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260999-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Entwurf des Jahresabschlusses 2025 der Bundesstadt Bonn

Nummer
260999-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
02.06.2026
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Brigitte-Schröder-Straße Straße· Meßdorf, Bonn Hauptort
  • Schleifenfelsweg Straße· Hoholz, Beuel
  • Sportpark Nord Straße· Castell, Bonn
  • Am Sportplatz Straße· Holzlar, Beuel
  • Am Friedhof Straße· Holzlar, Beuel
  • Quantiusstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Am Hauptbahnhof Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • F Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Lievelingsweg Straße· Castell, Bonn
  • Siebenmorgenweg Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Stockenstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Siemensstraße Straße· Dransdorf, Bonn
  • Stresemannstraße Straße· Brüser Berg, Hardtberg
  • In der Grächt Straße· Lengsdorf, Hardtberg
  • Lenaustraße Straße· Meßdorf, Bonn
  • Alfterer Straße Straße· Meßdorf, Bonn
  • Stadthalle Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Wasserland Straße· Dottendorf, Bonn
  • An der Josefshöhe Straße· Auerberg, Bonn
  • Friedrich-Ebert-Brücke Straße· Graurheindorf, Bonn
  • Stiftsplatz Straße· Nordstadt, Bonn
  • Kölnstraße Straße· Castell, Bonn
  • Kaiserplatz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Theaterplatz Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Am Fronhof Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Rheinufer Straße· Mehlem, Bad Godesberg
  • Salierweg Straße· Graurheindorf, Bonn
  • Berta-Lungstras-Straße Straße· Dransdorf, Bonn
  • Bonner Talweg Straße· Südstadt, Bonn
  • Chlodwigplatz Straße· Castell, Bonn
  • Katharina-Focke-Straße Straße· Gronau, Bonn
  • Oppenhoffstraße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Reuterstraße Straße· Südstadt, Bonn
  • Ria-Maternus-Platz Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Burggrafenstraße Straße· Limperich, Beuel
  • Auf dem Grendt Straße· Limperich, Beuel
  • Dunantstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Gerichtsweg Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Im Bonnet Straße· Pützchen, Beuel
  • Löwenburgstraße Straße· Holtorf, Beuel
  • Pützchens Chaussee Straße· Pützchen, Beuel
  • Schulstraße Straße· Lengsdorf, Hardtberg
  • Auf dem Hügel Straße· Endenich, Bonn
  • Haberstraße Straße· Dransdorf, Bonn
  • Röckumstraße Straße· Endenich, Bonn
  • Waldau Straße· Venusberg, Bonn
  • Nordfriedhof Straße· Auerberg, Bonn
  • Mallwitzstraße Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • Landgrabenweg Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Kurfürstenallee Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Platanenweg Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Kantstraße Straße· Heiderhof, Bad Godesberg
  • Stadthaus Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Am Kümpel Straße· Ippendorf, Bonn
  • Wittestraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Hardtbergbad Straße· Hardthöhe, Hardtberg
  • Hangelarer Weg Straße· Vilich-Müldorf, Beuel
  • Heinrich-Wolsing-Weg Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Auf dem Dransdorfer Berg Straße· Dransdorf, Bonn
  • Endenicher Allee Straße· Weststadt, Bonn
  • Haager Weg Straße· Venusberg, Bonn
  • Hochstadenring Straße· Weststadt, Bonn
  • Hohe Straße Straße· Dransdorf, Bonn
  • Immenburgstraße Straße· Weststadt, Bonn
  • Joseph-Beuys-Allee Straße· Gronau, Bonn
  • Königstraße Straße· Südstadt, Bonn
  • Prinz-Albert-Straße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Auerberger Mitte Straße· Auerberg, Bonn
  • Ollenhauerstraße Straße· Gronau, Bonn
  • Rosental Straße· Nordstadt, Bonn
  • Eduard-Otto-Straße Straße· Kessenich, Bonn
  • Hobsweg Straße· Ippendorf, Bonn
  • Im Eichholz Straße· Ippendorf, Bonn
  • Burgweg Straße· Meßdorf, Bonn
  • Meßdorfer Straße Straße· Meßdorf, Bonn
  • Margaretenstraße Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Ludwig-Erhard-Allee Straße· Hochkreuz, Bad Godesberg
  • Auestraße Straße· Vilich, Beuel
  • Adolf-Quad-Straße Straße· Vilich-Müldorf, Beuel
  • Friedrich-Breuer-Straße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Liestraße Straße· Schwarzrheindorf, Beuel
  • Hangstraße Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Guardinistraße Straße· Holtorf, Beuel
  • Kommentalweg Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Maarstraße Straße· Limperich, Beuel
  • Oberdorfstraße Straße· Geislar, Beuel
  • Sandorfstraße Straße· Geislar, Beuel
  • Obere Wilhelmstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Villemombler Straße Straße· Lengsdorf, Hardtberg
  • Lessenicher Straße Straße· Duisdorf, Hardtberg
  • Im Wingert Straße· Poppelsdorf, Bonn
  • Thomastraße Straße· Weststadt, Bonn
  • Trierer Straße Straße· Poppelsdorf, Bonn
  • Potsdamer Platz Straße· Castell, Bonn
  • Wittelsbacherring Straße· Weststadt, Bonn
  • Justus-von-Liebig-Straße Straße· Dransdorf, Bonn
  • Endenicher Straße Straße· Weststadt, Bonn
  • Sankt Augustiner Straße Straße· Vilich, Beuel
  • Am Krähenhorst Straße· Dransdorf, Bonn
  • Ippendorf Ortsteil· Bonn
  • Oberkassel Ortsteil· Beuel
  • Friesdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Poppelsdorf Ortsteil· Bonn
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Lannesdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Auerberg Ortsteil· Bonn
  • Tannenbusch Ortsteil· Bonn
  • Lessenich Ortsteil· Bonn
  • Buschdorf Ortsteil· Bonn
  • Endenich Ortsteil· Bonn
  • Castell Ortsteil· Bonn
  • Pennenfeld Ortsteil· Bad Godesberg
  • Heiderhof Ortsteil· Bad Godesberg
  • Geislar Ortsteil· Beuel
  • Brüser Berg Ortsteil· Hardtberg
  • Röttgen Ortsteil· Bonn
  • Dransdorf Ortsteil· Bonn
  • Mehlem Ortsteil· Bad Godesberg
  • Rüngsdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Duisdorf Ortsteil· Hardtberg
  • Venusberg Ortsteil· Bonn
  • Bechlinghoven Ortsteil· Beuel
  • Graurheindorf Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Hardtberg Stadtbezirk
  • Rheinaue siedlung· Hochkreuz, Bad Godesberg
  • Neu-Tannenbusch siedlung· Tannenbusch, Bonn
  1. Sitzung des Rates 09.07.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 20,3 MB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 260999 Entwurf des Jahresabschlusses 2025 der Bundesstadt Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260999-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
21 Kassen- und Steueramt
Dezernat:
Dez. II
Entwurf des Jahresabschlusses 2025 der
Bundesstadt Bonn
Beratungsfolge
Rat 09.07.2026 Aktuelle
Informationen
der Verwaltung
Inhalt der Stellungnahme:
Die Anlagen (Druckwerk) zum Entwurf des Jahresabschlusses 2025 werden
hiermit nachgereicht.
Anlage/n
1 Jahresabschluss 2025_Teil 1 (öffentlich)
2 Jahresabschluss 2025_Teil 2 (öffentlich)Seite 1 von 907
Bundesstadt Bonn
Bundesstadt Bonn
Jahresabschluss 2025Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025
Seite 1 von 906Seite 2 von 907
Bundesstadt Bonn
Inhaltsverzeichnis
ab
Seite
1 Vorlageerklärung und Bilanz 3
2 Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechnung 8
3 Anhang 14
3.1 Anlagenspiegel 98
3.2 Forderungsspiegel 100
3.3 Verbindlichkeitenspiegel 102
3.4 Übersicht übertragene Haushaltsermächtigungen 104
3.5 Sonderpostenspiegel 112
3.6 Rückstellungsspiegel 114
3.7 Eigenkapitalspiegel
Übersicht zu bilanziellen Verlustvorträgen 116
3.8 Anlage Jahresabschlüsse der Stiftungen 119
3.9 Anlage Angaben zu verbundenen Unternehmen,
Beteiligungen sowie Sondervermögen 140
4 Lagebericht 143
5 Jahresrechnung 180Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025
Seite 2 von 906Seite 3 von 907

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Jahresabschluss 2025
Vorlageerklärung
und
BilanzBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025
Seite 3 von 906Seite 4 von 907
Bundesstadt Bonn 21.05.2026
Der Oberbürgermeister
Der Stadtkämmerer
Entwurf des Jahresabschlusses 2025 und Lagebericht 2025
Der Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2025 und der Lagebericht zum
31.12.2025 werden hiermit vorgelegt.
Aufgestellt am 21.05.2026 Bestätigt am 22.05.2026
(Fark)
Stadtkämmerer
(Déus)
OberbürgermeisterBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025
Seite 4 von 906Seite 5 von 907
Bundesstadt Bonn
Bilanz
Bundesstadt Bonn
zum 31.12.2025
Aktiva Passiva
Bilanzwert
31.12.2025
in EURO
Bilanzwert
31.12.2024
in EURO
Bilanzwert
31.12.2025
in EURO
Bilanzwert
31.12.2024
in EURO
0 Aufwendungen zur Erhaltung
der gemeindlichen Leistungsfähigkeit 151.294.135,61 151.294.135,61 1 Eigenkapital 1.000.587.340,35 1.104.826.583,78
1 Anlagevermögen 5.363.155.596,73 5.152.955.934,29 1.1 Allgemeine Rücklage 990.826.518,12 998.443.963,73
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 6.820.096,82 6.878.450,19 1.2 Sonderrücklagen 655.065,37 655.065,37
1.2 Sachanlagen 3.429.146.652,74 3.382.119.193,64 1.3 Ausgleichsrücklage 105.727.554,68 163.185.158,02
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte 872.970.393,99 863.330.228,45 1.4 Bilanzieller Verlustausgleich
1.2.1.1 Grünflächen 683.858.213,91 680.067.716,21 1.5 Jahresüberschuss/(-)Jahresfehlbetrag -96.621.797,82 -57.457.603,34
1.2.1.2 Ackerland 21.260.714,40 21.260.714,40 2 Sonderposten 986.671.282,80 982.301.121,20
1.2.1.3 Wald, Forsten 11.976.515,79 11.975.824,87 2.1 für Zuwendungen 791.464.557,94 791.563.004,99
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 155.874.949,89 150.025.972,97 2.2 für Beiträge 162.419.371,82 164.643.477,66
1.2.2 Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte 234.122.396,82 152.397.675,28 2.3 für den Gebührenausgleich 7.407.779,96 926.326,82
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 842.977,66 908.430,54 2.4 Sonstige Sonderposten 25.379.573,08 25.168.311,73
1.2.2.2 Schulen 1.269.164,96 1.309.059,76 3 Rückstellungen 966.989.100,50 956.444.504,74
1.2.2.3 Wohnbauten 6.591.179,49 6.022.031,00 3.1 Pensionsrückstellungen 912.813.780,37 908.543.071,38
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts-
und Betriebsgebäude 225.419.074,71 144.158.153,98 3.2 Rückstellungen für Deponien und
Altlasten
1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.804.885.079,01 1.805.064.897,61 3.3 Instandhaltungsrückstellungen
1.2.3.1 Grund und Boden des
Infrastrukturvermögens 336.571.457,28 336.326.607,47 3.4 Sonstige Rückstellungen 54.175.320,13 47.901.433,36
1.2.3.2 Brücken und Tunnel 283.878.509,90 289.386.565,71 4 Verbindlichkeiten 2.824.156.013,70 2.536.157.726,49
1.2.3.3 Gleisanlagen m. Streckenausrüstung
und Sicherheitsanlagen 4.1 AnleihenBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025
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Bundesstadt Bonn
Bilanz
Bundesstadt Bonn
zum 31.12.2025
Aktiva Passiva
Bilanzwert
31.12.2025
in EURO
Bilanzwert
31.12.2024
in EURO
Bilanzwert
31.12.2025
in EURO
Bilanzwert
31.12.2024
in EURO
1.2.3.4 Entwässerungs- und
Abwasserbeseitigungsanlagen 744.500.966,30 731.264.541,85 4.1.1 für Investitionen
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen,
Verkehrslenkungsanlagen 406.968.783,04 414.405.839,81 4.1.2 zur Liquiditätssicherung
1.2.3.6 Sonstige Bauten des
Infrastrukturvermögens 32.965.362,49 33.681.342,77 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für
Investitionen 1.678.768.841,07 1.454.625.026,59
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 304.764,77 153.550,58 4.2.1 von verbundenen Unternehmen
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 123.453.300,16 123.102.632,77 4.2.2 von Beteiligungen
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen,
Fahrzeuge 33.490.783,44 30.947.729,42 4.2.3 von Sondervermögen
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 32.292.203,44 31.332.227,81 4.2.4 vom öffentlichen Bereich 8.868.004,74 10.960.685,71
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 327.627.731,11 375.790.251,72 4.2.5 von Kreditinstituten 1.669.900.836,33 1.443.664.340,88
1.3 Finanzanlagen 1.927.188.847,17 1.763.958.290,46 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur
Liquiditätssicherung 839.809.487,17 785.255.957,87
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 530.729.663,66 530.729.663,66
4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die
Kreditaufnahmen wirtschaftlich
gleichkommen
5.175.781,95 5.509.119,52
1.3.2 Beteiligungen 122.487.155,68 122.488.654,09 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen 20.790.312,96 38.254.210,81
1.3.3 Sondervermögen 308.011.302,74 310.619.944,77 4.6 Verbindlichkeiten aus
Transferleistungen 3.620.670,05 2.500.010,46
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 61.705.538,19 87.465.386,18 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 169.811.014,41 162.275.839,81
1.3.5 Ausleihungen 904.255.186,90 712.654.641,76 4.8 Erhaltene Anzahlungen 106.179.906,09 87.737.561,43
1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 237.608.789,16 152.475.988,00 5 Passive Rechnungsabgrenzung 41.569.804,59 43.506.195,17
1.3.5.2 an Beteiligungen 2.253.949,90 1.187.602,81
1.3.5.3 an Sondervermögen 633.238.865,47 552.781.544,16Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025
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Bundesstadt Bonn
Bilanz
Bundesstadt Bonn
zum 31.12.2025
Aktiva Passiva
Bilanzwert
31.12.2025
in EURO
Bilanzwert
31.12.2024
in EURO
Bilanzwert
31.12.2025
in EURO
Bilanzwert
31.12.2024
in EURO
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen 31.153.582,37 6.209.506,79
2 Umlaufvermögen 258.242.796,33 274.455.627,25
2.1 Vorräte 1.362.944,30 1.386.732,23
2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 1.362.944,30 1.386.732,23
2.1.2 Geleistete Anzahlungen
2.2 Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände 245.897.174,12 264.586.428,57
2.2.1 Öffentl.-rechtl. Forderungen und
Forderungen aus Transferleistungen 93.510.880,93 86.541.477,50
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 64.744.202,90 119.246.562,79
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 87.642.090,29 58.798.388,28
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens
2.4 Liquide Mittel 10.982.677,91 8.482.466,45
3 Aktive Rechnungsabgrenzung 47.281.013,27 44.530.434,23
Aktiva 5.819.973.541,94 5.623.236.131,38 Passiva 5.819.973.541,94 5.623.236.131,38
Aufgestellt, Bonn den 11.05.2026 Bestätigt, Bonn den 22.05.2026
Stadtkämmerer (Fark) Oberbürgermeister (Déus)Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025
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Jahresabschluss 2025
*HVDPWHUJHEQLV
XQG
*HVDPWILQDQ]UHFKQXQJBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025
Seite 8 von 906Seite 9 von 907
Jahresabschluss 2025
Bundesstadt Bonn
Gesamtergebnisrechnung
Ertrags- und Aufwandsarten
Ergebnis des
Vorjahres
2024
fortgeschriebener
Ansatz des
Haushaltsjahres
2025
davon
Ermächtigungs-
übertragungen
aus dem Vorjahr
Ist-Ergebnis des
Haushaltsjahres
2025
Vergleich
Ansatz/Ist
(Sp. 4 ./. Sp. 2)
Ermächtigungs-
übertragungen
in das Folgejahr
1 Steuern und ähnliche Abgaben 806.390.937,52 874.849.604,89 883.844.063,63 8.994.458,74
2 + Zuwendungen und allgemeine
Umlagen 427.741.296,20 391.453.719,00 399.746.176,69 8.292.457,69
