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260963 · Beschlussvorlage: Einleitung

Baureife Planung zum Ausbau der Adolf-Quad-Straße in Vilich-Müldorf

Nummer
260963
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
30.07.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Adolf-Quad-Straße Straße· Vilich-Müldorf, Beuel Hauptort
  • Burbankstraße Straße· Vilich, Beuel
  • Vilich-Müldorf Ortsteil· Beuel
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 02.09.2026 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.09.2026 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 260963-01 AA Grüne-ÄA: Baureife Planung zum Ausbau der Adolf-Quad-Straße in Vilich-Müldorf Antrag zur Vorlage 260963

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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
260963
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Baureife Planung zum Ausbau der Adolf-Quad-
Straße in Vilich-Müldorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 02.09.2026 Entscheidung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
09.09.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der vorgelegten baureifen Planung zum Ausbau der Adolf-Quad-Straße
wird zugestimmt. Gleichzeitig wird einer Anpassung der
Straßenausbauplanung an den tatsächlichen Ausbau zugestimmt,
sofern der beschlossene Ausbau aus technischen bzw. tatsächlichen
Gründen nicht möglich ist.
(Entscheidung Bezirksvertretung Beuel)
2. Der Einleitung des Vergabeverfahrens für die Herstellung der Adolf-
Quad-Straße wird zugestimmt.
(Entscheidung Bezirksvertretung Beuel)
3. Der nachfolgend aufgeführte Ansatz für die Maßnahme „Adolf-Quad-
Straße“ mit Gesamtkosten höher als 250.000,- EUR wird entsperrt:
Finanzstelle: 5660812013060
Bezeichnung: Adolf-Quad-Straße
Finanzposition: 78.5200
Ansatz 2027: 350.000 €
(Entscheidung Ausschuss für Finanzen, Beteiligung und Vergabe)
Begründung
Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle
Auswirkungen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des
laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-
Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung.Seite 1 von 6
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die Bezirksvertretung Beuel hat in ihrer Sitzung am 26.10.2016 den Beschluss
(DS-Nr.: 1613014) zur Vorplanung der Adolf-Quad-Straße gefasst. Auf dieser
Beschlussgrundlage hat die Verwaltung im Jahr 2022 eine
Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt und anschließend in
Abstimmung mit den Ver- und Entsorgungsträgern die weitere Planung der
Straße vorangetrieben. Die Umplanung erforderte
Grunderwerbsverhandlungen, um die Grundstücksgrenzen zu bereinigen.
Zuvor verlief die öffentlich genutzte Verkehrsanlage teilweise über
Privatgrundstücke und teilweise wurden öffentlich festgesetzte Verkehrsflächen
durch private Eigentümer fremdgenutzt. Dadurch kam es zu Verzögerungen im
Planungsprozess.
Aufgrund des schlechten Zustands und des erheblichen Sanierungsbedarfs des
bestehenden Kanals wurde die Kanalerneuerung bereits im Jahr 2007
vorgenommen. Im Vorfeld der Straßenbaumaßnahme sollen die Arbeiten an
den Versorgungsleitungen durchgeführt werden. Dabei werden die
Wasserleitung inklusive schadhafter Hausanschlüsse, die Stromleitungen als
auch vereinzelte Gashausanschlüsse erneuert. Die Arbeiten an den
Versorgungsleitungen sind bis Ende 2026 vorgesehen.
Nach Fertigstellung der Arbeiten durch Bonn-Netz sollen die
Straßenbauarbeiten im Jahr 2027 folgen.
Bürgerinformationsveranstaltung 30.08.2022
Im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltung am 30.08.2022 wurden die
Anlieger über die Straßenplanung sowie die Beitragspflichten nach § 8
Kommunalabgabegesetzt Nordrhein-Westfalen informiert.
Zu Beginn stellte die Verwaltung die Planung der Adolf-Quad-Straße vor, im
Anschluss hatten die anwesenden Anlieger die Möglichkeiten, ihre Bedenken,
Wünsche sowie Anregungen zur geplanten Umgestaltung einzubringen.
Im Wesentlichen wurde der Wunsch nach mehr Stellplätzen geäußert sowie die
Bitte an die Verwaltung herangetragen, eine Einbahnstraßenregelung zwecks
Erhöhung der Verkehrssicherheit zu prüfen.
