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260997 · Mitteilungsvorlage

Mitteilung zur Änderung der EU-Luftqualitätsrichtlinien 2030

Nummer
260997
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
09.06.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Bornheimer Straße Straße· Weststadt, Bonn
  • Reuterstraße Straße· Südstadt, Bonn
  • Friedrich-Ebert-Brücke Straße· Graurheindorf, Bonn
  • Auerberg Ortsteil· Bonn
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bonn Stadtbezirk
  • Hardtberg Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 13.07.2026 Kenntnisnahme
  2. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 24.06.2026 Kenntnisnahme
  4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 15.07.2026 Kenntnisnahme
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 07.07.2026 Kenntnisnahme
  6. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 23.06.2026 Kenntnisnahme
  7. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 01.07.2026 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
260997
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Mitteilung zur Änderung der EU-
Luftqualitätsrichtlinien 2030
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
23.06.2026 Kenntnisnahme
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 15.09.2026 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bad Godesberg 24.06.2026 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Beuel 01.07.2026 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bonn 23.06.2026 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Hardtberg 07.07.2026 Kenntnisnahme
Rat 09.07.2026 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Das europäische Parlament und der Rat der europäischen Union haben am 23.
Oktober 2024 die erneuerte Richtlinie (EU) 2024/2881 über Luftqualität und
saubere Luft für Europa beschlossen. Darin wurden die Richtlinien
2004/107/EG (4) und 2008/50/EG (5), 20.11.2024 des Europäischen Parlaments
und des Rates erheblich geändert. Auf Grundlage von fortschreitenden
Erkenntnissen und der stetigen Veränderung und Verbesserung von Industrie
und Kraftfahrzeugen wurden neue Grenzwerte für Luftschadstoffe festgelegt,
die es ab 2030 einzuhalten gilt. Die EU-Richtlinie wird bis Ende 2026 in
nationales Recht umgesetzt.
Die europäische Union strebt die Verwirklichung eines Null-Schadstoff-Zieles
an. Mit dieser neuen Richtlinie werden Bestimmungen über die Luftqualität
festgelegt, um diese schrittweise auf ein Niveau anzuheben, das nach den
besten verfügbaren und aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen als nicht
mehr schädlich für die menschliche Gesundheit, die natürlichen Ökosysteme
und die biologische Vielfalt gilt, wodurch ein Beitrag zur Verwirklichung einer
schadstofffreien Umwelt bis spätestens 2050 geleistet wird. In dieser Richtlinie
werden Grenzwerte, Zielwerte, Verpflichtungen zur Verringerung der
durchschnittlichen Exposition, Ziele für die durchschnittliche
Expositionskonzentration, kritische Werte, Alarmschwellen,
Informationsschwellen und langfristige Ziele festgelegt.
In Nordrhein-Westfalen sind vor allem die Bezirksregierungen für die
Luftreinhaltung zuständig. Daher arbeitet die Stadt Bonn in diesem Themenfeld
eng mit der Bezirksregierung Köln und dem Landesamt für Natur, Umwelt und
Klima NRW (LANUK NRW) zusammen, um den Vorgaben der EU zu
entsprechen.
Derzeit liegen alle innerstädtischen Luftschadstoffmessungen in Bonn deutlich
unter den derzeit vorgegebenen Grenzwerten. Dies führt die Stadt Bonn
einerseits auf die Wirksamkeit der seit 2009 umgesetzten Maßnahmen zurSeite 1 von 4
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Luftreinhaltung und andererseits auf insgesamt immer schadstoffärmere
Fahrzeuge und Industriestandards zurück. In Bonn sind hauptsächlich die
Luftschadstoffe Stickstoffdioxid (NO2), Feinstaubpartikel kleiner als 10 μm
(PM10) und Feinstaubpartikel kleiner als 2,5 μm (PM2,5) wichtig. Zur Messung
dieser Schadstoffe gibt es drei feste Messstandorte des LANUKs in Bonn
Auerberg, an der Bornheimer Straße und an der Reuterstraße. Mit der neuen
Richtlinie sinken die verbindlichen Jahresmittelwerte ab 2030 für NO2 von 40
μm/m3 auf 20 μm/m3, für PM10 von 40 μm/m3 auf 20 μm/m3 und für PM2,5 von 25
μm/m3 auf 10 μm/m3 pro Kalenderjahr ab. Außerdem gibt es für jeden
Schadstoff Tageswerte, die nicht öfter als 18-mal im Jahr überschritten werden
dürfen.