3 + Sonstige Transfererträge 11.261.344,00 8.500.675,00 8.850.524,40 349.849,40
4 + Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte 245.333.994,61 252.388.828,72 261.908.117,19 9.519.288,47
5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 33.730.638,06 37.705.259,25 35.461.711,06 -2.243.548,19
6 + Kostenerstattungen und
Kostenumlagen 146.143.122,19 149.394.307,31 149.369.448,71 -24.858,60
7 + Sonstige ordentliche Erträge 146.048.419,77 65.920.624,18 103.021.474,64 37.100.850,46
8 + Aktivierte Eigenleistungen 885.205,03 2.500.000,00 830.232,77 -1.669.767,23
9 +/- Bestandsveränderungen
10 = Ordentliche Erträge 1.817.534.957,38 1.782.713.018,35 0 1.843.031.749,09 60.318.730,74 0
11 - Personalaufwendungen 412.194.374,07 436.899.633,57 658.470,58 447.148.710,66 10.249.077,09 -829.198,12
12 - Versorgungsaufwendungen 44.193.369,11 52.969.046,10 48.911.318,02 -4.057.728,08
13 - Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen 286.175.454,96 303.807.767,13 53.556.821,02 286.265.192,19 -17.542.574,94 -59.740.459,84
14 - Bilanzielle Abschreibungen 81.524.073,25 71.624.411,56 87.409.398,59 15.784.987,03
15 - Transferaufwendungen 767.276.026,23 810.992.901,44 18.167.287,69 812.946.156,83 1.953.255,39 -20.129.427,81
16 - Sonstige ordentliche
Aufwendungen 246.283.140,42 188.712.830,79 6.730.624,75 212.631.989,55 23.919.158,76 -5.109.105,52
17 = Ordentliche Aufwendungen 1.837.646.438,04 1.865.006.590,59 79.113.204,04 1.895.312.765,84 30.306.175,25 -85.808.191,29
18 = Ordentliches Ergebnis
(Zeilen 10 und 17) -20.111.480,66 -82.293.572,24 -79.113.204,04 -52.281.016,75 30.012.555,49 85.808.191,29Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025
Seite 9 von 906Seite 10 von 907
Jahresabschluss 2025
Bundesstadt Bonn
Gesamtergebnisrechnung
Ertrags- und Aufwandsarten
Ergebnis des Vorjahres
2024
fortgeschriebener
Ansatz des
Haushaltsjahres
2025
davon Ermächtigungs-
übertragungen
aus dem Vorjahr
Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres
2025
Vergleich
Ansatz/Ist
(Sp. 4 ./. Sp. 2)
Ermächtigungs-
übertragungen
in das Folgejahr
19 + Finanzerträge 13.314.054,94 14.955.493,54 12.493.709,91 -2.461.783,63
20 - Zinsen und sonstige
Finanzaufwendungen 51.154.387,30 58.397.233,22 339.000,00 56.834.490,98 -1.562.742,24 -339.000,00
21 = Finanzergebnis
(Zeilen 19 und 20) -37.840.332,36 -43.441.739,68 -339.000,00 -44.340.781,07 -899.041,39 339.000,00
22 =
Ergebnis der laufenden
Verwaltungstätigkeit
(Zeilen 18 und 21)
-57.951.813,02 -125.735.311,92 -79.452.204,04 -96.621.797,82 29.113.514,10 86.147.191,29
23 + Außerordentliche Erträge 494.209,68
24 - Außerordentliche Aufwendungen
25 = Außerordentliches Ergebnis
(Zeilen 23 und 24) 494.209,68 0 0 0 0 0
26 = Jahresergebnis
(Zeilen 22 und 25) -57.457.603,34 -125.735.311,92 -79.452.204,04 -96.621.797,82 29.113.514,10 86.147.191,29
27 - Globaler Minderaufwand 1) 35.800.000,00 -35.800.000,00
28 =
Jahresergebnis nach Abzug
globaler Minderaufwand
(Zeilen 26 und 27)
-57.457.603,34 -89.935.311,92 -79.452.204,04 -96.621.797,82 -6.686.485,90 86.147.191,29
Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage
29 + Verrechnete Erträge
bei Vermögensgegenständen
30 + Verrechnete Erträge
bei Finanzanlagen
31 - Verrechnete Aufwendungen
bei Vermögensgegenständen
32 - Verrechnete Aufwendungen
bei Finanzanlagen 8.944.818,92 9.169.971,10 9.169.971,10
33 = Verrechnungssaldo
(Zeilen 29 bis 32) -8.944.818,92 0 0 -9.169.971,10 -9.169.971,10 0
Fußnote 1: Beim globalen Minderaufwand ist in der Spalte des fortgeschriebenen Ansatzes lediglich der im Ergebnisplan festgesetzte Betrag zu übernehmen.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025
Seite 10 von 906Seite 11 von 907
Jahresabschluss 2025
Bundesstadt Bonn
Gesamtfinanzrechnung
Ein- und Auszahlungsarten
Ergebnis des
Vorjahres
2024
fortgeschriebener
Ansatz des
Haushaltsjahres
davon
Ermächtigungs-
übertragungen
aus dem Vorjahr
Ist-Ergebnis des
Haushaltsjahres
2025
Vergleich
Ansatz/Ist
(Sp. 4 ./. Sp. 2)
Ermächtigungs-
übertragungen
in das Folgejahr
1 Steuern und ähnliche Abgaben 801.525.695,94 874.849.604,89 868.389.115,95 -6.460.488,94
2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 395.953.036,48 366.567.221,31 367.682.367,72 1.115.146,41
3 + Sonstige Transfereinzahlungen 7.357.389,86 8.500.675,00 7.078.481,62 -1.422.193,38
4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 234.206.276,44 247.898.718,78 248.515.118,29 616.399,51
5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 33.753.746,56 36.689.230,20 35.618.497,92 -1.070.732,28
6 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 140.507.838,37 152.638.405,61 152.372.083,10 -266.322,51
7 + Sonstige Einzahlungen 34.632.377,28 57.613.166,33 54.560.870,99 -3.052.295,34
8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 12.788.242,76 14.955.493,54 12.332.231,97 -2.623.261,57
9 = Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 1.660.724.603,69 1.759.712.515,66 0,00 1.746.548.767,56 -13.163.748,10 0,00
10 - Personalauszahlungen 375.148.944,67 396.009.304,96 658.470,58 393.223.687,17 -2.785.617,79 -829.198,12
11 - Versorgungsauszahlungen 48.208.778,27 51.836.109,10 51.845.844,10 9.735,00
12 - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 276.265.864,89 304.335.164,68 53.452.985,31 296.020.857,61 -8.314.307,07 -59.740.459,84
13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 49.122.107,60 58.397.233,22 339.000,00 55.810.962,22 -2.586.271,00 -339.000,00
14 - Transferauszahlungen 753.512.586,54 810.997.651,44 18.167.287,69 811.955.944,15 958.292,71 -20.124.677,81
15 - Sonstige Auszahlungen 241.424.001,51 194.075.176,95 6.834.460,46 174.058.534,87 -20.016.642,08 -5.113.855,52
16 = Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 1.743.682.283,48 1.815.650.640,35 79.452.204,04 1.782.915.830,12 -32.734.810,23 -86.147.191,29
17 =
Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit
(Zeilen 9 und 16)
-82.957.679,79 -55.938.124,69 79.452.204,04 -36.367.062,56 19.571.062,13 -86.147.191,29Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025
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Jahresabschluss 2025
Bundesstadt Bonn
Gesamtfinanzrechnung
Ein- und Auszahlungsarten
Ergebnis des Vorjahres
2024
fortgeschriebener
Ansatz des
Haushaltsjahres
davon Ermächtigungs-
übertragungen
aus dem Vorjahr
Ist-Ergebnis des
Haushaltsjahres
2025
Vergleich
Ansatz/Ist
(Sp. 4 ./. Sp. 2)
Ermächtigungs-
übertragungen
in das Folgejahr
18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 27.088.222,94 55.589.462,08 32.515.958,47 -23.073.503,61
19 + Einzahlungen aus der Veräuß. von Sachanlagen -1.595.304,86 3.858.902,00 1.838.534,23 -2.020.367,77
20 + Einzahlungen aus der Veräuß. von Finanzanlagen 6.368.951,94 33.089.331,41 34.849.241,28 1.759.909,87
21 + Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten 3.618.486,86 4.600.000,00 4.027.123,31 -572.876,69
22 + sonstige Investitionseinzahlungen 74.603,14 1.000,00 -1.000,00
23 = Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit 35.554.960,02 97.138.695,49 0,00 73.230.857,29 -23.907.838,20 0,00
24 - Auszahlungen für den Erwerb von
Grundstücken und Gebäuden 3.009.358,99 4.593.208,26 26.002.096,60 3.033.608,23 -1.559.600,03 -23.052.772,39
25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 67.705.168,11 186.868.594,27 303.604.272,80 118.362.509,39 -68.506.084,88 -265.535.469,65
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen 19.642.771,43 30.914.000,05 15.049.841,89 19.980.125,11 -10.933.874,94 -11.901.546,23
27 - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 135.251.817,60 230.531.944,20 59.974.878,36 230.695.697,55 163.753,35 -45.128.329,66
28 - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 431.979,20 -431.979,20
29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 120.683,00 -120.683,00
30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 225.609.116,13 453.460.408,98 404.631.089,65 372.071.940,28 -81.388.468,70 -345.618.117,93
31 = Saldo aus Investitionstätigkeit
(Zeilen 23 und 30) -190.054.156,11 -356.321.713,49 404.631.089,65 -298.841.082,99 57.480.630,50 -345.618.117,93
32 = Finanzmittelüberschuss / -fehlbetrag
(Zeilen 17 und 31) -273.011.835,90 -412.259.838,18 484.083.293,69 -335.208.145,55 77.051.692,63 -431.765.309,22Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025
Seite 12 von 906Seite 13 von 907
Jahresabschluss 2025
Bundesstadt Bonn
Gesamtfinanzrechnung
Ein- und Auszahlungsarten
Ergebnis des Vorjahres
2024
fortgeschriebener
Ansatz des
Haushaltsjahres
davon Ermächtigungs-
übertragungen
aus dem Vorjahr
Ist-Ergebnis des
Haushaltsjahres
2025
Vergleich
Ansatz/Ist
(Sp. 4 ./. Sp. 2)
Ermächtigungs-
übertragungen
in das Folgejahr
33 +
Einzahlungen aus der Aufnahme und durch
Rückflüsse von Krediten für Investitionen
und diesen wirtschaftlich gleichkommenden
Rechtsverhältnissen
400.081.803,69 692.031.885,38 -404.163.885,39 482.890.401,45 -209.141.483,93 266.945.073,19
34 + Einzahlungen aus der Aufnahme und durch Rückflüsse
von Krediten zur Liquiditätssicherung 2.293.216.715,04 2.096.822.256,46 2.096.822.256,46
35 -
Auszahlungen für die Tilgung und Gewährung von
Krediten für Investitionen und diesen wirtschaftlich
gleichkommen- den Rechtsverhältnissen
280.122.528,44 330.475.755,24 207.317.176,34 -123.158.578,90
36 - Auszahlungen für die Tilgung und Gewährung von
Krediten zur Liquiditätssicherung 2.138.300.000,00 2.035.000.000,00 2.035.000.000,00
37 = Saldo aus
Finanzierungstätigkeit 274.875.990,29 361.556.130,14 -404.163.885,39 337.395.481,57 -24.160.648,57 266.945.073,19
38 =
Änderung des Bestandes
an eigenen Finanzmitteln
(Zeilen 32 und 37)
1.864.154,39 -50.703.708,04 79.919.408,30 2.187.336,02 52.891.044,06 -164.820.236,03
39 + Anfangsbestand an Finanzmitteln (Liste s. Lagebericht) 5.332.452,32 8.482.466,45 8.482.466,45
40 + Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln 1.285.859,74 312.875,44 312.875,44
41 = Liquide Mittel
(Zeilen 38, 39 und 40) 8.482.466,45 -50.703.708,04 79.919.408,30 10.982.677,91 61.686.385,95 -164.820.236,03Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025
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Jahresabschluss 2025
$QKDQJBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025
Seite 14 von 906Seite 15 von 907
Anhang Seite 1 von 83
Dezernat II Bundesstadt Bonn
NKF-Jahresabschluss zum 31.12.2025
Anhang
Inhalt Seite
EINLEITUNG 5
1. Gesetzliche Rahmenbedingungen 5
2. Inventur 6
ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN BILANZPOSITIONEN 7
AKTIVA 7
0. Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit 7
1. Anlagevermögen 8
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 10
1.2 Sachanlagen 11
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 11
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 12
1.2.3 Infrastrukturvermögen 13
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 14
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 15
1.2.6 Maschinen, technische Anlagen, Betriebsvorrichtungen, Fahrzeuge 15
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 16
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 17
1.3 Finanzanlagen 18
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 18
1.3.2 Beteiligungen 19
1.3.3 Sondervermögen 19
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 20
1.3.5 Ausleihungen 21
2. Umlaufvermögen 22
2.1 Vorräte 22
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 22
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen 23
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 23
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 23
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 25
2.4 Liquide Mittel 26
3. Aktive Rechnungsabgrenzung 26Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025
Seite 15 von 906Seite 16 von 907
Anhang Seite 2 von 83
PASSIVA 28
1. Eigenkapital 28
1.1 Allgemeine Rücklage 28
1.2 Sonderrücklagen 31
1.3 Ausgleichsrücklagen 31
1.4 Bilanzieller Verlustvortrag 31
2. Sonderposten 31
2.1 Sonderposten für Zuwendungen 32
2.2 Sonderposten für Beiträge 33
2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich 35
2.4 Sonstige Sonderposten 36
3. Rückstellungen 36
3.1 Pensionsrückstellungen für Beamte und Versorgungsempfänger gem. § 37 Abs. 1 KomHVO
NRW 37
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 38
3.3 Instandhaltungsrückstellungen 38
3.4 Sonstige Rückstellungen 39
4. Verbindlichkeiten 40
4.1 Anleihen 40
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 40
4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 42
4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 42
4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 43
4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 43
4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 43
4.8 Erhaltene Anzahlungen 44
5. Passive Rechnungsabgrenzung 45Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025
Seite 16 von 906Seite 17 von 907
Anhang Seite 3 von 83
ERLÄUTERUNGEN ZUR ERGEBNISRECHNUNG 46
1. ERTRÄGE 49
1.1 Steuern und ähnliche Abgaben 49
1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 50
1.3 Sonstige Transfererträge 51
1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 51
1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 52
1.6 Kostenerstattungen/-umlagen 53
1.7 Sonstige ordentliche Erträge 54
1.8 Aktivierte Eigenleistungen 57
2. AUFWENDUNGEN 58
2.1 Personalaufwendungen 58
2.2 Versorgungsaufwendungen 58
2.3 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 59
2.5 Transferaufwendungen 61
3. FINANZERGEBNIS 64
3.1 Finanzerträge 64
3.2 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 64
4. AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 65
4.1 Außerordentliche Erträge 65
4.2 Außerordentliche Aufwendungen 65
ERLÄUTERUNGEN ZUR FINANZRECHNUNG 66
1. Konsumtive Ein- und Auszahlungen 66
2. Investitionsmaßnahmen 67
3. Finanzierungstätigkeit 72
WEITERE ANGABEN GEM. § 45 KOMHVO NRW 73
Noch nicht erhobene Beiträge aus fertig gestellten Erschließungsmaßnahmen 73
Verpflichtungen aus Leasingverträgen 73
Entwicklungsgebiete 73
Treuhandvermögen 73
Bürgschaften 74
Kostenunterdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen nach § 6 KAG 74
Angaben zu verbundenen Unternehmen und Beteiligungen im Sinne des § 271 Abs. 1 HGB 74
Erläuterungen zur Bilanz 75
Erläuterungen zum Anlagenspiegel 75
Erläuterungen zum Forderungsspiegel 76Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025
Seite 17 von 906Seite 18 von 907
Anhang Seite 4 von 83
Erläuterungen zum Eigenkapitalspiegel 76
Erläuterungen zur Übersicht zu bilanziellen Verlustvorträgen 76
Erläuterungen zum Verbindlichkeitenspiegel 76
Erläuterungen zum Sonderpostenspiegel 77
Erläuterungen zum Rückstellungsspiegel 78
ANGABEN ZU DEN MITGLIEDERN DES VERWALTUNGSVORSTANDES UND DES RATES
GEMÄß § 95 ABS. 3 GO NRW 79
ERMÄCHTIGUNGSÜBERTRAGUNGEN GEMÄß § 95 ABS. 4 GO NRW IN DER AB DEM
1.1.2019 GÜLTIGEN FASSUNG 83Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025
Seite 18 von 906Seite 19 von 907
Anhang Seite 5 von 83
NKF-Jahresabschluss zum 31.12.2025
Anhang
Einleitung
1. Gesetzliche Rahmenbedingungen
Das Gesetz zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden im
Land Nordrhein-Westfalen (NKF Einführungsgesetz NRW - NKFEG NRW) vom 16.11.2004 (GV.