Durch bestehende Grundstückszufahrten und die verfügbaren
Querschnittsbreiten konnten keine weiteren Stellplätze untergebracht werden,
da zudem die Belange der Rettungsdienste zu berücksichtigen sind.
Nach interner Prüfung einer Einbahnstraßenregelung kann diese nicht
empfohlen werden. Wegen der gradlinigen Führung und dem Entfall des
Begegnungsverkehrs würde eine solche Veränderung zu schnellerem Fahren
verleiten.
Gestaltung
Die Gestaltung sieht eine niveaugleiche Mischverkehrsfläche in grauem
Betonpflaster 20x20cm vor. Der Einmündungsbereich zur Burbankstraße wird
im Trennprinzip ausgebaut, um im Einmündungsbereich zwecks
Verkehrsberuhigung die Rechts-vor-Links Regelung beizubehalten. Das
Trennprinzip sieht eine Fahrbahn in Asphalt vor, mit beidseitigen Gehwegen in
Betonsteinpflaster, die mittels Rundbordstein baulich abgegrenzt sind.
Die Adolf-Quad-Straße wird als verkehrsberuhigter Bereich (Spielstraße)
ausgewiesen. Das Parken wird nur in den ausgewiesenen Flächen möglichSeite 2 von 6
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
sein, die 8 Stellplätze werden zur Verdeutlichung mit anthrazitfarbenem
Betonpflaster optisch hervorgehoben. Die Stellplätze werden alternierend
angeordnet, was zur Verkehrsberuhigung beitragen wird. Mehr Stellplätze
lassen sich wegen der Grundstückszufahren und des vorhandenen
Querschnitts der öffentlichen Verkehrsfläche nicht umsetzen.
Aufgrund der engen Leitungsführung im Untergrund ist eine Baumpflanzung im
öffentlichen Raum nicht realisierbar. Lediglich vor Haus Nr. 8 ist eine
Entsiegelung im öffentlichen Verkehrsraum möglich. Hier soll eine Grünfläche
mit entsprechender Staudenbepflanzung vorgesehen werden.
Die Entwässerung der Mischverkehrsfläche erfolgt über eine 50 cm breite
Rinne in der Mitte der Verkehrsanlage. Das Niederschlagswasser wird von den
Grundstücksgrenzen zur Fahrbahnmitte geleitet, auch zum Schutz der privaten
Gebäude/Grundstücke. Im Einmündungsbereich verläuft eine einzeilige Rinne
seitlich der Fahrbahn.
Für die Maßnahme ist ein Vollausbau vorgesehen, die Umsetzung ist im
Frühjahr 2027 geplant.
Kosten
Die Kosten für die Maßnahme liegen derzeit bei 350.000 €.
Straßenausbaubeiträge
Die Maßnahme löst keine Zahlungspflichten aus. Die umlagefähigen
Aufwendungen werden der Stadt nach § 8 a KAG vom Land NRW erstattet.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.12 Verkehrsflächen und –anlagen, ÖPNV 1.12.01 Gemeindestraße
Investive Kosten der Maßnahme (Investitionskosten) (früherer Vermögenshaushalt)
Betrag Finanzstelle Veranschlagt in Noch
bereitzustellen
Deckung
Auszahlungen
Straßenbau 350.000 € 5660812013060/
78.5200
2027 VE 2026 für 2027 -
Deckung aus
5660812043070 -
B56, SanktSeite 3 von 6
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Augustiner Straße
Einzahlungen
Einnahme aus
Erstattungen Land NRW
280.000 € 5630009041000
Investiver Finanzsaldo 80.000 €
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich kalkulatorische Kosten
(Folgekosten)
x
Konsumtive Kosten der Maßnahme (früherer Verwaltungshaushalt)
