260994 · Große Anfrage
Große Anfrage Grüne-Fraktion: Umfassende Teilhabe an der digitalen Verwaltung in Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 260994
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 20.05.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 260994 Fragesteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Astrid Grunewald Dr. Bendikt Reiz Patric Lenhart 19.5.2026 Große Anfrage Grüne-Fraktion: Umfassende Teilhabe an der digitalen Verwaltung in Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Digitalisierung, Dienstleistung und Verwaltungsmodernisierung 09.06.2026 Kenntnisnahme Fragestellung Aspekt 1: Sicherstellung der digitalen Barrierefreiheit (technisch) Die Stadt ist gesetzlich verpflichtet, digitale Angebote nach dem Standard EN 301 549 (umgesetzt durch die BITV 2.0) barrierefrei zu gestalten. 1. Prüfprozesse: Welche festen Abläufe existieren bei der Einführung neuer digitaler Anwendungen (z. B. Apps oder Portale), um die Einhaltung der BITV 2.0-Standards bereits vor dem Rollout sicherzustellen? 2. Qualitätskontrolle: Gibt es ein zentrales Monitoring oder regelmäßige Audits, um sicherzustellen, dass bestehende Angebote nicht durch Updates hinter die geforderten Standards zurückfallen? Haben Bürgerinnen und Bürger eine niedrigschwellige Möglichkeit auf Schwierigkeiten hinzuweisen? Aspekt 2: Inklusion von Menschen mit geringer digitaler Affinität (sozial) Digitalisierung darf nicht zu einer „App-Pflicht“ führen, die Bevölkerungsgruppen ohne digitale Vorkenntnisse oder Hardware faktisch von modernen Verwaltungsdienstleistungen ausschließt. 1. Digitalzwang; Gibt es bereits Verwaltungsdienstleistungen, welche nur mit einem Computer oder sogar nur mit einem aktuellen Smartphone wahrgenommen werden können (vgl. Definition von Digitalzwang bei https://digitalcourage.de/digitalzwang)? 2. Analoge Ausweichwege: Wie stellt die Verwaltung sicher, dass für alle wesentlichen digitalen Services weiterhin niedrigschwellige, nicht- digitale Alternativen bestehen bleiben, die ohne Qualitätsverlust nutzbar sind? 3. Unterstützungsstrukturen: Welche Konzepte verfolgt die Stadt (z. B. Schulungen, Vor-Ort-Support oder Pilotphasen mit Nutzergruppen), um Menschen aktiv dabei zu unterstützen, Berührungsängste gegenüber neuen digitalen Prozessen abzubauen? 4. Usability-Fokus: Inwieweit werden bei der Entwicklung digitaler Services die Bedürfnisse von Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit geringer digitaler Affinität berücksichtigt, um die Hürden so niedrig wie möglich zu halten? 5. Verständlichkeit: Inwieweit werden die Bedürfnisse von Menschen mitSeite 1 von 2 Seite 2 geringen Sprachkenntnissen (z. B. durch konsequente Nutzung von Leichter Sprache) berücksichtigt, um die Hürden bei der Verwendung digitaler Prozesse so niedrig wie möglich zu halten? Begründung Das übergeordnete Ziel der Verwaltungsmodernisierung muss immer eine spürbare Verbesserung für ALLE Bonner Bürgerinnen und Bürger sein. Im Hinblick auf den digitalen Wandel müssen dabei zwei unterschiedliche, aber gleichwertige Hürden überwunden werden: Erstens die technische Barrierefreiheit digitaler Angebote und zweitens die Sicherstellung des Zugangs für Menschen, die digitale Angebote nicht oder nur eingeschränkt nutzen können. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de