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260995 · Beschlussvorlage

Zuschuss für die Ortsteilumzüge im Stadtbezirk Bonn in der Session 2026/2027

Nummer
260995
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
29.05.2026
Letzte Änderung
28.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 23.06.2026 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
260995
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bonn
Dezernat:
Dez. I
Zuschuss für die Ortsteilumzüge im Stadtbezirk
Bonn in der Session 2026/2027
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 23.06.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Den Veranstaltenden von karnevalistischen Ortsteilumzügen in der Session
2026/2027 im Stadtbezirk Bonn wird aufgrund der vorliegenden Anträge im
Jahr 2026 ein Gesamtzuschuss in Höhe von 4.530,-- € gewährt.
Der Zuschussbetrag liegt innerhalb der gemäß der Haushaltsverfügung
freigegebenen Mittel. Daher können die Zuschüsse im Dezember 2026 zu
100% ausgezahlt werden.
Begründung
Die Gewährung des Zuschusses erfolgt gemäß Ziffer 3.2.13 der Richtlinie für
die Förderung kultureller Vereine und Vereinigungen im Rahmen der
Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine.
Insgesamt vier veranstaltende Organisationen haben einen fristgerechten
Antrag auf einen Zuschuss bei der Bezirksverwaltungsstelle Bonn gemäß der
genannten Richtlinie gestellt.
Auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen, ergibt sich ein
Gesamtzuschussbetrag in Höhe von 4.530,-- € für alle Veranstaltenden. Die
tatsächliche Auszahlung, die in der Vergangenheit zeitnah zum
Veranstaltungstag erfolgt ist, wird ab diesem Jahr zum Jahresende ausgezahlt
und steht unter dem Vorbehalt, dass die karnevalistischen Ortsteilumzüge 2027
tatsächlich stattfinden werden.
Der Gesamtzuschuss entspricht dem vorgesehenen Volumen für die
Bezuschussung von Ortsteilumzügen in Höhe von bis zu 10.500,-- € (s. Ziff.
3.2.13 der Richtlinien in der geänderten Fassung vom 07.06.2022). Gemäß der
Haushaltsverfügung für das Jahr 2026 sind diese Mittel zu 80 % (8.400,-- €)
freigegeben. Da der Zuschussbetrag mit 4.530,-- € deutlich darunter liegt, regt
die Verwaltung eine 100%-ige Auszahlung an.
Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle
Auswirkungen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen desSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-
Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01.30 BezVSt.Bonn 1.10.66.01.30.01 BezVSt.Bonn
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
4.530,00 € 110660130/
73.1000
2026
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
4.530,00 €
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de