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261003 · Beschlussvorlage

Aktualisierung der „Leitlinien für Beteiligung in der Bundesstadt Bonn“

Nummer
261003
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
17.06.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • F Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Hardtberg Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 09.07.2026 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 08.07.2026 Empfehlung
  3. Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung 03.07.2026 Empfehlung
  4. Sitzung des Beirates Kinder- und Jugendbeteiligung 26.06.2026 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
261003
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
Co-Dezernat
Dezernat:
Dez. OB
Aktualisierung der „Leitlinien für Beteiligung in der
Bundesstadt Bonn“
Beratungsfolge
Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung 26.06.2026 Empfehlung
Beirat Bürgerbeteiligung 03.07.2026 Empfehlung
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
08.07.2026 Empfehlung
Rat 09.07.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Aktualisierung der „Leitlinien für Beteiligung in der Bundesstadt Bonn“ wird
beschlossen.
Begründung
Seit Inkrafttreten der Leitlinien im Jahr 2014 konnten viele ihrer Elemente
intensiv auf Praxistauglichkeit geprüft werden und haben sich in Bonn etabliert.
Gleichzeitig haben sich die Anforderungen an Bürger*innenbeteiligung in Bonn
über die Jahre verändert.
Mit Beschluss des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
vom 14.05.2024 wurde die Verwaltung deshalb beauftragt, die Leitlinien
Bürgerbeteiligung Bonn zu überarbeiten (DS 240660).
Dabei sollen auch die Aufnahme der Kinder- und Jugendbeteiligung an
politischen Entscheidungsprozessen (DS￿222026) sowie die Ergebnisse der in
2020 durchgeführten Evaluation (DS￿200564￿und DS￿201080)
Berücksichtigung finden.
Prozess der Überarbeitung:
Die Überarbeitung erfolgte unter Federführung der Abteilung
Bürgerbeteiligung in Zusammenarbeit mit Vertreter*innen aus Verwaltung,
Politik und Einwohnerschaft. Dazu fanden ab September 2024 verschiedene
Workshops statt. Zur Teilnahme eingeladen
wurden die ￿Fraktionssprecher*innen des Ausschusses für Beteiligung der
Bürgerinnen und Bürger￿sowie die politischen Vertreter des Beirates
Bürgerbeteiligung, Mitarbeitende aller Dezernate der Stadtverwaltung sowie die
Vertreter aus der Einwohnerschaft aus dem Beirat Bürgerbeteiligung und demSeite 1 von 26
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Beirat Kinder und Jugendbeteiligung. Die Workshops wurden durch
das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu)￿moderiert und fachlich begleitet.
Im September 2024 fanden Vorbereitungsworkshops statt, in denen
die Rahmenbedingungen und Zielsetzungen zur Weiterentwicklung der
Leitlinien mit den drei Gruppen Verwaltung, Einwohnerschaft und
Kommunalpolitik in einzelnen Terminen festgelegt wurden.
Es folgten trialogische Workshops im Oktober und November 2024, in denen
Vertreter von Einwohnerschaft, Politik und Verwaltung gemeinsam diskutierten.
Im Februar 2025 fand ein Expert*innenworkshop statt. Die Expert*innen gaben
ihre Einschätzung zum damaligen Zwischenstand der Überarbeitung.
Im April 2025 folgte ein weitere trialogischer Workshop. In diesem besprachen
die Teilnehmenden Textentwürfe zu den Themen Qualitätskriterien,
Abläufe/Prozesse, Ebenen der Beteiligung und Vorhabenliste.
Der Entwurf der Leitlinien wurde im März 2026 an die Fraktionssprecher*innen
des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger￿übermittelt. Im
April 2026 fand ein Abstimmungstermin mit den Fraktionssprecher*innen statt,
in dem der Entwurf gemeinsam diskutiert wurde.
Anlage/n
1 Leitlinien für Beteiligung in der Bundesstadt Bonn (öffentlich)Seite 2 von 26
Bonn macht mit!
Leitlinien für Beteiligung in der Bundesstadt Bonn
Information Meinungen Mitgestaltung
Anregungen
Austausch
DialogSeite 3 von 26
2
Inhalt
Grußwort des Oberbürgermeisters 3
Kurzfassung 4
1 | Hintergrund: Unser Verständnis
von Beteiligung in Bonn 6
1.1 Anwendungsbereich: Was umfassen die
Leitlinien Beteiligung? 8
1.2 Voraussetzungen: Was braucht es für
erfolgreiche Beteiligung? 8
2 | Beteiligung:
Welche Ebenen unterscheiden wir? 9
2.1 Ebene 1 | Information:
Transparenz durch Teilen von Informationen 9
2.2 Ebene 2 | Dialog:
Wissen sammeln und Meinungen einholen 9
2.3 Ebene 3 | Mitgestaltung:
Kooperative Entwicklung und Umsetzung 10
3 | Qualitätskriterien: Was ist unser
Anspruch an Beteiligung in Bonn? 10
3.1 Fairness im Miteinander 10
3.2 Frühzeitigkeit 10
3.3 Klarheit bei Zielen und Spielräumen 11
3.4 Transparente Kommunikation 11
3.5 Einbindung von Betroffenen und Interessierten 11
3.6 Verlässlicher Umgang mit Ergebnissen 11
3.7 Gemeinsam Lernen und Verbessern 11
4 | Stadtgesellschaft: Wer wirkt mit? 12
5 | Gremien: Wo wird über
Beteiligung beraten? 13
5.1 Rat 13
5.2 Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger 13
5.3 Bezirksvertretungen 13
5.4 Beirat Bürgerbeteiligung 14
5.5 Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung 14
6 | Verwaltung: Wo werden
Beteiligungsprozesse geplant? 15
6.1 Abteilung Bürgerbeteiligung 15
6.2 Fachämter 15
7 | Prozesse: Wie laufen
Beteiligungsverfahren ab? 16
7.1 Einleitung eines Beteiligungsverfahrens 16
7.2 Planung 17
7.3 Beratung in den Gremien 17
7.4 Durchführung & Dokumentation 18
8 | Instrumente: Welche Werkzeuge für
Beteiligungsverfahren gibt es? 20
8.1 Die Vorhabenliste: Übersicht über aktuelle
Beteiligungsprojekte 20
8.1.1 Erstellung und Nutzung von Vorhabenblättern 20
8.1.2 Aktualisierung und Veröffentlichung
der Vorhabenliste 20
8.2 Onlinebeteiligung auf bonn-macht-mit.de 22
8.3 Toolbox Beteiligung 22
9 | Weiterentwicklung der Leitlinien 23
10 | Glossar 24Seite 4 von 26
3
Grußwort des Oberbürgermeisters
Sehr geehrte Bonnerinnen und Bonner,
Bonn gehörte 2014 zu den ersten Städten in Deutschland, die eigene Leitlinien für Beteiligung der Ein-
wohner*innen entwickelt und beschlossen haben. Seither haben wir viele wertvolle Erfahrungen gesam-
melt – im Dialog zwischen Politik, Verwaltung und Stadtgesellschaft.
Mit der nun vorliegenden Überarbeitung der Leitlinien führen wir die Beteiligungskultur in Bonn weiter
und schaffen einen aktuellen und verbindlichen Rahmen für die Einbindung der Bonnerinnen und Bonner.
Damit stellen wir sicher, dass die Beteiligung nachvollziehbar, fair und wirksam gestaltet wird – fest ver-
ankert als Bestandteil unserer kommunalen Entscheidungsprozesse.
Neben einigen Aktualisierungen und Vereinfachungen im Vergleich zu den vorherigen Leitlinien freue ich
mich besonders, dass die zunehmende Bedeutung der Kinder- und Jugendbeteiligung Einzug in die Leit-
linien gefunden hat.
Mein Dank gilt allen, die sich an diesem gemeinsamen Erarbeitungsprozess beteiligt haben. Ich lade Sie
herzlich ein, die Möglichkeiten zur Mitgestaltung aktiv zu nutzen. Davon lebt unsere Demokratie in Bonn.
Ihr Guido Déus
Oberbürgermeister der Bundesstadt BonnSeite 5 von 26
4
Kurzfassung
In Bonn gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich in politische Entscheidungen einzubringen. Neben den
gewählten Gremien sind Beteiligungsformate eine wichtige demokratische Säule. Dabei können Bon-
ner*innen ihre Meinungen, Bedarfe und Anregungen zu Vorhaben einbringen. Die Leitlinien Beteiligung
zeigen, wie das geht und worauf zu achten ist. Sie helfen, Beteiligung in der Stadt gut und fair zu gestalten.
Warum sind die Leitlinien wichtig?
