260963 · Beschlussvorlage: Einleitung
Baureife Planung zum Ausbau der Adolf-Quad-Straße in Vilich-Müldorf
Kerndaten
- Nummer
- 260963
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 30.07.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Adolf-Quad-Straße Hauptort
- Burbankstraße
- Vilich-Müldorf
- Beuel
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 260963 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Baureife Planung zum Ausbau der Adolf-Quad- Straße in Vilich-Müldorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 02.09.2026 Entscheidung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.09.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der vorgelegten baureifen Planung zum Ausbau der Adolf-Quad-Straße wird zugestimmt. Gleichzeitig wird einer Anpassung der Straßenausbauplanung an den tatsächlichen Ausbau zugestimmt, sofern der beschlossene Ausbau aus technischen bzw. tatsächlichen Gründen nicht möglich ist. (Entscheidung Bezirksvertretung Beuel) 2. Der Einleitung des Vergabeverfahrens für die Herstellung der Adolf- Quad-Straße wird zugestimmt. (Entscheidung Bezirksvertretung Beuel) 3. Der nachfolgend aufgeführte Ansatz für die Maßnahme „Adolf-Quad- Straße“ mit Gesamtkosten höher als 250.000,- EUR wird entsperrt: Finanzstelle: 5660812013060 Bezeichnung: Adolf-Quad-Straße Finanzposition: 78.5200 Ansatz 2027: 350.000 € (Entscheidung Ausschuss für Finanzen, Beteiligung und Vergabe) Begründung Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle Auswirkungen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH- Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung.Seite 1 von 6 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Die Bezirksvertretung Beuel hat in ihrer Sitzung am 26.10.2016 den Beschluss (DS-Nr.: 1613014) zur Vorplanung der Adolf-Quad-Straße gefasst. Auf dieser Beschlussgrundlage hat die Verwaltung im Jahr 2022 eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt und anschließend in Abstimmung mit den Ver- und Entsorgungsträgern die weitere Planung der Straße vorangetrieben. Die Umplanung erforderte Grunderwerbsverhandlungen, um die Grundstücksgrenzen zu bereinigen. Zuvor verlief die öffentlich genutzte Verkehrsanlage teilweise über Privatgrundstücke und teilweise wurden öffentlich festgesetzte Verkehrsflächen durch private Eigentümer fremdgenutzt. Dadurch kam es zu Verzögerungen im Planungsprozess. Aufgrund des schlechten Zustands und des erheblichen Sanierungsbedarfs des bestehenden Kanals wurde die Kanalerneuerung bereits im Jahr 2007 vorgenommen. Im Vorfeld der Straßenbaumaßnahme sollen die Arbeiten an den Versorgungsleitungen durchgeführt werden. Dabei werden die Wasserleitung inklusive schadhafter Hausanschlüsse, die Stromleitungen als auch vereinzelte Gashausanschlüsse erneuert. Die Arbeiten an den Versorgungsleitungen sind bis Ende 2026 vorgesehen. Nach Fertigstellung der Arbeiten durch Bonn-Netz sollen die Straßenbauarbeiten im Jahr 2027 folgen. Bürgerinformationsveranstaltung 30.08.2022 Im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltung am 30.08.2022 wurden die Anlieger über die Straßenplanung sowie die Beitragspflichten nach § 8 Kommunalabgabegesetzt