260994-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Große Anfrage Grüne-Fraktion: Umfassende Teilhabe an der digitalen Verwaltung in Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 260994-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 19.06.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
- Markt
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260994-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. OB Große Anfrage Grüne-Fraktion: Umfassende Teilhabe an der digitalen Verwaltung in Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Digitalisierung, Dienstleistung und Verwaltungsmodernisierung 07.07.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Aspekt 1: Sicherstellung der digitalen Barrierefreiheit (technisch) Die Stadt ist gesetzlich verpflichtet, digitale Angebote nach dem Standard EN 301 549 (umgesetzt durch die BITV 2.0) barrierefrei zu gestalten. 1. Prüfprozesse: Welche festen Abläufe existieren bei der Einführung neuer digitaler Anwendungen (z. B. Apps oder Portale), um die Einhal- tung der BITV 2.0-Standards bereits vor dem Rollout sicherzustellen? 2. Qualitätskontrolle: Gibt es ein zentrales Monitoring oder regelmäßige Audits, um sicherzustellen, dass bestehende Angebote nicht durch Up- dates hinter die geforderten Standards zurückfallen? Haben Bürgerin- nen und Bürger eine niedrigschwellige Möglichkeit auf Schwierigkeiten hinzuweisen? Aspekt 2: Inklusion von Menschen mit geringer digitaler Affinität (sozial) Digitalisierung darf nicht zu einer „App-Pflicht“ führen, die Bevölkerungsgruppen ohne digitale Vorkenntnisse oder Hardware faktisch von modernen Verwal- tungsdienstleistungen ausschließt. 1. Digitalzwang: Gibt es bereits Verwaltungsdienstleistungen, welche nur mit einem Computer oder sogar nur mit einem aktuellen Smartphone wahrgenommen werden können (vgl. Definition von Digitalzwang bei https://digitalcourage.de/digitalzwang)? 2. Analoge Ausweichwege: Wie stellt die Verwaltung sicher, dass für alle wesentlichen digitalen Services weiterhin niedrigschwellige, nicht- digitale Alternativen bestehen bleiben, die ohne Qualitätsverlust nutzbar sind? 3. Unterstützungsstrukturen: Welche Konzepte verfolgt die Stadt (z. B. Schulungen, Vor-Ort-Support oder Pilotphasen mit Nutzergruppen), um Menschen aktiv dabei zu unterstützen, Berührungsängste gegenüberSeite 1 von 4 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) neuen digitalen Prozessen abzubauen? 4. Usability-Fokus: Inwieweit werden bei der Entwicklung digitaler Ser- vices die Bedürfnisse von Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit geringer digitaler Affinität berücksichtigt, um die Hürden so niedrig wie möglich zu halten? 5. Verständlichkeit: Inwieweit werden die Bedürfnisse von Menschen mit geringen Sprachkenntnissen (z. B. durch konsequente Nutzung von Leichter Sprache) berücksichtigt, um die Hürden bei der Verwendung digitaler Prozesse so niedrig wie möglich zu halten? Stellungnahme der Verwaltung Zu Aspekt 1 Frage 1 - Prüfprozesse Die Einhaltung der BITV 2.0-Standards ist fester Bestandteil der Ausschrei- bungskriterien bei der Beschaffung digitaler Anwendungen - dies gilt für Apps, Portale und Webanwendungen gleichermaßen. Frage 2 - Qualitätskontrolle Audits zur Barrierefreiheit werden in unterschiedlichen Abständen durchgeführt, mit einem Schwerpunkt auf bonn.de als zentraler Informations- und Orientie- rungsplattform für Bürgerinnen und Bürger. Diese Audits erfolgen sowohl durch private Anbieter als auch durch das Land NRW (ÜWAS - Überwachungsstelle für Barrierefreiheit der IT.NRW). Für www.bonn.de wurde zuletzt im Frühjahr 2026 ein Barriefreiheitscheck bei der Staatsanzeiger Akademie, Stuttgart, be- auftragt. Ein flächendeckendes Monitoring über alle digitalen Angebote der Stadt findet derzeit nicht statt; die dafür erforderlichen Kapazitäten und Fachkenntnisse stehen nicht zur Verfügung. Um die Qualität und Konsistenz digitaler Berührungspunkte langfristig zu sichern, prüft die Verwaltung aktuell die Ein- führung des Designsystems KERN UX, das mit hohen Usability- und Barriere- freiheitsstandards für alle deutschen Verwaltungen entwickelt wurde. Bürgerinnen und Bürger haben über die Erklärung zur Barrierefreiheit auf bonn.de ( https://bonn.de/service-bieten/barrierefrei/erklaerung- barrierefreiheit.php ) die Möglichkeit, sich über den aktuellen Stand zu informie- ren und Schwierigkeiten über dort angegebene Kontaktmöglichkeiten zu mel- den. Darüber hinaus wird dort auf den Service hingewiesen, dass Dokumente, die nicht maschinenlesbar sind, auf Anfrage barrierefrei aufbereitet werden können. Zu Aspekt 2 Frage 1 und 2 - Digitalzwang und Analoge Ausweichwege Es gibt keine Planungen Verwaltungsdienstleistung der Stadt Bonn ausschließ- lich digital anzubieten. Für alle Leistungen bestehen analoge Alternativwege - mindestens auf dem Postweg. Die Entscheidung, welche nicht-digitalen Wege im Einzelnen angeboten wer- den, liegt bei den jeweiligen