NRW 2004, S. 644) verpflichtet in § 1 Abs. 1 Gemeinden und Gemeindeverbände spätestens ab
dem Haushaltsjahr 2009, ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung in
ihrer Finanzbuchhaltung zu erfassen und zum Stichtag 1.1.2009 eine Eröffnungsbilanz nach § 92
Abs. 1 bis 3 der Gemeindeordnung aufzustellen.
Die Bundesstadt Bonn hat ihren Gesamthaushalt zum 1.1.2008 auf das Neue Kommunale Fi-
nanzmanagement umgestellt. Der vorliegende Jahresabschluss 2025 wurde unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und der gesetzlichen Vorschriften der Gemeindeord-
nung (GO NRW) und Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) erstellt. Gemäß § 95 Abs.
3 GO NRW ist der Jahresabschluss, um einen Anhang zu erweitern, der im erforderlichen Umfang
einzelne Bilanzposten und Positionen der Ergebnisrechnung erläutert.
Beachtet wurden weiterhin die Regelungen des NKF-Weiterentwicklungsgesetzes (NKFWG
NRW) vom 18.9.2012 (GV.NRW S. 432) bzw. des 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes
(2. NKFWG NRW) vom 18.12.2018 (GV. NRW. 2018 S. 759).
Wichtige Neuregelungen des NKFWG NRW waren beispielsweise die Dynamisierung der Aus-
gleichsrücklage (§ 75 Abs. 3 GO NRW), eine geänderte Bilanzstruktur (§ 2 Abs. 2 GemHVO
NRW), die Buchführung für Vermögensgegenstände bis zu 410 EUR in Form von Sammellisten,
Inventarlisten oder unmittelbar als Aufwand (§§ 33 Abs. 4 und 35 Abs. 2 GemHVO NRW) und die
Pflicht, Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang von Vermögensgegenständen und Wertver-
änderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen (§§ 38
Abs. 3 und 43 Abs. 3 GemHVO NRW).
Mit dem Inkrafttreten des 2. NKFWG erfolgten Änderungen in der Gemeindeordnung NRW (GO
NRW) sowie die Ablösung der bisherigen Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW)
durch die Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) zum 1.1.2019. Die Wertgrenze
der Vermögensgegenstände bis 410 EUR wurde auf 800 EUR erhöht, hierbei besteht weiterhin
die Möglichkeit zur Buchung als Aufwand (§§ 30 Abs. 4 und 36 Abs. 3 KomHVO NRW). Des
Weiteren wurde erstmals das Wahlrecht einer komponentenweisen Aktivierung von bestimmten
Vermögensgegenständen eingeräumt (Komponentenansatz gem. § 36 Abs. 2 und 5 KomHVO
NRW). Zudem wurden die Muster für die dem Anhang beizufügenden Spiegel angepasst und um
den Eigenkapitalspiegel erweitert („VV Muster zur GO NRW und KomHVO NRW“ Veröffent-
lichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen MBl. NRW. 2019 S. 652).
Beachtet wurden die Änderungen der GO NRW durch das 3. NKFWG NRW (veröffentlicht am
15.3.2024, GV. NRW. 2024 S. 136, rückwirkend zum 31.12.2023 in Kraft getreten) sowie der
Muster für das doppische Rechnungswesen zur GO NRW und KomHVO NRW (Runderlass vom
24.3.2025, MBl. NRW. 2025 S. 402).
Bei der Bundesstadt Bonn besteht für den Zeitraum 1.1.2023 bis 31.12.2027 ein gültiger Gleich-
stellungsplan gemäß § 5 des Gesetzes zur Gleichstellung von Männern und Frauen für das Land
Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG).Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025
Seite 19 von 906Seite 20 von 907
Anhang Seite 6 von 83
2. Inventur
Gemäß § 91 Abs. 1 und 2 GO NRW i. V. m. § 29 KomHVO NRW sind alle Gemeinden verpflichtet,
zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres eine Inventur durchzuführen und ein Inventar aufzu-
stellen. Dabei hat die Gemeinde ihre Vermögensgegenstände zum 31.12. genau zu verzeichnen
und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben. Es kann
von Inventurvereinfachungsverfahren gemäß § 30 KomHVO NRW Gebrauch gemacht werden.
Die Durchführung der Inventur wird in der „Allgemeinen Inventurrichtlinie der Bundesstadt Bonn“
in der Fassung vom 1.9.2020 geregelt.
Die Vermögensgegenstände sind gem. § 30 Abs. 2 KomHVO NRW bei Anwendung des Buchin-
venturverfahrens bei körperlich beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
mindestens alle fünf Jahre und bei körperlich unbeweglichen Vermögensgegenständen des An-
lagevermögens alle zehn Jahre durch eine körperliche Inventur aufzunehmen.
Zur ordnungsgemäßen Fortschreibung des Vermögensbestands wurden die Fachbereiche in der
Jahresabschlussverfügung des Kämmerers aufgefordert, alle Veränderungen des Vermögens-
bestands an die Finanzbuchhaltung zu melden.
Alle Fachbereiche haben in einem Bestätigungsschreiben erklärt, dass sie dieser Verpflichtung
nachgekommen sind.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025
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Erläuterungen zu einzelnen Bilanzpositionen
AKTIVA
0. Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit
Bilanzwert 31.12.2024 151.294.135,61 EUR
Bilanzwert 31.12.2025 151.294.135,61 EUR
Entwicklung 0,00 EUR
Das „Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der
kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz
– NKF-CIG)“ ist am 1.10.2020 in Kraft getreten. Ab dem Jahresabschluss 2022 waren
über die COVID-19-Pandemie-bedingten Isolierungsbeträge hinaus zudem die Haushalts-
belastungen aufgrund des Krieges in der Ukraine zu berücksichtigen (NKF-COVID-19-
Ukraine-Isolierungsgesetz). Gemäß § 33a KomHVO NRW erfolgt die Bewertung der zu
aktivierenden Bilanzierungshilfen nach § 5 des NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungs-
gesetzes vom 29.9.2020 (GV. NRW. S. 916), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes
vom 9.12.2022 (GV. NRW. S. 1063) geändert worden ist.
Die Ermittlung der Haushaltsbelastung durch entsprechende Mindererträge und Mehrauf-
wendungen erfolgte letztmalig im Jahresabschluss 2023 (§ 5 Abs. 2 NKF-CUIG).
Eine Haushaltsbelastung i. S. d. § 5 Abs. 4 in Verbindung mit § 6 NKF-CUIG, war als
außerordentlicher Ertrag in die Ergebnisrechnung einzustellen und bilanziell als
Bilanzierungshilfe anzusetzen und hat sich erstmalig für das Jahr 2021 in Höhe von
34.696.596,63 EUR ergeben. Im Geschäftsjahr 2022 erfolgte die Korrektur des Wertes
aus dem Jahr 2021 in Höhe von -1.881.236,87 EUR sowie die Isolierung von
27.241.428,96 EUR COVID-19-Pandemie-bedingten und -464.971,07 EUR kriegs-
bedingten Haushaltsbelastungen des Jahres 2022. Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die
Korrektur der Werte aus dem Jahr 2022 in Höhe von -504,31 EUR für COVID-19-
Pandemie-bedingte und 354.153,16 EUR für kriegsbedingte Haushaltsbelastungen. Es
wurden zudem Beträge in Höhe von 36.883.959,70 EUR für COVID-19-Pandemie-
bedingte und 53.970.499,73 EUR für kriegsbedingte Haushaltsbelastungen isoliert. Im
Geschäftsjahr 2024 erfolgte die Korrektur des Wertes aus dem Jahr 2023 in Höhe von
494.209,68 EUR für die Covid-19-Pandemie-bedingten Haushaltsbelastungen. Mögliche
COVID-19-Pandemie-bedingte und kriegsbedingte Haushaltsbelastungen durften im
Geschäftsjahr 2025 nicht mehr isoliert werden. Die Bilanzierungshilfe weist somit zum
31.12.2025 unverändert einen Isolierungsbetrag in Höhe von 151.294.135,61 EUR aus.
Gemäß Verordnung zur Änderung der KomHVO NRW vom 30.10.2020 wurde für § 42
Abs. 3 die Bilanzposition „0 Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungs-
fähigkeit“ der Nummer 1 vorangestellt. Die Bilanz ab dem Jahresabschluss 2020 wurde
dementsprechend erweitert.
Gemäß § 6 Abs. 1 NKF-CUIG ist die Bilanzierungshilfe beginnend im Haushaltsjahr 2026
längstens über 50 Jahre erfolgswirksam abzuschreiben. Einmalig kann die Bilanzierungs-
hilfe ganz oder in Anteilen erfolgsneutral gegen das Eigenkapital ausgebucht werden. Mit
Beschluss vom 11.12.2025 hat der Rat der Bundesstadt Bonn entschieden, dass die
Bilanzierungshilfe einmalig im Jahresabschluss 2026 erfolgsneutral gegen die allgemeine
Rücklage ausgebucht wird (DS 253924). Die Ausbuchung steht unter dem gesetzlichen
Vorbehalt gem. § 6 Abs. 2 Nr. 3 NKF CUIG, dass dadurch weder eine Überschuldung
eintritt noch eine bereits bestehende Überschuldung erhöht wird.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025
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1. Anlagevermögen
Bilanzwert 31.12.2024 5.152.955.934,29 EUR
Bilanzwert 31.12.2025 5.363.155.596,73 EUR
Entwicklung 210.199.662,44 EUR
Allgemeines
Der Wertansatz von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens richtete sich nach
den tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Sofern Vermögensgegen-
stände durch eine Schenkung oder unentgeltliche Überlassung zugingen, wurden sie mit
den tatsächlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert, die dem Übertragen-
den entstanden sind. Wenn solche Angaben nicht verfügbar waren, wurden Wertansätze
durch sachverständige Schätzungen oder Heranziehung passender Vergleichswerte er-
mittelt. Gleichzeitig erfolgte bei erhaltenen Investitionsförderungen die Bildung
entsprechender Sonderposten.
Abweichungen von bisher angewandten Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden
wurden im Geschäftsjahr 2025 grundsätzlich nicht vorgenommen. Vom Grundsatz der
Einzelbewertung wurde, wie bei der Anwendung von Vereinfachungsregeln erläutert, nur
im Bereich der Festwerte abgewichen.
Im Zuge des 2. NKFWG NRW wurde in § 36 Abs. 2 KomHVO NRW bezüglich der ge-
meindlichen Investitionen ein Wahlrecht zur Anwendung des Komponentenansatzes er-
möglicht. Demnach können für bestimmte Vermögensgegenstände (Gebäude, Straßen,
Wege, Plätze in bituminöser Bauweise) Komponenten gebildet und für diese unterschied-
liche Nutzungsdauern hinsichtlich des Abschreibungszeitraumes bestimmt werden. Für
alle anderen Vermögensgegenstände ist die Anwendung des Komponentenansatzes aus-
geschlossen. Soweit der Komponentenansatz nicht angewendet wird, ist gemäß § 36
Abs. 5 KomHVO NRW bei einer Erhaltung oder Instandsetzung eines Vermögensgegen-
standes, durch die eine Verlängerung seiner wirtschaftlichen Nutzungsdauer erreicht wird,
dieser neu zu bewerten und die Restnutzungsdauer neu zu bestimmen.
Das Wahlrecht wurde für die Bundesstadt Bonn wie folgt ausgeübt:
Für den Bereich der Straßen, Wege, Plätze wurde auf eine komponentenweise
Abschreibung verzichtet. Auch die städtischen Gebäude wurden nicht komponentenweise
angesetzt. Dementsprechend erfolgte die Anwendung des § 36 Abs. 5 KomHVO NRW bei
allen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens.
Gemäß § 36 Abs. 1 KomHVO NRW sind bei Vermögensgegenständen des Anlagever-
mögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten
um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Als Abschreibungsmethode wurde aus-
schließlich die lineare Abschreibung angewendet (vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 KomHVO NRW).
Die wirtschaftlichen Nutzungsdauern sind in einer gesonderten Abschreibungstabelle auf-
geführt. Innerhalb der vorgegebenen Rahmenbreite in der mit Runderlass vom 12.3.2025
(MBl. NRW. 2025 S. 402, Anlage 18) veröffentlichten Rahmentabelle ist hier die Nutzungs-
dauer unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen Verhältnisse festgelegt worden.
In begründeten Einzelfällen wurde von der Rahmentabelle abgewichen.
Für Festwerte, Grundstücke, Dienstbarkeiten und Kunstwerke als nicht abnutzbare Ver-
mögensgegenstände sowie Anlagen im Bau wurden keine planmäßigen Abschreibungen
vorgenommen.
Gemäß § 36 Abs. 6 KomHVO NRW sind außerplanmäßige Abschreibungen bei einer vor-
aussichtlich dauernden Wertminderung eines Vermögensgegenstandes des Anlagever-
mögens vorzunehmen, um diesen mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der diesem amBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025
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Abschlussstichtag beizulegen ist. Bei Finanzanlagen können außerplanmäßige Abschrei-
bungen auch bei einer voraussichtlich nicht dauernden Wertminderung vorgenommen
werden.
Stellt sich in einem späteren Haushaltsjahr heraus, dass die Gründe für eine Wert-
minderung eines Vermögensgegenstandes des Anlagevermögens nicht mehr bestehen,
so ist der Betrag der Abschreibung im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung
der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zuzuschreiben (§ 36
Abs. 9 KomHVO NRW).
Für immaterielles oder Sachanlagevermögen wurde keine außerplanmäßige Ab-
schreibung gebucht.
