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260970-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Große Anfrage CDU/FDP: Weiterentwicklung der ehemaligen Ermekeilkaserne

Nummer
260970-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
14.06.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Argelanderstraße Straße· Südstadt, Bonn Hauptort
  • Ermekeilstraße Straße· Südstadt, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz 17.06.2026 Kenntnisnahme
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  1. 260970 Große Anfrage CDU/FDP: Weiterentwicklung der ehemaligen Ermekeilkaserne

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260970-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Große Anfrage CDU/FDP: Weiterentwicklung der
ehemaligen Ermekeilkaserne
Beratungsfolge
Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz
17.06.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben als Eigentümerin
der Fläche angeschrieben. Im Schreiben vom 28. Mai 2026 teilt die BImA
folgendes mit:
"Zu Frage 1:
Das Nutzungsverhältnis mit dem Land NRW wurde nunmehr beendet. Es
besteht weiterhin ein unbefristeter Mietvertrag mit dem Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge (BAMF). Aktuell bestehen noch keine verbindlichen Planungen
bezüglich eines Umzuges an einen anderen Standort.
Sobald ein Freizug erfolgt ist, wird die BImA die Liegenschaft für die Errichtung
eines Wohnquartiers selbst bebauen und auf Dauer im Eigentum halten. Der
Umfang und die Art der Bebauung wird im Rahmen des städtebaulichen
Wettbewerbes bzw. im Rahmen des anschließenden Bauleitplanverfahrens
ermittelt werden. Neben der Errichtung von 100 Prozent preisgedämpften
Wohnungsbau plant die BImA zudem, auf Teilflächen des Areals Behörden des
Bundes unterzubringen, insbesondere in den denkmalgeschützten Gebäuden.
Vorbereitende Maßnahmen für den städtebaulichen Wettbewerb erfolgen
bereits ungeachtet der andauernden Nutzung durch das BAMF.
Zu Frage 2:
Durch die BImA wird auf den für das Wohnquartier geplanten Flächen nur
Wohnnutzung umgesetzt werden. Inwieweit Teilflächen dieses Bereiches an die
Stadt Bonn veräußert werden (z.B. für ein Stadtteilbüro etc.) wird im weiteren
Verfahren zu eruieren sein.
Zu Frage 3:
Hier wird auf die Antwort zu Frage 2 verweisen.
Zu Frage 4:
Die Bürgerwerkstatt wurde bereits vor 11 Jahren durchgeführt und der Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. 7721-31 in 2013 entspricht nicht mehr den durch dieSeite 1 von 3
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Bonner Politik formulierten neuen städtebaulichen Entwicklungszielen (u.a.
Mehrfache Innenentwicklung, Schaffung eines autofreien oder zumindest
autoarmen Wohnquartieres, Freiraumgestaltung/Klimaanpassung). Daher
wurde der BImA mitgeteilt, dass das Bauleitplanverfahren entsprechend dem
Zielbeschluss aus 2016 nicht so fortgeführt werden soll, sondern ein neues
städtebauliches Verfahren, nur für die bundeseigenen Flächen, in Gang gesetzt
werden sollte. Ein entsprechender Antrag wurde durch die BIMA in 2022
gestellt.
Daher wäre als nächster Schritt die Änderung des Zielbeschlusses mit
anschließender Durchführung eines erneuten städtebaulichen Wettbewerbs
erforderlich.
Zu Frage 5:
Teilflächen der Ermekeilkaserne stehen bereits unter Denkmalschutz. Es
handelt sich hierbei um die Gebäude an der Ermekeilstraße sowie
Argelanderstraße. Die Bezirksregierung Köln ist im weiteren
Bauleitplanverfahren zu beteiligen.
Zu Frage 6:
Derzeit kann keine konkrete Aussage zu einem Zeitplan getätigt werden.
Zu Frage 7:
Die Bundesanstalt und die Ermekeilinitiative sind aktuell dabei, die
Voraussetzung für eine weitere Nutzung der Flächen zu schaffen. Aufgrund der
geplanten baulichen Maßnahmen, kann die Nutzung aktuell jedoch nur bis zu
zur Freistellung der Medien (Kappung Strom, Wasser und Fernwärme)
ermöglicht werden. In Rahmen des städtebaulichen Wettbewerbs kann die
Initiative ihre Interessen als Bürgerinitiative mit einbringen."
Zu Frage 4 merkt die Verwaltung an:
Der Zielbeschluss mit der Benennung der Teilnehmenden des Wettbewerbs
wird durch die Verwaltung vorbereitet, wenn ein belastbarer Zeitplan für die
Durchführung des Wettbewerbs und des folgenden Bauleitplanverfahrens
vorliegt. Die Verwaltung steht im (regelmäßigen) Austausch mit der BImA. In
den nächsten Gesprächen mit der BImA wird die Verwaltung auf die
Vereinbarung eines Zeitplans drängen, damit ein modifizierter Zielbeschluss
möglichst schnell gefasst werden kann.
Bei dem von der BImA erwähnten Beschluss aus dem Jahr 2013 handelt es
sich um den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gelände
der Ermekeilkaserne (DS-Nr.1312898). Aus Sicht der Verwaltung haben sich
die Ziele nicht grundsätzlich überholt, sollen aber mit den aktuellen
Anforderungen an eine nachhaltige Stadtplanung ergänzt und aktualisiert
werden.
Bei dem erwähnten Beschluss aus dem Jahr 2016 handelt es sich um die
Einleitung der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung mit der Durchführung der
Bürgerwerkstatt (DS-Nr. 1512486), über die die Verwaltung im Jahr 2016
berichtet hat (DS-Nr. 1610442).
Im Zuge der Neuaufstellung des Bebauungsplanes soll die frühzeitigeSeite 2 von 3
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Beteiligung der Öffentlichkeit mit den zukünftigen städtebaulichen Konzepten
der BImA durchgeführt und damit dieser Schritt zur Aufstellung des
Bebauungsplans wiederholt werden.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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