261005 · Beschlussvorlage
Zuschüsse an kulturelle Vereine und Vereinigungen im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums sowie an Gesang- und Instrumentalvereine im Stadtbezirk Bonn in Jahr 2026
Kerndaten
- Nummer
- 261005
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 29.05.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 261005 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bonn Dezernat: Dez. I Zuschüsse an kulturelle Vereine und Vereinigungen im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums sowie an Gesang- und Instrumentalvereine im Stadtbezirk Bonn in Jahr 2026 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 23.06.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Gemäß der Richtlinien für die Förderung kultureller Vereine und Vereinigungen im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine wird aufgrund der vorliegenden Anträge im Jahr 2026 folgender Gesamtzuschuss gewährt: 3.1.1 Kirchenchöre 1.150,-- € 3.1.2 Gesangvereine 1.400,-- € 3.1.3 Instrumentalvereine 500,-- € 3.2 Kulturelle Vereine 5.300,-- € 3.2.10 Schützenbruderschaften 1.150,-- € 3.2.11 sonstige Vereine 850,-- € 3.2.12 Tanzgruppen 0,-- € 3.2.4 Freiwillige Feuerwehren 1.750,-- € 3.2.7 Ortsausschüsse 7.000,-- € 3.2.8 Junggesellenvereine 500,-- € 3.2.9 Karnevalsgesellschaften 4.900,-- € Kleingartenvereine (3.2.11 sonstige Vereine) 350,-- € Gesamt: 24.850,-- € Zusätzlich zum gewährten Zuschuss erhalten alle 73 Zuschussempfangende fristgemäß eingegangener und förderungsfähiger Anträge im Jahr 2026 einen Aufstockungsbetrag in Höhe von je 55,-- €. Der Zuschussbetrag liegt innerhalb der gemäß der HaushaltsverfügungSeite 1 von 4 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) freigegebenen Mittel in Höhe von 29.480,-- €. Daher können die Zuschüsse zeitnah zu 100% ausgezahlt werden. Begründung Um das traditionelle Vereinswesen im Stadtbezirk Bonn zu unterstützen sollen auf der Grundlage der Richtlinien für die Förderung kultureller Vereine und Vereinigungen im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine auch in diesem Jahr Zuschüsse ausgezahlt werden. Für die Ortsausschüsse, Feuerwehren und die kulturellen Vereine sehen die Richtlinien feste Zuschussbeträge vor. Für alle anderen Vereine (Kirchenchöre, Gesangvereine, Schützenbruderschaften, Karnevalsvereine etc.) sind im Rahmen der Höchstbeträge Zuschüsse vorgesehen, die der Aktivität des Vereins im aktuellen Jahr angemessen sind. Für die Gewährung eines Brauchtumszuschusses ist ein schriftlicher und fristgerecht bis zum 31.03. eines Jahres eingegangener Antrag erforderlich. Gemäß Ziffer 3.2 letzter Absatz der Richtlinien soll ein Aufstockungsbetrag in Höhe von 4.000,-- € auf alle Zuschussempfangende aufgeteilt werden. Aufgrund der aktuellen Haushaltsverfügung stehen 80%, 3.200,-- € zur Verfügung. Bei 73 fristgerecht eingegangenen und förderungsfähigen Anträgen, beträgt die Aufstockung 2026 damit aufgerundet 44,-- € je Zuschussempfänger. Da das freigegebene Budget für die Vereinszuschüsse nicht vollständig ausgeschöpft wird, können die restlichen 800,-- € aus dem Deckungsring genommen werden. Somit erhält jeder Zuschussempfangende einen Aufstockungsbetrag in Höhe von 55,-- € statt 44,-- €. Aus Gründen der Verfahrensvereinfachung wird der Aufstockungsbetrag von 54,80 € auf 55,-- € aufgerundet. Die zusätzlichen 15,-- € sind im freigegebenen Budget für die Vereinszuschüsse vorhanden. Die einzelnen Beträge ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Übersicht. Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle Auswirkungen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH- Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01.30 BezVSt. Bonn 1.10.66.01.30.01 BezVSt. Bonn Investive Kosten der MaßnahmeSeite 2 von 4 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 24.850,00 € 4.015,00 € 110660130/ 73.1000 2026 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung einmalig 28.850,00 € Anlage/n 1 2026 Anlage Vereinszuschüsse (öffentlich)Seite 3 von 4 Beschlussvorlage Förderung Heimat und Brauchtum 2026 - Anlage - möglicher Aufstockungs- betrag 55,00 € 3.1.1 Kirchenchöre 7 0 7 bis 200,00 € 170,00 € bis 200,00 € 1.150,00 € 385,00 € 1.535,00 € 1.535,00 € 1.711,00 € 3.1.2 Gesangvereine 8 0 8 bis 700,00 € 250,00 € bis 400,00 € 1.400,00 € 440,00 € 1.840,00 € 1.840,00 € 3.027,00 € 3.1.3 Instrumentalvereine 3 0 3 bis 700,00 € 100,00 € bis 450,00 € 500,00 € 165,00 € 665,00 € 665,00 € 1.159,00 € 3.2 Kulturelle Vereine 6 0 6 individuell 150,00 € bis 4.000,00 € 5.300,00 € 330,00 € 5.630,00 € 5.630,00 € 5.698,00 € 3.2.10 Schützenbruderschaften 4 0 4 bis 700,00 € 200,00 € bis 300,00 € 1.150,00 € 220,00 € 1.370,00 € 1.370,00 € 1.515,00 € 3.2.11 sonstige Vereine 5 0 5 bis 700,00 € 150,00 € bis 300,00 € 850,00 € 275,00 € 1.125,00 € 1.125,00 € 1.365,00 € 3.2.12 Tanzgruppen 0 0 0 bis 700,00 € 250,00 € - € - € - € - € 303,00 € 3.2.4 Freiwillige Feuerwehren 5 0 5 350,00 € 350,00 € 1.750,00 € 275,00 € 2.025,00 € 2.025,00 € 2.015,00 € 3.2.7 Ortsausschüsse 10 0 10 700,00 € 700,00 € 7.000,00 € 550,00 € 7.550,00 € 7.550,00 € 7.530,00 € 3.2.8 Junggesellenvereine 2 0 2 bis 700,00 € 250,00 € 500,00 € 110,00 € 610,00 € 610,00 € 606,00 € 3.2.9 Karnevalsgesellschaften 20 0 20 bis 700,00 € 100,00 € bis 800,00 € 4.900,00 € 1.100,00 € 6.000,00 € 6.000,00 € 6.813,00 € Kleingartenvereine 3 0 3 bis 700,00 € 250,00 € 350,00 € 165,00 € 515,00 € 515,00 € 303,00 € 73 0 73 24.850,00 € 4.015,00 € 28.865,00 € 28.865,00 € 32.045,00 € freigegebenes Budget: 29.480,00 € Auszahlung der Zuschüsse erfolgt zu: 100% Anmerkung: Die Zuschüsse können zu 100% an die Antragsteller ausgezahlt werden. Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden nicht überschritten. Förderung Heimat und Brauchtum 2026 Fördergruppe förderfähige Anträge verspätete Anträge Anträge Gesamt Zuschuss lt. Richtlinien Einzel- zuschüsse möglicher Zuschuss möglicher Zuschuss Gesamt möglicher Auszahlungs- betrag (80% Budget) 2025 gewährter Zuschuss ohne Auf- stockungs- betragSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de