Beteiligung kann zu besseren Entscheidungen führen, weil viele unterschiedliche Perspektiven zusam-
menkommen. Für eine hohe Qualität und Verbindlichkeit in der Beteiligung legen die Leitlinien Regeln
und Abläufe fest – für die Stadtverwaltung und Politik genauso wie für die Bonner*innen. So wissen alle,
worauf sie sich einlassen.
Was braucht es für gute Beteiligung?
Damit Beteiligung gelingt, braucht es Zeit, Geld, Mitarbeit und klare Zuständigkeiten. Der Gestaltungs-
spielraum muss klar benannt sein. Außerdem müssen die zuständigen Stellen bereit sein, die Ergebnisse
ernst zu nehmen.
Was wird durch die Leitlinien geregelt?
Die Leitlinien gelten für Vorhaben der Stadt, bei denen viele Menschen betroffen sind – zum Beispiel bei
der Stadtplanung, beim Verkehr oder bei sozialen Themen. Sie gelten für formelle Beteiligungen (die
gesetzlich vorgeschrieben sind) und informelle Verfahren, die die Stadt freiwillig durchführt. Wenn die
Verwaltung die Bonner*innen zu einem konkreten Projekt einbezieht, ist das die „vorhabenbezogene
Beteiligung“.
Drei Ebenen der Beteiligung
Je nach Thema gibt es verschiedene Arten (Ebenen), wie die Stadt die Bonner*innen bei Vorhaben beteiligt:
1. Information: Die Stadt informiert – z. B. auf Veranstaltungen oder im Internet.
2. Dialog: Die Stadt fragt nach Meinungen und sammelt Anregungen.
3. Mitgestaltung: Einwohner*innen und Stadt entwickeln gemeinsam Lösungen – und führen sie
manchmal auch zusammen durch.Seite 6 von 26
5
Was ist gute Beteiligung?
Damit Beteiligung funktioniert, braucht es bestimmte Qualitätskriterien. Diese sind in Bonn: Fair mitei-
nander umgehen, frühzeitig starten, Ziele und Spielräume klar benennen, offen und verständlich kom-
munizieren, Betroffene gezielt ansprechen, Ergebnisse sorgfältig dokumentieren und zugänglich ma-
chen, kontinuierlich gemeinsam lernen.
Wer kann mitwirken?
Alle Bonner*innen sollen mitmachen können – unabhängig von Alter, Herkunft oder Bildung. Auch Kin-
der und Jugendliche werden aktiv beteiligt, zum Beispiel über den Beirat Kinder- und Jugend beteiligung,
der sicherstellt, dass ihre Stimmen gehört werden. Die organisierte Zivilgesellschaft – also z. B. Ver-
eine, Bürger* innen initiativen – spielt eine wichtige Rolle als Vermittlerin.
Wer entscheidet über Beteiligung?
Über Beteiligungsprozesse entscheiden verschiedene Gremien, z. B. der Stadtrat, die Bezirksvertretun-
gen oder der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Beratend tätig sind der Beirat Bür-
gerbeteiligung und der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung, die Empfehlungen abgeben und auf die
Einhaltung der Leitlinien achten.
Wie läuft ein Beteiligungsverfahren ab?
Ein Beteiligungsverfahren beginnt meist mit einem ersten grundsätzlichen Beschluss für ein Vorhaben.
Wenn eine Beteiligung Teil des Vorhabens ist, wird anschließend geplant, beraten, durchgeführt und aus-
gewertet. Wichtig ist: Die Ergebnisse sollen in die politischen Entscheidungen einfließen – und für alle
nachvollziehbar dokumentiert sein.
Welche Werkzeuge gibt es?
In Bonn zeigt die Vorhabenliste, welche Projekte geplant sind. Sie ermöglicht den Beteiligungsgremien eine
frühzeitige Beratung, ob die geplante Beteiligung geeignet ist. Eine verwaltungsinterne Toolbox Beteiligung
unterstützt die Verwaltung bei der Umsetzung. Auf der Online-Plattform bonn-macht-mit.de kann man sich
informieren und mitmachen. Für Jugendliche gibt es zusätzlich bonn-macht-mit.de/jugend.Seite 7 von 26
1 | Hintergrund:
Unser Verständnis von Beteiligung in Bonn
Bonn verfügt über eine vielfältige und lebendige demokratische Kultur. Diese basiert im Wesentlichen auf
drei Elementen: der repräsentativen Demokratie – also dem gewählten Stadtrat und seinen Gremien –,
der direkten Demokratie – etwa durch Bürgerbegehren und Bürgerentscheide – sowie der dialogischen
Beteiligung der Einwohner*innen (s. Abbildung).
Diese Leitlinien befassen sich mit dem dialogischen Element der Beteiligung und schaffen hierfür einen
verbindlichen Rahmen in Bonn.
Beteiligungsprozesse ersetzen weder die repräsentative noch die direkte Demokratie und beinhalten kei-
ne verbindlichen Entscheidungen. Das Entscheidungsrecht liegt weiterhin bei den gewählten Gremien.
Diese sind durch die Kommunalwahl demokratisch legitimiert und befugt, Entscheidungen für die Stadt-
gesellschaft zu treffen.
Sofern die Gemeindeordnung NRW nicht anderes vorschreibt, sollen in Bonn alle Einwohner*innen, d.h. alle Menschen, die in
Bonn leben, an politischen Entscheidungsprozessen beteiligt werden. In Einzelfällen wird aufgrund der Eigennamen in den Leit-
linien weiterhin von Bürger*innen gesprochen. In diesem Fall ist damit immer der umfassende Anspruch der Beteiligung aller
Einwohner*innen gemeint.
VIELFÄLTIGE
DEMOKRATIED
I
A
L
O
G
I
S
C
H
R
E
P
R
Ä
S
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NTATIV
D
I
R
E
K
T
D
E
M
O
K
R
A
T
I
S
C
H
Verschiedene
Formate
Beteiligung und
Mitwirkung
Ergebnis nicht
verbindlich
Bürger*innen
als Berater
Wahlen/
Parlamente
Abstimmung über
Repräsentant*innen
Ergebnis
verbindlich
Bürger*innen
als Wähler
Volks- & Bürger-
entscheide
Abstimmung
über Sachfragen
Ergebnis
verbindlich
Bürger*innen
als Entscheider
6Seite 8 von 26
Die Ergebnisse von Beteiligungsformaten fließen in den Abwägungs- und Entscheidungs prozess ein.
Während laufender Beteiligungsprozesse werden grundsätzlich keine Entscheidungen in der Sache ge-
troffen. Nach Abschluss der Beteiligung wägen die Gremien die vorliegenden Ergebnisse und Handlungs-
alternativen ab, treffen auf dieser Grundlage ihre Entscheidungen und legen darüber gegenüber der Öf-
fentlichkeit Rechenschaft ab – insbesondere dann, wenn sie den Empfehlungen aus der Beteiligung nicht
folgen.
Die Beteiligung der Bonner*innen macht die Vielfalt von Perspektiven, Wünschen und Bedarfen sichtbar.
Sie kann zu tragfähigen Lösungen beitragen, die ohne Dialog möglicherweise nicht entstanden wären.
Zugleich stärkt sie die Akzeptanz politischer Entscheidungen und kann die Planungssicherheit der Ver-
waltung erhöhen und Prozesse beschleunigen. Beteiligungsformate eröffnen zudem Einblicke in städti-
sche Entscheidungsprozesse und ermöglichen politische Bildung und Teilhabe, insbesondere für Grup-
pen, die sonst weniger an der politischen Entscheidungsfindung beteiligt sind.
Die Leitlinien sichern die Qualität der Beteiligung in Bonn. Sie definieren verbindliche Regeln für alle Be-
teiligten aus Einwohnerschaft, Politik und Verwaltung und beschreiben die Grundsätze, die für alle For-
men der Beteiligung an konkreten städtischen Planungen und Projekten (siehe Anwendungsbereich und
Infobox Vorhaben) gelten.
Beteiligungsverfahren in Bonn basieren auf einer Kultur des Dialogs und der Teilhabe aller Bonner*innen
an der politischen Entscheidungsfindung. Eine Beteiligungskultur lebt vom Engagement der Bonner*in-
nen. Die Beteiligung soll allen offenstehen und als fester Bestandteil gesellschaftlichen Handelns wahr-
genommen werden. Wichtige Grundlage dafür sind stabile Netzwerke, die den Austausch zwischen orga-
nisierter und individuell engagierter Zivilgesellschaft und der Stadt fördern. So soll neben der
vorhabenbezogenen Beteiligung auch das Mitmachen aus der Stadtgesellschaft (bottom-up, also „von
unten“) gefördert werden, z. B. durch kooperative und ko-kreative Formate. Diese Beteiligungsansätze
basieren auf dem Interesse, dem Engagement und der Vernetzung der Bonner*innen. Das gilt es daher
zu unterstützen und auszubauen.
