260997 · Mitteilungsvorlage
Mitteilung zur Änderung der EU-Luftqualitätsrichtlinien 2030
Kerndaten
- Nummer
- 260997
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 09.06.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Bornheimer Straße
- Reuterstraße
- Friedrich-Ebert-Brücke
- Auerberg
- Beuel
- Bonn
- Hardtberg
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 260997 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Mitteilung zur Änderung der EU- Luftqualitätsrichtlinien 2030 Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 23.06.2026 Kenntnisnahme Ausschuss für Mobilität und Verkehr 15.09.2026 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bad Godesberg 24.06.2026 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Beuel 01.07.2026 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bonn 23.06.2026 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Hardtberg 07.07.2026 Kenntnisnahme Rat 09.07.2026 Kenntnisnahme Mitteilung: Das europäische Parlament und der Rat der europäischen Union haben am 23. Oktober 2024 die erneuerte Richtlinie (EU) 2024/2881 über Luftqualität und saubere Luft für Europa beschlossen. Darin wurden die Richtlinien 2004/107/EG (4) und 2008/50/EG (5), 20.11.2024 des Europäischen Parlaments und des Rates erheblich geändert. Auf Grundlage von fortschreitenden Erkenntnissen und der stetigen Veränderung und Verbesserung von Industrie und Kraftfahrzeugen wurden neue Grenzwerte für Luftschadstoffe festgelegt, die es ab 2030 einzuhalten gilt. Die EU-Richtlinie wird bis Ende 2026 in nationales Recht umgesetzt. Die europäische Union strebt die Verwirklichung eines Null-Schadstoff-Zieles an. Mit dieser neuen Richtlinie werden Bestimmungen über die Luftqualität festgelegt, um diese schrittweise auf ein Niveau anzuheben, das nach den besten verfügbaren und aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen als nicht mehr schädlich für die menschliche Gesundheit, die natürlichen Ökosysteme und die biologische Vielfalt gilt, wodurch ein Beitrag zur Verwirklichung einer schadstofffreien Umwelt bis spätestens 2050 geleistet wird. In dieser Richtlinie werden Grenzwerte, Zielwerte, Verpflichtungen zur Verringerung der durchschnittlichen Exposition, Ziele für die durchschnittliche Expositionskonzentration, kritische Werte, Alarmschwellen, Informationsschwellen und langfristige Ziele festgelegt. In Nordrhein-Westfalen sind vor allem die Bezirksregierungen für die Luftreinhaltung zuständig. Daher arbeitet die Stadt Bonn in diesem Themenfeld eng mit der Bezirksregierung Köln und dem Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK NRW) zusammen, um den Vorgaben der EU zu entsprechen. Derzeit liegen alle innerstädtischen Luftschadstoffmessungen in Bonn deutlich unter den derzeit vorgegebenen Grenzwerten. Dies führt die Stadt Bonn einerseits auf die Wirksamkeit der seit 2009 umgesetzten Maßnahmen zurSeite 1 von 4 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Luftreinhaltung und andererseits auf insgesamt immer schadstoffärmere Fahrzeuge und Industriestandards zurück. In Bonn sind hauptsächlich die Luftschadstoffe Stickstoffdioxid (NO2), Feinstaubpartikel kleiner als 10 μm (PM10) und Feinstaubpartikel kleiner als 2,5 μm (PM2,5) wichtig. Zur Messung dieser Schadstoffe gibt es drei feste Messstandorte des LANUKs in Bonn Auerberg, an der Bornheimer Straße und an der Reuterstraße. Mit der neuen Richtlinie sinken die verbindlichen Jahresmittelwerte ab 2030 für NO2 von 40 μm/m3 auf 20 μm/m3, für PM10 von 40 μm/m3 auf 20 μm/m3 und für PM2,5 von 25 μm/m3 auf 10 μm/m3 pro Kalenderjahr ab. Außerdem gibt es für jeden Schadstoff Tageswerte, die nicht öfter als 18-mal im Jahr überschritten werden dürfen. Die neuen Grenzwerte für NO2 könnten 2030 in Bonn überschritten werden, da die aktuellen Messungen darauf hindeuten (vgl. Anlage). Bezüglich des Luftschadstoffes PM10 liegen die Werte seit April 2025 unter dem 2030 geltenden Wert, hier ist also keine generelle Überschreitung zu erwarten. Die Werte für den Luftschadstoff PM2,5 liegen seit 2025 im Mittel größtenteils unter dem 2030 geltenden Wert. Die Tendenz ist generell sinkend, allerdings könnte im Winter der Wert überschritten werden. Gleiches gilt für den Luftschadstoff NO2, hauptsächlich in den Wintermonaten liegen die aktuellen Messungen über dem ab 2030 einzuhaltenden Grenzwert. *** Die aktuellen Monatsmittelwerte kann der Anlage 1 entnommen werden. *** Um die neuen Richtlinien der EU einzuhalten, wird die Stadt Bonn daher einen neuen Luftreinhaltefahrplan mit Maßnahmen erstellen, die dazu beitragen die Schadstoffbelastung im gesamten Stadtgebiet zu senken. Der letzte Luftreinhalteplan der Stadt Bonn wurde 2019 beschlossen und beinhaltete einige wirkungsvolle Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität. Hauptemittent für die Luftschadstoffe ist der innerstädtische Verkehr, weshalb hier am besten nachjustiert werden kann. Grundlegende Maßnahmen betreffen daher konkrete Mobilitätslösungen, beispielsweise Förderung des ÖPNV, Ausbau von Rad- und Fußgängerinfrastruktur, Umweltzonen und der Umstieg von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor auf E-Fahrzeuge. Dies soll zu einem nachhaltigeren Verkehr in den Städten, aber auch zu einer Verbesserung der Stadt-Umland-Beziehungen in der Verkehrsvernetzung des ÖPNV beitragen. Weitere Maßnahmen betreffen städtische Planungen, beispielsweise hinsichtlich Stadtbegrünung, Umgehungsstraßen und Frischluftschneisen. Die Stadt Bonn wird sich daher mit einem Fahrplan zur Aufstellung von Maßnahmen beschäftigen, um eine Einhaltung der Werte ab 2030 zu gewährleisten. Einige Projekte könnten weitergeführt werden, die in der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans aufgenommen wurden, wie beispielsweise „Masterplan Sofortprogramm Saubere Luft“ oder „Green City Masterplan“. Eine weitere aktuelle Herausforderung, vor der die Stadt Bonn derzeit steht, ist die Sperrung der Bonner Friedrich-Ebert-Brücke (auch „Nordbrücke“) der Autobahn A565 für Schwerverkehr über 7,5 Tonnen. Die Sperrung besteht seit Februar 2026. Dies führt zu vermehrtem innerstädtischem Verkehr und damit zu mehr Belastung durch Luftschadstoffe. Die Stadt Bonn sieht sich vor der Herausforderung, einerseits den LKW-Ausweichverkehr zu dulden, andererseits aber Maßnahmen gegen die erhöhte Luftschadstoffbelastung zu ergreifen.Seite 2 von 4 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Anlage/n 1 Anlage 1: Monatsmittelwerte (öffentlich)Seite 3 von 4 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) In μm/m3 Sep25 Okt25 Nov25 Dez25 Jan26 Feb26 Mär26 Apr26 NO2 Auerberg 14 16 23 25 22 17 24 19 NO2 Bornheimerstr. 24 23 25 22 NO2 Reuterstr. 17 23 23 23 24 24 PM10 Auerberg 9 10 10 13 17 11 17 13 PM2,5 Auerberg 6 7 7 10 15 9 12 7Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de