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261006 · Mitteilungsvorlage

Grundstück in Bonn-Kessenich, Nikolausstraße 14 - Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage Az.: 10372/2025

Nummer
261006
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
28.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Nikolausstraße Straße· Kessenich, Bonn Hauptort
  • Kessenich Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz 17.06.2026 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
261006
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Kessenich, Nikolausstraße 14
- Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit
Tiefgarage
Az.: 10372/2025
Beratungsfolge
Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz
17.06.2026 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Verwaltung hat für das o.a. Bauvorhaben am 18.05.2026 einen Bauvorbe-
scheid erteilt.
Entsprechend der vorliegenden Bauvoranfrage des Pfarrverbands Bonn-Süd
ist, nach dem Rückbau des ehemaligen St. Franziskus-Hospitals, auf dem
Grundstück Nikolausstr. 14 die Errichtung eines viergeschossigen Wohnge-
bäudes mit Tiefgarage beabsichtigt.
Geplant ist ein Neubau mit ca. 30-35 Wohneinheiten mit vorrangig altersge-
rechten Mietwohnungen sowie optional ergänzenden Pflege- und Gemein-
schaftseinrichtungen. In Anlehnung an die historische Kubatur des Bestands-
gebäudes wird das Gebäude kleinteilig mit Satteldächern ausgebildet, welches
die Proportionen des ehemaligen Klösterchens aufnimmt und sich an der histo-
rischen Bebauungsstruktur orientiert.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Fluchtlinienplanes K 28 (07), so
dass das Vorhaben diesbezüglich nach § 30 BauGB und im Übrigen nach § 34
BauGB zu beurteilen ist. Die Umgebungsbebauung wird durch eine zwei- bis
viergeschossige Bebauung in zumeist geschlossener, vereinzelt aber auch in
offener oder grenzständiger Bauweise geprägt. Die überbaubaren Grund-
stücksflächen ergeben sich straßen- und rückseitig aus den faktischen vorde-
ren und hinteren Baufluchten der Umgebungsbebauung. Da der maßgebliche
Bereich vorrangig durch Wohnen bestimmt wird, liegt eine Einstufung als all-
gemeines Wohngebiet nahe. Das auf dem Vorhabengrundstück bestehende
Gebäude diente als Krankenhaus. Diese Nutzung ist jedoch bereits seit langem
aufgegeben und prägt den Gebietscharakter nicht mehr entscheidend mit. Bau-
lich ist festzustellen, dass der Bestandsbau aufgrund seiner topographischen
und der von der übrigen Bebauung deutlich abgerückten Lage ein Alleinstel-
lungsmerkmal besitzt. Dennoch prägt der Altbau den Maßstab für eine Neube-
bauung auf dem Vorhabengrundstück entscheidend mit.Seite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Vor diesem Hintergrund wurde aus städtebaulichen Gründen Wert daraufge-
legt, dass die bestehenden Traufhöhen eingehalten werden, die Ausbildung
von Satteldächern erfolgt, die Fassade gegliedert und die Gebäudetiefe im
Giebelbereich im Hinblick auf das Kirchendenkmal „Alt-Sankt Nikolaus“ redu-
ziert ist.
Nach diversen Abstimmungen zwischen den involvierten Fachämtern und der
Bauherrschaft liegt nun eine Planung (mit 2 Varianten) vor, in der die geforder-
ten städtebaulichen Aspekte und die gestalterische Aufwertung der straßensei-
tigen Fassade zufriedenstellend umgesetzt wird.
Auch nach Beteiligung der Unteren Denkmalbehörde bestehen gegen diese
Planung keine denkmalrechtlichen Bedenken, so dass unter der Bedingung,
dass im anschließenden Bauantragsverfahren alle wesentlichen Details wie
Fassaden- und Dachgestaltung (Material, Farbigkeit) sowie die Außenanlagen
abgestimmt werden, eine Zustimmung zur denkmalrechtlichen Erlaubnis erteilt
wurde. Zudem ist im Rahmen des Bauantragsverfahrens sicherzustellen, dass
die dem Denkmalschutz unterliegende 100 m lange und bis zu 3,20 m hohe
Natursteinmauer und der Gewölbekeller gesichert und erhalten werden.
Da außerdem der Erhalt der historischen Kapelle – obwohl nicht denkmalge-
schützt – aus denkmalpflegerischer und städtebaulicher Sicht sehr wün-
schenswert ist, wurde dieser Aspekt in einer der beiden Planungsvarianten
(„Prüfoption Erhalt Kapelle“) seitens der Bauherrschaft aufgegriffen. Diese Va-
riante mit Erhalt der Kapelle ist bevorzugt zu planen und eine entsprechende
Prüfung durchzuführen.
Inwiefern der (Teil-)Erhalt der Kapelle allerdings letztlich möglich ist, hängt von
der weiteren Planung zum Nutzungskonzept (entweder reiner Mietwohnungs-
bau oder altersgerechtes Wohnen mit daran angeschlossenen Pflegeeinrich-
tungen) und von der vorgefundenen Bausubstanz ab.
Auf Basis des erteilten Vorbescheids, in dem die grundsätzliche planungsrecht-
liche Zulässigkeit eines Wohnneubaus auf dem Kirchengrundstück geklärt wur-
de, müssen nun zunächst bauherrenseits Gespräche mit dem Erzbistum Köln
über die weitere Vorgehensweise geführt werden.
Im Rahmen des dann anschließenden Baugenehmigungsverfahrens werden
alle weiteren Punkte, insbesondere die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen
Vorschriften (Abstandsflächen, Brandschutz, bauliche Anforderungen, Stellplät-
ze etc.), geprüft.
Anlage/n
1 Lageplan Nikolausstraße 14 (öffentlich)
2 Visualisierung Nikolausstraße 14 (nichtöffentlich)
3 Lageplan Nikolausstrasse 14_ohne Kapelle (nichtöffentlich)
4 Ansicht Nikolausstraße 14 ohne Kapelle (nichtöffentlich)
5 Lageplan Nikolausstrasse 14_mit Kapelle (nichtöffentlich)
6 Ansicht Nikolausstraße 14 mit Kapelle (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 02.11.2026, 21:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de