260956-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Einrichtung eines Zebrastreifens im Bereich KGS Donatusschule, Donatusstraße 12
Kerndaten
- Nummer
- 260956-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 19.10.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Donatusstraße Hauptort
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260956-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Einrichtung eines Zebrastreifens im
Bereich KGS Donatusschule, Donatusstraße 12
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 04.11.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat die Möglichkeit der Einrichtung eines Fußgängerüberweges
(FGÜ) im Bereich der KGS Donatusschule geprüft:
Im Bereich der Donatusstraße 12 bzw. 17 existiert eine Aufpflasterung, welche
die Standorte der KGS Donatusschule und der Kindertagesstätte St. Evergislus
miteinander verbindet. Ein Hinweis der Polizei zur Errichtung eines FGÜ an
gleicher Stelle ist am 09.03.2026 bei der Verwaltung eingegangen.
Der Standort ist jeweils leicht abgerückt von den Eingängen der Schule und der
KiTa, sodass Kinder nicht direkt auf den FGÜ gelangen können. Dadurch
besteht für herannahende Fahrzeuge grundsätzlich ausreichend Möglichkeit,
die Kinder in den Aufstellflächen des FGÜ wahrzunehmen. Durch die
Gehwegaufweitung sind die Sichtverhältnisse zur Anordnung eines FGÜ bei
Tempo 30 gegeben. Parkende Kfz oder sonstige bauliche Einrichtungen
behindern diese nicht. Die nahegelegene Schulbushaltestelle ist im
Seitenstreifen vorhanden, sodass ein haltender Bus die Sichtbeziehungen nicht
einschränkt. Die geplante Querungsdistanz beträgt 3,65 Meter und ist somit
kurz. Die Beleuchtung zur regelkonformen Anordnung muss noch geprüft
werden.
Ein FGÜ an dieser Stelle würde die Schulwegsicherung deutlich verbessern.
Gemäß RASt 06 (6.1.8.1) sind Querungsanlagen unabhängig von der
Verkehrsbelastung zu empfehlen, wenn regelmäßig schutzbedürftige
Fußgänger, wie Kinder, betroffen sind. Da dieser Weg als Schulweg genutzt
wird, kann an dieser Stelle mit querenden Kindern gerechnet werden
("Querungsanlagen sind unabhängig von den Belastungen sinnvoll und zu
empfehlen, wenn regelmäßig mit schutzbedürftigen Fußgängern, wie z. B.
Kindern und älteren Menschen zu rechnen ist." [6.1.8.1 Grundsätzliche
Überlegungen und Einsatzbereiche – RASt 06]).
Im Ergebnis ist die Einrichtung eines FGÜ in dem Bereich aus
straßenverkehrsrechtlicher Sicht zulässig. Die Verwaltung wird daher bei
entsprechender Beschlusslage eine Planung ausarbeiten.
Der Fußgängerüberweg am genannten Standort wird dann zunächst in eine
Priorisierungsliste aufgenommen und perspektivisch im Rahmen derSeite 1 von 2
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Abarbeitung der Prioritätenliste umgesetzt.
Kriterien der Bewertung sind maßgebend Indikatoren der Verkehrssicherheit,
des Querungsbedarfs, der Netzfunktion und der Einbettung in übergeordnete
Konzepte. So wird die Nähe zu Schulen, Einrichtungen für alte und behinderte
Menschen, Nahversorgung oder Haltestellen bewertet. In diesem
Zusammenhang verweist die Verwaltung auf DS 260571.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bad Godesberg:
Der Bürgerantrag wird im Sinne der Stellungnahme als erledigt betrachtet. Der
Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der
Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Vo
tum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bad Godesberg ist das in § 24
GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren
zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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