Direkt-demokratische Verfahren
• Liegen nicht im Anwendungsbereich der Leitlinien
• Auf kommunaler Ebene sind die wichtigsten direkt-demokratischen Instrumente Bürger-
begehren (Antrag auf Bürgerentscheid) und Bürgerentscheide (Abstimmung)
• Für Bonn regeln der Paragraph 26 der Gemeindeordnung NRW sowie die „Satzung der
Bundesstadt Bonn über die Regelung des Verfahrens bei der Durchführung von Einwoh-
neranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden“ die formalen Details
• Bürgerbegehren und -entscheide können durch Beteiligungsformate flankiert werden
Vorhaben
Ein Vorhaben ist ein konkretes Projekt der Stadt, das geplant und umgesetzt
werden soll, zum Beispiel im Bau-, Verkehrs-, Umwelt,- Sozial- oder Kulturbe-
reich. Es betrifft eine bestimmte Aufgabe der Stadt und ist häufig mit einem
räumlichen Bezug verbunden, etwa mit einem Standort oder Bezirk.
7Seite 9 von 26
1.1 Anwendungsbereich: Was umfassen die Leitlinien Beteiligung?
Die Leitlinien Beteiligung bilden die Grundlage für die Beteiligung zu konkreten Projekten („Vorhaben“) in
Bonn. Dazu zählen die gesetzlich vorgeschriebenen (sogenannten „formellen“) Beteiligungsverfahren so-
wie informelle – also durch die Stadt Bonn frei gestaltbare Verfahren. Die Leitlinien stehen im Einklang
mit den Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Die Zuständigkeiten und verfassten
Rechte der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters, des Stadtrates, seiner Ausschüsse und der
Bezirksvertretungen bleiben von diesen Leitlinien unberührt.
Das Spektrum der Inhalte und Themen, die Gegenstand einer Beteiligung sein können, ist sehr breit und
umfasst nahezu alle Angelegenheiten der Stadt Bonn – von Verkehrsplanung über Kultur, Soziales und
Handel bis hin zum Gewerbe2.
Die Leitlinien Beteiligung gelten verpflichtend für Vorhaben, die von der Stadtverwaltung geplant und
umgesetzt werden. Bei Vorhaben von Gesellschaften mit städtischer Beteiligung oder von privaten Vor-
habenträgern wird empfohlen, die Leitlinien Beteiligung entsprechend anzuwenden. Auch bei städtebau-
lichen Verträgen mit privaten Investoren sollte die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister oder der
Rat die Anwendung der Leitlinien Beteiligung Bonn verbindlich vereinbaren.
1.2 Voraussetzungen: Was braucht es für erfolgreiche Beteiligung?
Nicht alle Vorhaben sind gleichermaßen geeignet für eine Beteiligung. Es gibt bestimmte Voraussetzun-
gen, die für eine gelingende Beteiligung gegeben sein müssen. Dazu zählen:
• Es handelt sich um ein Vorhaben (s. Infokasten), welches die Zuständigkeit der Bundesstadt Bonn
betrifft
• Bonner*innen sind von dem Vorhaben betroffen oder daran interessiert
• Eine Beteiligung ist nicht gesetzlich ausgeschlossen
• Es ist Gestaltungsspielraum vorhanden. Die inhaltlichen Entscheidungen sind noch nicht (vollstän-
dig) getroffen und die Ergebnisse der Beteiligung können in die Entscheidungsfindung einfließen
• Die Entscheidungsträger*innen stimmen dem Beteiligungsverfahren zu und sind bereit, die Er-
gebnisse der Beteiligung im Rahmen ihrer Entscheidungsfindung zu berücksichtigen
Darüber hinaus werden für die erfolgreiche Durchführung von Beteiligungsformaten ausreichend finan-
zielle und personelle Ressourcen benötigt. Beteiligung wird dabei nicht als lästiger Zusatz angesehen,
sondern als integraler Bestandteil kommunaler Aufgaben, für die benötigte Kapazitäten regelmäßig ein-
geplant werden. Der konkrete Bedarf ist abhängig vom einzelnen Beteiligungsverfahren.
Politik, Verwaltung und Einwohnerschaft sind sich bewusst, dass erfolgreiche Beteiligung ausreichend
Zeit für die Vorbereitung, Umsetzung und Aufbereitung der Ergebnisse benötigt. Nur so kann eine sorg-
fältige Planung, eine angemessene Einbindung der Beiräte und politischen Gremien sowie eine erfolgrei-
che Werbung für die Beteiligungsverfahren erfolgen. Auch die Durchführung und Auswertung der Beteili-
gungen benötigt ausreichend Zeit. Dies ist bei dem Beschluss über das Vorhaben von Anfang an zu
beachten, entsprechende Bearbeitungszeit ist einzuräumen.
2 In der Gemeindeordnung heißt es dazu: „Planungen und Vorhaben der Stadt die unmittelbar raum- oder entwicklungsbedeutsam sind oder das
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl der Einwohnerschaft nachhaltig berühren.“ (§ 23 Abs. 1 der GO NRW)
Informelle und formelle Beteiligung
Die informelle Beteiligung ist nicht gesetzlich geregelt. Damit kommt den Leitlinien hier eine besonders wichtige
Rolle zu.
Durch die gesetzliche Festlegung der formellen Beteiligungsverfahren sind die Spielräume für die Kommune hier
enger gefasst. Häufig ist dabei festgelegt, in welcher Form die Verfahren durchgeführt werden müssen. Auch die
zu beteiligenden Personen und Organisationen und der Zeitpunkt der Beteiligung innerhalb des Verfahrens sind in
der Regel vorgeschrieben.
Formelle und informelle Verfahren lassen sich auch miteinander verbinden. Es kann sinnvoll sein, formell vorge-
schriebene Beteiligungsschritte um weitere, informelle Elemente zu erweitern.
8Seite 10 von 26
2 | Beteiligung:
Welche Ebenen unterscheiden wir?
Die vorhabenbezogene Beteiligung in Bonn lässt sich in drei Ebenen gliedern. Diese unterscheiden sich
darin, wie stark die Einwohner*innen Einfluss nehmen können, wie groß also die Spielräume im Vorhaben
sind. Es handelt sich dabei nicht um Qualitätsstufen im Sinne von „je höher die Ebene, desto besser die
Beteiligung“, denn nicht jedes Vorhaben eignet sich für jede Beteiligungsebene. Wichtig ist, dass die ge-
wählte Ebene den Voraussetzungen – z. B. Entscheidungsspielräumen und verfügbaren Ressourcen –
entspricht und von Anfang an transparent kommuniziert wird. Dies gilt für die Beteiligung insgesamt so-
wie für einzelne Phasen eines Verfahrens.
2.1 Ebene 1
Information: Transparenz durch Teilen von Informationen
Grundlage jeder Beteiligung ist die umfassende Information der Öffentlichkeit über aktuelle Entwicklungen
und kommunale Planungen. Die Bonner*innen werden über verschiedene Kanäle und in möglichst leicht
verständlicher Sprache eingeladen, sich über geplante Vorhaben und deren Auswirkungen zu informieren.
Auf dieser ersten Beteiligungsebene erfolgt der Informationsfluss einseitig von Verwaltung und Politik zu
den Einwohner*innen. Eine strukturierte Rückkopplung ist nicht vorgesehen. Die Einwohner*innen kön-
nen Fragen stellen, haben jedoch keinen direkten Einfluss auf die Entscheidungsfindung.
Informationen können sowohl als Grundlage für weitergehende Beteiligungsformen dienen, als auch in
Verfahren genutzt werden, bei denen keine Veränderungsspielräume mehr bestehen. Entscheidend ist,
dass die bereitgestellten Informationen umfassend, transparent und leicht zugänglich sind, sodass alle
Einwohner*innen Zugang zu relevanten Planungs- und Entscheidungsprozessen erhalten.
2.2 Ebene 2
Dialog: Wissen sammeln und Meinungen einholen
Auf dieser zweiten Beteiligungsebene erhalten die Bonner*innen die Möglichkeit, zu geplanten Maßnah-
men und Entscheidungen Anregungen zu geben. Bedarfe und Sorgen werden erfasst und von der Fach-
verwaltung sowie den Entscheidungsträger*innen vor einer Beschlussfassung gehört.
