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260987 · Dringlichkeitsantrag

Linke-Dringlichkeitsantrag: Stopp der Nutria-Bejagung - Transparenz und politische Beteiligung beim Nutria-Management

Nummer
260987
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
19.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Rheinaue siedlung· Hochkreuz, Bad Godesberg Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Einreichung erledigt · 19.05.2026
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 19.05.2026

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 19.05.2026 Empfehlung
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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
260987
Antragsteller/in:
Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Janine Könen
19.05.2026
Linke-Dringlichkeitsantrag: Stopp der Nutria-
Bejagung - Transparenz und politische Beteiligung
beim Nutria-Management
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
19.05.2026 Empfehlung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Pressemitteilung der Stadt Bonn vom 11.
Mai 2026, in der angekündigt wurde, bereits „in den kommenden Frühlings- und
Sommermonaten“ wieder Jägerinnen und Jäger zur Bejagung und Tötung der
Nutrias in der Rheinaue einzusetzen. Da diese letalen Maßnahmen unmittelbar
bevorstehen oder bereits begonnen haben, ohne dass die gewählten Gremien
des Rates vorab beteiligt wurden oder eine Debatte über die Notwendigkeit der
erneuten Bejagung und nachhaltiger Alternativen erneut stattfinden konnte, ist
ein Zuwarten bis zum regulären Turnus der Ausschüsse nicht möglich.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
1. Sofortiger Stopp der Bejagung
Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Pressemitteilung vom 11. Mai 2026
angekündigte Bejagung und Tötung von Nutrias im linksrheinischen
Rheinauenpark mit sofortiger Wirkung einzustellen.
2. Vorab-Beteiligung der politischen Gremien
Die Verwaltung wird verpflichtet, zukünftige weitreichende Maßnahmen des
Populationsmanagements - insbesondere letale Maßnahmen (Abschuss oder
Tötung in Fallen) - vor dem tatsächlichen Beginn der Umsetzung den
zuständigen politischen Gremien (Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda) zur Beratung und Entscheidung vorzulegen. Einseitige administrative
Ankündigungen via Pressemitteilung ohne Gremienberatung sollen zukünftig
nicht mehr erfolgen.
3. Veröffentlichung eines aktuellen Sachstandes und der Monitoring-Ergebnisse
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda in seiner nächsten Sitzung einen umfassenden, schriftlichen Bericht
vorzulegen. Dieser muss enthalten:
○ Die detaillierten Ergebnisse des Monitorings und der systematischen
Zählungen aus den Jahren 2024, 2025 (und Q1 2026) (inklusive Methodik undSeite 1 von 3
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konkreter Standorte)
○ Eine genaue Aufschlüsselung der seit Herbst 2022 entnommenen und
getöteten Tiere.
○ Eine nachweisbare und wissenschaftlich fundierte Schadensevaluierung
bezüglich der Neupflanzungen (Makroalgen) im Rheinauensee.
4. Wiederaufnahme des Pilotprojektes „Sterilisation“ mit dem Deutschen
Tierschutzbund
Die Verwaltung wird beauftragt, die Gespräche und Kooperationen mit dem
Deutschen Tierschutzbund sowie lokalen Tierschutzvereinen unverzüglich
wieder aufzunehmen, um das Pilotprojekt zur populationsdynamischen
Steuerung durch Sterilisation/Kastration (Fangen, medizinisches
Unfruchtbarmachen und Wiederaussetzen vor Ort) als tierschutzgerechte
Alternative zur Tötung zu reaktivieren und umzusetzen.
Begründung
Die Stadtverwaltung hat im Mai 2026 via Pressemitteilung Fakten geschaffen
und die Rückkehr zur Bejagung der Nutria-Population am Rheinauensee
verkündet, nachdem der Bestand im Jahr 2025 wieder auf über 80 Tiere
angewachsen sein soll.
Aus Sicht der Linksfraktion ist die Tötung von Wildtieren in einem
innerstädtischen Erholungsgebiet wie dem Rheinauenpark ethisch hochgradig
problematisch und nachhaltig wirkungslos. Bereits in der Vergangenheit (z. B.
nach den Maßnahmen 2022/2023) hat sich gezeigt, dass eine reine
Bestandsreduktion durch Abschuss oder Fallen die Ursachen nicht bekämpft:
Frei gewordene Reviere werden durch die hohe Geburtenrate und
Zuwanderung rasch wieder besetzt.
Bürgeranträge und Anfragen aus den letzten fünf Jahren haben wiederholt
verdeutlicht, dass in der Bonner Bevölkerung ein breiter Wunsch nach
gewaltfreien, tierschutzkonformen Lösungen existiert.
Anstatt das bereits diskutierte Pilotprojekt zur Sterilisation in Zusammenarbeit
mit Fachverbänden wie dem Deutschen Tierschutzbund ernsthaft und
langfristig zu verfolgen, die politischen Gremien der Stadt Bonn über die
Ergebnisse dieser Zusammenarbeit zu informieren, flüchtet sich die Verwaltung
erneut in die administrative Bejagung. Um die Biodiversitätsstrategie der Stadt
Bonn glaubwürdig zu vertreten, muss das Töten gestoppt und der Fokus auf
wissenschaftlich begleitete, tierschutzgerechte Methoden zur
Bestandsregulierung gelegt werden. Ein transparentes Monitoring ist hierfür die
zwingende Voraussetzung.
Die EU-Kommission hat in der Beantwortung parlamentarischer Anfragen zu
Art. 19 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 ausdrücklich bestätigt, dass nicht-
letale Methoden wie Sterilisations- und Kastrationsprojekte vollumfänglich
harmonisierte und zulässige Managementmaßnahmen sind, sofern sie den
Tierschutzkriterien entsprechen. Die Behauptung, das Europarecht erzwingeSeite 2 von 3
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eine letale Bejagung (Tötung), ist somit rechtsgünstig widerlegt.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 01:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de