Es erfolgten außerplanmäßige Abschreibungen auf die Beteiligungswerte für das
Städtische Gebäudemanagement und das Theater (siehe Aktiva Ziff. 1.3.3
Sondervermögen) sowie auf den Beteiligungswert der Tourismus & Congress GmbH
(siehe Aktiva Ziff. 1.3.2 Beteiligungen).
Zuschreibungen wurden nicht gebucht.
Anwendung von Vereinfachungsregeln
Wertgrenzen
Gemäß § 36 Abs. 3 KomHVO NRW können Vermögensgegenstände des Anlagever-
mögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten wertmäßig den Betrag von
800 EUR ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen, die selbstständig genutzt werden können
und einer Abnutzung unterliegen, unmittelbar als Aufwand verbucht werden. Von der Ver-
einfachungsregel wurde wie in den Vorjahren auch im Haushaltsjahr 2025 Gebrauch ge-
macht.
Festwerte
Abweichend vom Grundsatz der Einzelbewertung wurden für ausgewählte Vermögens-
gegenstände Festwerte gebildet (vgl. § 29 Abs. 1 KomHVO NRW). Hierbei handelt es sich
um den Aufwuchs/die Ausstattung von Grün- und Parkanlagen (ohne die Rheinaue), das
Straßenbegleitgrün (ohne Straßenbäume), den Stadtwald sowie den Medienbestand der
Stadtbibliothek.
Inventurmethoden für das Anlagevermögen
Für immaterielle Vermögensgegenstände, Grundstücke und Finanzanlagen wird die
Buch- und Beleginventur als Inventurvereinfachungsverfahren herangezogen (§ 30 Abs. 2
KomHVO NRW).
Bei der Buch- und Beleginventur werden Art, Menge und Wert der Grundstücke und
grundstücksgleichen Rechte, Forderungen und Schulden, des Betrags des baren Geldes
sowie sonstigen Vermögensgegenstände anhand der Buchführung oder anderer Belege
ermittelt.
Die körperliche Inventur beinhaltet die Anforderung, die materiellen Vermögensgegen-
stände in Augenschein zu nehmen und den Bestand mengen- und wertmäßig zu erfassen
(zählen, messen, wiegen).
Der auch bei einer Inventur zu beachtende Grundsatz der Wirtschaftlichkeit hat dazu ge-
führt, dass Inventurformen angewendet wurden, die mit weniger Aufwand verbunden sind
als eine erneute vollständige Erhebung aller Bestände, und die die erforderliche Voll-
ständigkeit und Richtigkeit ausreichend gewährleisten.
Für das Vermögen von Fachbereichen, für die aufgrund anderweitiger Anforderungen die
Verpflichtung zur regelmäßigen Kontrolle der Vermögensgegenstände besteht (z.B. um
Verkehrssicherungspflichten oder gesetzliche Auflagen zu erfüllen) und dies in geeigneterBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025
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Weise dokumentiert wird, wurden diese Kontrollen als Inaugenscheinnahme einer körper-
lichen Inventur anerkannt. Da im Rahmen solcher Kontrollen regelmäßig auch Reparatur-
oder Sanierungsbedarf festzustellen ist, wird auch die Werthaltigkeit der Vermögens-
gegenstände betrachtet.
Auf dieser Grundlage werden Sonderrichtlinien zur „Allgemeinen Inventurrichtlinie der
Bundesstadt Bonn“ hinsichtlich der Bestandskontrollen erstellt, die fachliche Besonder-
heiten berücksichtigen und die erforderlichen Vorgehensweisen vorgeben. Zusätzlich zur
Inaugenscheinnahme wurden Bestandsabgleiche zwischen den Datenbeständen der
Fachbereiche und den Daten in der Anlagenbuchhaltung (SAP FI-AA) festgelegt, die zu-
künftig erfolgen sollen bzw. schon durchgeführt werden.
Mit dem Einsatz der zur Durchführung der Inventur für bewegliche Vermögensgegen-
stände beschafften Inventarisierungssoftware Parsec.NET wurde im Jahr 2019 be-
gonnen.
Bewegliche Vermögensgegenstände erhalten zukünftig grundsätzlich einen Barcodeauf-
kleber, der im Rahmen der Inventurdurchführung abgescannt werden kann. Das Scan-
ergebnis wird in der Inventarisierungssoftware zum elektronischen Abgleich mit den Daten
der Anlagenbuchhaltung verwendet. Dabei werden Vermögensgegenstände mit einem
Buchwert von 0 EUR ebenfalls inventarisiert.
Wirtschaftsgüter, deren Nettoanschaffungswert 800 EUR nicht überschreitet, werden ent-
sprechend der Regelung in § 36 Abs. 3 KomHVO NRW unmittelbar als Aufwand gebucht.
Der im Jahr 2019 amtierende Hauptverwaltungsbeamte hat die Bundesstadt Bonn im
Sinne von § 30 Abs. 4 KomHVO NRW von der körperlichen Inventur dieser Vermögens-
gegenstände befreit.
Näheres zu den überprüften Inventurgebieten findet sich im Folgenden unter der
jeweiligen Bilanzposition.
Das zu erstellende Inventarverzeichnis des Anlagevermögens liegt in Form entsprechen-
der stichtagsbezogener Auswertungen aus dem SAP-System vor.
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
Bilanzwert 31.12.2024 6.878.450,19 EUR
Bilanzwert 31.12.2025 6.820.096,82 EUR
Entwicklung -58.353,37 EUR
davon Zugänge 816.834,54 EUR
davon Abgänge 0,00 EUR
davon Umbuchungen 166.760,27 EUR
davon Abschreibungen -1.041.948,18 EUR
Immaterielle Vermögensgegenstände sind Rechte und Möglichkeiten mit besonderen
Vorteilen, zu deren Erlangung der Kommune Aufwendungen aus einem Kauf- oder
Tauschvertrag entstanden sein müssen. Die Vermögensgegenstände müssen zudem be-
wertungsfähig sein. Nur entgeltlich erworbene immaterielle Anlagegüter dürfen aktiviert
werden (§ 44 Abs. 1 KomHVO NRW).
Neben Software und Lizenzen gehören hierzu Nutzungsrechte (z.B. Wege- oder Leitungs-
rechte auf Grundstücken oder an der „Dachmarke“ Bonn).Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025
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Geleistete Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände waren in Höhe von
159.309,53 EUR zu bilanzieren. Dieser Betrag ist in dem oben genannten Bilanzwert ent-
halten. Im Vergleich zum 31.12.2024 ist der Bestand der geleisteten Anzahlungen für
immaterielle Vermögensgegenstände um 46.260,89 EUR gesunken. Die Minderung ist
auf die Aktivierung von Vermögensgegenständen, die in Vorjahren angekauft wurden und
erst im Jahr 2025 betriebsbereit waren, zurückzuführen.
Zugänge ergeben sich u.a. aus der Aktivierung von Ökopunkten am Schleifenfelsweg, aus
den Aktivierungen der Software WinBIAP Bibliothekssystem und SoPart kommunal sowie
weiteren Software- und Lizenzkäufen für verschiedene Fachbereiche.
Für immaterielle Vermögensgegenstände wird die Buch- und Beleginventur als Inventur-
vereinfachungsverfahren herangezogen (§ 30 Abs. 2 KomHVO NRW).
Bei der Buch- und Beleginventur werden Art, Menge und Wert der Vermögensgegen-
stände anhand der Buchführung oder anderer Belege ermittelt.
Zum Zwecke der Inventur wurden Bestandslisten zum 31.12.2021 aus dem Buchhaltungs-
system SAP an die bilanzierenden Fachbereiche versendet und dort auf Richtigkeit und
Vollständigkeit überprüft. Diese Prüfung dauerte bis ins Jahr 2023 an, in dem die letzten
Inventurdifferenzen korrigiert wurden.
1.2 Sachanlagen
Bilanzwert 31.12.2024 3.382.119.193,64 EUR
Bilanzwert 31.12.2025 3.429.146.652,74 EUR
Entwicklung 47.027.459,10 EUR
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Bilanzwert 31.12.2024 863.330.228,45 EUR
Bilanzwert 31.12.2025 872.970.393,99 EUR
Entwicklung 9.640.165,54 EUR
davon Zugänge 462.248,78 EUR
davon Abgänge -494.377,22 EUR
davon Umbuchungen 15.438.807,98 EUR
davon Abschreibungen -5.766.514,00 EUR
Unter dieser Bilanzposition werden Grundstücke und Aufbauten auf Grünflächen (öffent-
liche Grünflächen, Friedhöfe, Sportflächen, Freibäder, Spielplätze und Dauerkleingärten),
Ackerland (landwirtschaftlich genutzte Flächen und Gartenland), Wald und Forst sowie
sonstigen unbebauten Grundstücken (Bauland, Rohbau- und Bauerwartungsland, Un-
land), Wasserflächen (Bäche inkl. Aufbauten) und Erbbaurechte bilanziert.
Die Zugänge und Umbuchungen ergeben sich unter anderem aus Aktivierungen von neu
errichteten oder sanierten Sport- und Grünanlagen wie beispielsweise der Sanierung der
Plätze eins und zwei sowie des Parkplatzes im Sportpark Nord, der Errichtung von
„Modernen Sportstätten“ wie Calisthenics-Anlagen, der Laufbahn und Flutlichtanlage am
Sportplatz Ippendorf und der Flutlichtanlagen am Sportplatz Roleber und Oberkassel so-
wie der Neuherstellung von Spielplätzen. Zudem wurde die Nutzungsdauerverlängerung
gem. § 36 Abs. 5 KomHVO NRW der Schwimmbecken im Freibad Friesdorf durch eine
Folienerneuerung im Jahr 2025 aktiviert. Im Bereich der Friedhöfe wurden Aktivierungen
von Ersatzpflanzungen am Friedhof Poppelsdorf sowie Baumersatzpflanzungen und dieBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025
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Herstellung neuer Ausgleichsflächen erfasst. Im Vermögen des Tiefbauamtes wurde das
neue Abschlagsbauwerk am Dransdorfer Bach aktiviert. Der Bestand der Bilanzposition
wurde zudem durch Grundstücksankäufe sowie der Rückabwicklung eines Grundstücks-
kaufvertrags erhöht.
Weitere Umbuchungen erfolgten auf Grundlage von Veränderungsnachweisen und
Nutzungsänderungen im Grundstücksbereich.
Die Abgänge ergeben sich hauptsächlich aus dem Abgleich der Aufbauten auf städtischen
Außensportanlagen sowie dem Abbau von Aufbauten auf Spielplätzen.
Die Inventur der Aufbauten auf städtischen Außensportanlagen wird in der „Sonderricht-
linie der Bundesstadt Bonn zur Inventur der Außensportanlagen des Sport- und Bäder-
amtes“ geregelt, die zum 22.10.2024 in Kraft getreten ist. Das Sportstättenkataster im
Geo-Informations-System (GIS) wird hierbei als Vorverfahren verwendet. Die Bestände
aus dem Buchführungssystem SAP und dem GIS wurden zuletzt zum Stichtag 31.12.2024
abgeglichen. Die Differenzen aus dem Abgleich wurden im Geschäftsjahr 2025 aufge-
arbeitet.
Für Grundstücke wird die Buch- und Beleginventur als Inventurvereinfachungsverfahren
herangezogen (§ 30 Abs. 2 KomHVO NRW).
Bei der Buch- und Beleginventur werden Art, Menge und Wert der Grundstücke und
grundstücksgleichen Rechte anhand der Buchführung oder anderer Belege ermittelt.
Näheres zur Inventur der städtischen Grundstücke regelt die „Sonderrichtlinie der Bundes-
stadt Bonn zur Inventur der Grundstücke“. Die Bestände aus dem Buchführungssystem
SAP und GIS wurden zuletzt im Mai 2025 abgeglichen. Die sich ergebenden Ab-
weichungen werden laufend in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachbereichen ge-
klärt und anschließend korrigiert.
Die Spielgeräte auf Spielplätzen werden ebenfalls im GIS bzw. im Kinderspielplatzkontroll-
system KiSpiKo geführt und nachgehalten. Für dieses System ist eine Migration in eine
neue Softwarelösung geplant. Eine Sonderrichtlinie wurde vor diesem Hintergrund noch
nicht erstellt, jedoch Rahmenbedingungen wie die Festlegung einer Stammdatenstruktur
erarbeitet. Eine Datenauswertung aus dem aktuellen System zum 31.12.2024 wurde für
einen Bestandsabgleich mit SAP genutzt, der aufzeigte, dass der SAP-Anlagenbestand
weiter optimiert werden muss. Dies passiert im laufenden Betrieb in Abstimmung mit den
beteiligten Fachbereichen.
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Bilanzwert 31.12.2024 152.397.675,28 EUR
Bilanzwert 31.12.2025 234.122.396,82 EUR
Entwicklung 81.724.721,54 EUR
davon Zugänge 12.308.334,61 EUR
davon Abgänge -222.482,17 EUR
davon Umbuchungen 73.281.476,39 EUR
davon Abschreibungen -3.642.607,29 EUR
Unter dieser Bilanzposition werden Grundstücke und Gebäude sowie sonstige Aufbauten
für Kinder- und Jugendeinrichtungen, Schulen, Wohngebäude sowie sonstige Dienst-,
Geschäfts- und Betriebsgebäude bilanziert.
Der größte Teil der städtischen Objekte wird beim Städtischen Gebäudemanagement
bilanziert. Bei der Bundesstadt Bonn selbst werden nur noch Objekte bilanziert, dieBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025
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kostenrechnenden Einrichtungen oder Betrieben gewerblicher Art zugerechnet wurden,
an Dritte vermietet sind oder zur Veräußerung vorgesehen waren sowie einige Sonder-
fälle.
Im Jahr 2025 wurde entsprechend dem Ratsbeschluss vom 12.12.2024 die Außenanlage
der Kindestageseinrichtung „Swimmy“ in der Brigitte-Schröder-Straße mit einem Buchwert
von rund 3.700 EUR aus dem Vermögen der Stadt Bonn an das Städtische Gebäude-
management übertragen.
Die Zugänge und Umbuchungen ergeben sich vor allem aus der Fertigstellung der
Beethovenhalle und der Aktivierung der dazugehörigen Schlussrechnungen, soweit diese
zum Jahresende 2025 vorlagen und zugeordnet werden konnten. Der Abschluss des Bau-
vorhabens führte zu einem Zuwachs von rund 82 Mio. EUR bei der Bilanzposition für be-
baute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte. Die verbleibenden Herstellungs-
kosten sollen im Jahr 2026 aktiviert werden.
Weitere Zugänge und Umbuchungen ergeben sich aus Aktivierungen von Spielgeräten
an Schulen und Kindertageseinrichtungen, Ankäufen von Grundstücken mit Wohn- und
Geschäftsgebäuden sowie der Buchung von Nutzungsänderungen und Flurstücksver-
änderungen im Grundstücksbereich.
Die Abgangsbuchungen resultieren aus dem Abbau von Spielgeräten sowie dem Verkauf
eines bebauten Grundstücks.
Für die Inventur der Grundstücke, die unter dieser Bilanzposition bilanziert sind, gelten die
Ausführungen zur Inventur der unbebauten Grundstücke (siehe Aktiva Ziff. 1.2.1
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte).
Für die Inventur der Spielgeräte, die unter dieser Bilanzposition bilanziert sind (Spielgeräte
auf Spielplätzen an Schulen und Kindergärten), gelten die Ausführungen zur Inventur
unter Aktiva Ziff. 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte.
1.2.3 Infrastrukturvermögen
Bilanzwert 31.12.2024 1.805.064.897,61 EUR
Bilanzwert 31.12.2025 1.804.885.079,01 EUR
Entwicklung -179.818,60 EUR
davon Zugänge 12.390.102,10 EUR
davon Abgänge -1.140.024,40 EUR
davon Umbuchungen 37.538.921,56 EUR
davon Abschreibungen -48.968.817,86 EUR
Diese Bilanzposition beinhaltet im Wesentlichen den Grund und Boden des Infrastruktur-
vermögens, Brücken und Tunnel, Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen,
Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen, Lärm- und Stützwände und Hoch-
wasserschutzanlagen.
