260995 · Beschlussvorlage
Zuschuss für die Ortsteilumzüge im Stadtbezirk Bonn in der Session 2026/2027
Kerndaten
- Nummer
- 260995
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 29.05.2026
- Letzte Änderung
- 28.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 260995 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bonn Dezernat: Dez. I Zuschuss für die Ortsteilumzüge im Stadtbezirk Bonn in der Session 2026/2027 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 23.06.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Den Veranstaltenden von karnevalistischen Ortsteilumzügen in der Session 2026/2027 im Stadtbezirk Bonn wird aufgrund der vorliegenden Anträge im Jahr 2026 ein Gesamtzuschuss in Höhe von 4.530,-- € gewährt. Der Zuschussbetrag liegt innerhalb der gemäß der Haushaltsverfügung freigegebenen Mittel. Daher können die Zuschüsse im Dezember 2026 zu 100% ausgezahlt werden. Begründung Die Gewährung des Zuschusses erfolgt gemäß Ziffer 3.2.13 der Richtlinie für die Förderung kultureller Vereine und Vereinigungen im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine. Insgesamt vier veranstaltende Organisationen haben einen fristgerechten Antrag auf einen Zuschuss bei der Bezirksverwaltungsstelle Bonn gemäß der genannten Richtlinie gestellt. Auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen, ergibt sich ein Gesamtzuschussbetrag in Höhe von 4.530,-- € für alle Veranstaltenden. Die tatsächliche Auszahlung, die in der Vergangenheit zeitnah zum Veranstaltungstag erfolgt ist, wird ab diesem Jahr zum Jahresende ausgezahlt und steht unter dem Vorbehalt, dass die karnevalistischen Ortsteilumzüge 2027 tatsächlich stattfinden werden. Der Gesamtzuschuss entspricht dem vorgesehenen Volumen für die Bezuschussung von Ortsteilumzügen in Höhe von bis zu 10.500,-- € (s. Ziff. 3.2.13 der Richtlinien in der geänderten Fassung vom 07.06.2022). Gemäß der Haushaltsverfügung für das Jahr 2026 sind diese Mittel zu 80 % (8.400,-- €) freigegeben. Da der Zuschussbetrag mit 4.530,-- € deutlich darunter liegt, regt die Verwaltung eine 100%-ige Auszahlung an. Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle Auswirkungen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen desSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH- Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01.30 BezVSt.Bonn 1.10.66.01.30.01 BezVSt.Bonn Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 4.530,00 € 110660130/ 73.1000 2026 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 4.530,00 € Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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