260970-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Große Anfrage CDU/FDP: Weiterentwicklung der ehemaligen Ermekeilkaserne
Kerndaten
- Nummer
- 260970-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 14.06.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Argelanderstraße Hauptort
- Ermekeilstraße
- Bonn
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260970-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Große Anfrage CDU/FDP: Weiterentwicklung der ehemaligen Ermekeilkaserne Beratungsfolge Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz 17.06.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben als Eigentümerin der Fläche angeschrieben. Im Schreiben vom 28. Mai 2026 teilt die BImA folgendes mit: "Zu Frage 1: Das Nutzungsverhältnis mit dem Land NRW wurde nunmehr beendet. Es besteht weiterhin ein unbefristeter Mietvertrag mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Aktuell bestehen noch keine verbindlichen Planungen bezüglich eines Umzuges an einen anderen Standort. Sobald ein Freizug erfolgt ist, wird die BImA die Liegenschaft für die Errichtung eines Wohnquartiers selbst bebauen und auf Dauer im Eigentum halten. Der Umfang und die Art der Bebauung wird im Rahmen des städtebaulichen Wettbewerbes bzw. im Rahmen des anschließenden Bauleitplanverfahrens ermittelt werden. Neben der Errichtung von 100 Prozent preisgedämpften Wohnungsbau plant die BImA zudem, auf Teilflächen des Areals Behörden des Bundes unterzubringen, insbesondere in den denkmalgeschützten Gebäuden. Vorbereitende Maßnahmen für den städtebaulichen Wettbewerb erfolgen bereits ungeachtet der andauernden Nutzung durch das BAMF. Zu Frage 2: Durch die BImA wird auf den für das Wohnquartier geplanten Flächen nur Wohnnutzung umgesetzt werden. Inwieweit Teilflächen dieses Bereiches an die Stadt Bonn veräußert werden (z.B. für ein Stadtteilbüro etc.) wird im weiteren Verfahren zu eruieren sein. Zu Frage 3: Hier wird auf die Antwort zu Frage 2 verweisen. Zu Frage 4: Die Bürgerwerkstatt wurde bereits vor 11 Jahren durchgeführt und der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7721-31 in 2013 entspricht nicht mehr den durch dieSeite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Bonner Politik formulierten neuen städtebaulichen Entwicklungszielen (u.a. Mehrfache Innenentwicklung, Schaffung eines autofreien oder zumindest autoarmen Wohnquartieres, Freiraumgestaltung/Klimaanpassung). Daher wurde der BImA mitgeteilt, dass das Bauleitplanverfahren entsprechend dem Zielbeschluss aus 2016 nicht so fortgeführt werden soll, sondern ein neues städtebauliches Verfahren, nur für die bundeseigenen Flächen, in Gang gesetzt werden sollte. Ein entsprechender Antrag wurde durch die BIMA in 2022 gestellt. Daher wäre als nächster Schritt die Änderung des Zielbeschlusses mit anschließender Durchführung eines erneuten städtebaulichen Wettbewerbs erforderlich. Zu Frage 5: Teilflächen der Ermekeilkaserne stehen bereits unter Denkmalschutz. Es handelt sich hierbei um die Gebäude an der Ermekeilstraße sowie Argelanderstraße. Die Bezirksregierung Köln ist im weiteren Bauleitplanverfahren zu beteiligen. Zu Frage 6: Derzeit kann keine konkrete Aussage zu einem Zeitplan getätigt werden. Zu Frage 7: Die Bundesanstalt und die Ermekeilinitiative sind aktuell dabei, die Voraussetzung für eine weitere Nutzung der Flächen zu schaffen. Aufgrund der geplanten baulichen Maßnahmen, kann die Nutzung aktuell jedoch nur bis zu zur Freistellung der Medien (Kappung Strom, Wasser und Fernwärme) ermöglicht werden. In Rahmen des städtebaulichen Wettbewerbs kann die Initiative ihre Interessen als Bürgerinitiative mit einbringen." Zu Frage 4 merkt die Verwaltung an: Der Zielbeschluss mit der Benennung der Teilnehmenden des Wettbewerbs wird durch die Verwaltung vorbereitet, wenn ein belastbarer Zeitplan für die Durchführung des Wettbewerbs und des folgenden Bauleitplanverfahrens vorliegt. Die Verwaltung steht im (regelmäßigen) Austausch mit der BImA. In den nächsten Gesprächen mit der BImA wird die Verwaltung auf die Vereinbarung eines Zeitplans drängen, damit ein modifizierter Zielbeschluss möglichst schnell gefasst werden kann. Bei dem von der BImA erwähnten Beschluss aus dem Jahr 2013 handelt es sich um den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gelände der Ermekeilkaserne (DS-Nr.1312898). Aus Sicht der Verwaltung haben sich die Ziele nicht grundsätzlich überholt, sollen aber mit den aktuellen Anforderungen an eine nachhaltige Stadtplanung ergänzt und aktualisiert werden. Bei dem erwähnten Beschluss aus dem Jahr 2016 handelt es sich um die Einleitung der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung mit der Durchführung der Bürgerwerkstatt (DS-Nr. 1512486), über die die Verwaltung im Jahr 2016 berichtet hat (DS-Nr. 1610442). Im Zuge der Neuaufstellung des Bebauungsplanes soll die frühzeitigeSeite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Beteiligung der Öffentlichkeit mit den zukünftigen städtebaulichen Konzepten der BImA durchgeführt und damit dieser Schritt zur Aufstellung des Bebauungsplans wiederholt werden. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de