Nordrhein-Westfalen informiert. Zu Beginn stellte die Verwaltung die Planung der Adolf-Quad-Straße vor, im Anschluss hatten die anwesenden Anlieger die Möglichkeiten, ihre Bedenken, Wünsche sowie Anregungen zur geplanten Umgestaltung einzubringen. Im Wesentlichen wurde der Wunsch nach mehr Stellplätzen geäußert sowie die Bitte an die Verwaltung herangetragen, eine Einbahnstraßenregelung zwecks Erhöhung der Verkehrssicherheit zu prüfen. Durch bestehende Grundstückszufahrten und die verfügbaren Querschnittsbreiten konnten keine weiteren Stellplätze untergebracht werden, da zudem die Belange der Rettungsdienste zu berücksichtigen sind. Nach interner Prüfung einer Einbahnstraßenregelung kann diese nicht empfohlen werden. Wegen der gradlinigen Führung und dem Entfall des Begegnungsverkehrs würde eine solche Veränderung zu schnellerem Fahren verleiten. Gestaltung Die Gestaltung sieht eine niveaugleiche Mischverkehrsfläche in grauem Betonpflaster 20x20cm vor. Der Einmündungsbereich zur Burbankstraße wird im Trennprinzip ausgebaut, um im Einmündungsbereich zwecks Verkehrsberuhigung die Rechts-vor-Links Regelung beizubehalten. Das Trennprinzip sieht eine Fahrbahn in Asphalt vor, mit beidseitigen Gehwegen in Betonsteinpflaster, die mittels Rundbordstein baulich abgegrenzt sind. Die Adolf-Quad-Straße wird als verkehrsberuhigter Bereich (Spielstraße) ausgewiesen. Das Parken wird nur in den ausgewiesenen Flächen möglichSeite 2 von 6 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) sein, die 8 Stellplätze werden zur Verdeutlichung mit anthrazitfarbenem Betonpflaster optisch hervorgehoben. Die Stellplätze werden alternierend angeordnet, was zur Verkehrsberuhigung beitragen wird. Mehr Stellplätze lassen sich wegen der Grundstückszufahren und des vorhandenen Querschnitts der öffentlichen Verkehrsfläche nicht umsetzen. Aufgrund der engen Leitungsführung im Untergrund ist eine Baumpflanzung im öffentlichen Raum nicht realisierbar. Lediglich vor Haus Nr. 8 ist eine Entsiegelung im öffentlichen Verkehrsraum möglich. Hier soll eine Grünfläche mit entsprechender Staudenbepflanzung vorgesehen werden. Die Entwässerung der Mischverkehrsfläche erfolgt über eine 50 cm breite Rinne in der Mitte der Verkehrsanlage. Das Niederschlagswasser wird von den Grundstücksgrenzen zur Fahrbahnmitte geleitet, auch zum Schutz der privaten Gebäude/Grundstücke. Im Einmündungsbereich verläuft eine einzeilige Rinne seitlich der Fahrbahn. Für die Maßnahme ist ein Vollausbau vorgesehen, die Umsetzung ist im Frühjahr 2027 geplant. Kosten Die Kosten für die Maßnahme liegen derzeit bei 350.000 €. Straßenausbaubeiträge Die Maßnahme löst keine Zahlungspflichten aus. Die umlagefähigen Aufwendungen werden der Stadt nach § 8 a KAG vom Land NRW erstattet. