261019 · Große Anfrage
BSW/SBI – Große Anfrage III: Verantwortung, Verkehrswert und Haushaltsrisiken beim ehemaligen Amerikanischen Club / Open Embassy for Democracy
Kerndaten
- Nummer
- 261019
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 22.05.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Volltext
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Große Anfrage öffentlich 261019 Fragesteller/in: BSW/SBI-Gruppe im Rat der Stadt Bonn Hanno von Raußendorf Moussa Acharki 21.05.2026 BSW/SBI – Große Anfrage III: Verantwortung, Verkehrswert und Haushaltsrisiken beim ehemaligen Amerikanischen Club / Open Embassy for Democracy Beratungsfolge Rat 11.06.2026 Kenntnisnahme Fragestellung A –Verantwortungswahrnehmung und Steuerung 1.Welche konkreten Verhandlungen waren am 08.09.2025 nach Einschätzung derdamaligen Oberbürgermeisterin Katja Dörner bzw. der Verwaltung bereits „weit fortgeschritten“ hinsichtlich a)der Herauslösung des Amerikanischen Clubs aus dem Erbbaurechtsvertrag und b)einer Veräußerung an die Montag-Stiftungen, und welche dieser Verhandlungsergebnisse oderzugrunde liegendenAnnahmen haben sich im weiteren Verlauf als nicht tragfähig erwiesen? 2.Welche Gespräche führte die damalige Oberbürgermeisterin Katja Dörner vor dem 08.09.2025, auf die sie in der Ratssitzung als „vertrauliche Gespräche“ Bezug nahm, und welche Gespräche führte sie nach dem Ratsbeschluss vom 08.09.2025? Welche Ziele, Ergebnisse und konkreten Folgeschritte zur Umsetzung des Ratsbeschlusses ergaben sichjeweilsdaraus? a)zu welchen Terminen fanden diese Gespräche statt? b)wer hat daran teilgenommen? c)wo fanden diese Gespräche statt? 3.Wann wurde Oberbürgermeister GuidoDéusnach seinem Amtsantritt am 03.11.2025 über den Verhandlungsstand, die streitigen Punkte und die Risiken eines Scheiterns unterrichtet, und welche konkreten Steuerungs-, Vermittlungs- oder Entscheidungsmaßnahmen hat er daraufhin veranlasst oder der Verwaltungsspitze aufgegeben? a)zu welchen Terminen fanden entsprechende Unterrichtungen oderSeite 1 von 4 Seite 2 Gespräche statt? b)wer hat daran teilgenommen? c)welche Ergebnisse oder Arbeitsaufträge wurden festgehalten? 4.Welche Dezernate und Organisationseinheiten waren seit dem Ratsbeschluss vom 08.09.2025 mit der weiteren Moderation und Umsetzung des Beschlusses befasst, wer hatte zu welchen Zeitpunkten die Federführung in der Verwaltung? 5.Welche konkreten Lösungsmodelle, Kompromissvorschläge oder Zwischenergebnisse hat die Verwaltung seit dem 08.09.2025 – insbesondere unter Berücksichtigung des vierten Gutachtens – zur Herauslösung aus dem Erbbaurecht oder zur Veräußerung des Objekts entwickelt oderunterbreitet,welche Punkte zwischen den Beteiligten weiterhin streitig sind und welche Vorschläge von welchen Beteiligten aus welchen Gründen abgelehnt wurden? B – Viertes Gutachten, Verkehrswert und Marktgängigkeit 6.Welche Verfahrensfragen zum vierten Gutachten, insbesondere zur Nutzbarkeit durch die Beteiligten, wurden vor Beauftragung verbindlich geklärt, welche nicht, und welche Kosten hat dasvierte Gutachten verursacht? 7.Hat das vierte Gutachten im Hinblick auf § 194 BauGB sowie unter Berücksichtigung der VV Zumutbarkeit DSchG NRW geprüft, ob der gutachterlich ausgewiesene Wert unter realistischen Marktbedingungen erzielbar ist, insbesondere ob außerhalb der Montag-Stiftungen Erwerber existieren, die den Kaufpreis zahlen und zugleich die denkmalrechtlichen Erhaltungs-, Sicherungs- und Instandsetzungspflichten sowie die erheblich eingeschränkten Möglichkeiten einer wirtschaftlichen Nutzung des Objekts tragen würden? 8.Ist der im vierten Gutachten ausgewiesene Wert nach Auffassung der Verwaltung ein unter realistischen Marktbedingungen erzielbarer Verkehrswert im Sinne des § 194 BauGB, obwohl das Objekt unter Berücksichtigung der Maßstäbe der VV Zumutbarkeit DSchG NRW denkmalrechtlichen Erhaltungs-, Sicherungs- und Instandsetzungspflichten sowie erheblichen Einschränkungen der wirtschaftlichen Nutzung unterliegt, oder handelt es sich lediglich um einen rechnerischen Ausgleich zwischen deutlich auseinanderliegenden Bewertungsansätzen? C –Haushaltsrechtliche Folgewirkungen 9.Wie bewertet die Verwaltung die haushaltsrechtliche Zulässigkeit eines Ankaufs, Grundstückstauschs oder sonstigen wirtschaftlich vergleichbaren Modells zugunsten von VEBOWAG / VEBOFUTUR, wenn der angesetzte Wert des ehemaligenAmerikanischen Clubs nicht durch einen marktgängigen Verkehrswert gedeckt ist und es dadurch zu einer