Information:
Transparenz
durch Teilen von
Informationen
EBENE 1 EBENE 2 EBENE 3
Dialog:
Wissen sammeln
und Meinungen
einholen
Mitgestaltung:
Kooperative
Entwicklung und
Umsetzung
9Seite 11 von 26
Der Dialog setzt voraus, dass Bereitschaft für Veränderungen in der Planung besteht und dass die Anre-
gungen der Einwohner*innen aufgenommen werden können. Gemeinsam sollen nach Möglichkeit Kom-
promisse gefunden werden. Wichtig ist, dass allen Beteiligten klar ist, wie die Anregungen in den weite-
ren Prozess einfließen.
Der Dialog kann dazu beitragen, Sorgen, Ängste und Bedarfe der Bonner*innen zu erfassen oder Hand-
lungsbedarfe für den Alltag und die Tauglichkeit des Vorhabens zu identifizieren – ohne dass die bisherigen
Planungen von Grund auf neu überdacht oder in Frage gestellt werden.
Damit der Dialog wirksam ist, ist eine sorgfältige Dokumentation der Ergebnisse entscheidend. Die Er-
gebnisse und deren Verwendung sollten insbesondere denjenigen zugänglich gemacht werden, die sich
in der Beteiligung eingebracht haben.
2.3 Ebene 3
Mitgestaltung: Kooperative Entwicklung und Umsetzung
Auf der dritten Beteiligungsebene haben Einwohner*innen die Möglichkeit, zu Beginn geplanter Maßnah-
men aktiv mitzuwirken. Sie können ihre eigenen Ideen, Vorstellungen und Wünsche einbringen und hier-
zu aktiv mit anderen Akteur*innen in den Austausch gehen. Häufig erfolgt dies im direkten Dialog mit
Fachexpert*innen und kommunalen Entscheidungsträger*innen. So können die Bonner*innen ihre Pers-
pektiven einbringen und gemeinsam Ideen für die Umsetzung entwickeln.
Mitgestaltung bedeutet, bereits im Vorfeld von Entscheidungen Einfluss auf den Prozess zu nehmen. Für
eine erfolgreiche Mitgestaltung ist es unerlässlich, dass Politik und Verwaltung Offenheit gegenüber den
Beiträgen zeigen und entsprechende Handlungsspielräume bereitstellen. Nur so können die eingebrach-
ten Ideen und Vorschläge tatsächlich Einfluss auf die Planung und Umsetzung von Projekten haben. Kla-
re Absprachen darüber, wie die Beiträge der Einwohner*innen in die Entscheidungsprozesse einfließen,
sind dabei zentral. Diese müssen transparent und für alle Beteiligten verständlich kommuniziert werden.
Auf Seiten der Einwohner*innen erfordert diese Ebene ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft, da koope-
rative Formate in der Regel aufwendiger sind als reine Dialogformate.
Mitgestaltung kann über den Beteiligungszeitraum hinausgehen und in eine gemeinsame Umsetzung von
Projekten übergehen. Dadurch werden die Einwohner*innen aktiv an der Realisierung beteiligt.
3 | Qualitätskriterien:
Was ist unser Anspruch an Beteiligung in Bonn?
Die folgenden Qualitätskriterien definieren Anforderungen an gelungene Beteiligungsprozesse in Bonn.
Die Qualitätskriterien stellen sicher, dass die Beteiligungsprozesse stets im Rahmen vorgegebener Stan-
dards und geleitet von klaren Zielen verlaufen.
3.1 Fairness im Miteinander
Beteiligungsprozesse folgen klaren Regeln, die für alle nachvollziehbar sind. Alle Beteiligten begegnen
sich wertschätzend und auf Augenhöhe, unabhängig davon, welche Interessen sie vertreten oder welche
Perspektive sie einbringen. Unterschiedliche Meinungen werden zugelassen, Anregungen und Kritik wer-
den respektiert, sofern sie in Inhalt und Form den Regeln der Fairness entsprechen.
3.2 Frühzeitigkeit
Die Bonner*innen werden frühzeitig und transparent über städtische Vorhaben informiert. Von Verwal-
tung und Politik initiierte Beteiligungsprozesse beginnen, wenn bei einem Vorhaben wesentliche Wei-
chen noch nicht gestellt sind. Dies ist beispielsweise bei Vorliegen eines politischen Ziel- bzw. Grund-
satzbeschlusses des Vorhabens der Fall, auch wenn zu diesem Zeitpunkt ggfs. noch nicht alle relevanten
Informationen (z. B. Gutachten) vorliegen.
10Seite 12 von 26
3.3 Klarheit bei Zielen und Spielräumen
Die Ziele und Inhalte von Beteiligungsverfahren werden von Anfang an klar erklärt. Das gilt sowohl für das
gesamte Verfahren als auch für einzelne Beteiligungsformate. Die Verantwortlichen sorgen dafür, dass alle
Beteiligten und die Öffentlichkeit die Rahmenbedingungen verstehen.
Wichtig ist dabei vor allem:
• Welche Themen offen zur Mitgestaltung stehen
• Welche gesetzlichen, technischen, zeitlichen oder politischen Vorgaben es gibt, die den Handlungs-
spielraum begrenzen
• Bei welchen Themen keine Beteiligung möglich ist
Das hilft, Enttäuschungen zu vermeiden und Erwartungen realistisch zu halten.
Das Ergebnis eines Beteiligungsprozesses ist im Rahmen dieser Vorgaben offen.
3.4 Transparente Kommunikation
In allen Phasen der Beteiligung ist offene und verständliche Kommunikation von zentraler Bedeutung. Im
Beteiligungsprozess werden den Beteiligten alle wesentlichen Informationen zugänglich gemacht. Infor-
mationen werden laufend aktuell gehalten und ergänzt.
Die Informationen werden klar, übersichtlich, nachvollziehbar und in zielgruppengerechter Sprache auf-
gearbeitet und öffentlich gemacht.
3.5 Einbindung von Betroffenen und Interessierten
Grundsätzlich sollen alle Menschen, die in Bonn leben, an Beteiligungsformaten mitmachen können. Die
Bonner*innen werden aktiv angesprochen und zur Teilnahme ermutigt.
Bei der Planung von Beteiligungsverfahren ist besonders zu ermitteln, wessen Bedarfe und Interessen
durch das Vorhaben betroffen sind. Diese Personengruppen und Akteure werden aktiv angesprochen
und zur Teilnahme ermutigt. Die Beteiligungsformate und die Kommunikationsstrategie sind je nach Ver-
fahren und anzusprechende Personen anzupassen.
3.6 Verlässlicher Umgang mit Ergebnissen
Die Ergebnisse aus der Beteiligung werden ernst genommen und in Entscheidungen einbezogen. Dazu
gehört, dass die Ergebnisse gut dokumentiert und verständlich für die Öffentlichkeit aufbereitet werden.
Die Ergebnisse fließen in die Arbeit der Verwaltung und in politische Entscheidungen ein. Die gewählten
Politiker*innen entscheiden am Ende frei. Wenn Vorschläge aus der Beteiligung nicht umgesetzt werden,
wird erklärt, warum das so ist.
3.7 Gemeinsam Lernen und Verbessern
Beteiligungsprozesse müssen immer wieder neu an die jeweilige Situation und veränderte Bedingungen
angepasst werden. Die Anforderungen an erfolgreiche Formen und Formate der Beteiligung entwickeln
sich stetig weiter. Aus umgesetzten Beteiligungsverfahren zu lernen ist deshalb eine wichtige Grundvo-
raussetzung für die kontinuierliche Verbesserung der Beteiligung in Bonn. Regelmäßiges Feedback zeigt
auf, was gut gelingt und was verbessert werden sollte und was ggfs. auch für die Weiterentwicklung der
Leitlinien berücksichtigt werden soll.
11Seite 13 von 26
4 | Stadtgesellschaft: Wer wirkt mit?
Ziel umfassender Beteiligung ist es, unterschiedliche Perspektiven und Interessen in kommunale Vor-
haben einzubeziehen. So sollen gute und von vielen akzeptierte Lösungen gefunden werden. Alle Bon-
ner*innen sollen mitmachen können – unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Alter, Bildungsstand oder
körperlichen Voraussetzungen.
Daher steht zu Beginn jeder Beteiligung die Frage, wer aufgrund hoher Betroffenheit oder großen Einflus-
ses besonders berücksichtigt werden muss. Dazu zählen Bevölkerungsgruppen (s. Infobox Kinder und
Jugendliche) aber auch zivilgesellschaftliche Organisationen (s. Infobox), öffentliche Einrichtungen, Unter-
nehmen etc.
