← Vorlagen

261002 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für eine Douglasie und eine Zeder auf dem Grundstück Zanderstr. 45, 53177 Bonn

Nummer
261002
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
16.08.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Zanderstraße Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg Hauptort
  • Muffendorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 2,5 MB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (5.486 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
261002
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für eine Douglasie und eine
Zeder auf dem Grundstück Zanderstr. 45, 53177
Bonn
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Fällgenehmigung für eine Douglasie auf dem Grundstück Zanderstr.
45, 53177 Bonn (Gemarkung Muffendorf, Flur 1, Flurstück 517) wird er
teilt.
2. Die Fällgenehmigung für eine Zeder auf dem Grundstück Zanderstr. 45,
53177 Bonn (Gemarkung Muffendorf, Flur 1, Flurstück 517) wird erteilt.
Begründung
Die Douglasie (Pseudotsuga menziesii caesia) weist einen Stammumfang von
240 cm, einen Kronendurchmesser von 12 m und eine Höhe von 24 m auf. Der
Zustand wurde mit ausreichend bewertet.
Die Douglasie steht an der südöstlichen Grundstücksgrenze zwischen den
Häusern Nr. 45 und 47. Bei beiden Häusern besteht Fassaden- und
Dachkontakt.
Für eine Fällung der Douglasie spricht:
• Es liegt bei beiden Gebäuden ein Fassaden- und Dachkontakt vor und
die Douglasie steht unmittelbar zwischen den Häusern Nr. 45 und 47.
Der Fassaden- und Dachkontakt hat zur Folge, dass die Äste am Putz
reiben und diesen auf Dauer beschädigen. Auch die Dacheindeckung
kann hierdurch verschoben und beschädigt werden.
• Der Standort ist für eine Douglasie hier als ungeeignet zu beurteilen.
Da diese Baumart ein Waldbaum aus Nordamerika ist, neigt sie als
Solitärbaum (an Einzelstandorten) zu Astbrüchen.
• Douglasien führen zu starken Beeinträchtigungen auf Grundstücken
durch vermehrten Fall von Nadeln und Harztropfen. Dies hat zur Folge,
dass die Dachterrasse nur eingeschränkt nutzbar ist.
• Eine Schnittmaßnahme, die den Dach- und Fassadenkontakt abstellen
würde, wäre massiv und nicht baumverträglich. Insbesondere die
Douglasie ist nicht schnittverträglich, da diese Baumart keine
„schlafenden Augen“ (schlafenden Knospen) aktivieren kann und somitSeite 1 von 8
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
an der Schnittstelle kein Wachstum von neuen Ästen möglich ist.
• Der Anbau ist nicht unterkellert, daher sind Schäden durch das
Wurzelwachstum an dem Gebäude zu erwarten bzw. nicht
auszuschließen.
• Im Antrag wurde bereits auf Wurzeleinwirkungen auf den Keller bzw.
das Fundament hingewiesen.
• Hohe Folgekosten durch notwendige regelmäßige Reinigung von
Dach, Regenrinnen und Fallrohren sowie mögliche wiederkehrende
Dacharbeiten.
Gegen eine Fällung der Douglasie spricht:
• Der Baum hat einen ökologischer Wert. Es handelt sich um einen 24 m
hohen Großbaum, der entsprechend zur Verschattung und Abkühlung
sowie Feinstaubbindung in der Umgebung beiträgt
• Obwohl es sich um eine nicht heimische Art handelt, bietet er doch
Lebensraum für Vögel und Insekten.
• Es handelt sich um einen stadtbildprägenden Baum, der aufgrund
seiner Größe das Erscheinungsbild des Grundstücks prägt.
• Alternativ zur Fällung wären eine Kroneneinkürzung,
Totholzentfernung, Kronensicherung und Wurzelmanagement.
Auf Grund der Abwägung der Argumente kann für diesen Baum gemäß § 4
Abs. 2c) der Baumschutzsatzung eine Befreiung erteilt werden.
Als Ersatz für die Douglasie wird ein standortgerechter Laubbaum mit einem
Stammumfang von 20 - 25 cm gefordert. Die Ersatzpflanzung muss der
Unteren Naturschutzbehörde nachgewiesen werden.
Zu 2:
Die Libanon-Zeder (Cedrus libani) weist einen Stammumfang von 260 cm,
einen Kronendurchmesser von 15 m und eine Höhe von 27 m auf. Der Zustand
wurde mit ausreichend bewertet.
Für eine Fällung der Zeder spricht:
• Es liegt beim Gebäude Nr. 45 ein Fassaden- und Dachkontakt vor. Der
Fassaden- und Dachkontakt hat zur Folge, dass die Äste am Putz
reiben und diesen auf Dauer beschädigen. Auch die Dacheindeckung
kann hierdurch verschoben und beschädigt werden.
• Latente Bruchgefahr, da Zedern allgemein zunehmend Probleme
durch einen gestörten Wasserhaushalt aufweisen. Dadurch lässt die
Dehnfähigkeit des Holzes nach und Astbrüche treten hierdurch häufiger
auf.
• Wurzelrisiko für das Terrassenfundament, da sich die Terrasse in
unmittelbarer Nähe zum Baum befindet.
• Hohe Folgekosten durch regelmäßige Reinigung von Regenrinnen und
Fallrohren und laufende Kontroll- und Schnittmaßnahmen
Gegen eine Fällung der Zeder spricht:
• Keine akute Gefahrenlage, da keine akute StandsicherheitsgefährdungSeite 2 von 8
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
oder unmittelbare Umsturzgefahr besteht.
• Der Baum hat einen ökologischen Wert. Es handelt sich um einen 27
m hohen Großbaum, der entsprechend zur Verschattung und
Abkühlung sowie Feinstaubbindung in der Umgebung beiträgt
• Obwohl es um eine nicht heimische Art handelt, bietet er doch
Lebensraum für Vögel und Insekten.
• Es handelt sich um einen stadtbildprägenden Baum, der aufgrund
seiner Größe das Erscheinungsbild des Grundstücks prägt.
• Alternativ zur Fällung wären eine Einkürzung, Auslichtung und
Kronensicherung
Auf Grund der Abwägung der Argumente kann für diesen Baum gemäß § 4
Abs. 2c) der Baumschutzsatzung eine Befreiung erteilt werden.
Als Ersatz für die Libanon-Zeder wird ein standortgerechter Laubbaum mit
einem Stammumfang von 20 - 25 cm gefordert. Die Ersatzpflanzung muss der
Unteren Naturschutzbehörde nachgewiesen werden.
Anlage/n
1 Baum Nr. 1 - Zanderstr. 45 (öffentlich)
2 Baum Nr. 2 - Zanderstr. 45 (öffentlich)
3 Standort (öffentlich)Seite 3 von 8
Seite 4 von 8
Seite 5 von 8
Seite 6 von 8
Seite 7 von 8
Seite 8 von 8

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 19:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de