261013-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Große Anfrage der AfD-Fraktion: Nutzung städtischer Räumlichkeiten durch die linksradikale Szene. Hier: „Die Falken e. V. KV Bonn/Rhein-Sieg“
Kerndaten
- Nummer
- 261013-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 08.06.2026
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Rölsdorfstraße Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261013-01 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Große Anfrage der AfD-Fraktion: Nutzung städtischer Räumlichkeiten durch die linksradikale Szene. Hier: „Die Falken e. V. KV Bonn/Rhein- Sieg“ Beratungsfolge Rat 11.06.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Warum ging die Stadt Bonn ein Mietverhältnis mit dem Kreisverband der „Sozialistischen Jugend Deutschlands – Die Falken KV Bonn/Rhein-Sieg“ über die Liegenschaft Rölsdorfstr. 20 ein? 2. Wurde das Mietverhältnis durch einen Ratsbeschluss legitimiert? 3. Besteht aktuell ein Mietverhältnis zwischen der Bundesstadt Bonn und der „Sozialistischen Jugend Deutschlands – Die Falken e. V. KV Bonn/RheinSieg“? Zu 1-3: Der Bonner Kreisverband der »Sozialistischen Jugend Deutschlands – Die Falken« war eigenständiger Mieter der Bundesstadt Bonn. Vermietet wurden ihm 3 Räume (drei separate Büroräume 14+25+30m²) und 1 WC, zusammen 75m². Die Bundesstadt Bonn hatte dem Verein die Räume nicht dauerhaft vermietet. Es handelte sich lediglich um die Überlassung von Räumen in einem leerstehenden Gebäude so lange, bis das Gebäude niedergelegt werden konnte. Zweck der Vermietung war, dass entsprechend der Vorgaben des Rates der Bundesstadt Bonn (siehe Ratsbeschluss vom 28.03.2019, DS 1811487EB10) leerstehende Gebäude während der Dauer ihres Leerstands ganz oder in Teilen einer Zwischennutzung zuzuführen sind. Der Verein hat das Gebäude schwerpunktmäßig als Büro für Kinder- und Jugendarbeit genutzt und nicht für die Durchführung von Veranstaltungen. Eine Durchführung von öffentlichen politischen Veranstaltungen ist in den kleinen Büroräumen aus Sicht der Verwaltung schlichtweg nicht möglich bzw. zu erwarten. Dieses temporäre Zwischennutzungsmietverhältnis verlief problemlos. Es gab keine Beschwerden von Nachbarn oder Anwohnern; die Vermietung wurde als zulässig bewertet.Seite 1 von 2 Seite 2 4. Gab oder gibt es sonstige Kooperationen zwischen der Bundesstadt Bonn und der „Sozialistischen Jugend Deutschlands – Die Falken KV Bonn/Rhein-Sieg“? Hat der Verein finanzielle Zuwendungen (gleich welcher Art) aus städtischen Töpfen erhalten, z. B. projektbezogene Fördermittel? Der Verein Sozialistische Jugend Deutschland Kreisverband Bonn/Rhein-Sieg, der als Jugendverband durch den Dachverband durch das Land NRW anerkannt ist, stellte in den Jahren 2022 bis 2026 Anträge auf Förderung jugendverbandlicher Tätigkeiten. Im Jahr 2025 betrug die bewilligte Förderung insgesamt 2.159,61 Euro. Darüber hinaus wurden in zwei Jahren Maßnahmen der Jugendfreizeitförderung über die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit bezuschusst. Darüber hinausgehende projektbezogene, institutionelle oder vertraglich geregelte Zusammenarbeiten zwischen der Bundesstadt Bonn und dem Verein „Sozialistische Jugend Deutschlands – Die Falken KV Bonn/Rhein-Sieg“ bestanden und bestehen nicht. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de