Auf dieser Basis werden Beteiligungsverfahren entwickelt, die zielgerichtet, wirksam und angemessen
ausgestaltet sind. Um die identifizierten Zielgruppen angemessen einzubeziehen, werden zugeschnitte-
ne (adressatengerechte) Informationsangebote und Beteiligungsformate entwickelt. Am Anfang jeder
Beteiligung wird geprüft, wer betroffen ist oder Interesse am Thema haben könnte.
Besonders wichtig ist die Berücksichtigung von Gruppen, die bisher selten an solchen Prozessen teil-
nehmen oder sich nicht angesprochen fühlen. Hier wird frühzeitig, und idealerweise mit den Betroffenen
gemeinsam, geprüft, wie Zugänge geschaffen – und Barrieren abgebaut – werden können.
Zielgruppe organisierte Zivilgesellschaft
Zivilgesellschaftliche Gruppen (Vereine, Bürger*inneninitiativen etc.) vertreten vielfältige Perspektiven und
Anliegen der Bonner*innen. Ihre Beteiligung stärkt die Akzeptanz von Entscheidungsprozessen und eröffnet
zusätzliche Möglichkeiten der Mitgestaltung. Darüber hinaus können sie als Multiplikatorinnen und Anlaufstellen
für die aktive Teilhabe weiterer Bevölkerungsgruppen wirken. Die Einbindung der organisierten Zivilgesellschaft
trägt somit dazu bei, Beteiligung breiter aufzustellen und die Qualität kommunaler Vorhaben zu erhöhen.
Bei allen Beteiligungsvorhaben ist daher zu prüfen, welche zivilgesellschaftlichen Initiativen und Organisationen
vom Vorhaben betroffen sind bzw. ein Interesse daran haben.
Zielgruppe Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche haben das Recht, an Entscheidungen mitzuwirken, die sie betreffen.
Dieses Recht ist in Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention sowie im Kinder- und Jugend-
förderungsgesetz NRW verankert. Sie sind Träger*innen aller Grundrechte und zugleich
besonders schutzbedürftig.
Da Kindern und Jugendlichen zentrale politische Beteiligungsrechte – wie das aktive und
passive Wahlrecht – erst ab einem bestimmten Alter zustehen, ist es besonders wichtig,
ihnen geeignete Formen der Beteiligung zu ermöglichen. Die Stadt Bonn hat sich mit einem
eigenen Konzept verpflichtet, Kinder und Jugendliche aktiv in politische und verwaltungsbe-
zogene Entscheidungen einzubeziehen. Darüber hinaus ist Bonn als „Kinderfreundliche
Kommune“ verpflichtet, Kinderrechte auf lokaler Ebene konsequent umzusetzen.
Entsprechend ihres Alters und ihrer Reife sollen sie bei allen wichtigen Vorhaben und
Projekten der Stadt beteiligt werden und erleben so reale Beteiligungsmöglichkeiten. Ihre
Interessen werden bei allen kommunalen Vorhaben, die ihre Lebenswelt betreffen – etwa in
der Stadt- und Verkehrsplanung oder bei der Gestaltung von Spiel- und Freizeitflächen – sys-
tematisch berücksichtigt. Ihre Anliegen werden von Erwachsenen ernst genommen und in
politische Entscheidungsprozesse einbezogen. Falls keine Beteiligung vorgesehen ist, muss
dies nachvollziehbar begründet werden.
12Seite 14 von 26
5 | Gremien: Wo wird über Beteiligung beraten?
5.1 Rat
Das wichtigste Entscheidungsorgan der Stadt ist der Rat. Die Mitglieder des Rates werden per Kommu-
nalwahl für fünf Jahre gewählt. Sie sind damit demokratisch legitimiert, Entscheidungen für die Stadt zu
treffen. Der Rat ist grundsätzlich für alle Angelegenheiten der Stadt zuständig. Unterstützt wird er dabei
durch Bezirksvertretungen und Fachausschüsse, die in bestimmten Bereichen eigenständig entscheiden
oder dem Rat Empfehlungen und Anregungen unterbreiten können.
Als zentrales Entscheidungsgremium obliegt dem Stadtrat in den meisten Fällen auch die abschließende
Entscheidung im Umgang mit den Ergebnissen von Beteiligungsprozessen. Er trägt damit eine besondere
Verantwortung für die Berücksichtigung und Abwägung der Beiträge aus der Einwohnerschaft.
5.2 Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
Der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger (umgangssprachlich „Bürgerausschuss“) ist
das Gremium des Rates, welches sich überwiegend mit dem Themenbereich Beteiligung für Verfahren
von gesamtstädtischer Bedeutung befasst. Als Anliegen von gesamtstädtischer Bedeutung gelten sol-
che, deren Bedeutung wesentlich über einen Stadtbezirk hinausgeht und/oder die wegen der möglichen
Auswirkungen auf die Stadt auch in einem gesamtstädtischen Kontext zu betrachten sind. Zu den Auf-
gaben des Ausschusses gehören:
• Ausgestaltung der Vorhabenliste, Aufnahme von neuen gesamtstädtischen Vorhaben in die Vorha-
benliste
• Ausgestaltung der Beteiligungsverfahren von gesamtstädtischer Bedeutung
• Evaluation und Weiterentwicklung der Leitlinien Beteiligung
• Erledigung von Anregungen des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung und des Beirats Beteiligung zu
gesamtstädtischen Beteiligungsverfahren
Der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger befasst sich als Beschwerdeausschuss zu-
dem mit den Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW aus der Einwohnerschaft (“Bürgeranträ-
ge“) von gesamtstädtischer Bedeutung. Die vollständige und aktuelle Auflistung der Zuständigkeit des
Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist in der Zuständigkeitsordnung geregelt.
5.3 Bezirksvertretungen
In Bonn gibt es für jeden der vier Stadtbezirke – Bonn, Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg – eine eige-
ne Bezirksvertretung. Diese bestehen aus direkt gewählten Mitgliedern (Bezirksverordneten), die sich für
die Belange ihres Stadtbezirks einsetzen. Die Bezirksvertretungen haben die Entscheidungsbefugnis bei
Beteiligungsverfahren und Bürgeranträgen, die von bezirklicher Bedeutung sind.
13Seite 15 von 26
5.4 Beirat Bürgerbeteiligung
Der Beirat Bürgerbeteiligung ist ein beratendes Gremium für den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerin-
nen und Bürger bzw. für die Bezirksvertretungen.
Der Beirat setzt sich aus Einwohner*innen, Vertreter*innen der Politik und der Verwaltung zusammen.
Gemeinsam diskutieren die Mitglieder über die Vorbereitung, Umsetzung und Nachbereitung von Betei-
ligungsverfahren. Alle Mitglieder des Beirats sind stimmberechtigt.
Zu den zentralen Aufgaben des Beirats Bürgerbeteiligung gehören:
• Die Beratung von Beteiligungsvorhaben anhand der Vorhabenblätter
• Die Erarbeitung von Empfehlungen für die Ausgestaltung konkreter Beteiligungsprozesse
• Die Evaluation von Beteiligungsverfahren
• Die Evaluation der Leitlinien Beteiligung
Er wirkt damit einerseits aktiv an der Entwicklung von Beteiligungsverfahren mit und berät die Verwal-
tung und Politik, andererseits überwacht er die Einhaltung der Leitlinien.
Die Arbeitsweise des Beirats Bürgerbeteiligung wird durch seine Geschäftsordnung geregelt.
5.5 Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung
Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung stärkt die Beteiligung junger Menschen in Bonn. Er ist ein be-
ratendes Gremium für den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bzw. für die Bezirks-
vertretungen und stellt sicher, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen bei der Planung und Um-
setzung von Beteiligungsprojekten berücksichtigt werden.
Der Beirat setzt sich zur Hälfte aus stimmberechtigten Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren sowie
aus beratenden Vertreter*innen der Politik und der Verwaltung zusammen.
Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung nimmt grundsätzlich die gleichen Aufgaben wie der Beirat Bür-
gerbeteiligung wahr, legt den Fokus dabei aber auf die besonderen Bedürfnisse von jungen Menschen.
Darüber hinaus hat der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung ein Antragsrecht an die Fachausschüsse
des Rates, über das er eigene Themen in die politische Beratung einbringen kann, sowie einen beraten-
den Sitz im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie.
Die Arbeitsweise des Beirats wird durch seine Geschäftsordnung geregelt.
6 | Verwaltung: Wo werden Beteiligungsprozesse geplant?
6.1 Abteilung Bürgerbeteiligung
Die wesentliche Aufgabe der Abteilung Bürgerbeteiligung ist es, den Ausbau und die Leistungsfähigkeit
der Beteiligung in Bonn zu fördern. Sie ist die zentrale Anlaufstelle für Einwohner*innen, Politik und Ver-
waltung bei allen Fragen rund um die Beteiligung in Bonn.
