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261021 · Beschlussvorlage

Zusammenführung der Naturparke Rheinland und Siebengebirge

Nummer
261021
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
24.06.2026
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Lindenstraße Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 09.07.2026 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 23.06.2026 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 25.06.2026 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
261021
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Zusammenführung der Naturparke Rheinland und
Siebengebirge
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
23.06.2026 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
25.06.2026 Empfehlung
Rat 09.07.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Als Verbandsmitglied des Naturpark Rheinland und der Naturparkver
sammlung des Naturpark Siebengebirge stimmt die Stadt Bonn der or
ganisatorischen Zusammenlegung der beiden Naturparke unter der
Trägerschaft des Zweckverbands Naturpark Rheinland zu.
2. Der mit der Zusammenlegung einhergehenden Erhöhung der Verband
sumlage wird zugestimmt und die Verwaltung wird beauftragt, entspre
chende Haushaltsmittel für den Doppelhaushalt 2027/28 anzumelden.
Begründung
Der Naturpark Rheinland, der neben Teilgebieten der Stadt Bonn im Norden
auch Flächen der Stadt Köln, des Rhein-Erft-Kreises, des Kreises Euskirchen
sowie der linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis-Kommunen umfasst, hat eine
Gesamtgröße von 1.045 km². Der Naturpark Rheinland schafft vielfältige
Möglichkeiten, die Besonderheiten der Landschaft, Naturräume und regionalen
Kultur erlebbar zu gestalten. Eines von vier regional bekannten
Naturparkzentren im Naturpark ist das Bonner Haus der Natur. Verwaltet wird
das Großschutzgebiet durch einen Zweckverband. Hier sind sowohl politische
Vertreter*innen aus Bonn als auch die Stadtverwaltung (Amt 67) aktiv. Der
jährlich zu leistende finanzielle Beitrag der Stadt Bonn für den Naturpark
Rheinland beträgt nach Umlageschlüssel der Satzung des Naturparks aktuell
84.320,60 Euro. Dabei gehen die Fläche der linksrheinischen Bonner Stadtteile
zu 25% und die Einwohnerzahl der linksrheinischen Bonner Stadtteile zu 75%
in die Umlageberechnung ein.
Der Naturpark Siebengebirge, der neben Teilgebieten des Bonner Ostens auch
Bereiche der Städte Sankt Augustin, Königswinter und Bad Honnef umfasst,Seite 1 von 8
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
hat eine Gesamtgröße von 112 km². Aufgabenschwerpunkte der
Naturparkarbeit liegen hier auf den Themenbereichen Besucherlenkung,
Bildung für nachhaltige Entwicklung und nachhaltige Regionalentwicklung.
Aufgrund seiner räumlichen Nähe ist der Naturpark Siebengebirge für die Stadt
Bonn in Bezug auf Naherholung und Tourismus von größter Bedeutung. Die
Gebietskulisse des Naturparks besteht zu knapp 50 Prozent aus sensiblen
naturschutzfachlichen Schutzräumen. In der Naturparkversammlung sind
neben dem Rhein-Sieg-Kreis u.a. auch die Stadtverwaltung Bonn (Amt 67)
vertreten. Der jährlich zu leistende finanzielle Beitrag der Stadt Bonn für den
Naturpark Siebengebirge beträgt aktuell 43.100,00 Euro (dies entspricht 26%
der Umlage).
Eine besondere Rolle im Naturpark Siebengebirge nimmt der
Verschönerungsverein Siebengebirge (VVS e.V.) ein, der große Teile der
naturschutzfachlich wertvollen Flächen besitzt und verwaltet (u. a.
Besucherlenkung, Anlage von Wegen, Umweltbildung). Auch hier ist die
Bundesstadt Bonn Mitglied und durch Teilnahme an den Vereinssitzungen
werden die Interessen der Bundesstadt Bonn vertreten und ein
Mitbestimmungsrecht bei einem der wichtigsten Flächeneigentümer im
Naturpark erreicht. Der jährlich zu leistende finanzielle Mitgliedsbeitrag der
Stadt Bonn beträgt 750 Euro.
Der Verschönerungsverein Siebengebirge (VVS) wurde 1869/70 mit dem Ziel
gegründet, das Siebengebirge für den wachsenden Erholungsverkehr zu
erschließen. Seit 1899 gehört auch der Schutz des Siebengebirges zu seinen
Aufgaben. Von 1986 bis 2018 war der VVS e.V. Träger des Naturpark
Siebengebirge. Zwischenzeitlich war die Trägerschaft des Naturpark
Siebengebirge auf den Rhein-Sieg-Kreis übergegangen (vgl. DS 1711858) –
der Zweckverband Naturpark Rheinland ist mit der Geschäftsführung befasst.
