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260996-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Deutliche Kennzeichnung Tempo 30-Zone im Bereich Graurheindorfer Straße zwischen Nordstraße und Kaiser-Karl-Ring und Einrichtung einer elektronischen Anzeige

Nummer
260996-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
29.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Graurheindorfer Straße Straße· Nordstadt, Bonn Hauptort
  • Nordstraße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Kaiser-Karl-Ring Straße· Castell, Bonn
  • Kölnstraße Straße· Castell, Bonn
  • Rosental Straße· Nordstadt, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 23.06.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 260996 Bürgerantrag: Deutliche Kennzeichnung Tempo 30-Zone im Bereich Graurheindorfer Straße zwischen Nordstraße und Kaiser-Karl-Ring und Einrichtung einer elektronischen Anzeige

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260996-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Deutliche Kennzeichnung Tempo 30-
Zone im Bereich Graurheindorfer Straße zwischen
Nordstraße und Kaiser-Karl-Ring und Einrichtung
einer elektronischen Anzeige
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 23.06.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Bei dem Bereich Graurheindorfer Straße zwischen Nordstraße und Kaiser-Karl-
Ring handelt es sich bereits um eine Tempo-30-Zone. In Tempo-30-Zonen
erfolgt die Kennzeichnung grundsätzlich ausschließlich durch die
entsprechende Beschilderung an den jeweiligen Zufahrten zur Zone
(Verkehrszeichen 274.1) sowie durch die Beschilderung am Ende der Zone
(Verkehrszeichen 274.2).
Die Tempo-30-Zone beginnt im Bereich Kölnstraße / Rosental und endet im
Bereich Graurheindorfer Straße / Kaiser-Karl-Ring.
Eine zusätzliche Beschilderung innerhalb einer Tempo-30-Zone ist nach der
Straßenverkehrsordnung grundsätzlich nicht vorgesehen. Zur zusätzlichen
Verdeutlichung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde im Bereich der
Graurheindorfer Straße Höhe Hausnummer 83/ 85 zwischen Nordstraße und
Kaiser-Karl-Ring bereits eine Fahrbahnmarkierung „30“ aufgebracht.
Aus Sicht der Verwaltung ist die bestehende Tempo-30-Zone ausreichend
erkennbar. Weitere Markierungen oder zusätzliche Beschilderungen werden
derzeit nicht als erforderlich angesehen.
Zudem wurden bisher für das Bonner Stadtgebiet 40 Dialogdisplays beschafft.
Da diese mittlerweile alle in Verwendung sind, steht derzeit kein freies Gerät
zur Verfügung.
Neue Standorte werden in eine Warteliste aufgenommen. Dort befinden sich
bereits 13 vorgemerkte/ beschlossene Standorte.
Derzeit stehen keine Haushaltsmittel für die weitere Anschaffung von
Dialogdisplays zur Verfügung.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgebli-Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
chen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirks-
vertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürge-
ranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de