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.12 Verkehrsflächen und –anlagen, ÖPNV 1.12.01 Gemeindestraße Investive Kosten der Maßnahme (Investitionskosten) (früherer Vermögenshaushalt) Betrag Finanzstelle Veranschlagt in Noch bereitzustellen Deckung Auszahlungen Straßenbau 350.000 € 5660812013060/ 78.5200 2027 VE 2026 für 2027 - Deckung aus 5660812043070 - B56, SanktSeite 3 von 6 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Augustiner Straße Einzahlungen Einnahme aus Erstattungen Land NRW 280.000 € 5630009041000 Investiver Finanzsaldo 80.000 € Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich kalkulatorische Kosten (Folgekosten) x Konsumtive Kosten der Maßnahme (früherer Verwaltungshaushalt) Betrag Finanzstelle Veranschlagt in Noch bereitzustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Abschreibungen Zinsen Einzahlungen / Erträge Auflösung Sonderposten Haushaltsbelastung jährlich Vergabeart X öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto X VOB UVgO VgV Frühjahr 2027 / 3 Monate 350.000 € Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.12 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV 78.5200 5660812013060 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel x ja nein ja x nein freigegeben x vorgesehen Anlage/n 1 3060-ZE-AP-01 (öffentlich) 2 3060-ZE-VE-01_Regelquerschnitt (öffentlich)Seite 4 von 6 Seite 5 von 6 Regelquerschnitt 1 2.00 7.20 4.56 Schrammbord Fahrbahn Gehweg +4 ±0 -1 -5 ±0 +6 +10 +15 1.66 2.42 Schrammbord 8 cm Betonplatten 40 / 40, grau 4 cm Bettung Basalt-Edelsplitt-Gemisch 2 / 5 mm, Fugenfüllung mit Basalt-brechsand 1 / 3 mm, Fugenbreite 5 mm 28 cm Schottertragschicht 0 / 45 mm 40 cm Gesamtaufbau Einfassung Tiefbord T 8 x 20, grau auf 15 cm Betonfundament und 10 cm Rückenstütze C12 / 15 Δh= 4cm Fahrbahn 4 cm Asphaltbeton AC 11 DN 14 cm Asphalttragschicht AC 22 TN 32 cm Schottertragschicht 0 / 45 mm 60 cm Gesamtaufbau Einfassung Betonbordstein R 15 / 22, grau auf 20 cm Betonfundament und 15 cm Rückenstütze C 12 / 15, mit 1-z. bzw. 2-z. Rinnenstein 16 / 24 / 14, grau, scharfkantig Gehweg 8 cm Betonplatten 40 / 40, grau 4 cm Bettung Basalt-Edelsplitt-Gemisch 2 / 5 mm, Fugenfüllung mit Basalt-brechsand 1 / 3 mm, Fugenbreite 5 mm 28 cm Schottertragschicht 0 / 45 mm 40 cm Gesamtaufbau Mischverkehrsfläche / Gehweg 10 cm Betonsteinpflaster 20 / 20, grau 4 cm Bettung Basalt-Edelsplitt-Gemisch 2 / 5 mm, Fugenfüllung mit Basalt-brechsand 1 / 3 mm, Fugenbreite 5 mm 46 cm Schottertragschicht 0 / 45 mm 60 cm Gesamtaufbau 2,5 % 2,5 % 2,5 % ±0 ±0 11+10+ 5.28 2.20 1.56 4.56 9.04 Mischverkehrsfläche Parken Gehweg Fahrbahn 3-zeilige Rinne -2,5 Regelquerschnitt 2 2,5 % 2,5 % Muldenrinne 3-zeilig, Randstein 14,5 - 12 cm, Mitteilstein 12 cm, Parken 10 cm Betonsteinpflaster 20 / 20, anthrazit 4 cm Bettung Basalt-Edelsplitt-Gemisch 2 / 5 mm, Fugenfüllung mit Basalt-brechsand 1 / 3 mm, Fugenbreite 5 mm 46 cm Schottertragschicht 0 / 45 mm 60 cm Gesamtaufbau 161616 50 14,5 4.48 3264 16 RB 15 / 22 RB 15 / 22 2,5 % Stadt Bonn, 53111 Bonn Projekt: Abteilung: 66-5 Planung und Neubau von Straßen geprüft gezeichnet Amt 66-5.1 bearbeitet : : : Maßstab Zeichnung-Nr. BUNDESSTADT BONN TIEFBAUAMT Plan: geprüft gezeichnet Amt 66-SB03 Vermessung gemessen : : : gesehen : Änderung, Art, Umfang, Ursache.NR Gezeichnet Geprüft örtl. ermittelte NHN-Höhe (DHHN ; Höhenstatus ) Koordinatensystem Entwurfsplanung Adolf-Quad-Straße Regelquerschnitt 1:50 3060-RQ-VE-01 Tarhan Brunner 2017 Brunner Gauß-Krüger/UTM 160/17092/2016 auf 20 cm Betonfundament C 12 / 15Seite 6 von 6
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