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261005 · Beschlussvorlage

Zuschüsse an kulturelle Vereine und Vereinigungen im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums sowie an Gesang- und Instrumentalvereine im Stadtbezirk Bonn in Jahr 2026

Nummer
261005
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
29.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 23.06.2026 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
261005
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bonn
Dezernat:
Dez. I
Zuschüsse an kulturelle Vereine und Vereinigungen
im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums
sowie an Gesang- und Instrumentalvereine im
Stadtbezirk Bonn in Jahr 2026
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 23.06.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Gemäß der Richtlinien für die Förderung kultureller Vereine und Vereinigungen
im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und
Instrumentalvereine wird aufgrund der vorliegenden Anträge im Jahr 2026
folgender Gesamtzuschuss gewährt:
3.1.1 Kirchenchöre 1.150,-- €
3.1.2 Gesangvereine 1.400,-- €
3.1.3 Instrumentalvereine 500,-- €
3.2 Kulturelle Vereine 5.300,-- €
3.2.10 Schützenbruderschaften 1.150,-- €
3.2.11 sonstige Vereine 850,-- €
3.2.12 Tanzgruppen 0,-- €
3.2.4 Freiwillige Feuerwehren 1.750,-- €
3.2.7 Ortsausschüsse 7.000,-- €
3.2.8 Junggesellenvereine 500,-- €
3.2.9 Karnevalsgesellschaften 4.900,-- €
Kleingartenvereine (3.2.11 sonstige
Vereine) 350,-- €
Gesamt: 24.850,-- €
Zusätzlich zum gewährten Zuschuss erhalten alle 73 Zuschussempfangende
fristgemäß eingegangener und förderungsfähiger Anträge im Jahr 2026 einen
Aufstockungsbetrag in Höhe von je 55,-- €.
Der Zuschussbetrag liegt innerhalb der gemäß der HaushaltsverfügungSeite 1 von 4
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
freigegebenen Mittel in Höhe von 29.480,-- €. Daher können die Zuschüsse
zeitnah zu 100% ausgezahlt werden.
Begründung
Um das traditionelle Vereinswesen im Stadtbezirk Bonn zu unterstützen sollen
auf der Grundlage der Richtlinien für die Förderung kultureller Vereine und
Vereinigungen im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der
Gesang- und Instrumentalvereine auch in diesem Jahr Zuschüsse ausgezahlt
werden.
Für die Ortsausschüsse, Feuerwehren und die kulturellen Vereine sehen die
Richtlinien feste Zuschussbeträge vor.
Für alle anderen Vereine (Kirchenchöre, Gesangvereine,
Schützenbruderschaften, Karnevalsvereine etc.) sind im Rahmen der
Höchstbeträge Zuschüsse vorgesehen, die der Aktivität des Vereins im
aktuellen Jahr angemessen sind.
Für die Gewährung eines Brauchtumszuschusses ist ein schriftlicher und
fristgerecht bis zum 31.03. eines Jahres eingegangener Antrag erforderlich.
Gemäß Ziffer 3.2 letzter Absatz der Richtlinien soll ein Aufstockungsbetrag in
Höhe von 4.000,-- € auf alle Zuschussempfangende aufgeteilt werden.
Aufgrund der aktuellen Haushaltsverfügung stehen 80%, 3.200,-- € zur
Verfügung. Bei 73 fristgerecht eingegangenen und förderungsfähigen Anträgen,
beträgt die Aufstockung 2026 damit aufgerundet 44,-- € je Zuschussempfänger.
Da das freigegebene Budget für die Vereinszuschüsse nicht vollständig
ausgeschöpft wird, können die restlichen 800,-- € aus dem Deckungsring
genommen werden. Somit erhält jeder Zuschussempfangende einen
Aufstockungsbetrag in Höhe von 55,-- € statt 44,-- €.
