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260959 · Dringlichkeitsantrag

Grüner Antrag: Positionierung der Bundesstadt Bonn gegen jede Form der faktischen Anerkennung der Taliban sowie Stärkung der Menschenrechte afghanischer Geflüchteter – unter besonderer Berücksichtigung der Unzumutbarkeit von Abschiebungen und Passbeschaffung

Nummer
260959
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
13.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Einreichung erledigt · 13.05.2026
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 13.05.2026

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration 13.05.2026 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 67,6 KB Öffnen ↗

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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
260959
Antragsteller/in:
Maximilian Krupp
Radosawa Stomporowski
Eva Kuzu
Dr. Ursula Bach
13.05.2026
Grüner Antrag: Positionierung der Bundesstadt
Bonn gegen jede Form der faktischen
Anerkennung der Taliban sowie Stärkung der
Menschenrechte afghanischer Geflüchteter – unter
besonderer Berücksichtigung der Unzumutbarkeit
von Abschiebungen und Passbeschaffung
Beratungsfolge
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und
Integration
13.05.2026 Empfehlung
Die Dringlichkeit ergibt sich aus der aktuellen politischen Lage und der
unmittelbaren Betroffenheit afghanischer Geflüchteter in Bonn. Neue
Informationen über Kontakte deutscher Behörden zu Taliban-Vertretern sowie
die Hinweise von Menschenrechtsorganisationen zur Unzumutbarkeit von
Abschiebungen und Passbeschaffung erfordern eine sofortige kommunale
Reaktion. Eine Behandlung erst in der nächsten regulären Sitzung würde
bedeuten, dass Bonn in einem Moment schweigt, in dem Menschenrechte akut
gefährdet sind und bundespolitische Entscheidungen Fakten schaffen könnten.
Als ehemalige Hauptstadt, Stadt des Grundgesetzes und Sitz der Vereinten
Nationen trägt Bonn eine besondere Verantwortung, rechtzeitig Haltung zu
zeigen und Schutzstrukturen zu stärken. Die Dringlichkeit ist daher geboten, um
Schaden von Betroffenen abzuwenden und die menschenrechtliche
Glaubwürdigkeit der Bundesstadt zu wahren.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration möge beschließen:
1. Kommunale Positionierung, Abschiebestopp und Transparenz
Die Bundesstadt Bonn positioniert sich öffentlich gegen jede
institutionelle Zusammenarbeit deutscher Behörden mit den Taliban,
fordert Land und Bund auf, einen bundesweiten Abschiebestopp nach
Afghanistan zu verhängen, und verlangt Transparenz darüber, ob
Bonner Bundesbehörden in Kontakte mit Taliban-Vertretern
eingebunden waren.
2. Unzumutbarkeit der Passbeschaffung anerkennen
Die Stadt Bonn fordert das Land NRW und den Bund auf, die
Unzumutbarkeit der Passbeschaffung für afghanische GeflüchteteSeite 1 von 2
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anzuerkennen. Da afghanische Pässe ausschließlich von
Taliban-Behörden ausgestellt werden, würde eine solche
Mitwirkungspflicht bedeuten, dass Betroffene direkten Kontakt mit einem
Regime aufnehmen müssen, das sie verfolgt. Die
Unzumutbarkeitsklausel schützt ausdrücklich vor solchen
Gefährdungen.
3. Prüfung kommunaler Schutzstrukturen
Die Verwaltung prüft – welche Folgen die aktuelle Abschiebepolitik für in
Bonn lebende Afghan*innen hat.
Begründung
Als weltoffene Bundes- und UN-Stadt Bonn, mit Sitz zahlreicher internationaler
Organisationen und der Vereinten Nationen, trägt Bonn eine besondere
Verantwortung, menschenrechtliche Standards sichtbar zu verteidigen und die
Sicherheit der hier lebenden afghanischen Geflüchteten in den Mittelpunkt
kommunalen Handelns zu stellen.
Gerade deshalb dürfen wir nicht schweigen, wenn innenpolitische
Entscheidungen in Deutschland zu einer de-facto Anerkennung eines
islamistischen Terrorregimes führen, gegen das die Bundesrepublik noch vor
wenigen Jahren im Rahmen internationaler Missionen gekämpft hat. Eine
Politik, die Menschenrechte relativiert, widerspricht nicht nur dem Geist unseres
Grundgesetzes, sondern auch der historischen Verantwortung Bonns als Stadt
des demokratischen Neubeginns.
Heute leben in Bonn viele Menschen, deren Familien unter der Gewalt der
Taliban leiden. Frauen, die nicht mehr zur Schule dürfen. Journalist*innen, die
verfolgt werden. Minderheiten, die im Verborgenen um ihr Leben fürchten.
Die Recherchen der letzten Monate haben gezeigt, dass es in Deutschland
keinen bundesweiten Abschiebestopp nach Afghanistan gibt.
NRW hat keinen eigenen Erlass erlassen.
Afghanische Geflüchtete leben daher in einer rechtlichen Unsicherheit, die ihrer
Schutzbedürftigkeit nicht gerecht wird.
Zudem hat Pro Asyl in seinen aktuellen Beratungshinweisen dargelegt, dass
nicht nur Abschiebungen, sondern auch die Passbeschaffung unzumutbar ist.
Da afghanische Pässe ausschließlich von Taliban-Behörden ausgestellt
werden, würde eine solche Mitwirkungspflicht bedeuten, dass Betroffene
direkten Kontakt mit einem Regime aufnehmen müssen, das sie verfolgt.
Die Unzumutbarkeitsklausel schützt ausdrücklich vor solchen Gefährdungen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 00:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de