260983-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Transparenz und Kontrolle beim Einsatz algorithmischer Systeme
Kerndaten
- Nummer
- 260983-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 15.06.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260983-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. OB Transparenz und Kontrolle beim Einsatz algorithmischer Systeme Beratungsfolge Ausschuss für Digitalisierung, Dienstleistung und Verwaltungsmodernisierung 07.07.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung: Frage 1: Einsatzbereiche Die Stadtverwaltung Bonn hält im Rahmen der Umsetzung des EU AI Act und der DSGVO (insbesondere Art. 22) laufend eine Übersicht aller KI-Systeme vor. Aktuell werden keine Systeme eingesetzt, die abschließende autonome Entscheidungen treffen. Alle genannten Systeme unterstützen stattdessen die Arbeit von Mitarbeitenden und erfüllen daher die Vorgaben des Art. 22 DSGVO. Auch für zukünftige Systeme behält die Stadtverwaltung den Grundsatz bei, abschließende Entscheidungen und den Einsatz von KI immer mit einer menschlichen Komponente zu verbinden, sodass die Einhaltung aller rechtlichen und ethischen Voraussetzungen besser gewährleistet werden kann. Im KI-Transparenzregister der Stadtverwaltung Bonn sind folgende Systeme mit KI-Komponentenerfasst:Seite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Prozessautomatisierung erfolgt derzeit insbesondere im Rahmen der Einführung der Technologie “Robotic Process Automation” (RPA).Es werden zwei Anbieter erprobt. Der Starteiner Pilotierung mit dem Anbieter Ui Path steht derzeit in der Wohngeldstellekurz bevor. Der Anbieter wianco (Tool: EMMA) wurde durch das Kassen- und Steueramt pilotiert und wird inzwischen auch für erste produktive Prozesse genutzt. Darüber hinaus werden derzeit Gespräche mit weiteren Bereichen der Verwaltung geführt, um zusätzliche Einsatzmöglichkeiten für RPA zu identifizieren. Nach aktuellem Stand handelt es sich bei Robotic Process Automation um klassische, regelbasierte Prozessautomatisierungen und nicht um lernende KI- Systeme im Sinne des EU-AI Act. Die eingesetzten Systeme treffen keine autonomen Verwaltungsentscheidungen und führen keine statistischen Bewertungen oder Profilbildungen durch. Entscheidungen mit fachlicher oder rechtlicher Relevanz verbleiben weiterhin bei den zuständigen Mitarbeitenden. Frage 2: Kontrolle und Diskriminierungsschutz Aktuell gibt es keine vollständig automatisierten kritischen Entscheidungs- Prozesse, siehe die Beantwortung zu RPA unter Frage 1. Für bestehende und anstehende (unkritische) Automatisierungen sind bzw. sollen die Mitarbeitenden für den Umgang entsprechend sensibilisiert(werden). So soll bspw. bei einer automatisierten E-Mail-Zuordnung, durch die Mitarbeitenden eine kurze Überprüfung auf Richtigkeit durchgeführt werden, bevor eine Akte bearbeitet wird. Eine automatisierte Entscheidung über z.B. Leistungsansprüche findet nicht statt. Für sich entwickelnde Anwendungsfälle im Bereich KI besteht der Grundsatz, dass bei allen KI-Systemen eine wirksame menschliche Überprüfung stattfinden soll.Seite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Auf gesamtstädtischer Ebene erhalten alle Mitarbeiten den zu dem eine allgemeine KI-Kompetenzschulung, die folgende Kernthemen behandelt: - Was kann KI leisten und wo liegen ihre Grenzen - Welche Risiken beinhaltet der Umgang mit KI - In welchen Situationen muss der Mensch Kontrolle über KI-Systeme behalten - Wie kann ein verantwortungsvoller und ethischer Umgang mit KI gestaltet werden - Nutzungsverbot freizugänglicher KI-Systeme wie ChatGPT etc. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass jedes KI-System bzw. jede KI- Komponente im Vorfeld durch verwaltungsinterne Gremien(z.B. Board Digitale Transformation, Lenkungsausschuss Digitale Transformation und/oder den IT- internen „Software-Approval-Prozess“) und Testphasen geprüft wird. Erst nach erfolgreicher Abnahme, bei der unter anderem die rechtlichen Rahmenbedingungen von DSGVO, KI-Verordnung und weiteren beachtet werden, erfolgt ein Rollout. Für neue KI-Systeme ist im Weiteren eine anschließende softwarespezifische Schulung der betroffenen Mitarbeitenden beabsichtigt. Frage 3: Re-Evaluation / Modellüberprüfung Die Qualität eingesetzter Systeme wird durch folgende Maßnahmen unterstützt: - Verantwortung der Nutzenden: Jede Person, die ein System nutzt, ist angehalten, die Ergebnisse auf Plausibilität und Richtigkeit zu prüfen. Sollten Auffälligkeiten zu Tage treten, können diese an Amt 10 zentral kommuniziert werden. - Reaktive Prüfung: Bei auftretenden Auffälligkeiten steht Amt 10 für anlassbezogene Analysen zur Verfügung und stellt bei Bedarf Kontakt zu jeweiligen Dienstleistern her. - Systemanbieter-Prüfung: Bei Neueinführung von KI-Systemen sind Qualität und die Rahmenbedingungen der Lernfähigkeit des jeweiligen Systems relevante Auswahl-Kriterien. - RPA-Prozesse: Diese sollen bei Änderungen an Fachverfahren, Oberflächen oder Prozessen regelmäßig überprüft und angepasst werden. Vor produktivem Einsatz sind fachliche Tests und Abnahmen in enger Abstimmung mit den betroffenen Bereichen beabsichtigt. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de