Die neuen Grenzwerte für NO2 könnten 2030 in Bonn überschritten werden, da
die aktuellen Messungen darauf hindeuten (vgl. Anlage). Bezüglich des
Luftschadstoffes PM10 liegen die Werte seit April 2025 unter dem 2030
geltenden Wert, hier ist also keine generelle Überschreitung zu erwarten. Die
Werte für den Luftschadstoff PM2,5 liegen seit 2025 im Mittel größtenteils unter
dem 2030 geltenden Wert. Die Tendenz ist generell sinkend, allerdings könnte
im Winter der Wert überschritten werden. Gleiches gilt für den Luftschadstoff
NO2, hauptsächlich in den Wintermonaten liegen die aktuellen Messungen über
dem ab 2030 einzuhaltenden Grenzwert.
*** Die aktuellen Monatsmittelwerte kann der Anlage 1 entnommen werden. ***
Um die neuen Richtlinien der EU einzuhalten, wird die Stadt Bonn daher einen
neuen Luftreinhaltefahrplan mit Maßnahmen erstellen, die dazu beitragen die
Schadstoffbelastung im gesamten Stadtgebiet zu senken. Der letzte
Luftreinhalteplan der Stadt Bonn wurde 2019 beschlossen und beinhaltete
einige wirkungsvolle Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität.
Hauptemittent für die Luftschadstoffe ist der innerstädtische Verkehr, weshalb
hier am besten nachjustiert werden kann. Grundlegende Maßnahmen betreffen
daher konkrete Mobilitätslösungen, beispielsweise Förderung des ÖPNV,
Ausbau von Rad- und Fußgängerinfrastruktur, Umweltzonen und der Umstieg
von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor auf E-Fahrzeuge. Dies soll zu einem
nachhaltigeren Verkehr in den Städten, aber auch zu einer Verbesserung der
Stadt-Umland-Beziehungen in der Verkehrsvernetzung des ÖPNV beitragen.
Weitere Maßnahmen betreffen städtische Planungen, beispielsweise
hinsichtlich Stadtbegrünung, Umgehungsstraßen und Frischluftschneisen.
Die Stadt Bonn wird sich daher mit einem Fahrplan zur Aufstellung von
Maßnahmen beschäftigen, um eine Einhaltung der Werte ab 2030 zu
gewährleisten. Einige Projekte könnten weitergeführt werden, die in der 2.
Fortschreibung des Luftreinhalteplans aufgenommen wurden, wie
beispielsweise „Masterplan Sofortprogramm Saubere Luft“ oder „Green City
Masterplan“.
Eine weitere aktuelle Herausforderung, vor der die Stadt Bonn derzeit steht, ist
die Sperrung der Bonner Friedrich-Ebert-Brücke (auch „Nordbrücke“) der
Autobahn A565 für Schwerverkehr über 7,5 Tonnen. Die Sperrung besteht seit
Februar 2026. Dies führt zu vermehrtem innerstädtischem Verkehr und damit
zu mehr Belastung durch Luftschadstoffe. Die Stadt Bonn sieht sich vor der
Herausforderung, einerseits den LKW-Ausweichverkehr zu dulden,
andererseits aber Maßnahmen gegen die erhöhte Luftschadstoffbelastung zu
ergreifen.Seite 2 von 4
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Anlage/n
1 Anlage 1: Monatsmittelwerte (öffentlich)Seite 3 von 4
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
In μm/m3 Sep25 Okt25 Nov25 Dez25 Jan26 Feb26 Mär26 Apr26
NO2 Auerberg 14 16 23 25 22 17 24 19
NO2 Bornheimerstr. 24 23 25 22
NO2 Reuterstr. 17 23 23 23 24 24
PM10 Auerberg 9 10 10 13 17 11 17 13
PM2,5 Auerberg 6 7 7 10 15 9 12 7Seite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 18:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de