Die Zugänge und Umbuchungen ergeben sich u.a. aus Aktivierungen von Straßen, Kanal-
haltungen, Kläranlageninfrastruktur, Straßenbäumen und sonstigem Infrastrukturver-
mögen.
Die Abgänge erfolgten hauptsächlich in Zusammenhang mit der Erneuerung von be-
stehenden Kanalhaltungen und Straßen. Zudem wurden Fahrgastinformationsanzeigen
in Abgang gebracht, da diese nicht dem städtischen Eigentum zuzurechnen waren.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025
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Die Inventur des städtischen Kanalnetzes erfolgt auf Basis der „Sonderrichtlinie der
Bundesstadt Bonn zur Inventur des Kanalnetzes“, wonach die ohnehin wegen der
bestehenden Verkehrssicherungspflicht und Kanalreinigungen stattfindende körperliche
Inaugenscheinnahme im Vorsystem novaKANDIS bzw. in Excel-Listen dokumentiert wird.
Ein Bestandsabgleich erfolgte zuletzt zum Stichtag 31.12.2021.
Für das Inventurgebiet des städtischen Straßennetzes konnte bislang keine Sonderricht-
linie erstellt werden. Dennoch konnte zum 31.12.2022 ein Bestandsabgleich der im Geo-
Informations-System (GIS) erfassten Straßensegmente vorgenommen werden.
Die städtischen Straßenbäume, die nicht im Festwert, sondern einzeln erfasst und
bewertet sind, werden im Baumkataster mit einer eindeutigen Straßenbaum-ID geführt,
über die ein Abgleich mit dem SAP-Datenbestand möglich ist. Eine Sonderrichtlinie soll
erstellt werden. Auf Basis einer Auswertung des Straßenbaumkatasters zum Stichtag
31.12.2023 wurde der Bestand mit SAP abgeglichen und die Bearbeitung der Ab-
weichungen begonnen. Die Bearbeitung der Inventurdifferenzen wurde im Jahr 2025 fort-
geführt.
Die Inaugenscheinnahme der städtischen Lichtsignalanlagen erfolgt über die mindestens
jährlich durchzuführenden Wartungsarbeiten von Fremdfirmen. Der Bestand wird in Excel-
Listen geführt und nachgewiesen. Ein Abgleich dieser Excel-Listen mit den bilanzierten
Lichtsignalanlagen erfolgte zum Stichtag 31.12.2024.
Unter die Ingenieurbauwerke fallen u.a. die städtischen Brücken. Deren Inventur ist in der
2023 veröffentlichten „Sonderrichtlinie der Bundesstadt Bonn zur Inventur der Brücken“
geregelt. Als Vorsystem dient das GIS. Die Bestände laut GIS und SAP wurden zum
31.12.2022 abgeglichen.
Neben den Brücken wurden hierbei ebenso die Stützwände abgeglichen, die ebenfalls im
GIS erfasst sind, für die jedoch noch eine Sonderrichtlinie zu verfassen ist.
Ebenfalls zum 31.12.2022 wurde der erfasste Anlagenbestand zum Straßentunnel Bad
Godesberg durch den bilanzierenden Fachbereich überprüft und bestätigt.
Die wasserwirtschaftlichen Anlagen (Wasserbauwerke) umfassen die Hochwasserschutz-
anlagen (Deiche, Rheinufermauern) und die Bäche (technische Bauwerke, Verrohrungen,
sonstige Eingriffe wie z.B. Renaturierungen). Im GIS sind beispielsweise Bachverläufe,
sowie die Standorte von Pegeln, Stauanlagen, Kreuzungs- und Querbauwerken abrufbar.
Soweit Bachabschnitte verrohrt sind, werden diese Verrohrungen im Kanalmanagement-
System novaKANDIS geführt, in dem auch die jeweiligen Zustandsaufnahmen hinterlegt
sind. Weitere Informationen zu den Gewässern sind im Bachentwicklungsplan enthalten.
Auf Grundlage dieser Informationen aus den Vorsystemen wurden die Bilanzwerte zum
Stichtag 31.12.2022 vom Fachbereich überprüft und bestätigt.
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden
Bilanzwert 31.12.2024 153.550,58 EUR
Bilanzwert 31.12.2025 304.764,77 EUR
Entwicklung 151.214,19 EUR
davon Zugänge 0,00 EUR
davon Abgänge 0,00 EUR
davon Umbuchungen 176.187,32 EUR
davon Abschreibungen -24.973,13 EURBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025
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Dieser Bilanzposition sind die Aufbauten zugeordnet, die sich auf fremdem Grund und
Boden befinden sowie Mietereinbauten.
Zugänge und Abgänge wurden in 2025 nicht gebucht.
Die Umbuchung resultiert aus der Aktivierung von Mietereinbauten in der Fahrradstation
in der Quantiusstraße am Hauptbahnhof.
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
Bilanzwert 31.12.2024 123.102.632,77 EUR
Bilanzwert 31.12.2025 123.453.300,16 EUR
Entwicklung 350.667,39 EUR
davon Zugänge 352.667,39 EUR
davon Abgänge -2.000,00 EUR
davon Umbuchungen 0,00 EUR
davon Abschreibungen 0,00 EUR
Zu dieser Bilanzposition gehören Vermögensgegenstände, deren Erhaltung wegen ihrer
Bedeutung für Kunst, Kultur und Geschichte im gemeindlichen Interesse liegt.
Zu den Kunstgegenständen zählen beispielsweise Plastiken, Gemälde, Skulpturen und
Archivalien des Kunstmuseums und des Stadtmuseums Bonn.
Als Kulturdenkmäler werden beispielsweise Reliefs, Wegekreuze, Statuen und Säulen er-
fasst, soweit es sich nicht um ein Gebäude handelt.
Die Zugänge ergeben sich aus Aktivierungen von Kunstgegenständen und -werken ins-
besondere aus Schenkungen.
Der Abgang ergibt sich aus der Aussonderung von zwei Werken.
Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler unterliegen in der Regel keiner Abnutzung, daher
erfolgen keine planmäßigen Abschreibungen.
Die Kunstgegenstände des Kunstmuseums werden in der Software Museum Plus
inventarisiert. Die Bestände laut Museum Plus wurden mit den erfassten Vermögens-
werten in SAP zum Stichtag 31.12.2024 abgeglichen.
Das Stadtmuseum inventarisiert seine Sammlungsbestände ähnlich wie das Kunst-
museum mit der Software Museum Plus. Der letzte Bestandsabgleich fand zum Stichtag
31.12.2021 statt.
1.2.6 Maschinen, technische Anlagen, Betriebsvorrichtungen, Fahrzeuge
Bilanzwert 31.12.2024 30.947.729,42 EUR
Bilanzwert 31.12.2025 33.490.783,44 EUR
Entwicklung 2.543.054,02 EUR
davon Zugänge 8.052.882,25 EUR
davon Abgänge -319.282,00 EUR
davon Umbuchungen 757.274,28 EUR
davon Abschreibungen -5.947.820,51 EURBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025
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Unter dieser Bilanzposition werden Maschinen, technische Anlagen, Betriebsvorrichtun-
gen, Pkw, Nutzfahrzeuge und sonstige Fahrzeuge wie Fahrräder erfasst.
Die Zugänge und Umbuchungen ergeben sich aus Aktivierungen von Fahrzeugen, tech-
nischen Anlagen und Sirenen im Bereich der Feuerwehr sowie des neuen Kassensystems
im Bereich der Hallen- und Freibäder.
Die Abgänge ergeben sich hauptsächlich aus dem Verkauf von Fahrzeugen, der Ausson-
derung von Leitstellentechnik der Feuerwehr sowie dem Verkauf der Starkstromanlage in
der Beethovenhalle.
In der „Sonderrichtlinie der Bundesstadt Bonn zur Inventur der Fahrzeuge“ wird die Inven-
tur der städtischen Fahrzeuge mit Ausnahme der Fahrzeuge der Feuerwehr und des
Rettungsdienstes geregelt. Als Vorsystem dient die Betriebssoftware MEKOS, in der die
letzten Überprüfungstermine und damit Inaugenscheinnahmen der Fahrzeuge dokumen-
tiert werden. Der Bestand aus MEKOS wurde zum 31.12.2025 mit SAP abgeglichen.
Das Inventar von Feuerwehr und Rettungsdienst wird in dem Programm Feuernetz ge-
führt. Dieses soll perspektivisch als Vorsystem für Inventurzwecke dienen, so dass auf
dieser Basis eine Sonderrichtlinie erstellt werden kann. Der bilanzielle Anlagenbestand
wurde zum Stichtag 31.12.2020 vom Fachbereich überprüft und bestätigt.
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung
Bilanzwert 31.12.2024 31.332.227,81 EUR
Bilanzwert 31.12.2025 32.292.203,44 EUR
Entwicklung 959.975,63 EUR
davon Zugänge 6.602.497,60 EUR
davon Abgänge -192.720,77 EUR
davon Umbuchungen 114.150,09 EUR
davon Abschreibungen -5.563.951,29 EUR
Unter dieser Bilanzposition wird die bewegliche Betriebs- und Geschäftsausstattung wie
Werkstatteinrichtung und -geräte, Bau- und Garteneinrichtung und -geräte, medizinische
Geräte, Sport- und Freizeitgeräte, Schuleinrichtungen, Einrichtungen in Kindertages-
stätten, Büroeinrichtung und -geräte, DV- und Nachrichtentechnik sowie sonstige Be-
triebs- und Geschäftsausstattung bilanziert.
Die Zugänge und Umbuchungen ergeben sich u.a. aus Aktivierungen von beweglichem
Vermögen der Schulen, Kindertageseinrichtungen, Sportstätten, des Grünflächenpflege-
dienstes, der Feuerwehr und des Tiefbauamtes.
Die Abgänge ergeben sich hauptsächlich aus Anlagenabgängen in Zusammenhang mit
Neuanschaffungen, altersbedingten Außerbetriebnahmen und Verkäufen. Zudem wurde
im Geschäftsbereich des Personal- und Organisationsamtes eine Überprüfung des Be-
stands aus der ehemaligen Kantine des Stadthauses vorgenommen, der zu Abgängen
von ausgesondertem beweglichem Vermögen führte.
Im Jahr 2025 wurde das bewegliche Vermögen folgender Dienststellen mittels der
Inventarisierungssoftware Parsec.NET überprüft und erfasst sowie etikettiert:
• Amt für Recht und Versicherungen
• Bezirksverwaltungsstelle Beuel
• Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg
• Kompetenzzentrum Frau und Beruf (im Amt 03)Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025
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• Regionalagentur Bonn Rhein Sieg (im Amt 03)
Bestandsabgleiche wurden für die Instrumente der Musikschule und des Beethoven-
orchesters durchgeführt.
Die Musikschule inventarisiert die dortigen Instrumente in der Software IMikel und hat
hieraus eine Auswertung zur Verfügung gestellt. Auf dieser Basis wurde der bilanzierte
Anlagenbestand in 2025 geprüft und bestätigt.
Das Beethovenorchester hat ebenfalls eine Liste mit den dort geführten Instrumenten
übermittelt, so dass auf dieser Basis der Anlagenbestand in SAP zum Stichtag 31.12.2024
abgeglichen werden konnte.
Das Anlagevermögen des Amtes 33 (Bürgerdienste) wurde zum 31.12.2024 von dort
überprüft und bestätigt.
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
Bilanzwert 31.12.2024 375.790.251,72 EUR
Bilanzwert 31.12.2025 327.627.731,11 EUR
Entwicklung -48.162.520,61 EUR
davon Zugänge 80.336.572,45 EUR
davon Abgänge 0,00 EUR
davon Umbuchungen -127.473.577,89 EUR
davon Abbau offene Anzahlungen im
Umlaufvermögen
-1.025.515,17 EUR
davon Abschreibungen 0,00 EUR
Bis zum Jahr 2018 wurden investiv geleistete Anzahlungen im Umlaufvermögen ausge-
wiesen. Für die offenen Anzahlungen, die bis zur Umstellung des Buchungsverfahrens in
2018 gezahlt wurden, für die zum Stichtag aber noch keine Schlussrechnung vorliegt, ist
für den richtigen Bilanzausweis im Sachanlagevermögen eine Umbuchung vorzunehmen.
Diese Umbuchungen können nicht in der Anlagenbuchhaltung erfolgen und werden daher
nicht in Position 2.8 des Anlagenspiegels ausgewiesen (siehe auch Weitere Angaben
gem. § 45 KomHVO NRW).
Zum 31.12.2025 wurden 7.679.286,02 EUR vom Umlaufvermögen in das Sachanlage-
vermögen umgebucht. Der Altbestand an offenen Anzahlungen konnte somit in 2025 um
1.025.515,17 EUR verringert werden.
Zudem konnte im Jahr 2025 eine Lösung für den Abbau offener Anzahlungen umgesetzt
werden, für die vom Auftragsnehmer auch nach Aufforderung durch die Stadt Bonn keine
Schlussrechnung gestellt wurde, womit sich der Bestand der geleisteten Anzahlungen auf
den Kreditoren reduziert hat.
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau unterliegen in der Regel keiner Abnutzung.
Daher erfolgen keine planmäßigen Abschreibungen.
Die Zugänge resultieren aus noch nicht aktivierbaren Anschaffungs- und Herstellungs-
kosten aus kreditorischen Rechnungen oder aktivierten Eigenleistungen.
Unter den Umbuchungen werden im Wesentlichen Aktivierungen von Beständen aus Vor-
jahren ausgewiesen.
Die Bestände auf Anlagen im Bau und in den geleisteten Anzahlungen wurden zum Stich-
tag in voller Bilanzhöhe durch die Fachbereiche im Zuge der jährlichen Bestätigungen
zum Jahresabschluss geprüft und bescheinigt.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025
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Anhang Seite 18 von 83
Der Bestand der sogenannten „Altfälle“ der Anlagen im Bau aus der Abschlussprüfung
2017 wurde im Jahr 2025 um 1.152.717,17 EUR reduziert.
Weitere Fälle befinden sich in Bearbeitung: teilweise wurden die Fachbereiche an die Er-
ledigung erinnert oder es wurden Sachverhalte mitgeteilt, aufgrund derer eine Aktivierung
noch nicht möglich ist (z.B. Planungsstadium, Baumaßnahme noch nicht abgeschlossen,
geplante Übertragung des Vermögensgegenstandes an das Städtische Gebäude-
management).
1.3 Finanzanlagen
Bilanzwert 31.12.2024 1.763.958.290,46 EUR
Bilanzwert 31.12.2025 1.927.188.847,17 EUR
Entwicklung 163.230.556,71 EUR
Die Bewertung der städtischen Beteiligungen für die Eröffnungsbilanz der Bundesstadt
Bonn erfolgte auf der Grundlage von § 92 Abs. 2 GO NRW i.V.m. § 55 Abs. 6 GemHVO
a.F. NRW. Ausgehend vom Grundsatz des vorsichtig geschätzten Zeitwertes sind bei der
Ermittlung die zulässigen Bewertungsmethoden Substanzwertverfahren, Ertragswertver-
fahren oder Eigenkapitalspiegelbildmethode verwandt worden.
Diese Wertansätze gelten für die Folgejahre als Anschaffungskosten.
Die Beteiligungen wurden entsprechend ihrer Bedeutung und ihres Kapitalanteils ausge-
wiesen.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert zum Vorjahr über-
nommen.
