260996-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Deutliche Kennzeichnung Tempo 30-Zone im Bereich Graurheindorfer Straße zwischen Nordstraße und Kaiser-Karl-Ring und Einrichtung einer elektronischen Anzeige
Kerndaten
- Nummer
- 260996-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 29.05.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Graurheindorfer Straße Hauptort
- Nordstraße
- Kaiser-Karl-Ring
- Kölnstraße
- Rosental
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260996-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Deutliche Kennzeichnung Tempo 30- Zone im Bereich Graurheindorfer Straße zwischen Nordstraße und Kaiser-Karl-Ring und Einrichtung einer elektronischen Anzeige Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 23.06.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Bei dem Bereich Graurheindorfer Straße zwischen Nordstraße und Kaiser-Karl- Ring handelt es sich bereits um eine Tempo-30-Zone. In Tempo-30-Zonen erfolgt die Kennzeichnung grundsätzlich ausschließlich durch die entsprechende Beschilderung an den jeweiligen Zufahrten zur Zone (Verkehrszeichen 274.1) sowie durch die Beschilderung am Ende der Zone (Verkehrszeichen 274.2). Die Tempo-30-Zone beginnt im Bereich Kölnstraße / Rosental und endet im Bereich Graurheindorfer Straße / Kaiser-Karl-Ring. Eine zusätzliche Beschilderung innerhalb einer Tempo-30-Zone ist nach der Straßenverkehrsordnung grundsätzlich nicht vorgesehen. Zur zusätzlichen Verdeutlichung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde im Bereich der Graurheindorfer Straße Höhe Hausnummer 83/ 85 zwischen Nordstraße und Kaiser-Karl-Ring bereits eine Fahrbahnmarkierung „30“ aufgebracht. Aus Sicht der Verwaltung ist die bestehende Tempo-30-Zone ausreichend erkennbar. Weitere Markierungen oder zusätzliche Beschilderungen werden derzeit nicht als erforderlich angesehen. Zudem wurden bisher für das Bonner Stadtgebiet 40 Dialogdisplays beschafft. Da diese mittlerweile alle in Verwendung sind, steht derzeit kein freies Gerät zur Verfügung. Neue Standorte werden in eine Warteliste aufgenommen. Dort befinden sich bereits 13 vorgemerkte/ beschlossene Standorte. Derzeit stehen keine Haushaltsmittel für die weitere Anschaffung von Dialogdisplays zur Verfügung. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgebli-Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) chen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirks- vertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürge- ranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de