seit 2017 wurden die finanziellen Mittel für den Betrieb nicht erhöht, obwohl die Personalkosten seit- dem erheblich gestiegen sind. Dieses Defizit, das über die Jahre immer größer wurde, konnte weitest- gehend durch Rücklagen ausgeglichen werden, die aufgrund zeitweiser Nichtbesetzung von Stellen, Erläuterung finanzieller Mehrbedarf Naturpark SiebengebirgeSeite 6 von 8 Seite 2 von 3 einer Sonderzahlung im Jahr 2017 und durch zusätzliche Mittelakquise von Förder- und Stiftungsmitteln aufgefangen werden konnten. Diese Rücklage wird voraussichtlich Ende 2026 vollständig aufgebraucht sein. Weitere Kostensteigerungen sind erfolgt, da mit der Akquise und Umsetzung von Fördergeldern auch höherer Eigenmittelbedarf und finanzielle Abschreibungen einhergehen. Des Weiteren hat das RPA des Rhein-Erft-Kreises, das den Naturpark Rheinland in den vergangenen zwei Jahren turnusgemäß geprüft hat, angemerkt, dass die Overheadkosten in dem Projekt zwingend angepasst werden müssen und die Kosten hierfür auf Grundlage des KGST zwischen 10 und 20 % der Personalkosten zu berechnen sind. So entstehen auch zukünftig in diesem Bereich höhere Kosten. Diese dürften allerdings deutlich günsti- ger ausfallen, als wenn im Naturpark Siebengebirge eigenes Personal und Infrastruktur für Geschäfts- führung, Verwaltung- und Personalwesen geschaffen werden müssten. Außerdem schafft die etablierte Teamstruktur, die sich an den für die Naturparke gemeinsamen Themenschwerpunkten orientiert, zahl- reiche Synergien, die - unabhängig der unterschiedlichen räumlichen Gegebenheiten - zu einen effizien- ten Ressourceneinsatz führen. Zusammenfassend lässt sich der finanzielle Mehrbedarf, der mit einer dauerhaften Überführung des Naturpark Siebengebirges – bei Beibehaltung des Status quo - in den Zweckverband Naturpark Rhein- land ab 2027 zum Tragen kommt, am aufgestellten Haushalt in etwa wie folgt darstellen: bisher ab 2027 Mehrbedarf Personal- und Lohnnebenkosten 132.000 € 204.000 € 72.000 € Overheadkosten 10.000 € 19.000 € 9.000 € Miete/Carsharing 0 € 11.000 € 11.000 € Abschreibungen 5.000 € 15.000 € 10.000 € Eigenmittel 20.000 € 35.000 € 15.000 € allg. Inflationsrate (3% ggü. 2017) 0 € 5.000 € 5.000 € Summe 167.000 € 289.000 € 122.000 € - Personal- und Lohnnebenkosten (2017: 132.000 € => 2027 voraussichtlich 204.000 €) =72.000 € - Anpassung Overheadkosten (2017: 10.000 € => 2027 voraussichtlich 19.000 €) =9.000 € - Miete/Carsharing (2017: 0 € => 2027 voraussichtlich 11.000 €) =11.000 €Seite 7 von 8 Seite 3 von 3 - Abschreibungen (2017: 5000 € => 2027 voraussichtlich 15.000 €) = 10.000 € - Eigenmittel (2017 => 10.000 => 2027 voraussichtlich 25.000 €) =15.000 € - Allgemeine Inflationsrate (3% gegenüber 2017) => 5.000 Gesamtsumme Mehrbedarf (Finanzbedarf 2017: 167.000 € => Finanzbedarf 2027 voraussichtlich 289.000 €) =122.000 € Bitte beachten: Der in der Naturparkversammlung vorgestellte Haushalt ist die Grundlage für die Be- rechnung. Genaue Lohn- und Nebenkostensteigerungen durch tarifbedingte Erhöhungen lassen sich nur schwer prognostizieren. Außerdem kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden, wie hoch die Miete bei Umzug in die neuen Räumlichkeiten tatsächlich ausfällt. Daher kann es sein, dass der reale Finanzbedarf in den kommenden Jahren weiter steigen wird.Seite 8 von 8
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de