Für Finanzanlagen wird die Buch- und Beleginventur als Inventurvereinfachungsverfahren
herangezogen (§ 30 Abs. 2 KomHVO NRW). Bei der Buch- und Beleginventur werden Art,
Menge und Wert der Finanzanlagen anhand der Buchführung oder anderer Belege er-
mittelt.
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen
Bilanzwert 31.12.2024 530.729.663,66 EUR
Bilanzwert 31.12.2025 530.729.663,66 EUR
Entwicklung 0,00 EUR
davon Zugänge 0,00 EUR
davon Abgänge 0,00 EUR
davon Umbuchungen 0,00 EUR
davon Abschreibungen 0,00 EUR
Unter dieser Bilanzposition sind als wertmäßig wesentliche Beteiligungen ausgewiesen:
• Stadtwerke Konzern (SWB GmbH)
• Vereinigte Bonner Wohnungsbau Aktiengesellschaft (VEBOWAG)
• Müllverwertungsanlage Bonn GmbH (MVA)
• Bonnorange AöR.
Es haben sich keine Hinweise auf Wertberichtigungen zum 31.12.2025 für die Werte der
verbundenen Unternehmen ergeben.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025
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Der Bestand wurde zum 31.12.2025 durch den zuständigen Fachbereich bestätigt.
1.3.2 Beteiligungen
Bilanzwert 31.12.2024 122.488.654,09 EUR
Bilanzwert 31.12.2025 122.487.155,68 EUR
Entwicklung -1.498,41 EUR
davon Zugänge 1.230,66 EUR
davon Abgänge 0,00 EUR
davon Umbuchungen 0,00 EUR
davon Abschreibungen -2.729,07 EUR
Unter dieser Bilanzposition sind als wertmäßig wesentliche Unternehmen ausgewiesen:
• Wahnbachtalsperrenverband (WTV)
• Zweckverband Rheinische Entsorgungskooperation (REK)
• Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland AöR (CVUA).
Erstmalig bilanziert wurde die Beteiligung an der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung
GmbH.
Für die Tourismus & Congress GmbH (T&C) ergab sich die Notwendigkeit einer Wertbe-
richtigung zum 31.12.2025 in Höhe von 2.729,07 EUR. Weitere Abschreibungen wurden
nicht gebucht.
Der Bestand wurde zum 31.12.2025 durch den zuständigen Fachbereich bestätigt.
1.3.3 Sondervermögen
Bilanzwert 31.12.2024 310.619.944,77 EUR
Bilanzwert 31.12.2025 308.011.302,74 EUR
Entwicklung -2.608.642,03 EUR
davon Zugänge 6.558.600,00 EUR
davon Abgänge 0,00 EUR
davon Umbuchungen 0,00 EUR
davon Abschreibungen -9.167.242,03 EUR
Unter dieser Bilanzposition sind die drei eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen
• Städtisches Gebäudemanagement Bonn (SGB)
• Theater der Bundesstadt Bonn
• Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn (SZB)
ausgewiesen.
Mit Ratsbeschluss vom 12.12.2024 zum Wirtschaftsplan 2025 des SGB wurden die vom
SGB benötigten Mittel zur Darlehenstilgung in Höhe von 6.558.600 EUR in Form einer
Kapitalerhöhung zur Verfügung gestellt.
Weiterhin bestand beim SGB ein Wertberichtigungsbedarf in Höhe von
7.090.148,92 EUR.
Die Bewertung des Theaters der Bundesstadt Bonn erfolgte auf Basis des dortigen
Jahresabschlusses zum 31.7.2024. Dieser weist ein Eigenkapital von rund 29.498 TEURBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025
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aus. Es hat sich ein Abschreibungsbedarf auf den Beteiligungswert von 2.077.093,11 EUR
ergeben.
Bei dem Beteiligungswert für die Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn hat sich kein
Änderungsbedarf zum 31.12.2025 ergeben.
Der Bestand wurde zum 31.12.2025 durch den zuständigen Fachbereich bestätigt.
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens
Bilanzwert 31.12.2024 87.465.386,18 EUR
Bilanzwert 31.12.2025 61.705.538,19 EUR
Entwicklung -25.759.847,99 EUR
davon Zugänge 0,00 EUR
davon Abgänge -25.729.847,99 EUR
davon Umbuchungen 0,00 EUR
davon Abschreibungen 0,00 EUR
Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden mit den tatsächlichen Anschaffungs-
kosten bilanziert.
Zu den Wertpapieren gehört ein Sparkassenbrief, in den ein Teil des Barwertvorteils aus
zwei US-Cross-Border-Lease-Transaktionen geflossen ist. Das US-Cross-Border-
Leasinggeschäft wurde im Jahr 2010 beendet. Die abgeschlossene Finanzanlage wurde
jedoch weiter fortgeführt, da sich eine vorzeitige Auflösung wirtschaftlich nachteilig darge-
stellt hat. Der Sparkassenbrief läuft bis zum Jahr 2026.
Das Stammkapital der rechtlich unselbständigen Stiftungen wurde im Jahr 2023 in einem
festverzinslichen Sparkassenbrief für zehn Jahre neu angelegt.
Das Rücklagevermögen der rechtlich unselbständigen Stiftungen wurde im Jahr 2019 zum
Teil in einen konservativen Stiftungsfonds investiert, um eine positive Rendite zu erzielen.
Ein weiterer Teil des Rücklagevermögens der rechtlich unselbständigen Stiftungen wurde
im Jahr 2023 zu einem festen Zinssatz in einem Festgeld für zwei Jahre angelegt und im
Jahr 2025 für weitere drei Jahre prolongiert.
Für die Geldanlagen der rechtlich unselbstständigen Stiftungen werden auf der Passiv-
seite Sonderposten ausgewiesen.
Die Rücklagemittel des Kongresszentrums (WorldCCBonn) werden seit Mitte 2018 in
einem konservativen Spezialfonds mit drei Segmenten angelegt. Aufgrund der negativen
geopolitischen Einflüsse auf die Anlagemärkte erfolgte aus Gründen der Diversifizierung
die Auflösung eines Fondssegments, dessen Mittel für zehn Jahre zinssicher als Festgeld
investiert wurden. Hierfür werden wie bisher auf der Passivseite sonstige Verbindlich-
keiten angesetzt.
Weitere Geldanlagen werden in Form von Termingeldern gehalten und unter der Bilanz-
position Liquide Mittel im Umlaufvermögen ausgewiesen. Erläuterungen hierzu finden sich
unter Aktiva Ziff. 2.4 Liquide Mittel.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025
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1.3.5 Ausleihungen
Stand 31.12.2024 712.654.641,76 EUR
Stand 31.12.2025 904.255.186,90 EUR
Entwicklung 191.600.545,14 EUR
davon Zugänge 216.487.373,23 EUR
davon Abgänge -9.602.364,15 EUR
davon Umbuchungen 0,00 EUR
davon Abschreibungen -15.284.463,94 EUR
Ausleihungen wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Gesamtlaufzeit der
Darlehen beträgt mehr als ein Jahr. Zu den Ausleihungen gehörten u.a.:
• diverse Darlehensforderungen
• Städtische Investitionszuschüsse an das Städtische Gebäudemanagement
und das Theater
• Anteil an der Gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft Bonn eG
• Anteil an der Gemeinnützigen Baugenossenschaft Sankt Augustin eG
• Anteile an Zweckverbänden
• Anteil am Rheinischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung (RSI)
• Anteil an der Klärschlammverwertung am Rhein GmbH (KLAR GmbH).
Im Rahmen der Konzernfinanzierung hat die Stadt ab 2020 begonnen, Darlehen für die
Stadtwerke Bonn GmbH (SWB) aufzunehmen. Bei diesem Modell gewährt die Stadt den
Stadtwerken/Stadtwerketöchtern Gesellschafterdarlehen und refinanziert diese selbst bei
Kreditinstituten. In der städtischen Bilanz werden damit unter der Bilanzposition Aus-
leihungen eine Forderung aus Investitionskrediten gegenüber der SWB und korres-
pondierend auf der Passivseite eine Kreditverbindlichkeit ausgewiesen. Der Bestand be-
trägt zum 31.12.2025 rund 228,5 Mio. EUR (siehe auch Aktiva Ziff. 2.2.2 Privatrechtliche
Forderungen).
Die bilanzierten Darlehensforderungen aus dem Bereich der Stadtkämmerei wurden zum
Stichtag 31.12.2025 mit dem Vorsystem VKompass abgeglichen.
Unter der Bilanzposition Ausleihungen werden auch die an die beiden eigenbetriebsähn-
lichen Einrichtungen SGB und Theater geleisteten Investitionszuschüsse ausgewiesen
sowie die Finanzierung der Monoklärschlammverbrennungsanlage bei der KLAR GmbH.
Die Wertanpassung der Finanzanlage für den Investitionszuschuss (IZ) an das SGB ent-
sprechend der dortigen Bilanzierung erfolgte auf Basis eines vorläufigen Sachstandes
zum Stichtag 31.12.2025.
Inkludiert war dabei eine Korrektur des zum Jahresabschluss 2024 ebenfalls auf vor-
läufigen Daten gebuchten Investitionszuschusses. Aus dem Abgleich der endgültigen
Werte ergab sich ein Korrekturerfordernis der gebuchten Investitionszuschüsse in Höhe
von rund 3,9 Mio. EUR. Aus Aktivierungen aus dem Geschäftsjahr 2024 beim SGB
ergaben sich nachzuholende Abschreibungen auf den städtischen IZ in Höhe von
1.168.302,39 EUR. Diese wurden aufwandsmäßig als bilanzielle Abschreibungen erfasst
und werden im Anlagenspiegel als Wertberichtigung aus Nachaktivierungen ausge-
wiesen.
Die Zugänge des Jahres 2025 ergeben sich größtenteils aus den laufenden Investitions-
zuschüssen der Stadt an das SGB.
Es wurden für das Jahr 2025 Abschreibungen in Höhe von rund 14,1 Mio. EUR gebucht.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025
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Der Investitionszuschuss an das Theater wurde in 2025 um rund 1,4 Mio. EUR durch neu
geleistete Zuschüsse erhöht. Abschreibungen wurden in Höhe von rund 1,2 Mio. EUR
gebucht.
2. Umlaufvermögen
Bilanzwert 31.12.2024 274.455.627,25 EUR
Bilanzwert 31.12.2025 258.242.796,33 EUR
Entwicklung -16.212.830,92 EUR
2.1 Vorräte
Bilanzwert 31.12.2024 1.386.732,23 EUR
Bilanzwert 31.12.2025 1.362.944,30 EUR
Entwicklung -23.787,93 EUR
Eine Ermittlung und Bilanzierung von Vorratsbeständen „Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe“
erfolgte in folgenden Verwaltungsbereichen:
• Amt 03 Merchandising-Artikel Bonn-Information
• Amt 10-2 DV-Verbrauchsmaterial
• Amt 10-3 Büromaterial der Druckerei sowie Büromobiliar
• Amt 40 Material für die städtischen Schulen
• Amt 52 Material für den Bäderbetrieb
• Amt 66 Materiallager Lievelingsweg 110
• Amt 67 Wirtschaftshof
Es erfolgte eine Bilanzierung zu den jeweiligen Anschaffungskosten. Die Bestände und
die zugehörigen Werte wurden zum Jahresende in den Fachbereichen ermittelt und der
Finanzbuchhaltung zur Buchung der Bestandsveränderungen gemeldet.
Des Weiteren wurde die Skontoverrechnung unter der Bilanzposition Vorräte ausge-
wiesen. Die Auszahlung der betroffenen kreditorischen Rechnungen mit Skontoabzug er-
folgte im Folgejahr und damit auch der Ausgleich des Sachkontos.
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Bilanzwert 31.12.2024 264.586.428,57 EUR
Bilanzwert 31.12.2025 245.897.174,12 EUR
Entwicklung -18.689.254,45 EUR
Im Rahmen des Jahresabschlusses wurde der Forderungsbestand festgestellt und über-
prüft. Es wurden Einzel- und Pauschalwertberichtigungen vorgenommen. Das zugehörige
Inventarverzeichnis zu Forderungen wurde erstellt.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025
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2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen
Bilanzwert 31.12.2024 86.541.477,50 EUR
Bilanzwert 31.12.2025 93.510.880,93 EUR
Entwicklung 6.969.403,43 EUR
Öffentlich-rechtliche Forderungen bestehen aus
• Gebühren (z.B. Abwassergebühren, Straßenreinigungsgebühren, Abfallbeseiti-
gungsgebühren, Verwaltungsgebühren)
• Beiträgen (z.B. Erschließungsbeiträge, Kanalbeiträge),
• Steuern (z.B. Grundsteuern, Gewerbesteuer),
• Forderungen aus Transferleistungen (z.B. Rückforderung von Jugendhilfeleistun-
gen, Erstattungen von Sozialleistungen)
• sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen (z.B. Elternbeiträge für Kindertagesein-
richtigungen, Zuweisungen des Landes).
Bestandteil der Forderungen aus Transferleistungen war ein Betrag in Höhe von
23.092.416 EUR aufgrund des Förderprogramms ‚Gute Schule 2020‘ des Landes NRW.
Für konsumtive und investive Darlehen war aufgrund der Tilgungsleistung des Landes
NRW die Forderung im Jahr 2025 um 1.540.120 EUR zu reduzieren.
Die Forderungen aus Transferleistungen für unbegleitete minderjährige Ausländer*innen
waren um 316.394,16 EUR zu erhöhen.
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen
Bilanzwert 31.12.2024 119.246.562,79 EUR
Bilanzwert 31.12.2025 64.744.202,90 EUR
Entwicklung -54.502.359,89 EUR
Dabei handelt es sich u.a. um privatrechtliche Forderungen
• gegenüber dem privaten Bereich in Höhe von 27.599.703,38 EUR
• gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 35.996.738,98 EUR
Dies sind beispielsweise Einnahmen aus Ersatzansprüchen, Miet- und Pachteinnahmen,
Verkaufserlöse, Beistandsleistungen und Teilnehmerentgelte. Weitergehend handelt es
sich um Forderungen zum 31.12.2025 aus der Konzernfinanzierung (SWB) für Liquiditäts-
kredite in Höhe von 25 Mio. EUR (siehe auch Aktiva Ziff. 1.3.5 Ausleihungen), korrespon-
dierend werden auf der Passivseite Kreditverbindlichkeiten ausgewiesen.
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände
Bilanzwert 31.12.2024 58.798.388,28 EUR
Bilanzwert 31.12.2025 87.642.090,29 EUR
Entwicklung 28.843.702,01 EUR
Als sonstige Vermögensgegenstände wurden u. a. Spenden und Zuschüsse nachgewie-
sen. Darüber hinaus erfolgte unter diesem Posten ein Ausweis von Ansprüchen gegen
Dritte, die weder aus Lieferung und Leistung noch aus Beteiligungen, Ausleihungen oder
dergleichen entstanden sind sowie der Ausweis des Bestandes an sonstigen Forderun-Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025
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gen. Die sonstigen Forderungen dienen dem Nachweis der periodengerechten Ertragszu-
ordnung beispielsweise im Folgejahr abgerechnete Rettungsdienstgebühren mit Leis-
tungszeitpunkt im Vorjahr i.H.v. 29.822.854,36 EUR. Ab der Erstellung des Entwurfes zum
Jahresabschluss 2023 wurde eine grundsätzliche Wert-/Bagatellgrenze in Höhe von
1.000 EUR für antizipative und transitorische Abgrenzungsbuchungen eingeführt.
Weiterhin wurden hier Vermögensgegenstände ausgewiesen, die dem Geschäftsbetrieb
nicht mehr dauerhaft dienen sollen, weil ein Verkauf vorgesehen ist. Hierbei handelte es
sich fast ausschließlich um bebaute und unbebaute Grundstücke der Abteilung Liegen-
schaften.