Der VVS ist Mitglied der Naturparkversammlung Siebengebirge.
Der Naturpark Siebengebirge hat bislang keine eigene Geschäftsstelle.
Aufgaben wie die Geschäftsführung sowie die Finanz- und Personalverwaltung
übernimmt seit 2017 der Zweckverband Naturpark Rheinland. Träger des
Naturparks Siebengebirge ist der Rhein-Sieg- Kreis, der die Geschäftsführung
mittels Kooperationsvereinbarung auf den Naturpark Rheinland übertragen hat.
Die Vereinbarung endet zum 31.12.2026 und kann unter gleichen Konditionen
nicht mehr durch den Naturpark Rheinland weitergeführt werden. Seit 2017
wurden die finanziellen Ansätze für die wahrgenommenen Aufgaben durch den
Zweckverband Naturpark Rheinland nicht erhöht. In den vergangenen Jahren
musste auf Rücklagen zurückgegriffen werden, die Ende 2026 aufgebraucht
sein werden.
In der Praxis hat sich das Modell einer gemeinsamen Geschäftsstelle für beide
Naturparke bewährt, deshalb soll nun organisatorisch die Trägerschaft vom
Rhein-Sieg-Kreis auf den Naturpark Rheinland übertragen werden. Vorteile der
kombinierten Trägerschaft sind die gemeinsamen Verwaltungsstrukturen, die
jeder Naturpark benötigt. Darüber hinaus ergeben sich Synergien bspw. in der
Fördermittelakquise, der Abstimmung mit Bezirksregierung, LandesbetriebSeite 2 von 8
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Wald & Holz u.a.
Die einzelnen Marken: „Rheinland“ und „Siebengebirge“ sollen dabei aus
Gründen der Identitätsstiftung bestehen bleiben. Der Rhein-Sieg-Kreis wurde in
der Naturparkversammlung des Naturparks Siebengebirge beauftragt, juristisch
zu prüfen, wie eine Zusammenarbeit mit dem Naturpark Rheinland dauerhaft
rechts- und finanzsicher fortgeführt werden kann.
Der Zweckverband Naturpark Rheinland hat den finanziellen Mehrbedarf, der
mit einer dauerhaften Überführung des Naturparks Siebengebirge – bei
Beibehaltung des Status quo - in den Zweckverband Naturpark Rheinland ab
2027 überschlägig auf Grundlage des Umlageschlüssels der
Kooperationsvereinbarung von 2017 ermittelt. Demnach beträgt der Anteil der
Stadt Bonn an den Gesamtkosten des Naturparks weiterhin ca. 26%. Der Rest
verteilt sich auf den Rhein-Sieg-Kreis. Die Rechtskonformität der
Kostenverteilung wird aktuell durch eine vom Rhein-Sieg-Kreis beauftragte
Rechtsanwaltskanzlei geprüft.
Der Mehrbedarf in Höhe von 122.000€ (bisherige Gesamtkosten in Höhe von
167.000€, zukünftig 289.000€, Aufstellung s. Anlage) ist begründet in
gestiegenen Personalkosten, die bislang durch Rücklagen und zeitweiser
Nichtbesetzung ausgeglichen werden konnten. Zudem mussten auf Hinweis
des RPA des Rhein-Erft-Kreises die Overheadkosten gemäß der Kommunalen
Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) angepasst
werden. Durch die Umsetzung von geförderten Projekten ergeben sich ein
erhöhter Eigenmittelbedarf und finanzielle Abschreibungen. Im Weiteren steht
seit 2025 die Miete der neuen Räumlichkeiten für die eigene Geschäftsstelle
des Naturparks Siebengebirge in Bad Honnef an, die bislang noch aus
Rücklagen finanziert werden konnte.
Auch wenn die Zusammenlegung zunächst höhere Kosten verursacht, werden
durch gemeinsame Geschäftsführung, Verwaltung und Personalwesen
Synergieeffekte genutzt, die deutlich über den Kosten eines getrennten
Aufbaus eigener Personal- und Infrastruktur liegen.
Die Kosten für die Variante einer eigenständigen Weiterführung beider
Naturparke mit eigenen Geschäftsstellen wurde überschlägig ermittelt. Für den
Naturpark Siebengebirge müsste dazu eine Geschäftsführung eingerichtet
werden, die mit einer Höhergruppierung einer Bestandsstelle einhergeht.
Zusätzlich wären eine Verwaltungsstelle und eine zusätzliche Referentenstelle
einzurichten. Laufende Kosten für Software, Lizenzen etc. fallen ebenfalls an.
Die Gesamtkosten dieser Variante lägen bei ca. 352.000€ - 427.000€, die auf
die Verbandsmitglieder umzulegen wären. Auf die Stadt Bonn käme nach o.a.
