261000 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für eine Schwarz-Kiefer auf dem Baugrundstück Denglerstr. 17, 53173 Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 261000
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 08.06.2026
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Uhlandstraße Hauptort
- Denglerstraße
- Plittersdorf
- Bonn
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 261000 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für eine Schwarz-Kiefer auf dem Baugrundstück Denglerstr. 17, 53173 Bonn Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 24.06.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für eine Schwarz-Kiefer auf dem Grundstück Denglerstr. 17, 53173 Bonn (Gemarkung Plittersdorf, Flur 11, Flurstück 627/62) wird erteilt. Begründung Die Schwarz-Kiefer (Pinus nigra nigra) weist einen Stammumfang von 248 cm, einen Kronendurchmesser von 13 m und eine Höhe von ca. 19 m auf. Der Zustand wurde aus fachlicher Sicht mit gut bewertet. Auf dem Grundstück Denglerstr. 17, 53173 Bonn ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Einliegerwohnung geplant. Der Baum steht in einer bislang als Gartengrundstück genutzten Freifläche zwischen den Häusern Uhlandstraße 16 und der Denglerstr. 17 in der nördlichen Grundstücksecke, gleich neben dem öffentlichen Gehweg der Uhlandstraße. Da der Baum innerhalb der für das Bauvorhaben notwendigen Baugrube steht, kann bei Umsetzung des Bauvorhabens der Baum nicht erhalten bleiben. Gemäß § 4 Abs. 1b) der Baumschutzsatzung der Stadt Bonn ist eine Ausnahme zu erteilen, wenn eine nach baurechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung sonst nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungen verwirklicht werden kann. Daher handelt es sich um eine gebundene Entscheidung ohne Ermessensspielraum. Bei der geplanten baulichen Ausnutzung des Grundstücks besteht keine Möglichkeit, den Baum auf dem Grundstück zu ersetzen, da das Grundstück über keine ausreichend großen Freiflächen verfügt. Daher wird auf der Rechtsgrundlage § 4 Abs. 5 und 7 der Baumschutzsatzung eine Ausgleichszahlung gefordert. Anlage/nSeite 1 von 4 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 1 Plan (öffentlich) 2 Bild (öffentlich)Seite 2 von 4 Seite 3 von 4 Denglerstr. 17, 53173 BonnSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de