260987 · Dringlichkeitsantrag
Linke-Dringlichkeitsantrag: Stopp der Nutria-Bejagung - Transparenz und politische Beteiligung beim Nutria-Management
Kerndaten
- Nummer
- 260987
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 19.05.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Rheinaue Hauptort
- Bonn
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
Dateien
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Volltext
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 260987 Antragsteller/in: Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Janine Könen 19.05.2026 Linke-Dringlichkeitsantrag: Stopp der Nutria- Bejagung - Transparenz und politische Beteiligung beim Nutria-Management Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 19.05.2026 Empfehlung Begründung der Dringlichkeit: Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Pressemitteilung der Stadt Bonn vom 11. Mai 2026, in der angekündigt wurde, bereits „in den kommenden Frühlings- und Sommermonaten“ wieder Jägerinnen und Jäger zur Bejagung und Tötung der Nutrias in der Rheinaue einzusetzen. Da diese letalen Maßnahmen unmittelbar bevorstehen oder bereits begonnen haben, ohne dass die gewählten Gremien des Rates vorab beteiligt wurden oder eine Debatte über die Notwendigkeit der erneuten Bejagung und nachhaltiger Alternativen erneut stattfinden konnte, ist ein Zuwarten bis zum regulären Turnus der Ausschüsse nicht möglich. Inhalt des Dringlichkeitsantrags 1. Sofortiger Stopp der Bejagung Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Pressemitteilung vom 11. Mai 2026 angekündigte Bejagung und Tötung von Nutrias im linksrheinischen Rheinauenpark mit sofortiger Wirkung einzustellen. 2. Vorab-Beteiligung der politischen Gremien Die Verwaltung wird verpflichtet, zukünftige weitreichende Maßnahmen des Populationsmanagements - insbesondere letale Maßnahmen (Abschuss oder Tötung in Fallen) - vor dem tatsächlichen Beginn der Umsetzung den zuständigen politischen Gremien (Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda) zur Beratung und Entscheidung vorzulegen. Einseitige administrative Ankündigungen via Pressemitteilung ohne Gremienberatung sollen zukünftig nicht mehr erfolgen. 3. Veröffentlichung eines aktuellen Sachstandes und der Monitoring-Ergebnisse Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda in seiner nächsten Sitzung einen umfassenden, schriftlichen Bericht vorzulegen. Dieser muss enthalten: ○ Die detaillierten Ergebnisse des Monitorings und der systematischen Zählungen aus den Jahren 2024, 2025 (und Q1 2026) (inklusive Methodik undSeite 1 von 3 Seite 2 konkreter Standorte) ○ Eine genaue Aufschlüsselung der seit Herbst 2022 entnommenen und getöteten Tiere. ○ Eine nachweisbare und wissenschaftlich fundierte Schadensevaluierung bezüglich der Neupflanzungen (Makroalgen) im Rheinauensee. 4. Wiederaufnahme des Pilotprojektes „Sterilisation“ mit dem Deutschen Tierschutzbund Die Verwaltung wird beauftragt, die Gespräche und Kooperationen mit dem Deutschen Tierschutzbund sowie lokalen Tierschutzvereinen unverzüglich wieder aufzunehmen, um das Pilotprojekt zur populationsdynamischen Steuerung durch Sterilisation/Kastration (Fangen, medizinisches Unfruchtbarmachen und Wiederaussetzen vor Ort) als tierschutzgerechte Alternative zur Tötung zu reaktivieren und umzusetzen. Begründung Die Stadtverwaltung hat im Mai 2026 via Pressemitteilung Fakten geschaffen und die Rückkehr zur Bejagung der Nutria-Population am Rheinauensee verkündet, nachdem der Bestand im Jahr 2025 wieder auf über 80 Tiere angewachsen sein soll. Aus Sicht der Linksfraktion ist die Tötung von Wildtieren in einem innerstädtischen Erholungsgebiet wie dem Rheinauenpark ethisch hochgradig problematisch und nachhaltig wirkungslos. Bereits in der Vergangenheit (z. B. nach den Maßnahmen 2022/2023) hat sich gezeigt, dass eine reine Bestandsreduktion durch Abschuss oder Fallen die Ursachen nicht bekämpft: Frei gewordene Reviere werden durch die hohe Geburtenrate und Zuwanderung rasch wieder besetzt. Bürgeranträge und Anfragen aus den letzten fünf Jahren haben wiederholt verdeutlicht, dass in der Bonner Bevölkerung ein breiter Wunsch nach gewaltfreien, tierschutzkonformen Lösungen existiert. Anstatt das bereits diskutierte Pilotprojekt zur Sterilisation in Zusammenarbeit mit Fachverbänden wie dem Deutschen Tierschutzbund ernsthaft und langfristig zu verfolgen, die politischen Gremien der Stadt Bonn über die Ergebnisse dieser Zusammenarbeit zu informieren, flüchtet sich die Verwaltung erneut in die administrative Bejagung. Um die Biodiversitätsstrategie der Stadt Bonn glaubwürdig zu vertreten, muss das Töten gestoppt und der Fokus auf wissenschaftlich begleitete, tierschutzgerechte Methoden zur Bestandsregulierung gelegt werden. Ein transparentes Monitoring ist hierfür die zwingende Voraussetzung. Die EU-Kommission hat in der Beantwortung parlamentarischer Anfragen zu Art. 19 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 ausdrücklich bestätigt, dass nicht- letale Methoden wie Sterilisations- und Kastrationsprojekte vollumfänglich harmonisierte und zulässige Managementmaßnahmen sind, sofern sie den Tierschutzkriterien entsprechen. Die Behauptung, das Europarecht erzwingeSeite 2 von 3 Seite 3 eine letale Bejagung (Tötung), ist somit rechtsgünstig widerlegt. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de