Betrag Finanzstelle Veranschlagt in Noch
bereitzustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Abschreibungen
Zinsen
Einzahlungen / Erträge
Auflösung Sonderposten
Haushaltsbelastung jährlich
Vergabeart
X öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
X VOB UVgO VgV Frühjahr 2027 / 3
Monate
350.000 €
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto
(konsumtiv) /
Finanzposition
(investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle
(investiv)
1.12 Verkehrsflächen und -anlagen,
ÖPNV
78.5200 5660812013060
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von
Haushaltsresten
Mittel
x ja nein ja x nein freigegeben x vorgesehen
Anlage/n
1 3060-ZE-AP-01 (öffentlich)
2 3060-ZE-VE-01_Regelquerschnitt (öffentlich)Seite 4 von 6
Seite 5 von 6
Regelquerschnitt 1
2.00
7.20
4.56
Schrammbord Fahrbahn Gehweg
+4
±0
-1 -5 ±0
+6
+10 +15
1.66
2.42
Schrammbord
8 cm Betonplatten 40 / 40, grau
4 cm Bettung Basalt-Edelsplitt-Gemisch 2 / 5 mm,
Fugenfüllung mit Basalt-brechsand 1 / 3 mm,
Fugenbreite 5 mm
28 cm
Schottertragschicht 0 / 45 mm
40 cm Gesamtaufbau
Einfassung
Tiefbord T 8 x 20, grau
auf 15 cm Betonfundament
und 10 cm Rückenstütze C12 / 15
Δh= 4cm
Fahrbahn
4 cm Asphaltbeton AC 11 DN
14 cm Asphalttragschicht AC 22 TN
32 cm Schottertragschicht 0 / 45 mm
60 cm Gesamtaufbau
Einfassung
Betonbordstein R 15 / 22, grau
auf 20 cm Betonfundament
und 15 cm Rückenstütze C 12 / 15,
mit 1-z. bzw. 2-z. Rinnenstein 16 / 24 / 14, grau, scharfkantig
Gehweg
8 cm Betonplatten 40 / 40, grau
4 cm Bettung Basalt-Edelsplitt-Gemisch 2 / 5 mm,
Fugenfüllung mit Basalt-brechsand 1 / 3 mm,
Fugenbreite 5 mm
28 cm Schottertragschicht 0 / 45 mm
40 cm Gesamtaufbau
Mischverkehrsfläche / Gehweg
10 cm Betonsteinpflaster 20 / 20, grau
4 cm Bettung Basalt-Edelsplitt-Gemisch 2 / 5 mm,
Fugenfüllung mit Basalt-brechsand 1 / 3 mm,
Fugenbreite 5 mm
46 cm Schottertragschicht 0 / 45 mm
60 cm Gesamtaufbau
2,5 % 2,5 %
2,5 %
±0
±0 11+10+
5.28 2.20 1.56
4.56
9.04
Mischverkehrsfläche Parken Gehweg
Fahrbahn
3-zeilige
Rinne
-2,5
Regelquerschnitt 2
2,5 %
2,5 %
Muldenrinne
3-zeilig,
Randstein 14,5 - 12 cm,
Mitteilstein 12 cm,
Parken
10 cm Betonsteinpflaster 20 / 20, anthrazit
4 cm Bettung Basalt-Edelsplitt-Gemisch 2 / 5 mm,
Fugenfüllung mit Basalt-brechsand 1 / 3 mm,
Fugenbreite 5 mm
46 cm Schottertragschicht 0 / 45 mm
60 cm Gesamtaufbau
161616
50
14,5
4.48
3264
16
RB 15 / 22
RB 15 / 22
2,5 %
Stadt Bonn, 53111 Bonn
Projekt:
Abteilung:
66-5 Planung und Neubau von Straßen
geprüft
gezeichnet
Amt 66-5.1
bearbeitet
:
:
:
Maßstab
Zeichnung-Nr.
BUNDESSTADT BONN
TIEFBAUAMT
Plan:
geprüft
gezeichnet
Amt 66-SB03 Vermessung
gemessen
:
:
:
gesehen :
Änderung, Art, Umfang, Ursache.NR Gezeichnet Geprüft
örtl. ermittelte NHN-Höhe (DHHN ; Höhenstatus )
Koordinatensystem
Entwurfsplanung
Adolf-Quad-Straße
Regelquerschnitt
1:50
3060-RQ-VE-01
Tarhan
Brunner
2017
Brunner
Gauß-Krüger/UTM
160/17092/2016
auf 20 cm Betonfundament C 12 / 15Seite 6 von 6

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Datenstand: 02.11.2026, 21:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de