Die Abteilung Bürgerbeteiligung unterstützt die Fachämter auf Grundlage dieser Leitlinien bei der Pla-
nung und Umsetzung von Beteiligungsformaten. Unter anderem geht es darum, Vorhaben frühzeitig über
die Vorhabenblätter bekanntzugeben, geeignete Beteiligungsformate zu entwickeln und digitale Beteili-
gungen über bonn-macht-mit.de umzusetzen.
Zugleich übernimmt die Abteilung die Geschäftsführung für den Beirat Bürgerbeteiligung sowie den Bei-
rat Kinder- und Jugendbeteiligung und verantwortet die Schriftführung sowohl in diesen Beiräten als
auch im Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Dazu zählen insbesondere die Vor- und
Nachbereitung sowie die Durchführung der Sitzungen, die Protokollführung und die organisatorische so-
wie inhaltliche Unterstützung der Gremienarbeit.
Auch die Stärkung zivilgesellschaftlicher Strukturen und Netzwerke für Beteiligung in Bonn ist eine wich-
tige Aufgabe der Abteilung Bürgerbeteiligung. Qualifizierungs- und Beratungsangebote sollen dazu bei-
tragen, politische Teilhabe, Beteiligungskompetenz und demokratisches Handeln zu stärken. Ziel ist es,
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möglichst viele Menschen unterschiedlicher Lebensrealitäten zu ermutigen, sich aktiv und wirksam in
politische Prozesse einzubringen. Es wird zudem angestrebt, Einwohner*innen als neutrale Modera-
tor*innen auszubilden und diese in Beteiligungsprozessen einzusetzen.
6.2 Fachämter
Die Ämter der Stadtverwaltung, die für das jeweilige Vorhaben zuständig sind, sind grundsätzlich auch
für die Umsetzung, Dokumentation und Auswertung der dazugehörigen Beteiligungsverfahren verant-
wortlich. Sie benennen für jedes Verfahren eine*n Projektbeauftragte*n. Die Aufgaben der Projektbeauf-
tragten im Rahmen der Beteiligungsverfahren umfassen üblicherweise:
• Ansprechperson für Verwaltung, Politik und die Einwohner*innen
• Planung des Beteiligungsverfahrens in Absprache mit der Abteilung Bürgerbeteiligung
• Erstellung des Vorhabenblatts und Beteiligungskonzepts für das jeweilige Vorhaben
• Koordination des Beteiligungsprozesses, inkl. ressortübergreifende Zusammenarbeit der beteiligten
Fachämter
• Dokumentation und Auswertung des Verfahrens
7 | Prozesse: Wie laufen Beteiligungsverfahren ab?
7.1 Einleitung eines Beteiligungsverfahrens
Bereits in der Vorbereitungsphase von Vorhaben prüft das Fachamt, in Abstimmung mit der Abteilung
Bürgerbeteiligung, ob eine Beteiligung nach den Leitlinien erfolgen muss und sollte – und falls es einen
Grundsatzbeschluss gibt, sollte dies dort festgehalten werden. Die Durchführung des Beteiligungsver-
fahrens wird bereits bei der Budgetierung von Vorhaben und Projekten eingeplant und das Fachamt
nimmt die entsprechenden Angaben in die Beschlussvorlagen auf. Auch bei Vorhaben, die durch die Poli-
tik eingebracht werden, prüft die Verwaltung grundsätzlich die Beteiligung nach den Leitlinien.
Die Politik hat zusätzlich die Möglichkeit, ein bestimmtes Beteiligungsverfahren zu städtischen Vorhaben
über einen Antrag an die zuständigen Gremien anzustoßen.
Auch alle Bonner*innen können Beteiligungsverfahren durch einen sogenannten Bürger*innenantrag
(Siehe Infokasten) zu einem bestimmten Vorhaben anregen.
EINLEITUNG PLANUNG BERATUNG IN
DEN GREMIEN DURCHFÜHRUNG &
DOKUMENTATION AUSWERTUNG &
BERICHT
15Seite 17 von 26
7.2 Planung
Das Fachamt erstellt mit Unterstützung der Abteilung Bürgerbeteiligung ein internes Beteiligungskon-
zept. Das Beteiligungskonzept richtet sich nach den festgelegten Qualitätskriterien und hilft den Ver-
antwortlichen bei der Planung und Umsetzung. In dem Beteiligungskonzept werden die Grundzüge des
Beteiligungsverfahrens festgelegt und die zugrundeliegenden Fragen für die Prozessgestaltung geklärt.
Das Fachamt erstellt gemeinsam mit der Abteilung Bürgerbeteiligung ein Vorhabenblatt, welches den
zuständigen politischen Gremien vorgelegt wird. Das Vorhabenblatt fasst alle relevanten Informationen
zusammen, sodass sich alle Bonner*innen und die Vertreter*innen in den Beteiligungsgremien ein um-
fassendes Bild vom geplanten Projekt und der vorgesehenen Beteiligung machen können.
7.3 Beratung in den Gremien
Das Vorhabenblatt wird in den Beteiligungsgremien der Stadt Bonn beraten. Nach Vorberatungen im Bei-
rat Bürgerbeteiligung und Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung setzt sich entweder der Ausschuss für Be-
teiligung der Bürgerinnen und Bürger oder die jeweilige Bezirksvertretung mit den Vorlagen auseinander.
Diese beschließen mit dem Beschluss über das Vorhabenblatt die Ausgestaltung des Beteiligungsver-
fahrens. Die Abteilung Bürgerbeteiligung veröffentlicht die final beschlossenen Vorhabenblätter auf der
städtischen Beteiligungsplattform bonn-macht-mit.de. Dabei werden mögliche, durch die Gremien be-
schlossene, Änderungen übernommen.
Bürger*innenantrag – Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW
Jede*r Einwohner*in der Gemeinde, die oder der seit mindestens drei Monaten in der
Gemeinde wohnt, kann sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen mit Anregungen
oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksver-
tretung wenden. Mit einem sogenannten „Bürger*innenantrag“ haben Bonner*innen die
Möglichkeit, ihre Anregungen und Beschwerden zu Angelegenheiten, die im Zuständig-
keitsbereich der Stadt Bonn liegen, direkt an die politischen Gremien zu richten. Über
einen Bürger*innenantrag könnte z. B. die Durchführung eines Beteiligungsverfahrens zu
einem städtischen Vorhaben beantragt werden.
Über § 24 GO NRW hinaus haben auch Vereine, Initiativen und sonstige Akteursgruppen
die Möglichkeit, sich schriftlich an den Rat, eine Bezirksvertretung oder die Verwaltung
der Bundesstadt Bonn mit Bitten oder Beschwerden zu wenden (Art. 17 Grundgesetz/
§ 10 Abs. 7 der Hauptsatzung der Bundesstadt Bonn).
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7.4 Durchführung & Dokumentation
Wenn nicht abweichend beschlossen, kann die Durchführung des Beteiligungsverfahrens nach politischem
Beschluss über das Vorhabenblatt beginnen. Dabei wird auf die Einhaltung der Qualitätskriterien geachtet.
Die Verantwortung für die Umsetzung der einzelnen Beteiligungsverfahren liegt bei dem für das jeweili-
ge Vorhaben zuständigen Fachamt. Die Abteilung Bürgerbeteiligung unterstützt dabei. Je nach Verfahren
können zudem weitere (externe) Partner*innen für die Umsetzung eingebunden werden.
Grundlage für die Durchführung sind dabei das Vorhabenblatt und das interne Beteiligungskonzept. Um
auf aktuelle Entwicklungen eingehen zu können, kann das Konzept aber auch in der laufenden Umset-
zungsphase angepasst werden. Sollten sich wesentliche Änderungen im Projektverlauf ergeben, bei-
spielsweise größere Verzögerungen, wird dies den Gremien mitgeteilt.
Die Verwaltung sorgt dafür, dass die Öffentlichkeit, die Politik sowie weitere betroffene Akteur*innen
fortlaufend über den Fortschritt des Beteiligungsverfahrens auf dem Laufenden gehalten werden. Auch
in Phasen ohne aktive Beteiligungsmöglichkeit werden der Stand des Verfahrens und weitere Schritte
kommuniziert. Zwischenergebnisse werden so bald wie möglich veröffentlicht.
Die Durchführung aller Formate wird in geeigneter Weise durch das Fachamt dokumentiert. Dies umfasst
1. Ergebnisse werden z. B. in Form einer Fotodokumentation von Workshop-Ergebnissen, eines Au-
dio-/oder Videomitschnitts oder Mitschriften erfasst. Online-Beiträge werden grundsätzlich unver-
ändert gespeichert.