Im Jahr 2025 wurden wertlose Aufbauten auf neu angekauften Grundstücken mit einem
Erinnerungswert von 1 EUR von Anlagen im Bau in das Umlaufvermögen umgebucht.
Zudem wurde eine Tür aus dem Vermögen der Beethovenhalle, die verkauft werden soll,
in das Umlaufvermögen umgebucht.
Es wurden keine Grundstücksverkäufe oder Umgliederungen aus dem Umlauf- in das An-
lagevermögen gebucht.
Im Umlaufvermögen gilt das strenge Niederstwertprinzip. Im Geschäftsjahr 2025 ergaben
sich keine Anhaltspunkte für eine Wertberichtigung auf den niedrigeren beizulegenden
Wert.
Auch der Bestand der Grundstücke aus der Entwicklungsmaßnahme Wohn- und Wissen-
schaftspark St. Augustin (WTP), die zum Ende des Geschäftsjahres noch nicht veräußert
waren, wurden hier in Höhe von 4.600.693,80 EUR ausgewiesen. Da die Grundstücke
von den Entwicklungsträgern (= Treuhänder) in deren Namen, aber für Rechnung der
Stadt (= Treugeber) zu veräußern sind, hatte die Bilanzierung bei der Stadt als wirtschaft-
lichem Eigentümer zu erfolgen. Auf der Passivseite wurden entsprechende Verbindlich-
keiten für die Rückzahlungsverpflichtungen der Stadt abgebildet.
Die Bilanzierung der vom Jobcenter und dem Inkassoservice der Bundesagentur für Arbeit
verwalteten Forderungen wird seit dem Jahr 2017 vorgenommen. Aufgrund der gemelde-
ten Zahlen bestanden zum Stichtag 31.12.2025 per Saldo Forderungen in Höhe von
1.854.615,61 EUR.
Die Forderungen sind zum Bilanzstichtag einer individuellen Risikoprüfung unter Beach-
tung des § 27 KomHVO NRW zu unterziehen und ggf. in Höhe des geschätzten Ausfalls
abzuschreiben. Dabei sind gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 3 KomHVO NRW i. V. m. § 91 Abs. 4
Nr. 3 GO NRW das Wirklichkeitsprinzip und das Prinzip der Wertaufhellung zu beachten.
In diesem Zusammenhang ist für die Vornahme einer Wertberichtigung zu berücksichti-
gen, wann die wertaufhellenden Tatsachen stattgefunden haben und wann die Kenntnis-
nahme erfolgen konnte. Sofern nur eine Schätzung möglich ist, wird ggfls. eine anteilige
Wertberichtigung vorgenommen.
Zudem sind Forderungen (Nominalbetrag) gemäß § 34 Abs. 5 KomHVO NRW, soweit ein
Ausfallrisiko besteht, entweder durch Einzel- oder durch Pauschalwert- oder durch
pauschale Einzelwertberichtigung zu vermindern.
Forderungen, die aufgrund ausgeschöpfter Vollstreckungsmöglichkeiten nicht beitreibbar
waren, wurden durch befristete/unbefristete Niederschlagungen wertberichtigt. Von der
Vollziehung ausgesetzte Forderungen wurden nicht im Forderungsbestand geführt, da sie
nicht beigetrieben werden durften. Soweit die dezentral bewirtschaftenden Fachbereiche
die o.g. buchhalterischen Maßnahmen noch nicht umgesetzt hatten, wurden die wesent-
lichen Forderungen im Zuge der Einzelwertberichtigung berücksichtigt. Im Zuge des Be-
stätigungsschreibens basierend auf der Jahresabschlussverfügung des Kämmerers
gaben alle Fachbereiche an, dass zum Stichtag Forderungen, die außerhalb der Buchfüh-Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025
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rungssoftware verwaltet wurden im Forderungsbestand berücksichtigt wurden und Bear-
beitungsrückstände, die den im Arbeitsprozess üblichen Umfang überstiegen und sich auf
die im Jahresabschluss auszuweisenden Forderungen/Erträge oder Verbindlichkeiten/
Aufwendungen auswirkten mitgeteilt wurden.
Ein Forderungsbestand in der Einnahmebuchhaltung (SAP PSCD) in Höhe von
63.704.325,90 EUR war 53.084 Geschäftspartnern auf 66.614 Vertragsgegenständen zu-
zuordnen. Ein Bestand an freiwilligen Zahlungen (3.635.273,98 EUR) auf zukünftige Ge-
werbesteuerfestsetzungen vermindert den Gesamtsaldo der offenen Posten zum
31.12.2025.
Zum Bilanzwert gehörten außerdem Forderungen, die nur auf den Bilanzkonten nachge-
wiesen werden, z.B., wenn noch kein Fälligkeitsdatum festgesetzt werden kann, sowie
Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens.
Forderungen ab 100.000 EUR wurden im Zuge der Einzelwertberichtigung zum Bilanz-
stichtag auf ihre Werthaltigkeit überprüft.
Bei 83 Geschäftspartnern auf 546 Vertragsgegenständen wurden Forderungen ab
100.000 EUR mit einem Gesamtvolumen von 35.298.603,50 EUR ermittelt.
In Höhe von 1.688.242,62 EUR wurden Abgänge zu den zum Stichtag offenen
Forderungen verfügt. 14.859.800,89 EUR der Forderungen ab 100.000 EUR wurden
zwischenzeitig bezahlt. Hiervon waren 4.097.948,93 EUR erst im Jahr 2026 fällig gestellt.
Zu abgesetzten und bezahlten Forderungen wurde keine Wertberichtigung gebucht.
Die Ergebnisse der Forderungsprüfungen wurden im Rahmen der Einzelwertberichtigung
gebucht. Zum 31.12.2025 waren insgesamt Forderungen in Höhe von 5.259.172,78 EUR
im Rahmen der Einzelwertberichtigung als nicht werthaltig zu beurteilen.
Im Vergleich zum Jahresabschluss 2024 handelt es sich um eine Erhöhung des Volumens
aus Einzelwertberichtigungen um 1,6 Mio. EUR.
Für die nicht in der Einzelwertberichtigung untersuchten Forderungen wurde eine
Pauschalwertberichtigung vorgenommen. Es wurde je Forderungsart ermittelt, wie hoch
im Haushaltsjahr des Jahresabschlusses der abzuschreibende prozentuale Anteil, der
wegen Uneinbringlichkeit abzuschreibenden Forderungen war. Dieser Prozentsatz wurde
auf die offenen Forderungen des Jahres angewendet. Im Rahmen der Pauschalwertbe-
richtigung waren 200.719,07 EUR als nicht werthaltig zu schätzen.
Im Vergleich zum Jahresabschluss 2024 handelt es sich insgesamt eine Verringerung des
Volumens aus Pauschalwertberichtigungen um 1,3 Mio. EUR.
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens
Bilanzwert 31.12.2024 0,00 EUR
Bilanzwert 31.12.2025 0,00 EUR
Entwicklung 0,00 EUR
Unter dieser Bilanzposition ist kein Betrag erfasst. Die Wertpapiere werden unter dem An-
lagevermögen ausgewiesen, da grundsätzlich kein Erwerb mit einem Anlagehorizont von
weniger als einem Jahr erfolgt.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025
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Anhang Seite 26 von 83
2.4 Liquide Mittel
Bilanzwert 31.12.2024 8.482.466,45 EUR
Bilanzwert 31.12.2025 10.982.677,91 EUR
Entwicklung 2.500.211,46 EUR
Als liquide Mittel wurden die Bestände der Bankkonten, Termingelder, Handvorschüsse
und die Bestände der Schulgirokonten sowie der Schulsparbücher nachgewiesen.
Die Bestände der Konten für liquide Mittel sind durch entsprechende Kontoauszüge der
Banken bestätigt. Die Abstimmung mit der Finanzrechnung (SAP PSM) hat stattgefunden
und Differenzen wurden bereinigt.
Das Termingeld beläuft sich zum 31.12.2025 unverändert auf 853.416,29 EUR. Hierbei
handelt es sich um das Rücklagevermögen der rechtlich unselbstständigen Stiftungen.
Auf der Passivseite werden entsprechende Sonderposten ausgewiesen.
Zum 31.12.2024 wurden alle bestehenden zweiten sowie ggfs. weitere Girokonten der
städtischen Schulen aufgelöst. Die entsprechenden Guthaben wurden als Einnahmen auf
das erste Girokonto der jeweiligen Schule übertragen. Zum Stichtag werden die
Schulgirokonten sowie Schulsparbücher mit einem Bestand von 6,9 Mio. EUR in den
liquiden Mitteln ausgewiesen.
Darüber hinaus werden Guthabenbestände von Frankiermaschinen über 40.328,72 EUR
sowie ein technisch nicht in die Zahlungsabwicklung eingebundenes Bankkonto mit einem
Bestand von 484,50 EUR in den liquiden Mitteln dargestellt.
3. Aktive Rechnungsabgrenzung
Bilanzwert 31.12.2024 44.530.434,23 EUR
Bilanzwert 31.12.2025 47.281.013,27 EUR
Entwicklung 2.750.579,04 EUR
Gemäß § 44 Abs. 2 KomHVO NRW erfolgte bei geleisteten Zuwendungen für Vermögens-
gegenstände, an denen die Bundesstadt Bonn nicht das wirtschaftliche Eigentum hat,
aber die entsprechenden Voraussetzungen (u.a. eine konkrete, einklagbare Gegen-
leistungsverpflichtung des Zuwendungsempfängers) gegeben waren, eine Berück-
sichtigung als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten. Diese wurden entsprechend der
Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung und der Dauer der Zweckbindung aufwands-
wirksam aufgelöst.
Zum 31.12.2025 erfolgte eine Auflösung des aktiven Rechnungsabgrenzungspostens in
Bezug auf verwendete Stellplatzablösebeträge über 330.749,04 EUR. In Höhe der jeweils
vereinnahmten Stellplatzablöse wurden diese in den Vorjahren ebenfalls dem passiven
Rechnungsabgrenzungsposten (Umbuchung aus den erhaltenen Anzahlungen) zuge-
führt, in gleicher Höhe die Aufwendungen aus dem Zuschuss an die Stadtwerke in den
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten umgebucht. Die anteilige Auflösung erfolgte
entsprechend der Dauer der Gegenleistungsverpflichtung. Es werden zum Stichtag
2.595.489,01 EUR ausgewiesen.
Darüber hinaus wurden die bereits im Dezember 2025 geleisteten Auszahlungen für
Sozialhilfe, Jugendhilfe, Besoldung und Versorgung für Januar 2026 als Rechnungs-
abgrenzungsposten in Höhe von 26.691.226,78 EUR erfasst.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025
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Anhang Seite 27 von 83
Sofern Zahlungen im Jahr 2025 vorgenommen wurden, die Aufwand des Jahres 2026
(oder weiterer Folgejahre) betrafen, wurden diese Werte als aktive Rechnungsabgren-
zungsposten gebucht. Ab der Erstellung des Entwurfes zum Jahresabschluss 2023 wurde
eine grundsätzliche Wert-/Bagatellgrenze in Höhe von 1.000 EUR für antizipative und
transitorische Abgrenzungsbuchungen eingeführt.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025
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PASSIVA
1. Eigenkapital
Bilanzwert 31.12.2024 1.104.826.583,78 EUR
Bilanzwert 31.12.2025 1.000.587.340,35 EUR
Entwicklung -104.239.243,43 EUR
Diese Position stellt die Differenz der Aktivposten zu den übrigen Passivposten dar.
1.1 Allgemeine Rücklage
Bilanzwert 31.12.2024 998.443.963,73 EUR
Bilanzwert 31.12.2025 990.826.518,12 EUR
Entwicklung -7.617.445,61 EUR
Die Allgemeine Rücklage wurde zum 31.12.2025 aus folgenden Gründen verändert:
A) Buchungen gegen die allgemeine Rücklage bei Abgängen von Vermögens-
gegenständen und Wertänderungen von Finanzanlagen gem. § 44 Abs. 3
KomHVO NRW in Verbindung mit § 90 Abs. 3 S. 1 GO NRW.
Seit dem Geschäftsjahr 2013 sind Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und
der Veräußerung von Vermögensgegenständen nach § 90 Abs. 3 S. 1 GO NRW
sowie aus Wertveränderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der Allgemeinen
Rücklage zu verrechnen. In der Konkretisierung durch die Gesetzesbegründung be-
schränkt sich diese Regelung auf außergewöhnliche, aber ergebniswirksame
Ereignisse außerhalb der laufenden Verwaltungstätigkeit. Die erfolgsneutrale Ver-
buchung war unabhängig von der Zuordnung der Vermögensgegenstände zum
Anlage- oder Umlaufvermögen. Erfolgte aufgrund der Veräußerungsabsicht die Um-
buchung eines bisher genutzten Vermögensgegenstandes in das Umlaufvermögen
und war infolge des hier geltenden Niederstwertprinzips eine außerplanmäßige
Abschreibung vorzunehmen, so war dieser Aufwand ebenfalls erfolgsneutral mit der
Allgemeinen Rücklage zu verrechnen.
Es wurden Verrechnungen aufgrund der Wertveränderung von Finanzanlagen in
Höhe von insgesamt 9.169.971,10 EUR vorgenommen (Erläuterung unter Aktiva Ziff.
1.3.3 Sondervermögen).
B) Entwicklungsmaßnahmen
Die Jahresabschlussbuchung zum Treuhandkonto der Entwicklungsmaßnahme WTP
(Wohn- und Technologiepark Sankt Augustin) erfolgte in Höhe von insgesamt
-333.085,57 EUR gegen die Allgemeine Rücklage.
C) Korrekturen der Eröffnungsbilanz
Es erfolgten nachträgliche Korrekturen der Eröffnungsbilanz gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 2
und Abs. 2 KomHVO NRW in Höhe von -264.319,59 EUR, die gegen die Allgemeine
Rücklage verrechnet wurden.
D) Sonstige Veränderungen
Schuldenerlass des Bundes in Höhe von -11.245,33 EUR
Tilgungszuschuss des Bundes in Höhe von -943.875,00 EURBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025
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Anhang Seite 29 von 83
Entwicklung der Allgemeinen Rücklage
Seit der NKF-Einführung zum 1.1.2008 hat die Bundesstadt Bonn in den Jahren 2009,
2017 und 2018 einen Überschuss erwirtschaftet, der der Ausgleichsrücklage zugeführt
wurde. Für alle weiteren Jahresergebnisse war ein Fehlbetrag zu verzeichnen, der in 2011
teilweise und in den Folgejahren vollständig durch die Allgemeine Rücklage gedeckt
werden musste. Die Jahresergebnisse 2019 und 2020 (Fehlbeträge) wurden nach
Ergebnisverwendungsbeschluss durch den Rat gegen die Ausgleichsrücklage gebucht.
Der Jahresabschluss 2021 schloss mit einem Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit
von -633.678,73 EUR ab. Nur durch das außerordentliche Ergebnis, dass sich aus dem
Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie (NKF-COVID-19-Isolierungs-
gesetz NKF-CIG) herleitete, ergab sich ein Jahresüberschuss von 34.066.326,91 EUR,
der der Ausgleichrücklage zugeführt wurde. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von
-7.371.889,13 EUR des Jahresabschlusses 2022 wurde der Ausgleichsrücklage ent-
nommen. Der Jahresüberschuss des Jahresabschlusses 2023 in Höhe von
99.104.581,56 EUR wurde der Ausgleichsrücklage zugeführt. Mit dem 3. NKFWG ist ab
der Mittelverwendung des Jahresergebnisses 2023 das bisherige Wahlrecht gemäß § 75
Abs. 3 S. 3 GO NRW entfallen, d.h. ein Jahresüberschuss ist immer der Ausgleichsrück-
lage zuzuführen. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -57.457.603,34 EUR des Jahresab-
schlusses 2023 wurde der Ausgleichsrücklage entnommen.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2025 schließt mit einem negativen Jahresergebnis in
Höhe von -96.621.797,82 EUR ab. Für das Haushaltsjahr 2025 wurde ein Fehlbetrag in
Höhe von -96.545.039,00 EUR geplant. Das Ergebnis des Jahres 2025 ist im Jahres-
abschlussentwurf somit um -76.758,82 EUR schlechter als ursprünglich veranschlagt.
