261007 · Große Anfrage
Änderung des Staatsagehörigkeitsgesetzes / Aufenthaltsrechtes
Kerndaten
- Nummer
- 261007
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 22.05.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Beratungsfolge
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 261007 Fragesteller/in: Rahim Öztürker, GfB 21.05.2026 Änderung des Staatsagehörigkeitsgesetzes / Aufenthaltsrechtes Beratungsfolge Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 24.06.2026 Kenntnisnahme Fragestellung Die Verwaltung wird gebeten, die nachfolgenden Fragen zu beantworten: 1- Welche Bereiche des Staatsangehörigkeitsgesetzes / Aufenthaltsrechtes wurden geändert? 2- Was sind die neuen Voraussetzungen für Einbürgerung und Aufenthaltsge- nehmigung? 3- Hat sich die Ausnahme für Ehepartner, die mit einer/einem deutschen Staatsbürgerin/Staatsbürger verheiratet sind, geändert? 4- Besteht die Optionspflicht weiterhin oder wird sie abgeschafft? 5- Welche Sprachniveau ist sowohl für die Einbürgerung als auch für das Nie- derlassungsrecht erforderlich? Begründung Das neue geänderte Staatsangehörigkeitsgesetzes ist am 30.Oktober 2025 in Kraft getreten. Diesbezüglich wurden einige Änderungen im Bereich des Auf- enthaltsrechtes und Einbürgerung vorgenommen. Um den betroffenen Personenkreis fachgerecht zu informieren, bitten wir die Verwaltung hierüber ausführlich zu berichten. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de