2. Das gewählte Format wird mittels Kurzbeschreibung der Methoden, Anzahl der Teilnehmenden und
ggfs. weiterer relevanter Merkmale dokumentiert.
3. Teilnehmenden-Feedback: Wo immer möglich, werden weitgehend standardisierte Rückmeldebö-
gen für die Teilnehmenden angeboten. Dies gilt sowohl für analoge als auch für digitale Verfahren.
Diese werden anschließend von der Abteilung Bürgerbeteiligung bzw. dem Fachamt ausgewertet.
7.5 Auswertung und Bericht
Das Fachamt erstellt eine Zusammenfassung und ggf. Kommentierung der Beteiligungsergebnisse. Die-
se werden der Beschlussvorlage zum Gesamtprojekt beigefügt, sodass sie in die Entscheidungsfindung
einfließen können. Zusätzlich werden die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens – soweit möglich – in
einer unverarbeiteten Form, beispielsweise durch Originalbeiträge und Kommentare, zur Verfügung ge-
stellt. Die Beteiligungsgremien werden über die Veröffentlichung der Ergebnisse informiert. Besonderes
Augenmerk liegt auf der transparenten und umfassenden Kommunikation der Beteiligungsergebnisse an
die Teilnehmenden und die Stadtgesellschaft. Die Ergebnisse werden online über das ALLRIS-Ratsinfor-
mationssystem und die städtische Beteiligungsplattform bonn-macht-mit.de veröffentlicht. Bei beson-
derem öffentlichem Interesse werden zusätzliche Kommunikationsmaßnahmen wie Pressemitteilungen
oder Informationsveranstaltungen eingesetzt, um eine weitreichende Verbreitung sicherzustellen.
Entscheidungsträger*innen in Politik und Verwaltung prüfen die Ergebnisse der Beteiligung und wägen
sie sorgfältig bei der Entscheidungsfindung ab.
17Seite 19 von 26
8 | Instrumente: Welche Werkzeuge für Beteiligungs-
verfahren gibt es?
Um für alle Akteure Beteiligungswissen transparent und niederschwellig nutzbar zu machen, werden ins-
besondere folgende Instrumente genutzt: die Vorhabenliste, eine Toolbox für die Verwaltung zur Unter-
stützung bei der Umsetzung von Beteiligungsformaten und die städtische Beteiligungsseite bonn-macht-
mit.de.
8.1 Die Vorhabenliste: Übersicht über aktuelle Beteiligungsprojekte
Die Vorhabenliste ist ein zentrales Instrument für frühzeitige und verständliche Informationen der Beteili-
gung in Bonn. Sie enthält Vorhaben, bei denen eine Beteiligung durchgeführt werden soll, und stellt diese
in übersichtlichen Steckbriefen – den sogenannten Vorhabenblättern – gebündelt dar. Ziel ist es, Trans-
parenz über geplante städtische Projekte herzustellen, Bonner*innen frühzeitig zu informieren und so die
Mitwirkung der Einwohnerschaft an den kommunalen Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen
zu erleichtern und zu stärken. Gleichzeitig wird der Dialog zwischen Stadt und Öffentlichkeit gefördert.
8.1.1 Erstellung und Nutzung von Vorhabenblättern
Ein Vorhabenblatt wird vor Beginn des geplanten Beteiligungsprozesses erstellt (s. Infografik „Der Weg in
die Vorhabenliste”) und den zuständigen Gremien zur Beratung vorgelegt. Dabei wird auf eine verständ-
liche Sprache geachtet. Besonders wichtig ist eine nachvollziehbare Darstellung der Beteiligungsspiel-
räume sowie eine klare Beschreibung des geplanten Beteiligungsablaufs.
Die Vorhabenblätter bieten einen verständlichen Überblick über zentrale Informationen zu einem Pro-
jekt, von Hintergrund und Inhalten über Formen der Beteiligung bis hin zu Zeitrahmen, Kosten und aktu-
ellem Bearbeitungsstand. Sie fassen die wichtigsten Aspekte kompakt zusammen und schaffen Trans-
parenz über Planung und Ablauf. Eine vollständige und detaillierte Darstellung aller Inhalte können dem
Beispiel-Vorhabenblatt entnommen werden.
8.1.2 Aktualisierung und Veröffentlichung der Vorhabenliste
Die Abteilung Bürgerbeteiligung ist für die Aktualisierung der Vorhabenliste zuständig. Um einen ver-
lässlichen Informationsstand zu gewährleisten, führt sie zweimal jährlich Abfragen bei den zuständigen
Fachämtern durch. Diese Abfragen beziehen sich sowohl auf die Aktualisierung bestehender Vorhaben
als auch auf neu geplante Projekte. Veränderungen im Sachstand einzelner Vorhaben werden von den
Fachämtern unaufgefordert mitgeteilt und durch die Abteilung Bürgerbeteiligung online aktualisiert.
Die aktuelle Fassung der Vorhabenliste wird auf der städtischen Beteiligungsplattform bonn-macht-mit.de
veröffentlicht.
18Seite 20 von 26
Information
Das für das Vorhaben zuständige
Fachamt geht auf die Abteilung
Bürgerbeteiligung zu und informiert
über die Planungen.
START
ZIEL
Erstellung
Das Fachamt erhält die
notwendigen Informationen zur
Erstellung eines Vorhabenblattes
und fertigt einen Entwurf an.
Abstimmung
Der Entwurf des Vorhabenblattes
wird zwischen dem Fachamt und
der Abteilung Bürgerbeteiligung
angestimmt.
Vorbereitung Gremienlauf
Das abgestimmte Vorhabenblatt
wird im Rats- und Informations-
system veröffentlicht.
Beschluss
Nach Vorberatung in den
Beteiligungsbeiräten erfolgt der
Beschluss durch den Ausschuss
oder durch die jeweilige
Bezirksvertretung.
Aufnahme
Durch den Beschluss wird das
Vorhabenblatt in die Vorhabenliste
aufgenommen. Die Beteiligung
kann nun starten!
Weitere Informationen
www.bonn-macht-mit.de/vorhabenliste
Der Weg in die Vorhabenliste
19Seite 21 von 26
8.2 Onlinebeteiligung auf bonn-macht-mit.de
Seit 2014 werden auf der städtischen Beteiligungsplattform bonn-macht-mit.de sämtliche Informationen
zu Beteiligungsangeboten der Stadt Bonn gebündelt und Möglichkeiten zur digitalen Beteiligung bereit-
gestellt. Bonner*innen können sich dort umfassend über laufende und abgeschlossene Beteiligungsver-
fahren informieren sowie ihre Anregungen und Meinungen einbringen und untereinander austauschen.
Hierfür stehen unterschiedliche Funktionen wie Kartendialoge, offene Ideensammlungen und Online-
Umfragen zur Verfügung. Die Plattform trägt damit zur Transparenz kommunaler Prozesse bei und er-
möglicht eine kontinuierliche, orts- und zeitunabhängige Beteiligung.
Bonn-macht-mit.de soll als zentrale Plattform alle städtischen Beteiligungsverfahren abbilden. In Aus-
nahmefällen werden Beteiligungsverfahren auch auf anderen Plattformen durchgeführt. In diesen Fällen
wird auf bonn-macht-mit.de ein entsprechender Hinweis und eine Verlinkung bereitgestellt, sodass alle
Beteiligungsverfahren an einer zentralen Stelle gefunden werden können.
Das Jugendportal unter bonn-macht-mit.de/jugend richtet sich gezielt an Jugendliche und junge Erwach-
sene. Es informiert über Beteiligungsmöglichkeiten in der Stadt Bonn und verfolgt das Ziel, junge Men-
schen frühzeitig und altersgerecht in kommunale Entscheidungsprozesse einzubinden. Über ein digitales
Ideen-Board können Jugendliche niedrigschwellig eigene Ideen, Wünsche und Anregungen einreichen
sowie die Beiträge anderer kommentieren und bewerten. Dadurch wird ihre Perspektive sichtbar ge-
macht und ihre aktive Mitwirkung am kommunalen Geschehen gestärkt.
Die Abteilung Bürgerbeteiligung sorgt für eine enge Verknüpfung von bonn-macht-mit.de mit anderen
digitalen Kanälen.
