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260994 · Große Anfrage

Große Anfrage Grüne-Fraktion: Umfassende Teilhabe an der digitalen Verwaltung in Bonn

Nummer
260994
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
20.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Dienstleistung und Verwaltungsmodernisierung 07.07.2026 Kenntnisnahme
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  1. 260994-01 ST Große Anfrage Grüne-Fraktion: Umfassende Teilhabe an der digitalen Verwaltung in Bonn

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Große Anfrage
öffentlich
260994
Fragesteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Astrid Grunewald
Dr. Bendikt Reiz
Patric Lenhart
19.5.2026
Große Anfrage Grüne-Fraktion: Umfassende
Teilhabe an der digitalen Verwaltung in Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Digitalisierung, Dienstleistung
und Verwaltungsmodernisierung
09.06.2026 Kenntnisnahme
Fragestellung
Aspekt 1: Sicherstellung der digitalen Barrierefreiheit (technisch) Die
Stadt ist gesetzlich verpflichtet, digitale Angebote nach dem Standard EN 301
549 (umgesetzt durch die BITV 2.0) barrierefrei zu gestalten.
1. Prüfprozesse: Welche festen Abläufe existieren bei der Einführung
neuer digitaler Anwendungen (z. B. Apps oder Portale), um die
Einhaltung der BITV 2.0-Standards bereits vor dem Rollout
sicherzustellen?
2. Qualitätskontrolle: Gibt es ein zentrales Monitoring oder regelmäßige
Audits, um sicherzustellen, dass bestehende Angebote nicht durch
Updates hinter die geforderten Standards zurückfallen? Haben
Bürgerinnen und Bürger eine niedrigschwellige Möglichkeit auf
Schwierigkeiten hinzuweisen?
Aspekt 2: Inklusion von Menschen mit geringer digitaler Affinität (sozial)
Digitalisierung darf nicht zu einer „App-Pflicht“ führen, die Bevölkerungsgruppen
ohne digitale Vorkenntnisse oder Hardware faktisch von modernen
Verwaltungsdienstleistungen ausschließt.
1. Digitalzwang; Gibt es bereits Verwaltungsdienstleistungen, welche nur
mit einem Computer oder sogar nur mit einem aktuellen Smartphone
wahrgenommen werden können (vgl. Definition von Digitalzwang bei
https://digitalcourage.de/digitalzwang)?
2. Analoge Ausweichwege: Wie stellt die Verwaltung sicher, dass für alle
wesentlichen digitalen Services weiterhin niedrigschwellige, nicht-
digitale Alternativen bestehen bleiben, die ohne Qualitätsverlust nutzbar
sind?
3. Unterstützungsstrukturen: Welche Konzepte verfolgt die Stadt (z. B.
Schulungen, Vor-Ort-Support oder Pilotphasen mit Nutzergruppen), um
Menschen aktiv dabei zu unterstützen, Berührungsängste gegenüber
neuen digitalen Prozessen abzubauen?
4. Usability-Fokus: Inwieweit werden bei der Entwicklung digitaler
Services die Bedürfnisse von Seniorinnen und Senioren sowie
Menschen mit geringer digitaler Affinität berücksichtigt, um die Hürden
so niedrig wie möglich zu halten?
5. Verständlichkeit: Inwieweit werden die Bedürfnisse von Menschen mitSeite 1 von 2
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geringen Sprachkenntnissen (z. B. durch konsequente Nutzung von
Leichter Sprache) berücksichtigt, um die Hürden bei der Verwendung
digitaler Prozesse so niedrig wie möglich zu halten?
Begründung
Das übergeordnete Ziel der Verwaltungsmodernisierung muss immer eine
spürbare Verbesserung für ALLE Bonner Bürgerinnen und Bürger sein. Im
Hinblick auf den digitalen Wandel müssen dabei zwei unterschiedliche, aber
gleichwertige Hürden überwunden werden: Erstens die technische
Barrierefreiheit digitaler Angebote und zweitens die Sicherstellung des Zugangs
für Menschen, die digitale Angebote nicht oder nur eingeschränkt nutzen
können.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 08:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de