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260971-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bildungsmonitoring in der Bundesstadt Bonn

Nummer
260971-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
15.06.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260971-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Bildungsmonitoring in der Bundesstadt Bonn
Beratungsfolge
Schulausschuss Kenntnisnahme
Rat Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Gibt es in der Verwaltung der Bundesstadt Bonn Stellen, die den Auf-
gabenbereichen der ressort- und trägerübergreifenden Bildungskoor-
dination, des Bildungsmanagements, des Bildungsmonitorings und der
Gestaltung von Bildungsübergängen gewidmet sind? Wo sind diese
ggf. organisatorisch angesiedelt?
Nein, bisher nicht.
Das Regionale Bildungsbüro im Schulamt zielt darauf ab, dass alle Bildungsak-
teur*innen voneinander wissen und so ihre Beiträge ineinandergreifen können.
Im Rahmen der staatlich-kommunalen Verantwortungsgemeinschaft sollen alle
an Bildung beteiligten Akteur*innen in der Region einbezogen werden, um be-
reits vorhandene Ressourcen nutzen und miteinander vernetzen zu können.
Ziele sind:
- Intensivierung und Ausweitung der Vernetzung zwischen schulischen und
außerschulischen Bildungsinstitutionen und Partner*innen in der Region.
- Fortführung der regionalen Schulentwicklungsprozesse durch inhaltliche
und organisatorische Unterstützung schulinterner und schulformübergrei-
fender Projekte.
Ein Schwerpunkt ist, die Übergänge zwischen den verschiedenen Stufen des
Bildungswesens aufeinander abzustimmen.
2. Welche Ansätze für ein übergreifendes kommunales datengestütztes
Bildungsmonitoring werden seitens der Verwaltung aktuell verfolgt
bzw. sind in Planung?
aktuell keine
3. Welche Indikatoren werden standardmäßig berücksichtigt, um ein dif-
ferenziertes und systematisches Bild der Bildungssituation und Steue-
rungsbedarfe vor Ort zu erhalten? Auf welche externe und interne Da-
tenquellen wird hierbei ggf. zurückgegriffen?
siehe Antwort zu Frage 4
4. Werden durch die Verwaltung eigene, für die kommunale Bildungs-Seite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
steuerung relevante Daten erhoben? Wenn ja, welche?
Seitens des Schulamtes wird eine Schulentwicklungsplanung sowie eine Pla-
nung für den OGS-Ausbau erstellt. Zur Berechnung der künftig erwarteten
Schüler*innenzahlen werden grundsätzlich folgende Datenquellen herangezo-
gen:
1. Anzahl der einzuschulenden Kinder für die kommenden Schuljahre (Ein-
wohnermeldeamt)
2. Anzahl der schulpflichtigen Kinder in Bonn (Einwohnermeldeamt)
3. Anzahl der aktuellen Schüler*innen an den Grundschulen je Jahrgangstufe
in den Schuljahren (Schulstatistik)
4. Anonymisierte Wohnortdaten der Schüler*innen in Jahrgangstufe 1 (Schule
und Schulamt)
5. Anzahl der durch Neubaugebiete, zu erwartende Anzahl an zusätzlichen
Schüler*innen (Prognosewert).
Das Amt für Soziales und Wohnen verfolgt aktuell noch kein regelmäßiges So-
zialmonitoring. Für ihre Analysen entnimmt die Sozialplanung aktuelle Daten
zur soziodemographischen Lage in Bonn dem Strukturdatenatlas oder bezieht
diese direkt von der Statistikstelle, die im Rahmen der Datenbereitstellung für
ein Bildungsmonitoring neben dem Schulamt auch die erste Anlaufstelle wäre.
Daten, die darüber hinaus benötigt werden und im Amt für Soziales und Woh-
nen anfallen, können dort angefragt und je nach Absprache bereitgestellt wer-
den. Im Rahmen eines Bildungsmonitorings erfolgt so eine Datenabfrage und -
bereitstellung bislang jedoch nicht.
Ein umfassende Bildungsmonitoring im Sinne des Antragsstellers besteht aus
Sicht des Amtes für Kinder, Jugend und Familie nicht. In den verschiedenen
formalen und informellen Angeboten der Jugendhilfe (Kitas, Jugendzentren,
Jugendberufshilfe) werden Daten für Dokumentationszwecke erhoben und es
finden verschiedentliche Austausche von Bildungsakteuren statt.
Hierbei handelt es sich beispielsweise um die Umsetzung der gesetzlichen
Verpflichtung nach Bildungsdokumentation und Sprachstandserhebung in den
städt. Kitas. Darüber hinaus gibt es in vielen Kitas gemeinsame Arbeitskreise
zum Thema „Übergänge gestalten“ mit den umliegenden Grundschulen. Die
Dokumentationen sind allerdings Eigentum der Kinder bzw. Sorgeberechtigten
und werden auch nur an diese Berechtigten ausgehändigt.
Im Rahmen der Förderung der Ausbildungsreife bzw. Beratung an Schulen
(Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen, Förderschulen, Berufskollegs)
werden Daten der Zielgruppe der jungen Menschen zwischen ca. 15 und 27
Jahren in Bonn, die an den Maßnahmen teilnehmen. Dies führt jedoch nicht zu
einem „systematischen Bild der Bildungssituation junger Menschen“. Ebenso
werden Daten zu den Besuchenden-Zahlen und den Angeboten in der Offenen
Jugendarbeit erhoben. Auch hier findet keine Bildungsdokumentation statt, da
es sich um informelle Bildungsprozesse handelt. Regelmäßige übergreifende
Austauschformate existieren, bspw. besteht seit langem die AG Jugendberufs-
hilfe etabliert. Sie trifft sich 4-mal jährlich und alle Bildungsakteure der Zielgrup-
pe des § 13 SGB VIII in Bonn werden hierzu eingeladen.
5. Welche Formen der Bildungsberichterstattung gibt es bzw. sind künftig
geplant, um Bildungsakteuren vor Ort eine Datengrundlage an dieSeite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Hand zu geben, um deren Angebote passgenauer zu planen. Welchem
Empfängerkreis werden diese Informationen in welcher Regelmäßigkeit
zur Verfügung gestellt?
Keine, die über den beschriebenen Stand hinausgehen.
6. Gibt es regelmäßige übergreifende Austauschformate der Verwaltung
mit lokalen Bildungsakteuren?
Nein, bislang nicht.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 05:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de