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261013-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Große Anfrage der AfD-Fraktion: Nutzung städtischer Räumlichkeiten durch die linksradikale Szene. Hier: „Die Falken e. V. KV Bonn/Rhein-Sieg“

Nummer
261013-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
08.06.2026
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Rölsdorfstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 11.06.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 261013 Große Anfrage der AfD-Fraktion: Nutzung städtischer Räumlichkeiten durch die linksradikale Szene. Hier: „Die Falken e. V. KV Bonn/Rhein-Sieg“

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261013-01 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Große Anfrage der AfD-Fraktion: Nutzung
städtischer Räumlichkeiten durch die linksradikale
Szene. Hier: „Die Falken e. V. KV Bonn/Rhein-
Sieg“
Beratungsfolge
Rat 11.06.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Warum ging die Stadt Bonn ein Mietverhältnis mit dem
Kreisverband der „Sozialistischen Jugend Deutschlands – Die
Falken KV Bonn/Rhein-Sieg“ über die Liegenschaft Rölsdorfstr. 20
ein?
2. Wurde das Mietverhältnis durch einen Ratsbeschluss legitimiert?
3. Besteht aktuell ein Mietverhältnis zwischen der Bundesstadt Bonn
und der „Sozialistischen Jugend Deutschlands – Die Falken e. V.
KV Bonn/RheinSieg“?
Zu 1-3:
Der Bonner Kreisverband der »Sozialistischen Jugend Deutschlands – Die
Falken« war eigenständiger Mieter der Bundesstadt Bonn. Vermietet wurden
ihm 3 Räume (drei separate Büroräume 14+25+30m²) und 1 WC, zusammen
75m².
Die Bundesstadt Bonn hatte dem Verein die Räume nicht dauerhaft vermietet.
Es handelte sich lediglich um die Überlassung von Räumen in einem
leerstehenden Gebäude so lange, bis das Gebäude niedergelegt werden
konnte.
Zweck der Vermietung war, dass entsprechend der Vorgaben des Rates der
Bundesstadt Bonn (siehe Ratsbeschluss vom 28.03.2019, DS
1811487EB10) leerstehende Gebäude während der Dauer ihres Leerstands
ganz oder in Teilen einer Zwischennutzung zuzuführen sind.
Der Verein hat das Gebäude schwerpunktmäßig als Büro für Kinder- und
Jugendarbeit genutzt und nicht für die Durchführung von Veranstaltungen. Eine
Durchführung von öffentlichen politischen Veranstaltungen ist in den kleinen
Büroräumen aus Sicht der Verwaltung schlichtweg nicht möglich bzw. zu
erwarten. Dieses temporäre Zwischennutzungsmietverhältnis verlief
problemlos.
Es gab keine Beschwerden von Nachbarn oder Anwohnern; die Vermietung
wurde als zulässig bewertet.Seite 1 von 2
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4. Gab oder gibt es sonstige Kooperationen zwischen der Bundesstadt
Bonn und der „Sozialistischen Jugend Deutschlands – Die Falken KV
Bonn/Rhein-Sieg“? Hat der Verein finanzielle Zuwendungen (gleich
welcher Art) aus städtischen Töpfen erhalten, z. B. projektbezogene
Fördermittel?
Der Verein Sozialistische Jugend Deutschland Kreisverband Bonn/Rhein-Sieg,
der als Jugendverband durch den Dachverband durch das Land NRW
anerkannt ist, stellte in den Jahren 2022 bis 2026 Anträge auf Förderung
jugendverbandlicher Tätigkeiten. Im Jahr 2025 betrug die bewilligte Förderung
insgesamt 2.159,61 Euro.
Darüber hinaus wurden in zwei Jahren Maßnahmen der
Jugendfreizeitförderung über die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit
bezuschusst.
Darüber hinausgehende projektbezogene, institutionelle oder vertraglich
geregelte Zusammenarbeiten zwischen der Bundesstadt Bonn und dem Verein
„Sozialistische Jugend Deutschlands – Die Falken KV Bonn/Rhein-Sieg“
bestanden und bestehen nicht.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de