Fachbereichen, die auch die telefonische Erreich- barkeit eigenverantwortlich regeln. Darüber hinaus steht Bürgerinnen und Bür- gern das Bürgertelefon 0228 770 als niedrigschwelliger Einstiegspunkt zur Ver- fügung: Es vermittelt Informationen zu den wichtigsten Dienstleistungen undSeite 2 von 4 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) stellt bei Bedarf den direkten Kontakt zum zuständigen Fachbereich her. Frage 3 - Unterstützungsstrukturen Die Verwaltung hat erkannt, dass Hürden bei der Nutzung von Onlinedienstleis- tungen nicht allein Menschen mit grundsätzlichen Berührungsängsten betref- fen. Eine wesentliche Barriere stellt die Authentifizierung über die BundID und die eID-Funktion dar, an der auch technikaffine Bürgerinnen und Bürger nicht selten scheitern. Um die Nutzung von Onlinedienstleistungen breiter zu er- schließen, werden derzeit Überlegungen zu einer Informations- und Auf- klärungskampagne angestellt. Zur einfachen und leichten Nutzung ist der An- bieter der BundID ( https://id.bund.de/de ) mit Verbesserung gefordert, welche die Hersteller kommunaler Onlinedienste integrieren können. Ergänzend bietet die VHS Bonn vielfältige Kurse an, um Bürgerinnen und Bür- gern den Einstieg in digitale Dienstleistungen und Technologien zu erleichtern. Frage 4 - Usability-Fokus “Seniorinnen und Senioren” Da die Verwaltung digitale Dienstleistungen in der Regel nicht selbst entwickelt, sondern am Markt verfügbare Lösungen beschafft und in bestehende Struktu- ren integriert, ist sie bei der Qualität der Nutzerzentrierung weitgehend auf die Anbieter angewiesen. Die Verwaltung muss davon ausgehen, dass speziell für bestimmte Zielgruppen entwickelte Anwendungen zumindest mit diesen erprobt wurden. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass auch Dienste für eine breite Nut- zerschaft nicht immer nach nutzerzentrierten Methoden entwickelt wurden. Mangels geeigneter Alternativen auf dem Markt bleibt der Verwaltung in sol- chen Fällen häufig keine andere Möglichkeit, als die verfügbare Lösung zu im- plementieren und bestmöglich anzupassen. Langfristig setzt die Verwaltung auf die Einführung des Designsystems KERN UX ( https://www.kern-ux.de/ ), das einheitliche und nutzerzentrierte Standards für digitale Verwaltungsangebote sicherstellen soll. Dies ist jedoch eine strate- gische Perspektive, deren Wirkung sich erst mittelfristig entfalten wird. Frage 5 - Verständlichkeit Mit dem Relaunch der www.bonn.de wurde 2019 auch die Microsite htt- ps://leichte-sprache.bonn.de ans Netz gegeben. Sie umfasst die wesentlichen Informationen und stellt die 18 meist nachgefragten Dienstleistungen in Leichter Sprache zur Verfügung. https://leichte-sprache.bonn.de/stadt- verwaltung/dienst-leistungen.php Das Angebot soll - vorbehaltlich der personellen und finanziellen Kapazitäten - kontinuierlich ausgebaut werden. Schlussbemerkung Die Stadt Bonn verfügt bereits heute über hochwertige und aktuelle Lösungen im Bereich digitale Barrierefreiheit und Mehrsprachigkeit, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Im Bereich Mehrsprachigkeit können alle Inhalte auf bonn.de mithilfe der KI- gestützten Übersetzungstechnologie von DeepL in elf Sprachen übersetzt wer- den; der städtische Chatbot unterstützt über 50 Sprachen. Darüber hinaus be- findet sich die Stadt aktuell in der Testphase eines telefonischen Sprachchat- bots, der es perspektivisch ermöglichen soll, auch außerhalb der Öffnungszei- ten des Bürgertelefons bei einfachen und komplexen Anliegen über das TelefonSeite 3 von 4 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) weiterzuhelfen. Im Bereich Barrierefreiheit ermöglicht der integrierte Eye-Able-Assistent Bürge- rinnen und Bürgern, die Website individuell an ihre Sehfähigkeit anzupassen - etwa durch Anpassung von Kontrast, Schriftgröße oder Farbschema. Weitere Verbesserungen sind im Rahmen des Projekts "Funktionale und optische Wei- terentwicklung der städtischen Website (bonn.de)" geplant, insbesondere hin- sichtlich der technischen Umsetzung der BITV 2.0 und der Optimierung der Bedienbarkeit für alle Nutzergruppen. Diese Entwicklung spiegelt sich auch in externen Bewertungen wider: Im Smart-City-Ranking 2025 von Bitkom belegt Bonn im Bereich digitale Barrierefreiheit Platz 6 unter den deutschen Großstäd- ten. Dies wird als Bestätigung des eingeschlagenen Weges verstanden - und als Ansporn, weiter konsequent zu investieren. Gleichzeitig ist der Verwaltung bewusst: Soll digitale Barrierefreiheit in einem umfassenderen Sinne verwirklicht werden, braucht es vor allem eines - Men- schen, die Barrierefreiheit nicht nur erkennen, sondern auch umsetzen können. Schwachstellen zu identifizieren ist vergleichsweise schnell möglich. Sie jedoch durch technologische, inhaltliche oder prozessuale Maßnahmen zu beheben, erfordert spezialisierte Fachkompetenz, die strukturell und zentral in der Ver- waltung verankert sein muss. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de