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261019 · Große Anfrage

BSW/SBI – Große Anfrage III: Verantwortung, Verkehrswert und Haushaltsrisiken beim ehemaligen Amerikanischen Club / Open Embassy for Democracy

Nummer
261019
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
22.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 09.07.2026 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 73 KB Öffnen ↗

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Große Anfrage
öffentlich
261019
Fragesteller/in:
BSW/SBI-Gruppe im Rat der Stadt Bonn
Hanno von Raußendorf
Moussa Acharki
21.05.2026
BSW/SBI – Große Anfrage III: Verantwortung,
Verkehrswert und Haushaltsrisiken beim
ehemaligen Amerikanischen Club / Open Embassy
for Democracy
Beratungsfolge
Rat 11.06.2026 Kenntnisnahme
Fragestellung
A –Verantwortungswahrnehmung und Steuerung
1.Welche konkreten Verhandlungen waren am 08.09.2025 nach Einschätzung
derdamaligen Oberbürgermeisterin Katja Dörner bzw. der Verwaltung bereits
„weit fortgeschritten“ hinsichtlich
a)der Herauslösung des Amerikanischen Clubs aus dem Erbbaurechtsvertrag
und
b)einer Veräußerung an die Montag-Stiftungen,
und welche dieser Verhandlungsergebnisse oderzugrunde liegendenAnnahmen
haben sich im weiteren Verlauf als nicht tragfähig erwiesen?
2.Welche Gespräche führte die damalige Oberbürgermeisterin Katja Dörner vor
dem 08.09.2025, auf die sie in der Ratssitzung als „vertrauliche Gespräche“
Bezug nahm, und welche Gespräche führte sie nach dem Ratsbeschluss vom
08.09.2025? Welche Ziele, Ergebnisse und konkreten Folgeschritte zur
Umsetzung des Ratsbeschlusses ergaben sichjeweilsdaraus?
a)zu welchen Terminen fanden diese Gespräche statt?
b)wer hat daran teilgenommen?
c)wo fanden diese Gespräche statt?
3.Wann wurde Oberbürgermeister GuidoDéusnach seinem Amtsantritt am
03.11.2025 über den Verhandlungsstand, die streitigen Punkte und die Risiken
eines Scheiterns unterrichtet, und welche konkreten Steuerungs-, Vermittlungs-
oder Entscheidungsmaßnahmen hat er daraufhin veranlasst oder der
Verwaltungsspitze aufgegeben?
a)zu welchen Terminen fanden entsprechende Unterrichtungen oderSeite 1 von 4
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Gespräche statt?
b)wer hat daran teilgenommen?
c)welche Ergebnisse oder Arbeitsaufträge wurden festgehalten?
4.Welche Dezernate und Organisationseinheiten waren seit dem
Ratsbeschluss vom 08.09.2025 mit der weiteren Moderation und Umsetzung
des Beschlusses befasst, wer hatte zu welchen Zeitpunkten die Federführung
in der Verwaltung?
5.Welche konkreten Lösungsmodelle, Kompromissvorschläge oder
Zwischenergebnisse hat die Verwaltung seit dem 08.09.2025 – insbesondere
unter Berücksichtigung des vierten Gutachtens – zur Herauslösung aus dem
Erbbaurecht oder zur Veräußerung des Objekts entwickelt
oderunterbreitet,welche Punkte zwischen den Beteiligten weiterhin streitig sind
und welche Vorschläge von welchen Beteiligten aus welchen Gründen
abgelehnt wurden?
B – Viertes Gutachten, Verkehrswert und Marktgängigkeit
6.Welche Verfahrensfragen zum vierten Gutachten, insbesondere zur
Nutzbarkeit durch die Beteiligten, wurden vor Beauftragung verbindlich geklärt,
welche nicht, und welche Kosten hat dasvierte Gutachten verursacht?
7.Hat das vierte Gutachten im Hinblick auf § 194 BauGB sowie unter
Berücksichtigung der VV Zumutbarkeit DSchG NRW geprüft, ob der
gutachterlich ausgewiesene Wert unter realistischen Marktbedingungen
erzielbar ist, insbesondere ob außerhalb der Montag-Stiftungen Erwerber
existieren, die den Kaufpreis zahlen und zugleich die denkmalrechtlichen
Erhaltungs-, Sicherungs- und Instandsetzungspflichten sowie die erheblich
eingeschränkten Möglichkeiten einer wirtschaftlichen Nutzung des Objekts
tragen würden?
8.Ist der im vierten Gutachten ausgewiesene Wert nach Auffassung der
Verwaltung ein unter realistischen Marktbedingungen erzielbarer Verkehrswert
im Sinne des § 194 BauGB, obwohl das Objekt unter Berücksichtigung der
Maßstäbe der VV Zumutbarkeit DSchG NRW denkmalrechtlichen Erhaltungs-,
Sicherungs- und Instandsetzungspflichten sowie erheblichen Einschränkungen
der wirtschaftlichen Nutzung unterliegt, oder handelt es sich lediglich um einen
rechnerischen Ausgleich zwischen deutlich auseinanderliegenden
Bewertungsansätzen?
C –Haushaltsrechtliche Folgewirkungen
9.Wie bewertet die Verwaltung die haushaltsrechtliche Zulässigkeit eines
Ankaufs, Grundstückstauschs oder sonstigen wirtschaftlich vergleichbaren
Modells zugunsten von VEBOWAG / VEBOFUTUR, wenn der angesetzte Wert
des ehemaligenAmerikanischen Clubs nicht durch einen marktgängigen
Verkehrswert gedeckt ist und es dadurch zu einer Verschiebung von