Umlageschlüssel ein jährlicher Beitrag in Höhe von ca. 96.000€ - 117.000€ zu,
der deutlich über dem Beitrag des Modells mit gemeinsamer Geschäftsstelle
(Anteil der Stadt Bonn 75.000€) läge.Seite 3 von 8
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Es ergeben sich für die Bundesstadt Bonn folgende Werte:
Naturpark
Rheinland, Stand
2026
Naturpark
Siebengebirge,
Stand 2026
VVS e.V.,
Stand 2026
Kosten gesamt,
Stand 2026
84.320,60€ 43.100€ 750€ 128.170,60€
Naturpark
Rheinland, Stand
2027 ff.
Naturpark
Siebengebirge,
Stand 2027 ff.
VVS e.V.,
Stand 2027, ff.
Kosten gesamt,
Stand 2027 ff.
84.320,60€ 75.000€ 750€ 160.070,60€
Die detaillierten Erläuterungen zu den Kosten nach Zusammenführen der
beiden Naturparke werden im Anhang der Vorlage seitens der Naturparkleitung
Rheinland dargestellt. Die aufgeführten Kosten entstehen zur Erfüllung der
satzungsgemäßen und gesetzlichen Aufgaben und Ziele eines Naturparks
gemäß § 38 Landesnaturschutzgesetz NRW. Die erforderliche
Satzungsänderung zur Zusammenführung wird von der Naturparkversammlung
beschlossen.
Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle
Auswirkungen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des
laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-
Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.13 Natur- und Landschaftspflege 1.13.02 Forstwirtschaft
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
128.170,60 EUR
160.070,60 EUR
156001307/
74.1000
168001302/
74.1000
2026
2027 ff.
128.170,60 EUR Deckungsring
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlichSeite 4 von 8
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anlage/n
1 Erläuterung finanzieller Mehrbedarf NP Siebengebirge ab 2027 (öffentlich)Seite 5 von 8
Zweckverband Naturpark Rheinland |Lindenstraße 20 | 50354 Hürth
Tel.: +49 (0)2233 7100777 | E-Mail: info@naturpark-rheinland.de
www.naturpark-rheinland.de
Die rheinischen Naturparke Bergisches Land, Siebengebirge und Rheinland erfüllen im Rahmen ihres
gesetzlichen Auftrags wichtige Aufgaben für die Region Köln-Bonn. Sie sorgen mit zahlreichen infra-
strukturellen Maßnahmen für naturverträgliche Naherholungsangebote, sind mit ihrem Netzwerk an Na-
turparkschulen und Naturparkzentren wichtige Bildungspartner im Sinne einer Bildung für nachhaltige
Entwicklung und sie entwickeln Projekte und akquirieren Fördermittel, die dem Naturschutz und einer
nachhaltigen Regionalentwicklung dienen.
Um diese vielfältigen Aufgaben, die der Gesetzgeber fordert und die in den individuellen Naturparkplä-
nen festgeschrieben sind, erfolgreich bearbeiten zu können, empfiehlt der Dachverband im Rahmen der
„Qualitätsoffensive Naturparke“, eine Geschäftsstelle mit mindestens 4 festangestellten Stellen zu be-
setzen.
Im Rahmen der Kooperationsvereinbarung mit dem Rhein-Sieg-Kreis, der aktuell der Träger des Natur-
park Siebengebirges ist, führt der Zweckverband Naturpark Rheinland seit 2017 die Geschäfte des Na-
turpark Siebengebirges. Hierfür erhält der Zweckverband seit 2017 einen gleichbleibenden finanziellen
Betrag von 167.000 €, den die Mitglieder der Naturparkversammlung Siebengebirge (Rhein-Sieg-Kreis,
Stadt Bonn, Königswinter, Bad Honnef und Sankt Augustin) nach einem Schlüssel, der sich aus Flä-
chenanteil und Einwohnerzahlen berechnet, zur Verfügung stellen.
Aus diesen Mitteln wurde ein Team vor Ort eingestellt, das aus 2,5 Stellen besteht. Darunter die Ge-
schäftsstellenleitung (E10), eine Fachreferentinstelle (E9c) und 0,5 Stellenanteile für Verwaltung (E9c).
Die Geschäftsführung wurde in Personalunion durch den Geschäftsführer des Zweckverbands ausgeübt.
