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261000 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für eine Schwarz-Kiefer auf dem Baugrundstück Denglerstr. 17, 53173 Bonn

Nummer
261000
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
08.06.2026
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Uhlandstraße Straße· Plittersdorf, Bad Godesberg Hauptort
  • Denglerstraße Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Plittersdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 24.06.2026 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
261000
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für eine Schwarz-Kiefer auf dem
Baugrundstück Denglerstr. 17, 53173 Bonn
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 24.06.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für eine Schwarz-Kiefer auf dem Grundstück Denglerstr.
17, 53173 Bonn (Gemarkung Plittersdorf, Flur 11, Flurstück 627/62) wird erteilt.
Begründung
Die Schwarz-Kiefer (Pinus nigra nigra) weist einen Stammumfang von 248 cm,
einen Kronendurchmesser von 13 m und eine Höhe von ca. 19 m auf. Der
Zustand wurde aus fachlicher Sicht mit gut bewertet.
Auf dem Grundstück Denglerstr. 17, 53173 Bonn ist der Neubau eines
Einfamilienhauses mit einer Einliegerwohnung geplant. Der Baum steht in einer
bislang als Gartengrundstück genutzten Freifläche zwischen den Häusern
Uhlandstraße 16 und der Denglerstr. 17 in der nördlichen Grundstücksecke,
gleich neben dem öffentlichen Gehweg der Uhlandstraße.
Da der Baum innerhalb der für das Bauvorhaben notwendigen Baugrube steht,
kann bei Umsetzung des Bauvorhabens der Baum nicht erhalten bleiben.
Gemäß § 4 Abs. 1b) der Baumschutzsatzung der Stadt Bonn ist eine
Ausnahme zu erteilen, wenn eine nach baurechtlichen Vorschriften zulässige
Nutzung sonst nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungen verwirklicht
werden kann. Daher handelt es sich um eine gebundene Entscheidung ohne
Ermessensspielraum.
Bei der geplanten baulichen Ausnutzung des Grundstücks besteht keine
Möglichkeit, den Baum auf dem Grundstück zu ersetzen, da das Grundstück
über keine ausreichend großen Freiflächen verfügt. Daher wird auf der
Rechtsgrundlage § 4 Abs. 5 und 7 der Baumschutzsatzung eine
Ausgleichszahlung gefordert.
Anlage/nSeite 1 von 4
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
1 Plan (öffentlich)
2 Bild (öffentlich)Seite 2 von 4
Seite 3 von 4
Denglerstr. 17, 53173 BonnSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 21:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de