Der im Jahr 2025 ausgewiesene Fehlbetrag in Höhe von -96.621.797,82 EUR wird im
Rahmen der Ergebnisverwendung im Jahr 2026, nach Beschluss des Rates gem. § 96
Abs. 1 S. 2 GO NRW, aus der Ausgleichsrücklage entnommen. Anschließend weist die
Ausgleichsrücklage noch einen Bestand in Höhe von 9.105.756,86 EUR aus.
Aufgrund der Ergebnisse der Jahre 2012 und 2013 hatte die Bundesstadt Bonn für die
Jahre 2015/2016 ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, welches von der Bezirks-
regierung genehmigt wurde. Das Haushaltssicherungskonzept (HSK) wurde im
Doppelhaushalt 2017/2018 erstmals fortgeschrieben. Die zweite Fortschreibung des
Haushaltssicherungskonzeptes 2019 bis 2024 wurde von der Bezirksregierung mit
Schreiben vom 23.1.2019 genehmigt. Im Jahresabschluss 2021 wurde ein „echter“
Haushaltsausgleich im Sinne des § 75 Abs. 2 S. 2 GO NRW ohne Einbeziehung der
außerordentlichen Erträge nur knapp verfehlt (Defizit von 634 TEUR). Aus diesem Grund
war aus Sicht der Kommunalaufsicht eine Verpflichtung zur Fortschreibung des HSK im
Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2023/2024 nicht mehr gegeben.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025
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Es ist folgende Entwicklung des Eigenkapitals zu erwarten:
Die in der Tabelle dargestellten Eigenkapitalwerte (zum 31.12.) beinhalten jeweils schon
das festgestellte/geplante Ergebnis des jeweiligen Jahres.
Ausblick:
Teilnahme der Bundesstadt Bonn am Altschuldenentlastungsgesetz NRW
(ASEG NRW)
Der Rat der Stadt Bonn hat am 7.7.2025 beschlossen, dass die Stadt einen Antrag auf
anteilige Entschuldung an das Land Nordrhein-Westfalen stellt. Dieser Antrag wurde am
18.11.2025 nach § 4 Abs. 1 Satz 1 ASEG NRW gestellt: Demnach ergibt sich eine Pro-
Kopf-Verschuldung von rund 1.882 EUR je Einwohnerin oder Einwohner.
Der Umfang der Übernahme von übermäßigen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung
nach dem ASEG NRW wird für jede Kommune durch Bewilligungsbescheid festgesetzt.
Aus dem für Bonn erteilten Bescheid vom 23.12.2025 ergibt sich auf Grundlage der
Berechnung nach § 6 Abs. 2 ASEG NRW eine Schuldübernahme durch das Land Nord-
rhein-Westfalen in Höhe von 225.247.749,82 EUR. Die Schuldübernahme von diesen als
übermäßig anerkannten Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung wird im 1. Quartal 2026
erfolgen. Aus dieser Schuldübernahme wird im Jahr 2026 eine entsprechende ErhöhungBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025
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Anhang Seite 31 von 83
der Allgemeinen Rücklage in der Bilanz resultieren. Damit werden zudem wird eine
Reduzierung der Kreditverbindlichkeiten und der Zinsaufwendungen in der Ergebnis-
rechnung verbunden sein.
1.2 Sonderrücklagen
Bilanzwert 31.12.2024 655.065,37 EUR
Bilanzwert 31.12.2025 655.065,37 EUR
Entwicklung 0,00 EUR
Der Bilanzwert besteht aus der für die selbstständige Beethovenstiftung gebildeten
Sonderrücklage in Höhe von 655.065,37 EUR.
1.3 Ausgleichsrücklagen
Bilanzwert 31.12.2024 163.185.158,02 EUR
Bilanzwert 31.12.2025 105.727.554,68 EUR
Entwicklung -57.457.603,34 EUR
Die Ausgleichsrücklage stellt eine separat auszuweisende Position des Eigenkapitals dar.
Sie wurde zum Eröffnungsbilanzstichtag gem. § 75 Abs. 3 GO NRW berechnet. Durch
den Fehlbetrag des Jahres 2024 wurde die Ausgleichsrücklage auf den ausgewiesenen
Stand verringert. Der im Jahr 2025 ausgewiesene Fehlbetrag in Höhe von
-96.621.797,82 EUR wird im Rahmen der Ergebnisverwendung im Jahr 2026, nach
Beschluss des Rates gem. § 96 Abs. 1 S. 2 GO NRW, aus der Ausgleichsrücklage
entnommen. Anschließend weist die Ausgleichsrücklage noch einen Bestand in Höhe von
9.105.756,86 EUR aus.
1.4 Bilanzieller Verlustvortrag
Bilanzwert 31.12.2024 0,00 EUR
Bilanzwert 31.12.2025 0,00 EUR
Entwicklung 0,00 EUR
§ 95 Abs. 2 GO NRW eröffnet die Möglichkeit, einen Jahresfehlbetrag vorzutragen, soweit
er nicht im Jahresabschluss durch die Entnahme aus der Ausgleichsrücklage gedeckt
werden kann. Letzteres war bisher möglich, daher wird kein Bestand in dieser Bilanz-
position ausgewiesen. Das per Runderlass vom 12.3.2025 veröffentlichte Muster für die
Struktur der Bilanz (MBl. NRW. 2025 S. 402, Anlage 25) wird ab dem Jahresabschluss
2024 angewandt.
2. Sonderposten
Bilanzwert 31.12.2024 982.301.121,20 EUR
Bilanzwert 31.12.2025 986.671.282,80 EUR
Entwicklung 4.370.161,60 EURBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025
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2.1 Sonderposten für Zuwendungen
Bilanzwert 31.12.2024 791.563.004,99 EUR
Bilanzwert 31.12.2025 791.464.557,94 EUR
Entwicklung -98.447,05 EUR
Gemäß § 44 Abs. 5 KomHVO NRW sind erhaltene Zuwendungen für Investitionen, die im
Rahmen einer Zweckbindung bewilligt und gezahlt werden, als Sonderposten anzusetzen
und entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstands ertrags-
wirksam aufzulösen.
Die Sonderposten aus Zuwendungen wurden auf Basis der tatsächlich zugegangenen
Zuwendungsbeträge zugeordnet. Bei unentgeltlichen Übertragungen (z.B. Schenkungen)
erfolgt eine Sonderposten-Bilanzierung zu den beim Übertragenden entstandenen
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Falls diese nicht ermittelt werden konnten,
erfolgte eine eigenständige Wertermittlung.
Der Werteverzehr des Anlagevermögens durch Abnutzung wird durch aufwandsrelevante
Abschreibungsbuchungen abgebildet. Sofern einem Vermögensgegenstand Sonder-
posten zugeordnet sind, erfolgt die ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens analog
der Abschreibung über die Nutzungsdauer des Vermögensgegenstands. Hierdurch wird
der Sonderpostenbestand reduziert und die Ergebnisrechnung entlastet.
Im Jahr 2025 konnten Zuwendungen und unentgeltliche Vermögensübertragungen aus
einzelfallbezogenen Fördermaßnahmen zugeordnet werden.
Beispiele für Einzelförderungen, die 2025 in den Sonderposten umgebucht wurden, sind:
• Landeszuweisung für den Dransdorfer Bach (ca. 700 TEUR)
• Landeszuweisung für das Hochwasserpumpwerk I in Beuel (ca. 2 Mio. EUR)
• Bundeszuwendungen für den Sirenenausbau (Amt 37) (ca. 100 TEUR)
• Bundeszuwendungen „Digitalpakt“ für die städtischen Schulen (ca. 6,4 Mio. EUR)
• Mittel der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD) für die Sanierung der Beethoven-
halle (ca. 1,6 Mio. EUR)
• Zuwendungen von Land und EU (EFRE) für Mobilstationen
Zusätzlich gingen Zuwendungen Dritter aufgrund verschiedener gesetzlicher Regelungen
ein:
• Feuerschutzpauschale des Landes
Nach §§ 5 Abs. 1 und 50 Abs. 6 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung
und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17.12.2015 leistet das Land Zuschüsse zu
den Kosten des Brandschutzes der Gemeinden und Kreise.
Die Zuwendung dient zur teilweisen Finanzierung der aus dem BKHG entstandenen
Investitionsausgaben für Bauten, für den Erwerb von beweglichem Vermögen und
sonstigem unbeweglichem Vermögen und anderen Investitionsausgaben.
Die Feuerschutzpauschale für die Stadt Bonn betrug für das Jahr 2025
696.895,88 EUR. Hieraus und aus bisher nicht zugeordneten Einnahmen 2024
wurden Sonderposten in Höhe von 727.853,04 EUR gebucht. 37.618,79 EUR werden
in Folgejahren verwendet und als Sonderposten zugeordnet.
• Allgemeine Investitionspauschale des Landes
Die allgemeine Investitionspauschale, die auf Grundlage des Gemeindefinanzierungs-
gesetzes (GFG) gewährt wird, ist rein investiv durch die Gemeinden zu verwenden.
Damit erhalten alle Gemeinden Finanzmittel, um ihre Investitionstätigkeit zu stärken.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025
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Anhang Seite 33 von 83
Die Gemeinden entscheiden in eigener Verantwortung darüber, wo sie die Finanz-
mittel investiv zum Einsatz bringen.
Die allgemeine Investitionspauschale nach § 16 Abs. 3 und 4 Gemeindefinanzierungs-
gesetz 2025 NRW (GFG 2025) für die Stadt Bonn betrug 18.106.644,85 EUR.
Hiervon wurden 9.695.187,44 EUR als Sonderposten bzw. ertragswirksame Auflö-
sung berücksichtigt. 8.411.457,41 EUR müssen in Folgejahren den in 2025 hergestell-
ten oder angeschafften, aber noch nicht aktivierten Vermögensgegenständen zuge-
ordnet werden.
Vermögensgegenstände, die nicht linear abgeschrieben werden oder bei denen von
einer anderweitigen Förderung auszugehen ist, werden hierbei nicht oder nur teilweise
berücksichtigt.
Im Jahr 2025 wurden weiterhin Sonderposten in Höhe von rund 5,4 Mio. EUR aus
allgemeinen Investitionspauschalen aus Vorjahren (2016-2024) zugeordnet.
Sonderposten aus der allgemeinen Investitionspauschale aus Vorjahren wurden in
Höhe von rund 48 TEUR korrigiert, d.h. zurückgenommen und bereits teilweise neu
zugeordnet.
2.2 Sonderposten für Beiträge
Bilanzwert 31.12.2024 164.643.477,66 EUR
Bilanzwert 31.12.2025 162.419.371,82 EUR
Entwicklung -2.224.105,84 EUR
Gemäß § 44 Abs. 5 KomHVO NRW sind für erhaltene und zweckentsprechend ver-
wendete Beiträge für Investitionen Sonderposten anzusetzen und entsprechend der Ab-
nutzung des bezuschussten Vermögensgegenstands aufzulösen.
Die Sonderposten für Beiträge beinhalten
• Anliegerbeiträge aufgrund Vorschriften Baugesetzbuch (BauGB) bzw. Kommunal-
abgabengesetz (KAG a.F.)
• Einmalige Kanalbeiträge nach KAG
Gemäß § 127 BauGB erhebt die Stadt Erschließungsbeiträge zur Deckung ihres ander-
weitig nicht gedeckten Aufwands für die erstmalige Herstellung von Erschließungs-
anlagen.
Gemäß § 4 der Satzung der Stadt Bonn über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen -
Erschließungsbeitragssatzung - vom 21.12.1988, trägt die Stadt 10 % des beitragsfähigen
Erschließungsaufwandes. Im Umkehrschluss tragen die Beitragszahlenden 90 % des
beitragsfähigen Erschließungsaufwandes.
Gemäß § 8 KAG a. F. soll die Stadt Beiträge zum Ersatz des Aufwandes für die Her-
stellung, Anschaffung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen, bei
Straßen, Wegen und Plätzen auch für deren Verbesserung, erheben.
Eine Abrechnung im Rahmen des § 8 KAG erfolgt auf Basis der Satzungen der Stadt Bonn
mit Quoten zwischen 30 % und 80 % je nach Art des Vermögensgegenstands gegenüber
den Anliegern.
Auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur
Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-West-
falen (Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge) übernimmt das Land 100 Prozent der nach
§ 8 Abs. 1 S. 2 KAG von den Beitragspflichtigen zu zahlenden Straßenausbaubeiträge in
NRW, wenn die straßenbauliche Maßnahme nach dem 1.1.2018 durch die zuständigenBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025
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politischen Gremien (in Bonn die Bezirksvertretungen) beschlossen wurde. Sofern ein
solcher Beschluss nicht gefasst wurde, sind die straßenbaulichen Maßnahmen
förderfähig, wenn die entsprechenden Haushaltsmittel für diese Arbeiten erstmals nach
dem 1.1.2018 bereitgestellt wurden. Soweit Kommunen anstelle einer Beitragserhebung
Ablösevereinbarungen treffen, übernimmt das Land den sich aus den Ablöseverein-
barungen ergebenden Betrag ebenfalls zu 100 Prozent.
Antragsberechtigt sind alle Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen.
Begünstigte sind die Straßenausbaubeitragspflichtigen.
Die Förderung erfolgt als Zuweisungen des Landes an die Kommunen. Diese geben die
Förderung an die Beitragspflichtigen weiter, indem sie sie bei der Berechnung der
Straßenausbaubeiträge berücksichtigen.
Die Landeszuweisungen werden als Beitragszahlungen gebucht. Mit Aktivierung der her-
gestellten Erschließungsanlagen sind Sonderposten zu bilden.
Mit Verabschiedung des Gesetzes zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau
kommunaler Straßen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalabgaben-Änderungs-
gesetz Nordrhein-Westfalen - KAG-ÄG NRW) am 28.2.2024 dürfen keine Ausbaubeiträge
mehr erhoben werden. Dies gilt für Maßnahmen, die nach dem 1.1.2024 beschlossen
wurden, oder die in Ermangelung eines entsprechenden Beschlusses frühestens im
Haushalt des Jahres 2024 steht.
Aufgrund der Verordnung zur Erstattung von Beitragsausfällen für kommunale Straßen-
ausbaumaßnahmen im Land Nordrhein-Westfalen (Straßenausbaubeitrag-Erstattungs-
verordnung Nordrhein-Westfalen) erstattet das Land den Gemeinden diejenigen Beträge,
die sie infolge des Erhebungsverbots nach § 8 Abs. 1 S. 3 KAG NRW für Straßenausbau-
maßnahmen nicht mehr erheben können. Diese Einnahmen vom Land werden unter
Position 2.1 Sonderposten als Zuwendungen bilanziert.
Beiträge aus BauGB- und KAG-Maßnahmen wurden insbesondere für folgende Ver-
mögensgegenstände erhoben:
• Erschließungsbeiträge/Beiträge für Straßen, Kanäle, Straßenbegleitgrün,
Beleuchtung, SPE und Grunderwerb
Für das Jahr 2025 erfolgte die Bildung der Sonderposten auf Basis der tatsächlich
gezahlten Beiträge nach BauGB/KAG für die im jeweiligen Jahr aktivierten
Maßnahmen. In Fällen, in denen diese Zuordnung noch nicht möglich war, werden die
Einnahmen als erhaltene Anzahlungen unter den Verbindlichkeiten ausgew

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Datenstand: 03.11.2026, 21:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de