Der Hauptanteil der Finanz- und Personalverwaltung erfolgte ebenfalls durch das Personal des Natur-
park Rheinland. Für diese Overheadkosten, die auch Versicherungen und IT beinhaltet, hat der Zweck-
verband einen seit 2017 gleichbleibenden Betrag in Höhe von rund 10.000 Euro zusätzlich vom Rhein-
Sieg-Kreis erhalten. In der Kooperationsvereinbarung wurde festgehalten, dass der Rhein-Sieg-Kreis für
die Anfangsphase unentgeltlich Büroräume im Kreishaus zur Verfügung stellt, bis ein geeigneter Ort im
Naturpark gefunden werden konnte. Diese Übergangslösung war bis zum Umzug der Geschäftsstelle an
den Ziepchensplatz in Bad Honnef Anfang 2025 in Kraft. Seitdem ist eine Miete fällig.
Seit 2017 wurden die finanziellen Mittel für den Betrieb nicht erhöht, obwohl die Personalkosten seit-
dem erheblich gestiegen sind. Dieses Defizit, das über die Jahre immer größer wurde, konnte weitest-
gehend durch Rücklagen ausgeglichen werden, die aufgrund zeitweiser Nichtbesetzung von Stellen,
Erläuterung finanzieller Mehrbedarf Naturpark SiebengebirgeSeite 6 von 8
Seite 2 von 3
einer Sonderzahlung im Jahr 2017 und durch zusätzliche Mittelakquise von Förder- und Stiftungsmitteln
aufgefangen werden konnten. Diese Rücklage wird voraussichtlich Ende 2026 vollständig aufgebraucht
sein.
Weitere Kostensteigerungen sind erfolgt, da mit der Akquise und Umsetzung von Fördergeldern auch
höherer Eigenmittelbedarf und finanzielle Abschreibungen einhergehen. Des Weiteren hat das RPA des
Rhein-Erft-Kreises, das den Naturpark Rheinland in den vergangenen zwei Jahren turnusgemäß geprüft
hat, angemerkt, dass die Overheadkosten in dem Projekt zwingend angepasst werden müssen und die
Kosten hierfür auf Grundlage des KGST zwischen 10 und 20 % der Personalkosten zu berechnen sind.
So entstehen auch zukünftig in diesem Bereich höhere Kosten. Diese dürften allerdings deutlich günsti-
ger ausfallen, als wenn im Naturpark Siebengebirge eigenes Personal und Infrastruktur für Geschäfts-
führung, Verwaltung- und Personalwesen geschaffen werden müssten. Außerdem schafft die etablierte
Teamstruktur, die sich an den für die Naturparke gemeinsamen Themenschwerpunkten orientiert, zahl-
reiche Synergien, die - unabhängig der unterschiedlichen räumlichen Gegebenheiten - zu einen effizien-
ten Ressourceneinsatz führen.
Zusammenfassend lässt sich der finanzielle Mehrbedarf, der mit einer dauerhaften Überführung des
Naturpark Siebengebirges – bei Beibehaltung des Status quo - in den Zweckverband Naturpark Rhein-
land ab 2027 zum Tragen kommt, am aufgestellten Haushalt in etwa wie folgt darstellen:
bisher ab 2027 Mehrbedarf
Personal- und Lohnnebenkosten 132.000 € 204.000 € 72.000 €
Overheadkosten 10.000 € 19.000 € 9.000 €
Miete/Carsharing 0 € 11.000 € 11.000 €
Abschreibungen 5.000 € 15.000 € 10.000 €
Eigenmittel 20.000 € 35.000 € 15.000 €
allg. Inflationsrate (3% ggü. 2017) 0 € 5.000 € 5.000 €
Summe 167.000 € 289.000 € 122.000 €
- Personal- und Lohnnebenkosten (2017: 132.000 € => 2027 voraussichtlich 204.000 €) =72.000 €
- Anpassung Overheadkosten (2017: 10.000 € => 2027 voraussichtlich 19.000 €) =9.000 €
- Miete/Carsharing (2017: 0 € => 2027 voraussichtlich 11.000 €) =11.000 €Seite 7 von 8
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- Abschreibungen (2017: 5000 € => 2027 voraussichtlich 15.000 €) = 10.000 €
- Eigenmittel (2017 => 10.000 => 2027 voraussichtlich 25.000 €) =15.000 €
- Allgemeine Inflationsrate (3% gegenüber 2017) => 5.000
Gesamtsumme Mehrbedarf
(Finanzbedarf 2017: 167.000 € => Finanzbedarf 2027 voraussichtlich 289.000 €) =122.000 €
Bitte beachten: Der in der Naturparkversammlung vorgestellte Haushalt ist die Grundlage für die Be-
rechnung. Genaue Lohn- und Nebenkostensteigerungen durch tarifbedingte Erhöhungen lassen sich nur
schwer prognostizieren. Außerdem kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden, wie hoch die
Miete bei Umzug in die neuen Räumlichkeiten tatsächlich ausfällt. Daher kann es sein, dass der reale
Finanzbedarf in den kommenden Jahren weiter steigen wird.Seite 8 von 8

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Datenstand: 02.11.2026, 22:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de