Aus Gründen der Verfahrensvereinfachung wird der Aufstockungsbetrag von
54,80 € auf 55,-- € aufgerundet. Die zusätzlichen 15,-- € sind im freigegebenen
Budget für die Vereinszuschüsse vorhanden.
Die einzelnen Beträge ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Übersicht.
Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle
Auswirkungen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des
laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-
Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01.30 BezVSt. Bonn 1.10.66.01.30.01 BezVSt. Bonn
Investive Kosten der MaßnahmeSeite 2 von 4
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
24.850,00 €
4.015,00 €
110660130/
73.1000
2026
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
einmalig
28.850,00 €
Anlage/n
1 2026 Anlage Vereinszuschüsse (öffentlich)Seite 3 von 4
Beschlussvorlage Förderung Heimat und Brauchtum 2026
- Anlage -
möglicher
Aufstockungs-
betrag
55,00 €
3.1.1 Kirchenchöre 7 0 7 bis 200,00 € 170,00 € bis
200,00 € 1.150,00 € 385,00 € 1.535,00 € 1.535,00 € 1.711,00 €
3.1.2 Gesangvereine 8 0 8 bis 700,00 € 250,00 € bis
400,00 € 1.400,00 € 440,00 € 1.840,00 € 1.840,00 € 3.027,00 €
3.1.3 Instrumentalvereine 3 0 3 bis 700,00 € 100,00 € bis
450,00 € 500,00 € 165,00 € 665,00 € 665,00 € 1.159,00 €
3.2 Kulturelle Vereine 6 0 6 individuell 150,00 € bis
4.000,00 € 5.300,00 € 330,00 € 5.630,00 € 5.630,00 € 5.698,00 €
3.2.10 Schützenbruderschaften 4 0 4 bis 700,00 € 200,00 € bis
300,00 € 1.150,00 € 220,00 € 1.370,00 € 1.370,00 € 1.515,00 €
3.2.11 sonstige Vereine 5 0 5 bis 700,00 € 150,00 € bis
300,00 € 850,00 € 275,00 € 1.125,00 € 1.125,00 € 1.365,00 €
3.2.12 Tanzgruppen 0 0 0 bis 700,00 € 250,00 € - € - € - € - € 303,00 €
3.2.4 Freiwillige Feuerwehren 5 0 5 350,00 € 350,00 € 1.750,00 € 275,00 € 2.025,00 € 2.025,00 € 2.015,00 €
3.2.7 Ortsausschüsse 10 0 10 700,00 € 700,00 € 7.000,00 € 550,00 € 7.550,00 € 7.550,00 € 7.530,00 €
3.2.8 Junggesellenvereine 2 0 2 bis 700,00 € 250,00 € 500,00 € 110,00 € 610,00 € 610,00 € 606,00 €
3.2.9 Karnevalsgesellschaften 20 0 20 bis 700,00 € 100,00 € bis
800,00 € 4.900,00 € 1.100,00 € 6.000,00 € 6.000,00 € 6.813,00 €
Kleingartenvereine 3 0 3 bis 700,00 € 250,00 € 350,00 € 165,00 € 515,00 € 515,00 € 303,00 €
73 0 73 24.850,00 € 4.015,00 € 28.865,00 € 28.865,00 € 32.045,00 €
freigegebenes Budget: 29.480,00 €
Auszahlung der Zuschüsse erfolgt zu: 100%
Anmerkung:
Die Zuschüsse können zu 100% an die Antragsteller ausgezahlt werden. Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden nicht überschritten.
Förderung Heimat und Brauchtum 2026
Fördergruppe förderfähige
Anträge
verspätete
Anträge
Anträge
Gesamt
Zuschuss lt.
Richtlinien
Einzel-
zuschüsse
möglicher
Zuschuss
möglicher
Zuschuss
Gesamt
möglicher
Auszahlungs-
betrag
(80% Budget)
2025
gewährter
Zuschuss
ohne Auf-
stockungs-
betragSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 00:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de