Verschiebung von Vermögenswerten zulasten des städtischen Haushalts kommt? a)Welche Anforderungen ergeben sich insoweit aus dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Haushaltswirtschaft?Seite 2 von 4 Seite 3 b)Wurde geprüft, ob ein solches Modell beihilfe-, kommunal- oder gesellschaftsrechtliche Risiken begründet? Begründung Bereits mit den Großen Anfragen DS 260012 und DS 260379 hatten die Fragesteller zentrale denkmal-, haftungs- und gesellschaftsrechtliche Fragen thematisiert.Mit der Stellungnahme DS 260012-03 ST hat die Verwaltung wesentliche Grundsätze zum Denkmalschutz des ehemaligen Amerikanischen Clubs bestätigt: Die Erhaltungspflicht besteht unabhängig von Nutzung oder Verkaufsabsichten; eine starre Pflicht zur Erlösmaximierung besteht nicht; ein Verkauf zu einem denkmaladäquaten, gutachterlich bestätigten Preis kann haftungsfrei möglich sein. Gleichzeitig hat der Rat mit Beschlüssen vom 08.09.2025, 22.01.2026 und zuletzt im Zusammenhang mit der Mitteilung DS 260583 zum vierten Gutachten am 11.05.2026 unter dem Eindruck eines drohenden Scheiterns des Projekts die Verwaltung wiederholt beauftragt, das Projekt „OpenEmbassyfor Democracy“ durch weitere Gutachten, Moderation und zusätzliche Verfahrensschritte voranzubringen. Dennoch ist trotz mittlerweile vier Gutachten und jahrelanger Bemühungen der Montag-Stiftungen sowie intensiver Diskussionen mit Zivilgesellschaft und Politik seit 2021 weiterhin keine tragfähige Lösung erkennbar. Die Debatte in der Ratssitzung vom 11.05.2026 vermittelte dabei über weite Strecken hinweg den Eindruck von politischer und verfahrensmäßiger Hilf- und Orientierungslosigkeit. Dass ein mit großen Hoffnungen gestartetes Projekt von herausragender kultur- , demokratie- und stadtentwicklungspolitischer Bedeutung bis heute nicht umgesetzt werden konnte und die Montag-Stiftungen inzwischen ihren Rückzug erklärt haben, während die VEBOWAG weiterhin ungerührt an ihren Wertvorstellungen festhält, wirft grundlegende Fragen nach der Handlungs- und Steuerungsfähigkeit der beteiligten Akteure auf. Diese Fragen sind bereits Gegenstand der Großen Anfrage II (DS260379) und werden vorliegend weiter konkretisiert. Bereits mit Änderungsantrag DS 260084-01 AA vom 22.01.2026 hatten die Fragesteller vorgeschlagen, die Gesellschafterrechte der Stadt gegenüber VEBOWAG / VEBOFUTUR ausdrücklich zugunsten des Denkmalerhalts auszuüben und damit eine klare politische Steuerungsentscheidung zu treffen. Der Antrag wurdemit Mehrheit gegen BSW/SBI und Linkeabgelehnt. Stattdessen wurde– wiezuletzt erneut in der Ratssitzung vom 11.05.2026–der Schwerpunkt auf weitere Gutachten, Moderation undzusätzlicheVerfahrensschritte gelegt. Vorliegend werden wesentlicheAspekte des vom Rat am 11.05.2026 abgelehnten Dringlichkeitsantrags DS 260867 in das Formateiner Großen Anfrage überführt, gerade weil die Ablehnung der Fragen zur politischen Steuerung durch eine Ratsmehrheit die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Vorgangs bestätigt. Die aufgeworfenen Fragen beschränken sich inzwischen nicht mehr auf dieSeite 3 von 4 Seite 4 unmittelbaren Projektbeteiligten oder die politische Diskussion innerhalb des Rates. Auch in der öffentlichen Debatte werden die Vorgänge zunehmend als Ausdruck fehlender politischer Steuerung und ungeklärter Verantwortlichkeiten wahrgenommen. Dies kommt besonders deutlich in den Beiträgen „Beschämend gescheitert“ und „Ist der Amerikanische Club dem Untergang geweiht?“ in „Haus & Grund aktuell, Ausgabe 5/26“ zum Ausdruck. Unabhängig von der dort vertretenen Bewertung unterstreicht dies den bestehenden Aufklärungsbedarf. Esdrängt sich der Eindruck auf, dass kommunale Verantwortung zwischen Rat und Verwaltung wechselseitig auf weitere Gutachten sowie zusätzliche Moderations- und Verfahrensschritte verlagert wird, ohne dass eine klare Steuerungsentscheidung getroffen wird oder erkennbar wäre, wer die politische beziehungsweise verfahrensmäßige Verantwortung tatsächlich wahrnimmt oder wahrnehmenwill. Vor diesem Hintergrund erscheint das bisherige Scheitern des Projekts „OpenEmbassyfor Democracy“nurfolgerichtig. Denneine lebendigedemokratische Kultur, wie sie die Montag-Stiftungen fördern wollten,setzt nicht nur Diskurse und Verfahren oderöffentliche Bekenntnisse zur Demokratie voraus, sondern auch dieklareBereitschaft, Verantwortung zu übernehmen unddie erforderlichenpolitischen Entscheidungen tatsächlich zu treffen. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de