8.3 Toolbox Beteiligung
Gerade für Fachämter, die nicht täglich mit Fragen der Beteiligung zu tun haben, kann die Konzeption,
Durchführung und Dokumentation von Beteiligungsformaten anspruchsvoll sein. Um den Aufwand auf
ein Mindestmaß zu beschränken und gleichzeitig die Einhaltung der Qualitätskriterien sicherzustellen,
steht eine verwaltungsinterne „Toolbox Beteiligung“ zur Verfügung. Diese umfasst Methodenbeschrei-
bungen, Handreichungen zur Erstellung von Vorhabenblättern und internen Beteiligungskonzepten so-
wie Erklärungen der politischen Beratungsfolge und üblicher Fristen. Für die Planung und Durchführung
von Präsenzveranstaltungen werden Hilfestellungen, z. B. zu geeigneten Räumlichkeiten und der Verfüg-
barkeit von Materialien sowie Vordrucke für Rückmeldebögen gegeben. Auch zu Online-Beteiligungen
werden alle benötigten Informationen zusammengefasst. Im Rahmen von regelmäßigen Qualifizierungs-
workshops stellt die Abteilung den Umgang mit der Toolbox vor.
20Seite 22 von 26
9 | Weiterentwicklung der Leitlinien
Diese Leitlinien Beteiligung stellen den aktuellen Stand der Erfahrungen in Bonn dar. Auf dieser Grund-
lage geben sie den Rahmen für die Ausgestaltung von Beteiligungsverfahren vor. Was für ein einzelnes
Verfahren gilt, gilt erst recht für die Leitlinien insgesamt: Beteiligung ist nicht statisch, sie muss immer
wieder neu an die jeweilige Situation und veränderte Bedingungen angepasst werden. Die Leitlinien Be-
teiligung sind deshalb als Teil eines ständig fortlaufenden Lernprozesses zu verstehen. Die hier aufge-
stellten Regelungen werden regelmäßig überprüft und mit den Erfahrungen aus neuen Beteiligungspro-
zessen abgeglichen.
Die Abteilung Bürgerbeteiligung erstellt anhand der Ergebnisse und Erkenntnisse aus den verschiedenen
Beteiligungsverfahren einen jährlichen Beteiligungsbericht und legt diesen den Beteiligungsgremien vor.
Auf Grundlage dieser Beteiligungsberichte werden aktuelle Entwicklungen diskutiert und Rückschlüsse
für zukünftige Beteiligungen gezogen.
Darüber hinaus sollen diese Leitlinien nach fünf Jahren auf ihre Praxistauglichkeit evaluiert und ggf. an-
gepasst werden.
Entstehung und Überarbeitung der Bonner Leitlinien für Beteiligung
Die erste Version der Leitlinien Bürgerbeteiligung wurde ab 2012 erarbeitet. Eine 23-köp-
fige „AG Leitlinien“ – acht zufällig ausgewählte Einwohner*innen, acht Vertreter*innen
der Ratsfraktionen und sieben Mitarbeiter*innen der Verwaltung – entwickelte verbind-
liche Kriterien. Nach mehreren Arbeitstreffen, Workshops, einer Bürger*innenwerkstatt
sowie einer dreiwöchiger Online-Kommentierungsphase entstand ein Entwurf. Im März
2014 beschloss der Rat der Stadt Bonn die „Leitlinien Bürgerbeteiligung Bonn“ und nahm
sie in das Ortsrecht auf. 2024 startete die Verwaltung einen Überprüfungs- und Über-
arbeitungsprozess gemeinsam mit Vertreter*innen aus Verwaltung, Politik und Einwoh-
nerschaft, darunter Mitglieder des Beirats Bürgerbeteiligung und des Beirats Kinder- und
Jugendbeteiligung.
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10 | Glossar
Allris-Ratsinformationssystem Digitales Informationssystem der Stadt Bonn zur
Veröffentlichung von Beschlussvorlagen, Beratun-
gen und Entscheidungen.
Anwendungsbereich Festgelegter Geltungsbereich der Leitlinien; be-
schreibt, für welche Vorhaben und Beteiligungs-
verfahren sie verbindlich gelten.
Beteiligungsebene Stufe der Mitwirkung (Information, Dialog, Mitge-
staltung), die den Einfluss der Einwohner*innen
auf ein Vorhaben beschreibt.
Beteiligungsgremium Politisches oder beratendes Gremium, das über
Beteiligungsverfahren berät oder entscheidet.
Beteiligungskonzept (Intern) Verwaltungsinternes Planungsdokument mit Zie-
len, Zielgruppen, Methoden und Zeitplan eines
Beteiligungsverfahrens.
Beteiligungsplattform bonn-macht-mit.de Zentrale digitale Plattform zur Information und
Durchführung von Online-Beteiligungen.
Beteiligungsverfahren Strukturierter Prozess zur Einbindung von Einwoh-
ner*innen in ein konkretes Vorhaben.
Beirat Bürgerbeteiligung Paritätisch besetztes beratendes Gremium aus
Einwohner*innen, Politik und Verwaltung zur Be-
ratung und Evaluation von Beteiligungsverfahren.
Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung Beratendes Gremium mit jugendlicher Mehrheit
zur Sicherstellung der Beteiligung junger Men-
schen.
Bürger*innenantrag (§ 24 Go Nrw) Recht von Einwohner*innen, Anregungen oder
Beschwerden zu städtischen Angelegenheiten an
Rat oder Bezirksvertretung zu richten.
Bürgerbegehren Direktdemokratisches Verfahren zur Beantragung
eines Bürgerentscheids über eine kommunale
Sachfrage.
Bürgerentscheid Abstimmung aller Wahlberechtigten über eine
kommunale Sachfrage.
Dialog (Ebene 2) Beteiligungsform, bei der Meinungen, Hinweise
und Anregungen eingeholt und dokumentiert wer-
den.
Direktdemokratisches Verfahren Instrumente unmittelbarer Entscheidung durch
Bürger*innen (z. B. Bürgerbegehren, Bürgerent-
scheid). Nicht Teil der Leitlinien.
Evaluation Systematische Auswertung eines Beteiligungsver-
fahrens oder der Leitlinien zur Qualitätssicherung.
Formelle Beteiligung Gesetzlich vorgeschriebenes Beteiligungsverfah-
ren mit verbindlichen Abläufen und Fristen.
Geschäftsordnung Regelwerk, das Arbeitsweise, Zuständigkeiten und
Abläufe eines Gremiums verbindlich festlegt.
A
B
D
E
F
G
22Seite 24 von 26
Gestaltungsspielraum Bereich, in dem Entscheidungen noch offen sind
und Beteiligung tatsächlichen Einfluss nehmen
kann.
Grundsatzbeschluss Politischer Beschluss, der ein Vorhaben inhaltlich
befürwortet und den weiteren Planungs- oder
Beteiligungsprozess einleitet.
Informelle Beteiligung Frei gestaltbares Beteiligungsverfahren ohne ge-
setzliche Vorgaben.
Information (Ebene 1) Einseitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über
ein Vorhaben ohne strukturierte Rückkopplung.
Mitgestaltung (Ebene 3) Intensive Beteiligungsform mit aktiver Mitwirkung
an Entwicklung und ggf. Umsetzung von Lösungen.
Onlinebeteiligung Digitale Beteiligungsformate über die städtische
Plattform.
Politische Beratungsfolge Reihenfolge der Gremien, die eine Vorlage vor
einer endgültigen Entscheidung beraten.
Qualitätskriterien Verbindliche Maßstäbe für gute Beteiligung
(z. B. Frühzeitigkeit, Transparenz, Fairness).
Stadtgesellschaft Gesamtheit der in Bonn lebenden Menschen und
ihrer Organisationen.
Toolbox Beteiligung Verwaltungsinternes Instrumentenset mit Metho-
den und Vorlagen für Beteiligungsverfahren.
Vorhaben Konkretes Projekt der Stadt mit klar umrissener
Aufgabe und ggf. räumlichem Bezug.
Vorhabenblatt Steckbrief eines Vorhabens mit Informationen zu
Inhalt, Zeitrahmen, Kosten und Beteiligung.
Vorhabenliste Öffentliche Übersicht aller städtischen Vorhaben
mit geplanter Beteiligung. Sammlung der Vorha-
benblätter.
Zielgruppe Personen oder Gruppen, die von einem Vorhaben
besonders betroffen sind oder ein besonderes In-
teresse haben.
I
M
O
P
Q
S
T
V
Z
23Seite 25 von 26
Impressum: Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn, Amt für Presse, Protokoll und Öffentlich-
keitsarbeit/Co-Dezernat – Abteilung Bürgerbeteiligung, Juni 2026, gedruckt auf 100 % Recyclingpapier,
zertifiziert mit dem Blauen Engel
www.bonn.deSeite 26 von 26

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Datenstand: 02.11.2026, 22:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de