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260989-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Volt-Antrag: Digitalisierungsstrategie Bonn – Zeitplan, Zwischenstand und Einordnung der Bestandsaufnahme - Stellungnahme Stadtverwaltung

Nummer
260989-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
01.09.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
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  1. 260989 Volt-Antrag: Digitalisierungsstrategie Bonn – Zeitplan, Zwischenstand und Einordnung der Bestandsaufnahme

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260989-02 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
Dezernat OB
Dezernat:
Dez. OB
Volt-Antrag: Digitalisierungsstrategie Bonn –
Zeitplan, Zwischenstand und Einordnung der
Bestandsaufnahme - Stellungnahme
Stadtverwaltung
Beratungsfolge
Ausschuss für Digitalisierung, Dienstleistung
und Verwaltungsmodernisierung
22.09.2026 Kenntnisnahme
Hauptausschuss 05.11.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Zeitplan und Vorlage der Digitalisierungsstrategie:
Die Digitalisierungsstrategie der Bundesstadt Bonn ist dem Ausschuss für
Digitalisierung, Dienstleistung und Verwaltungsmodernisierung spätestens in
der Sitzung vor der Sommerpause 2026 vorzustellen. Sollte dies nicht möglich
sein, ist dem Ausschuss schriftlich und nachvollziehbar zu begründen, warum
die Vorlage nicht bis zu diesem Termin erfolgen kann.
--> Die Verwaltung verweist hierzu auf die aktuelle Beschlussvorlage. (sh.
261619).
2. Zwischenstand der Strategie-Inhalte:
Unabhängig vom Fertigstellungstermin ist dem Ausschuss ein Zwischenstand
der inhaltlichen Erarbeitung zu präsentieren. Dieser umfasst mindestens: die
geplanten strategischen Schwerpunkte, den Stand der Beteiligung relevanter
Akteur*innen sowie einen Überblick über die vorgesehene Steuerungsstruktur
--> Die Verwaltung verweist hierzu auf die aktuelle Beschlussvorlage. (sh.
261619).
3. Einordnung der Bestandsaufnahme in die Digitalisierungsstrategie:
Die Verwaltung stellt dar, wie die im Rahmen der Bestandsaufnahme (Vorlage
260067-02) erfassten laufenden Digitalisierungsprojekte – insbesondere die
rund 60 identifizierten Vorhaben – nach Priorität in die Digitalisierungsstrategie
eingeordnet sind oder werden. Soweit eine Verknüpfung noch nicht erfolgt ist,
ist darzulegen, bis wann und in welcher Form diese hergestellt wird. Dabei ist
auch darzustellen, wie die Strategie sowohl die interne Effizienz der VerwaltungSeite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
als auch den sichtbaren digitalen Bürgerservice gleichwertig berücksichtigt.
Die Verwaltung teilt hierzu Folgendes mit:
-Einordnung der laufenden Digitalisierungsprojekte, sowie neu angemeldeten
Vorhaben ist vorbehaltlich der Zustimmung zur Dachstrategie erfolgt und muss
mit dem Aktionsplan finalisiert werden.
-interne Effizienz der Verwaltung und sichtbarer digitaler Bürgerservice werden
im Rahmen der digitalen Dividende geprüft bzw. abgebildet und nachverfolgt
-Jedes Digitalisierungsprojekt ist einem Cluster zugeordnet. Dabei kann ein
Projekt durchaus auf mehrere Cluster einzahlen, da viele Vorhaben
unterschiedliche Zielsetzungen und damit verschiedene Wirkungen gleichzeitig
haben. Für die Einordnung wurde jeweils das Cluster gewählt, in dem die
Projektleitung den größten Nutzen beziehungsweise den inhaltlichen
Schwerpunkt und Hintergrund des Projekts sieht.
Insbesondere Projekte im Cluster „Verwaltungseffizienz“ gehen häufig über
reine interne Prozessoptimierungen hinaus. Durch effizientere Abläufe und
digitale Unterstützung werden Bearbeitungszeiten verkürzt und damit auch die
Servicequalität für Bürger*innen verbessert.
Auch Projekte im Cluster „Digitale Sicherheit“ leisten häufig zugleich einen
wichtigen Beitrag zum Bürgerservice. Hintergrund ist, dass bestehende
Softwarelösungen mit auslaufendem Support („End of Life“ bzw. „End of
Service“) ersetzt werden müssen, um die gewohnten Serviceleistungen für
Bürger*innen weiterhin zuverlässig und sicher anbieten zu können.
Darüber hinaus enthalten Projekte in den Clustern „Gesetzliche Verpflichtung“
sowie „Förderprojekte“ oftmals ebenfalls Maßnahmen, die zu einer
Verbesserung bestehender Leistungen und Angebote für Bürger*innen
beitragen oder die Einführung neuer Services und Leistungen ermöglichen.
4. Regelmäßige Fortschrittsberichterstattung:
Der Ausschuss erhält mindestens halbjährlich einen aktualisierten Statusbericht
über den Stand der Digitalisierungsprojekte. Der Bericht enthält für jedes
Vorhaben einen Ampelstatus, den aktuellen Reifegrad nach OZG-Modell, einen
Zeitplan sowie die jeweils verantwortliche Stelle in der Verwaltung.
Die Verwaltung teilt hierzu Folgendes mit:
-Ampelstatus möglich
-Reifegrad nach OZG-Modell muss geprüft werden
-Zeitplan? Anfang/ Ende ausreichend? Verantwortliche Stelle – ok
-Aufgrund technischer Möglichkeiten nur als PDF möglich
5. Weiteres Vorgehen und Zeitplan:
Die Verwaltung legt einen verbindlichen Zeitplan für die weiteren Schritte vor:
von der Fertigstellung der Strategie über die Beschlussfassung im AusschussSeite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
und Rat bis hin zur regelmäßigen Fortschrittsberichterstattung.
Die Verwaltung teilt hierzu Folgendes mit:
-Eine Zeitplanung zu einzelnen Maßnahmen/Projekten sowie deren Fortschritte
wird im Aktionsplan enthalten sein. Für die Beschlussfassung in den Gremien
wird eine Zeitplanung erstellt.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 08:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de