Vermögenswerten zulasten des städtischen Haushalts kommt?
a)Welche Anforderungen ergeben sich insoweit aus dem Grundsatz der
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Haushaltswirtschaft?Seite 2 von 4
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b)Wurde geprüft, ob ein solches Modell beihilfe-, kommunal- oder
gesellschaftsrechtliche Risiken begründet?
Begründung
Bereits mit den Großen Anfragen DS 260012 und DS 260379 hatten die
Fragesteller zentrale denkmal-, haftungs- und gesellschaftsrechtliche Fragen
thematisiert.Mit der Stellungnahme DS 260012-03 ST hat die Verwaltung
wesentliche Grundsätze zum Denkmalschutz des ehemaligen Amerikanischen
Clubs bestätigt: Die Erhaltungspflicht besteht unabhängig von Nutzung oder
Verkaufsabsichten; eine starre Pflicht zur Erlösmaximierung besteht nicht; ein
Verkauf zu einem denkmaladäquaten, gutachterlich bestätigten Preis kann
haftungsfrei möglich sein.
Gleichzeitig hat der Rat mit Beschlüssen vom 08.09.2025, 22.01.2026 und
zuletzt im Zusammenhang mit der Mitteilung DS 260583 zum vierten Gutachten
am 11.05.2026 unter dem Eindruck eines drohenden Scheiterns des Projekts
die Verwaltung wiederholt beauftragt, das Projekt „OpenEmbassyfor
Democracy“ durch weitere Gutachten, Moderation und zusätzliche
Verfahrensschritte voranzubringen.
Dennoch ist trotz mittlerweile vier Gutachten und jahrelanger Bemühungen der
Montag-Stiftungen sowie intensiver Diskussionen mit Zivilgesellschaft und
Politik seit 2021 weiterhin keine tragfähige Lösung erkennbar. Die Debatte in
der Ratssitzung vom 11.05.2026 vermittelte dabei über weite Strecken hinweg
den Eindruck von politischer und verfahrensmäßiger Hilf- und
Orientierungslosigkeit.
Dass ein mit großen Hoffnungen gestartetes Projekt von herausragender kultur-
, demokratie- und stadtentwicklungspolitischer Bedeutung bis heute nicht
umgesetzt werden konnte und die Montag-Stiftungen inzwischen ihren Rückzug
erklärt haben, während die VEBOWAG weiterhin ungerührt an ihren
Wertvorstellungen festhält, wirft grundlegende Fragen nach der Handlungs- und
Steuerungsfähigkeit der beteiligten Akteure auf. Diese Fragen sind bereits
Gegenstand der Großen Anfrage II (DS260379) und werden vorliegend weiter
konkretisiert.
Bereits mit Änderungsantrag DS 260084-01 AA vom 22.01.2026 hatten die
Fragesteller vorgeschlagen, die Gesellschafterrechte der Stadt gegenüber
VEBOWAG / VEBOFUTUR ausdrücklich zugunsten des Denkmalerhalts
auszuüben und damit eine klare politische Steuerungsentscheidung zu treffen.
Der Antrag wurdemit Mehrheit gegen BSW/SBI und Linkeabgelehnt.
Stattdessen wurde– wiezuletzt erneut in der Ratssitzung vom 11.05.2026–der
Schwerpunkt auf weitere Gutachten, Moderation
undzusätzlicheVerfahrensschritte gelegt.
Vorliegend werden wesentlicheAspekte des vom Rat am 11.05.2026
abgelehnten Dringlichkeitsantrags DS 260867 in das Formateiner Großen
Anfrage überführt, gerade weil die Ablehnung der Fragen zur politischen
Steuerung durch eine Ratsmehrheit die Notwendigkeit einer weiteren
Aufklärung des Vorgangs bestätigt.
Die aufgeworfenen Fragen beschränken sich inzwischen nicht mehr auf dieSeite 3 von 4
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unmittelbaren Projektbeteiligten oder die politische Diskussion innerhalb des
Rates. Auch in der öffentlichen Debatte werden die Vorgänge zunehmend als
Ausdruck fehlender politischer Steuerung und ungeklärter Verantwortlichkeiten
wahrgenommen. Dies kommt besonders deutlich in den Beiträgen
„Beschämend gescheitert“ und „Ist der Amerikanische Club dem Untergang
geweiht?“ in „Haus & Grund aktuell, Ausgabe 5/26“ zum Ausdruck. Unabhängig
von der dort vertretenen Bewertung unterstreicht dies den bestehenden
Aufklärungsbedarf.
Esdrängt sich der Eindruck auf, dass kommunale Verantwortung zwischen Rat
und Verwaltung wechselseitig auf weitere Gutachten sowie zusätzliche
Moderations- und Verfahrensschritte verlagert wird, ohne dass eine klare
Steuerungsentscheidung getroffen wird oder erkennbar wäre, wer die politische
beziehungsweise verfahrensmäßige Verantwortung tatsächlich wahrnimmt oder
wahrnehmenwill.
Vor diesem Hintergrund erscheint das bisherige Scheitern des Projekts
„OpenEmbassyfor Democracy“nurfolgerichtig. Denneine
lebendigedemokratische Kultur, wie sie die Montag-Stiftungen fördern
wollten,setzt nicht nur Diskurse und Verfahren oderöffentliche Bekenntnisse zur
Demokratie voraus, sondern auch dieklareBereitschaft, Verantwortung zu
übernehmen unddie erforderlichenpolitischen Entscheidungen tatsächlich zu
treffen.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 20:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de